200. Jahrgang.
SanauerV Anzeiger
. General-Anzeiger für die Kreise Kana« Sladl und Land.
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Nr. 169
Mittwoch den 22. Iuii
1925
Die deutsche Antwortnote.
Die deutsche Antwortnote, die wir unten im Wortlaut veröffentlichen, ist mit großer diplomatischer Sorgfalt abgefaßt worden. Sie mußte die Grundlagen des deutschen Memorandums wiederherstellen, die durch die Briandnote vollständig verschoben worden waren. Aber sie mußte auf der andern Seite doch auch den Verhandlungsfaden fortspinnen, um den Verhandlungsgegnern Anknüpfungspunkte zu bieten und dadurch den Gedanken des Sicherheitspaktes zu retten. Dieser Gedanke darf nicht durch unsere Schuld scheitern. Es ist daran festzuhalten, daß die Regierung die Lage richtig erkannte, als sie mit eigener Initiative in die Schutzvertragsverhandlungen zwischen Frankreich, England und Belgien eingriff und den Plan eines Paktes gegen Deutschland durch den Vorschlag eines Paktes mit Deutschland ersetzte. Die Regierung dient einem wichtigen deutschen Interesse, wenn sie an diesem Leitgedanken des Memorandums festhält und wenn sie dafür sorgt, daß er auf dem diplomatischen Verhandlungswege weiter entwickelt wird.
Wir dürfen freilich nicht zulassen, daß dieser Gedanke verfälscht wird. Deshalb wird in der deutschen Note noch einmal bargelegt, wie Deutschland in seinem Memorandum im Februar dieses Jahres den Sicherheitspakt verstanden wissen wollte. Die wesentlichen Abweichungen von diesem Gedanken, die in der Bligndnote enthalten find, werden einer eingehenden Erörterung unterzogen. Hier galt es zunächst festzustellen, was Deutschland an vchiedsgerichtsverträgen akzeptieren kann, was nicht. Im deutschen Memorandum sind die Schiedsgerichtsverträge lediglich als Eventualzugabe zum Sicherheitspakt erwähnt worden. Briand aber hat die Schiedsgerichtsverträge zu einem festen System entwickelt. Demgegenüber betont die Note, daß Deutschland bei dem Abschluß von solchen Verträgen durchaus freie Hand für sich beansprucht. Die deutsche Regierung hat in ihrem Memorandum Schiedsverträge im Auge gehabt, wie wir sie mit Schweden und Finnland abgeschlossen haben b. h. Verträge, die nur in juristischen Fragen einen bindenden Schiedsspruch kennen, in politischen Fragen dagegen nur ein Vergleichsver- ßren, das beiden Teilen die Freiheit läßt,
i Schiedsspruch anzunehmen oder abzulehnen. Darüber hinaus kann die deutsche Regierung auch jetzt nicht gehen. Sie kann nicht die Verpflichtung übernehmen, entsprechend dem Paktvertrag im Westen nun auch ins Osten bindende Schiedsgerichtsverträge abzuschließen. Denn sie hat den Sicherheitspakt immer nur als eine Bindung der Westgrenze aufgefaßt, eine gleichartige Bindung im Osten aber stets abgelehnt. Das System von Schiedsgerichtsverträgen, die unter französischer Garantie stehen, und im Osten Deutschland binden sollen, kann von uns also nicht akzeptiert werden. Es widerspricht dem Grundgedanken des deutschen Memorandums.
Die zweite Diskussionsfrage ist die des Völkerbundes. Die deutsche Regierung hat in dem Memorandum den Völkerbund nicht mit dem Sicherheitspakt in Verbindung gebracht. Die Briandschen Gegenvorschläge geben aber Veranlassung, die Kreuzung des Pakt- und des Bölkerbundsgedankens zu erörtern. Wie in mren bisherigen Kundgebungen zu dieser örage, bleibt die deutsche Regierung auch in ihrer Antwortnote dabei, daß Deutschland in der Völkerbundfrage eine besondere Rücksicht- Mlhme auf seine Lage verlangen kann. Diese Frage hat ein ganz anderes Gesicht, je nachdem sie von einem völlig abgerüsteten oder von einem gerüsteten Staate betrachtet und behandelt wird. Wenn es Deutschland mit lauter abgerüsteten Staaten zu tun hätte, so könnte man auch die Eintrittsbedingungen für alle gleichartig formulieren. Solange aber Deutschland der einzige abgerllstete Staat mitten unter gerüsteten Nachbarvölkern ist, kann es im Völkerbund nicht dieselben Kriegsverpflichtungen übernehmen wie die andern. Daraus ergeben sich die Bedenken gegen den Artikel 16 der Völkerbundssatzungen und seine Konsequenzen in Bezug auf seine Teilnahme Deutschlands an einer Exekution des Völkerbundes. Ein vorbe- halt'ioser und bedingungsloser Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ist also unmöglich.
