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L00. IaHryang.

Zuglerch amtliches Organ für den Lau-Kreis Kanau

General-Anzeiger

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Nr. 12

Donnerstag den 15. Januar

1925

Die Pariser Finanzkonferenz der alliierten Mächte hat ihren Abschluß erreicht. Der eng- -sche Finanzminister Churchill gedenkt heute «ieder in London zu sein. Die Verhandlungen sind rascher vor sich gegangen, als man ur- sprünglich erwartet hatte. Ihr Ergebnis ist eine Reihe von Kompromissen, die keinem der Be­teiligten unbedingte Befriedigung gewähren. Am besten ist Belgien weggekommen. Aber miA dieser Schützling der Entente hat die Er-

auch dieser Schützling der Entente hat fahrung machen müssen, daß die Verl-------- - " zur Schau getragenen Sym

kalten und berechnenden Ge-

anstelle der früher pathie jetzt einen ' schästssstM zeigen.

Verbündeten

Dieser Umschwung wird keinen Menschen­kenner wundern, Handelte es sich doch in Paris um dis endgültige Verteilung der Beute, die Deutschland als Kriegsentschädigung nach dem : sogenannten Dawesplan feinen Kriegsgegnern zahlen soll. Und bei solchen Dingen hört be- k kannUich die Gemütlichkeit auf. Die Rückzah- : lang der interalliierten Schulden ist in Paris £ nur in mehr privaten Besprechungen erörtert worden. Man hat in diesem Punkte endgültige Beschlüsse noch nicht gefaßt. Doch ist jetzt auch : für die Regelung dieser wichtigen Frage die Grundlage gewonnen, nachdem man sich da- & rüber einig geworden ist, wie die Dawesbeute unter die einzelnen «ntschädigungsberechtigten . Mächte verteilt wird.

Zunächst handelte es sich darum, die Ange- legiert der Ruhrbesetzung zu liquidieren. Dr I französische Abrechnung, die der deutschen I Oefjentlichkelt bekannt geworden ist, wurde im großen und ganzen anerkannt. Umstritten da- I gegen war die Frage, wie die Kosten der Ruhr- werden sollen. Churchill nert-

;Sung der

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I ichen Sachlieferungen Mr uetfung der französi« I schen und belgischen Besetzungskosten heram I ziehen müsse. Das war ganz der englische Ge- I schästsmann, da bei dieser Art der Kosten- I deckung der ganze Barertrag der Ruhraktion I haste verteilt werden können. Man hätte dann

Herabsetzung der belgischen Priorität in Ver­bindung zu bringen, doch hat sich die belgische Opposition nicht durchzusetzen vermocht.

Bei dieser Verteilung der Damesbeute steht Rumänien unbefriedigt beiseite. Dieses Land soll mit einem Prozent beteiligt werden, hat sich aber geweigert, diesen Prozentsatz anzu­erkennen. Seine Vertreter haben erklärt, daß sie unter diesen Umständen die 80 Millionen Pfund, die Rumänien den Kriegsverbündeten schuldig ist, einfach nicht Mrückzahlen könnten. Hier wird die Verknüpfung dieser Regelung mit dem Problem der interalliierten SchuDen Ötbar und es ist mit Sicherheit anzunehmen, j sich weitere Konferenzen den Pariser Be­sprechungen anschließen werden, um nun auch in diese Frage Klarheit zu bringen. Selbstver­ständlich nach demselben Grundsatz: Geschäft ist Geschäft.

Das Abkommen -er Fmanzmmister.

