200. Jahrgang.
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Nr. 30
Donnerstag den 5. Februar
1925
Die Barmal-Affäre
Barmats Geldspenden für die SozialdemoKralie.
Berlin, 4. Febr. Der Ausschuß tritt in die Vernehmung des Zeugen Heilmann ein. Her Vorsitzende Leidig weist darauf hin, daß das Freundschaftsverhältnis zwischen Barmat und Heilmann sehr eng gewesen sei. Barmat ^abe nach seiner Verhaftung dem Zeugen Heilmann eine Generalvollmacht ausgestellt. Heilmann sagte aus, er habe seit 1923 gewußt, daß Barmot in irgendwelchen Beziehungen zur Staatsbank stand. Einzelheiten habe er bis zum 8. Dezember 1924 nicht erfahren.
Der Vorsitzende Leidig gibt dann den Vorsitz an Dr. Deerberg ab.
Der Kommunist Stolt fragt, ob Heilmann bekannt sei, daß gerade in dieser Zeit die deutsche Arbeiterpresse außerordentlich unter Papiermangel litt. Heilmann gibt das zu, erwidert aber, daß er mit der Ausfuhrbewilligung nichts zu tun gehabt habe. Der Wg. Stoll legt ihm dann eine Reihe von Fragen vor, die dis Beziehungen Barmats zur Presse betreffen und die der Zeuge meist mit Verneinung beantwortet. Dann fragt Abg. Stolt, ob Heilmann seine juristischen Kenntnisse in der Steuerangelegenheit Barmats aufgeboten habe. Heilmann antwortet, ihm sei nichts bekannt, daß Barmat mit dem Finanz- amte irgendwelche Verträge abgeschlossen Halle. Abg. Stolt kommt dann auf die von Heilmann in seinem Plaidoyer erwähnte wichtige politische Persönlichkeit zu sprechen, an die Barmat zur Weitergabe an den Reichspräsident ausgehändigt habe, wodurch Bacmat mit Reichspräsident Ebert bekannt geworden hi und fragt, ob es richtig sei, daß diese wichtige
Organisationen ober Gewerkschaften an irgend welchen Geschäften Barmats niemals beteiligt gewesen sind.
Abg. Dr. W ä n t i n g (Soz.) verlangt von Heilmann eine nochmalige eingehende Darle- gung des Verhältnisses zwischen Barmat und J. Roth und Berlin-Burg. Heilmann gibt darauf eine ausführliche Schilderung über die Lage des Barmatkonzerns im Juni 1924. Barmat befaß damals kleinere Unternehmungen, die keinen besonderen finanziellen Aufwand für den Betrieb erfordert hätten. Dann wurden die Beziehungen zu I. Roth und Berlin-Burg angeknüpft und zwar durch Vermittlung des Oberfinanzrats Hellwig. Diese Unternehmungen seien damals stark verschuldet und ohne jede Betriebsmittel gewesen. Bereits wenige Wochen nach Abschluß des Vertrages habe sich herausgestellt, daß selbst 10 Millionen Mark nicht ausreichten, um die Fabriken wieder aktiv, d. h. überschußfähig, zu machen. Die Staatsbank gab wertvolle Sicherheiten frei, damit Barmat sich andere Kredite beschaffen konnte, um die Sanierung von I. Roth und Berlin-Burg zur weiteren Durchführung bringen zu können. Dr. Deerberg (Dn.) stellt noch diese Aussage Heilmanns fest, daß also der Zusammenbruch des Barmat-Konzerns dadurch hervorgerufen wurde, daß Oberfinanzrat Hellwig den Konzern bestimmte, schwer notleidende Gesellschaften im großen Stile zu übernehmen. Heilmann bemerkt, daß er sich nur dem Urteil der Staatsanwaltschaft anschließen könne, daß Varmat wohl Betrüger sei, aber ein betrogener Betrüger, der durch die I. Roth Berlin-Burg-
seit
Zeiten Internationale, also Pärteigenosse der Deutschen Sozialdemokraten gewesen sei. Heilmann bejaht dies. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob Barmat unmittelbar mit dem
Reichspo st Ministerium in Beziehung getreten sei, erwidert Heilmann, Varmat habe dauernd im persönlichen Verkehr mit dem Reichspostminister gestanden und offenbar persönlich von Dr. Höfle Auftrag gehabt, zu verhandeln. Auf weitere Fragten des Abg. Stoll (Komm.) antwortet Heilmann, daß der sozialdemokratische Abg. Kuttner weder für Bacmats Unternehmungen, nach für Barmats Blätter tätig gewesen sei. Solange er Lebensmittelkäufe tätigte, habe er niemals einen Reichs- oder Staatskredit gehabt, doch änderte sich das, als die Beziehungen mit der Staatsbank anfingen. Spekulative Käufe m Mark habe Barmat nie gemacht.
