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206 Jahrgang.

Mauer 8 Anzeiger

General-Anzeiger / Zugleich amtliches Organ für Den Landkreis Kanan.

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Nr. 40

Dienstag den 17. Februar

1925

Sie Wahrheit öber Hie MentMiMM

Die Verpflichtung des Reiches zur Rückzahlung ist also unbestreitbar.

Dem Rei^

chstage ist gestern die langerwariete über die Entschädigungen zugegan-

Denkschrift über die Entschädigungen zugegan­gen, die die Reichsregierung der Privatwirt­schaft des Ruhr- und Rhein gebietes gezahlt hat. Dieser Titel beweist allein schon, daß das Schlagwort von den Ruhrkrediten im Grunde genommen irreführend ist. Es kommt nicht nur die Ruhrindustrie und auch nicht nur das Ruhrgebiet in Frage, sondern das gesamte besetzte Gebiet, das in der Uebergangszëit nach dem Abbruch des Ruhrkampfes die Entschädi- gungÄasten getragen hat.

Die Hetze, die mit dem Schlagwort der Ruhrkredite getrieben worden ist, wird sicher nicht sofort einschlafen. Sie ist der Linkspresse als Gegengewicht gegen die Korruptionsskandale zu unentbehrlich. Aber es wird den Organen der Linken doch erheblich schwer fallen, in Zu­kunft aus dieser Blüte Gift zu saugen. Es stand schon vor der Veröffentlichung der Denkschrift fest, daß die Uebernahme der Entschädigungs­pflicht auf das Reich vollkommen in Ordnung war, wie sie denn auch in jener Kabinettssitzung vom 20. Oktober 1923 von dem genannten Ka­binett, einschließlich der sozialdemokratischen Minister, gebilligt worden ist. Die Privatwirt­schaft des Rhein- und Ruhrgebietes hatte da­mals die Entschädigungslasten für das gesamte Reich auf sich genommen. Es war deshalb eine selbstverständliche Pflicht des Reiches, diese Lasten auf das eigene Konto zu nehmen, so­bald es die Mittel dazu besaß. Es war nur die Frage, ob bei der Auszahlung der Entschädi­gung vollkommen ordnungsgemäß verfahren

Sie entspricht durchaus der Gerechtigkeit, weil ,es sich hierbei um die Bezahlung von Repa- gruppen des Ruhrgebietes, sowie den anderen rationslieserung handelt, die dem Reich zustan- bergbaulichen Gruppen des besetzten Gebietes den, die aber das Reich in feiner finanziellen der chemischen Industrie und der Rheinschifs- Notlage nicht ausführen konnte. Diese , durch fahrt zugestanden worden sind, sondern die Micumverträge erzwungenen Bar- und

gleichzeitig auch der großen Anzahl kleinerer

Sachleistungen der Industrie sind ausdrücklich mit der Begründung erfolgt, daß die erlangten Werte zur Abdeckung der deutschen Repara­tionsverpflichtungen verwendet und

soweit sie gezwungen worden waren, für das ,u u n » u e i p 1 l i u/1 u u ti c n^^..^ Reich Reparationsleistungen zu übernehmen, per deutschen Regierung auf Reparationskonto Bei der großen Zahl der im Wirtschaftsaus- -gutgeschrieben werden. Ebenso dienten die Vor­schuß für die besetzten^ Gebiete zusammenge- ousgegangenen durch Gewalt erpreßten Repa­rationslieferungen der Abdeckung von Repa- l tionsverpflichtungen des Reiches.