Paris, 14. Jan. Das Abkommen das die alliierten Finanzminister über die Verteilung der von Deutschland aus dem Damesplan zu leistenden Zahlungen und hinsichtlich der Li­quidierung des Ruhrunternehmens getroffen haben, und das heute vormittag unterzeichnet wurde, bestimmt im wesentlichen folgendes:

In Zukunft dürfen für die Unterhaltung der Repko und der durch den Dawesplan vorge­sehenen Organismen für die erstere nur 9% Millionen Goldmark, für die letzteren 7% Mill. Goldmark verausgabt werden. Für die Rhein- landkommifsion kann höchstens eine Summe von 10 Millionen Goldmark einschließlich der Entschädigungen für die Beamten ausgegeben werben. Hiervon darf Frankreich W Prozent,

_ . . ng gilt r 5, für die kommen

I vor allen Dingen die englische Priorität decken I können, die auf ungefähr 2 Milliarden Gold- I mark angelaufen ist. Auf diese Summe hätten I dann die Gläubiger Belgiens, b. h. in der I Hauptsache England, die Hand legen können. I Der englische Vorschlag ist aber nicht durchge- I drungen, sondern ein Kompromiß angenommen I worden. Danach sollen nur die rein militärischen I Besetzungskosten durch Sachlieferungen ausge- I glichen werden, aber alle Kosten der mirtschaft- I lichen Besetzung und Ausbeutung bar aus dem I Ertrag der Ruhraktion gedeckt werden.

Die belgischen Prioritätsansprüche smd auf inindestens ein Jahr verlängert worden. Für U dieses Jahr »erben Belgien wie bisher 8 Pro- k zent der gesamten Verteilungssumme gutge- [ schrieben. Das nächste Jahr soll die Repara-- k tionsfommiffion den Betrag der belgischen K Priorität sestsetzen und von da ab soll sie auf I 4» Prozent ermäßigt werden. Außer der bel- f gischen Priorität sind noch zwei andere Mge- I standen worden. Die von der Damesbeute zu- I "ächst bestritten werden müssen. Es sind dies an I erster Stelle das Geld für den Zinsendienst der deutschen Dawesanleihe, an zweiter Stelle die : Kosten der Rheinbesetzung und der verschrede- f uen Kommissionen, die dem Versailler Diktat K und dem Damesplan ihr Dasein verdanken. An f "futer Stelle kommt dann die belgische Priori- I Die Kosten der Rheinlandbesetzung sind in ! dukunst genau begrenzt, und zwar auf 160

Visionen Goldmark, Das bedeutet eine wesent- 3)® Ermäßigung der ursprünglichen französi- uhen Fordenmg/von der 120 Millionen für die Errichtung von Baracken und sonstigen Be- lagungsuntoften abgestrichen worden sind. Alles was über die bewilligten 160 Millionen hinaus- I muß von den Vefatzungsmöchten selbst £ feitrüten werden.

^r Betrag, der nach Abzug der Priorität ; l?u ,3 Dawesbeute übrig bleibt, wird unter .^ alliierten Mächte nach dem anerkannten Prozentsatz verteilt werden. Dabei hat Amerika litten Anspruch, an der Damesbeute beteiligt ^r®®^, durchgesetzt. Der amerikanische An- M^'^^ CDn dem Prozentsatz der alliierten "Mchte im Verhältnis ihrer Beteiligung abgc> Aus diese Weise erhalten die Vereinigten «raaien eine jährliche Rare von 87 Millionen un^ âmar von 1923 an gerechnet für I Dauer von zwanzig Jahren. Aus belgi- fS»nM e mar man zunächst geneigt, diese Ra- "Saylung an die Bereinigten Staaten mit der

doch nur für datz Jahr . . ___

den Jahre ist ein besonderes Abkommen getrof­fen worden. Die i n t e r i a l i i e r t e n M i l i- tärtommissionen in Deutschland dürfen für das lausende Jahr höchstens 8 Mill. Goldmark kosten. Jedoch können Zusatzaus­gaben in ausländischer Währung von den ein­zelnen in den Kommissionen vertreteten Län­dern in Anrechnung gebracht werden.

