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200. Jahrgang.

Hanauer «Anzeiger

General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadt und Land.

Erscheint täglich mit Ausnah«« der Sonn- und Feiertage. / Fernlorech-Anschluß Nr. 1237 und 1238.

flfpte{>; Für den halben Monat 1 Reichsmark, für den ganzen Monat 2 Reichsmark ohne ^iâaerlohn. Einzelnummer 10, Freitag und Samstag 12Reichspfennig. Anzeigenpreise: Für 1 m Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Reichspfennig, im Reklameteil von 68 mm Breite L^Retchrpfennig. Off ertengebühr: öü Reichspfennig. Geschäftsstelle: Hammerstraße S.

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»k. 182

Donnerstag den 6. August

1925

In Bwww

Der Kamps um de

gersin, 5. Aug. Der Reichstag führte zu- Mst die Aussprache über die gegenseitigen 8 esteuerungsrechte des Reiches, )er Länder und der Gemeinden zu Ende. Bei zm Abstimmungen wurde der Antrag K ii h l e n k a m p f f (D. Vp.), die Versorgungs- getriebe mit ihrem gesamten Einkommen steuer- Mchtig zu machen, mit 224 gegen 146 Stim­mn ab g e le h n t. Die Vorlage wurde in zweiter Lesung nach den Kompromißbeschlüssen angenommen.

Es folgte die zweite Lesung des Gesetzes aber Aenderung des Finanzaus­gleichs zwischen Reich, Ländern und Ge­meinden. Nach den Ausschußbeschlüssen sollen die Länder von dem Aufkommen an Einkom­mensteuer und Körperschaftssteuer ab 1. Okto­ber drei Viertel erhalten. Von dem Auf­kommen an Umsatzsteuer erhalten die Länder für sich und ihre Gemeinden in der Zeit vom 1. Oktober 1925 bis 31. März 1926 35 Prozent, ab 1. April 1926 30 Prozent. Der Ausschutz­beschluß garantiert den Ländern und Gemein­den einen Minde st betrag von 150 Millionen aus der Umsatzsteuer bis zum Inkrafttreten der Zuschläge zur Einkommen- unb Körperschaftssteuer.

Ein Kompromißantrag der Re- zierungsParteien will Ländern und Gemeinden 2100 Millionen Anteil an der Ein- tommen-, Körperschafts' und Umsatzsteuer für 1925 und 1926 garantieren.

Kad^bcn Ausschußbeschlüssen sollen Länder Md Gemeinden weiter nach Maßgabe eines besonderen Gesetzes die Befugnisse erhalten, ab t April 1927 selbständig Anteile an der Einkommen- und Körperschaftssteuer f e st - zusetzen. Weitere Beschlüsse regeln die Wicht zur Auskunftserteilung an den Reichs- linanzminister.

Schließlich werden in einem besonderen Ar­tikel noch Bestimmungen über Erhebung und Verwendung der Hauszinssteuer getroffen. Sie soll von Ländern und Gemeinden erhoben werden zur Deckung ihres allgemeinen Finanz­bedarfs sowie zur Förderung der Bautätigkeit ruf dem Gebiete des Wohnungsbaues. Der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs dürfen ur zur Erreichung der vollen Friedensmiete ucht weniger als 20 vom Hundert und nicht uehr als 3 vom Hundert der Friedensmiete Vorbehalten werden. Erhöht sich die Miete sber die Friedensmiete, so darf von dem Mehr­betrag der Miete höchstens ein Fünftel für den Algemeinen Finanzbedarf beansprucht werden. Sur Wo-hnungsbauzwecke müssen zunächst in den zwei Jahren vom 1. April 926 bis 31. März 1928 mindestens 15 '5 2 0 vom Hundert der Friedensmiete zur Verfügung gestellt werden. Die Mieten Men allmählich gemäß der allgemeinen Wirtschaftslage erhöht werden. Am 1. April 926 müssen die Mieten mindestens 100 Pro- lE der Friedensmiete betragen.