Die deutsche Regierung stellt ihre Gedanken über die Schiedsgerichtsfrage und über den
Völkerbund zur Diskussion. In der französischen Presse ist schon gestern der erste Eindruck der deutschen Note als sehr erfreulich geschildert worden. Es wurde betont, Deutschland stelle keine Forderungen auf, sondern spreche nur Wünsche aus. Diese Ansicht ist insofern ganz richtig, als die deutsche Regierung ihre Antwort nicht als eine endgültige Zusage oder Absage verstanden wissen will. Sie stellt ihre Ansichten zur Erörterung genau wie es Briand getan hat und sie erklärt sich bereit, auch ihrer- eits alles zu tun, was zur Wiederherstellung niedlicher und normaler Zustände in Europa dienen kann. Wenn die Regirung den Weg der mündlichen Verhandlungen für den richtigen hält, so beweist das am besten ihren ehrlichen Willen, die ganze Frage sachlich zu fördern. Denn auf dem Wege des Notenaustausches kommt man doch nur sehr schwer weiter. Aber deshalb wird man sich in Paris doch klar vor Augen halten müssen, daß die von Briand vorgeschlagenen Schiedsgerichtsverträge unter französischer Garantie von Deutschland unter keinen Umständen Gegenliebe finden und daß der Völkerbundsgedanke für uns erst dann spruchreif wird, wenn unsere Bedenken gegen den Artikel 16 behoben sind. Darüber hinaus wird die außenpolitische Aussprache keinen Zweifel daran lassen, daß ein Abschluß nicht in Frage kommt, solange nicht außer der Ruhr und den Sanktionsstädten auch die nördliche Rheinlandzone von der Besatzung geräumt ist. Das find nicht Wünsche, sondern ganz reelle Forderungen.
Der Wortlaut der Note.
Berlin, 21. Juli. Die Antwortnote, die die deutsche Regierung am 20. Juli der französischen Regierung auf deren Note vom 16. Junk überreicht hat, hat folgenden Wortlaut:
Die deutsche Regierung hat die von Seiner Exzellenz dem französischen Botschafter Herrn de Marquerie am 16. Juni überreichte Note auf das deutsche Memorandum vom 9. Februar einer eingehenden Prüfung unterzogen. Sie entnimmt aus der Antwort mit Genugtuung, daß die französische Regierung und ihre Alliierten grundsätzlich bereit sind, eine
Festigung des Friedens gemeinsam mit der deutschen Regierung auf dem Wege der Verständigung
horbeizuführen und hierüber in einen gegenseitigen Meinungsaustausch einzutreten. Die alliierten Regierungen wünschen indessen vor der Einleitung fachlicher Verhandlungen eine weitere Klärung der in dem deutschen Memorandum berührten Fragen und machen ihrerseits eine Reihe konkreter Vorschläge, zu denen sie die Stellungnahme der deutschen Regierung erbitten. Diese Vorschläge sind zwar auf den Anregungen des deutschen Memorandums aufgebaut, geben diesen Anregungen aber in wichtigen Punkten eine andere Richtung- und fügen zu ihnen auch neue Vertragskonstruktlonen hinzu. Die deutsche Regierung will in dem gleichen Geiste des Entgegenkommens und der friedlichen Verständigung, aus dem ihre eigenen Anregungen hervorgegangen sind, nachstehend ihre Ansicht über die alliierten Vorschläge darlegen. Sie glaubt sich dabei jedoch auf eine allgemeine Aeußerung zu einigen grundsätzlichen Fragen beschränken und ihre Stellungnahme zu Einzelpunkien bis zu den endgültigen Verhandlungen vorbehalten zu sollen.
