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Zou. Jahrgang.

SanauerSAnzeiger

General-Anzeiger / Amtliches Organ für Sladl- und Landkreis Kanau a. M.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprech-Anschluß Nr. 1237 und 1238.

Bezugspreis: Für den halben Monat 1 Reichsmark, für den ganzen Monat 2 Reichsmark ohne Trägerlohn. Einzelnummer 10, Freitag und Samstag 12Reichspfcnntg. Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Reichspfennig, im Reklameteil von 68 mm Breite W Retchspfenntg. Offertengebühr: 80 Reichrpfennig. Geschäftsstelle: Hammerstraße S.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. Bei«werfchuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung bes Bezugspreises. Für Platzvorschrift und Erscheinung-tage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.

Nr. 284

Mittwoch den 3. Dezember

1924

5er deM-Wi $oniie

B e r l i n, 2. Dez. Die Verhandlungen über einen Handels- und Schiffahrksverkrag zwi­schen Deutschland und Großbritannien wurden am 2. Dezember in London zu Ende geführt. Der Vertrag wurde nachmittags im Foreign Office in London durch den deutschen Botschaf­ter in London und Ministerialdirektor von Schubert für Deutschland sowie dem britischen Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten und Lord d'Abernon für Großbritannien un­terzeichnet. Der Text des Vertrages wird in Deutschland und England am 5. Dezember vor­mittags veröffentlicht.

Zu dem Abschluß des Handelsvertrages er­fahren wir von gutunterrichteter Seite noch folgende Einzecheiten:

Der gestern in London unterzeichnete deutsch­englische Handels- und Schiffahrtsvertrag be­ruht auf der Grundlage der allgemeinen Meistbegünstigung. Er umfaßt alle Gebiete: Zölle, Schiffahrtsrechte sowie auch die gegenseitige Anerkennung der Konsulate und enthält einen vesonderen Schiedsgerichtspara­graphen, der auf die Dauer von 5 Jahren ab­geschlossen und dann mit einjähriger Frist kündbar ist Der Vertrag bedarf der Ratifizie­rung durch die beiderseitigen Parlamente. Da nicht anzunehmen ist, daß bis zum Stichtage, dem 10. Januar 1925 (Ablauf der fünfjährigen Frist aus dem Versailler Vertrag) in Deutsch­land und in England die Ratifizierung durch die Parlamente möglich ist, muß für die Zeit nach dem 10. Januar 1925 mit einem vertrag­losen Zustand gerechnet werden. Ob für diese Zeit noch ein modus vivendi gefunden wird, iiebt äoaui. ân einem besturperen. ProrotoÜ, ist nâfestgestellt, daß bei künftigen Zollerhöhun- gen keiner der beiden Staaten seine Zölle so zu­spitzen soll, daß sie nur den Gegenkontrahenten treffen könnten. In der Frage der 26-prozentigen Ausfuhrabgabe liegt eine endgültige Abmachung bisher noch nicht vor, weil hier noch weitere Verhand­lungen mit dem Generalagenten notwendig sind. Es kann aber mit dem Zustandekommen einer Vereinbarung gerechnet werden, dahin­gehend, daß Schikanen in der Erhebung ausge­schlossen sind und eine Schädigung des deut­schen Handels vermieden wird. Künfticihin soll der deutsche Exporteur mit der Ausfuhrabgabe nichts mehr zu tun haben, die vielmehr un­mittelbar von Regierung zu Regierung, und zwar nicht in Pfunden, sondern in Mark gut- aeschrieben werden soll, ohne daß die Gesamt­höhe der deutschen Reparationsverpflichtungen dadurch vergrößert wird.

