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200. Jahrgang.

Hanauer «Anzeiger

General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadt und Land.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage. / Fernsvrech-Anschlutz Nr. 1237 und 1238,

B«z»g»pr«t»i Für den halben Monat 1 Reichsmark, für den ganzen Monat 2 Reichsmark ohne Trägerlohn. Einzelnummer 10, Freitag und Samstag 12 Neichrpfennig. Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Reichspfennig, im Reklameteil von 68 mm Breite Neichrpfennig. Offertengebühr: KO Neichrpfennig. Geschäftsstelle: Hammerstrahe 9.

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Nr. 153

Freitag den 3. Juli

1925

Das Neueste.

Der Aufwertungsausschuß des Reichs­tages hat in zweiter Lesung den Gesetzentwurf 'über die Aufwertung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen angenommen.

Die drei deutschen Studenten wurden vom Moskauer Gerichtshof zum Tode verur- teill.

Jm französischen Senat fand gestern eine Marokkodebatte statt, nach deren Beendi- aung der Regierung das Vertrauen ausge­sprochen wurde.

Dor -er auhenpvlUifchen Debatte im Reichstag.

Berlin, 2. Juli. Das Reichskabinett setzte Hercke nachmittag die Beratungen über die außenpolitische Lage fort. Reichsminister des 'Auswärtigen Dr. Stresemann berichtete über den Stand der Vorarbeiten für die Beantwor­tung'der französischen Sicherheitsnote. Es be­steht über die Grundlinien der Antwort Ein­verständnis. Die Vorlage des Entwurfs im Kabinettsrat ist ehestens zu erwarten.

Im Anschluß an den Kabinettsrat verhan­delte der Reiâkanzler Dr. Luther mit den Führern der Reichstagsfrattion der Deut­schen Volkspartei. Die Reichstagsfrak­tion der Volkspartei veröffentlicht nach dieser Besprechung eine ErMrung, in der sie mitteilt, daß die Fraktion von der Einbringung einer Interpellation zunächst absehe, nachdem der Me-bchsk^anzler erklärt habe, daß eine Aussprache über bl? autzenpoli- tische Lage im Reichstag noch in

tagssraktion der Deutschen Dolkspartei

Richtlinien für den Abschluß eines Sicherheiks- paktes

ausgestellt, in denen es heißt:

Die Fraktion stimmt der JuNlative der deutschen Regierung z u, die im gegebenen Moment eingesetzt hat, um die Lösung der Sicherheitsfrage mit Deutschland, nicht gegen Deutschland, herbeizuführen. Sie fordert, daß die in Gang gebrachte Erörterung in dem Grundgedanken des deutschen Memorandums vom 9. Februar fortgeführt, jedes Hineinziehen der militärischen Bündnispalitik Frankreichs aber abgelehnt wird. Dabei ergibt sich die Auf­gabe, folgende Richtlinien zu berücksichtigen oder auf ihre Sicherung zu drängen:

Ein Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ist vor der Räumung nicht nur der Ruhr und des Sanktionsgebiets, sondern auch der ersten Rheinlandzone u n - denkbar. Er setzt Einigung über das Sicherheitproblem, Ausschaltung der für Deutschland in Artikel 16 der Völker- bundssatzung (Völkerbundssanktion) liegen­den besonderen Gefahren sowie Festhaltung der Grundsätze des deutschen Memorandums über den Völkerbund voraus. Er muß zu einer Beseitigung der Beschlüsse des Völkerbundrats Wer die Militärton­

trolle der Völkerbunds führen, soweit sie über den Versailler Vertrag hinausgehen, insbesondere soweit sie örtliche ständige Kon­trollmaßnahmen im Rheinlands in Aussicht nehmen.

Wenn auch der Sicherheitspakt säst den Versailler Vertrag nicht abändert, so darf doch darüber kein Zweifel bestehen, daß Deutschland keine Verschlechterung der sich aus dem Versailler Vertrag ergebenden Rechte hinnehmen kann und daß es auf die in diesem selbst gesetzten so­wie auf die durch fortschreitende friedliche Entwicklung herbeizuführenden Abände- rungsmöglichteiten nie verzich­te n wird. Wird das nächste Ziel des Pakts, Losung der Sicherheitsfrage erreicht, so wird sich die Notwendigkeit aufdrängen, Besetzung und Rheinlandabkommen den veränderten Verhältnissen anzupassen. Alsbaldige Besei­tigung des Delegiertensystems, Unterstellung aller Streitigkeiten aus dem Versailler Ver- trag, insbesondere auch über die Entmilita­risierung der Rheinlande sowie über das Rheinlandabkommen unter ein Schieds- verfahren, Ablehnung jeder Wieder­aufnahme früherer Sanktionsmetho­den muß erreicht werden.

