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General-Anzeiger für die Kreise Kana« Sladl und Land
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Freilag den 1. Mai
1925
Der Reichsfinanzminister von Schlieben hat gestern die neuen Steuer- und Aufwertungsvorlagen im Reichstage eingebracht. Die Bedeutung feiner Rede liegt weniger in dem, was er ausführte. Der Inhalt der Vorlagen und ihre Begründung durch das Reichs- finanzministerium sind der Oeffentlichkeit hinreichend bekannt, ebenso auch die abweichende Auffassung des Reichsrates in einigen wichtigen Punkten. Bedeutungsvoller als die Darlegungen des Finanzminifters war die Tatsache, daß die Vorlagen letzt endlich bis zum Reichstag durchgedrungen sind, nachdem sie solange Streitgegenstand zwischen dem Reichsfinanzministerium und den Vertretern der Länder gewesen sind. An dem Reichstage siegt es jetzt, die Verabschiedung der Gesetze möglichst zu beschleunigen.
Die Vertreter der Fraktionen werden heute mit dem Reichsfinanzminister verhandeln, nachdem die Fraktionen selbst sich gestern abend über die Vorlagen ausgesprochen und zu ihnen Stellung genommen haben. Diese Auseinandersetzung mit dem Reichsfinanzminister wird vielleicht schon ent» scheioend sein und jedenfalls dazu beitragen, die weitere Beratung der Steuervorlagen zu beschleunigen. Es wird sich zunächst darum handeln, ob man dem Vorschläge des Reichsfinanzministeriums entsprechend auf eine Einkommensteuerveranlagung für 1924 ver- sMton lr*. Im Reichstoa ist man bei frühe- . 'N 2^ rân mu bf^LÄi^ steruun der Ansicht gewesen, daß die Veranlagung nicht erst für das Jahr 1925 vörge- nommen werden darf, da man vollkommen im Dunkeln über die Steuermöglichkeiten tappt, solange man nicht aus einer sorgfältigen Veranlagung der Einkommensteuer ersehen hat, welche Steuerauellen dem Reiche überhaupt zur Verfügung stehen. Bisher hat man sich damit begnügt, einfach von dem vermeintlichen Bedarf des Reiches, der Länder und der Gemeinden auszugehen, ohne Rücksicht auf die tatsächlich vorhandene Steuerkraft und man hat Ueberschüsse, die sich ergeben haben, mit verbraucht. Eine rationelle Steuerpolitik erfordert natürlich das umgekehrte Verfahren, d. h. das Ausgehen von der wirklich vorhandenen Finanzkraft der Steuerträger, nach der sich der Fiskus richten muß. Die technischen Schwierigkeiten einer Steuerveranlagung für 1924 hält man im Reichstag für unüberwindbar. Es wird sich wohl bald entscheiden, ob es in diesem wichtigen Punkte bei der Vorlage des Reichs- finanzministeriums bleibt.
Im übrigen wird wohl nur die Erhöhung der Verbrauchssteuern (Bier- und Tabaksteuer) umstritten sein. Soweit es sich um Streitfragen zwischen dem Reichsfinanzministerium und dem Reichsrat handelt (Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer), liegen die Dinge wohl so, daß der Reichstag mehr der Auffassung des Reichsfinanzministeriums zuneigt.
Sitzungsbericht.
Berlin, 30. April. Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung sämtlicher Steuergesetze sowie der Aufwertungsvorlagen. — Das Wort erhalt sofort der
Reichsfinanzminister Dr. v. Schlieben.
