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209. ISHrgKRH

Hanauer S Anzeiger

General-Anzeiger für die Streife Kanan Sladl und Land.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsvrech-Anschlutz Nr. 1237 und 1238.

Für den halben Monat 1 Reichsmark, für den ganzen Monat 2 Reichsmark ohne TrSaerlohn. Einzelnummer 10, Freitag und Samstag 12Reichspfennig. Anzeigenpreise: Für 1mm Kühe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Reichspfenntg, im Reklameteil von 68 mm Breite 25 Reichspfennig, Offertengebühr: 80 Reichspfenntg. Geschäftsstelle: Hammerstraße S.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist San au. Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise». Für Platzvorschrift und Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.

Nr. 148

©omstag den 27. Juni

1925

Das Neueste.

- Im Reichstag wurde gestern der Antrag der Regierungsparteien angenommen, die dritte Steuernotverordnung bis 15. Juli zu ^^^Dl^französische Kammer hat in der ver- eanaenen Nacht das Jnflationsprogramm Caillaux', nach dem bei der Banque de France ein neuer Kredit ausgenommen und gleichzeitig bie Emissionsgrenze erweitert werde nfoll, an- genommen -n Aksiim wird als sehr ernst bezeichnet. Englische Blätter fordern den Ab­bruch der diplomatischen Beziehungen zwischen England und Rußland.

Die Sicherhettsfrage.

Sie weg itt Ȋs M" ".

Bau eines geeigneten Luftschiffes durch den Zeppelinbau.

Berlin, 26. Juni. Heuke nachmittag hak im Reichsverkehrsministerium zwischen der inkernakionalcn Skudiengesellschasi ' - -

schung der Arktis

zur Erfor­

.ischiff und dem Luftschiffbau Zeppelin eine Besprechung statt- gesunden, an der Dr. Eckener, Geheimrat Pro­fessor kohlschütter, Hauptmann a. D. Bruns, Geheimrat Professor Penck und Direktor Dr. Bleisiein teilnahmen. Die Besprechung führte zu folgendem Ergebnis:

bekannter Gebiete der Erdoberfläche zur fügung zu stellen. Der Luftschiffbau Zeppelin tritt in die Studiengesellschaft ein. Vor seinem Eintritt wird die internationale Studiengesell-

Ver-

Das Reichskabinett hat sich in diesen Tagen mit der französischen Antwortnote zur Sicher­heitsfrage befaßt. Ueber das Ergebnis der Be­ratungen erfährt das W. T. B. an zuständiger Stelle folgendes: Auf der letzten Vollversamm­lung des Völkerbundes war ein Protokoll über die friedliche Erledigung internationaler Strei­tigkeiten, das sogenannte Genfer Protokoll, ausgestellt werden.Ferner war durch im Kreise der Alliierten gepflogene Erörterungen über die Räumung der nördlichen Rheinlandzone gegen Ende des vergangenen Jahres das Sicherheitsproblem erneut in den Mittelpunkt der interenationalen Erwägungen gerückt wor­den. Die deutsche Außenpolitik sah sich damals vor die Frage gestellt, ob sie die Lösung der Sicherheitsfrage den alliierten Westmächten ......... ' eine Lösung unter

Der Luftschiffbau Zeppelin will für die Zwecke der Studiengesellschaft ein geeignetes Luftschiff bauen und Frikhwf Nansen, dem Präsidenten der Gesellschaft, für zwei Polar- unkernehmungen zur Verfügung stellen. Die Kosten für den Bau des Schiffes will der Luft- sHiffbau Zeppelin selbst aufbringen. Die Kosten für die Durchführung der arktischen Erfor­schung sollen international getragen werden. Es ist beabsichtigt, das Luftschiff nach Erledi- S dcr arktischen Unternehmungen anderen national zusammengesetzten Studiengesell- schafken zu anderen wissenschaftlichen Zwecken, insbesondere für die Erforschung weiterer un-

