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200. LkHrganH

Hanauer 8 Anzeiger

General-Anzeiger / Zugleich amtliches Organ für den Landkreis Kanan.

Erscheint *igli& mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. * Kernsprech-Anschluß Nr. 1237 und 1238.

B«»»S»prei»r Für den halben Monat 1 Reichrmart, für den ganzen Monat 2 Retchrmart ohne Trägerlohn. Einzelnummer 10, Freitag und Samstag 12Reichspfennig. Anzeigenpreise: Für l mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Reich-pfennig, Im Reklameteil von 68 mm Breite zz Reich-pfennig. Offerten gebühr: 80 Reich-pfennig. Geschäftsstelle: Hammerstraße 8.

Erfüllung-ort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streit usw. hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des L.zugrpreise«. Für Platzvorschrift und Erscheinung-tage der Anzeige wird feine Gewähr geleistet.

Nr. 73 Freitag den 27. März

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Die Lösung üer Auswerlungssrage.

25 v. S» für Kypolheken. Anleiheablösung; Bevorzugung Ser Alwesiyer.

Ferlin, 26. März. Zum Zweck der endgültigen Lösung der Aufwertungsfrage hat die Reichs- cegierung den gesetzgebenden Körperschaften die Entwürfe eines Gesetzes über die Auf­wertung von Hypotheken und anderen pri- vatrechtlichen Ansprüchen und eines Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen zuge­leitet. Der Entwurf des neuen Aufwertungs­gesetzes bringt für

Hypotheken, Gruadschulden, Reaklasten, sowie für hypothekarisch gesicherte Forderungen

eine Erhöhung des Aufwertungssatzes von 13 auf 25 Prozent, wenn die genannten Rechte zur Zeit des Erwerbes innerhalb der ersten Hälfte des Wehrbeitragswertes des be­lasteten Grundstückes lagen. Der Entwurf hält Unter Ablehnung einer idividuellen Aufwer­tung an der chematischen Aufwertung nach festen Hundertsätzen des Goldmarkbetrages des aufzuwertenden Rechtes fest, wobei es bei der Möglichkeit einer Herabsetzung zugunsten des Schuldners bleibt. Der Goldmarkbetrag soll nicht mehr über Dollar verrechnet werden, sondern zur Berücksichtigung der inneren Kaufkraft der Mark nach einer aus Dollar­index und Großhandelsindex ermittelten, für bestimmte Zeitabschnitte festgesetzten Meßzahl. Die neu gewährte Zusatzaufwertung von 10 Prozent soll an bereitester Stelle in der zwei­ten Hälfte des jetzigen Grundstückswertes hinter einer für Kreditzwecke vorzübehalten- den Eigentümergrundschuld im Grundbuch èingeimgen werden. Nach dem Entwurf wird

für Hypr-

Prozent, ab 1. April 1923 mit 4HrU und ab 1. Januar 1926 mit 6 Prozent ver­zinst. Die Verzinsung der Zusakaufwertung ioll am 1. Januar 1928 mit 5 Prozent be­ginnen. In keinem Falle sollen aber höhere ösnsen gezahlt werden als die vereinbarten. Die Zahlung des Aufwertungs- retrages soll, wie schon bisher, nicht nor dem 1. Januar 1932 verlangt gerben können. Die Aufwertung-Helle M aber Abschlagszahlungen bis längstens gewähren. Die Zusatzaufwertung ooit 10 âentsoll bis 1940 gestundet werden. In Men Fällen kann der Schuldner mit kurzer Kündigungsfrist vorzeitig zahlen. Für Hypc- hekèn und andere dingliche Rechte, sowie Mothekarisch gesicherte Forderungen ist eine Rückwirkung bis 1. Januar 1923 zur Hälfte S Aufwertungsbeträge vorgesehen. Ge- MMMe Vergleiche werden nicht berührt. Die Nwrtung der hypothekarisch gesicherten gettonnchen Restkaufgeldforderungen nach MEem-n Vorschriften, also auch über den -Mmalsatz hinaus, wird für alle nach dem 31. ^ember 1911, bisher 1918, begründete For­mungen zugelassen.

