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200. Jahrgang.

Hanauer S Anzeiger

General-Anzeiger für Sie Kreise Kana« Stadt und Land.

Erscheint täglich mit Ausnobm« der Conn- und Feiertage. / Fernlvrech-Anschluß Nr. 1237 und 1238.

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Nr. 130 Samslag den S Juni 1925

Die Forderungen derEnlwaffmmgs"-Note.

Die im Wortlaut veröffentlichte Entwaff- gungsnote bietet dem unparteiischen Deobach- ter einen Anschauungsunterricht, wie er über­zeugender kaum sein kann. Es wird im ein«

1 aufgezählt, was Deutschland bisher an tungsmaßnahmen durchgeführt hat, um, wie es in dem Versailler Diktat so schon heißt, die Einleitung einer allgemeinen Rüstungs­beschränkung aller Nationen zu ermöglichen". Aus dieser Aufzählung geht nicht nur hervor, daß Deutschland unter dem Druck einer furcht­baren Gewalt tatsächlich mit der Abrüstung vollen Ernst gemacht hat. Es springt auch im Vergleich mit dieser Leistung besonders grell in die Augen, daß die deutsche Abrüstung nicht die Einleitung zu einer allgemeinen Rüstungs- beschränkung gewesen ist, sondern zu einer weiteren Aufrüstung aller Nationen. Aber weiter! Vergleicht man mit den Entwaff- aungoleistungen, die Deutschland vollbracht hat, den Rest, den man uns jetzt in der Entwaff­nungsnote vorhölt, so sucht man vergeblich auch nach dem Schatten eines Grundes, der die vertragswidrige Aufrechterhaltung bet Be­setzung der nördlichen Rheinlandzone auch nur im geringsten rechtfertigen könnte. Die Note beweist, daß die Militärkontrollkommission tatsächlich nichts Greifbares gefunden hat. Die Entroaffnungsnote gibt uns deshalb den besten Erlast und den gerechtesten Grund, erneut auf las allerenffchieüenste dagegen zu jnr^ baß die Besatzungstruppen unter ganz A tigen Vorwänden über den 10. Januar hinaus in Köln und in der nördlichen Rheinlandzone geblieben sind.

Nach wirklich ernst zu nehmendem Be- lastungsmaterial sucht man in der Entwaff­nungsnote vergebens. Umsomehr verspürt man das Wehen eines Geistes, der überall Ge­fahren wittert, sei es aus blanker Gespenster­furcht, oder aus dem Bestreben, Deutschland immer wieder von neuem die Faust des Sie­gers fühlen zu lassen. Es gehört zweifellos auch zu den beliebtesten Mitteln der französi­schen Diplomatie, immer wieder die deutsche Gefahr an die Wand zu malen, weil sonst die hirnverbranntheit der französischen Rhein- ianbpoliHt doch allzu offensichtlich wäre. Da­bei ist Frankreich nicht das einzige Land, in dem die Legende von der deuffchen Gefahr kul­tiviert wird. Es ist bekannt, daß der englische General Morgan in der Hetze gegen die angeb­liche deutsche Rüstungsgefahr eine ganz her­vorragende Rolle spielt. Er hat offenbar auch diesmal wieder den Franzosen Hilfsstellung ge­leistet. Nur aus solchen Voraussetzungen läßt es sich erklären, daß die Note zu Forderungen kommt, die vom Standpunkt der Entwaffnung aus gesehen, durchaus unberechtigt sind.

Die Entente verlangt in der Note, daß den Vereinen und Organisationen die militärische Ausbildung ihrer Mitglieder verboten werde. Sie will eine Herabsetzung der Gesamtstärke der deutschen Schutzpolizei um 20 000 Mann und eine Auflösung der straffen Polizeiorga­nisation, die bisher die Verwendung der Polizeikräfte nach einem zentralen Gesichts- kunkt ermöglicht. Die Entente gibt sich den Anschein zu glauben, daß die deutsche Schutz­polizei bei ihrer bisherigen Stärke und Orga­nisation nötigenfalls leicht in eine Reichswehr- truppe umgewandelt werden könne. Auch an der Organisation der Reichswehr gibt es Ees Mögliche auszusetzen. Man wittert einen nicht vorhandenen Generalstab und findet, daß ose Zahl der Stabsoffiziere zu groß ist. Man AAt aber vor allem Anstoß daran, daß ein der Heeresleitung an der Spitze der Reichswehr steht. Nach dem Versailler Diktat surfen die uns gestatteten zehn Divisionen nur unter zwei Generalkommandos zus im« Angefaßt werden. In der Stellung eines ^Oefs der Heeresleitung wittert man eine Be- yorüe für Kriegsvorbereitung, die nach dem ss^lUiPer Diktat verboten ist. Wie man sicht, no das alles keine greifbarenDerfeh- ungen", sondern nur Scheinargumente. Sie yaven genügt, um Forderungen an uns zu chten, die über das im Versailler Diktate vorgesehene Abrüstungssoll noch hinausgehen.

