200. Jahrgang.
Hanauer «Anzeiger
General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadt und Land.
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Nr. 153
Freitag den 3. Juli
1925
Das Neueste.
— Der Aufwertungsausschuß des Reichstages hat in zweiter Lesung den Gesetzentwurf 'über die Aufwertung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen angenommen.
— Die drei deutschen Studenten wurden vom Moskauer Gerichtshof zum Tode verur- teill.
— Jm französischen Senat fand gestern eine Marokkodebatte statt, nach deren Beendi- aung der Regierung das Vertrauen ausgesprochen wurde.
Dor -er auhenpvlUifchen Debatte im Reichstag.
Berlin, 2. Juli. Das Reichskabinett setzte Hercke nachmittag die Beratungen über die außenpolitische Lage fort. Reichsminister des 'Auswärtigen Dr. Stresemann berichtete über den Stand der Vorarbeiten für die Beantwortung'der französischen Sicherheitsnote. Es besteht über die Grundlinien der Antwort Einverständnis. Die Vorlage des Entwurfs im Kabinettsrat ist ehestens zu erwarten.
Im Anschluß an den Kabinettsrat verhandelte der Reiâkanzler Dr. Luther mit den Führern der Reichstagsfrattion der Deutschen Volkspartei. Die Reichstagsfraktion der Volkspartei veröffentlicht nach dieser Besprechung eine ErMrung, in der sie mitteilt, daß die Fraktion von der Einbringung einer Interpellation zunächst absehe, nachdem der Me-bchsk^anzler erklärt habe, daß eine Aussprache über bl? autzenpoli- tische Lage im Reichstag noch in
tagssraktion der Deutschen Dolkspartei
Richtlinien für den Abschluß eines Sicherheiks- paktes
ausgestellt, in denen es heißt:
„Die Fraktion stimmt der JuNlative der deutschen Regierung z u, die im gegebenen Moment eingesetzt hat, um die Lösung der Sicherheitsfrage mit Deutschland, nicht gegen Deutschland, herbeizuführen. Sie fordert, daß die in Gang gebrachte Erörterung in dem Grundgedanken des deutschen Memorandums vom 9. Februar fortgeführt, jedes Hineinziehen der militärischen Bündnispalitik Frankreichs aber abgelehnt wird. Dabei ergibt sich die Aufgabe, folgende Richtlinien zu berücksichtigen oder auf ihre Sicherung zu drängen:
Ein Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ist vor der Räumung nicht nur der Ruhr und des Sanktionsgebiets, sondern auch der ersten Rheinlandzone u n - denkbar. Er setzt Einigung über das Sicherheitproblem, Ausschaltung der für Deutschland in Artikel 16 der Völker- bundssatzung (Völkerbundssanktion) liegenden besonderen Gefahren sowie Festhaltung der Grundsätze des deutschen Memorandums über den Völkerbund voraus. Er muß zu einer Beseitigung der Beschlüsse des Völkerbundrats Wer die Militärton
trolle der Völkerbunds führen, soweit sie über den Versailler Vertrag hinausgehen, insbesondere soweit sie örtliche ständige Kontrollmaßnahmen im Rheinlands in Aussicht nehmen.
Wenn auch der Sicherheitspakt säst den Versailler Vertrag nicht abändert, so darf doch darüber kein Zweifel bestehen, daß Deutschland keine Verschlechterung der sich aus dem Versailler Vertrag ergebenden Rechte hinnehmen kann und daß es auf die in diesem selbst gesetzten sowie auf die durch fortschreitende friedliche Entwicklung herbeizuführenden Abände- rungsmöglichteiten nie verzichte n wird. Wird das nächste Ziel des Pakts, Losung der Sicherheitsfrage erreicht, so wird sich die Notwendigkeit aufdrängen, Besetzung und Rheinlandabkommen den veränderten Verhältnissen anzupassen. Alsbaldige Beseitigung des Delegiertensystems, Unterstellung aller Streitigkeiten aus dem Versailler Ver- trag, insbesondere auch über die Entmilitarisierung der Rheinlande sowie über das Rheinlandabkommen unter ein Schieds- verfahren, Ablehnung jeder Wiederaufnahme früherer Sanktionsmethoden muß erreicht werden.
Beim Abschluß von Schiedsverträ- gen ist von dem deutfchenTypusaus- zugehen. Nur als Subjekt seiner Politik in voller Freiheit darf Deutschland östii Schiedsverträae abiMießen. Garantie und
Painlevè über öen Marokkokrieg
Der Senat spricht der Regierung das Vertrauen aus.
