200. Jahrgang.
Hanauer 8 Anzeiger
General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stabt und Land.
Erscheint täglich mit .Susnabtie der Sonn- und Feiertage. / Fernivrech-Anschluß Nr. 1237 und 1238.____________________________
L»,»g»pret»: Für den halben Monat 1 Reichsmark, für den ganzen Monat 2 Reichsmark ohne Trägerlohn. Einzelnummer 10, Freitag und Samstag 12Reichspfennig. — Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Reichspfennig, im Reklameteil von 68 mm Breite 25 Reichspfenntg. — Offertengebühr: 50 Reich-Pfennig. - Geschäftsstelle! Hammerstrabe S.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hana«. - Bei unverschuldet«, Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». — Für Platzv orschrift und Erscheinungstage der Anzeige wird kein« Gewähr geleistet.
Str. 183
Freitag den 7. August
1925
Der Reichstag zur Optantenfrage.
Erklärungen Dr. Stresemanns. — Der Reichstag sor-erl Gegenmaßnahmen
Berlin, 6. Aug. In der heutigen Reichstags- toung standen die Anträge und Interpellationen über die Ausweisung der deutschen Optanten und über die Zustände im Durchgangslager in Schneidemühl.
Abg. K e u d e l (Dnatl.) begründet die deutschnationale Interpellation. Er bezeichnete es als eine Ehrenpflicht des Reichstages, den einmütigen Willen zum Ausdruck kommen zu lassen, daß die Ursachen der Vorgänge in Schneidemühl untersucht und Wiederholungen in Zukunft verhindert werden.
Die kommunistische Interpellation wurde von dem Abg. Rädel begründet. Als er den Leutschnationalen das Recht absprach, sich über die Ausweisungen zu beschweren, weil Deutschland im Kriege selbst Deportationen vorgenommen habe, gab es große Erregung; die Deutschnationalen und die Deutsche Volkspartei oerließendenSaal. Der Redner beschwerte sich darüber, daß man die Hilfsaktion der Internationalen Arbeiterhilfe vereitelt habe. Er forderte Ansiedlung der Flüchtlinge auf dem Großgrundbesitz und Unterbringung der Optanten in den Schlössern.
Reichsminister Dr. Stresemann wies den Vorwurf zurück, daß der deutsche Gesandte in Warschau, Rauscher, in dieser wichtigen Zeit In Urlaub gegangen sei. Rauscher sei erst in Urlaub gefahren, als alle seine Bemühungen in der Optantenfrage bei der polnischen Regierung ergebnislos verlaufen waren und es $ nicht mehr mit der Würde des Reiches vereinbaren ließ, weiter zu verhandeln. (Lachen links, Beifall rechts.) Reichsaußenminister Dr. Stresemann gab dann im Namen der Reichsregierung und im Einverständnis mit dem preußischen Ministerium des Innern folgende Erklärung ab:
Die deutsche Delegation in Wien hat durch die direkten Verhandlungen mit der polnischen Delegation versucht, eine Milderung des Schiedsspruches des Präsidenten Kaeckenbeeck herbeizufübren, wonach Deutschland die Abschiebung der deutschen Optanten aus Polen dulden müßte. Diese Bemühungen sind am polnischen Widerstand gescheitert und es ist nur gelungen, eine Erleichterung der Abwanderungsbedingungen zu erreichen. Nach Unterzeichnung des Wiener Abkommens vom 30. August vorigen Jahres hat das Auswärtige Amt die deutsche Gesandtschaft in Warschau beauftragt, in dringender Form bei der polnischen Legierung auf einen Verzicht der Ausweisungsbefugnis bezw. auf eine Einschränkung des Kreises der abwanderungspflichtigen Opanken hinzuwirken. Diese Verhandlungen, die sogar noch im Juli dieses Jahres stattfanden, ■ Wen jedoch keinen nennenswerten Erfolg. : -'acht einmal der Wunsch wurde berücksichtigt, i non der Abwanderungspflicht Greise, Schwer- । megsbeschädigte, Witwen und Waisen auszu- :
»er beiderseitigen abivanderungspflichligen «Fransen zu mildern oder ihren Kreis einzu- Ichranken, ist an der starren Haltung der polnischen Regierung gescheitert.
