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General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadt und Land.

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Nr. 151

Mittwoch den 1. Juli

1925

Das neue Diklal -er Entente.

Deutschland lyat bewiesen, daß es auch unter dem Druck zahlreicher Beschänkungen im Luft­verkehr etwas zu leisten vermag. Der deutsche Rundflug vom Tempelhofer Feld aus nach Punkten aller Himmelsrichtungen und wieder zurück brachte eine lehrreiche Schau nicht nur verschiedener deutscher Flugzeugtypen, sondern auch einer ganzen Anzahl deutscher Flieger. Das Ausland verfolgte die Veranstaltung mit großem Interesse und nahm die Ergebnisse des Rundfluges mit sichtlichem Erstaunen auf. Man glaubte auf dem Gebiete der Luftschiffahrt den Deutschen in einen Winkel verdrängt zu haben. Und siehe da: der deutsche Flugverkehr lebte und rührte kräftig die Flügel. Mit alt­bewährter Anpassungsfähigkeit hatte die deutsche Industrie den vielen Hemmungen und Einschränkungen doch noch brauchbare und lei­stungsfähige Flugzeuge abgetrotzt und der deutsche Fliegerstab, der sich auf diesen Flug­zeugen ausgebildet hatte, konnte sich vor aller Welt sehen lassen.

Es war berechtigter Stolz, der die deutschen Flugleistungen zur Schau stellte. Klüger wäre es vielleicht gewesen, die deutsche Leistungs­fähigkeit weniger offen zu zeigen. Denn in der Note, die am 24. Juni dem deutschen Botschaf­ter in Paris übergeben und heute im Wort­laut veröffentlicht wird, werden dem deutschen Flugwesen neue Fesseln angelegt, die auch das geringe Maß der bisherigen Bewegungsfrei-

MMl» May hat ..... ' als

sei der Botschaf^r/oy^ Ur -Kq^P FUe- gerleistung in hohem Maße ^rc^ am und als sei sie deshalb entschlossn, ein en neuen Schlag gegen die deutsche ^ichMahrt zu führen.

Es ist unter diesen Umständen nichts als blutiger Hohn, wenn die Note auf den Wunsch der deutschen Regierung zurückgreift, der im Herbst vorigen Jahres geäußert worden ist. Dieser Wunsch ging nach einer Anpassung der bisherigen Begriffsbestimmungen an den tech­nischen Fortschritt, d. h. nach einer Erleichte- mna der Baubeschränkungem Anpassungen die­ser Art sind der deutschen Regierung im Jahre 1922 in Aussicht gestellt worden, als uns die zurzeit in Geltung befindlichen Einschränkungen aufgezwungen wurden. Im Mai vorigen Jah­res wäre eine Revision der Bestimmungen fällig gewesen. Die deutsche Regierung hat im Herbst des vorigen Jahres daran erinnert und sie erhält jetzt anstatt der in Aussicht gestellten Erleichterungen eine ganze Reihe von neuen und schweren Einschränkungen. Es ist em­pörend, wenn man dabei noch an die deutsche Note anzuknüpfen wagt und davon spricht, daß die neue Fassung der Begriffsbestimmungen auf die Anhörung deutscher Sachverständiger zurückgehe.

