201. Jahrgang.
SanauerS Anzeiger
General-Anzeiger für die Greife ^anau Sladt und Land.
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Nr. 247
MMwok den 21. Oktober
1925
Die Kabinettssitzung verschoben
Die Durchführung der ^Rückwirkungen" als Voraussetzung für die Annahme des Vertragswerkes.
Das Neueste.
— Der für gestern geplante Kabinettsrat über Locarno ist verschoben worden.
— Die Vertreter des besetzten Gebietes wurden gestern vom Reichskanzler und Außenminister empfangen.
— Der frühere österreichische Bundeskanzler Dr. Seipel erklärte, daß bei einer Volksabstimmung in Oesterreich 90 Prozent der Bevölkerung für den Anschluß an Deutschland stimmen würden.
— Die Memeler Wahlen haben einen überwältigenden Sieg der Memeler Einheitspartei ergeben.
Der verschobene Kabinettsrar.
Berlin, 20. Okk. Das Reichskabinett hak, entgegen den ursprünglichen Dispositionen, heute vormittag die Beratung des Konferenz- ergebnifses von Locarno nicht fortgesetzt, weil Ministerialdirektor Gaus im letzten Augenblick durch anderweitige Inanspruchnahme an der Berichterstattung im Kabinett verhindert wurde.
Die Vertagung der Kabinettssitzung, die auf erfolgt und nicht etwa weil, wie man bereits munkeln hörte, sich unter den Kabinettsmitgliedern selbst Differenzen ergeben hätten. Es wird in unterrichteten Kreisen nach wie vor . angenommen, daß Reichspräsident und Reichskabinett einstimmig das Verhalten der deut- i Ichen Delegation billigen und das Vertragswerk gutheißen werden. Die endgültige Ent- chèidung, ob die Unterschrift vollzogen werden ; oll, kann natürlich erst getroffen werden, wenn
i sich das Ergebnis der diplomatischen Verhand- ' langen mit Frankreich über die poin^chen Rückwirkungen übersehen läßt. Ob mit der er- bofften Räumung Kölns auch die Akten über die Entwaffnungsfrage und die Luftfahrtkon- ; trolle geschlossen werden, wird neuerdings be- I zweifelt.
I heute wird die Fraktion der Deutschnatio- nalen zusammentreten. Es heißt, daß die Ve- . Üttingen sich mehrere Tage hinziehen sollen. . â Endettekt rechnet man damit, daß auch die Deutschnationalen dem Vertrag von Locarno Ichbeßlich die Zustimmung nicht versagen werben, wenn die „Rückwirkungen" durchführt Harden. Von dieser Voraussetzung gehen sowohl die Regierung, als auch die anderen Parteien aus. Damit wäre die sogenannte Einheitsfront hergestellt.
Die Rheinländer beim Kanzler.
- .®e r l.in > 20. Okt. Auf Einladung der âeichsregierung fanden sich heute nachmittag ?Eâkanzlei eine größere Anzahl Ver- ^eE besetzten Gebiete ein. Außer Reichs- u^ Landtagsabgeordneten waren Ver- oer Staats- und Kommunalverwal- ungen, der Wirtschaft und der Gewerkschaften ^^^"en. Der Reichskanzler und der Reichs- ! "»enmmlfker gaben eine Darlegung der Ver- nÄÄ-^brfe von Locarno, unter besonderer «^^'chkigung ihrer Rückwirkungen auf die .;,^'âtfbfrage. Hieran schloß sich ein längerer angehender Gedankenaustausch über die »Ä®yt^^ °" B»ölta0ng de» l i n, 20. Off. Zu der Aussprache der der rheinischen Bevölkerung mit den Delegierten des Reiches auf der Konferenz von rhoC-ar-^ erfä$rf das W.T.B. von prominenter ! rheinischer Seite:
p ®ic eingehenden Darlegungen des Reichs- i rs und des Reichsaußenministers ver- To-t ns offerlficbt^i^^ nicht ihren Eindruck bei den . rimehmern. Es wurde allgemein zum Mus- gebracht, daß das deutsche Volk beiden i . und ihren Mitarbeitern für ihre „2. auf der Konferenz zu besonderem Dank nt? ^b Zu der großen politischen Frage, i „".uas Abkommen annehmbar oder nicht an- i - llmbsr sei, wurde nicht Stellung genommen, [ Sroeif der Besprechung war auch nicht der, L nc solche bestimmte Stellungnahme aus den
Wrei^s äswW mit Ma Md der MWmM
paris, 20. Okt. Der französisch-polnische Schiedsgerichtsvertrag, der mit dem französisch- tschechischen Schiedsgerichtsvertrag im Wortlaut vollkommen identisch ist, besteht aus vier Paragraphen.
