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200. Jahrgang.

SanauerW Anzeiger

General-Anzeiger sür die Kreise Kanan Stadt und Land.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprech-Anschluß Nr. 12.37 und 1238

B,zug»prei»: Für den halben Monat 1 Reichsmark, für den ganzen Monat 2 Reichsmark ohne Trägerlohn. Einzelnummer 10, Freitag und Samstag 12Reichspfenntg. Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Reichspfennig, im Reklameteil von 68 mm Breite W Reichspfenntg. Offertengebühr! 80 Reichspfenntg. Geschäftsstelle: Hammerstratze 9.

Nr. 82

Das Neueste.

Die großen Ausschüsse des Reichswirt- lchaftscates beschäftigten sich mit den Regie- Mgsentwürfen über die Aufwertung und Mchten verschiedene Abänderungsverschläge.

Die Steuerpläne des neuen französischen S minister de Monzie enthalten auch eine llige Kapitalabgabe".

Das serbische Kabinett Pasitsch hat dem König seine Demission überreicht.

In Florida trat ein Wirbelsturm auf Wb ächtete großen Schaden an.

Herriots Verzweiflungskampf.

Der französische Ministerpräsident hat in mer öffentlichen Rede Andeutungen gemacht, i[e beabsichtige er französische Neuwahlen aus- zuschreiben, um die Entscheidung über die schwebenden Streitfragen dem französischen Volke zu übertragen. Man wird daran zwei­feln können, daß hinter diesen Andeutungen eine ernst zu nehmende Drohung steht. Eine Auflösung des Parlamentes ist in Frankreich etwas ganz Ungewöhnliches. So viel wir wissen, ist sie in der Geschichte der französischen Republik nur einmal, und zwar kurz nach Be­endigung des deutsch-französischen Krieges vor­gekommen. Zum andern ist es aber auch eine eigene Sache, Parlamentswahlen auszuschrei­ben, die unter einer Steuerpacole ausgefochten werden müssen. Denn hier liegt schließlich der Kem der ganzen französischen Regierungsnöte. Die Steuereinnahmen der Regierung sind un­genügend und wenn der neue französische Fi- mnzminister de Monzie, ein zweifellos tüchtiger Unanzfachmann, an eine SOprozentige Er­höhung der Einkommensteuer und an eine Er­höhung verschkebener direkter Steuern oeMi»- lo wird er wohl selbst nicht der Ansicht sein, daß die Neuwahl der französischen Kammer der sicherste Weg ist, um die notwendige Lieuergesundung zu erreichen.

Gewiß ist es richtig, daß mächtige Finanz- Spen den französischen Ministerpräsidenten rupfen, weil ihnen seine Steuerpolitik nicht gefällt. Aber ebenso unbestreitbar ist es auch, daß man im französischen Volke mehr und mehr das Vertrauen zu der gegenwärtigen Regierung verloren hat. Dabei bleibt die äußere Politik

ganz

die eigentlich nirgends

angefeindet ________________ ___

riot nicht gelungen ist, die Finanzsanierung durchzuführen imd damit die französische Wäh­rung zu stabilisieren. Herriot hat sich auch man­cherlei andere innerpolitische Ungelegenheiten geschaffen. Er hat durch die Abschaffung der Botschaft beim Vatikan die Klerikalen aufs schwerste gekränkt und den Kampf der Bischöfe gegen sich entfesselt. Es hat ihm auch nichts genutzt, daß er diese hochpolitische Frage finan­ziell, d. h. durch Kürzung der Botschaftskosten zu lösen und dadurch der Kompetenz des Sena­tes zu entziehen versuchte. Der Senat hat fi doch in diese Frage eingemischt und es droht dem französischen Ministerpräsidenten auch W eine recht scharfe Opposition. So drohen dem französischen Ministerpräsidenten die mnerpolitischen Schwierigkeiten allmählich über den Kopf zu wachsen. Und wenn er auch den Kampf dagegen mutig ausgenommen hat, so ®trb es sich doch schließlich um nichts weiter yandeln, als um einen Kampf der Verzweif-

cheidend ist, daß es Her-

Die Entwicklung treibt in Frankreich zwei- ullos einem Regierungswechsel entgegen. Da- , J hat aber nach allem Anschein Poincarè reinen Anlaß Morgenluft zu wittern. In der ^WnpDlitif hatte ja Herriot in der letzten schon eine ganz erhebliche Annäherung an u Politik feines Vorgängers vollzogen. Im vorigen schreien aber vor allen Dingen die mnsrpolitischen Probleme nach einer Lösung.

