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anauerW Anzeiger

General-Anzeiger / Zugleich amtliches Organ für den Landkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. , Fernsprech-Anschlutz Nr. 1237 und 1238.

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Nr. 65

Mittwoch den 18. März

1925

AmsM es bei berReWsUWeMWghl?

Das deutsche Volk wählt zum ersten Male einen Reichspräsidenten. Es erscheint deshalb angebracht, sich einmal in einem kurzen Umriß gor Augen ZU halten, was diese Wahl zu be­deuten hat. Was der Reichstagsabgeordnete zu tun und zu lassen hat, weiß man. Welche Befugnisse der Reichspräsident hat, und wel­chen Gebrauch er davon machen kann, ist viel­leicht doch nicht allen gegenwärtig.

Die Weimarer Verfassung legt offensicht­lichen Wert darauf, die Stellung des Reichs­präsidenten den wechselirden politischen Erschei­nungen gegenüber zu befestigen. Es ist in die­ser Beziehung schon nicht ohne Interesse, daß der Reichspräsident rrach Artikel 41 der Reichs­verfassung das 35. Lebensjahr vollendet haben muß. Die Amtsdauer des Präsidenten beläuft sich auf sieben Jahre, während die normale Reichstagsperiode nur auf vier Jahre bemessen ist. Der Reichspräsident soll also, unabhängig von parlamentarischen Gruppierungen, eine ge­wisse Stetigkeit in die politische Linie bringen. Zwischen dem Reichstag und dem Reichspräsi­denten sind Sicherungen eingeschaltet. Der Reichspräsident kann auf Antrag des Reichs­tages durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Ein solcher Antrag kann aber nur mit Zwei- drittel-Mehrheit gefaßt werden. Lehnt das Boll den Antrag ab, so gilt die Volksabstim­mung als Neuwahl des Reichspräsidenten auf sieben Jahre und hat die Auflösung des Reichs­tags zur Folge. Auch aus diesen Bestimmun­gen ist ersichtlich, daß die Weimarer Verfassung dem Reichspräsidenten eine Stellung zuweist, öiè weit übev einfache Repräsentationspjlichtèn hinausgeht.

Tatsächlich kann der Reichspräsident denn auch ganz bestimmte Einflüsse auf die Politik ausüben. Er ernennt und entläßt die Reichs­beamten und Offiziere, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Dieses Recht ist von großer Bedeutung. Es ist bekannt, daß der verstorbene Reichspräsident gerade auf dem Gebiet der Personalpolitik seinen Einfluß in starkein Maße geltend gemacht hat. Mail braucht nur das Schulbeispiel der Severing- schen Politik in Preußen anzuführen, um zu erkennen, welche starken Wirkungen durch die Auswahl von Beamten, Gesandten oder Offi­zieren ausgeübt werden können. Wichtig ist es ferner, daß der Reichspräsident nach der Ver- fassung den Oberbefehl über die gesamte Wehr­nacht des Reiches führt. Es hängt also von hm ab, ob und wie die Wehrmacht eingesetzt mird, ein Recht, das in der Hand einer starken Persönlichkeit zweifellos von größter Tragweite sein kann.

Die Einsetzung der Wehrmacht in einem Kriege setzt die Mitwirkung des Reichstages voraus, da nach der Verfassung Kriegserklä­rung und Friedensschluß durch Reichsgesetz er­folgen. Im übrigen aber vertritt der Reichs­präsident das Reich nach Artikel 45 der Ver­fassung völkerrechtlich. Er schließt im Namen «es Reiches Bündnisse und andere Verträge andern Staaten und beglaubigt und emp- fangt die Beamten des auswärtigen diplomati- !chen Dienstes. Es ist bekannt, daß der verstor­bene Reichspräsident auch hier seinen Einfluß sehr stark geltend gemacht hat. In der inner­deutschen Politik kann der Einfluß des Reichs- prasidenten nicht hoch genug eingesetzt werden. P 4 Artikel 53 wird der' Reichskanzler vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen. Des- Mchen auf Vorschlag des Reichspräsidenten die Reichsminister. Hier liegt eines der wichtigsten Reaste des Reichspräsidenten. Die deutschen Mrteiverhältnisse bringen es mit sich, daß nad) Reichstagswahlen oder im Falle von Regie­rungskrisen die Frage der Mehrheitsbildung