Paris, 2. Juli. Im Senat hat heute nachmittag der radikale Senator Bluysen über die MarokkopoMk interpelliert. Ministerpräsident P a i n l e v è hat sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit erklärt. Er erklärte, es fei seine Aufgabe, die Ereignisse in Marokko auf ihren wahren Umfang zurückzuführen. Innerhalb Frankreichs und außerhalb seiner Grenzen würden die Ereignisse übertrieben und so dargestellt, als ob man einen Krieg führe, der vielleicht lange dauern könne. Das sei eine lächerliche Fabel, wie es auch
lächerlich sei, zu behaupten, man habe in einer schweren Schlacht 1600 Mann verloren. Die Zahl der französischen Offiziere und Soldaten, die seit Beginn des Feldzuges in Marokko getötet oder verschwunden seien, betrage 400. Er verwahre sich dagegen, daß seine Regierung für den jetzigen Krieg verantwortlich sei, denn sie sei es nicht gewesen, die den Ouergha überschritten habe. Gewiß habe es sich damals nur um eine Vorsichtsmaßnahme gehandelt. Aber Posten im Norden des Ouergha zu errichten, habe Gefahren nach sich gezogen. Als er Ministerpräsident geworden sei, seien Einbrüche der Rifleute erfolgt, die den Weg nach Fez bedroht hätten. Er habe damals viel eher zu einer politischen Operation als zu einem wirklichen Krieg Befehl gegeben. Die Schwierigkeiten lägen darin, daß der Feind rasch Soldaten ausheben könne. Die Ausrüstung der
Krim verfüge nur er we anonen. Aber die Rifarmee sei tapfer wisse vor allen Dingen das Terrain gut auszunützen. Man ^..de nichts vernachlässigen, um den Angreifer zurückzuweifen, aber zu gleicher Zeit auch keine Gelegenheit vorübergehen lassen, um einen Frankreich würdigen Frieden zu erzielen, durch den seine Rechte, seine Ehre und sein Prestige gewahrt würden. Nicht ein Tropfen Blut werde unnötig vergossen werden. Der Friede aber, den man anstrebe, sei
er we
roen
eine heikle Sache, denn der Sultan von Marokko sei da vorhanden, dessen Autorität zu wahren sei, außerdem Spanien, in dessen Zone Abd el Krim Hause. Man habe Verhandlungen mit Spanien angeknüpft, die auf gutem Wege seien. Aber wer Frieden schließen
Entscheidung über die Verletzung durch den Bundesgenossen eines Vertragsteils ist mit völkerrechtlichen Grundsätzen unvereinbar. Eine Zusicherung friedlicher Lösung östlicher Konflikte wird durch diese Zurückweisung des französischen Garantieplans nicht abge-
Mit Rußland hat Deutschland den Rapallovertrag abgeschlossen. Dieser wird durch die von Deutschland eingeleiteten Verhandlungen mit den Westmächten h berührt. Deutschland hält an ihm fest und darf sich in keiner Weise gegenüber Rußland in eine die deutschen Interessen schädigende Politik treiben lassen. Ebensowenig dürfen die Beziehungen Deutschlands zu anderen Mächten durch Abschluß eines Westpakts ge- trWt werden.
Die Erklärung betont zum Schluß, daß der Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei nur bei Wahrung dieser Grundsätze der Abschluß eines Sicherheitspakts mit Deutschlands Interessen und Europas Neuordnung vereinbar erscheine. Das letzte Ziel müsse ein wirklicher Frieden nach den Grundsätzen von Gleichberechtigung und Gegenseitigkeit durch Schiedsverträge, Sicherheit und allgemeine Entwaffnung sein.
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Die kommunistische Reichstagsfraktion hat eine Interpellation eingebracht, in der sie die sofortige Zurückziehung des Stresemannschen Memorandums fordert und die Regierung fragt, ob es noch eine einheitliche Außenpolitik oes Kabinetts Luther gebe.
Aus dem Aufwerlungsausfchuh.
Mindestens 12 prozenkige Aufwertung der
Sparkasiengukhaben.
Verlin, 2. Juli. Der Aufwertung s- a u s s ch u ß des R e i ck s t a g e s hat sich heute mit der Auswertung für Sparkassengut- Haben beschäftigt. Nach längerer Debatte ist ein LomproMißvorfchlaa angenommen worden.
wolle, müsse bedenken, daß der Wunsch einer Partei allein hierzu nicht ausreiche. Außerdem dürfe man nicht um Frieden winseln und nur über ihn verhandeln, wenn es möglich sei, ohne eines der Rechte Frankreichs zu schmälern.