schafk noch intern beraten, ob das vom Luft­schiffbau Zeppelin angebotene Luftschiff für die wissenschaftlichen Bedürfnisse der Gesell­schaft ausreicht. Die Ausgestaltung des Luft­schiffes wird durch die technische Kommission der Internationalen Sludienkommission feft- gesehk, in der der Luftschiffbau Zeppelin Sitz und Stimme hat. Die Führung des Schiffes wird der Luftschiffbau Zeppelin derart regeln, daß der Begründer und Geschäftsführer dec Internationalen Skudiengesellschasi, der ehe­malige Luftschifführer Hauptmann a. D. Bruns, beteiligt wird. Nach dem Eintritt des Luftschiffbaues Zeppelin in die Studiengesell­schaft wird diese an die deutsche Regierung einen Antrag richten, in dem sie bitten wird, die Bauerlaubnis für das die Begriffsbestim­mungen überschreitende Luftschiff bei der Bot­schafterkonferenz nachzusuchen.

erstere Grundsatz nach Ansicht der Regierung Geltung haben solle. Nach der Völkerbunds­satzung sei England schon verpflichtet gewesen, den Staat, der Krieg beginnt, zu boykottieren und Vorschläge für eine kriegerische Aktion des Völkerbundsrates zu erwägen, aber nicht mehr, als zu erwägen. Durch die vorläufige Verein­barung zwischen Chamberlain und Briand soll England offenbar zu einem derartigen Krieg mit dem angreifenden Staat verpflichtet wer­den, ohne darauf zu warten, daß die Maschine- rie dSs Völkerbundes in Tätigkeit tritt. Der Korrespondent bemerkt, auf dieses Abweichen von der Völkerbundssatzung müsse hingewiesen werden. Es müsse erörtert werden, gleichviel.

ob man es billige oder nicht.

In einer ergänzenden Notiz heißt es: In diplomatischen Kreisen wird bestätigt, daß der

allein überla^

Mitbeteiligung Deutschlands hinwirken solle. Deutschland lag daran, den anderen Mächten

Das FinanzprograMM Caillaux'.

Caillaux verlangt finanzdiklalorische Vollmachten. Neue Erhöhung des Banknotenumlaufs. Ausgabe einer Anleihe. Das Vertrauen in den staatlichen Kredit erschüttert.

Pari s, 26. Juni. Finanzminister Caillaux

gegenüber klar zum Ausruck zu bringen, es bereit sei, an einer Sicherheitsregelung mit­zuwirken, deren Endziel die von Deutschland selbst erstrebte Entwicklung auf den Bahnen des allgemeinen Friedens durch eine wirkliche Befriedigung Europas sein sollte. Demgemäß erfolgte seitens des Auswärtigen Amtes um die Wende des Jahres eine entsprechende diplo­matische Fühlungnahme. Reichskanzler Dr. Luther hat in seiner Rede vom 30. Januar vor der ausländischen Presse zum Ausdruck ge­bracht, daß Deutschland an der Verwirklichung des Sicherheitsgedankens ein reales Interesse habe und zur positiven Mitarbeit daran bereit sei. Im Einklang mit diesem Grundgedanken erschien es nach dem Ergebnis der diplomati­schen Sondierungen unter Berücksichtigung der außenpolitischen Gesamtlage dem Auswärtigen Amt für angebracht, den alliierten Regierungen Mr Kenntnis zu bringen, auf welcher Grund­lage eine Mitwirkung Deutschlands an der Re­gelung der Sicherheitsfrage in Betracht kom­men könnte. Zu diesem Zweck wurde den alliierten Regierungen im Februar ein Memo­randum überreicht, das die verschiedenen Lö­sungsmöglichkeiten zur Erörterung stellte. Nachdem die vom französischen Botschafter übergebene Note vom 16. Juni konkrete Vor­schläge gemacht hat, die den deutscherseits be­zeichneten Lösungsmöglichkeiten teils ändern aber miteinander verbinden und ihnen neue -oertragskonstruktionen hinzufügen, ist nun= das Kabinett zu einer Beratung des Ge­samtkomplexes der dadurch aufgeworfenen »ragen zusammengetreten.