In zwei Punkten enthält die Note eine ge­wisse Erleichterung. In der Regel 5 wird die Geschwindigkeit in 2000 Meter Flughöhe auf 180 Kilometer bemessen, anstatt auf 170 wie bisher. Ferner wird in Regel 7 die Ladung von 600 Kilogramm auf 900 Kilogramm er­höht. Das sieht auf dem Papier wie ein Zu­geständnis aus. Tatsächlich aber können größere Geschwindigkeit es handelt sich um eine Steigerung von 5,9 Prozent und stärkere Ladefähigkeit sich erst dann auswirken, wenn man auch die Steigfähigkeit des Flugzeuges erhöht wird. Die Gipfelhöhe ist aber mit 4000 Meter dieselbe geblieben. Die Regeln 1, 2 und 3 sowie die Bestimmungen für die Luftschiffe sind dieselben geblieben. Gerade bei den Luft­schiffen hätte man ein Einlenken erwarten können. Es ist heute bei der Entwicklung des Fluggeugwesens absolut unmöglich, die Luft- schiffe als Kriegmittel zu verwenden. Ein ein­ziges Flugzeug genügt, um ein Luftschiff be­quem und sicher abzuschießen. Trotzdem ist die Baugrenze für Luftschiffe mit 30 000 Kubik­metern Gasinhalt aufrecht erhalten worden. Deutschland soll also auch in Zukunft seine Werften nicht ausnützen dürfen, um wirklich brauchbare Verkehrsluftschiffe zu bauen. Z. R. 3, der den Ozeanslug »rächte, umfaßt 70 000 Kubikmeter. Das Luftschiff, das den Polarflug unternehmen soll, muß mehr als 100 000 Kubikmeter groß sein. Die Botschafter­konferenz aber zieht den Strich mit 30 000 Ku­bikmetern. Man hätte dem Konkurrenzneid keinen stärkeren Ausdruck geben können. Deutschland soll eben keine Zeppeline bauen.

mag auch die Entwicklung der West darunter leiden.

Der Schwerpunkt der Note liegt für uns in den Bestimmungen, die eine neue Erschwerung bringen. Dazu gehört im 2. Abschnitt der Regel 3 die Bestimmung, daß jede Anordnung, die die Anpassung ziviler Flugzeuge an militärische Zwecke erleichtert, verboten sein soll. Diese Bestimmung ist neu. Sie gibt eine bequeme Handhabe, jeden beliebi­gen Forffchritt der deutschen Flugtechnik zu hemmen. Am schlimmsten aber sind die Re­geln 8 und 9. Auch sie enthalten neue Bestim­mungen und jede von ihnen ist ein Schlag gegen unser Flugwesen. In dem 1. Absatz der Regel 8 wird verlangt, daß die Nachweise der deutschen Regierung über den Stand unse­res Flugwesens alle Einzelheiten enthalten sollen, die das Komitee verlangt. Dank dieser Bestimmung wird die Industriespionage sich zu ungeahnter Blüte entwickeln. Im 2. Absatz ist die Verpflichtung ausgesprochen, über Flie­ger und Flugzeuge Listen zu führen. Dies war bisher freiwillige Vereinbarung. Jetzt soll es ein Zwang sein, der auch auf die im Dau be­findlichen Flugzeuge ausgedehnt wird. Nach dem 3. Absatz bestimmt das Garantiekomitee die Form, in der die Listen zu führen sind. Damit wird dem Komitee eine neue Macht­befugnis verliehen; und schließlich wird im 4. Absatz verlangt, daß vor dem Bau eines neuen Luftfahrzeuges oder Motorenmusters die Bau­pläne einzureichen sind. Dies ist schon technisch unmöglich, da sich während des Baues selbst­verständlich immer wieder Aenderungen er­geben. Das Komitee aber erhält die Möglich­keit, unsere Motoren- und Flugzeugfabriken einfach lahmzulegen. Allen Verschlimmerun­gen wird dann mit der Regel 9 der Gipfel auf­gesetzt. Bisher war die Zahl der zugelassenen Zivilflugzeuge ebenso unbegrenzt wie die Zahl der ausgebildeten Flieger. Jetzt aber maßt sich das Garantiekomitee die Befugnis an, diese Zahl demangemessenen Bedarf" der Zivil­luftfahrt in Deutschland anzupassen. Damit wird eine freie Entwicklung unseres zivilen Flugwesens vollkommen unmöglich gemacht. Nur der übelste Konkurrenzneid kann eine solche Maßnahme diktiert haben. Man solle sich aber doch auf der Gegenseite darüber klar sein, daß das technisch und industriell so hoch entwickelte deutsche Volk sich eine solche Verge­waltigung nicht gefallen lassen wird.

Die Note -er Dolfchaflerkonferenz.