lieber die Verteilung der Besa­tz u N g S k o st e n wird folgendes bestimmt: Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 1. aus den effektiven Ausgaben für 1924/25 und zwar wie folgt: 25 Millionen Goldmark für die bel­gische Armee, 25 Millionen Goldmark für die englische Armee und 110 Millionen Gold­mark für die fra nzö s is ch e Armee. Die wei­teren effektiven Ausgaben jeder Macht werden dann den bereits bestehenden Restschulden hin­zugerechnet. Der Betrag der effektiven Aus­gaben wird auf der Basis des Uebereinkom­mens vom 11. März 1922 errechnet. 2. Aus den Ausgaben, die sich aus den Artikeln 812 des Rheinlandabkommens herleiten betr. die Lei­stungen, die ehemals kostenlos erfolgten (Woh­nung, Heizung usw.). Die Höhe dieses von dem Generalagenten für die Reparationszahlungen in Deutschland zurückgezahlten Betrages wird der oben angegebenen Restschuld hinzugefügt. Die Feststellung der später entstehenden Aus­gaben wird von den Alliierten und den Ver­einigten Staaten vor dem 1. Septem­ber 1925 erfolgen.

Hinsichtlich der Teilnahme der Ver­einigten Staaten an den Jahres­zahlungen des Dawes-Plans ist folgendes bestimmt worden: 1. Für die Kosten der ameri­kanischen Besatzungsarnwe werden jährlich durchschnittilch zurückvergütet 55 Millionen Goldmark vom 1. September 1926 ab. Diese Zahlungen haben ein Privileg vor allen ande­ren Geldzahlungen mit Ausnahme des Zinsen­dienstes für die 80 Millionsn-Anleihe und die Verteilungskosten der Kommissionen Sollte die Summe von 55 Millionen Goldmark nicht er­reicht werden, dann gewährt Amerika eine Stundung, erhält aber für diesen Betrag 4& Prozent Zinsen bis zur vollkommenen Abzah­lung. 2. Auf Grund der deutsch-amerikanischen Feststellung vom 10. August 1922 erhalten die Vereinigten Staaten von Deutschland eine R e- parationsentichädigung von 350 Millionen Dollar, die dermaßen getilgt werden, daß ihnen an den Reparationszahlungeil 2% Prozent zustehen und zwar bis zum Höchstbe- trage von 45 Millionen Goldmark im Jahre.

14 725150 Dollar, die bei der Federal Reserve­board deponiert sind und die unmittelbar der amerikanischen Regierung überwiesen werden. Hinsichtlich derbelgischenKriegsschuld ist bestimmt worden, daß diese im Betrage von etwa 5600 Millionen Goldmark dadurch zurück­gezahlt wird, daß 5 Prozent jährlich abgetra­gen werden, die nach den vrschiedenen Priori­täten ausgezahlt werden sollen. Von triefen Summen erhalten Frankreich 40 Prozent, Eng­land 42 Prozent und Belgien vor Abtragung seiner Schuld gegenüber den Vereinigten Staa­ten 12 Prozent.

Don den Summen, die nach den ersten vier Jahren des Funktionierens des Dawes-Planes nach Begleichung aller Prioritä­ten übrig bleiben, erhall Belgien 1 Prozent für Restitutionen. Im übrigen nimmt Belgien vom 1. September 1925 bis zur Tilgung feiner Prioritatsforderung mit 8 Prozent an den Jah­reszahlungen teil. Von da ab reduziert sich der belgische Anteil auf 4% Prozent. Die dadurch frei werdenden 3% Prozent werden nach dem 1. September 1926 Frankreich und England im Verhältnis zu dem in Spa bestimmten Pro­zentsatz zurückgesprochen.

Von den deutschen Zahlungen erhallen in Zukunft: Griechenland 4 Zehntel, Rumänien 1 Zehntel, und zwar von dem Betrage, der nach Begleichung der Prioritäten zur Vertei­lung übrig bleibt.

In dem Abkommen werden ferner Vor­kehrungen getroffen über die Zahlung der mi­litärischen Besatzungskosten in den Abstim- mungsgebieten, über den Heimtransport der deutschen Kriegsgefangenen sowie die Rück­zahlung der Ausgaben, die Elsaß-Lothringen für die Kriègszeit zugesprochen wurden. In diesen Kosten sind auch die Verrechnungsbe - träge für die soziale Gesetzgebung einbegriffen. Schließlich ist bestimmt worden, daß ddr Do

Goldfränken ausgezahlt wird. F gleichsämter wird in den ersten vier Jahren des Funktionierens oes'Dawè'DkmM nichts bezahlt.