n ®*® Behandlung der Optantenfrage wurde um Jreidjsminifter des Innern übernommen.
und 8. Dezember 1924 fanden kommis- LMe Besprechungen mit den beteiligten Stellen des Reiches und Preußens statt. Dann» &ie Zahl der aus Polen Abwande- »Pfhdjtigen auf rund 27 000 angegeben, der Optanten an die
Grenze wurden die deutschen Konsu- ure m Posen und Thorn beauftragt, die mit ^,?^âuisatorischen Maßnahmen bereits im dn.^°^ begannen. Jeder Optant erhielt ge- ruckte Verhaltungsmaßnahmen, Abwande- Mspopiere und im Notfall eine Geldbei- dieser Vorbereitungen konnten * , 1 ,m 5uH 8000 Optanten die Rückwande- ?ulreten, ohne das Durchgangslager in «ok^ldemuhl zu berühren. In einer erneuten M^chung vom 30. März 1925 teilte der erdeter des preußischen Innenministeriums ar, daß der Oberpräsident in Schneidemühl ?M preußischen Staatskommissar für die revernahme der Optanten aufgestellt sei und „^churde eine entsprechende Arbeitsteilung vereinbart. Das Durchgangslager inSchneide- nuh! mar lediglich für die erste Aufnahme °E etwa 5000 Optanten bestimmt, deren raiche Weiterleitung durch die preußischen
Vorschriften gewährleistet war. Neben dem Wohnungsproblem war die Frage der Arbeitsbeschaffung zu lösen, und zu diesem Zweck war von der Reichsarbeitsverwaltung Mitte April eine Optantenvermittlungsstelle eingerichtet worden, deren Leitung einem hervorragenden Sachkenner übertragen wurde.
So gelang es, bis zum 4. August b. Js. 5751 Personen auf Arbeitsstellen unterzubringen. An Mitteln für die Unterbringung sind vom Reich und von Preußen insgesamt 6,5 Millionen Mark bereitgestellt und weitere 5 Millionen für die Unterbringung der zu erwartenden Optanten ausgeworfen. Die Besetzung des Lagers hat sich schon auf 5000 vermindert.
Die Reichsregierung hak es sich zur Richtschnur gemacht, daß dieselbe Behandlung, der die deutschen Optanten in Polen ausgesetzt sind, auch den polnischen Optanten in Deutschland zuteil werden soll.
ien Optanten
(Beifall). Um die Lage unserer deutschen Optanten nicht unnötig zu erschweren, werden wir Repressalien solcher Art erst dann treffen, wen Polen damit voranaega^en ist. (Widerspruch und Unruhe bei den Völkischen). Wir haben gerade das größte Interesse an der klaren Feststellung, daß Polen mit den Ge- waltmaßnahmen vorangeht. (Abg. v. Gräfe: Ist denn Polen noch nicht damit vorangegangen?) Warten Sie, Herr v. Gräfe, das Ende meiner Erklärung ab! (Unruhe und Entrüstungsrufe gegen die Völkischen.) Demgemäß hat die deutsche Regierung, nachdem die polnische Regierung den deutschen Optüân â Abwanderungsverfügung zustellte, dasselbe den polnischen Optanten gegenüber getan. Heute ist uns berichtet worden, daß die polnischen Behörden den deutschen Optanten, die noch nicht abgereist sind, den Befehl erteilt haben, innerhalb 48 Stunden Polen zu verlassen. (Pfui-Rufe.) Daraufhin haben wir sofort die gleiche Maßnahme gegen die noch in Deutschland befindlichen polnisch verfügt. (Beifall).