^w Entwurf des Gesetzes über die Ab- lösung öffentlicher Anleihen

ennbefrages. Die Anleiheablösungsschuld «ll/^ endgültige und einheitliche Regelung er Markanleihen des Reiches, der Länder ^Nd Gemeinden vorgesehen. Die Markan- .'Yen des Reiches mit Ausnahme der sollen in eine Anleiheablö

I ?^M)uld des Deutschen Reiches u m g e- i.;!^ werden. Das Umtauschverhältnis ist , Porkriegs- und Kriegsanleihen 5 v. H., . vvarprämienanleihen 2% Prozent des Ikon» ?^inen ist bis zur Erledigung der .paratwnsverpflichtungen unverzinslich und U.X l'6bm7 Abweichend von dieser allge- k. ^" Regelung werden A n l e i h e a l t- jiqVnV h- Personen, die seit dem 1. Juli L.^ Markanleihen ununterbrochen be- VJ'l ,e » ° r 3 u g t behandelt. Für die

AElosungsschuld, die sie für ihre Alt- runh^n "^"üen werden, werden jährlich Dipfop1 Millionen Reichsmark verausgabt u ^., "et 'ag entspricht schätzungsweise oöent der Ablösungsschuld der Sm? £r Etz ist mehr als drei Viertel der gMwendungen, die das Reich im Jahre 1914 knurrn «$n'un9 seiner Anleihen zu machen

? Millionen Reichsmark dieser Suinme von SN ^Dugnnidelegung der Schätzung hai Milliarden Mark Altbesitzeranleihen der hs^^'^et, die Anleiheablösungsschuld tilgen M^ Wrlich zum Nennbeträge zu Niien;.®utere 25 Millionen werden für Prä- .p[J,ts âum vierfachen '-Nennbetrag der aus« J en -inleihestücke verwendet. Mj diele

Weise erhält ein Teil der Attbesitzer eine Auf­wertung bis auf 25 Prozent ihrer alten An­leihen.

Dies wird den Kurs der Altbesitzer günstig beeinflussen. Den Anleihealtbesitzer werden Mündel sowie Stiftungen und Anstalten gleich­gestellt, die zur mündelsicheren Anlage ihres Vermögens satzungsgemäß verpflichtet waren, auch wenn sie die Anleihen nach dem 1. 7.1920, aber vor dem 1. 7. 1923 erworben haben. Eine Unterbrechung der Auslosung soll nur für den Fall Vorbehalten bleiben, daß die künftige Fi­nanzlage des Reiches es unbedingt erforderlich machen sollte. Neben dieser allgemeinen Prä­mienauslosung erhalten die A l t b e s i tz e r von Kriegsanleihe im Falle einer Be­dürftigkeit eine jährliche Rente bis zum Höchstbetrage von 2 Prozent ihrer alten Mark- anleihen. Dies wird schätzungsweise 40 Millio­nen Mark jährlich erfordern. Diese regelmäßi­gen Leistungen für die Anletheablösungsschuld sollen ergänzt werden durch künftige Einnah­men des Reiches aus den Dividenden der deut­schen Reichsbahngesellschaft. Mit diesen Mitteln soll die Tilgung der Anleiheablösungsschul- der Altbesitzer verstärkt werden. Ein Teil der Mittel soll für die Tilgung der Ablösungsschuld der Neubesitzer Verwendung finden. Darüber hinaus soll noch ein einmaliger Betrag von etwa 150 Millionen Reichsmark für eine erst­malige größere Vorzügstilgung der AWesitz- anleihen der Sparkassen, den Trögern der So-

Die Markankerhen der Länder und Gemeinden werden gleichfalls im Verhältnis von 5 Prozent in AbkosungsMeihen umgstauscht. Den Ländern und Gemein­den ist es überlassen ob auch sie eine Unterschei­dung zwischen Alt- und Neubesitzern vornehmen wollen. Die Anleihen der Länder und Gemein­den sind jährlich mit mindestens 5 Prozent aber höchstens 10 Prozent zu verzinsen oder zu til-

E Die Einnahmen der Länder und Gemein- aus den werbenden Betrieben sind zur Ver­stärkung des Anleihedienstes in gewissem Uni- fange heranzuziehen.