Die Reichsregierung hat ihnen nunmehr Entwürfe zu den neuen Steuergesetzen, zu dem neuen Finanzausgleich und zu den Auf- wertungsgesetzen für die privatrechtlichen An- jpruche wie für die öffentlichen Anleihen zu- gehen lassen. Auf Jahre hinaus wird die Entwicklung der deutschen Staats- und Volkswirt- ichaft von der Gestaltung abhängig sein, die der Reistag diesem Gesetzgebungswerke gibt, !a, die richtige Losung der vorliegenden Fragen bedeutet bie Entscheidung darüber, ob es Deutschland gelingen wird, nach der ihm seit Inkrafttreten der Rentenmark vergönnten Atempause endgültig wirtschaftlich und finanziell zu gesunden. Der mit den Steuernotverordnungen begonnene Rohbau soll jetzt in einer für die Dauer bestimmten Form ausgebaut, die steuerliche Belastung in Uebereinstimmung gebracht werden mit den wirtschaftlichen Verhältnissen und mit der durch die Reparationslasten gekennzeichneten besonderen Finanzlage des Deutschen Reiches. Die in der Zeit der Inflation verwischten Grenzen zwi- MN Reich, Staat und Gemeinden sollen wie»
der klar gezogen werden, in einer Weise, die allen Teilen Bewegungsfreiheit, Selbstverantwortung und Entwicklungsmöglichkeit gibt. Durch das
Aufwerlungsgefetz
soll das von allen Folgen der Inflation den Einzelnen am tiefsten berührende Problem in einer Weise gelöst werden, die, soweit es die Verhältnisse gestatten, den Forderungen der Billigkeit, mindestens aber den sozialen Gedanken gerecht zu werden sucht.
Kein Gesetz und keine Regierung ist imstande, die Lasten fortzunehmen, die der Versailler Vertrag und die verhängnisvolle Inflationszeit dem Staat und jedem Einzelnen auferlegt haben. Aber das Ihnen jetzt vorliegende Gesetzgebungswerk kann und soll eine Grundlage sein, auf der sich in der Not- und Schicksalsgemeinschaft, die das ganze deutsche Volk, Staat und Wirtschaft umschließt, Aufbau, Gesundung und Entwicklung ermöglichen kann. Ich bitte Sie, das Gesetzgebungswerk als ein einheitliches großes Ganzes zu betrachten und zu würdigen. Die Steuergesetzentwürfe, der Finanzausgleich, das Aufwertungsgesetz und die Haushaltentwürfe stehen in einem unlösbaren inneren Zusammenhangs. Ein übertriebener Optimismus schließt zu Unrecht von der augenblicklichen Kassenlage des Reiches auf seine dauernde Leistungsfähigkeit.
Der Haushallsanschlag für 1925.
Nach sorgfältiger Schätzung werden die Vâinnahmeu für 1925 insgesamt mindestens 4900 Millionen Mark betragen. An Einnahmen werden die Besitz-' und Verbrauchssteuern 4999 Millionen Mark, die Zoll- und Verbrauchssteuern 1528 Millionen Mark, Steuern und Zölle zusammen also 6527 Millionen Mark erbringen. Nach Abzug der Ueberweifungen an Länder und Gemeinden verbleibt dem Reim an Steuern und Zöllen ein Nettobetrag von 4222 Millionen Mark. Die Gesamteinnahme des Reiches, einschließlich der Derwaltungsein- nahmen und des Erlöses aus dem Verkauf von Vorzugsaktien der Reichsbahn in Höhe von 292 Millionen Mark, belaufen sich auf 4652 Millionen Mark. Hiernach würde sich
rechnerisch bereits für 1925 ein nicht unerheblicher Fehlbetrag ergeben, zu dessen teilweiser Abdeckung eine Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer vorge- Ät wird, auf die ich später noch mit eini- orten zu sprechen kommen werde. Ein Blick auf das Jahr 1926 zeigt, daß eine Schätzung der Einnahmen dafür sehr schwierig ist, da sich im Jahre 1926 die erste Steuerveranlagung auswirken wird, und die Entwicklung des Steueraufkommens noch nicht zu über- sehen ist.