Zu dieser Regierungserklärung, die ich im Einverständnis mit der preußischen Regierung abgegeben habe, muß ich hinzufügen den Ausdruck meines außerordentlichen Bedauerns darüber, daß vielfach innerpolitische Betrachtungen bei der Erörterung dieser Dinge den außenpolitischen vorangestellt worden sind. (Lebhafte Zustimmung links). Die Frage, wer an irgendwelchen Mängeln bei der Unterbringung der Flüchtlinge die Schuld trägt, müßte doch sekundär sein gegenüber dem Weltunrecht, das zehn Jahre nach dem Kriege 10 000 Menschen gewaltsam aus ihrer Heimat vertrieben werden. (Lebhafte Zustimmung). Die polnische Regierung beruft sich auf formales Recht bei der Ausweisung. Hier wird aus formalem Recht das größte Unrecht. Die polnische Regierung geht in einer Weise vor, die in anderen europäischen Ländern zum Glück nicht üblich ist. Deutschland hat am 10. Januar die ihm durch den Versailler Vertrag genommene handelspolitische Freiheit wiedergewonnen. Von den alliierten Staaten
hat keiner irgendetwas gegen Deutschland wegen der Ausübung dieser Freiheit unternommen. Polen aber hat mit Einfuhrverboten und mit der Ausweisung der deutschen Optanten den Anfang gemacht.
Der Geist, in dem Polen vorgeht, ist nicht der Geist der Befriedung Europas, son- dern der Geist des Hasses und der Selbstsucht. (Lebhafte Zustimmung). Wenn auch wir jetzt $ als Antwort auf das Vorangehen Polens die polnischen Optanten binnen 48 Stunden ausweisen, so tun wir das nicht mit dem Gefühl der Befriediung, zu solchen Maßnahmen greifen zu können, sondern mit dem Gefühl der Beschämung darüber, zu solchen Maßnahmen greifen zu müssen. (Beifall). Es ist tief bedauerlich, wenn der an diese Dinge geknüpfte innerpolitische Streit die Aufmerksamkeit des Auslandes ablenkt von dem furchtbaren Un* recht, das jetzt durch Polen dem Geiste der Zivilisation angetan worden ist. Unsere Gedanken sind bei den Opfern dieser Gewaltpolitik. (Lebhafter Beifall).
In der
Besprechung waren sich die Parteien über die Notwendigkeit rascher Hilfe für die Vertriebenen einig und darüber, daß — wie der Deutschnationale Schulz erklärte — das Verhalten Polens ein
Ak't afiatifcherBarbarei in des Wortes schlimm st er Bedeutung sei.
Nach Abschluß der Besprechung wurde eine von allen Parteien mit Ausnahme der Kommunisten eingebrachte Entschließung folgenden Wortlauts angenommen:
„Der Reichstag protestiert gegen die von der Regierung der Republik Voten gegen deutsche Optanten verfügten Ausweisungen; er gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß durch eine solche Verletzung unerläßlicher Menschen- rechte dem Frieden der Welt nicht gedient wird. Der Reichstag fordert die Reichsregie- rnug auf, auch weiterhin alle nötigen Maßregeln zu ergreifen, um die polnische Regierung von einer Fortsetzung einer solchen ver- werslichen Politik abzuhalten und mit allen Kräften für das Wohl und die Zukunft der vertriebenen Deutschen zu sorgen.“
Das Haus vertagte sich nach kurzer Geschäftsordnungsdebatte auf Freitag.
Die Amnestievorlage im Rechls- ausschutz.
