Einzelbild herunterladen
 

] 200. Jahrgang.

General-Anzeiger / Amlliches Organ für Stadl- und Landkreis Kanan a. W.

Erscheint täglich mit Ausnahme der 6»niu und Feiertage. / Fernsprech-Anschlutz Nr. 1237 und 1238.

Bezugspreis: Für den halben Monat 1 Reichsmark, für den ganzen Monat 2 Reichsmark ohne Trägerlohn. Einzelnummer 10, Freitag und Samstag 12Reichspfennig. Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Reichspfennig, im Reklametetl von 68 mm Breite 88 Reichspfennig. Offerten gebühr: 80 Reichepfennig. Geschäftsstelle: Hammerstratze s.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hana«. Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höher« Geroall, Streik usw. hat d« Bezieh« keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Für Platzvorschrift und Erscheinungstage d« Anzeige wird keine Gewähr geleistet.

Kr. 28«

Freilag den S. Dezember

1924

Das Neueste.

Wie Reuter erfährt, ist die britische Re­gierung bisher noch zu keiner Entscheidung über das Datum der Räumung der Kölner Zone gelangt. Da die Frage international sei, müsse sie endgültig durch Besprechung der Alliierten Eroßbritaniens geregelt werden, nachdem der Bericht der interalliierten Militärkontrollkom­mission überreicht sei.

Der Botschafter der Sowjetregierung in Paris Krassin ist gestern mittag in Paris an­gekommen.

Der Generalsekretär des Völkerbundes veröffentlicht eine Note Chamberlains an den Völkerbund, in der sich England jede Ein­mischung in den ägyptischen Konflikt verbittet.

Der Dawesplan un­sre interalliierten Schulden.

Die Botschaft, die Präsident Coolidge gestern an den amerikanischen Kongreß bei dessen Zu­sammentritt zu einer kurzen Tagung gerichtet hat, gebt von dem sogenannten Dâwes-Plan aus und feiert ihn als das unfehlbare Mittel, in die verworrenen europäischen Wirtschafts­und Finanzverhältnisse wieder Ordnung zu bringen.

Unter den internationalen Fragen, die aus den Londoner Abmachungen entsprungen sind, steht die der interalliierten Schulden an erster Stelle. Sie ist zur Zeit so aktuell wie möglich Md beschäftigt die Regierungs- und Finanz­kreise in England, Frankreich und Amerika auf das lebhafteste. Frankreich hat wiederholt ver­sucht, die Frage seiner Schuldverpflichtungen England und Amerika gegenüber mit der Frage der EntschädigMgszahlungen zu verbinden. Das hat man in London und in Washington stets abgelehnt. Frankreich hätte es gerne gesehen, wenn die Summen, die es England und Ame­rika aus dem Kriege schuldet, gegen die Ent­schädigungsleistung Deutschlands aufgerechnet worden wären. In England und Amerika legte man indessen Wert darauf, die französischen SchuDen als Separatkonto bestehen zu lassen. Nachdem jetzt die Frage der deutschen Entschä­digungszahlung in dem Londoner Protokoll ihre Losung gefunden hat, ist die Frage der inter­alliierten Schulden wieder akut geworden und Frankreich steht nun vor der Notwendigkeit, sowohl mit England wie mit Amerika eine Ver­einbarung über die Tilgung seiner Schulden zu treffen. Der neue englische Außenminister Austen Chamberlain wird diese Frage bei sei­nem Besuche in Paris sicher anschneiden. Es ist aber anzunehmen, daß Frankreich erst mit den Vereinigten Staaten eine Regelung suchen und finden wird, da es sich hier um den Haupt­posten seiner Kriegsschulden handelt.