Auf der Ausgabenseite werden bei der rücksichtslosen Beschneidung aller Ausgaben, die in den Etats von 1924 und 1925 vorkommen, nennenswerte Einschränkungen kaum zu erzielen sein. Nach dem Voranschlag für 1913 beträgt der reine Staatsbedarf des Reiches (ohne Betriebsverwaltung Steuerüberweisungen) 3002 Millionen Mark. Demgegenüber beträgt jetzt der reine Staatsbedarf, wenn man vonder vorhin genannten Ausgangsziffer von 4900 Millionen Mark ausgeht und die besonderen Ausgaben abrechnet, weniger als 4000 Millionen. Bedenkt man die außerordentliche Steige r u n g, die die Ausgaben des Reiches allein auf dem Gebiete des Versorgungswesens und durch die Uebernahme der Finanzverwaltung auf das Reich erfahren haben, bedenkt man weiter, daß diese Mehrausgaben durch die Minderung der Ausgaben für die Reichsschuld und für Heer und Marine nicht annähernd ausgeglichen sind- so kann angesichts der allgemeinen Preissteigerung der Vorkriegszeit auf eine Ausgabenerhöhung um rund 30 Prozent wirklich nicht auf Verschwendung in der Reichsverwaltung geschloffen werden.
3m Jahre 1926 beginnen die Reparationslasten mit 495 Millionen Mark, die sich im Jahre 1927 auf 675 Millionen Mark, im Jahre 1928 auf 1230 Millionen Mark und von 1929 ab auf 1540 Millionen Mark steigern. Selbst bei günstiger Entwicklung der Einnochmen muß für diese Jahre, auch schon für 1926, mit einem Fehlbetrag gerechnet werden, für den schwer Deckung zu finden ist. Ob schon für 1926 durch Unterbringung langfristiger Anleihen Mittel
wenigstens zur Deckung außerordentlicher Aus- gaben beschafft werden können, ist sehr fraglich. Deshalb müssen sich Reichsregierung und Gesetzgebung in der Uebernahme neuer dauernder finanzieller Verpflichtungen große Beschränkung auferiegen.
Die Reichsregierung konnte gar nicht umhin, eine Erhöhnug der Bier- und Tabaksteuer vorzuschlagen; sie wird für das Jahr 1925 auf 338 Millionen Mark geschätzt. Da sie aber frühestens mit dem 1. Juli ds. Js. in Kraft tritt, wird sie 1925 nur 130 Millionen bringen. Diese Steuererhöhung ist unumgänglich, um einen sonst schon 1925 und in den kommenden Jahren zu erwartenden erheblichen Fehlbetrag zu vermeiden.
Bei den Vorlagen handelt es sich um ein geschlossenes, sorgfältig ausgearbelletes System. Für
das Gelingen eines Gesamtplanes bildet eine Verabschiedung in den nächsten Monaten eine unmittelbare Voraussetzung. Nach den Gesetzen soll die Einkommen- und Körperschaftssteuer bereits in der Zeit nach dem 1. Juli für eine wichtige Gruppe von Einkommen- und Körperschaftssteuerpflichtigen veranlagt werden. Bis dahin müssen alle diese Gesetze verabschiedet sein. Besonders schwierig werden die Beratungen durch die Verquickung mit den Finanzausgleichwerten. Es ist bei den Beratungen mit bett Ländern nicht gelungen, in dieser Frage in allen Beziehungen Uebereinstimmung zu erzielen und eine Reihe von Doppelschoffungen hat sich nicht vermc-den lassen. Ich bin durchaus von der Notwendigkeit durchdrungen, den Ländern und Gemem- ’ bd eine gewisse Bewegungsfreiheit zur Ec-
'u.ng ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kul- turellen Aufgaben zu sichern. Andererje-ts aber muß auf die Bedürfnisse beb Reiches entscheidendes Gewicht gelegt werden. Aus diesem Grunde werde ich mich nicht entschließen können, die Einkommen- u. Körperschaftssteuer den Ländern im bisherigen Umsange zuzugestehen. Volle Uebereinstimmung besteht mit den Ländern aber darin, daß die Länder wieder in die Lage versetzt werden müssen, ihre Anteile an den gemeinschaftlich bewirtschafteten Steuern in gewissen Grenzen selbst zu bemessen. Bei Erwägung aller Nachteile und Vorteile muß der Gedanke im Vordergrund stehen, die Selbstverantwortung der öffentlichen Körperschaften wieder herzustellen und sie dadurch in stärkerem Maße zur Sparsamkeit 3u erziehen.