erster Linie die Finanzfrage. Die Aufrollung ^.klerikalen Streitfragen hat Herriot mehr nn a °ks genutzt und ihm die Gegnerschaft an Kreisen eingetragen, die im übrigen wohl mit ihm gegangen wären. Im Kernpunkt äas finanzielleProblem. Es scheint, daß ^aillaux nichi ' ..... " '

Herriots in &

t als unmittelbarer Nachfolger

De 5- m betracht kommt. Er wird aber näher oder später wieder auf der politi- Bühne Frankreichs eine Rolle spielen, nn gerade von ihm erwartet man die Mei- der finanziellen Probleme. Und das 8 yt allem andern in Frankreich voraus.

Die französischen Finanzprojekke.

rirkf ?r*8 0- April. Wie die Havasagentur be- ven^2» die Vorstände der linksstehen- ^"ktionen morgen vormittag über den der von der Regierung erwarteten Ge-

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Für Platzvorschrtft und Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.

Dienslag den 7. April

fetzentwürfe zur Sanierung der Finanzen ge­trennt beraten. Morgen nachmittag wenden alle renben Fraktionen als-

die Regierung unterstütz, dann eine Vollsitzung abhi_________ ..... ,.. ,_________ Verhalten zu verständigen. Es stehe schon jetzt fest, daß Ministerpräsident Herriot die Dring­lichkeit für die vorgelegten Gesetze verlangen und deren sofortige Ueberweisung an den Fi­nanzausschuß der Kammer

mit dem Hinzufügen, daß, wenn möglich, der Bericht des Ausschusses noch am gleichen Tage fertiggestellt wird. Es wird allgemein ange­nommen, daß die Opposition einem derartigen Antrag des Ministerpräsidenten den größten Widerstand entgegensetzen wird, da sie den Standpunkt vertritt, daß derartige Gesetze im­provisiert werden könnten.

alten, um sich über das

intragen

rd

Paris, 6. April. Ueber den heute abend stattgehabten Kabinettsrat ist folgendes amt­liches Kommunique ausgegeben worden: Der Kabinettsrat tagte von 6.45 bis 9 Uhr. Er setzte die Prüfung der von Finanzminister de Monzie vorbereiteten Gesetzentwürfe zur finanziellen Sanierung fort. Diese Gesetzent­würfe werden dem morgen im Elysee stattfinden den Ministerrat unterbreitet werden.

Paris, 6. April. Als Finanzminister d e Monzie heute mittag den Quai d'Orsay ver­ließ, erklärte er den Journalisten/ er habe heute vormittag im Kabinettsrat feine Ausführungen noch nicht beenden können. Deshalb werde der Kabinettsrat nochmals zusammentreten. Um 3 Uhr nachmittags werde er mit dem Gouverneur der Bank von Frankreich verhandeln, sowie auch mit einigen anderen interessierten Per­sönlichkeiten aus der Finanzwelt. Vor diesen Verhandlungen sei noch nichts endgültiges be­schlossen worden. Außerdem habe ja auch der morgen^ .stattfind ende Ministerrat das letzte

seine Pläne abg-eben.

Es handelt sich nach Havas um zwei ver­schiedene Maßnahmen, u. a. um die Erhöhung des Notenumlaufs von 41 auf 45 Milliarden Franken. Um hierfür ein Gegengewicht zu schaffen, plant, wie der »Matin" bereits heute vormittag angekündlgt hat, Finanzminister de Monzie eine freiwillige außerordentliche Vermögensabgabe, die grundsätzlich 10 Prozent des Vermögens des Steuerzahlers betragen soll. Die Abschätzung soll aufgrund einer Vermögens- erklärung, wie sie bei Todesfällen erfolgen würde, vorgenommen werden. Das Vermögen desjenigen, der keine Vermögensdeklaration ab- gibk, soll amklicherseits aufgrund der von ihm gezahlter Einkommen- und Bodensteuern nach einem noch näher zu bestimmenden Konffizien- len eingeschätzt werden. Diese Abgabe bringt 4 Prozent Zinsen, und alle Staatspapiere sollen zum Börsenkurs in Zahlung genommen wer­den. Der Ertrag dieser außerordentlichen Ver­mögensabgabe werde der für die Amortisie­rung der schwebenden Schuld errichteten Kasse überwiesen werden. Der Finanzminister werde bereits morgen die Gesetzentwürfe der Kammer unterbreiten und deren sofortige Diskussion verlangen.