M schwer nach dem äußeren Kennzeichen der âondatswahl zu lösen ist. Es hängt deshalb uns vollkommen vom Reichspräsidenten ab, er eine bestimmte Art der Regierungsbil- ,.UN8 durch Berufung einer bestimmten Pèrfön- uchkèlt zum Reichskanzler zulassen will oder , u- Es sei nicht im kritischen Sinne, sondern J*r beispielsweise daran erinnert, daß Herr nach den Mai wählen eine Regierungs- ° °UNW mit den Deutschnationalen nicht zuge- chchu hat. Es ist also in die Hand des Reichs- ^"hdenten gegeben, dem Lande eine ganz be- ös,^te politische Entwickelung aufzuzwingen, ^^»èrordentlich weitgehend sind die Befugnisse ^^Präsidenten auf Grund des Artikels re j r. Verfassung. Er kann die militärische Elution gegen die Länder einlelten, wenn

diese ihre Pflicht nicht erfüllen (vergleiche den Reichswehreinmarsch in Sachsen und Thürin­gen im Herbst 1923) und er kann durch Erklä-

rung des Ausnahmezustandes verschiedene wichtige Artikel der Verfassung (Freiheit der Person, der Presse, der Versammlung, Eigen­tumsrecht usw.) außer Kraft setzen. Er hat in diesem Falle einfach diktatorische Befugnisse, die er jederzeit für sich in Anspruch nehmen kann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet ist. Der Aus­nahmezustand muß zwar auf Verlangen des Reichstages beseitigt werden, seine Verhängung aber ist lediglich Sache des Reichspräsidenten.

Aus alledem ergibt sich, daß der Reichsprä­sident die Ausübung außerordentlich wichtiger Befugnisse in seiner Hand vereinigt und daß : den Gang der politischen Entwickelung sehr wesentlich beeinflussen kann. Dagegen hat er keine gesetzgeberischen Rechte, die allein bei der Regierung, dem Reichstage und dem Reichsrate liegen. Der Reichstag hat das Recht der legis­lative, der Reichspräsident das der Exekutive. Sache und höchste Pflicht des Volkes ist es, den richtigen Mann auf diesen Machtposten zu setzen, d. h. einen Mann, der von der Präsidial-

er

macht nur überparteilich im alleinigen Interesse der Nation Gebrauch macht«

Jarres.

Jarres verbannst

Der von dem Reichsblock ausgestellte Kandi­dat für die Reichspräsidentenschaft, Oberbür­germeister Dr. Jarres, ist in unserem Volke eine bekannte Peinlichkeit und wenn ihn auch SieMayrheri des deutschen Volkes erst während dem Rührkonflikt und seiner Amtszeit als In­nenminister näher kennen gelernt hat, so war er doch am Rhein schon vorher bekannt: Jedes Kind kannte ihn und in allen Kreisen der Be­völkerung des Rheinlandes sprach man nicht anders von ihm, als vonunserem I a r - r e 5". Der langjährige Chefredakteur der Köln. Ztg.", der mit Jarres sehr oft beruflich zu tun hatte, schreibt über ihn:Er ist sich in seinem Wirken als beigeordneter Bürgermeister in Köln, als Oberbürgermeister in Remscheid, seiner Eeburtsstadt, die ihn, obwohl der Pro­phet sonst nichts in seinem Vaterlande gilt, in jungen Jahren zum Oberhaupt wählte, als Oberbürgermeister in Duisburg, als Vorsitzen­der des rhein. Provinziallandtages, als Reichs­minister des Innern stets selber treu geblieben: ein Mann von unantastbarer Zu­verlässigkeit in allen Lebensla­gen, ein warmherziger, bis zur Selbstaufopferung uneigennützi­ger Patriot, ein Beamter der Selbstver­waltung, der mit klugem Verständnis für die Bedürfnisse der Bevölkerung ein unbestechliches Rechtsgefühl verbindet, das Parteiklüngel und Vetterleswirtschaft nicht aufkommen läßt. Er fügte sich weder den Kommunisten noch den Belgiern, als sie jeweils die Herrschaft in Duisburg an sich rissen, und ließ sich lieber mißhandeln und in das Gefängnis werfen, als um Haaresbreite von dem abzuweichen, was er für seine Pflicht und für sein Recht hielt. Dem Ruf zur Leitung des Reichsministeriums des Innern folgte er nur unter der Bedingung, daß er auf seinen Posten zurückkehren könne, sobald ihm die Besatzungsarmee die Rückkehr nach Duisburg gestatte."