Beim Abschluß von Schiedsverträ- gen ist von dem deutfchenTypusaus- zugehen. Nur als Subjekt seiner Politik in voller Freiheit darf Deutschland östii Schiedsverträae abiMießen. Garantie und

Painlevè über öen Marokkokrieg

Der Senat spricht der Regierung das Vertrauen aus.

Paris, 2. Juli. Im Senat hat heute nach­mittag der radikale Senator Bluysen über die MarokkopoMk interpelliert. Ministerpräsident P a i n l e v è hat sich zur sofortigen Beantwor­tung der Interpellation bereit erklärt. Er er­klärte, es fei seine Aufgabe, die Ereignisse in Marokko auf ihren wahren Umfang zurückzu­führen. Innerhalb Frankreichs und außerhalb seiner Grenzen würden die Ereignisse über­trieben und so dargestellt, als ob man einen Krieg führe, der vielleicht lange dauern könne. Das sei eine lächerliche Fabel, wie es auch

lächerlich sei, zu behaupten, man habe in einer schweren Schlacht 1600 Mann verloren. Die Zahl der französischen Offiziere und Soldaten, die seit Beginn des Feldzuges in Marokko ge­tötet oder verschwunden seien, betrage 400. Er verwahre sich dagegen, daß seine Regierung für den jetzigen Krieg verantwortlich sei, denn sie sei es nicht gewesen, die den Ouergha über­schritten habe. Gewiß habe es sich damals nur um eine Vorsichtsmaßnahme gehandelt. Aber Posten im Norden des Ouergha zu errichten, habe Gefahren nach sich gezogen. Als er Ministerpräsident geworden sei, seien Ein­brüche der Rifleute erfolgt, die den Weg nach Fez bedroht hätten. Er habe damals viel eher zu einer politischen Operation als zu einem wirklichen Krieg Befehl gegeben. Die Schwie­rigkeiten lägen darin, daß der Feind rasch Sol­daten ausheben könne. Die Ausrüstung der

Krim verfüge nur er we anonen. Aber die Rifarmee sei tapfer wisse vor allen Dingen das Terrain gut auszunützen. Man ^..de nichts vernachlässigen, um den Angrei­fer zurückzuweifen, aber zu gleicher Zeit auch keine Gelegenheit vorübergehen lassen, um einen Frankreich würdigen Frieden zu er­zielen, durch den seine Rechte, seine Ehre und sein Prestige gewahrt würden. Nicht ein Tropfen Blut werde unnötig vergossen wer­den. Der Friede aber, den man anstrebe, sei

er we

roen

eine heikle Sache, denn der Sultan von Ma­rokko sei da vorhanden, dessen Autorität zu wahren sei, außerdem Spanien, in dessen Zone Abd el Krim Hause. Man habe Ver­handlungen mit Spanien angeknüpft, die auf gutem Wege seien. Aber wer Frieden schließen

Entscheidung über die Verletzung durch den Bundesgenossen eines Vertragsteils ist mit völkerrechtlichen Grundsätzen unvereinbar. Eine Zusicherung friedlicher Lösung östlicher Konflikte wird durch diese Zurückweisung des französischen Garantieplans nicht abge-

Mit Rußland hat Deutschland den Rapallovertrag abgeschlossen. Dieser wird durch die von Deutschland eingeleiteten Verhandlungen mit den Westmächten h berührt. Deutschland hält an ihm fest und darf sich in keiner Weise gegenüber Rußland in eine die deutschen Interessen schädigende Politik treiben lassen. Ebensowenig dürfen die Beziehungen Deutschlands zu anderen Mächten durch Abschluß eines Westpakts ge- trWt werden.

Die Erklärung betont zum Schluß, daß der Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei nur bei Wahrung dieser Grund­sätze der Abschluß eines Sicherheitspakts mit Deutschlands Interessen und Europas Neuord­nung vereinbar erscheine. Das letzte Ziel müsse ein wirklicher Frieden nach den Grundsätzen von Gleichberechtigung und Gegenseitigkeit durch Schiedsverträge, Sicherheit und allge­meine Entwaffnung sein.

*

Die kommunistische Reichstagsfraktion hat eine Interpellation eingebracht, in der sie die sofortige Zurückziehung des Stresemannschen Memorandums fordert und die Regierung fragt, ob es noch eine einheitliche Außenpolitik oes Kabinetts Luther gebe.

Aus dem Aufwerlungsausfchuh.

Mindestens 12 prozenkige Aufwertung der

Sparkasiengukhaben.

Verlin, 2. Juli. Der Aufwertung s- a u s s ch u ß des R e i ck s t a g e s hat sich heute mit der Auswertung für Sparkassengut- Haben beschäftigt. Nach längerer Debatte ist ein LomproMißvorfchlaa angenommen worden.

wolle, müsse bedenken, daß der Wunsch einer Partei allein hierzu nicht ausreiche. Außerdem dürfe man nicht um Frieden winseln und nur über ihn verhandeln, wenn es möglich sei, ohne eines der Rechte Frankreichs zu schmälern.