Die Frage war nur, wann und in welcher Weise diese Verpflichtungen am vorteilhaftesten abgelöst werden sollten. Die bedrohliche Lage einzelner Unternehmungen und ganzer Indu­striezweige erschien in den letzten Monaten des Jahres 1924 groß genug, um den Gedanken mer baldigen Ablösung der Restver- flichtungen des Reiches dringend nahezulegen. Durch eine schnelle Regelung, die nur im Wege des Vergleichs möglich war, bestand nicht nur die Aussicht, der Industrie Hilfe in ihrer finanziell bedrohten Lage zu bringen, sondern vor allem die Möglichkeit, einen bedeutenden NachlaßihrerForderungen und da­mit einen finanziellen Vorteil für das Reich zu erzielen. Eine schnelle Einlösung der Reichsver­pflichtungen war auch notwendig, um nicht die späteren Etatsjahre, die mit den Dawes­annuitäten schon stark belastet sind, durch die Rückerstattung der Reparationslasten an die t des Ruhr- und Rheingebiets noch

itâH Auskunft und sie rechtfertigt, wie uns scheinen will, die Maßnahmen der Regierung. Die Regierung hat nur den einen Fehler ge­macht, daß sie die Auszahlungen auf dem Wege der Etatsüberschreibung vornahm, anstatt das Etatrecht des Reichstages peinlichst zu beobacht t-. Aber auch dafür gibt es eine greifbare Entschuldigung. Das Finanzministerium hat durch die rasche Auszahlung der Restsumme (rund 222 Millionen Mark) die Möglichkeit ge­wonnen, die Empfänger der Entschädigungen zu Gegenleistungen zu verpflichten, sodaß die Entscyadigungen nicht in voller Höhe gezahlt zu werden brauchten, sondern eine Ersparnis non rund 200 Millionen möglich wurde. Durch­auch stichhaltig ist auch der Grund, daß das Reich eine günstige Gelegenheit für die Löschung seiner Verpflichtung nicht versäumen durfte, weil sehr bald die Anforderungen des Dawes- tlanes jeden überschüssigen Pfennig unseres in Anspruch nehmen werden.

,. Das Schlagwort von dem a n g ^ - Uchen Geschenk an die Ruhrindustric ist urdjaus e ringen. Die Entschädigungen 2. °" sämtliche Wictschastsgruppen gezahlt worden, die Reparationsleistungen auf sich nehmen mußten. .

^^k^ichstag wird ausgiebige Gelegenheit mit der Denkschrift der Regierung zu beschäftigen. Und je eingehender das geschieht, Mo weniger wird von dem angeblichen Skan­dal übrig bleiben.

faßten verschiedensten Industrie- und Gewer­begruppen erfordert die Durchführung des Vergleiches und die Auszahlung der Beträge an die einzelnen Empfangsberechtigten natur­gemäß eine längere Zeit, als es bei den Industrien der Fall war, bei denen nur mit einer einzigen Stelle zu verhandeln war.

Wichtig ist ferner, die absolute Klarstellung des Charakters der Rückvergü­tung e n, um die es sich hier handelt. Es han­delt sich im besonderen um die nach Einstellung des Ruhrkampfes von der Industrie des alt- und neubesetzten Gebiets durch den Abschluß der Micumverträge erzwungenen und aus eigenen Mitteln für das Reich ausgeführten Reparationsleistungen. Solche Reparations­leistungen sind nebendemRuhrkohlen- b e r g b a u, dessen Micumabkommen sowohl finanziell wie auch wirtschaftlich als das weit­aus bedeutendste anzusehen ist, auch der Braunkohlenindu strie, denZechen des Aachener Gebiets und der Chemischen Industrie aufaezwungen wordenM unae^ rechnet ..... , , _

ähnlichen Verträge fast aller übrigen schaftsverbände des besetzten Gebiets.