Der Wortlaut der Note.

Das Memorandum der Alliierten hat folgenden Wortlaut:

1. In ihrer Note vom 5. Januar d. Js. haben die alliierten Regierungen der deutschen Regierung mitgeteilt, daß der Stand der Ausführung des Friedensver­trags durch Deutschland ihnen nicht gestatte, Deutschland den Vorteil einer vor­zeitigen teilweisen Räumung zugute kommen zu lassen, die im Artikel 429 Ziffer 1 jenes Vertrages vorgesehen ist.

2. Gleichzeitig brachten die alliierten Regie­rungen ihre Absicht zum Ausdruck, den end­gültigen Bericht der interalliierten Kontroll­kommission abzuwarten, was von Deutschland noch erwartet werden muß, damit seine Ver­pflichtungen auf militärischem Gebiete gemäß den Bestimmungen des Art. 429 als getreulich erfüllt betrachtet werden können.

3. Nachdem die alliierten Regierungen bie« fen Bericht empfangen und geprüft und die zahlreichen Verstöße der deutschen Re­gierung gegen die ihr nach Teil 5 des Ver­trages von Versailles obliegenden Verpflich­tungen festgestellt haben,, sind sie heute in der Lage, die von ihnen ängekündigte Mitteilung zu machen.

4. Die alliierten Regierungen halten es für

Jnnehaltung der Bestimmungen des Vertrags verwendet, zugute kommen.

9. Die alliierten Regierungen stellen fest, daß die Reparationskommifsion in ihrem an­liegenden Schreiben erklärt hat, daß Deutsch­land heute getreulich seine Reparationsver­pflichtungen so, wie sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt. Sie sind deshalb, trotz der Vor­behalte, zu denen sie infolge der Nichterfüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtigt sein würden und mit Rücksicht auf die ausschlag­gebende Bedeutung, die sie der Erfüllung der Vertragsbestimungen beimessen, bereit, den Befehl zur Räumung der ersten Besetzungszone zu geben, sobald die im dritten Teil des anliegenden Memoran­dums aufgezählten Verstöße be­hoben sein werden.

10. Sie zweifeln nicht, daß während des zur Durchführung der in Rede stehenden Maß­nahmen erforderlichen Zeitraums kein neuer ernster Verstoß Deutschlands gegen irgendeine vertragliche Verpflichtung der Auswirkung des Artikels 429 ein Hin­dernis entgegen st eilen wird.

11. Alsdann wird n i ch t s m e h r entgegen- stehen, daß die Kontrollkommission abberufen wird, deren Aufgabe als been­digt wird angesehen werden können. Diese Abberufung wird dem Völkerbunds-

Vertrags beschlossenen Maßnahmen zur Aw

inen

der Verstoße Deutschlands, falls nicht schm Abhilfe geschaffen wird, der deutschen Regi

egie-

rung späterhin die Wiederaufstellung eines ein­heitlichen, den Gedanken eines Volkes in Waffen verwirklichenden Heeres ermöglichen würde, in förmlichem Widerspruch

mit dem Friedensvertrag, nach deutsche Heer ausschließlich zur Äufrechterhal-

dem das

tung der Ordnung innerhalb des Reichsgebiets und zum Schutze der Grenzen bestimmt sein soll. Diese Tatsachen sind es, welche die Be­deutung der festgestellten Verstöße in das rechte Licht setzen und dadurch in ihrer Gesamtheit einen für den allgemeinen Frieden so gefähr­lichen Charakter geben.