Berlin, 6. Aug. Der Rechtsausschuß des Reichstags begann heute unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Kahl (Deutsche Volkspartei) die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über Straffreiheit. Bei der Beratung des Paragraphen 1 beantragte Abgeordneter Hampe (Wirtschaftliche Vereinigung) eine andere Fassung, aus der klarer heroorgehe, daß das Maximum des unter die Amnestie fallenden Strafmaßes bei verschiedenen nebeneinander bestehenden Strafen immer nur zwei Jahre sein können. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Deutschdemokraten, Kommunisten und Völkischen angenommen und mit diesen Aenderungen der Paragraph 1 der Vorlage überhaupt.
gierungsvorlage angenommen. Ebenso Para- graph 3, der die Einstellung weiterer Verfahren vorsieht, wenn die Straftaten vor dem 1. Oktober 1923 begangen waren.
In der Gesamtabstimmung über die Amnestievorlage behielten sich die Kommunisten ihre Stellung für das Plenum vor, während alle übrigen Mitglieder des Ausschusses der Vorlage zuskimmten.
Eine längere Aussprache entwickelte sich über die Fassung der von dem Abgeordneten Dr. Kahl (D. Vp.) vorgeschlagenen Entschließung, die den Wunsch ausspricht, daß die von den Ländern in Aussicht genommene Amnestie auch jene Delikte betreffen möchte, die aus der Not der Inflationszeit hervorgegangen sind. Dis Entschließung wurde schließlich in folgender veränderter Fassung angenommen:
„Die Reichsregierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß in den Amnestien der Länder Rücksicht genommen werde auf Amnestierungen der nachweisbar allein oder überwiegend aus wirtschaftlicher Rot begangenen Straftaten, insbesondere auch der Zuwiderhandlungen gegen Strafvorschriften, die sich auf Jnflations-
Vorgänge bezogen, wie zum Beispiel Preis- kreibereiverordnung, Verordnung zur Fern- Haltung unzuverlässiger Personen vom Handel, Verordnung über äußere Kennzeichnung von Waren, Verordnung über den handel Lebens- und Futtermitteln und andere".
mit
Der erste Absatz der Entschließung wurde einstimmig angenommen, während die Kommunisten, Sozialdemokraten und Völkischen gegen den zweiten Absatz stimmten, der die Verstöße gegen gewisse Handelsverordnungcn gesondert aufführt.
Nach dem Abschluß der sachlichen Beratungen kam Abg. Lohmann (Dntl.) auf die in einer früheren Sitzung bereits angeschnittene Frage über die Persönlichkeit Erhardts zurück. Der Abgeordnete Landsberg hat ausgeführt, daß zwischen Erhardt und der Prinzessin Hohenlohe ein Verhältnis besteht, das er dahin kennzeichnet, es handle sich um eine Frau, die Erhardt alles, auch alles gegeben habe, was eine Frau einem Manne' geben könne. Ich habe mich, erklärte Abg. Lohmann, durch eine Mittelsperson an Erhardt gewandt. Er hat mir darauf einen Privatbrief geschrieben. in dem es heißt: „Ich versichere Ihnen hiermit, daß keine anderen Beziehungen zwischen mir und der Prinzessin bestanden haben, als die der Gastfreundschaft und des damit verbundenen konventionellen Verkehrs". Abg. Landsberg (Soz.): Ich nehme von der Erklärung des Herrn Kapitänleutnants Erhardt Kenntnis. Ich habe den Eindruck, den
ich von den Beziehungen der beiden Personen empfangen habe, nur zu dem Zwecke wieder» gegeben, um dem Kapitänleutnant Erhardt der Anspruch auf die Bezeichnung eines Ehrenmannes abzuerkennen.
Einigungsvorschlag für den Finanz» ausgleich.
Der „Lokal-Anzeiger" meldet: Die gestrigen Besprechungen zwischen Reichskanzler, Reichs- sinanzminister und den Führern der Regierungsparteien über die Frage des Finanzausgleichs haben zu folgendem Ergebnis geführt: Es bleibt bei den 75 Prozent Ueberweisungs- quote aus der Einkommen- und der Körper- fchaflssieuer, sowie bei den 30 Prozent Ueber- Weisungsquote aus der Umsatzsteuer an bi< Länder. Die Gesamkaarantie, die das Reich übernimmt, beläuft sich auf 2100 Millionen. Innerhalb dieser Summe wird eine besonder« Garantie von 450 Millionen für die Umsatzsteuer übernommen, die sich auch noch erhöhen kann. Aus Kreisen des Reichsrats verlautet dem genannten Blatt zufolge, daß eine derartige Basis für die Länder mit Ausnahme Bayerns voraussichtlich annehmbar sei.