Bekanntlich hat Frankreich bisher nicht einen Centime von feinen Kriegsschulden abgetragen. Seine Schulden an Amerika sind mit den in­zwischen ausgelaufenen Zinsen auf rund 4 Mil­liarden Dollar angewachsen. Diese Summe kann Frankreich natürlich nicht in absehbarer Zeit be­zahlen und deshalb richten sich seine Bemühun­gen darauf, günstige Rückzahlungsbedingungen zu erzielen. Die Verhandlungen darüber sind durch den französischen Botschafter in Washing­ton, Jusserand, ausgenommen worden. Es spielt dabei noch eine andere Frage mit. Die Ver­einigten Staaten von Amerika haben durch Herrn Logan, ihren Beobachtungsposten in der Reparationskommission, die Frage der ameri­kanischen Beteiligung an dem sogenannten Da- westopf (Dawespot), d. h. an den deutschen Entschädigungsleistungen nach dem Londoner Protokoll aufrollen lassen. Die Vereinigten Staaten haben in ihrem Sonderfriedensvertrag mit Deutschland ihre Entschädigungsansprüche festgelegt. Da aber die Londoner Vereinbarung ganz wesentlich darauf beruht, daß Deutschland außer den darin festgesetzten Zahlungen keine weiteren Entschädigungen leisten soll, so ergibt sich für Amerika die Notwendigkeit, an dem Dawestopf beteiligt zu werden, wenn anders es nicht leer ausgehen will. Eine solche Beteiligung setzt natürlich die Zustimmung der übrigen In­teressenten voraus. Mit Frankreich ist Amerika sich schon so gut wie handelseinig geworden. Frankreich hat den amerikanischen Anspruch an­erkannt, erwartet aber nun, daß die Vereinigten Staaten ihrerseits bei der Regelung der fran­zösischen Schulden an Amerika Entgegenkom­men zeigen. _

Voraussichtlich wird in nächster Zeit eine besondere französische Kommission unter dem Vorsitz des Finanzsachverständigen Jean Par- mentter nach Washington reifen, um direkte

Verhandlungen über die Rückzahlung der fran­zösischen Schulden zu führen. Der französische Botschafter in Washington wird Anfang Januar in Paris erwartet und wird bis dahin wohl das Terrain genügend sondiert haben, um die fran­zösische Regierung in den Stand zu setzen, be­stimmte Vorschläge zu machen. Bis jetzt besteht sein Vorschlag darin, die Jahreszinsen auf 2 Prozent herabzudrücken, das Schuldkapital um 40 Prozent herabzusetzen und die bisher ausge­laufenen Zinsen zu kassieren. Frankreich beruft 'ich bei diesen Ansprüchen darauf, daß die franz­ösischen Anleihen in Amerika selbst für die An- ertigung von Kriegsmaterial ausgegeben wor- )en sind. Käme eine solche Vereinbarung zu­stande, so wäre das eine außerordentlich große Begünstigung Frankreichs auf Kosten von England, das seine Schulden restlos zahlen muß und das deshalb den französisch-amerikani­schen Verhandlungen mit gespanntester Auf­merksamkeit folgt.

Rückfrage Dal-wins in Washington.

Berlin, 5. Dezbr. DerLokalauzeiger" meldet aus London: Die englische Regierung bat in höflicher Form um nähere Erklärung über Präsident Coolidge'S Aeußerung über die französischen Schulden gebeten.

Der -eulfch-englifche Wandels* und Schiffahrtsvertrag.

Berlin, 8. Dez. Der am 2. Dezember zwi­schen Deutschland und England abgeschlossene Handels- und Schiffahrtsvertrag liegt nun­mehr im Wortlaut vor. Er umfaßt 32 Ar- titel.