Mit der Unterzeichnung des deutsch- englischen Handelsvertrages hat Deutschlarüi jetzt mit zwei Großmächten, den Vereinigten Staaten und Großbritannien, han­delspolitisch einen Zustand erreicht, der auf dem Grundsatz der allgemeinen, uneingeschränkten gegenseitigen Meistbegünstigung basiert. Die gegenseitige Meistbegünstigung werde gewährt bezüglich der Zölle, der See- und Küstenschiff­fahrt, des Niederlassungsrechtes fremder Staatsangehöriger, der Anerkennung von Han^ delsgesellschaften, des Konsulatswesens usw. Bemerkenswert ist, daß sich in dem deutsch-eng­lischen Handelsvertrag ein Schiedsgerichtspara- graph befindet, demzufolge alle Streitigkeiten, die sich bei der Auslegung des Vertrages erge­ben könnten, einem Schiedsgericht unterbreitet werden sollen. Der Vertrag gilt für fünf Jahre mit einjähriger Kündigung. In Kraft tritt der Vertrag erst nach der Ratifizierung durch das deutsche und englische Parlament. Dem Vertrag ist ein Protokoll beigegeben, in welchem die bei­den vertragsschließenden Mächte Übereinkom­men, unter formaler Wahrung der Meistbegün- stigungsklausel keine Zollpolitik zu treiben, die für die andere Macht besonders schädlich wäre. Sollte sich dennoch aus bestimmten Zollmaß­nahmen ein besonderer Nachteil für eine der beiden vertragsschließenden Parteien ergeben, so sollen neue Verhandlungen ausgenommen werden, um derartige Schädigungen zu besei­tigen.

Befriedigung in englischen Kreisen.

Berlin. 2. Dez. Aus London wird gemeldet: Die deutsche Delegation hat London schon zum Teil gestern verlassen, zum Teil verläßt sie London heute früh. In englischen Kreisen herrscht über das Zustandekommen des Vertra­ges Befriedigung. Soweit die Abendpresse sich

zu dem Abkommen äußert, drückt auch sie ihre Zufriedenheit über das Zustandekommen des Vertrages aus. Man verspricht sich von dem Abkommen Vorteile für die englische Industrie.

eine nichtige Selbstermachiigung der Reichsregierung.

Leipzig, 2. Dez. Der sechste Zivilsenat des Reich-gericht» hat in einer grundsätzlichen Entscheidung ausgesprochen, daß die im § 69 der dritten Steuer- Notverordnung ausgesprochene Selbstermächtigung der Reich-regierung nicht der Verfassung entspricht und daher nichtig ist. Damit versagt das Reichsgericht, wie in denReichsgerichtsbriefen" auSgeführt wird, der Regierung das Recht, die Aufwertnngsfragen, so­weit sie die Unfallversicherung betreffen, unter die dritte Steuernotverordnung zu ziehen, denn die An­sprüche der Unfallversicherten seien keine Vermögens­anlagen im Sinne der dritten Steuernotverordnung. Das Bestreben der Versicherungsgesellschaften, in dem vorliegenden Fall das Aufwertung-verlangen aus den Ansprüchen der Unfallversicherung vor die Auswertungs» stelle zu bringen, wird durch diese Stellungnahme der Reichsgericht- als gesetzlich unberechtigt erklärt. So­mit ist bei einem Streit über die Höhe der Auf­wertung der Ansprüche der Unfallversicherten der ordentliche Rechtsweg zulässig.

Neuregelung der amtlichen Fn-exberechnung.

Berlin, 8. Dez. Die Verhandlungen über die Berechnung der Lebenshaltungsindexziffer wurden am Dienstag im Statistischen Reichsamt mit den Mit­gliedern der Jndexkommiision fortgesetzt. Als Unter­lage der Besprechungen dienten Vorschläge des Statisiischen Reichsamtes über eine Erweiterung der und der Arbeitgeber machten MSrideruncMorschlSge, die im einzelnen dem Statistischen Reichsamt einge- reicht und in einem engeren Arbeitsausschuß der Jn- dexkommission endgültig geprüft werden.

Der Parteicharakter des Reichs­bannersSchrvarz-Ror-GolL" durch

Gerichtsurteil feftgesteM.

Zn einem Strafverfahren, das der preußische Minister des Innern, Severing, gegen die Kreuzzeitung" anhängig gemacht hatte, weil in derKreuzzeitung" ausgeführt worden war, daß dasReichsbanner Schwarz-Rot-Eold" eine parteipolitische Organisation sei, und daß Herr Severing diese geduldet habe, während er den Ostpreußentag unter der Begründung, er sei nicht völlig unpolitisch, verbot, sprach das Gericht den verantwortlichen Jnnenpolitiker derKreuz­zeitung" frei mit der Begründung, daß der Be­weis als geführt angesehen werden könne, daß das ReichsbannerSchwarz-Rot-Eold" eine parteipolitische Organisation sei. Die Kenn­zeichnung der Begründung dieses Verbots als bodenlose Heuchelei" wurde, wie wir der Kreuzzeitung" entnehmen, als in Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgt, geachtet.