, ^ Kabinett ist dabei übereinstimmend zu J Ergebnis gelangt, daß die in der sranzösi- E "?ke vorgeschlagenen Erörterungen zur vorvererlunq einer endgültigen Skellung- ynie alsbald aufzunehmen sind. Die deutsche ng, die im Einklang mit den Schluß- s, ^n der französischen Note auch ihrerseits arn^" -^ornmen von Verhandlungen be- rvfwde, die zu einer neuen und wirk- ^riedensgewähr führen, wird unent- Sinn^x dem Ziel Deutschlands festhalten, im 3u *®r vorgehend bargelegten Bestrebungen Frieden zu gelangen, der ^eaenMf- ^'.^rheitsabkommen auf völlige 3 nseitlgkeit begründet werden soll. Anklarheil über die sogenannte Zwangsaktion".

berberickn2® $uni- -^ Londoner Son- roerichterstatter desManchester Guardian" Kham h wichtige Bemerkung Jeruor r n 5 in seiner Unterhausrede »acbnnnm ^scheinend von Lloyd George und l« Ä °-°>d-» fc M° &

verneur der Bank von

men zu treffen, aufgrund dessen dieses Institut dem Staat einen neuen Vorschuß von sechs Milliarden Franken gibt. Da das bis zum 15. Juli abgeschlossene Abkommen, das eine Er­höhung des Notenumlaufs auf 45 Milliarden vorsah, endgültig abläuft, wird durch das neue Gesetz der Notenumlauf auf 51 Milliarden Franken und der Vorschutz an den Staat von 26 auf 32 Milliarden erhöht. Des ferneren for- )ert das vom Finanzminister eingebrachke Ge­setz die Auflegung einer Anleihe, Zeichnung nur die Inhaber von Nationalen Verteidigung keilnehmen können, deren Zinsfuß und sämtliche Bedingungen durch ein Dekret veröffenklichk wird.

Der Finanzminister hat vor der Kammer den von ihm eingebrachken Gesetzentwurf wie folgt begründet: Als im Monak April eine Er­höhung des Notenumlaufes von vier Millionen beschlossen wurde, hat es sich darum gehandelt, 2300 Millionen aus der Vergangenheit zu liqui­dieren. Die 1700 Millionen, die verblieben sind, sind inzwischen faßt völlig aufgebraucht. Im Juli hat die Rückzahlung von etwa 1800 Millionen Schahbonds und im September die Rückzahlung von 3800 Millionen stakkzufinden. Aus diesem Grunde ist die Erhöhung des Notenumlaufs notwendig geworden. Um aber gleichzeitig die schwebende Schuld herabzu­sehen, hat die Regierung die Auflegung einer Anleihe beschlossen. Sie bleibt den Inhabern des Schatzbonds Vorbehalten und es ist zu hof­fen, daß die Zeichnung ein ausreichendes Er­gebnis zeitigen wird, sodaß weitere Maß­nahmen sich erübrigen. In diesem Falle würde es möglich sein, die augenblicklichen Schwierig- keilen zu überwinden, und wenn das Budget für 1926 durch die notwendigen Steuern aus­geglichen sein wird, kann man sagen, daß die Äera der Anleihen zu Ende sein wird.

!, an deren

Bonds der

Paris, 27. Juni. Die Kammer ist gestern um 10.30 Uhr zur Beratung des Gesetzentwur­fes zusammengetreten, den Finanzminister Caillaux gestern unterbreitete, der die Er­höhung des Notenumlaufes um 6 Milliarden Franken, sowie die Emission einer Konven-

imer=

-Wenn der des Rechtsbruchs Schuldige

nicht nur die schiedsgerichtliche Entscheidung oder die Durchführung des Schiedsspruchs ablehnt, sondern auch zu Gewaltmitteln greift, tritt unsere Garantie zum Schutze der benachteiligten Partei gegen das ihr zuge­fügte Unrecht in Kraft."