Endgültige Lösung.

_ Zu den Gesetzentwürfen über die Ablösung öffentlicher Anleihen und Aufwertung von Hy­potheken und anderen privatrechtlichen Ansprü­chen verlautet, daß die Regierung die von ihr vorgeschlagene Lösung als endgültige betrachtet. Der innere .Anlaß zu dem bedeutungsvollen Schrttt war das Bestreben der Reichsfinanzver- wattung die Kreditfähigkeit zum Zwecke der Vorbereitung neuer Anleihen wieder zu er­langen. Die Gesamtschuld beträgt zur Zeit dèr Einrechnung des erwähnten Gesetzentwurfes 70 Milliarden Papiermark. Nach ihrer Umwand­lung in Goldmark ermäßigt sich diese Summe auf 3% Milliarden Reichsmark. Die Reichs­regierung hofft, bereits im ersten Jahr nach her endgültigen gesetzlichen Regelung der Frage imstande zu sein, 20 Prozent der Anleiheschul­den abzulösen. Sie hofft fernex, diese Rate in den folgenden Jahren noch erhöhen zu können. Zu der Hypothekenoufwertung ist noch zu be­merken, daß für die Obligationen keine zusätz­liche Aufwertung in Aussicht genommen ist. Vielmehr hat sich an der bisherigen gesetzlichen Regelung in der Frage der-Jndustrieobligalio- ben und ihrer Aufwertung durch den neuen Ge­setzentwurf nichts geändert.

Parlamentarischer Staalsslreich in Preutzen.

Berlin. 26. März. Der ständige Ausschuß des Preußischen Landtages, der nach der Aus­schaltung des Parlaments durch die Links­parteien verfassungsmäßig zur Ueber- wachung der Regierungsmaß- regeln allen Verordnungen der Regierung zustimmen muß, trat Donnerstag vormittag 10 Uhr zusammen, um zu einigen vom am« ttrenden Ministerium Severing-Marx ein­gebrachten Verordnungen Stellung zu nehmen. Es handelt sich um die Neuregelung her GrundsteuerundderGewerbe- steuer. Im Landtaasplenum war es bisher nicht gelungen, eine Mehrheit für die Ent- mürte au bekommen. Zu Veainn der Sitzuna

1923

gab der Vertreter der deutschnationalen Land- tagsfraktion folgende Erklärung ab:

Die deutschnationale Fraktion hält das Zusammentreten des Ständigen Ausschusses zur Verabschiedung der auf der Tagesordnung stehenden Notverordnungen verfassungswidrig unb wird für den Fall, daß diese Verord­nungen trotzdem ertasten werden sollten, die Gültigkeit derselben bei dem Staatsgerichtshof an fechten. Die deutschnattonale Fraktion ist der Auffassung, daß es nicht in dem Aufgabenkreis eines ge- schäftsführenden Ministeriums liegt, Gesetzes­vorlagen von einschneidender politischer und wirtschaftlicher Bedeutung zu machen. Sie ist weiter der Auffassung, daß, wenn derartige Vorlagen überhaupt gemacht werden sollten, sie nur auf dem Wege der ordent­lichen Gesetzgebung gemacht werden dürfen. Das Notverordnungsrecht des Art. 53 der preußischen Verfassung ist ein Ausnahme­recht, das nur für gewisse Notfälle geschaffen worden ist, und dessen Ausdehnung im Wege der extensiven Interpretation zu einer un­zulässigen Beschränkung des L a n d t a g s als Quelle der ordentlichen Ge- fetzgebung und des zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung berufenen Staatsrats führt. Insbesondere erscheint es unzulässig, daß Ge­setzesvorlagen, die den Landtag bereits be« schäftigen, und die im Landtag nicht durch­gesetzt werden können, unter Ausschaltung des Landtags int Wege der Notverordnung er­lassen werden. Die deuffchnationale Fraktion wird sich an den sachlichen Beratungen der heutigen Sitzung nicht beteiligen."

