200. Jahrgang.
Hanauer S Anzeiger
General-Anzeiger für Sie Kreise Kana« Stadt und Land.
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Nr. 130 Samslag den S Juni 1925
Die Forderungen der „Enlwaffmmgs"-Note.
Die im Wortlaut veröffentlichte Entwaff- gungsnote bietet dem unparteiischen Deobach- ter einen Anschauungsunterricht, wie er überzeugender kaum sein kann. Es wird im ein«
1 aufgezählt, was Deutschland bisher an tungsmaßnahmen durchgeführt hat, um, wie es in dem Versailler Diktat so schon heißt, „die Einleitung einer allgemeinen Rüstungsbeschränkung aller Nationen zu ermöglichen". Aus dieser Aufzählung geht nicht nur hervor, daß Deutschland unter dem Druck einer furchtbaren Gewalt tatsächlich mit der Abrüstung vollen Ernst gemacht hat. Es springt auch im Vergleich mit dieser Leistung besonders grell in die Augen, daß die deutsche Abrüstung nicht die Einleitung zu einer allgemeinen Rüstungs- beschränkung gewesen ist, sondern zu einer weiteren Aufrüstung aller Nationen. Aber weiter! Vergleicht man mit den Entwaff- aungoleistungen, die Deutschland vollbracht hat, den Rest, den man uns jetzt in der Entwaffnungsnote vorhölt, so sucht man vergeblich auch nach dem Schatten eines Grundes, der die vertragswidrige Aufrechterhaltung bet Besetzung der nördlichen Rheinlandzone auch nur im geringsten rechtfertigen könnte. Die Note beweist, daß die Militärkontrollkommission tatsächlich nichts Greifbares gefunden hat. Die Entroaffnungsnote gibt uns deshalb den besten Erlast und den gerechtesten Grund, erneut auf las allerenffchieüenste dagegen zu jnr^’ baß die Besatzungstruppen unter ganz A tigen Vorwänden über den 10. Januar hinaus in Köln und in der nördlichen Rheinlandzone geblieben sind.
Nach wirklich ernst zu nehmendem Be- lastungsmaterial sucht man in der Entwaffnungsnote vergebens. Umsomehr verspürt man das Wehen eines Geistes, der überall Gefahren wittert, sei es aus blanker Gespensterfurcht, oder aus dem Bestreben, Deutschland immer wieder von neuem die Faust des Siegers fühlen zu lassen. Es gehört zweifellos auch zu den beliebtesten Mitteln der französischen Diplomatie, immer wieder die deutsche Gefahr an die Wand zu malen, weil sonst die hirnverbranntheit der französischen Rhein- ianbpoliHt doch allzu offensichtlich wäre. Dabei ist Frankreich nicht das einzige Land, in dem die Legende von der deuffchen Gefahr kultiviert wird. Es ist bekannt, daß der englische General Morgan in der Hetze gegen die angebliche deutsche Rüstungsgefahr eine ganz hervorragende Rolle spielt. Er hat offenbar auch diesmal wieder den Franzosen Hilfsstellung geleistet. Nur aus solchen Voraussetzungen läßt es sich erklären, daß die Note zu Forderungen kommt, die vom Standpunkt der Entwaffnung aus gesehen, durchaus unberechtigt sind.
Die Entente verlangt in der Note, daß den Vereinen und Organisationen die militärische Ausbildung ihrer Mitglieder verboten werde. Sie will eine Herabsetzung der Gesamtstärke der deutschen Schutzpolizei um 20 000 Mann und eine Auflösung der straffen Polizeiorganisation, die bisher die Verwendung der Polizeikräfte nach einem zentralen Gesichts- kunkt ermöglicht. Die Entente gibt sich den Anschein zu glauben, daß die deutsche Schutzpolizei bei ihrer bisherigen Stärke und Organisation nötigenfalls leicht in eine Reichswehr- truppe umgewandelt werden könne. Auch an der Organisation der Reichswehr gibt es Ees Mögliche auszusetzen. Man wittert einen nicht vorhandenen Generalstab und findet, daß ose Zahl der Stabsoffiziere zu groß ist. Man AAt aber vor allem Anstoß daran, daß ein der Heeresleitung an der Spitze der Reichswehr steht. Nach dem Versailler Diktat surfen die uns gestatteten zehn Divisionen nur unter zwei Generalkommandos zus im« Angefaßt werden. In der Stellung eines ^Oefs der Heeresleitung wittert man eine Be- yorüe für Kriegsvorbereitung, die nach dem ss^lUiPer Diktat verboten ist. Wie man sicht, no das alles keine greifbaren „Derfeh- ungen", sondern nur Scheinargumente. Sie yaven genügt, um Forderungen an uns zu chten, die über das im Versailler Diktate vorgesehene Abrüstungssoll noch hinausgehen.