Die alliierten Regierungen betonen in ihrer Note vom 16. Juni, daß die
Regelung der Sicherheitsstage
keine Aenderung der Friedensverträge mit sich bringen dürfe. Die deutsche Regierung vermag aus den Ausführungen der Note über diesen Punkt nicht ohne weiteres zu erkennen, welche Absicht die alliierten Regierungen damit ver- folgen. Der Abschluß eines Sicherheitspaktes, wie er in den deutschen Anregungen skizziert wird, bedeutet keine Aenderung der bestehenden Verträge. Es dürfte deshalb in dieser Hinsicht kein Anlaß zu besonderen Feststellungen vorliegen. Die deutsche Regierung betrachtet ,es hierbei als selbstverständlich, daß nicht etwa für alle Zukunft die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, bestehende Verträge auf dem Wege eines friedlichen Uebereinkommens zu gegebener Seit den veränderten Verhältnissen anzupassen. ie darf darauf Hinweisen, daß auch die
Satzung des Völkerbundes derartigen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Wenn die alliierten Regierungen zum Beispiel hervorheben, daß der Sicherheitspakt die geltenden vertraglichen Bestimmungen über die militärische Besetzu;
Bestimmungen über die militärische Besetzung deutscher Gebiete nicht berühren dürfe, so ist es richtig, daß das deutsche Memorandum den Abschluß des Paktes nicht von einer Aenderung dieser Bestimmung abhängig gemacht hat. Sollten die alliierten Regierungen jedoch beabsichtigen, jene Bestimmungen als für die Zu
möchte die deutsche Regierung demgegenüber darauf Hinweisen, daß bas Zustandekommen des Sicherheitspaktes eine so bedeutsame Neuerung darstellen würde, daß sie nicht ohne Rückwirkung auf die Verhältnisse in den besetzten Gebieten und überhaupt auf die Fragen der Besetzung bleiben dürfte.
In dem System, das die alliierten Regierungen in der Note vom 16. Juni für den Sicherheitspakt entwerfen, wird eine hervorragende Rolle den
Sicherheitsverträgen
zugewiesen, die Deutschland mit den ihm benachbarten Signatarstaaten des Versailler Vertrages abzuschließen hätte. Die Gestaltung der Schiedsverträge in diesem System gibt jedoch zu erheblichen Zweifeln Anlaß, die noch der Aufklärung bedürfen. Die deutsche Regierung ' " ‘ ‘ ‘ wie sie in den
hat Schiedsverträge beabsichtigt, wie sie in den deuts letzten Jahren sowohl von Deutschland als auch post von einer Reihe anderer Mächte abgeschlossen Völk worden sind. Verträge dieser Art, die in Ana- meld
logie zu den entsprechenden Bestimmungen der Völkerbundssatzung aufgebaut worden sind, erschöpfen nach Ansicht der deutschen Regierung die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegebenen Möglichkeiten, eine schiÄliche Regelung von Staatenkonflikten mit Aussicht auf einen praktischen Erfolg herbeizuführen. Bei den alliierten Vorschlägen scheint an ein anderes System gedacht worden zu sein. Was dabei vor allem in die Augen fällt, sind die von den alliierten Regierungen vorgesehenen Aus- nahnrefälle, in denen ein gewaltsames Vorgehen der Staaten gegeneinander zulässig sein soll. Die deutsche Regierung kann in dieser Hinsicht die Ausführungen der Note vom 16. Juni wie auch den veröffentlichten Schriftwechsel zwffchen der französischen und der königlich großbritannischen Regierung nur dahin verstehen, daß in diesen Fällen nach der Absicht der alliierten Regierungen ein gewaltsames Vorgehen ohne irgendein vorhergehendes objektives Verfahren — fei es ein Schiedsverfahren oder ein anderes internationales Verfahren — erfolgen kann. Wenn das zutrifft, würde sich daraus ergeben, daß die alliierten Regierungen zum Beispiel die Entscheidung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Repressalien wegen der Reparationsverpflich- tumgen nicht einem objektiven Verfahren unterwerfen, sondern ihrem einseitigen Ermessen Vorbehalten wollen. Es würde sich ferner er« geben, daß die deutsche Regierung den alliier- ten Regierungen ein vertragliches Recht einzu- räumen hätte, ohne ein vorhergehendes objektives Verfahren gegen Deutschland militärisch einzuschreiten, wenn sie der Ansicht sind, daß ein deutscher Verstoß gegen die Bestimmungen
über die
Demilitarisierung des Rheinlandes vorliege. Ebenso bedenklich wären die Folgen, zu denen die in der ffanzöfischen Note vorge- schlagene Konstruktion einer
Garantie für die abzuschließenden Schiedsverträge führen könnte.