§ 1. Für den Fall, daß Polen oder Frankreich durch einen Verstoß der heute von ihnen und Deutschland zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens übernommenen Verpflichtungen berührt werden, verpflichtet sich Frankreich und umgekehrt Polen, in Anwendung des Artikels 16 des Völkerbundpaktes sich
er-
unverzüglich Hilfe und Beistand zu leisten, wenn ein solcher Verstoß von einer unprovozierten Ergreifung der Waffen begleitet wird.
Für den Fall, daß der Völkerbündsrat bei Beurteilung einer Frage, die auf Grund der wähnten Verpflichtungen zu seiner Beguti , tung unterbreitet wird, es nicht durchsetzen kann, daß ein'Bericht von seinen sämtlichen Mitgliedern und den Vertretern der beteiligten
Begutach-
Sicherheit ü
nicht teilen, das
morgen schreibt
begründen können/ ««g RutzlanSs.
griffen mtro, weroen umgekehrt Polen auf Grund des Artikels 16 Absatz 7 des Völkerbundspaktes unverzüglich Beistand und Hilfe leisten.
§ 2. Der vorliegende Vertrag wird den Rechten und Pflichten der vertragschließenden Parteien als Mitglieder beS' Völkerbundes keinen Abbruch tun und nicht als Einschränkung der Aufgaben des Völkerbundes ausgefegt werden, die darin bestehen, die zur wirksamen Sicherung des Friedens notwendigen Maßnahmen zu beschließen.
§ 3. Der vorliegende Vertrag wird gemäß den Paktbestimmungen vom Völkerbund registriert werden.
§ 4. Der vorliegende Vertrag wird ratifiziert werden. Die Ratifizieruttg wird beim Völkerbund in Genf gleichzeitig mit der Ratifizierung des heute zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien unterzeichneten Vertrags und des Vertrags der mit demselben Datum zwischen Deutschland und Polen abgeschlossen wird, niedergelegt werden. Er wird unter denselben Bedingungen wie die genannten Verträge in Kraft treten und bleiben. Der vorliegende Vertrag, der in einem einzigen Exemplar ausgefertigt ist, wird in dem Archiv des Völkerbundes niedergelegt, dessen Generalsekretär ersucht wird, jedem der vertragschlie-
heir.ischen
ihre Wünsche und Forde-
und der Heinland
Paktes auf bei kam du
Kreisen des Rheinlandes enkgegenzunehmen. Dagegen hakten die rheinischen Vertreter ausgiebige Gelegenheit, ihre Wünsche utT rungen bezüglich des Rheinlandes Rückwirkungen des Paktes auf das 7 , auszusprechen. Dabei kam die lebhafte Enttäuschung allerseits zum Ausdruck, daß es nicht gelungen war, in Locarno bi n- dende Abmachungen über Erleichterungen für das besetzte Gebiet f e st z u l e g e n mit Ausnahme der immerhin nicht unwesentlichen Bestimmung, daß in Zukunft die Handhabung auch des Rheinlandabkommens unter der Schiedsgerichtsklausel des Paktes stehen soll. Die Annahme des Paktes wird nach rhe-niicher Auffassung davon abhängen müssen, ob die von den fremden Staatsmännern in Aussicht gestellten einschneidenden Auswirkungen im Rheinland in den nächsten Wochen wirklich einkreten oder nicht.
Die Handelskammer Mannheim.
‘‘•"«•’ttlietnt, 20. O'tbr. Die Handelskammer 'ür b'n Kreis Mann beim bat in einer Volllidung am 20. Okiober 1925 zu den Vertrag n von Locarno die anstehende Ent chließnng ein" 'mmig angenommen:
Sie Verban nungen und das Abkommen von Locarno stellen einen bedentlamen Fortschritt auf dem Wege zur politischen und wntsr.nfMchen Beiri dung Europas mr, weil sie eine völlige Umkehr der seit Veriailles beliebten Ve'bandlungSmethode bedeuten und aus der
ßenden Parteien beglaubigte Abschriften zu übermitteln.