Bekanntlich erklärte nach Einstellung des

passiven Widerstandes die Reichsregie­rung ihre Bereitwilligkeit, die Repara­tionsverpflichtungen wieder einzu­halten, sie war aber dazu finanziell nicht in der Lage. Die Besatzungsmächte bestanden indes darauf, daß die Sachleistungen, insbe­sondere die Kohlenlieferungen sofort wieder ausgenommen werden. Nur unter dieser Be­dingung konnte die Wiederingangsetzung der Wirtschaft von den Besatzungsmächten erkauft werden. Die Ordnung der wirtschaftlichen Ver­hältnisse war aber unbedingt notwendig, 'um das Heer der Arbeitslosen wieder zur Arbeit zurückzuführen. Unter diesen Umständen und in der Erwägung, daß eine Gesamtregelung des Reparationsproblems in naher Zeit zu erwar­ten stand und damit die Lieferungen alsbald ihr Ende erreichen würden, entschloß sich zuerst die R uh r k o h l e n i n d ustri e, durch An­spannung ihres privaten Kredits, die Repara­tionskohlenlieferungen wieder aufzunehmen und durchzuführen. Für diese Bereitwilligkeit war ober Voraussetzung, daß die Reichs-

n g sf arm war in den früher eingegangenen Verpflichtungen des Reiches offen gelassen. Die Verpflichtung lautete auf Zahlung inAnleihe oder in anderer Weise". Eine Abfindung in Anleihe hätte der Industrie keine wesentliche Hilfe gebracht. Es wäre auch für die finanzielle und Währungslage gefähr­lich gewesen, wenn größere Mengen der An­leihe auf den Markt gebracht worden wären. Andererseits war die Kassenlage des Reiches in diesen Monaten für eine Barablölung günstig. Die Regelung durch Vergleich erschien des­wegen gerechtfertigt. Sie hat dazu geführt,

daß über 200 21ti tlionen R e i d) 5 - mark gegenüber dem Betrage erspart worden sind, der hätte aufgewendet werden müssen, um vollen Ersatz der Lieferungen und Schäden zu gewähren.

Nach Abzug der bereits früher zu einem großen Teil in L-Schatzanweisungen geleiste­ten Abschlagszahlungen und der seit November 1923 erfolgten Steueraufrechnungen verblieb noch eine restliche Vergleichssumme von rund 222 MillionenReichsmark. Auch von

Die Denkschrift.

Denkschrift über die Ruhr- n chadigungen, die jetzt endlich dem Reichs- MU^^ngen.ist, befaßt sich in ihren wesent- Dellen Mit dem Zeitraum nach der Auf- deren Zuhrkampfes und umfaßt im beson- bcr P a r a 1 i0 n 5 le i ft u n g e n, die b g A.^strie der besetzten Gebiete an Stelle « Deiches durch die sogenannten Micu m - diese ^ ° auferlegt worden sind, und die "'Senen Mitteln an die Besatzungs- N ^usgefuhrt hat. Die Denkschrift behän­der 2 Leistungen und Schäden der Län- allarn-h,/Cmetn^en iawie die Schäden, die im iNnpn f^ Ruhreinbruch mit seinen HflBevölkerung und Wirtschaft i

regierung eine Verpflichtung zu späterer Vergütung der Lei - st u n g e n übernahm. Die Arbeiterschaft trat in einem Schreiben des Verbandes der Berg­arbeiter Deutschlands an die Reichsregierung am 20. Oktober für die Beschreitung dieses Weges ein, da nach ihrer Auffassung sonst das Chaos und die Abschnürung des Rhein- und Ruhrgebiets unvermeidlich gewesen wäre.

Für die R e i ch s r e g i e r u n g gebot es sich von selbst, der bedrängten Ruhrbevölkerung zu helfen und die sich hier durch das Angebot der Industrie bietende Möglichkeit einer Ord-

beféfefi« m r Bevölkerung und Wirtschaft im ..lenen von den ,^^Hsen sind, ebensowenig die gestatt, -Mionen ^'ch^behorden eingeleiteten Hilfs- Leistur

»ktioimn ^-"^oeyoroen emgeiciteten Hilfs- standes" ^"^^nd der Zeit des passiven Wider- Folgen J m Linderung dieser materiellen

8'^f^ung. Das wichtigste Ka-

Vie endgültige Schlußab- raus ernok 9 ?nd A bgeltung der sich da- ^viiatp^^den Reichsverpflichtungen in den d°n .lmd Januar. Dabei wer-

geben â^^üsse über die Vorgänge ge= °Ä'fa Oeffentlichkeit vielfach'