Die Garantien würden zwar von bestimmten Voraussetzungen abhängig sein. Der Garant hätte aber das Recht, nach freiem einseitigem Ermessen darüber zu entscheiden, ob diese Voraussetzungen im gegebenen Falle zutreffen. Ds würde bedeuten, daß der Garant zu bestimmen hätte, wer bei einem Konflikt zwischen den beiden Kontrahenten -des Schieds- vertrges als Angreifer zu gelten hat, und zwar würde er diese Befugnis selbst dann haben, wenn er gegenüber dem einen Kontrahenten durch ein Sonderbündnis verpflichtet ist Es liegt auf der Hand, daß das Garantiesystem durch derartige Konstruktionen einseitig zu ungunsten
Deutschlands durchbrochen werden würden. Das Ziel der wirklichen Beftiedung, wie es von der deutschen Regierung in Uebereinstimmung mit den alliierten Regierungen angestrebt wird, wäre nicht erreicht. Die deutsche Regierung möchte sich deshalb der Hoffnung hingeben, daß ihre Besorgnisse in diesen Punkten von den alliierten Regierungen beseitigt werden können. Sie glaubt das umsomehr erwarten zu dürfen, als sich das Garantiesystem sonst mit dem Geiste der Völkerbundssatzuna nicht in Einklang bringen lassen würde. Während nach der Völkerbundssatzung die Frage, ab eine Friedensstörung vorliegt, 'm einem genau geregelten Verfahren zu entscheiden und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen an bestimmte urâ objektiv festzustellende Voraussetzungen geknüpft ist, würden nach dem in der französischen 5lote entworfenen System alle diese Entscheidungen in die Hand einer Vertragspartei gelegt sein. Ein solches System würde die Friedensordnung nicht stützen; könnte sogar du Gefahr ernster Verwicklungen heraufbeschwören.
Nach der Auffassung der deutschen Regierung würde für die Verwirklichung des Grundgedankens des deutschen Memorandums der
Eintritt Deutschlands in den Völkerbund feine notwendige Voraussetzung
sein. Die alliierten Regierungen dagegen sind ihrerseits der Auffassung, daß der in dem deutschen Memorandum angeregte Sicherheit«- uü nur denkbar ist, wenn Deutschland in. den Völkerbund eintritt. Bei der großen Bedeutung,
welche die deutsche Regierung der Regelung der Sicherheitsfrage beimißt, will sie gegen die Serbinbung der beiden Probleme feinen grundsätzlichen Widerspruch erheben. Sie muß indessen darauf Hinweisen, daß die Frage der deutschen Eintritts selbst noch sorgfältiger Klärung bedarf. Der Standpunkt der deutschen Regierung in dieser Frage ist den alliierten Regierungen aus dem ihnen km September vorigen Jahres überreichten Memorandum sowie aus der deutschen Note an den Völkerbund vom 12. Dezember vorigen Jahres
bekannt.
Die in der französischen Note aufgeführt« Note des Völkerbundsrots vom 13. März dieses Jahres hat die Bedenken, die auf deutscher Seite gegen die Uchernahme der Verpflichtun- gen aus Artikel 16 der Satzung geltend gemacht worden sind, nicht ausgeräumt. Auch nach den Ausführungen des Völkerbundsrates bleibt die Gefahr bestchen, daß
Deutschland als entwaffneter Staat,
der von stark gerüsteten Nachbarn umgeben ist, der sich in zentraler Lage befindet und der in der Geschicke immer wieder der Schauplatz großer Kriege geworden ist, bei dem Eintritt in den Völkerbund unbeschränkt der Verwicklung in kriegerische Konflikte dritter Staaten ausgesetzt sein würde. Deuffchland kann als Mitglied des Völkerbundes erst dann als gleichberechtigt gelten, wenn seiner Abrüstung auch die in der Volkerbundssatzung in der Einleitung zum Teil V des Versailler Vertrages vorge- sehene allgemeine Abrüstung folgt. Es muß deshalb, wenn der alsbaldige Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ermöglicht werden soll, eine Lösung gefunden werden, welche die Zeitspanne bis zur Verwirklichung der allgemeinen Abrüstung überbrückt. 'Diese Lösung mühte sowohl der besonderen militärischen und wirtschaftlichen als auch der besonderen geographischen Lage Deutschlands gerecht werden.
Auf diese Bemerkungen zu den Ausführungen der Note vom 16. Juni möchte sich die deutsche Regierung vorerst beschränken. Xrofj der angedeuteten Zweifel und Bedenken glaubt sie in den wesentlichen Punkten bereits eine bedeutsame Annäherung
der beiderseitigen Anschauung feststellen zu können. Die beteiligten Regierungen sind grundsätzlich einig in dem ernstlichen Willen, die Sicherheitsfrage durch den von Deutschland angeregten Garantiepakt und durch den weiteren Ausbau des Systems von Schiedsverträgen zu regeln. So weit wegen der Einzelheiten dieser Regelung noch Zweifel und Meinungsverschiedenheiten bestehen, werden auch sie zu überwinden sein, wenn die Regierungen da, anzustrebende Ziel fest im Auge behalten und der unerläßlichen Erfordernis der Gleich-