Nach der Rede des Ministerpräsidenten ver­breiten sich einige Senatoren nochmals über die kommunistische Propaganda, was Außen­minister Briand zu der Erklärung veran­laßt, daß, wenn man wirkungsvoll gegen die kommunistischen Kräfte ankämpfen wolle, man nicht zögern dürfe, zu propagandistischen Maß­nahmen seine Zuflucht zu nehmen. Es sei viel­leicht ein Fehler gewesen, daß Frankreich und Spanien nicht früher Fühlung miteinander ge­nommen hätten, denn beide Länder seien, was Marokko anbetreffe, von dem gleichen Frie- densgeist beseelt. Frankreich halte seine Ohren für Friedensvorschläge offen, wenn sie von demjenigen ausgehen, der dazu berufen sei, um sie zu machen.

Der Senat hat schließlich der Regie­rung das Vertrauen ausgespro­chen und ihre Haltung in Marokko gebilligt, und zwar einstimmig mit 290 Stimmen. Die Tagesordnung ging von den Vorsitzenden der Demokratischen Linken, der Rechtsradikalen, der Republikanischen Vereinigung und der Re­publikanischen Linken aus.

Lebhafte Angriffe -er Rifarmee.

Paris, 2. Juli. Havas berichtet über die Lage in Französisch-Marokko: In der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli haben drei feind­liche Angriffe hintereinander gegen das Lager der Gruppe von Haut-Leben ftattgefunden, wurden aber durch Artillerie- und Infanterie- feuer zum Stehen gebracht. Weiter im Osten haben sehr lebhafte Angriffe in der Gegend von Msila und Ued Mfun stattgefunden. Die französischen Truppen haben ihre Stellungen behauptet. Bon der weiteren Front ist nichts zu melden.

Paris, 2. Juli. Nach einer Havasmeldung aus Tanger lassen alle aus der Gegend der Dscheballah hier eintreffenden Nachrichten einen Angriff in der Gegend von Aid el Kebir voraussehen. Die Ankunft zahlreicher Rifkon- tingente werde in Tetuan gemeldet.

nach dem Sparkassenguthaben mindestens mit 12 Prozent aufgerverket werden sollen, und zwar diejenigen Guthaben, die bis 15. Juli 1922 eingelegt worden sind.

Im weiteren Verlauf der Sitzung des Auf­wertungsausschusses des Reichstages beantwor­tete Staatssekretär Joel eine Anfrage dahin, daß gestellte Kautionen im allgemeinen nicht als Vermögensanlage, sondern als Anspruch aus

Öitigen Verträgen gelten müßten und olge höher als mit 25 Prozent aufzu­werten seien.

Beim Kapitel AufwertungvonBank- guthaben verneint die Gesetzesvorlage die Aufwertung, wenn es sich um Ansprüche als Darlehen oder Verwahrungsverträge gegen Institute handelt, die der Anschaffung und Dar­leihung von Geld dienen und wenn das Geld nicht vereinbarungsgemäß auf wertbeständiger Basis angelegt wurde.

Ein Antrag, nach dem hinzuzufügen sei, daß solche Darlehen wie Vermögensanlagen aufge­wertet werden sollen, die aus ehemaligen Ge- schäftsbeteikigunaen entstanden und als solche mehr als 15 Jahre bestanden haben, wird ein­

stimmig angenommen.

Auf die Frage, wer eigentlich die A u f w e r t u n g s st e l l e, die über die Höhe der Aufwertung usw. zu entscheiden habe, sei, erwidert Joel, daß die Aufwertungsstelle durch die Regierung eingesetzt werde, in der Regel aber der Einzelrichter beim Amtsgericht sei. Die Kompromißvorlage läßt eine sofortige Be­schwerde gegen bte Entscheidung der Aufwer­tungsstelle zu. Die rechtskräftige Entscheidung der Aufwertungsstelle ist für die Gerichte und Verwaltungsbehörden bindend.

Annahme fand dann noch ein Antrag Em­minger (Bayr. Vpt.), der Bezug nimmt auf die Haltung der dänischen Regierung, die die Auf­wertung von Guthabenehemalsdeut- scher Staatsangehöriger in ehemals deutschen Sparkassen des jetzigen dänischen Ge­biets abgelehnt hat. Der angenommene Antrag will in dem Gesetz eine entsprechende Bestim­

mung für die dänischen Sparkassenguthabev auf deutschen Spartaffen aufnehmen.

Dann beendete der Ausschuß die Mette Lesung des Gesetzentwurfes über die Aus­wertung von Hypotheken und sonsti­gen Ansprüchen und stimmt der Kompramiß- oorlage zu.