Die Note der Botschafterkonferenz über die Beschränkungen des deuffchen Luftfahrzeug­baues, die am 24. Juni dem deutschen Bot­schafter in Paris übergeben wurde, lautet:

In Beantwortung des Wunsches der Deut­schen Regierung hat der Ausschuß der Bot­schafterkonferenz für die Begriffsbestimmungen die Einwände gehört, die die deutschen Sach­verständigen über die etwaige Abänderung der Bestimmungen für die Unterscheidung ziviler und militärischer Luftfahrzeuge vorgebracht haben.

Heute habe ich die Ehre, Euerer Exzellenz mitzuteilen, daß die Botschafterkonferenz im Verfolg dieser Anhörung Die neue Fassung der Begriffsbestimmungen abschließend fest­gesetzt hat; ich bitte Euere Exzellenz, den Wortlaut hierunter entnehmen zu wollen. Die alliierten Regierungen bleiben überzeugt, daß diese Regeln von der deutschen Regierung gewissenhaft befolgt werden.

Genehmigen Sie usw. (gez.) Briand."

Die der Note beigefügtenNeuen Regeln zur Unterscheidung zwischen ziviler und mili­tärischer Luftfahrzeuge" lauten:

Flugzeuge schwerer als Luft:

Regel 1: Jeder Einsitzer mit mehr als 60 PS Motorleistung wird als militärisch, so­mit als Kriegsgerät angesehen.

Regel 2: Jedes Flugzeug, das ohne Führer fliegen kann, wird als militärisch, somit als Kriegsgerüt angesehen.

Regel 3: Jedes Flugzeug, das gepanzert oder irgendwie geschützt oder zur Aufnahme irgendwelcher Bewaffnung, Geschütz, Torpedo oder Bomben eingerichtet ist, wird als Mili­tärflugzeug und deshalb als Kriegsgerät an­gesehen.

Jede Ueberladevorrichtung, die gestattet, die Motorleistung au erhöhen, oder jede An­

ordnung, die die Anpassung ziviler Flugzeuge an militärische Zwecke erleichtert, und jedes Flugzeug oder jeder Motor, der mit einer der­artigen Vorrichtung oder Anordnung versehen sind, werden als militärisch, somit als Kriegs­gerät angesehen.

Folgendes sind die Höchstgrenzen für alle Flugzeuge schwerer als Luft; alle, die biefe Grenzen überschreiten, werden als militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen.

Regel 4: Gipfelhöhe voll beladen 4 km.

Regel 5: Geschwindigkeit voll beladen in 2 km Flughöhe 180 km/h (wenn die Motoren mit Vollgas laufen und somst die Höchstleistung abgeben.)

Regel 6: Die mitnehmbare Höchstmenge an Del und Brennstoff (beste Sorte Fliegerben­zin) darf 0,81SO/V kg/PS nicht überschreiten; dabei bedeutet V = die Geschwindigkeit des Flugzeuges voll beladen und mit Vollgas in 2 km Höhe.

Regel 7: Jedes Flugzeug, das eine Ladung von mehr als 900 kg einschl. Führer, Motor­wart und Instrumenten zu tragen vermag, wird, wenn die Grenzen der Regeln 4, 5 und 6 erreicht sind, als militärisch somit als Kriegs­gerät angesehen.

Luftschiffe.

deren Gasraum die folgenden Zahlen über­schreitet, werden als militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen.

I. Starrluftschiffe 30 000 m*

II. halbstarre Luftschiffe 25 000 m*

III. unstarre Luftschiffe 20 000 m'.

Regel 8: a) Ueber die Fabriken, die Luft­fahrtgerät irgend welcher Art herstellen, sind Listen zu führen; die deutsche Regierung hat dem Garantiekomitee Nachweise der Einfuhr (einschl. der Durchgangseinfuhr) und der Aus­fuhr für alle Flugzeuge und alles Lustfahrt­gerät mit allen Einzelheiten, die das Komitee verlangt, zu beschaffen.

b) Ueber alle Flugzeugführer und Flug­schüler und alle Flugzeuge (einschl. der zur Ausfuhr gebauten), fertiggestellten oder im Bau, sind Listen zu führen.

c) Alle Listen sind in der Form zu führen, die das Garantiekomitee verlangen kann; sie werden von der deuffchen Regierung viertel­jährlich dem Komitee übergeben.

d) Um zu vermeiden, daß das Garantie­komitee ein neues Luftfahrzeug- oder Motor- muster nach dem Bau zerstören muß^sind ihm die Unterlagen zur Festlegung der Merkmale dieses Gerätes vor Baubeginn einzureichen.