Die Zusatzabkommen zwischen Frankreich, Polen und der Tschechoslowakei sehen in ihrem Artikel 1 sehr bedrohlich aus und sind geeignet, schwere Bedenken auskommen zu lassen. Nach dem Verttogswevk von Locarno ist zwar die französische Ostgarantie durch die Vordertür entfernt worden, sie tritt aber durch eine Hintertür wieder zum Vorschein. — Die fran- zösifch-polnischi-tschechischen Rückversicherungsverträge werden jetzt in ihrem Wortlaut bekannt und sind geeignet, den Rheinpakt zu entwerten. Rheinpakt und Zusatzabkommen weisen hier in der juristischen Konstruktion eine Lücke auf, durch die Frankreich durchzuschlüpfen beabsichtigt, was jedoch verhindert werden muß. Wir können hier den Optimismus des Stresemann nahesteheniden Blattes, der „Tägl. Rundschau" und das rosenrote Vertrauen auf
„Man darf auch bei der Beurteilung des französisch-polnischen und tschechoslowakischen Vertrages nicht zu sehr am Buchstaben kleben, sondern muß dem Geiste von Locarno und den neu geschaffenen Verhältnissen zwischen Deutschland und Frankreich, sowie der neuen Stellung Deutschlands unter den Großmächten vertrauen. Manches, was noch aus der Nachkriegszeit in die neue Aera hinübergeschleppt wird, ist mittlerweile erstarrt und unzeitgemäß geworden und kann bei Auswirkung des Paktes nicht mehr zum Lasten erweckt werden. Die
Verträge Frankreichs mit den Oststaaten hebern ten daher weder eine Beunruhigung n
Beeinträchtigung der in Locarno
) eine fenen leinen
Friedensgrundlage. Frankreich glaubte, bisherigen Schutzstaaten diese Zusicherung nicht versagen zu können; —aktiich dürfte sie sich aber niemals auswirken. Wir glauben auch nicht, daß Polen oder die T^--boslowaksi ihre Politik gegenüber Deutschland auf diese Ver
träge ein^uffeHen gedenkt. Auch sie werden ihre Politik nach dem entscheidenden Westpakt einrichten müssen."
Wir hoffen, daß die Sorgen, die sich aus den französisch-polnischen Abmachungen ergeben, schleunigst beseitigt werden.
Erkenntnis geboren finb, daß nur aus Bei Handlungen auf dem Fuße der Gleichberechtigung eine B-krieduna Curepas uno eit ^vberaufbiu der enrovä schen G" mmtwirtschakt möglich ist. Es steht zu ermatten, daß wenn in diesem Geiste bei anen Völkern und in allen Kreisen weiter gearbeitet wird, eine Annäherung der Völker uni eine allmähliche W ederherstellnng Em opas erreicht werden kann. Wir hier am Rum uno an einem Platze. der über ein Jihr nach Aufhebung der Besetzung noch unter den He msuchungen der Beltzung aur ras Schwerste zu lewen hat, sind der Rei sre- gierung für ihre Tat zu besonderem Tank veivflxhtei und erwarten mit Znv rfickt, daß die Rückwirkungen der Vcrhaiidliingen von Locarno sich für die besetzten Gebiete in Bälde in erfreulicher Weise geigen werden
Französische Befriedigung über die Verträge von Locarno.
Paris, 20. Okt. Erst die heutigen Abend- blätter äußern sich ausführlich über die in Locarno abgeschlossenen Verträge, deren Texte heute morgen veröffentlicht wurden. Man kann aus den Kommentaren ersehen, daß bis weit in die Reihen der B l o ck n a t i o n a i i fte n hinein vollkommene Befriedign ng über das von Briand erzielte Resultat herrscht. So bemerkt der nationale „Temps": „Der Vertrag von Locarno schützt die Rechte Frankreichs in wirksamer Weise. Er mürbe tatsächlich, wie es die französische Politik anstrebte, im Rahmen des unverletzten Versailler Vertrags abgeschlossen und feine Anwendung kann
ein wirksames Frredensinstrmnent für Europa werden/ Nichtsdestoweniger glaubt dieses Blatt verpflichtet zu sein, die Möglichkeit eines Vertragsbruchs von feiten Deutschlands in Erwägung zu ziehen und seine Glossen darüber zu machen.