Die Aussprache wurde eröffnet durch Reichsfinanzminisker v. Schlieben.

^führte u. a. aus: Das Gesetz über Aenderun- gen des Finanzausgleichs bietet insofern den Abschluß der Steuerreform, als es zum Ziele M das Steueraufkommen zwischen dem Reich, xn Ländern und Gemeinden zu verteilen, rine Verständigung zwischen dem Reich und

Ländern hat sich bisher nicht erzielen

Die Reichsregierung ist nunmehr bereit, W einen weiteren Schritt zu tun, indem sie N Ländern und Gemeinden bis zur Ein- Arung der Zuschläge zur Einkommen- und Körperschaftssteuer, d. h. in den Rechnungs- lohren 1925/26 Ueberweisungen aus dem Auf- ommen an Einkommen- und Körperschafts- lowie Umsatzsteuer bis zur Höhe von 2100 Mil- l0nen Mark garantiert. Mes bedeutet, daß as Risiko in bezug auf das Gesamteinkommen » den hauptsächlichsten Steuern allein vom getragen wird. Eine zahlenmäßige "cherenz werde nach Ansicht des Ministers mit ^Landern nicht bestehen. Die Differenzen strecken sich vielmehr auf zwei Punkte: Ein­mal wollten die Länder das Aufkommen an der ""ssatzsteuer, und zwar 35 Prozent von einem Gesamteinkommen von 1500 Millionen Reichs- besonders garantiert haben. Dies würde Mr Folge haben,' daß das Reich auch bei einer Maigen Senkung der Umsatzsteuer das volle Mko zu tragen hätte, ohne sich durch ein Oberes Aufkommen und höhere Ueber-

?r nor 6m I .

N Finanzausgleich.

weisungsbeträge aus der Einkommen- und Körperschaftssteuer davon befreien zu können. Sodann wollten die Länder dem Reich Schritt für Schritt die Einkommenbesteuerung wieder abnehmen. Diesem Ziele glaubt die Reichs­regierung aus außenpolitischen sowie aus wirtschafts- und steuerpolitischen Gründen ent­gegentreten zu sollen. Die Basis der Gesetz­gebung und Verwaltung des Reiches auf dem Gebiete der Steuern müsse unbedingt aufrecht erhalten werden. Bor allem sei zu bedenken, daß es sich gegenwärtig nur um eine vorläufige Regelung handele. Die endgültige Lösung des Finanzausgleichs soll den Ländern und Ge­meinden ein Zuschlagsrecht zur Einkommen- und Körperschaftssteuer bringen. In der Zwischenzeit wird das Reich sich Unterlagen für die endgültige Regelung des Zuschlages be­schaffen. Zum Schlüsse betonte der Minister erneut, daß es die Reichsregierung nach wie vor besonders begrüßen würde, wenn es ge­länge, mit den Ländern auf der allgemeinen Grundlage der Beschlüsse des Steuerausschusses zu einer Verständigung zu kommen. (Beifall rechts.)

Preußischer Ainanzminisier Dr. Hoepker-Aschosf wiederholt in seiner Erklärung den Standpunkt der Länder, denen das Entgegenkommen des Reiches nicht weit genug gehe. Die Mehrheit der Länder habe sich damit obge­funden, daß dem Reich die Verwaltung der Einkommen- und Körperschaftssteuer bleibe, aber.sie müßten als AusglM^jM die Hergb- fetzung ihres Anteils an diesen Steuern eine Erhöhung des Anteils an der Um­satzsteuer von 35 auf 40 Prozent ver­langen. Die in dem Kompromiß angebotene Gesamtgarantie nehme den Ländern die Hoffnung der Beteiligung an dem Mehraufkommen aus der Einkommen- und Körperschaftssteuer. Die Länder hätten aber an einer solchen Beteiligung das größte Interesse. Sie würden sich mit der beschlossenen Herab­setzung ihrer Anteile abfinden, wenn ihnen 500 Millionen Aufkommen aus der Umsatz­steuer garantiert würden. Sonst würden die Länder gezwungen sein, auf die Erfül­lung notwendiger Aufgaben zu verzichten.