Nach Artikel 1 sollen beide Länder das Recht haben, mit ihren Schiffen und Ladungen unbehindert nach allen Ladeplätzen und Häfen zu kommen. Art. 2 steht die persönliche juri­stische Gleichstellung vor. Art. 3 verspricht, daß beide Teile einander in Handel, Schiffahrt und Gewerbe die Rechte zugestehen, die anderen, dritten Staatsangehörigen, ebenfalls zuaestan- den sind. Art. 4 enthält die Gewährung der gegenseitigen Meistbegünstigung. Art. 5 regelt die Eigentumerwerbsfreiheit und Ausfuhrfrei­heit. In Art. 6 wird die Freiheit von militäri­schen Zwangsleistungen vorgesehen. Die Zoll- und Einfuhrbeschränkung ist laut Art. 8 aufge­hoben. Art. 9 sieht die Ausfuhrfreiheit im glei­chen Sinne vor. Ausgenommen davon sind nach Art. 10 die Beschränkungen, die sich aus sanitären Voraussetzungen ergeben. Art. 11 regelt künftige Durchfuhrverbote auf Grund­lage der Meistbegünstigung. In Art. 12 ver­pflichten sich beide Teile, im Falle der Ein- und Ausfuhrverbote alles zu tun, was zur Bekannt­machung, zur Erteilung, zur BeWeuntgung der Verbote und deren Konsequenzen dient. Der Handel mit Berechtigungsscheinen ist ver­boten. Kontingentfragen dürfen ni m Stö­rungen werden. Art. 13 verinricht gerechte Anwendung aller Gesetze und Bestimmungen. Art. 14 sieht die Höhe von Gebühren auf der Grundlage der Gleichberechtigung vor. Laut Art. 15 werden die Bestimmungen der Meist­begünstigung auf die Handelsreisenden und ihre Muster ausgedehnt. Nach Art. 16 sind Aktiengesellschaften, Erwerbsaesellichaften, Ver­einigungen usw. zur Ausübung ihrer Rechte in beiden Ländern befugt. Bei der Be­steuerung werden Aktiengesellschaften usw. des einen Tèlls ebenso behandelt wie solche des an­deren Teils. Der Errichtung von Zweignieder­lassungen, Geschäften usw. sollen keine Hinder­nisse in den Weg gelegt werden. Art. 17 regelt den Durchgangsverkehr. Art. 18 sieht die freie Ein- und Ausfuhr, die freie Passagierbeförde­rung auf allen See- und Binnenschiffen usw. vor. In Art. 20 wird die Gebührenregelung für Häfenordnungen usw. vorgenommen. In Art. 27 wird die Freiheit der Ernennung und Zulassung von Konsulen und Konsulaten zuge­standen. Patent- und Musterschutz usw. werden in Art. 29 auf der Grundlage der Gleichberech­tigung zugesichert. Art. 30 erkennt die Bestim­mungen und die Zuständigkeiten eines überge­ordneten Schiedsgerichtes an. Die Meistbegünsti­gung wird auf sämtliche Kolonien für Deutsch­land und für sämtliche Waren aus den Kolonien (zur Einfuhr nach Deutschland) ausgedehnt. Aenderungen können nach dem 1. September 1926 bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorgenommen werden. Der Vertrag tritt mit der Ratifikation in Kraft und hat für 5 Jahre Geltung. Zwölf Monate vor Ablauf dieser Frist ist der erste Kündigungstermin. Andernfalls läuft der Vertrag Jahr um Jahr automatisch weiter. Der Vertrag kann unter 12monatiger Kündigungsfrist für die kolonialen Gebiete (Art. 31 Md 32) außer Kraft gesetzt werden.

London, 4. Dez. In einem Interview über den englisch-deutschen Handelsvertrag erklärt« der Präsident des Handelsamtes Sir Philip Greame, da« Handeis- amt und daS Foreign Office seien während der Ver­handlungen ständig von einem beratenden Ausschuß unterstützt worden, in dem die Banken, die Industrie, die Schiffabrtskreise usw. vertreten gewesen seien. Die MeistbegünstigungSklausel des Vertrage», so erklärt- Greame weiter, sei sehr befriedigend und so präzise gehalten, wie bisher in keinem Handelsvertrag. Beide Seiten hätten Verzeichnisse mit einer Einfuhrabgabe der belegten Güter «»»getauscht. Er hoffe, daß diese Listen einen sehr beschränkten Charakter trügen, denn dies würde ein großer Vorteil für den Handel sein. England habe zugestimmt jede LuSnalmebehandlung gegen Deutsche aufzukeben. Ueber die Frage der Zu­lassung deutscher Seeleute auf britischen Schiffen er- klärte Lloyd Greame, die britische Politik würde stets darauf Einarbeiten, daß kein Ausländer eine Stellung erhalte, die ein Engländer ausfüllen könne. Im Auswanderungsverkehr habe es sich jedoch als notwendig herausgestellt, deutschsprechende Seewärts zu verwenden. Weiter bemerkte Greame, die Reparationsfrage liege außerhalb des Vertrages; doch werde die 26prozentige Abgabe auf­rechterhalten mit der Maßgabe, daß, wenn irgend eine andere Methode ausfindig gemacht werden könne, die die Zustimmung aller Parteien finde und dre den gleichen Betrag für die britische Regierung mit dem gleichen Prioritätsrecht abwerfe, die britische Regierung bereit sei, diese oder eine andere Methode im günstigen Sinn« zu erwägen. In diesem Falle würde kein besonderer Wunsch bestehen, die 26 prozentige Abgabe aufrechtzuerhalten."

Japan gegen eine weisere Abrüstung zur See.