Ebenso wie die Steuergesetzentwürfe hat der Entwurf über die
Ablösung öffentlicher Anleihen • die Oeffentlichkeit bereits lebhaft beschäftigt., Es ist in diesem Entwurf versucht, die Frage der Ablösung der öffentlichen Anleihen einheitlich, endgültig und in sozialem Geiste zu regeln. Aber auch diese Regelung hat unter der Notwendigkeit gestanden, die Ausgabe für die Ablösung in den engen Grenzen zu halten, die die Finanzlage des Reiches zieht.
Die für die Anleiherente aufzuwendende Summe beträgt jährlich 50 Millionen. Der gleiche Betrag ist für die Äuslofung vorgesehen. Hiernach würde die Tilgung in rund 40 Jahren durchgeführt sein. Im Gegensatz zum Reichsrat glaubt die Reichsregierung an der Prämienauslösung festhalten zu sollen, da sie sich hiervon eine wesentliche Begünstigung des Börsenkurses der Anleiherenten zum Vorteile der Altbesitzer verspricht. Die Gesamtausgabe für die Anleiherenten und die Auslosung ist auf 100 Millionen begrenzt. Das ist bei der Finanzlage des Reiches eine sehr erhebliche Iahrèsbelaltung; auf den einzelnen Anleihebesitzer entfällt trotzdem recht wenig. Die Reichsregierung hat daher geglaubt, ein Mehr in Form einer Reihe sozialer Maßnahmen, nämlich der besonderen Behandlung der bedürftigen Kriegsanleihebesitzer tun zu müssen. Im Gegensatz zum Reichsrat glaubt die Reichsregierung die Sonderbehandlung auf diese Kreise beschränken zu sollen. Die Beschränkung ist durch die Finanzlage des Reiches begründet. Der Kriegsanleihebesitz bedürftiger Altbesitzer wird auf rund 2 Milliarden Mark Anleihenennbetrag geschätzt. Die Dorzugsrente bedeutet mithin eine weitere jährliche Belastung des Reiches von 40 Millionen Mark. Abgesehen von den Ausnahmen zugunsten des Altbesitzes muß die Aufwertung einheitlich fein.
Groß ist die Verantwortung, die auf dem Reichstag bei der Lösung dieser Gesetzgebungsaufgabe ruht. Auf lange hinaus wird durch die vorliegenden Gesetze das Verhältnis des Reiches zu Ländern.unb der Gang der Wirtschaft bestimmt Die (Befahr einer erneuten Infla
tion, die zurzeit in keiner Weise besteht, muß unter allen Umständen auch für spätere Zeit vermieden werden. Dann darf aber auch bei
der endgültigen Gestaltung des Etats für 1925 und die kommenden Jahre kein Fehlbetrag entstehen. Die Aufnahme langfristiger Darlehen zur Deckung außerordentlicher Ausgaben oder von Fehlbeträgen kommt bei der jetzigen Lage des Kapitalmarktes vorläufig nicht in Frage. Ein Fehlbetrag schwört daher alle Gefahren wieder herauf, und zwar ohn« Rettungsmöglichkeit, da uns Hilfsmittel zur Abwehr nicht mehr zu Gebote stehen. Nach dem Londoner Protokoll ist eine unmittelbare Einwirkung des Auslandes auf die Finanzgebarung des Reiches und seiner Glieder aus- geschloffen. Dieses Hauptstück staatlicher uni finanzieller Selbständigkeit gilt es zu erhallen. Wir müssen stets im Auge behalten, daß wir zwar jetzt während des Moratoriums die Reparationsleistungen im- Haushalt noch nicht spüren, daß diese drückenden Lasten aber in den kommenden Jahren um so deutlicher zu spüren sein werden. Es wäre ein unverzeihlicher Leichtsinn, in der jetzigen Zeit der Atempause die Aufbringung dieser gewaltigen Last Gunst und Zufall kommender Jahre anheimzustellen. Es handelt sich also bei der Verabschiedung der vorliegenden Gesetzentwürfe nicht mehr um den allgemeinen Ausgleich zwischen staatlicher Notwendigkeit und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sondern es handelt sich um die Aufgabe, die Lasten des Londoner Abkommens für das Volksganze tragbar zu machen. Es geht dabei um die Erhaltung unserer float liehen und finanziellen Selbständigkeit unk Selbstbestimmung.