Die Repko hat die noch nicht gelieferten Verteitungspläne nachzuliefern und alle Fra­gen, über die eine Einigung noch nicht erzielt werden konnte, einer schiedsgerichtlichen Ent­scheidung zu unterwerfen. Für die Regelung des Ertrages der Richrbesetzung ist folgendes bestimmt morden: a) Die Reparationskommis- fion wird entsprechen den bisher angewandten Mechoden in Goldmarkmährung die von der französischen, belgischen und italienischen Re­gierung von Deutschland erhaltenen Summen feststellen, die für die wirklich gemachten Aus­gaben der interessierten Mächte in Abzug zu bringen sind; b) Es wird getrennt abgerechnet für die Sachliefernu gen und für die Barein­nahmen; c) Das Konto der Sachlieferungen wird den Wert derselben selbst, der Requisitio-

Die Regierungsbildung vor dem Abschluß.

Dr. Luther zur Bildung der Mehrhelk». regierung bereit.

Berlin. 14. Jan. (Mmflhf>.) Die heutigen informatorischen Besprechungen des Reichsmi­nisters Dr. Luther mit den Fraktionsvertrekerv Haben zu einer grundsätzlichen Klarheit über di«! Art der zu bildenden Regierung gemäß dem be reite bekannt gegebenen Plan Dr. Luthers (Ver­trauensmänner und Fachminisier) und über die Perfonenfrage geführt, dagegen sind die Erörte­rungen innerhalb der Fraktionen über die Form und Art, in der der Regierung die Zu­stimmung ausgesprochen werden soll, noch nicht in allen Fraktionen abgeschlossen. Vor der Er­ledigung dieser Frage, die morgen Donnerstag mittag zu erwarten ist. Hängt die Bildung der beabsichtigten Mehrheitsregierung ab. Bei die­ser Sachlage hat Dr. Luther dem Reichspräsi­denten in später Abendstunde berichtet, daß seine informatorische Aufgabe abgeschlossen sei und daß er bereit sei, die Rübling der Mehr­heitsregierung zu übernehmen sobald die erfor­derlichen Fraktionsbeschlüsse vorliegen. Der deutsch-demokratischen Partei hat Dr. Luther nochmals die Beteiligung an der Regierung angeboten. Der Vorsitzende, Abg. Loch, hat dem Minister vorbehaltlich der Stellungaahlne der Fraktion gram wartet, daß trotz ernster Beden­ken die Fraktion bereit sei, eine abwartende Haltung einzunehmen.

Die voraussichtliche Winisterliste.

Roch unseren Informationen dürfte sich das neue Reichskabinest folgendermaßen zusammen, setzen:

Reichskanzler Dr. Luther,

Aeußeres Dr. Stresemann (Dvpt.), Inneres Schiele (Dntt.Z.

Siiuinzen L ä M i j ch (Dopt).

für die Sachlieferungen und für die Barem- neu auf Grund des § 6 der Rheinlandakte und die beschlagnahmten Markbeträge, sowie die aus Straferlassen erzielten Einnahmen vom 11. Januar 5923 bis 31. August 1924 enthalten. Die Unterhaltungskosten für die französischen und belgischen Truppen im Ruhrgebiet abzüg­lich der normalen Unterhaltungskosten dieser Truvpen in ihren Heimatgarnisonen werden vergütet. Der Betrag der an Luxemburg ge­lieferten Kohlen- und Koksmengen für die gleiche Zeit wird als eine Sachlieferung an Frankreich berechnet; d) Als Geldeinnahme wird bezeichnet der Ertrag der Lizenzen, der Ausfuhrgenehmigung der der Zolleinnahmen sowie die Einnahme aus der Eisenbahnregie nach Prüfung der Abrechnung durch die Repa- rationskommission. Die Kosten für die wirt­schaftliche Ausbeutung des Ruhrgebiets wer­den von den Einnahmen der wirtschaftlichen Ausbeutung in Abzug gebracht und der belgi­schen Regierung der Restbetrag auf ihre Prio­ritätsforderung in Anrechnung gebracht mit Ausnahme der Summe, die bei dem Federal Reserve Board für Amerikas Besatzungs­kosten im Betrage von 14 725150 Dollar depo­niert ist. Die englische, französische und bel­gische Regierung stimmen zu, daß die Be­satzungskosten. bis zum 31. Dezember 1923 auf Sachlieferungen, die bis zu diesem Zeitpunkt erzielt wurden, verrechnet werden, insofern diese Kosten nicht durch Requisitionen von Papiermark und durch Lieferungen auf Grund des § 6 der Rheinlandakte gedeckt sind. Das Abkommen enthält im einzelnen weitere Be­stimmungen, um nachträglich in endgültiger Weise die von Deutschland gegifteten Repa-