Am 29. Januar 1923, wenige Tage nach dem widerrechtlichen Einmarsch der Franzosen und Belgier an die Ruhr, wurde Dr. Jarres be­kanntlich durch den Generalstab der einrücken­den Armee ausgewiesen. Den Ausweisungsbe­fehl des kommandierenden Generals beant­wortete Dr. Jarres mit folgenden Zeilen:

An den kommandierenden General der Besatzungstruppen Duisburg

Ich bestätige den Eingang Ihres Auswei­sungsbefehls vom 29. d. M. und erwidere darauf folgendes: Keiner Macht der Erde kann ich das Recht zugestehen, mich aus mei­ner rheinischen Heimat, in der ich festgewur­zelt bin, und wichtige Aufgaben zu erfüllen habe, gegen meinen Willen zu entfernen. Ich darf und werde Ihrem Ausweisungsbefehl deshalb keine Folge geben.

D r. I a r r e s, Oberbürgermeister.

Am Nachmittag des 29. Januar wurde Jar­res darauf von den Besatzungstruppen festge­nommen und in einem Kraftwagen fortge- Wofft. Die Stadtverwaltung und alle Frak­

tionen der Stadtverordnetenversammlung, mit Ausnahme der Kommunisten, protestierten da­gegen. Eine von allen großen Orga­nisationen unterzeichnete Pro­testurkunde der Duisburger Be­völkerung nahm Partei für den ausgewie­senen Oberbürgermeister. Diese Kundgebung lautete:

Herr General!

Die gesamte Bürgerschaft ist einig in der Entrüstung, über die Ausweisung des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Jarres. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Beamtenschaft, freie Berufe, Handel, Handwerk und Industrie sind fest entschlossen in der feierlichen Verwahrung gegen die Maßregel, die sie als einen Schlag ins Gesicht ihrer Bevölkerung empfindet. Einmütig haben wir stets hinter Dr. Jarres gestanden. Wir tun-es heute mehr denn je. Seine Ausweisung ist eine Maßnahme, im höchsten Maße geeignet, Unruhe und Ver­wirrung zu erregen. Vor den unvermeid­lichen Folgen zu warnen, ist unsere Pflicht. Wollen Sie, Herr General, diese vermeiden, so nehmen Sie die Ausweisung zurück. Keine Ausweisung aber, keine Maßnahme der Be­satzung kann uns schwanken machen, in der Treue zu Reich und Staat, im Gehorsam ge­gen die deutschen Gesetze, gegen die Deutsche Regierung.

Unser Oberbürgermeister Dr. Karl Jarres ist uns dafür ein leuchtendes Vorbild und wird es immerdar bleiben.

Duisburg den 30. Januar 1923.

Die Niederrheinische Handelskammer, Der Arbeitgeberverband Groß-Duisburg, Der kaufm. Einzelhandel Groß-Duisburg, Der Jnungsausschuß Groß-Duisburg, Duisburger Presse,

Allgenn/mer deutscher. GewerkschaftsbunL, Derstscher Gewerkschaftsring, Deutscher Gewerkschaftsbund, Allgemeiner Deutscher Beamtenbund.