Taktlose Angriffe der Vorsitzenden des Reichsbanners" Hörsing.

Der deutsch - volksparteiliche Abgeordnete des- Preußischen Landtags, Joseph Buckborn, hat an den, preuß!schenJnnenminlster Severing folgendes Schreiben, gerichtet:

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, habe ich mit einigen Parteifreunden die ungualifizierbare Aeuße­rungen deS Vorsitzenden deS Reichsbanners Schwars- Rot-Gold, des Oberpräsidcnten her Provinz Sachsen. Herrn Hörsing. in dem Wahlaufruf dieses Reichs­banners gegen meine Person, zum Anlaß einer kleinen Anfrage an das Staaikmmistermm gemacht. Inzwischen hat Herr Hörsing auf dem Gautag des Retchsbannes Schwarz-Rot- Gold in Berlin erneut Vorstöße gegen meine Partei unternommen die gleichfalls den Takt vermissen lassen, den ein Beamter von der Stellung des Herrn Overpraudenten von Sachsen gegen eine Partei einnehmcn sollte, die noch in dem Kabinett vertreten ist, das die Geichafte bis zur Neuwahl einer anderen Regierung fuhrt Ich wende mich an Sie, als den Vorgesetzten des Herrn Hörsing, damit nach außen nicht der Eindruck erw-ckt wird, als ob wir stillschweigend diese Vernnglimpnmgen hinnebmen; Eine Klärung der ganzen Uugelegenveit wird ja erst im neuen Landtag möglich sein, dort aber ganz ohne Frage erfolgen."

Zuchthausstrafen für Kommunr len.

Freiburg i. Dr., 2. Dez. In den verschiedenen Hochverratsprozessen, die hier vor dem süddeutschen Senat des SLaarsgenchts- hofes verhandelt worden sind, und dw die Un­ruhen und Ausschreitungen im ©eptenwer bezw. Oktober vorigen Jahres tm oberbadischen Wiesental betreffen, wurde heute das Urteil ver­kündet. Es erhielten u. a. Kaufmann Sterner

aus Mannheim 8 Jahre Zuchthaus, Schriftsetzer Rümmele aus Zell im Wiesental 7 Jahre Zucht­haus, Arbeiter Fritz aus Zell 5 Jahre Zucht­haus, Stadtrat Hermann Herbster aus Lörrach 3 Jahre Zuchthaus, Kaufmann Langendorf aus Friedrichsfeld 3 Jahre Zuchthaus, Arbeiter Roth aus Lörrach 3 Jahre Zuchthaus. Schlosser Büchel aus Lörrach 3 Jahre Zuchthaus, Mon­teur Grimm aus Hügelheim 3 Jahre Zuchthaus, Lehrer Hetz aus Zell 3 Jahre Zuchthaus, Gipser Scheffel aus Zell 4 Jahre Zuchthaus, Arbeiter Kohlenbrenner aus Zell 4 Jahre Zuchthaus, Mechaniker Bachmann aus Zell 4 Jcchre Zucht­haus, Arbeiter Gustav Weißenberger aus Zell 4 Jahre Zuchthaus. Von den Angeklagten im Falle Herbster und Genossen wurden fünf frei­gesprochen, alle anderen Aegeklagten wurden zu geringen Zuchthaus- und Gefi^Strafen verurteilt, von welchen Strafen ein großer Teil durch die lange Untersuchungshaft als verbüßt gilt. Auch bei den namentlich aufgeführten Ver- urteilten ist die Untersuchungshaft bis zu 11 Monaten und teilweise bis zu einem Jahr an- gerechnet worden. Alle Geldstrafen sind als ver­büßt angenommen. Für die Freigesprochenen fallen die Kosten der Staatskasse zur Last. In den beiden abgetrennten Verfahren wurde der Angeklagte Maler Josef Göcke aus Brennet zu 4 Jahren Zuchthaus und der Bahnhofsbuch­händler Geifert aus Waldshut zu 3 Jahren Ge­fängnis verurteilt. Auch diesen wurde der größte Teil der erlittenen Untersuchungshaft angerechnet. Im allgemeinen hat das Gericht entsprechend den Anträgen des Oberreichsan­walts geurteilt. Damit haben die Verhandlun­gen des Staatsgerichtshofes in Freiburg ihren Abschluß gefunden. *