Der Wortlaut der Note.
Das Memorandum der Alliierten hat folgenden Wortlaut:
1. In ihrer Note vom 5. Januar d. Js. haben die alliierten Regierungen der deutschen Regierung mitgeteilt, daß der Stand der Ausführung des Friedensvertrags durch Deutschland ihnen nicht gestatte, Deutschland den Vorteil einer vorzeitigen teilweisen Räumung zugute kommen zu lassen, die im Artikel 429 Ziffer 1 jenes Vertrages vorgesehen ist.
2. Gleichzeitig brachten die alliierten Regierungen ihre Absicht zum Ausdruck, den endgültigen Bericht der interalliierten Kontrollkommission abzuwarten, was von Deutschland noch erwartet werden muß, damit seine Verpflichtungen auf militärischem Gebiete gemäß den Bestimmungen des Art. 429 als getreulich erfüllt betrachtet werden können.
3. Nachdem die alliierten Regierungen bie« fen Bericht empfangen und geprüft und die zahlreichen Verstöße der deutschen Regierung gegen die ihr nach Teil 5 des Vertrages von Versailles obliegenden Verpflichtungen festgestellt haben,, sind sie heute in der Lage, die von ihnen ängekündigte Mitteilung zu machen.
4. Die alliierten Regierungen halten es für
Jnnehaltung der Bestimmungen des Vertrags verwendet, zugute kommen.
9. Die alliierten Regierungen stellen fest, daß die Reparationskommifsion in ihrem anliegenden Schreiben erklärt hat, daß Deutschland heute getreulich seine Reparationsverpflichtungen so, wie sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt. Sie sind deshalb, trotz der Vorbehalte, zu denen sie infolge der Nichterfüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtigt sein würden und mit Rücksicht auf die ausschlaggebende Bedeutung, die sie der Erfüllung der Vertragsbestimungen beimessen, bereit, den Befehl zur Räumung der ersten Besetzungszone zu geben, sobald die im dritten Teil des anliegenden Memorandums aufgezählten Verstöße behoben sein werden.
10. Sie zweifeln nicht, daß während des zur Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen erforderlichen Zeitraums kein neuer ernster Verstoß Deutschlands gegen irgendeine vertragliche Verpflichtung der Auswirkung des Artikels 429 ein Hindernis entgegen st eilen wird.
11. Alsdann wird n i ch t s m e h r entgegen- stehen, daß die Kontrollkommission abberufen wird, deren Aufgabe als beendigt wird angesehen werden können. Diese Abberufung wird dem Völkerbunds-
Vertrags beschlossenen Maßnahmen zur Aw
inen
der Verstoße Deutschlands, falls nicht schm Abhilfe geschaffen wird, der deutschen Regi
egie-
rung späterhin die Wiederaufstellung eines einheitlichen, den Gedanken eines Volkes in Waffen verwirklichenden Heeres ermöglichen würde, in förmlichem Widerspruch
mit dem Friedensvertrag, nach deutsche Heer ausschließlich zur Äufrechterhal-
dem das
tung der Ordnung innerhalb des Reichsgebiets und zum Schutze der Grenzen bestimmt sein soll. Diese Tatsachen sind es, welche die Bedeutung der festgestellten Verstöße in das rechte Licht setzen und dadurch in ihrer Gesamtheit einen für den allgemeinen Frieden so gefährlichen Charakter geben.
5. Um den Vertrag von Versailles in seinen grundlegenden Bestimmungen anzuwenden, ist deshalb die Beseiting der wichtigen Verstöße notwendig, deren Fortbestehen es verhindert, die militärischen Verpflichtungen Deutschlands als erfüllt anzusehen. Man muß sich vor Augen halten, daß die in Rede stehenden Verstöße den e r n st e st e n, aber nicht den einzigen Beweis für die Nichterfüllung dieses wesentlichen Teiles des Friedensvertrags durch Deutschland darstellen.