Diese Erklärung, sagt der Korrespondent, ist die erste deutliche von der Regierung ge­gebene Erläuterung dessen, was mit Teil IV der französischen Note beabsichtigt wird. In einem Abschnitt des Teiles IV wurde zum Aus­

tierungsanleihe vorsieht. 3m_ Augenblick 5.30

erfolgt ist, ist der sozialistische Gegenantrag auf Abgabe vom Kapital. Er wird mit 340 gegen 208" Stimmen abgelehnt. Trotzdem Minister­präsident Painlevè die Sozialisten beschwor, ihren Antrag zurückzuziehen, haben sie den­selben aufrecht erhalten. Man ist alsdann zur Abstimmung der einzelnen Paragraphen über­gegangen. § 1 des Gesetzentwurfes wurde mit erhobenen Händen angenommen. Bei der Ab­stimmung des § 2, der die Erhöhung des Notenumlaufes um 6 Milliarden Franken und die Erhöhung des Vorschusses der Bank von Frankreich an den französischen Staat in glei­cher Höhe vorsieht, stellte Ministerpräsident Painlevè die Vertrauensfrage. Die Kammer hat diesen Paragraphen, den grund­legenden des ganzen Gesetzentwurfes, mit 328 gegen 119 Stimmen angenommen.

Die Mehrheit der Sozialisten hat sich der Stimme enthalten. Die Minderhei tder Frak­tion hat gegen den Paragraphen gestimmt; die Radikalen und die Parteien der Mitte haben in ganz großer Mehrheit für den Antrag ge­stimmt. Die rechtsstehenden Parteien haben teils für, teils gegen den Antrag gestimmt, es also zu keiner einheitlichen Stellungnahme ge­bracht. Die Abstimmung dauert im Augenblick noch an.

Paris, 27. Juni. (Lehke Meldung.) Das Caillaux-Finanzgeseh wird in der Gefamkab- stimmung mit 313 gegen 34 Stimmen bei Stimmenthaltung der Sozialisten angenommen

Die Sozialisten beruhigen sich.

Paris, 26. Juni. Die Vorstände der zum Kartell der Linken gehörenden Kammerfrak­tionen haben heute nachmittag eine Sitzung ab­gehalten, in deren Verlauf die Sozialisten die Erklärung abgaben, daß das Ergebnis des Referendums weder den Bruch des Kartells noch die endgültige Aufgabe der Unter­stützungspolitik bedeute. Die Sozialistische Par­tei bleibe im Gegenteil dem Grundsatz der Zu­sammenarbeit mit den anderen Parteien treu und sei geneigt, die Regierung zu unterstützen, wenn ihre Handlungen nicht im Widerspruch mit den Grundsätzen der Sozialisten stehe.

Hauptpunkt der Paktpolitik der Regierung der sei, daß der Pakt die Völkerbundssatzung in einer wichtigen Beziehung straffer gestalte, wo die Satzung durch Artikel 16 eine elastische Fassung aufweise. Bevor die Feindseligkeiten gegen den angreifenden Staal beginnen, würde der Pakt, soweit Westeuropa in Frage komme, Großbritannien automatisch in einen Krieg mit jeder Partei bringen, die die entmilitarisierte Rheinlandzone verletze. Es verlautet indessen, daß nach Ansicht der Regierung der Völker­bund eine Körperschaft ersetzen solle, die eine solche Verletzung feststellen müsse.

Der Pakt einschlechter Scherz".