Die einen Blätter begnügen sich mit dem Hinweis darauf, Deutschland werde sich jedenfalls hüten, durch eine Verletzung der Abkommen die öffentliche Meinung der Welt gegen sich aufzubringen, andere berufen sich auf die Garantie Englands und warnen Deutschland, seine Verpflichtungen zu verletzen. Der Ton der Presie gegenüber Deutschland erscheint kaum gemildert. Man zieht nach wie vor den Friedenswillen des deutschen Volkes in Zweifel. Als Musterbeispiel sei eine Bemerkung des konservativen „Journal des Debatts" erwähnt. Das Blatt schreibt: „Was Frankreich betrifft, so wäre seine Freude berechtigt, wenn das deutsche Volk vom gleichen Geiste beseelt wäre wie das französische. Wenn der Friedenswille auf der anderen Seite des Rheins vorherrschen würde wie auf dieser Seite, so könnten die Bestimmungen des Rheinlandpaktes und der Schiedsvertiäge uns in vollem Maße beruhigen, soweit schriftliche Abmachungen die
Paris, 20. Okt. Im „Quotidien" erklärt der 'ozialist 'che Abgeordnete Krumbach, der als Sonderberichterstatter des Blattes der Konferenz von Locarno beiwohnte, Cbambcrlain, Briand und Vandcrvelde bötien ausdrücklich gesagt daß man den Sicherbeits- Pakt unter kernen Umständen als ein Krieosbündnis gegen Rußland an'fassen dürfe, Streiemann hätte nochmals betont, daß Deutschlano durch een Slcherheits- Vakt und Völkerbundeintritt nickt beabsichtige, seine guten Beziehungen mit Rußland aufzugeben. Brrand erklärte darauf mit starker Betonung, es sei ihm niemals der Gedanke gekommen, auS tem Locarnoer Vertrag einen Pakt gegen Rußland zu machen. Vandcroelde versichert, daß Belgien keinem Pakt beitreten würde, der eine Einkreisung Rußlands bezwecke. Auch Chamberlain habe das gleiche erklärt.
PrSfiöent Coolidge zur Abrüstungs-
, Konferenz.
Washington, 20. Okt. Präsident Coolidge erklärte, seiner Ansicht nach werde die Konferenz zur Beschränkung der Rüstungen in Europa der Welt zum Segen und Nutzen gereichen. Er hoffe, daß die E Locarno die Einberufung
f e von einer
e
solchen Konferenz beschleunigen werden.
Im Ntißen Hause erklärt man, daß, wenn es für & '«>va möglich sein sollte, ein Uebereinkommen hinsichtlich einer Beschränkung der Rüstungen zu Lande zu erreichen, Präsident Coolidge einen solchen Schritt begünstigen werde. Der Präsident sei der Ansicht, daß jede, eine weitere Beschränkung der Rüstungen zur See betreffend« Frage von einer Konferenz in Amerika mit Hoffnung auf ein erfolgreiches Uebereinkvnnnen in Betracht gezogen werden könne. Präsident Coolidge erkenne an, daß von der Regiening in Washington in Be- zug auf die Einberufung einer Konferenz zur Beschränkung der Seerüstungen kein Schritt unternommen werden könne, bis die interessierten Mächte darüber sondiert worden seien. Im Weißen Hause erklärt man ferner, Coolidge wünsche inzwischen, daß die Regierung in Washington, ohne die Interessen der Länder zu gefährden, alles in ihrer Macht stsh-ende tue, um die Loge in Europa zu bessern und zwar durch Schaffung eines Abkommens über die Rüstungen zu Land«.
Die -eulsch-rufsischen Kandsls- beziehunKen.
Der in Berlin weilende stellvertretende Volkskonimissar für Außenhandel der Sowjetunion, Frumkin, machte gestern in den Räumen der Berliner russischen Handelsvertretung vor einigen Pressevertretern Ausführungen über die Auswirkungen des deutsch-russischen Handelsvertrages. Einleitend erklärte Frumkin, daß sich der russische Warenumsatz nach Deutsch-