Bayerischer Gesandter v. Preger

erklärt: Die bayerische Regierung kann dem gegenwärtigen Finanzausgleich nur als einem Provisorium zustimmen, wenn die Anteile der Länder in einer Weise bemessen wären, die es den Ländern ermöglicht hätte, ihre unumgäng­lich notwendigen Staatsaufgaben zu erfüllen.

Sächsischer Ainanzminister Reinhold

führte aus: Die sächsische Regierung glaubt, daß die Vorlage der Reichsregierung die Wirtschaft schwer schädigen wird. Die erste Folge der jetzigen Politik der Reichsregierung und der Regierungsparteien würde praktisch die sein, daß die bisherige liberale Praxis der Steuer- stundung aufhören muß.

Bei den Abstimmungen, die nach weiterhin belangloser Debatte vorgenommen wurden, wurde

der Kompromiß antrag der Regie- ru n g sp a rt ei en, der den Ländern ein Gesamtaufkommen von 2100 Millionen aus Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer garantiert, angenommen.

Alle anderen Anträge wurden abgelehnt. Es bleibt bei den Ausschußbeschlüssen Auch bei der Hauszinssteuer wurden von 48 Ab­änderungsanträgen 40 abgelehnt.

Angenommen wurde nur ein Antrag Tremmel (Z.), wonach

die Mieke ab 1. April 1926 100 Prozent der Friedensmiele betragen soll

(nichtmindestens" 100 Prozent).

Das Haus vertagte sich auf Donnerstag 4 Uhr nachmittags: Anträge und Interpellation über Schneidemühl.

Räumung von Düsseldorf» Duisburg und Ruhrorl.

Paris, 5. August. Nach Kenntnisnahme von dem Ergebnis der zwischen den alliierten Regierungen bezüglich der auf der Londoner Konferenz im vorigen Jahre abgegebenen Er­klärungen im Hinblick auf die Räumung der von den alliierten Truppen seit März 1921 be­setzten Städte Düsseldorf Thuak«" "^ Hunt-

Olf hak die Dotschasterkonferenz eine Ent­schließung angenommen, in der das alliierte militärische Komitee aufgefordert wird, den militärischen Besatzungsbehörden die für die Räumung dieser Städte notwendigen Instruk­tionen zu erteilen.

Eine geschichtliche Erinnerung.

Von Graf Posadowsky.

Im Jahre 1505 mußte einer meiner Vor­fahren, Ambrosius von Jenkwitz, Rat der Stadt Breslau, dem ehrbaren Rate geloben, in 14 Tagen 1 Mark ( 334 Gramm Silber) auf­zulegen,darum, daß er in der Ratssitzung im grymme off den Tisch geschlagen und aus eigener Bewegnuß off gestanden und von dannen gegangen ist". (Rotsarchio der Stadt Breslau, Hs. G. 5,64). Wie hoch würde es wohl der ehrbare Rat des mittelalterlichen Breslau geahndet haben, wenn das Mitglied einer gesetzgebenden Versammlung statt auf den Tischim grymme" auf einen seiner Kolle­gen geschlagen hätte, von wörtlichen Beleidi­gungen und Störungen der Verhandlungen ganz zu schweigen? Wenn alle Mitglieder einer gesetzgebenden Versammlung in ähn­licher Weise geahndet würden, welcheoff­stehen und aus eigener Bewegnuß von dannen gehen" so könnte dadurch bei der fortgesetzten Leere der Sitzungssäle ein erheblicher Betrag der Verwaltungskosten dieser Versammlungen gedeckt werden. Die so viel gerühmteKultur" hat in unseren Tagen ungeahnt herrliche Fort­schritte gemacht.

Kein Einlrilt Guèrards in Sie Regierung.