In der Urteilsbegründung hielt der

tige Regierung mit Gewalt zu 'stürzen und' eine Arbeiter- und Bauernregierung nach bem Mu­ster der russischen Sowjetregierung aufzurichten. In diesem Sinne betätigten sich im Herbst 1923 auch die oberbadischen Kommunisten, wobei sie die ursprünglich aus Lohnbewegungen entstan- dene Unruhe in Lörrach und Umgebung zu ihren Zwecken zu benutzen suchten. Bei diesen Unruhen war eine Reihe von Angeklagten be­teiligt. Im Zusammenhang mit ben von den Kommunisten schon während der Unruhen ver­folgten Pläne fanden dann im Laufe des Okto­bers unter Leitung einiaer Angeklagter in Neu­stadt im Schwarzwald, Brombach, Zell im Wie­sental, Lörrach und Lörrach-Stetten Versamm­lungen statt, wobei von einigen der Angeklagten aufrührerische Reden gehallen wurden und die nähere Ausführung der geplanten Aktionen be­sprochen wurde. Im Anschluß an diese Ver­sammlungen fanden auf Anstiftung der als Füh­rer hauptsächlich hervorgetretenen Angeklagten Steiner und Rümmele verschiedene schwere Ein- bruchsdiebstähle statt, wobei größere Mengen Sprengstoff erbeutet wurden, die bei der An­fertigung von Handgranaten Verwendung fan­den. An diesen Verbrechen und Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz war eine größere Anzahl der Angeklagten beteilgt. Alle diese Umtriebe wurden größtenteils inszeniert in Uebereinstim­mung mit den von der kommunistischen Zen­trale' in Stuttgart gegebenen Anweisungen. Einen klaren Einblick gewährte in dieser Be­ziehung die bei einzelnen der Angeklagten, hauptsächlich bei dem Angeklagten Steiner, ge­fundenen Fragebogen und sonstigen Schrift­stücke. In den Versammlungen wurde nicht nur vom gewaltsamen Umsturz gesprochen, sondern auch die Einhaltung eines Stuttgarter Kampf­plans von den Führern (Steiner. Rümmele und Herbster) empfohlen. Aus allen diesen Gründen kam das Gericht zu dem Schluß, daß alle An­geklagte mit wenigen Ausnahmen sich des Ver­gehens und Verbrechens des Hochverrats, gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Republik­schutzgesetz schuldig gemacht haben.

Leipzig, 2. Nov. Vor dem Leipziger Schwur­gericht hatten sich die Quesitzer Kommunisten, der Fleischer Hofmann und der Drechsler Bey­rich und Genossen aus Markranstädt wegen versuchten und vollendeten Todschlags, sowie wegen schwerer Körperverletzung und Landfric- densbruchs zu verantworten. Am 11. Mai haben die Angeklagten einige Stahlhelmleuts, die vom Deutschen Tag aus Halle zurückkehrten, nachts in Ouasnitz überfallen und einige Mitglieder der Organisation schwer mißhandelt, darunter den landwirtschaftlichen Gehilfen Jähnickc so schwer, daß dadurch der Tod herbeigeführt wurde. Es erhielten HoLMLUr 5 S^^ ^^'

Haus und 5 Jahre Ehrverlust, Beyrich 4 Jahrè Zuchthaus und 4 Jahre Ehrverlust, die übrigen Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis 2*4 Jahren.

Hannover, 2. Dez. Heute begann vor 6etn erweiterten Schöffengericht in Hannover bis Verhandlung gegen 12 Arbeiter wegen Land­friedensbruchs (öffentliche Zusammenrottung^ und Gewalttätigkeit, die den Tod des Untern Primaners Werner Tischer, der Mitglied des Jungdeutschen Ordens war, zur Folge hatte. Die angeklagten Burschen hatten eine Abteilung des Jungdeutschen Ordens, die in Eilenried« eine Uebung abhielt, angegriffen. Es war zu mehreren Zusammenstößen gekommen, wobei der Unterprimaner Tischer mit einem Holz­knüppel niedergeschlagen und so schwer verletzt wurde, daß er zwei Tage später starb. Die mei­sten Angeklagten belasteten den Arbeiter Chri­stian Berg, der nach seiner Aussage einen an­deren Täter herbeigeholt hatte, während andere wieder den Arbeiter Georg Schmidt als den­jenigen bezeichneten, der auf Tischer losschlug.