5. Um den Vertrag von Versailles in seinen grundlegenden Bestimmungen anzuwenden, ist deshalb die Beseiting der wich­tigen Verstöße notwendig, deren Fortbe­stehen es verhindert, die militärischen Ver­pflichtungen Deutschlands als erfüllt anzusehen. Man muß sich vor Augen halten, daß die in Rede stehenden Verstöße den e r n st e st e n, aber nicht den einzigen Beweis für die Nichterfüllung dieses wesentlichen Teiles des Friedensvertrags durch Deutschland darstellen.

6. Die alliierten Regierungen haben in dem anliegenden Memorandum aufgeführt:

1. den Stand der Erfüllung der Deutschland auf militärischem Ge­biet obliegenden Verpflichtun­gen , wie er sich aus dem Bericht der Kon­trollkommission vom 25.Januar 1925 ergibt;

2. eine Zusammenstellung der Haupt­punkte der militärischen Bestimmungen, in denen die Alliierten noch nicht be-

friedigt worden sind;

3. eine Aufstellung der im ein- zelnen erforderlichen Maßnah- hinsichtlich deren die alliierten Regie- der im Vertrage hierfür vorgesehe- alle noti-

men.

rungen -...... . .

nen Kontrollkommission gen Weisungen erteilt haben;

4. ein Verzeichnis der von den Alliierten bereits gemachten Zugeständnisse, das die Darstellung der Sachlage vervollständigen

soll.

7. Die alliierten Regierungen sind über­zeugt, daß es von dem guten Willen der deutschen Regierung und der deutschen Behör­den abhängt, die im dritten Teil des Memo­randums behandelten Verstöße in verhält- nismäßig kurzer Fr ist abzu st eilen.

8. Letzten Endes ist es nunmehr Sache der deutschen Regierung selbst, die Voraussetzun­gen zu erfüllen, die eine schnelle Räumung er­möglichen würden. Ihr selbst wird der Eifer, mit dem sie die geforderten Maßnahmen er­füllt und Die Sorgfalt, die sie auf di« genaue

er-

Wendung gebracht werden können.

12. Schließlich haben die alliierten Regie­rungen festgestellt, daß die deutsche Regierung nach ihren Noten vom 6. und 27. Januar die

rungen feftgef nach ihren N

für die Haltung der alliierten Regierungen maßgebenden Gründe anscheinend unzu­treffend beurteilt hat. Um jede Mög­lichkeit eines Mißverständnisses für die Zukunft zu vermeiden, legen die alliierten Regierungen Wert darauf, von neuem, wie schon in ihrer Note vom 26. Januar, zu ver-

sichern, daß sie sich auf das genaueste an die Bestimmungen L 117 *

Vertrags zu halten gedenken.

das genaueste an des Artikels 429 des

13. Auch an der Behauptung in der deut­schen Note vom 6. Januar, daß die Alliierten mit der Nichträumung der Kölner Zone am 10. Januar eine Vergeltungsmaß­nahme ergriffen hätten, können die alliierten Regierungen nicht vorbeigehen. Eine solche Behauptung, die schon in der alliierten Note vom 26. Januar widerlegt ist, stellt ein völliges Mißverstehen der Trag­weite der Artikel 428 und 429 des Vertrags dar. Es war Sache der deutschen Regierung, sich den Vorteil der Räumung der ersten Besetzungszone unter den Vor­aussetzungen des Sirtitels 429 durch getreu« liche Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu sichern.

14. Ebensowenig können die alliierten Re­gierungen anerkennen, daß ihr Beschluß einen Akt darstelle, dessen Schärfe außer jedem Ver­hältnis zu der Bedeutung der noch nicht erfüll­ten militärischen Verpflichtungen stehe. Unter diesen von der deutschen Regierung in ihrer Note als untergeordnet hingestellten Verpflich­tungen befinben sich im Gegenteil die Bestim­mungen, auf deren wesentliche Bedeu­tung die deuffche Regierung von den Alliier­ten seit langem, insbesondere in ihrer Kollek- ttvnote vom 20. September 1922 vergeb- l i ch aufmerksam gemacht worden ist.

15. Zudem hat die deutsche Regierung noch nach dieser Note wiederholt, und zwar noch ganz kürzlich, neueschwereVertrags- Verletzungen begangen, insbesondere ' ...... von Zeitfreiwil-

der deuffchen Note vom 6. Januar lediglich bie Versicherung herausgreifen, daß die d e ut sch e Regierung bereitist, alles zu tun, was von ihr abhängt, um schnell zu dem nötigen praktischen Ergebnis zu gelangen.