Vorsitzender Dr. Deerberg stellt an Heilmann die Frage, ob irgendwelche finanziellen Beziehungen zwischen Barmal und der Sozialdemokratischen Partei bestanden haben. Abg. Heilmann gibt zu, daß Varmat anläßlich der Dezember- Wahlen 19 2 4 auf seine Veranlaf- ! u n g h i N d e r s o z i a l d e m o r r a t i s ch e N porteifaffe b i e Summe non 20 000 Mars zur Verfügung gestellt hat. Sen von diesem größeren Betrag habe nur hin und wieder kleinere Beträge gegeben, und zwar in Fällen, wenn irgend ein baneisekretariat sich wegen Geldverlegenheit % Varmat gewandt habe. Dagegen bestreitet
Heilmann, daß Barmat dem Reichsbanner Geld zur Verfügung gestellt habe, und fügt »Soweit er unterrichtet fei". Heilmann Mtzt die gesamten Aufwendungen, die Bar- nat in einem Zeitraum von sechs Jahren an Fartei gab, auf etwa 50000Mark.
^.Vorsitzender Dr. Deerberg: Ist etwas über die Geschäftsbeziehungen Milchen Barmat und Reichskanzler a. D. Bauer " Hellmann: Bauer hat mit Barmat mi^^.auch über Geschäfte gesprochen. Ob und >.„rveit daraus Geschäftsbeziehungen entstan- sind, st mir nicht bekannt.
u ^.° ^ (Dn.) beantragt sodann, Kri- [nho„ *lmm$Qr Klinghammer als Zeugen zu sJA "er über die gegen Varmat früher er- Anzeigen Auskunft geben soll.
Guschke (Dem.) erweitert den An- n ^ Faufhold dahin, daß auch der Präsident lân wallgen Landespolizeiamts, Falk, ge- 'wck x^u“0^ Abg. Kaufhold seinerseits Vinn . dritten Zeugen den Kriminalkommissar toHpütUJsl?en beantragt. Der Ausschuß be« drese Zeugen heute noch zu vernehmen. iauLr016^16 Fragen erklärt Heilmann, daß, 1 M bekannt sei, sozialdemokratische
daß Sprit weder durch Stresemann und Frau von Oheim in den volksparteilichen Klub eingeführt worden sei. Auf weitere Fragen sagt Heilmann aus, daß eine persönliche Verbindung zwischen Barmat und Staatssekretär Hagedon vom Reichsernährungsministerium nicht bestand und daß auch von einer engeren Verbindung zwischen Barmat und Scheidemann nicht die Rede sein könne. Auf die Frage des Abgeordneten Brunk (Deutschn.) erklärt Heilmann, daß Barmat seines Wissens kein Geld ins Ausland vorschoben habe, ebenso sei ihm unbekannt, daß der Reichspräsident Barmat seine Photographie mit seiner Unterschrift geschenkt habe. Erst aus der Erklärung des Verteidigers Barmats habe er entnommen, daß Barmat angab, eine Postkartenphotographie des Reichspräsidenten mit dessen Unterschrift zu besitzen. Er entsinne sich jedoch nicht, jemals eine Zeile des Reichspräsidenten an Barmat gesehen zu haben. Auch sei ihm nicht bekannt, ob einem der Brüder Varmats ein Paßvisum, insbesondere ein Dauervisum, erteilt wurde. In der Angelegenheit der Ausfuhr von Zeitungspapier erklärt Heilmann, daß das gesamte für den Rotterdamer Vorwärts ausgeführte Zeitungspapier für dieses Blatt verwendet worden fei, und daß Barniat nichts davon erhielt. Zu der im November 1919 durch Polizeioberinspektor Klinghammer bei Barmat ausgeführten Haussuchung sagt Heilmann aus, die Haussuchung habe den gefälschten Einfuhrscheinen gegolten. Er sei damals telephonisch von Barmats Schwager herbeigerufen worden. Er habe den Beamten erklärt, daß eine Anfrage beim Wirtschaftsministerium wegen der Echtheit der Scheine genügen würde. Aus eine Frage erklärt Heilmann, über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates von Berlin-Burg sei ihm nichts bekannt. Ehe Barmat die Beteiligung erworben habe, habe er zufällig von Severing gehört, daß der Minister Dominicus dem Aufsichtsrat angehörte. In der Angelegenheit des Beleidigungsprozesses Barmats gegen die Berliner Volkszeitung verliest Heilmann einen Brief des damaligen Rechtsbeistandes des Redakteurs der Berliner Volkszeitung, in dem zum Ausdruck kommt, daß die Berliner Volkszeitung nicht beabsichtigte, Barmat persönlich zu beleidigen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung richtet Abg. Bartels (Kom.) an Heilmann die Frage, ob er in der Eigenschaft als Aufsichtsratmitglied im Barmatkonzern Tantieme erhalten habe. Heilmann erwidert, daß er aus seiner Stellung keinen persönlichen Nutzen gezogen habe. Die Auslagen seien ihm natürlich vergütet worden. Ferner habe er einmal 200 Stück Altenburger Stadtanleihe im Werte von