Das neue Organ der RepublikanerDie

Republik" legte zum 9. November ein neues Bekenntnis ab. Es heißt dort in einem Artikel eines Armin Deguer:

Reißt die Minister aus ihren Sesseln, plün­dert die Magazine und streut Mehl unter die Menge! Entweiht die kir cm! ... rmt die Parlamente! Erlösung! Erlösung!"

Und das nennt sich Schützer der Republik! Man sieht, wie recht die Franzosen tun, wenn sie ihre ganze Hoffnung auf die zersetzende Wirkung der

betrifft, die wir keineswegs die Diederaufrich- tung Deutschlands wünschen, so richtet sich un­sere Hoffnung für die nächste Dahl auf die zer­setzende deutsche Sozialdemokratie."

Der Revater Putsch.

Reval, 2. Dez. Auf Seiten der Staatsver- teibiger sind 18 Tote, davon 5 Offiziere und 3 Ka­detten zu beklagen, ferner 88 Verwundete, darunter 3 Osfizicre, 19 Kadetten und Soldaten uns 16 Privat­personen. Die Zahl der gefallenen Kommunisten ist noch nicht festgestellt, doch soll sie bedeutend sein. Etwa 60 Kommunisten sind verhaftet und dem Stand- geridit übergeben worden. 20 Aufständische sind von c-en Feldgerichten zum Tode verurteilt und erschossen worden. Völlige Ruhe herrscht überall, auch an den Grenzen und an der Küste.

Die esthnische Regierung protestiert in Moskau.

Paris, 2. Dez. DieInformation" er­fährt aus Reval, daß die esthnische zceqteruna gestern eine energische Protestnotenach Moskau geschickt hat. Esthland verlangt die Einstellung der feindlichen Kundgebungen, die in Moskau, Petersburg und in anderen Städ­ten veranstaltet wurden. In der Note wird fest- gestellt, daß Beamte der Sowjetregierung an den Kunndgcbungcn keilnahmen und eine Re­solution gegen dieweißen Banditen des esth­nischen Kabinetts" zur Annahme gelangen ließen.

Enlspannung in Aegypkeu.

London, 2. Dez. Reuttr m-ldet aus Kairo: Der llntcrricktsmiuister und der Minister für öffentlich« Arbeiten sind zurückaetreicn. Gründe für ihren Rück­tritt sind nicht bekannt. Es steht zu erwarten, daß auck der Verkehrsminister zurücktreten wird.

Die Medizinstudenten haben den Rat Zaghlul Paschas befolat und das Studium wieder ausgenommen. Der Unterricht nimmt im allgemeinen wieder seinen normalen Gang.

D-e britischen Truppen haben das Zollgebâud« von Alexandrien geräumt. Da» Kabinett wurde teil­weise aanz ergänzt. Tewfik Pascha Rifaat. 1920/23 schon UnternchtSminister, übernahm das Portefeuille, Sakeb Bry Euan, ein in Enaland erzogener Jungä-hpter übernahm das Unter''aatssekretariat im Arbeitsamt. Der cnglifdje bevollmächtigte Minister Henderson ist heute in Kairo einaetroffen. Die UutersuckimgSkommisston hat die Frage betreffend die Gesetzmäßigkeit der vor- neuominenen Verhaftungen der Parlamentarier be­jahend beantwortet.

London, 2. Dez. In einem Leitartikel stellt Re Times" die Besserung der Lage in Aegypten fest; ES wäre sedock verfrüht, wenn man annehmen wollte, f«6 bereits alles völlig in Ordnung sei. Dw Deklaration vom Jahre 1922 müsse aufrecht erhalte« weiden. Die Zeit sei jedoch ackommen,

«oc der gesamten Welt mit Nackdruck am