17. Deshalb appellieren sie erneut und nach­drücklich an d-e deutsche Regierung, daß sie mit dem nötigen guten Willen an die Rege­lung der noch schwebenden Fra­ge n herangeht, eine Regelung, die der Ernst der Lage heischt. Das ist für sie das e i n z i g e Mittel, um nach ihren eigenen Worten Deutschland durch Befreiung eines Teils des besetzten Gebiets eine Erleichterung zu verschaffen.

Anlagen.

Dem Memorandum der Voffchafterkonfe- renz sind zwei Anlagen beigegeben, von denen die erste sich eingehend mit den Fragen der militärischen Abrüstung befaßt, während die zweite nur eine kurze Mitteilung der Reparationskommission an die Botschafterkonferenz, datiert vom 29. Mai 1925 enthält, wonach Deutschland seine Re­parationsverpflichtungen, wie gegenwärtig festgesetzt, getreulich er­füllt hat.

Die Anlage 1 zerfällt in vier Teile. Im ersten Teil wird der Stand der Erfül - lung der deutjch e n Derpjlichtun - gen auf dem militärischen Gebiet nach dem Bericht der Kontrollkommission vom 25. Januar 1925 wiedergegeben.

Im zweiten Teil werden die nach Ansicht der Alliierten noch unerledigten Hauptpunkte, im vierten die bisheri­gen Zugeständnisse d er 2111 i i e r t e n zusammengestellt. Von den Artikeln 159 bis 180 des Versailler Vertrags werden als voll- ständia erfüllt bezeichnet Art. 160 Abs. 1, 163, 165, Abs. 2 und 3, 169, 171, 176, 178 und 179 und Artikel 211. Die übrigen Artikel werden als nicht erfüllt bezeichnet.

Es wird daran

eine Anzahl einzelner Forderungen

durch Einstellung von ^ ligen in die Reichsweh zahlreiche (nach den Vertragsbestimmungen verbotene) Verbände . erteilte Geneh­migung zur militärischen Aus­bildung und durch Begünstigung des Aus­baus gewisser Maschinenanlagen in den Fabriken.

r, durch die an

16. Immerhin wollen die alliierten Regie­rungen in dem Wunsche, jede Auseinan­dersetzung zu vermeiden, nachdem sie so diele Irrtümer gekennzeichnet haben, aus

geknüpft:

Die Polizei

hab nach Ansicht der Alliierten dieselbe Organisation wie Ende 1922. Ihre Stärke belaufe sich gegenwärtig auf ungefähr 180 000 Mann statt der durch die Boulogner Note gestatteten 150 000 Mann. Außerdem seien polizeiliche Hilfskräfte, Hilfspolizei, Notpolizei usw. ge- bildet worden, die in den obigen Ziffern mcht einbegriffen seien. Die Schutzpolizei habe militärischen Charakter, sei in Einheiten zu- sammengefaßt, in Kasernen unter gebracht, habe besondere Stäbe erhalten, gemeinsame militärische Ausbildung und sei im Besitz fast sämtlicher Waffen, die von der interalliierten Militärkontrollkommission der Polizei in ihre, Gesamtheit zugestanden seien.

Gefordert wird die Durchführung von M a ß n a h m e n, die der Polizei den Charak- ter eines regionalen und munizi­palen Organs bewahren. Die Stärke der Gesamtheit der Beamten und Angestellten aller Kategorien solle 150 000 Kann n i $ t schreiten. Ueberzahlige sollen verschwinden und alle Hrlfsforma- tionen beseitigt werden. Weiter sei der militärische Aufbau, die Ausbildung, die einen gemeinschaftlichen militarischenCharak ter trage und die Verpflichtung der Polizei für 12 Jahre, wie die der Reichswehrtruppen zu beseitigen und dem Personal der Charakter von Beamten auf Lebenszett zu verlelhen

Wenn die erforderlichen Schritte zur Durch führung dieser Maßnahmen getan seien, werde einer gewissen Zahl bedeutender Städte die staatliche Polizei mner- halb der zugelaffenen Starke von 150 WO Mann und in einigen Großstädten die teilweise Kasernierung der Polizei xuaeftanben, worüber die Militärkontrollkom­mission auf Vorschlag der Reichsregierung zu entscheiden habe.

«um Schluß wird noch die Vernich- tungderEinrichtungenderdraht- losen Telegraphie bei der Polizei ge-