6. Die alliierten Regierungen haben in dem anliegenden Memorandum aufgeführt:
1. den Stand der Erfüllung der Deutschland auf militärischem Gebiet obliegenden Verpflichtungen , wie er sich aus dem Bericht der Kontrollkommission vom 25.Januar 1925 ergibt;
2. eine Zusammenstellung der Hauptpunkte der militärischen Bestimmungen, in denen die Alliierten noch nicht be-
friedigt worden sind;
3. eine Aufstellung der im ein- zelnen erforderlichen Maßnah- hinsichtlich deren die alliierten Regie- der im Vertrage hierfür vorgesehe- alle noti-
men.
rungen -...... . .
nen Kontrollkommission gen Weisungen erteilt haben;
4. ein Verzeichnis der von den Alliierten bereits gemachten Zugeständnisse, das die Darstellung der Sachlage vervollständigen
soll.
7. Die alliierten Regierungen sind überzeugt, daß es von dem guten Willen der deutschen Regierung und der deutschen Behörden abhängt, die im dritten Teil des Memorandums behandelten Verstöße in verhält- nismäßig kurzer Fr ist abzu st eilen.
8. Letzten Endes ist es nunmehr Sache der deutschen Regierung selbst, die Voraussetzungen zu erfüllen, die eine schnelle Räumung ermöglichen würden. Ihr selbst wird der Eifer, mit dem sie die geforderten Maßnahmen erfüllt und Die Sorgfalt, die sie auf di« genaue
er-
Wendung gebracht werden können.
12. Schließlich haben die alliierten Regierungen festgestellt, daß die deutsche Regierung nach ihren Noten vom 6. und 27. Januar die
rungen feftgef nach ihren N
für die Haltung der alliierten Regierungen maßgebenden Gründe anscheinend unzutreffend beurteilt hat. Um jede Möglichkeit eines Mißverständnisses für die Zukunft zu vermeiden, legen die alliierten Regierungen Wert darauf, von neuem, wie schon in ihrer Note vom 26. Januar, zu ver-
sichern, daß sie sich auf das genaueste an die Bestimmungen L„ 117 *
Vertrags zu halten gedenken.
das genaueste an des Artikels 429 des
13. Auch an der Behauptung in der deutschen Note vom 6. Januar, daß die Alliierten mit der Nichträumung der Kölner Zone am 10. Januar eine Vergeltungsmaßnahme ergriffen hätten, können die alliierten Regierungen nicht vorbeigehen. Eine solche Behauptung, die schon in der alliierten Note vom 26. Januar widerlegt ist, stellt ein völliges Mißverstehen der Tragweite der Artikel 428 und 429 des Vertrags dar. Es war Sache der deutschen Regierung, sich den Vorteil der Räumung der ersten Besetzungszone unter den Voraussetzungen des Sirtitels 429 durch getreu« liche Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu sichern.
14. Ebensowenig können die alliierten Regierungen anerkennen, daß ihr Beschluß einen Akt darstelle, dessen Schärfe außer jedem Verhältnis zu der Bedeutung der noch nicht erfüllten militärischen Verpflichtungen stehe. Unter diesen von der deutschen Regierung in ihrer Note als untergeordnet hingestellten Verpflichtungen befinben sich im Gegenteil die Bestimmungen, auf deren wesentliche Bedeutung die deuffche Regierung von den Alliierten seit langem, insbesondere in ihrer Kollek- ttvnote vom 20. September 1922 vergeb- l i ch aufmerksam gemacht worden ist.
15. Zudem hat die deutsche Regierung noch nach dieser Note wiederholt, und zwar noch ganz kürzlich, neueschwereVertrags- Verletzungen begangen, insbesondere ' ...... von Zeitfreiwil-
der deuffchen Note vom 6. Januar lediglich bie Versicherung herausgreifen, daß die d e ut sch e Regierung bereitist, alles zu tun, was von ihr abhängt, um schnell zu dem nötigen praktischen Ergebnis zu gelangen.