Beurteilung gefunden haben. , ènachst ist festzustelleu, dan die el

nung der Verhältnisse des besetzten Gebiets mit den letzten Mitteln, die ihr noch zur Verfügung standen, zu fördern. Unter diesen Umständen entschloß sich die Reichsregieung, den Verhand­lungen der Industriellen, vertreten durch die Sechserkommission, unter Führung von Hugo Stinnes, mit der Micum z u - 1 u ft i m m c n , die Aufrechnung der übernom- nenen Lasten auf gewisse Reichssteuern zu leftatten und für die darüber hinausgehenden Leistungen eine Verpflichtung zur Rückver­gütung der geleisteten Beträge a n 3 u = erkennen, mit der Maßgabe, daß die Be­träge den Zechen zunächst gutgeschrieben und nach Ordnung der Reichsfinanzen demnächst in Anleihe oder in anderer Weise vergütet werden. Die grundsätzliche Bereit­willigkeit der Reichsregierung hierzu wurde

zur Verfügung

, rund einer Kabinettssitzung vom 20. Ok- eine tober 1923 erteilt und die näheren Einzelheiten des Reichskanzlers Dr.

----------v- j in den Schreiben tu Ngè^'L^ daß die Zah-lStr e s c m a n n <

cht nur den großen Industrie» und 13. November niedergelegt.

an Hugo Stinnes vom

diesem Betrage sind noch 110 Millionen durch Uebernahme einer Kreditverpflichtung des Bergbaues bei der Reichsbank abgedeckt wor­den, so daß eine Barabfindung von rund 112 Millionen Reichsmark verblieb.

Diese Taffache ist in der Oeffentlichkeit bis­her wenig bekannt geworden. Es wurde durch­weg angenommen, daß jetzt plötzlich rund 700 Millionen Goldmark in bar an die Schwer­industrie der Ruhr ausgeschüttet worden sind. Tatsache ist, daß es sich bei der jetzigen Schluß­abfindung um weniger als ein Drittel dieses Betrages gehandelt hat.

Es bestand noch die Schwierigkeit, daß sich eine schnelle Ablösung

nicht aus dem Wege der ordentlichen Gesetzgebung

durchführen ließ. Der Reichstag war aufgelöst und die Reichsregierung befand sich in De­mission. Den neuen Reichstag abwarten und die entsprechenden Gesetze einbringen, hätte eine Verzögerung um Monate bedeutet, durch btt der Reichsfiskus des Vorteils bedeutender Er- fparniffe verlustig gegangen wäre, ganz abge sehen davon, daß in dieser Zwischenzeit weitere Ratenzahlungen auf die bestehenden Verpflich­tungen hätten geleistet werden müssen.

Um diesen Vorteil für das Reich zu sichern, wurden die Zahlungen auf Grund einer Etatsüberschreitung vorgenommen. Dabei bestand von vornherein die Absicht, sich später Indemnität erteilen zu lassen. Die für die Etatsüberschreitung auf Grund der Haus­haltsordnung notwendige Vorauszahlung eines unabweisbaren Bedürfnisses ist bei der Gewäh­rung von Abschlagszahlungen wie auch der SdiUuiAahluimeu vomReichsnimumM al-

zelnèn Zahlungen jeweils die Möglichkeit der rechtzeitigen Lohnzahlung in ganzen Industrie­zweigen wie auch die Aufrechterhaltung ihrer Betriebsführung abhängig erschien, und da auch staatspolitisch eine Betriebseinstellung oder Insolvenz wichtigster Jndustriegruppen, die im Falle der Verweigerung der Zahlungen unabwendbar schien, nicht erträglich gewesen wäre.