Ein belgisches Kriegsgsrichlsurleil.

Das Kriegsgericht von Brabant hat den Konnuan- deur der Bremer Schutzpolizei, Oberst Caspari früheren Hauptmann im Infanterie-Regiment Nr. 75 wegen Erschießung einer belgischen Geistlichen aus Antaarden >n contumatiam zum Tode v rurteilt.

Zu diesem Urteil veröfsimlicht ObeAtCapari eine Erklärung über den Feucnibersal! auf das Infanterie- Regiment Nr. 75 bei dem deutschen Vormarsch am 18. 8. 1915. Danach fragte vor dem Einmarsch her Truppen in da« belgisch« Städtchen Antgarden de damalige Hauptmann Caspari den Ortsgeistlichen, ob

Orlschait von der Zivilbevölkerung geräumt sei. Der Geistliche be atzte diese Frage, worauf daS Regi ment mit dem Geistlichen an der Sp'tze in den Ort twzog. Bei einer Wegebiegung angesichts einer er­richteten Barrikade veimchte der Geistliche zu ei t= kommen, was ihm jeoch Nicht gelang. Darauf setzt ein heftiger Feneiüb rfall auf das Regiment ein. Als erster fiel der Geistliche den Kugeln seiner eigenen Landsleute zum Opfer.

Die Auswertung der öffenllichen Anleihen.

Die B«! eines Ge!

1925

den hinsichtlich der Aufwertung bezw. der Ab­lösung. Dazu wird u. a. ausgeführt:

Das Reich, die Länder und die Gemeinden decken ihren Bedarf aus einer Quelle, deren Er­träge unter die Beteiligten nach ihren Bedürf­nissen aufgeteilt werden. Dies ist der Grund­gedanke des Finanzausgleichs. Wollte man sich nur auf die Festlegung von Mindestsätzen für die Behandlung der Anleihen von Ländern und Gemeinden beschränken und zulassen, daß im übrigen jeder einzelne dieser Schuldner in der Regelung seiner Anleihen selbständig vorgeht, so würden die Schuldner, welche ihren Anleihe­gläubigern eine günstigere Ablösung gewähren, bei der Aufteilung der Einnahmen im Finanz­ausgleich mit einem stärkeren Bedarfs zu be­rücksichtigen sein. Es würde also die Bevor­zugung dieser Gläubiger auf Kosten der Allge­meinheit und zum Nachteil der übrigen Gläu­biger vorgenommen werden. Schließlich ist diese straffe Durchführung einer einheitlichen Regelung auch ein Erfordernis der zukünftigen Anleihepolitik. Die verschiedenartige Behand­lung der Schulden der Vergangenheit darf nicht zu einem Instrument werden, mit dem die ein­zelnen Schuldner bei der Begebung neuer An­leihen in Wettbewerb treten.

Es ist vielfach hervorgehoben worden, daß die finanzielle Lage einzelner Gemeinden wesentlich günstiger sei als die des Reichs und der Länder, und daß daher eine bessere Be­handlung der Gemeindeanleihen gerechtfertigt sei. Daß sich die Finanzverhältnisse einiger Ge­meinden in der letzten Zeit vorteilhaft gestaltet haben, mag richtig sein. Zahlreiche Gemeinden leben dagegen in schwierigen Finanzverhält- nissen. Die bessere Lage einzelner Gemeinden hat ihren Grund in Mängeln des zurzeit be­stehenden Finanzausgleichs. Bei der neuen

arbeiteten Ueberschuß und nicht aus der Sub­stanz bezahlt werden. Man wird freilich nicht bestreiten, daß ein Teil der sogenannten Auf­wertung nur eine Ausgleichung einer nicht gerechtfertigten Vermögensverschiebung im privatrechtlichen Verkehr ist, doch muß davor gewarnt werden, dieses Moment als aus­schlaggebend anzusehen. Der Ausschuß sieht mit größter Besorgnis auch einer kleinen Er­höhung der auf der Produktion liegenden Lasten entgegen. Sie darf daher, wenn über­haupt, nur in befcheidenen Grenzen erfolgen. Die Höhe aller Aufwertungen muß klar er­sichtlich, und sie muß vor allem unabändev sich sein.