Nach der Rede des Ministerpräsidenten verbreiten sich einige Senatoren nochmals über die kommunistische Propaganda, was Außenminister Briand zu der Erklärung veranlaßt, daß, wenn man wirkungsvoll gegen die kommunistischen Kräfte ankämpfen wolle, man nicht zögern dürfe, zu propagandistischen Maßnahmen seine Zuflucht zu nehmen. Es sei vielleicht ein Fehler gewesen, daß Frankreich und Spanien nicht früher Fühlung miteinander genommen hätten, denn beide Länder seien, was Marokko anbetreffe, von dem gleichen Frie- densgeist beseelt. Frankreich halte seine Ohren für Friedensvorschläge offen, wenn sie von demjenigen ausgehen, der dazu berufen sei, um sie zu machen.
Der Senat hat schließlich der Regierung das Vertrauen ausgesprochen und ihre Haltung in Marokko gebilligt, und zwar einstimmig mit 290 Stimmen. Die Tagesordnung ging von den Vorsitzenden der Demokratischen Linken, der Rechtsradikalen, der Republikanischen Vereinigung und der Republikanischen Linken aus.
Lebhafte Angriffe -er Rifarmee.
Paris, 2. Juli. Havas berichtet über die Lage in Französisch-Marokko: In der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli haben drei feindliche Angriffe hintereinander gegen das Lager der Gruppe von Haut-Leben ftattgefunden, wurden aber durch Artillerie- und Infanterie- feuer zum Stehen gebracht. Weiter im Osten haben sehr lebhafte Angriffe in der Gegend von Msila und Ued Mfun stattgefunden. Die französischen Truppen haben ihre Stellungen behauptet. Bon der weiteren Front ist nichts zu melden.
Paris, 2. Juli. Nach einer Havasmeldung aus Tanger lassen alle aus der Gegend der Dscheballah hier eintreffenden Nachrichten einen Angriff in der Gegend von Aid el Kebir voraussehen. Die Ankunft zahlreicher Rifkon- tingente werde in Tetuan gemeldet.
nach dem Sparkassenguthaben mindestens mit 12 Prozent aufgerverket werden sollen, und zwar diejenigen Guthaben, die bis 15. Juli 1922 eingelegt worden sind.
Im weiteren Verlauf der Sitzung des Aufwertungsausschusses des Reichstages beantwortete Staatssekretär Joel eine Anfrage dahin, daß gestellte Kautionen im allgemeinen nicht als Vermögensanlage, sondern als Anspruch aus
Öitigen Verträgen gelten müßten und olge höher als mit 25 Prozent aufzuwerten seien.
Beim Kapitel AufwertungvonBank- guthaben verneint die Gesetzesvorlage die Aufwertung, wenn es sich um Ansprüche als Darlehen oder Verwahrungsverträge gegen Institute handelt, die der Anschaffung und Darleihung von Geld dienen und wenn das Geld nicht vereinbarungsgemäß auf wertbeständiger Basis angelegt wurde.
Ein Antrag, nach dem hinzuzufügen sei, daß solche Darlehen wie Vermögensanlagen aufgewertet werden sollen, die aus ehemaligen Ge- schäftsbeteikigunaen entstanden und als solche mehr als 15 Jahre bestanden haben, wird ein
stimmig angenommen.
Auf die Frage, wer eigentlich die A u f w e r t u n g s st e l l e, die über die Höhe der Aufwertung usw. zu entscheiden habe, sei, erwidert Joel, daß die Aufwertungsstelle durch die Regierung eingesetzt werde, in der Regel aber der Einzelrichter beim Amtsgericht sei. Die Kompromißvorlage läßt eine sofortige Beschwerde gegen bte Entscheidung der Aufwertungsstelle zu. Die rechtskräftige Entscheidung der Aufwertungsstelle ist für die Gerichte und Verwaltungsbehörden bindend.
Annahme fand dann noch ein Antrag Emminger (Bayr. Vpt.), der Bezug nimmt auf die Haltung der dänischen Regierung, die die Aufwertung von Guthabenehemalsdeut- scher Staatsangehöriger in ehemals deutschen Sparkassen des jetzigen dänischen Gebiets abgelehnt hat. Der angenommene Antrag will in dem Gesetz eine entsprechende Bestim
mung für die dänischen Sparkassenguthabev auf deutschen Spartaffen aufnehmen.
Dann beendete der Ausschuß die Mette Lesung des Gesetzentwurfes über die Auswertung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen und stimmt der Kompramiß- oorlage zu.