etwa 300 Mark erhalten. Auf eine weitere Frage erklärt Heilmann, daß er während feiner Tätigkeit im Hauptausschuß niemals Beamte der Staatsbank kennen gelernt habe.
Der Ausschuß tritt dann in die
Vernehmung des Kriminalkommissars Sunghammer
ein. Der Zeuge sagt aus: Eines Tages ging mir eine Anzeige der Bochumer Handelskammer zu, in der die Firma Gebrüder Barmat bezichtigt wurde, auf unlauterem Wege Einfuhrgeschäfte für größere Lebensmittelmengen aus Holland nach Deutschland sich verschafft und erhalten zu haben. Ich ging dann zur Firma Barmat, um eine Durchsuchung der Räume vorzunehmen. Anwesend in der Wohnung war ein Herr, von dem ich jedoch nicht mehr genau weiß, ob es Barmat oder sein Vertreter war. Dieser Herr telephonierte mit dem „Vorwärts", verlangte nach Herrn Heilmann und sagte ihm: Kommen Sie schnell, nehmen Sie ein Auto, hier ist die Polizei. Heilmann erschien nach wenigen Minuten, stellte sich als Abgeordneter vor und „funkte in meine dienstlichen Obliegenheiten hinein in einer Weise, die ich als Drohung auffaßte." Er fragte barsch, was los sei. Ich verwahrte mit energisch gegen dieses Vorgehen. Aus der Fülle der Mappen, die ich vorfand, griff ich eine heraus und fand in ihr:
1. eins Zuschrift des Reichswirtfchaftsmi- nifters mit der persönlichen Unterschrift von Wissel, in der Einfuhrlizenzen genehmigt waren. Mir fiel das auf, weil mir bekannt war, daß nur der Reichskommissar für die Ein- und Ausfuhr, der allerdings dem Wirtschaftsministerium unterstand, für solche Bewilligungen zuständig war;
2. fand ich einen Brief aus Holland, in dem die Schlußworte ungefähr lauten: „Und dann , — mir ____
agen Sie ihm schöne:
papier für die holländische Parteipreffe". Auch das fiel mir auf, weil ich wußte, daß sich Deutschland damals in einem katastrophalen Druckpapiermangel befand. Abg. Heilmann fragte mich dann, wer mein Vorgesetzter sei, und ich nannte ihm den jetzigen Ministerialdirektor Falk. Am andern Tage sagte mir Herr Falk, er habe von dieser Angelegenheit erfahren, die man anders hätte behandeln müssen. Herr Falk übernahm dann die Akten, die ich nie mehr gesehen habe. Später entdeckte ich einen Vermerk des Herrn Falk, demzufolge es sich bei der ganzen Angelegenheit um einen entschuldbaren Irrtum gehandelt habe. — Aus eine Frage erklärt der Zeuge Klinghammer, es sei ihm ausgefallen, daß das Verfahren gegen die Barmats damals eingestellt wurde, um so mehr, als gerade der Reichswirtschaftsminister Wiffel unter dem Druck aller politischen Parteien und Behörden den Kampf gegen das Schiebertum führen mußte. Heilmann bestreitet einige Angaben dieses Zeugen, die schon aus dem Bericht des Beamtenaüsschusies bekannt feien. Daß er auf den Anrus hin erscheinen mußte, hielt er für selbstverständlich. Weiter teilt Heilmann mit, daß Herr Klinghammer sich im Januar freiwillig an den Staatsanwalt gewandt und dieselben Mitteilungen gemacht habe. Der Vorsitzende macht den Zeugen Klinghammer darauf aufmerksam, daß er nach bestem Wissen und Gewissen auszusagen und mit einer eventl. Vereidigung zu rechnen habe. Die Frage des Vorsitzenden, ob er bereit sei, seine Aussagen unter Eid zu widerholen, bejaht der Zeuge.