In Anbetracht all dieser Umstände glaub! der Ausschuß, es nicht verantworten zu kön­nen, für die Hypotheken einer höheren Auf­wertung als insgesamt 20 Prozent zuzu­stimmen. Er warnt eindringlich derholt hervorgehobenen Gründen darüber hinauszugehen. Ar hält es für absolute Pflicht aller gesetzgebenden Instanzen, ohne Rücksicht auf parteipolitische und parteitaktische Er­wägungen irgendwelche weiteren Bestrebun­gen auf Aufwertung abzulehnen. Mit Rück­

aus den mie»

sicht auf die Notwendigkeit eines klaren Ueber« blicks über die Gesamtaufwertung glaubt der Ausschuß, daß zwar die Aufwertungsvor­schriften auf die im Gesetzentwurf vorgesehe­nen Fälle beschränkt bleiben müssen, er hält es indessen für geboten, die bereits im Ent­wurf vorgesehene Aufbesserung der Spar­guthaben wirksamer zu gestalten. Dies kann durch die Verpflichtung fähiger Gemeinden und sonstiger Garantieverbände zu Auf- besserungszuschüssen geschehen.

Zu den einzelnen Bestimmungen des Ent«

Gründung zu dem Regierungsentwurf fetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen ist nunmehr von der Reichsregierung vorgelegt. Ein Teil der angeführten Gründe wie auch die Angaben über den Schuldenstand von Reich und Ländern, sind bereits aus der Aufwertungsdentfchrift bekannt. Für den An­leihebestand der Gemeinden sei eine umfassende Erhebung im Gange. Die Begründung beschäf­tigt sich sodann eingehend mit der Notwendig­keit einer gleichen Behandlung der Markan-

ierung

ngleichhenen in den der Gemeinden zu beseitigen. Man hat auch eine günstigere Ablösung der Gemeindean­leihen damit zp begründen versucht, daß die Gemeinden vielfach werbende Betriebe haben, aus denen ihnen Einnahmen zufließen und die mit den Gemeinden aus werbenden Betrieben mit den Aufkommen aus den Markanleihen er­richtet find. Die Einnahmen der Gemeinden aus werbenden Betrieben finden bei der Rege­lung des Finanzausgleichs ihre Berücksichti­gung. Grundsätzlich müsse die Einheitlichkeit der Ablösung für die Anleihen aller drei Gruppen der öffentlichen Schuldner also der tragende Gedanke des Gesetzes sein.

Die Begründung erkennt an, daß die vor­gesehene Scheidung zwischen Alt- und Neubesitz nach dem Stichtag vom 1. Juli 1920 nicht den berechtigten Interessen jedes Anleihebesitzers gerecht werden wird. Was die Nachweisbarkeit des Anleihe-Altbesitzes anbelangt, so wird der Meinung Ausdruck gegeben, daß diese für die große Mehrzahl der Anleihe-Altbesitzer gegeben sei. Die Fortdauer des Anlsihegesetzes vom 1. Juli 1920 bis zum Umtausch werde in der Regel durch Bescheinigung der Banken nachge­wiesen werden können, denen die Anleihen als reguläres oder irreguläres Depot übergeben wurden oder die sie dem Besitzer ausgehändigt haben. Erhebliche Schwierigkeiten seien um zweifelhaft vorhanden. Aber cs bestehe nach sorgfältiger Prüfung die Auffassung, daß die Schwierigkeiten nicht als unüberwindlich ange­sehen zu werden brauchen.

Der Reichswirlschastsrat zu den AusWerlunss-GsseTentwürfen.