Die Vertreter her Deutschen Volkspartei, der Deutschnationalen, der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Kommunisten verlangten nacheinander, daß der ab w e s ende a m - f chuß veranlaßt würde. Der amtie­rende Finanzminister erklärte. Herr M y r x sei nicht zu erreichen, da er von Berlin abwesend sei.

Der Antrag der Oppositionsparteien, die Verhandlungen auf Freitag zu vertagen, da dann der amtierende Ministerpräsident in Berlin anwesend fein werde, sowie der weitere Antrag, die Verhandlungen des Ständigen Ausschußes nicht ftattfinben zu taffen, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Darauf er­klärten die Vertreter der Deutsdjnationalen, der Deutschen Volkspartei, der Dirlfchafklichev Vereinigung und der Kommunisten, daß sie die Verhandlungen des Ausschusses als ver­fassungswidrig betrachteten und deswegen an ihnen nicht teiliietjmen würden. Die Vertreter der sämtlichen Oppositionsparteien ver­ließen darauf das Sitzungszimmer.

Der Ausschuß nahm dann die Verordnung zur Grundsteuer an, ebenso die Erganzungsver- orbnung zur Neuregelung der Gewerbesteuer. Hierauf behandelte er die Verordnung über die Verlängerung der Mahlzeit der Provinzialland­tage und der Kreistage. Er billigte die Notver­ordnung über die Wahl der Provinziallandtage und der Kreistage, die als Wahltermin den 1. Juli festsetzte, und brach dann die Verhand­lungen ab. Die nächste Sitzung des Ständischen Ausschusses findet morgen um 1 Uhr statt.

Emen Wahlappell der »üterlänSifcher; Verbände.

Berlin, 25. März. Die vaterländischen Ver­bände Deutschlands erlassen einen Aufruf, in dem sie erklären, der außerordsntliche Erfolg Dr. Jarres bei feinen Besuchen im Osten, Nor­den und Süden lasse die Zuversicht berechtigt erscheinen,, daß es gelingen werde, seine Kan­didatur schon beim ersten Wahlgang durch­zubringen. Die Verbände richten deshalb an alle ihre Angehörigen nochmals die eindring­liche Mahnung, am Sonntag unter keinen Um« tanben der Wahlurne fernzubleiben, sondern ür sich selbst und auch im Kreise von Freun- )en und Bekannten alles daranzusetzen, daß Dr. Jarres schon beim ersten Wahlgang ge­wählt wird.

Kel- Kandidat auch für den zweiten Wahlgang.

Einer Blättermeldüng zufolge beabsichtigt die Bayrische Volkspartei, den bayrischen Ministerpräsidenten Held auch für einen evtl, zweiten Wahlgang als Kandidaten aufzu­stellen.

Rundfunk und Reichspräfidenkenwaht

Berlin, 24. März. Die Leitung der demokra­tischen Partei richtete an das Reichsministerium des Innern das Ersuchen, ihren Bamerber un

das Amt des Reichspräsidenten durch bei Rundfunk zum deutschen Volke sprechen zv lassen.

Enffprechend dem überparteilichen Charak­ter, der nach Ansicht der Reichsregierung der Rundfunkorganisationen gewahrt bleiben muff war es nicht möglich, diesem Ersuchen statt­zugeben, zumal die hinter den anderen Bewer­ben! stehenden Parteien und Gruppen zum Teil nicht mehr in der Lage waren, ihrerseits Ansprachen ihrer Kandidaten zu ermöglichen. Da demnach eine durch sämtliche Bewerber nor« zunehmende Orientierung der Rundfunkteilneh­mer nicht erfolgen konnte, hat die Reichsregie­rung auf Anregung des Reichsministers des Innern beschlossen, die Inanspruchnahme des Rundfunks aus Anlaß der Wahl am 29. März nicht zuzulassen.