Beim Kapitel AufwertungvonVer» Mögensanlagen bestimmt die Kompro- mißvorlage, daß der Aufwertungssatz 25 Proz. nicht übersteigen darf bei: Ansprüchen aus Ge- sellschaftsverträaen und aus Gutsüberlassung» Verträgen, Ansprüchen unter Miterben, An­sprüchen aus Beziehungen zwischen unterhal­tungsberechtigten und verpflichteten Personen, Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen bei Abfindungen, Ueberlassungen usw., Ansprüchen auf Entrichtung des Erbbauzinses, Guthaben bei Fabrik- oder Werksparkassen, sowie An­sprüchen an Betriebspensionskassen. Ueber Fälligkeit und Verzinsung sollen die Gerichte nach billigem Ermessen entscheiden können. Ein Antrag des Abg. Leber, auch Ansprüche aus Erbpachtverträgen mit 25 Prozent oufzuwer- ten, wird abgelehnt. Nach der Fassung der Kompromißparteien sollen sonstige Einlagen des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber durch die Gerichte darauf hin geprüft werden, ob sie Ver­mögensanlagen find und daher 25 Prozent auf­zuwerten oder ob'sie Ansprüche aus gegensei­tigen Verträgen oder Versorgungsansprüche usw. sind und ihr Aufwertungssatz durch Ge­richte zu bestimmen eventuell bis 100 Prozent zu bemessen ist. Ein sozialdemokratischer An­trag, der schon im Gesetz positiv festlegen will, daß in dem vorerwähnten Falle eine höhere Auswertung ftatfinben soll, wird abgelehnt, im Gesetze festzulegen ist, daß bei Arbeitern und ebenso ein Antrag der Zentrumspartei, wonach Angestellten, die bei ihrem Arbeitgeber ver­sichert sind, die Versicherung als Leistung aus dem Dienstvertrag gelten und dementsprechend höher aufgemerte't werden muß.

Sleuerausfchutz -es Reichstages.

Berlin, 2. Juli. Der Steuerausschuß deâ Reichstages hat mit der ersten Lesung des Ge­setzentwurfs über Aenderungen des Finanz­ausgleichs zwischen Reich, Län­dern und Gemeinden begonnen. Staats­sekretär Popitz vom Reichsfinanzministerium führte aus, der Regierungsentwurf enthalte zwei grundsätzliche Probleme, die Frage der Beteiligungsquote an den Steueraufkommen zwischen Reich, Ländern und Gemeinden und die Frage, ob die Steuern fernerhin vom Reich den Ländern und Gemeinden überwiesen werden sollten, oder ob die Länder und Ge­meinden statt dessen das Zuschlagsrecht er- halten sollten. Was die Beteiligungsquote be« treffe, so müsse das Reich unter allen Um­ständen an seiner Beteiligung von 25 Prozent am Aufkommen der Körperschafts- und Ein­kommensteuer festhalten. In der Frage, ob Ueberweisungs- oder Zuschlagssystem, stehe die Regierung auf dem Standpunkt, daß die Län­der und Gemeinden bei eigener Beschlußfas­sung über ihren Anteil an der Einkommen- und Körperschaftssteuer weit mehr zur Spar- iamkeit gezwungen seien als bisher. Daher sehe der Entwurf das Zuschlagsrecht vor. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens sei der 1. April 1926 in Aussicht genommen. Wenn man von anderer Seite auch unter Hinweis apf tech­nische Schwierigkeiten ein späteres Inkraft­treten des Gesetzes wünsche, so müsse das Zu­schlagsrecht als solches doch schon jetzt gesetzlich festgelegt werden.

Der preußische Finanzminister Dr. Höpker- Aschoff erläuterte ausführlich die gewaltigen Aufgaben der Länder und Gemeinden, die es nicht zuließen, daß die Landesteile an dem Steuereinkommen zu stark gedrosselt würden. Aus der Hauszinssteuer könnten die notwen­digen Beträge nicht herausgewirtschaftet wer- den, da die gesetzgebenden Körperschaften ein­hellig den Wunsch geäußert hätten, daß die Ertragnisse aus dieser Steuer lediglich dem Wohnungsbau zugute kommen sollten.

Die Regierungsumbll-ung i« Preutze«

Berlin, 2. Juli. Wie aus parlamentarischen Kreisen verlautet, fanden heute zur Frage bet Rögierungsneubildung in Preußen Desprechun- gen zwischen Vertretern des Zentrums, der De- mokraten und der Sozialdemokraten statt. Es wurde zum Ausdruck gebracht, daß die weiter« Behandlung der Frage bis zum Herbst zu ver- tagen sei, wenn sich die Deutsche DoSkspartei nicht dahin schlüssig mache, zu der Politik der Großen Koalition zurückzukchrel^