Der wirtschaftspolitische und der finanz­politische Ausschuß des Reichswirtschaftsrates beschäftigten sich in ihren gemeinschaftlichen Sitzungen am 2. und 4. April 1925 mit den von der Reichsregierung zur Begutachtung voraelegten Aufwertungsgesetzentwürfen. Ein zwölfgliedriger Arbeitsausschuß, der den Auf­trag hatte, ein Gutachten auszuarbeiten, in dem die in den Hauptausschüssen gestellten Anträge nach Möglichkeit berücksichtigt wer­den sollen, kam hinsichtlich der Aufwertung von Hypotheken und anderen privatrecht­lichen Ansprüchen u. a. zu folgendem Er­gebnis:

Jede Aufwertung irgendwelcher durch die Entwicklung reduzierter oder vernichteter Werte schließt objektiv eine Erhöhung der Produktionskosten und damit der Waren­preise ein. Die Bejahung der Aufwertungs­möglichkeit kann nur von dem verantwortet

werden, der glaubt, daß die Produktions­verhältnisse unserer Wirtschaft und die Waren- _________ preise eine neue Belastung zu tragen ver- --------, ^v» '»-«» v» Markau- mögen. Jede wirkliche Aufwertung darf bei

leihen des Reichs, der Länder und der Gemein-i einer gesunden Wirtschaft nur aus dem er-

folgendes: Die Möglichkeit der Durchführung der Unterscheidung zwischen Altbesitzanleihen und Neubesitzanleihen erscheint mindestens praktisch zweifelhaft. Der Reichswirtschafts­rat ist der Meinung, daß die jedenfalls sehr umständliche und sehr kostspielige Arbeit in keinem Verhältnis zu dem geringen Vorteil steht, den der entsprechende Abschnitt des Entwurfs den Anleihebesitzern bietet. Daher schlägt der Reichswirtschaftsrat vor, die ent­sprechenden Titel zu streichen und auf der anderen Seite eine Erhöhung der sozialen Aufwertungsrente bis zu jährlich 1000 Mark vorzunehmen. Eine allgemeine Konvertierung in eine neue zunächst unverzinsliche Anleihe­schuld zu einem Ablösungssatz von 5 v. H. wird gebilligt. Bezüglich der Anleihen der Länder und Gemeinden stimmt der Reichs­wirtschaftsrat den Vorschlägen des Ent­wurfes zu.

Die Deutsch - Nationalen für Iarres-

Die deutsch-nationalen Mitglieder des Preußischen TtaatSrats baden sich, einer Blättermeldung zufolge, für die Kandidatur Jarres ausgesprochen.

Aufruf der Zentrumspartei.

Berlin, 6. April. Die Zentrumspartei hat einen WahlaufrufAn die deutschen Wähler" gerichtet, in dem es heißt:

Für die Reichspräsidentenwahl wurde der frühere Reichskanzler Wilhelm Marx als Kandidat aufgestellt. Die Kandidatur Marx ist hervorgewachsen aus der Liebe und der Sorge um unser Vaterland. Weit über die Partei­schranken hinweg entspricht sie dem Willen des deutschen Volkes. Marx ist Volkskandidat! Das Volk will die Zusammenfassung aller staatsfreudigen Bürger, um den sozialen Volks- staat auszubauen und zu befestigen. Das Volk liebt sein Vaterland und will seine nationale Kraft entfalten; aber es schätzt den Völkerfrie­den als ein kostbares Gut der Menschheit. Das will auch Marx. Mit dem Gefühl tiefster Ehr- furcht steht er der deutschen Vergangenheit gegenüber und mit herzhafter Zustimmung vor der lebenskräftigen, guten, neuen Zeit. Die Verfassung ist ihm Herzenssache und nationale Aufgabe. In der internationalen Welt will er eine Stimmung des gegenseitigen Vertrauens schaffen, die unserem neu aufstrebenden Vater­land den freien Lebensraum der Entfaltungs- Möglichkeiten auch im großdeutschen Sinne Sicherheit gibt. Marx ist der erfolgreichste Förderer der Innen- und Außenpolitik, die der deutschen Wirtschaft Ruhe und Festigkeit gibt und sie neu belebt. Allezeit hat er dafür ge­kämpft, deutsche Kultur und Bildungsgut allen Schichten des deutschen Volkes zugänglich zu machen.