New Kork, 5. Dez. In Washingtoner voliiischen Kreisen finden die aus Japan kommenden Nachrichten starke Beachtung, nach denen Japan auf keinen Fall ârüt. L M â eim...to^^ Flottenstarke durch eine neue Abrüstungskonferenz zu beteiligen. Die scheinbar von maßgebender japanischer Seite stammenden Nachrichten gegen eine neue Ab­rüstung werden von der ganzen japanischen Presse eingehend erörtert. Es wird behauptet, die geogra­phische Lage Japans gestatte keine weitere Flotten­abrüstung.

Verhaftung eines französischen Saupimanns,

Paris, 4. Dez. Der französische Exkapitän Sadoul, der während seiner Abwesenheit wegen Hoch­verrats zum Tode verurteilt wurde und gestern von Moskau nach Paris zurückgekehrt ist, wurde um die Miltagsstunde verhaftet und nach dem Mibtär- gefängniS Pere du Midi übergeführt. Der Abge­ordnete Berton teilte in der Kammer mit, daß er die Regierung über die Festnahme zu interpellieren wünsche. Die Kampier beschloß jedoch mit 545 gegen 29 Stimmen der Kommunisten die Vertagung der Inter­pellation.

Das Kabinett Herriot und der Fall Sadoul.

Paris, 5. Dez. Die Verhaftung EadoulS wird beute von sämtlichen Blättern besprochen. Die oppo­sitionelle Presse greift Herriot ungewöhnlich scharf an. ßiberfé behauptet, Herriot habe während der ganzen Nacht mit der russischen Botschaft verhandelt, um Sadoul zum Verlassen der Botschaftsgebäudes zu bewegen. Von maßgebender Seite wird diese Dar­stellung bestritten und entschieden in Abrede gestellt. DerMatin" will wissen, ^ab Mitglieder der Pariser Freimaurerloge Sadoul Obdach gewährt hätten. _ Die Regierung wird, wenn sie den Angriffen der Opposition die Spitze abbrechen will, den Nachweis erbringen müssen, daß zwischen Herriot und der russischen Bot­schaft wegen der Verhaftung Sadoul» keine Verhand­lungen gepflogen wurden. Herriots Kabinett ist ge­fährdet, weil es den Schein gegen sich hat. Die kom- mun-stischen Manhestationen am Tage der Ueberfübrung Jaurès, die von einem kommunistischen Abgeordneten gestern herausbeschworenen Zwischenfälle vor der Kammerkommissiou und schließ! ch der Fall Sadoul werden auch von gemäßigten Blättern als ein An­zeichen der fortschreitenden Verbreitung deS Bolsche- Wismus in Frankreich auSgelegt. .Journal des Debats' meint, das Kabinett Herriot müsse entschieden für ober gegen die Revolutionäre Stellung nehmen und da Herriot nicht der Mann sei, der sich zu einem Entschluß in der einen oder anderen Richtung aufraffen kann, würde er am besten tun, sich einen ehrenvollen Rück­tritt zu sichern. In der Kammer gab Herriot gestern nachmittag die Erklärung ab, daß die Regierung durch die Festnahme SadoulS nur ihre Pflicht getan habe und sich in daS Gerichtsverfahren, das gegen den früheren Hauptmann Saroul geführt werde, weht cinmiichen könne. Die Eiklärung wurde beifällig ausgenommen. Der Verteidiger Sadoul» teilt mit, eaß der Prozeß wahrscheinlich erst in drei bis vier Kochen aufgcrollt werbe.

Der preutzi^che Wohlfahrlsminister über die Wohnungszwangswirt'chaft.

Hainborn, 5. Dez. In einer ZentrumSversamm- lung verteidigte der preußische Wohlfahrt»minisr>-r Hirtsicfer feine Wohnungspolitik gegen die Angriffe der Hausbesitzer. Er betonte, daß er nicht Porte.- 'ekretär der Hausbesitzer sei, sondern preußischer Wobl- labrtSminifter, der für mehr als einen Stand zu fernen habe. Wenn die Hausbesitzer mit den Mieten

nicht auskommen, so läge bas nicht am C.fel, sondern daran, daß die FriedenSmiete zu niedrig ober der Ge- bäudewerl für die Besteuerung zu hoch geschätzt sei. Eine neue Einschätzung werde borgenommen werden. Die volle FriedenSmiete sei zur Zeit für die Arbeit­nehmer untragbar. Er verlangte den Abbau bet Wohnungsnotgesetze. Die neue Mietsbildung wirft zur Zeit nicht als eine Besserung.