17. Deshalb appellieren sie erneut und nachdrücklich an d-e deutsche Regierung, daß sie mit dem nötigen guten Willen an die Regelung der noch schwebenden Frage n herangeht, eine Regelung, die der Ernst der Lage heischt. Das ist für sie das e i n z i g e Mittel, um nach ihren eigenen Worten Deutschland durch Befreiung eines Teils des besetzten Gebiets eine Erleichterung zu verschaffen.
Anlagen.
Dem Memorandum der Voffchafterkonfe- renz sind zwei Anlagen beigegeben, von denen die erste sich eingehend mit den Fragen der militärischen Abrüstung befaßt, während die zweite nur eine kurze Mitteilung der Reparationskommission an die Botschafterkonferenz, datiert vom 29. Mai 1925 enthält, wonach Deutschland seine Reparationsverpflichtungen, wie gegenwärtig festgesetzt, getreulich erfüllt hat.
Die Anlage 1 zerfällt in vier Teile. Im ersten Teil wird der Stand der Erfül - lung der deutjch e n Derpjlichtun - gen auf dem militärischen Gebiet nach dem Bericht der Kontrollkommission vom 25. Januar 1925 wiedergegeben.
Im zweiten Teil werden die nach Ansicht der Alliierten noch unerledigten Hauptpunkte, im vierten die bisherigen Zugeständnisse d er 2111 i i e r t e n zusammengestellt. Von den Artikeln 159 bis 180 des Versailler Vertrags werden als voll- ständia erfüllt bezeichnet Art. 160 Abs. 1, 163, 165, Abs. 2 und 3, 169, 171, 176, 178 und 179 und Artikel 211. Die übrigen Artikel werden als nicht erfüllt bezeichnet.
Es wird daran
eine Anzahl einzelner Forderungen
durch Einstellung von ^ ligen in die Reichsweh zahlreiche (nach den Vertragsbestimmungen verbotene) Verbände . erteilte Genehmigung zur militärischen Ausbildung und durch Begünstigung des Ausbaus gewisser Maschinenanlagen in den Fabriken.
r, durch die an
16. Immerhin wollen die alliierten Regierungen in dem Wunsche, jede Auseinandersetzung zu vermeiden, nachdem sie so diele Irrtümer gekennzeichnet haben, aus
geknüpft:
Die Polizei
hab nach Ansicht der Alliierten dieselbe Organisation wie Ende 1922. Ihre Stärke belaufe sich gegenwärtig auf ungefähr 180 000 Mann statt der durch die Boulogner Note gestatteten 150 000 Mann. Außerdem seien polizeiliche Hilfskräfte, Hilfspolizei, Notpolizei usw. ge- bildet worden, die in den obigen Ziffern mcht einbegriffen seien. Die Schutzpolizei habe militärischen Charakter, sei in Einheiten zu- sammengefaßt, in Kasernen unter gebracht, habe besondere Stäbe erhalten, gemeinsame militärische Ausbildung und sei im Besitz fast sämtlicher Waffen, die von der interalliierten Militärkontrollkommission der Polizei in ihre, Gesamtheit zugestanden seien.
Gefordert wird die Durchführung von M a ß n a h m e n, die der Polizei den Charak- ter eines regionalen und munizipalen Organs bewahren. Die Stärke der Gesamtheit der Beamten und Angestellten aller Kategorien solle 150 000 Kann n i $ t schreiten. Ueberzahlige sollen verschwinden und alle Hrlfsforma- tionen beseitigt werden. Weiter sei der militärische Aufbau, die Ausbildung, die einen gemeinschaftlichen militarischenCharak ter trage und die Verpflichtung der Polizei für 12 Jahre, wie die der Reichswehrtruppen zu beseitigen und dem Personal der Charakter von Beamten auf Lebenszett zu verlelhen
Wenn die erforderlichen Schritte zur Durch führung dieser Maßnahmen getan seien, werde einer gewissen Zahl bedeutender Städte die staatliche Polizei mner- halb der zugelaffenen Starke von 150 WO Mann und in einigen Großstädten die teilweise Kasernierung der Polizei xuaeftanben, worüber die Militärkontrollkommission auf Vorschlag der Reichsregierung zu entscheiden habe.
«um Schluß wird noch die Vernich- tungderEinrichtungenderdraht- losen Telegraphie bei der Polizei ge-