London, 26. Juni. Die Wochenzeitschrift The Natione" verlangt, daß in dem vor­geschlagenen Pakt Vorsorge getroffen wird, um die Wiederholung eines Unternehmens, wie des Ruhreinmarsches, unmöglich zu machen. Die Zeitschrift sagt, daß ein gegenseitiger Pakt, der einer Partei das Rech? beläßt, in das eines ärmeren einzudrmgen, wenn ein technischer Verzug unter einem so verwickelten Instrument wie dem Versailler Vertrag entdeckt wird, ein schlechter Seberg sei.

Die ZeitschriftOutlock" wendet sich gegen den Pakt mit der Bemerkung, daß der Pakt Europa nicht befrieden wird.

Das Urteil im zweiten Rathenau-

Leipzig, 26. Juni. Im Rathenauprozeß hat der Vertreter dec Reichsanwaltschaft, Staäksanwaltfchafksrat Dr. Rückert, gegen Brandt wegen Beihilfe zum Mord, begangen durch Unterlassung der Anzeige vom Mordplan eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und wegen unbefugten Waffenbesitzes eine Geld­strafe von 500 Mark beantragt Ein Jahr und ein Monat der Freiheitsstrafe sollen als ver­büßt gelten. Lei Küchenmeister kam der Anklagevertreter zu dem Ergebnis, daß Küchen­meister von dem eigentlichen Zweck, dem das Auto dienen sollte, keinerlei Kenntnis hatte. Er beantragte deshalb Freisprechung. Das Gericht fällte folgendes Urteil: Küchenmeister wird dem Antrag der Reichsanwaltschaft fol­gend freigesprochen, Brandt wegen Ver­gehens gegen § Unterlassung bi

gehens gegen § 139 des Strafgesetzbuchs wegen Unterlassung der Anzeige unter Fallenlassen der Anklage wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Gefängnis und wegen unbefugten Waffenbesitzes zu 500 Mark Geld­strafe verurteilt. Die Geldstrafe und ein Jahr der Gefängnisstrafe find durch die Unter­suchungshaft verbüßt.

Die Urteilsbegründung.

In der Urteilsbegründung des Urteils Heißk es: Die Verhandlung hat keinen Beweis dafür erbracht, daß Brandt in Kenntnis des Mord­planes das Auto besorgt und Beihilfe geleistet hat. Die Aussage Tillessens, wonach Brandt ihm erzählt hat, daß er bereits zu Pfingsten von Kern den Plan erfahren hatte, hat dieser selbst nicht aufrecht erhalten und die Möglich­keit einer Verwechselung zugegeben. Dagegen ist die Aussage Brandts, daß er für eine Ge­fangenenbefreiung Hilfe leisten wollte, durch

druck gebracht, daß eine Zwangsaktion nur in Uebereinstimmung mit den bestehenden Ver­trägen unternommen werden sollte, während es an einer anderen Stelle hieß, die Garantie des Paktes solle sofort in Wirksamkeit treten, wenn eine der Parteien es ablehnt, einen Streit dem Schiedsgericht zu unterbreiten oder einen Schiedsspruch auszuführen und statt dessen zu feindseligen Maßnahmen schreitet. Der Korrespondent fährt fort: Chamberlain er­klärte nun, daß der letztere und nicht der

ter Weise bestätigt worden. Als er von Kern den Auftrag erhielt, ein Auto zu beschaffen, konnte er der Meinung sein, daß dieses der mit

Kern

rciung die

nen soll. Der Gerichtshof hat der Anklage nicht darin folgen können, daß in dem passiven Ver­halten Brandts, nachdem er von dem Mord­plan Kenntnis erhalten und nachdem Tillessen erklärt hatte, er wolle die Sache verhindern, eine Beihilfe zum Morde zu erblicken ist. Dem Angeklagten ist nicht zu widerlegen, daß er in einem gewißen naiven Vertrauen zu der Auto­rität geglaubt hat, daß es diesem gelingen wird, Kern und Fischer von ihrem Mordplan