Beim Kapitel AufwertungvonVer» Mögensanlagen bestimmt die Kompro- mißvorlage, daß der Aufwertungssatz 25 Proz. nicht übersteigen darf bei: Ansprüchen aus Ge- sellschaftsverträaen und aus Gutsüberlassung» Verträgen, Ansprüchen unter Miterben, Ansprüchen aus Beziehungen zwischen unterhaltungsberechtigten und verpflichteten Personen, Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen bei Abfindungen, Ueberlassungen usw., Ansprüchen auf Entrichtung des Erbbauzinses, Guthaben bei Fabrik- oder Werksparkassen, sowie Ansprüchen an Betriebspensionskassen. Ueber Fälligkeit und Verzinsung sollen die Gerichte nach billigem Ermessen entscheiden können. Ein Antrag des Abg. Leber, auch Ansprüche aus Erbpachtverträgen mit 25 Prozent oufzuwer- ten, wird abgelehnt. Nach der Fassung der Kompromißparteien sollen sonstige Einlagen des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber durch die Gerichte darauf hin geprüft werden, ob sie Vermögensanlagen find und daher 25 Prozent aufzuwerten oder ob'sie Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen oder Versorgungsansprüche usw. sind und ihr Aufwertungssatz durch Gerichte zu bestimmen eventuell bis 100 Prozent zu bemessen ist. Ein sozialdemokratischer Antrag, der schon im Gesetz positiv festlegen will, daß in dem vorerwähnten Falle eine höhere Auswertung ftatfinben soll, wird abgelehnt, im Gesetze festzulegen ist, daß bei Arbeitern und ebenso ein Antrag der Zentrumspartei, wonach Angestellten, die bei ihrem Arbeitgeber versichert sind, die Versicherung als Leistung aus dem Dienstvertrag gelten und dementsprechend höher aufgemerte't werden muß.
Sleuerausfchutz -es Reichstages.
Berlin, 2. Juli. Der Steuerausschuß deâ Reichstages hat mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs über Aenderungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden begonnen. Staatssekretär Popitz vom Reichsfinanzministerium führte aus, der Regierungsentwurf enthalte zwei grundsätzliche Probleme, die Frage der Beteiligungsquote an den Steueraufkommen zwischen Reich, Ländern und Gemeinden und die Frage, ob die Steuern fernerhin vom Reich den Ländern und Gemeinden überwiesen werden sollten, oder ob die Länder und Gemeinden statt dessen das Zuschlagsrecht er- halten sollten. Was die Beteiligungsquote be« treffe, so müsse das Reich unter allen Umständen an seiner Beteiligung von 25 Prozent am Aufkommen der Körperschafts- und Einkommensteuer festhalten. In der Frage, ob Ueberweisungs- oder Zuschlagssystem, stehe die Regierung auf dem Standpunkt, daß die Länder und Gemeinden bei eigener Beschlußfassung über ihren Anteil an der Einkommen- und Körperschaftssteuer weit mehr zur Spar- iamkeit gezwungen seien als bisher. Daher sehe der Entwurf das Zuschlagsrecht vor. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens sei der 1. April 1926 in Aussicht genommen. Wenn man von anderer Seite auch unter Hinweis apf technische Schwierigkeiten ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes wünsche, so müsse das Zuschlagsrecht als solches doch schon jetzt gesetzlich festgelegt werden.
Der preußische Finanzminister Dr. Höpker- Aschoff erläuterte ausführlich die gewaltigen Aufgaben der Länder und Gemeinden, die es nicht zuließen, daß die Landesteile an dem Steuereinkommen zu stark gedrosselt würden. Aus der Hauszinssteuer könnten die notwendigen Beträge nicht herausgewirtschaftet wer- den, da die gesetzgebenden Körperschaften einhellig den Wunsch geäußert hätten, daß die Ertragnisse aus dieser Steuer lediglich dem Wohnungsbau zugute kommen sollten.
Die Regierungsumbll-ung i« Preutze«
Berlin, 2. Juli. Wie aus parlamentarischen Kreisen verlautet, fanden heute zur Frage bet Rögierungsneubildung in Preußen Desprechun- gen zwischen Vertretern des Zentrums, der De- mokraten und der Sozialdemokraten statt. Es wurde zum Ausdruck gebracht, daß die weiter« Behandlung der Frage bis zum Herbst zu ver- tagen sei, wenn sich die Deutsche DoSkspartei nicht dahin schlüssig mache, zu der Politik der Großen Koalition zurückzukchrel^