Deutscher Beamtenbund, Die Aerzteschaft Groß-Duisburg, Reichsbund höherer Beamten, Duisburger Anwaltsverein."

Diese Unterschriften lassen erkennen, daß es sich bei der Person Jarres nicht, wie man von gegnerischer Seite verleumderisch zu verbreiten sucht, um einen Mann handelt, der der Schwer, industrie nahestände, sondern um einen Mann, der sich in allen Kreisen der Bevölkerung gro­ßer Achtung und Beliebtheit erfreute und auch weiter erfreuen kann. Die Besatzung war in­des nicht zu bewegen »den Ausweisungsbefehl zurückzunehmen. Trotzdem erschien Dr. Jarres am 7. Februar erneut auf dem Rathaus. Nichts hat ihn davon ab- halten können, auch nicht die Gewißheit, von neum verhaftet zu werden. Seine zweite Ver­haftung erfolgte noch am gleichen Tage durch die Besatzung auf dem Rathause. Wegen Bann­bruchs wurde er dem belgischen Kriegsgericht in Aachen zur Verurteilung überwiesen. Am 17. Februar wurde er zu 1 Monat G e - f ä n g n i s v c r u r t ei l t, in der Berufungs­verhandlung am 7. März zu 2 Monaten. Der Verurteilung folgte die erneute gewaltsame Ausweisung. Jarres begab sich nunmehr nach Elberfeld. Er wurde die Seele des passiven Widerstandes und suchte von Elberfeld aus mit die Geschäfte des rheinischen Prooinzialland- tages zu leiten, dessen 1. Vorsitzender er war.

Durch sein Märtyrertum hatte Jarres Ruhr und Rhein in schicksalsschwerer Stunde mitein­ander verbunden.. In ihm, dem Oberbürger­meister von Duisburg war ja zugleich der erste Präsident des rheinischen Provinziallandtages vergewaltigt worden. Jarres litt für Ruhr und Rhein und gab beiden von weithin sichtbarer Stellung das Zeichen zu jenem pas­siven Widerstand, der durch sein heldisches Er­leiden die Augen der ganzen Welt auf Ruhr und Rhein lenkte und das verloren gegangene moralische Ansehen Deutschlands in der Welt erneut herstellte. Der passive Widerstand an Rhein und Ruhr war das erste deutsche Wun­der seit den vielen des Weltkrieges. Die Welt stutzte und staunte damals, und mußte dann wider Willen zugeben, daß die deutsche Kraft nicht gebrochen war, sondern daß die gewalt- tätigen Bedrückungen an Rhein und Ruhr nur dazu führten, den nationalen Geist in Deutsch­land zu erwecken.

Für Jarres.

Der Reichsausschuß der Wirtschafts- Partei hat den Angehörigen der Partei die Wahl von Dr. Jarres empfohlen, erklärte jedoch» daß sich die Wirtschaftspartei im zweiten

Wahlgang ihre Stellungnahme vorbehalte. Auch der Reichsblock Groß-Berlin veröffent­licht einen Aufruf, in welchem er zur Wahi von Dr. Jarres auffordert.

Äellpach in Frankfurt.

Frankfurt a. Al., 17. März. Heute sprach hier der demokratische Kandidat für die Reichs­präsidentschaft Staatsminister Dr. Hellpach. Er führte unter anderem aus, daß den berufsstän- dischen Organisationen ein gesetzlich festgelegter Einfluß auf die Politik der Regierung eingc< räumt werden müsse. Man habe sich in DaMsch- land im allgemeinen mit der Republik abgefum den. Der Kampf gehe nur noch darum, ob sich die Demokratie oder eine dem alten Obrigkeits- staat ähnliche Republik durchsetzen werde. Die­ser Kampf könne sehr lange dauern. Der Red­ner setzte sich sehr energisch für den großdeut­schen Gedanken ein und legte dar, daß auf dem Wege über den Völkerbund unsere politischen Ziele erreicht werden könnten. Er fand reichen Beifall des vollbesetzten Hauses.