Unter diesen Bedingungen verzichten die . . , , . ..

Vereinigten Staaten auf die früheren Abma-: rationszahlungen unter den alliierten Staaten chungen mit Ausnahme einer Summe von! zu verrechnen.

Arbeit Dr. Brauns (3J,

Justiz und die besetzten Gebiete Oberland- gerichtspräsident Dr. Scholler (Z.),

Wehrminister Dr. Geßler, Rcichspostministcc Stingl (Bay. Dpt). Ernährung u. Landwirtschaft Graf Sanitz. Für das Derkehrsministerium wird noch kein bestimmter Anwärter genannt.

Ueber die Haltung der einzelnen Parteien zu dem Kabinett erfahren wir, daß die R e g i c rung unbedingt auf die Unter­stütz ung der Deukschnalioualen. der Deutschenvolkspartei undderVayr Aolksparlei regnen könne. Ueber die Haltung des Z e n k r u m s schreibt die Ger­mania, daß das Zentrum der neuen Regie­rung in völliger Freiheit gegenüberstehe. Zu der Entsendung eines Vertrauensmannes in der Person des Reichsarbeitsministers Dr. Brauns habe sich das Zentrum lediglich deshalb ent­schlossen. nm die Bemühungen Luthers nicht auch scheitern zu lassen, da Dr. Luther ohne diese Mitwirkung des Zentrums keinen Auf- trag habe an nehmen wollen. Die neue Regie­rung müsse sich darüber klar sein, daß sie vom Zentrum lediglich nach ihren Taten beurteilt und behandelt werden wird. Die Demokra­ten werden, dem Berl. Tagebl. zufolge. ÄC Vertrauensvotum oder einen Villigungautrag nicht unterstützen, da sie sich durch die Beteili­gung Dr. Geßlers im Kabinett in keiner Weise gebunden fühlten. Die Voss. Ztg. spricht sogar von einer scharfen oppositionellen Hockkung dec Demokraten. Zur Stellung der Sozialde­mokraten bemerkt der Vorwärts, es frage sich nicht, ob das Kabinett Luther bekämpf« werden solle, nur wie der Kampf am wirkungs­vollsten zu führen ist. Zum ersten Mal sät sechs Jahren sei eine klare Situation vorhanden, in der die Rolle der Opposition der Sozialdemo­kratie zugcfalleu sei.

Reichstag.

Berlin, 14. Jan. Präsident Löbe eröffnet die Sitzung 4.20 Uhr und gedenkt des furcht­baren E i s e n b a h n u n g l ü ck s i n Herne. Er führt aus: Ueber zwanzig unserer Lands­leute sind bei dem Unglück getötet worden. Eine weitere größere Anzahl lzat schweren Schaden an der Gesundheit erlitten. In einem Bezirk, der in den letzten Jahren so unendlich viel er­tragen und auch viele Menschenopfer gebracht hat ist schweres Unglück über viele Familien gekommen. Mit der Bevölkerung ^betroffe­nen Landesteiles steht der Deutsche Reichstag in tiefer Trauer an der Bahre der Getöteten und spricht den Angehörigen und Verletzten! seine herzliche Teilnahme aus.