Nach Beendigung der Bernchmung des Kriminalkommissars Klinghammer tritt der Ausschuß in die Vernehmung des Ministerialdirektors Dr. Falk ein, der zurzeit der bei Barmats veranstalteten Haussuchungen Leiter des Landespolizeiamtes war. Falk sagt aus, daß die Haussuchung auf den Artikel einer Berliner Zeitung hin erfolgt sei. Nach erfolgter Durchsuchung habe er dem preußischen Staatsminister für Dolksernähcung und dem ReichswirtschaftsmlNlster Robert Schmidt über die Angelegenheit einen Bortrag gehalten. Der Reichswirtschaftsminister habe erflärt, daß die Unterschrift Wisiels unter der Einfuhrlizenz echt sei und daß in diese Lizenz die Großhandelserlaubnis eingeschossen sei. Auf eine Frage des Vorsitzenden erklärt der Zeuge ausdrücklich, daß er Barmat niemals selbst gesehen habe. Don einer amtlichen Anzeige der Handelskammer in Bochum ist dem Zeugen nichts bekannt. Bekannt ist ihm hingegen, daß am 3. Januar 1920 der Firma Barmat der Beschluß von der Einstellung des Verfahrens übermittelt wurde, Meser Veschluh sei nicht
mit Gründen versehen worden. Darauf tret« tagt sich der Ausschuß auf Samstag vormittag,
Die Ruhrin-ustrieenischSdiguuge«.
Berlin, 4. Febr. Entaegen den bisher bei« breiteten Darstellungen der Vorgänge bei den Ruhr- iudullrieentschädigungen erfährt die „B. Z' von zu» ständiger Stelle, daß nicht etwa zwischen dem 20. Dez: und jetzt der Betrag von 645 bezw. 715 Millionen auSgezahlt wurde, sondern daß diese Zahlen sich übel mehr als ein Jabr erstrecken. Auch sind nicht Pauschs zablungen an die Großindustrie gezahlt Wördens sondern die Unterstützung geschah zunächst durch Verl mittlung von Krediten, dann durch Garantien un8 als die Reichsbetriebe wieder Geld batten, durch Heo aabe von vorläufigen Darlehen, wobei der jeweilige Nachweis eines unmittelbar dringenden Bedürfnisse» gefordert wurde. Die Interessen der kleineren (Bd schädigten, die durch den Wirtschaftsausschuß für die besetzten Gebiete vertreten waren, sind nicht nur nicht benachteiligt, sondern insofern begünstigt worden, als der Abschluß mit ihnen als erster durchgesührt würd« Die Zuwendungen an die Industrie sind nicht selbständig von dem Kabinett, sondern im Zusammenwirken mit den Aussichtsstellen und den Eachver» ständigen erfolgt und zwar sind gegenüber den gesamt geforderten Summen Verminderungen von 20; bis 30 Proz. durchgesetzt worden. Schließlich handelt es sich bei der ganzen Angelegenheit nicht um ein Novum, sondern um einen Teil der ReparatwnZ» Verpflichtungen, die genau nach dem Vorgang anderer behandelt und beglichen werden mußten.
Ein Nachspiel zum Magdeburger Eberl-Prozetz.