Regel 9: Die Zahl der Flugzeuge und Mo­toren und die Menge des Luftfahrtgeräts einerseits, die Zahl der Flugzeugführer und Flugschüler andrerseits darf den angemessenen Bedarf der Zivilluftfahrt in Deutschland, wie er vom Garantiekomitee festgesetzt ist,' nicht übersteigen.

25 Prozent Kypolhekenaufwerlung.

Die zweite Lesung des Aufwerlungsgesetzes.

Berlin, 30. Juni. Der Aufwertungsaus­schuß des Reichstags beschäftigte sich heute mit oer zweiten Lesung der Aufwertungsgesetze. Angenommen wurde ein Kompromißantrag der Regierungsparteien, der die Artikel 1 bis 6 des Regierungsentwurfs ersetzt. Unter Ab­lehnung eines Antrags Dr. Best, der die Hypo- theken mit 50 Proz., und eines Antrages Keil (Soz.), der sie mit 40 Proz. aufwerten will, wird der Alffwertungssotz der Regierungsvor­lage mit 25 Prozent angenommen.

Eine längere Debatte enffvann sich beim KapitelAufwertung der persönlichen Forde­rung" über die Frage der Rechtskaufgelder. Der Vorsitzende, Philipp (Dntl., wünschte Aus­kunft darüber, ob die Frage der Rechtskauf- geDer da geklärt werde, wo es sich um Zah­lungen für vertragsmäßige Verpflichtungen (z. D. für Kohlenlieferungen) handelt, die viele Jahre hindurch und auch vor der Stabilisie­rung liefen. Von Regierungsseite wurde er­klärt, daß die auf solche Lieferungen bis zu einem bestimmten Termin geleisteten Papier­markzahlungen der Aufwertung der Rechts­kaufgelder in Höhe von 100 Proz. unterliegen. Auch hier wurden alle übrigen Anträge abge­lehnt und die VorWäge der Regierungspar­teien angenommen. Die Weiterberatung wurde auf Mittwoch vertagt.

Der Ausschuß hat beschloßen, das unkorri­gierte Stenogramm über die Sitzung des Auf- wertungsaurschufses, in der es zu dem Zwi­schenfall mit Dr. Best kam, drucken und an die Mitglieder des Reichstages verteilen zu lasten.

Line Erklärung des Reichstagsabg. Dr. Befl-

Berlin, 30. Juni. Reichstagsabgeordneter. Dr. Best veröffentlicht im Anschluß an feine Beschuldigungen gegen die Abgg. Dr. Oder- fohren, Dr. Rademacher, Freiherr v. Richt» Hofen und Schetter eine Erttärung, in der er seine Behauptungen, daß die genannten Ab-, geordneten persönlich bei der Aufwertungs- frage interessiert seien, aufrechterhält und mit» teilt, daß er gegen dieKreuzzeitung", die sein, Verhalten kritisiert hat, strafrechtlich Vorgehen! werde. Weiter habe er beantragt, die Geneh­migung zur strafrechtlichen Verfolgung dey Abgg. Oberfohren und Rademacher zu erteile«

Wie dieDeutsche Zeitung" hört, beabficW tigen die angegriffenen Abgeordneten, ebev falls gegen Dr. Best vorzugehen.

Die Poslkre-Ue vor -em Sarmas» Ausschuß.