Die deutschen SicheryettsysLjchLri^e.
Paris, 30. April. Dèr SoTtboner Berichterstatter der Havasagentur glaubt mitteilen zu können, daß die diplomatischen Verhandlungen zwischen London und Paris betreffend die deutschen Sicherheitsvorschläge kaum vor Mitte Juni in eine entscheidende Phase treten können. Bis dahin würden die Regierungen ihre Ansichten austauschen, jedoch dot erst nur die großen Linien behandeln. Auj alle Fälle könne eine direkte Unterredung zwischen Briand und Chamberlain im Augenblick nicht ins Auge gefaßt werden, jedenfalls nicht vor Ablauf mehrerer Wochen. Briand wolle die Lage in eingehender Weise mit feinen unmittelbaren Mitarbeitern prüfen, bevor et sich auf Verhandlungen einlasse. Hierüber sei das Foreign Office gestern durch den franzö-
En Botschafter verständigt worden. Die
>ode, die die französische Regierung verfolgen wolle sei, durch eine gewissenhafte und kluge Vorbereitung der französisch-britischen Zusammenarbeit die Grundlage zu geben. Sei es, was die wirtschaftlichen Fragen, sei es was die diplomatischen Angelegenheiten anlange. Auch die britische Regierung solle sich nicht überstürzen. Die erste Frage, die zwischen der französischen und der englischen Regierung erörtert werde, betreffe die Antwort auf den deutschen Paktvorschlag. Hierfür werde die
französische Regierung einen Antwortentwurf liefern, der aber jedenfalls erst in etwa zehn Tagen überreicht werden könne. Wenn die französische, die englische, die belgische und die italienische Regierung sich geeinigt hätten, würden sie am gleichen Tage, aber individuell, der deutschen Regierung eine Antwort erteilen. Das wäre alsdann der Ausgangspunkt für Der- Handlungen größeren Umfanges. Nebenher französische und Lie englische Regierung die Mitteilungen des Marschalls Foch an die Botschafterkonferenz prüfen.
könnten die
Ein schweres Eisenbahnunglück im polnischen Korri-or.
30 Bis 40 Tote.
Schneidemühl. 1. Mai. Der D-Zug D 4 Eydkuhnen-Berlin ist heute morgen 1 Uhr im polnischen Korridor zwischen den Stationen Stravoschin und Preuß. Stargard auf freier Strecke entgleist, wobei die Lokomotive und mehrere Wagen den ziemlich steilen Abhang hinabsiürzken. Wie von Reisenden angegeben wird, steht nur noch dec Schlafwagen und ein Wagen erster Klasse. Rach Annahme der Reisenden soll die Zahl der Toten 30 bir 40 befragen. Die Zahl der Verwundeten wird auf 40 geschätzt. An der Unglücksslell« macht der Bahnkörper eine große Kurve. De, Zug wurde durch den Korridor von polnisches Beamten geführt. Htif Polen sind vorläufig alle Verbindungen abgebrochen, da die Leilum gen zerstört sind. An hiesiger amtlicher Stell« Beat bisher nah keine amtliche Meldung nar.