Das Zentrum zur Regierungs- erweilerung.
Zu der Frage der Neubesetzung des Reichs» Ministeriums für die besetzten Gebiete nimmt der Vorstand der Zentrumsfraktion in einer von der „Germania" veröffentlichten Erklärung Stellung. Es heißt darin: Irgendein Zusammenhang zwischen dieser Frage und der rein sachlichen Einstellung der Fraktion zu den großen Gesetzesvorlagen der Reichsregierung besteht nicht und hat niemals bestanden. Die Stellung der Zentrumsfraktion zur Regierung Luther wirtz fich auch weiterhin nach rein fachlichen Gesichtspunkten d< unterstützt als staatserhaltende Partei Außen- und Innenpolitik der Reichsregierung solange diese in der politischen Linie des Zentrums liegt. Die Fraktion erachtet die Entscheidung über die hauptamtliche Besetzung des Rhein-Ministeriums als zurzeit nicht dringlich.
AuslaKl zu den Versaffungsfeiern.
Berlin, 6. Aug. Zu Beginn der bevor» stehenden Verfassungsfeiern fand heute abend am Gendarmenmarkt die erste Kundgebung statt. Reichskanzler a. D. Dr. Ma r x gab seiner Freude über die Befreiung des Sanktionsgebietes Ausdruck, die er als einen Erfolg der bisherigen Erfüllungspolitik quittierte. Er betonte, daß eine andere Regierung als die seiner damaligen «Kabinettszusammensetzung auch keine andere Politik als die der Verständigung erstreben könnte. Das Streben nach Recht und Frieden müsse im In- und Auslande Verständnis für unsere Politik wecken. Minister a. D. K o ch rühmte die Treue des werktätigen Volkes im besetzten wie im unbesetzten Gebiet. Ueber die Gewalt der Ententebehörden müsse die gegenseitige Verständigung und die Gerechtigkeit siegen, wie auch die Politik der Verständigung in letzter Zeit gute Erfolge gehabt und zur 'Befreiung mehrerer besetzter Kreise geführt habe. Redner protestierte gegen die Gewaltmaßnahmen Polens gegen die Optanten (Stirmisches Pfui) und schloß mit einem Hoch auf die Republik und das Reichsbanrrer Schwarz-Rot-Gold im Sinne des Staatsgedankens der deutschen Republik. Die Veranstaltung verlief reibungslos.
Der Fall Graff vor dem belgische« Minfflerral.
ie
Brüssel, 6. Aug. (Angence Velge.) In der gestrigen Kabinettssitzung wurde der Fall Graff behandelt. Der Justigminister teilte mit, daß die deutsche Regierung bei der belgischen die Revision des Prozesses beantragt habe. Deutschland weise auf das Urteil des Schwurgerichts in Stettin hin, das deutsche Staatsangehörige in der gleichen Angelegenheit schuldig gesprochen habe, in welcher vorher andere Deutsche vor dem Aachener Kriegsgericht verurteilt worden seien. Die deutsche Regierung sei der Ansicht, daß ein Revisiansgrund vorliege, da das Urteil des Stettiner Gerichts eine neue Tatstiche barfteUe. Der Fall wurde dem Kassationshof unterbreitet, der sich jedoch für unzuständig erklärte. Es bleibe nur der Gnadenweg übrig; jedenfalls sei eine Revision ausgeschlossen. Die Regierung, die keine leichtfertige Entscheidung treffen wolle, lege Wert darauf, uristische Gutachten einzuholen und werde kväter endgültig entscheiden.