Der Weg der nachträglichen Jndemnikäls- einholung

war aber vor allem auch deshalb geboten, weil

der Reichstag früher . nicht befragt^ werden konnte. Eine Behandlung dies, Reichstag hätte bei der Einstellung der

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nur zu leicht dazu geführt, daß die Gegner als­dann ihre Forderungen stark erhöht und noch größere Leistungen aus dem besetzten Gebiet herausgepreßt hätten, als es ohnehin der Fall gewesen ist.

Der Antrag auf Indemnität liegt jetzt vor, er ist dem Reichstage zugleich mit der Denk­schrift zugegangen.

Der TscheKa-Prozetz.

Die Mordpläne gegen Kugo Stinnes und v. Borsig

Leipzig, 16. Febr. Der Angeklagte Neu­mann wird zunächst über den Fall Stin­nes vernommen. Nachdem man die Ermor­dung des Generals v. Seeckt aufgegeben hatte, erhielt Neumann von Helmuth den Auftrag den Großindustriellen Stinnes zu erledigen.

Da durch Beobachtungen festgestellt worden war, daß Stinnes nicht in Berlin weilte, faßte Neumann den Plan, nach Mülheim, dem Wohnsitz Stinnes, zu fahren. Er ließ sich durch den Leiter der illegalen Paßstelle, Ernst, ge­fälschte Personalausweise mit dem französi­schen Visum ausstellen und zwar für sich, Szon und Pöge. Inzwischen gab Helmuth den Be­fehl, die Angelegenheit Stinnes abzubrechen, da der Großindustrielle v. Borsig in Tegel, der Vorsitzende der Akelallinduslriellen,erledigt" werden müßte.

Von Margies, Szon und Pöge wurde die Villa Borsig beobachtet. Der Metallarbeiter­streik bröckelte jedoch ab und es war wenig Kampfstimmung unter den Arbeitern. Infolge­dessen blies Helmuth auch den Fall Borsig als zwecklos ab. Einige Tage später kam der Auf­trag, einige Spitzel zu erledigen, nämlich Rausch und Fräulein Anny Zehnpfund, die

dung. Da sie aber erst 18 Jahre alt war, wolltk Neumann, wie er erklärte, sie nicht erledigen, sondern nur verwarnen. Die übrigen Mitglie­der der Gruppe waren ebenfalls dieser Mei­nung. Meus, der sich mit ihr bekannt machte, erhielt den Eindruck, daß sie nicht ernst zu nehmen sei. Weitere Feststellungen erfolgten - upptz- Anfang Februar 1924 t Auftrag erhielt, im Ober-

nicht, da die Gri

von Helmuth den bezirk Südwest einige Spitzelfölle zu erledigen. Der M-Leiter (Militärleiter) von Südwest, Erich Wollenberg, mit Spitznamen Walter, teilte mit, es handele sich um einen Spitzel Wetzel in Stuttgart und Jauche in Heidelberg. Der erstere habe eine Sitzung der M-Leitung der Polizei verraten und Jauche eine Kon­ferenz der Arbeitslosenräte. Zunächst wurde aber die Gruppe beauftragt, nach Zella-Mehlis zu fahren, wo nach den Angaben von Alfred, der der Nachfolger Neumanns als Sekretär der M-Abteilung war, ein gewisser Grenz einige 1000 Dollar unterschlagen haben sollte, die für Waffenkäufe bestimmt waren. Die Fahrt erfolgte in Kraftwagen, die die Gruppe zur Verfügung gestellt hatte. Die Beteiligten waren Pöge, Szon, Margies, Meus sowie als Chauffeur Mörsner.

Anneliese Gerber genannt und in der Viva,

Vereinigung internationaler Verlagsanstalten, Dr. I als Sekretärin beschäftigt war. Die Gerber- 1., 3. j Zehnpfund stand, wie zweifelsfrei s '

Murde, mit der politischen Polizei in

Gegen die an den Angeklagten Neumann gerichtete Frage des Vorsitzenden, ob Mnrgies, der später den Grenz erledigen sollte, diesem stellt I nicht die Kehle durchschneiden und einen Raub­rin- »mord vortäuschen wollte, .erhob Aeichsamvolti