Die Leitung der Zentrumsfraktion sprach sich in der Frage der Besetzung des Reichs- ministetcums für die heießten (W^^ .durch den Abgeordneten v. Guèrard dahin aus, daß der Eintritt eines weiteren Zentrumsvertreters in das Reichskabinett inopportun wäre.

Dis preußische Amnestie.

Berlin, 5. Aug. Zu der Mitteilung des Vorwärts" über die Amnestie in Preußen er­fährt der Amtliche Preußische Pressedienst, daß wohl eine Erweiterung des Kreises der zu amnestierenden politischen Straftaten geplant, dagegen die Einziehung anderer (rein krimi­neller) Delikte nicht in Aussicht genommen ist. Die weitere geschäftliche Behandlung der preußischen Amnestievorlage hängt natur­gemäß von dem Schicksal der noch dem Aus­schuß des Reichstages vorliegenden Reichs­amnestie ab.

Verbot des Führens der schwarz- weitz-roten Fahne.

Berlin, 5. Aug. Der Amtliche Preußische Prssedienst gibt den Inhalt eines Erlasses wieder, den der preußische Minister des In­nern, Severing unter dem 30. Juli an die Regierungspräsidenten gerichtet hat

Der Minister weist eingangs darauf hin, daß er schon in seinem Erlaß vom 27 Juli 1922 auf die Notwendigkeit hingewiesen habe, mit allen gesetzlichen Mitteln dafür zu sorgen, daß das Flaggen mit schwarz-weiß-roten Fahnen auf sämtlichen Dienstgebäuden, auch denen der Gemeinden und Gemeinde- verbände, in Zukunft unterbleibe. Der Eingliederung der Gebi-'tskörperschaften in Staat und Reich entspräche es, daß sie nur die neuen Reichsfarben führen dürfen. Die Be­flaggung mit den alten Reichsfarben von die­sen Stellen aus würde nicht als bloße Bekun­dung der gebotenen Achtung gegenüber den frühern Reichsfarben angesehen werden kön­nen, sondern müßte als eine bewußte und ge­wollte Mißachtung gegenüber den geltenden verfassungsmäßigen Farben wirken, die sich in keiner Weise, insbesondere nicht durch Be­rufung auf das Recht der Selbstverwaltung, rechtfertigen lasse. D>r Minister ist daher ent­schlossen, eine mißbräuchliche Ver­wendung der f r ü h e rn R e i ch sf a r - den nicht zu dulden und macht darauf aufmerksam, daß derartige Maßnahmen der Selbstvernmltiinaskörper unter allen Umstän­den eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung bedeuten und polizeilich zu verbieten, gegebe­nenfalls zu beseitigen sind. Er ersucht daher die Regierungspräsidenten, für Berlin den Poli­zeipräsidenten, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, daß Zwischenfälle der be­zeichneten Art unterbleiben, und zu diesem Zweck insbesondere dem vielfach anscheinend auch bn kommunalen Verwaltungen verbrei­teten Irrtum entgegenzutreten, als habe das O k - - x l w u i l' u'n 7, : g - r i cy r in seiner ciinUckeiduno vom 29. Mai 1925 au der mate­

riellen Frage der Zulässigkeit staatlicher An­ordnungen wegen Beflaggung kommunaler Dienstgebäude Stellung genommen. De, Minister ersucht weiter, dem Verbot der Be­flaggung kommunaler Dienstgebäude in den Farben Schwarz-Weib-Rot im gegebenen Fall' namentlich auch am Tage der Derfassungsfeier durch Bereit stellung genügender P olizeikräfte entsprechenden Nachdruck zu verleihen.

Hinzugefügt wird, daß sich diese Anord­nung sinngemäß auf alle Flaggen bezieht, di« von denen des Reichs, der Länder, der Pro­vinz oder bei Ortsgemeinden abweichen uni die öffentliche Ordnung, insbesondere burd Hervorkehrung einer parteipolitischen Ten denz, zu gefährden geeignet sind.

Lohnforderungen der Reichsbahn- arbeiler.