Berlin, 30. Juni. Im Reichstags-Unter­suchungsausschuß wurde heute Staatssekretär Schätzel- München vernommen, der über die Angelegenheit Lange-Hegermann aussagte. Bei einer Abendgesellschaft bei Höfle, erklärte Schätzel, habe ihn Höfle um die Hergabe eines Kredits für die besetzten Gebiete gebeten. Er habe jedoch die ihm zur Verfügung stehendes Gelder nur für die bayerische Wirffchaft ver­wenden dürfen. Da aber hierzu auch die Pfalz gehöre und Höfle ihm eine besondere Berück­sichtigung der Pfalz zugesagt habe, habe er sich aus patriotischen Gründen zur Hingabe eines Kredits von zwei Millionen bereit erklärt. Auf Befragen erklärt der Zeuge, daß zwar behaup­tet wurde, daß das Geld in die Pfalz gefloßen fei, daß dies sich aber später als falsch heraus« gestellt habe. Noch tun Staat-vertrag habe e* über die Mittel der bayerischen Abteilung bet Reichspost frei verfügen können. Er habe die Verantwortung auf sich genommen. Für ihn war die Bürgschaft der Seehandlung aus­reichend, und nicht die Bürgschaft der Merkur- bank für Lange-Hegermann. Auf die Frage, ob er sich dafür interessiert habe, wer das Geld bekommen habe, erklärte Schätzel, dies sei nicht der Fall gewesen. Als Untergebener des Mini­sters habe xer sich geniert, Höfle darüber zu be­fragen. Als er auf Grund von Börsenmittei­lungen Verdacht gegen Lange-Hegermann ge- fchöpft habe, habe er die Kredite gekündigt und erst im Januar 1925 erfahren, wohin das Geld geflossen sei. Auf Befragen erklärt der Zeug- ferner, er habe den Eindruck, daß Höfle sub-> jektiv und bewußt keine strafbare Handlung be­gangen, aber unglaublich leichtfertig gehandelt

habe.

In der Nachmittagssitzung des Barmat- Untersuchungsausschusses des Reichstages sagte Staatssekretär Sauter vom Reichspostmim- sterium über die Kredite an Barmat und den Amexima-Konzern aus: Eines Tages fei Henn Barmat im Büro erschienen, um 500 000 Mark zu bekommen. Höfle habe förmlich nach Luft geschnappt und zu dem Zeugen gesagt:Helfen Sie mir, daß diese Sache in Ordnung kommt!

Die Sache sei durch einen Wechsel gedeckt wor­den. Im ganzen habe es sich um 12 Millionen gehandelt, die nicht voll gedeckt waren. Der Zeuge bestätigt, daß die von Barmat angebctte- nen Sicherheiten verschwanden. Wen dafür dr« Schuld treffe, ist, wie der Vorsitzende feststellt, nicht geklärt worden. Auf wettere Fragen teilte der Staatssekretär Sauter mit, er habe Dr. Höfle gesagt, es handele sich um einen Ehrenposten. Dr. Höfle habe ihm darauf sein Ehrenwort gegeben, daß nichts mehr Vorkom­men werde. Nach der Aussprache mit den an­deren Kollegen sei dann der Beschluß gefaßt worden, nichts weiter zu unternehmen. Bei Zeuge erklärt weiter, daß unter den Beanueo des Postministeriums Dr. Höfle als gutmütig und leichtgläubig bekannt war. Man habe auch noch heute keinen Anlaß zu der Annahme. Höfle hätte unehrenhafte Motche gehabt Em Ersuchen des Zeugen, Sttafantrag in wägung zu ziehen, habe der Mmqter aus politischen" Gründen abgelehnt. Davon daß Reichstagsabgeordnete p-rs°nltth Dariehen be; der Poft gesucht und erhalten hatten, wech dek Zeuge nichts. Die Abgeordneten hatten immer nur vermtttelt, wie S- B der Abgeordn-^Be^ rens einen Kredit für die Landarbeiter er­wirkte. Die Verhandlungen wurden dann auf Mittwoch vormittag vertagt.

Auf eine kleine Anfrage der deuffchnaffü» nalen Landtagsfraktion antwortete der preu» hllcbe Justizminister, die Uebernahme und Be­arbeitung der Straffache gegen Barmat und