Berlin, 4. Febr. Als erstes gerichtliches Nachspiel der an dem Magdeburger Urteil zahlreich geübten Kritik begann heute vormittag vor dem erweiterten Schöffengericht Berlin - Mitte in Moabit der Prozeß gegen den Berliner Landgerichtsdirektor Wilhelm Kroner wegen Beleidigung der iw Magdeburger Reichspräsidenten • Prozeß tätigen Richter, des Vorsitzenden LandgerichtsdirektorBewersdorff u. des Beisitzers LandgerichtSratSchulze. Die Anklage gegen Kroner stützt sich auf den am 24. Dezember v. J. unmittelbar im
ârânde . lin diesem ikel wurde das gdeburger Urteil von Landgerichtsdirektor Kroner einer sehr scharfen Kritik unterzogen. Kroner betonte u. a., „das ist, es muß gesagt werden, eine jammervoll«, schamlose, feige, verächtliche Konklusion gegenüber dem Träger der Würde Deutschlands". Weiter wird in dem Artikel im Hinblick auf einzelne Handlungen des früheren Abgeordneten Ebert von einem AuSeinander- reißen der Tatsachen aus dem Zusammenhang- gesprochen und dabei die Ausdrücke „willkürlich, ver- künstelt, sinnlos und tückisch" gebraucht. Weiter meinte Kroner, daß die Richter des Freistaates, dies unternommen hätten, die Obrigkeit des StaateS rücklings zu infamieren, sich selbst internierten. Und schließlich nannte er den Magdeburger Prozeß eine „Prozedur, die mit ihrem traurigen Mut zur Ueber- raschung jeden Respekt verwirkt habe". »
Der Ang klagte erklâite, er bekenne sich auch heute noch vollkommen zu der Form und dem Inhalt des 'nkrimmierten Artikel» in der „Bossischen Zeitung". Zeugen waren nicht geladen, dagegen stellten die Verteidiger einige Beweisanträge in der Richtuna, daß Landgerichtsdirektor Bewerèdorff alS voreingenommener Richter anzusthen sei. Die Anträge wurden abgelehnt, worauf Gmeraistaatsanwalt Lindow das Wort nahm. Er betonte, daß der Angeklagte weit über das Ziel hinauSgcschosscn sei und Beleidigungen gröblicher Art ausgesprochen habe, daß ihm andererseits aber auch als Richter daS Recht zur Krit'sierung eine# anderen Urteils zustehe. Zum Schluß stellt« bet! Generalstaatsanwalt folgenden Strafantrag: Der Angeklagte ist wegen formaler Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1000 Mark zu verurteilen; im Stiebt« beitreibunassalle zu 50 Tagen Gefängnis. Dem beleidigten BeweiSdorff und dem Präsidenten, des Ober» landesgerichts Naumburg, Cchnltzr, wird die Befugnis erteilt, sechs Wochen nach Zustellung der Urteils b«f UrteilSformcl in der „Vossiichen", »Deutschen Richter^ zeitung" und in der »Magdeb. Ztg." bekannt zu wachem Während der Rrplikn und Dupliken kam e» zu Anr« einandersetzungen zwischen dem Verteidiger R^A. Dr.s Rott, und den Vertretern deS Klägers, da R -A. Schaper-Magdeburg am Schluffe seiner Ausführungen um eine Grfângnisstrafe für Kroner ersucht hatte. .
Das Urteil lautete wegen formaler Beleidigung aur etne (Selbstrase von SV00 Mark, t«V Falle der Nichtbeitreibung zu je 1 Tag Gefängnis für je 60 Goldmark. Dem Siebentläger wurde die Befugnis erteilt, daS Urteil in der .Völkischen Zeitung j in der „Deutschen Richterzeitung" und in der »Magde- burgischen Zestung" auf Kosten des Angeklagteu zu veröffentlichen. Die Kosten deS Berfaftrtttl wurden den Angeklagte« auferlegt.
Die finanzielle Seite der «eichstag» anlrSge.
Berlin, 4. Febr. Nach einem Ueberfchlag best ReichcfinanzminlsteriumS über die Kosten, die bie Dnrchkührung der Anträge der ReichstagSvartneii „fordern würde, ergibt sich, daß unter Außerachtl affung der extremen Anträge für die Durchführung von Maßnahmen auf dem Gebiete des VersoraungR wesen? fsitlaufend jährlich rund 500 bis 600 Million Mark und einmalig rund 800 bis 400 Milli Mark «