Senator Borah gegen Frankreich.

Washington. 26. März. Senator Borah, der Vorsitzende des Auswärtigen Amtes des Se­nats, besprach mit Coolidge die Vorschläge für eine Abrüstungskonferenz. Borah drückte fein« Zustimmung zu ben Absichten des Präsidenten aus, obgleich er über den Erfolg einigermaßen skeptisch denkt. Er glaubt, daß nur die organi­sierte öffentliche Meinung eine allgemeine W rüftung erzwingen könnte, und eine solche Mei nung existiere in Europa bis heute nicht. Nach Borahs Ansicht halte Rußland den Schlüssel zur Wellabrüstung in der Hand, und solange di« Vereinigten Staaten Rußland nicht anerkennen und in nähere Berührung mit ihm treten, würde es unmöglich fein, einen Erfolg in den Bemühungen zu erreichen, eine Weltstimnnmg für die Abrüstung zu schaffen.

Der zweite Stein des Anstoßes ist Qtanf reichs Verlangen nach Sicherheit, sowohl für sich selbst wie für seine östlichen Alliierten. Diese- Sehen und werde es auch jetzt daran oerhin- v. Unter diesen Umständen würde Großbri­tannien es wahrscheinlich ablehnen, weiter sehne Seestrettkräfte zu reduzieren, das dadurch an­gesichts der überwältigenden ftanzösischen mili­tärischen Ueberlegenheit in eine untergeordnete Position gedrängt würde.

Trotzdem begrüßt Borah, daß der Präsi­dent mit den Vorbereitungen für seine Ab rüstungs-Konferenz zur See voranschreite.

Chamberlains Rede hat hier eine sehr günstige Aufnahme gefunden. Es wird ausge- führt, daß Großbritannien schließlich entge- sehen hätte, daß es allein den europäischen Frieden nicht garantieren könne. Auch sei Groß­britannien zu dem Schluß gelangt, die Zett sei da, um mit Deutschland im Vertrauen auf dessen guten Willen in eine volle Partnerschaft einzutreten.

Indem Großbritannien sich aus den Fes­seln der französischen Politik löst, in die es während der Herrschaft Clèmenceaus und Poincarès geschlagen war, nimmt es jetzt di« Initiative auf in dem kühnen Versuch, zu ver­hindern, daß Deutschland endgültig in Ruß­lands Arme gleitet.

Chamberlains Worte, erklärte die republi­kanischeNewyork Tribuns", drücken auch Amerikas Haltung dem Deutschland der Zu­kunft gegenüber aus. Die demokratischeNew­york World" erinnert Frankreich daran, daß es unmöglich sein würde, die polnischen Gren­zen gegen Deutschland und Rußland gemeinsam zu garantieren. Sie begrüßt eine allmählich« Loslösung von den Illusionen des Versaillei Berttages und stellt fest, daß es nötig ist, daß Deutschland eine Garantie gegen Frankreich er­halte wie umgekehrt.

Die -euttch-franzöfifcheu Wirtschafts>

* Verhandlungen.

Paris, 26. März. Wie die Information" mitteilt, versichert man, daß die deutsch-fran­zösischen Wirtschaftsverhandlungen so normal wie möglich ihren Fortgang nehmen. Die Unterkommissionen setzten die Prüfung der Tarife fort, und wahrscheinlich werde bimsen kurzem eine Vollsitzung ftattfinben können. Wie bereits gemeldet, beschäftigen sich die bei­den eingesetzten Unterkommifsionen mit der Klassifizierug der Artikel und mit allgemeinen Fragen juristischer Art. Heute früh haben übrigens zwei deutsche Vertreter der eisenför- dernden Industrie eine Unterredung mit Ver­tretern der französischen Schwerindustrie ge­habt. Die privatwirtschaftlichen Verhand­lungen werden außerhalb der Handelsver- tragsverhandlungen geführt und sollen zu­nächst durch Vertreter der eisenverarbeitenden Industrie erweis werden.