Berlin, 5. Aug. Von den Eisenbahner- gewerkschaften sind der Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahngesellschaft folgend' Forderungen überreicht worden:

1. Allgemeine Lohnerhöhung um zwölf Pfennig für die Stunde.

2. Durchgehende Entlohnung für alle Schichtlohnarbeiter.

3. Revision der Lohngruppeneinteilung, die im wesentlichen darauf hinaus läuft, die beamtendienstverrichtenden Arbeiter in eine höhere Lohngruppe einzureihen.

4. Revision der Wirtschaftsgebiete mit dem Ziel, das Wirtschaftsgebiet in den einzelnen Gebieten zu beseitigen.

Weiterer Deamlenabbau in Kessen?

Darmstadt, 5. Aug. Kurz vor feinem Aus­einandergehen hat der hessische Landtag eine Sechserkommission gewählt, die sich mit der Frage Oes weiteren Beamtenabbauu bejtWÄ- gen soll. Dieser Ausschuß wird am nächsten Montag unter dem Vorsitz des demokratischen Abgeordneten Reiber zusâmmentreten.

Die Lage im Saargebiek.

Ein bemerkenswertes französisches Geständnis: Die Saarländer find deutsch". Die Ber­brechen des Herrn Rault.

Paris, 5. Aug. DieEre Nouvelle" befaßt sich heute in einem Leitartikel mit der Frage des Saargebiets. Es stellt fest, daß die S a a r- länder Deutsche sind und die Franzo- f e n bei ihnen nur als F r e m d e, ja gewisser­maßen als Feinde angesehen seien. Man hätte einen guten Verwalter, der Takt be­sitze, der deutschen Sprache mächtig sei und von einem tüchtigen Personal umgeben sei, bestellen sollen, um den Aufenthalt Frankreichs im Saargebiet erträglich ^zu machen. Man habe jedoch unter der Herrschaft des Nationalen Blocks Herrn Rault dem Völkerbund aufge» zwungen. Dieser verstehe nicht die deutsche Sprache und habe ein niedriges Polizeiregime angewendet. Auch habe er eine unhöfliche Um­gebung: er sei burchaus gehässig geworden und habe hierfür den öffentlichen Beweis durch die kindischen Verbote gegeben, die er während der Jahrtausendfeiern erlassen habe. Die wirtschaft­lichen Schwierigkeiten machten sich jetzt im saaraebiet bemerkbar. In der Inflation hätte der Saarländer gerne den Frankenlohn ge­habt. Jetzt aber habe sich die Lage gegen den Franken gewendet. Dabei sei zu bemerken, daß 6500 Arbeiter im Saargebiet tätig seien, aber in Deutschland wohnten, wo sie Bedürfnisse in Goldmark bezahlen müßten. Bei der Be­urteilung der letzten Streiklage kommt das Blatt zu dem Ergebnis, daß die tieferen Ur­sachen wirtschaftlicher Natur gewesen seien.Mit ein wenig gutem Willen hätte man vielleicht ein Mittel finden können, um die durch den Streik hervoroerufenen Gefahren zu beseitigen. Man dürfe dabei aber nicht die Methoden an­wenden, daß man reine wirtschaftliche Fragen in Fragen politischer Art verwandle. Eine Verständigung ließe sich noch erzielen unter der Bedinauna, daß das Problem objektiv und mit dem aufrichtigen Wunsche behandelt werde, zu einer dauerhaften und ehrenhaften Lösung zu kommen.

Manchester Guardian" für eine Revision der polnischen Grenzen.

London, 5. AugManchester Guardian* unterwirft den Rigaer Vertrag einer scharfen Kritik und beweist, daß Polen im Rigaer Ver- trag ein Territorium erhalten habe, das ihm weder ethnographisch noch strategisch zugestan­den habe Polen wäre bestimmt stärker, wenn es sich mit der Curzonlinie begnügt hätte, Leider wolle sich Polen nicht von seinen imoeriali st ticken Bestrabu»«»«