Gott fei es gek-agt.

Am 4. Mai d. 3s. machten von 38 341 000 stimmberechtigten Deutschen nur 77,8 Prozent von ihrem Stimmrecht Gebrauch, b. b. daß an­nähernd 10 Millionen ihre staatsbürgerliche Pflicht am 4. Mai schmählich verbummelten.

Am 4. Mai d. 3s. wählten dank der viele« sonstigen Parteien der Zersplitterung und der lieben deutschen Eigenbrötelei nicht weni­ger als 842 000 Deutle vergebens, weil sie ihre Stimmen dielen Parteigebilden zuwand- len, die niemals Aussicht auf Eroberung auch nur eines Mandats im Reichstag hatten. Selbstausschaltung von annähernd einer Mil­lion Wähler und Entführung von rund 15 Ab­geordneten. die den großen Parteien verloren gingen.

Bei der am 7. Dezember staktfindenden Wahl treten noch mehrsonstige Parteien auf den Plan und die ^ahl der deutschen Wäh­ler. die sich selbst ausf*affen, deren Stimmen als verloren gelten, wird, diesmal affo noch größer werden. Selbst wenn diese Parteien 3 oder 4 Abgeordnete durchbringen, was könn­ten diese dann praMfch erreichen? 3n Wirklich­keit nichts. 3n den großen Parteien lassen sich manche Wünsche durchsetzen gegen sie

En^li che Aole an den Völkerbund.

Genf. 4 Dez. Der Generalsekretär des Völ­kerbundes veröffentlicht eine Note Chamber­lains an den Völkerbund, in der sich England jede Einmischung in den ägyptischen Konflikt verbittet. Am Schluß der Note heißt es:

Die Regierung Seiner Majestät würde jeg­lichen von einer anderen Macht unternommenen Versuch, sich in die ägyptischen Angelegenheiten einzumischen, als eine unfreundlich« Hand­lungsweise betrachten, und joden Angriff auf ägyptifches Gebiet als ein Vorgehen ansehen, dem sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten müßte. Die Regierung Seiner britischen Maiestät würde unter diesen Umstän­den nicht dulden können, daß das Genfer Protokoll, sofern es von Aegypten unter­zeichnet wird, der ägyptischen Regierung die Möglichkeit geben sollte, die Intervention des Völkerbundes über dje Regelung von Fragen nachzusuchen, die ausschließlich dem Gutdünken der Regierung Seiner britischen Majestät an­heim gestellt ist.

Schweres Voolsunglück auf der O'lsee.

Königsberg. 4. Dez. In der Nacht zum Donnerstag überraschte ein böiger Nordwest­sturm acht Fischerboote vor Sarkan auf See. Vier Boote konnten das Sanb erreichen, zwei schlugen kurz vor der Küste um. Die aus sieben Mann bestehende Besatzungen konnten nicht mehr gerettet werden. Ein anderes Boot konnte'auf der Kurischen Nehrung in der Nähe von Bofisten geborgen werden, jedoch nur mit zwei Mann der Besatzung, während zwei an­dere Leute von der schweren See über Bord gespült wurden. Ein Boot wird noch vermißt, nur seine Segel wurden an Land geschilt. Vom Boote selbst und den vier Insassen ist bis heute keine Spur zu finden gewesen, sodaß mit einer Gesamtzahl von dreizehn Toten gerechnet wer- den muß. Fast alle ErtrMkenen sind ver­heiratet.

Die Steuerreform.

Bcrli», 5. Dez. W-e wir von zuständiger Seite erfahren, ist das ReiâSfinanmunistmum mit der Re- korm der ganzen Steuergesetzgebung beschäftigt, die jedoch nicht vor Avril nächsten JabreS abgeschlossen sein dürfte. Man hofft, wenn sich ein tteb-rblick über die finanzielle Loge gewinnen läßt, die Umsatzsteuer um ein weiteres ^» Proz. ermäßigen zu können.

Wahlprvpagandasahrlen.

B rli», 4 Dezember. Wie der Amtliche Preußi­sche Piessedienst erfährt, bat der Berliner Polizei' Präsident allen Parteien, die einen entsprechende,! An­trag bestellt haben, am Wahltag sogenannte yftopa- aanbafahvten auf Lastautos ober Wagen mit Plakaten, Mnsik und Fahnen gestattet unter der Bedingung, daß bei dieser Gelegenheit keine Ansprachen gehalten werden.