Warum nicht Getzler?

Berlin, 17. März. Aus einer Witeilung der Parteileitung der Deutschen Volkspartei, die eine Auseinandersetzung mit Frau von Oheimb darstellt, ist hervorzuheben: Für die Entscheidung des Reichsausschusses in der Prä­sidentschaftsfrage ist neben anderen Gründen ausschlaggebend gewesen, daß nach den in der Sitzung des Reichsausschusses erfolgten Miè' teilungen von durchaus unterrichteter Seite eine Sammelkandidatur Dr. Geßlers nicht allein geblieben wäre, da für diesen Fall von zwei verschiedenen Seiten sofort Gegenkandi­daturen r.ufgefte> worden wären, die zu einer völl'Zen Zersplitterung des Bürgertums gc- führr hüllen.

Die preutzische Regierungskrise.

Die Oppositionsparteien lehnen die Verhand­lungen mit Marx ab.

Berlin, 17, März. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Auf Grund der in den letzten Tagen mit allem Nachdruck fortgesetzten Verhandlungen, die sowohl mit den Parteien wie mit einzelnen für die Kabinettsbildung in Betracht kommenden Persönlichkeiten geführt waren, bestand große Wahrscheinlichkeit, daß Ministerpräsident Marx am Mittwoch nachmit­tag imstande sein werde, dem Landtag das Kabinett vorzustellen, das alle Aussicht' hatte, die Mehrheit des Hauses zu finden. Dr. Marx hatte die Parteiführer auf Dienstag vormittag zu eingehenden Besprechungen eingeladen, um sie über den Erfolg seiner bisherigen Be- mühungen zu unterrichten. Gleich zu Beginn der Verhandlungen schufen die Oppositionspar­teien eine neue Situation, indem sie erklärten, sie könnten mit dem Ministerpräsidenten, der gleichzeitig Kandidat für die Reichspräsident­schaft sei, nicht mehr verhandeln. Infolgedessen mußte Ministerpräsident Dr. Marx zunächst von seinem Vorhaben absehen, am anbereit Tage dem Landtag sein Kabinett vorzustellen

Der Eisenbahnersireik.

Berlin, 17. März. Die Deutsche Reichsbahn­gesellschaft nimmt zu dem in dem Schlichtungs­verfahren ergangenen Schiedsspruch folgende Stellung ein:

Die Hauptverwaltung kann unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen die Empfehlung des Schiedsspruches, den Ar­beitslohn ab 15. März um 3 Pfennig pro Stunde zu erhöhen, von sich aus nur durch­führen, wenn die Reichsregierung die zur Auf­bringung der hierzu erforderlichen Mittel not­wendige Erhöhung der Tarife geneh­migt. Weiter stimmt die Hauptverwaltung der Einsetzung der von dem Ausschuß empfohlen?« Schiedsrichter zur Prüfung von Härten in der A r b e i t s z e i tb e st i m m u n g zu, die sie ohnehin in Aussicht nahm. Der Schiedsspruch verlangt, daß sämtliche am Streik Beteiligten bis zum 31 .März wieder eingestellt sind, sodaß den neuern gest eilten Ersatzkräf- t e n sofort bis zum 31. März gekündigt werden müßte. Die Gesellschaft ist bereit, die Mehrzahl der am Streik Beteiligten mit den alten Rech­ten des Tarifvertrages wiedereinzustellen und keine Maßregelung dieser Arbeiter vorzuneh­men. Sie ist aber nicht in der Lage, sämtliche Neueingestellten zu entlassen. Die Deutsche Reichsbahngesellschaft kann nicht wie andere Unternehmungen im Falle eines Streiks ihren Betrieb schließen. Sic ist im Gegenteil aus volkswirtschaftlichen Gründen und im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet, den Verkehr und den Betrieb aufrecht zu erhalten. um die.