SanauerSAnzeiger
General -Anzeiger / Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. M.
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Nr. 283
Dienstag den 2. Dezember
1924
Das Neueste.
— Bei Siegen wurde von einer SSköpfige» Bande i»f eine Villa einen Ueberfall verübt. Die sich entgegen stellenden Personen wurden erschossen. 8 Tote sin- zu verzeichnen. Nach vollbrachter Tat steckten die Räuber die Villa in Brand. Die Leichen wurden teil« Mise verkohlt aufgefunden.
— In Darmstadt ist heute vormittag der Ober- reMeur der dortigen hessischen LandertheaterS Joses Schlenker infolge einer an sich gut verlaufenen Ope' rotten an einer Herzaffektion gestorben. Schlenker war durch seine großen Operninszenierungen in ganz Dentschlamd bekannt geworden.
— Der diplomatische Berichterstatter der „Daily Telegraph" erwartet für heute die Unterzeichnung des Entwurfs des deutsch-englischen Handelsvertrages.
— In Reval ist gestern ein kommunistischer Putsch ausgebrochen. Ueber ganz Estland ist der Kriegszustand verhängt worden.
Arbeirs-iensipsttchl im Freistaat Danzig.
Nach dem Kriege, kn der Zeit Deutschlands größter Not, tauchte der Gedanke auf, eine allgemeine Arbeitsdienstpflicht einzuführen, um auf diese Weise die Möglichkeit zu haben, lebensnotwendige Reichs- und Staatsbauten, die wegen der schlechten geldlichen Lage sonst nicht ausgeführt werden konnten, billig herzustellen. Dieser Plan wurde aber von seinen Freunden nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen verfochten, sondern auch deshalb, weil er Ersatz zu bieten schien für die auf Grund des Vertrags von Versailles aufgehobene allgemeine Wehrpflicht. Eine besondere Stütze für die Möglich- feü der Durchführung einer solchen Absicht giouöten ine Freunde in dem Arbeilsürenst- pflichigesetz erblicken zu dürfen, das in Bulgarien beschlossen worden und in Kraft getreten war. Hier handelte es sich im wesentlichen um einen Schlag der Bauernregierung gegen die städtische Bevölkerung. Der Erfolg des Arbeitsdienstes in Bulgarien ist nicht sonderlich ermutigend gewesen, und das Gesetz steht heute eigentlich nur noch auf dem Papier. Seinen Grundgedanken greift jetzt aber der Senat des Freistaates Danzig auf. Anlaß dazu ist die Gefahr, in der das ganze Freistaatgebiet ständig bei Hochwasser schwebt, weil Polen die Weichsel vollkommen hat verludern lassen und dem Strombau nicht die Sorge angedechen läßt, die unumgänglich ist. Bei den natürlichen Ver- hältnissen des Weichselgebiets wirkt sich ein Hochwasser am verheerendsten im Mündungsgebiet der Weichsel, eben im Freistaat Danzig, aus. Bei dem letzten Frühjahrshochwasser stand der Spiegel der Weichsel 7 Meter über dem Pflaster am Danziger Rathaus, und es wäre zu einem unabsehbaren Unglück gekommen, wenn die Wassermassen bei einem Dammbruch sich den Weg in die Niederung und in die Stadt gebahnt hätten. Immerhin sind auch bei diesem Hochwasser an den Deichen Schäden im Betrage von vielen Millionen Gulden entnau- den, die aus den laufendn Einnahmen zu beseitigen dem Freistaat unmöglich ist. Nach den Feststellungen der Vorkriegszeit würden bei Hochwassergefahr 4000 Mann an Hilfskräften benötigt werden. Auch beim diesjährigen Hochwasser der Weichsel sind von Polen sowohl wie von Deutschland in Erkenntnis der Sacylage Massenhilfen in Gestalt von militärnchen Abteilungen verwandt worden. Da Danzig nun weder Militär noch geschulte Arbeitermassen in dem Umfang zur Verfügung stehen, muß man sich nach einer anderen Methode umsehen. Es muß erreicht werden, daß binnen zwei Stunden nach dein Notalarm ein erster Schub von mindestens 1000 Mann in Kraftwagen auf dem Wege nach den Gefahrenplätzen ist. Der Senat schlägt deshalb vor, entsprechende Mannschaften zur Leistung von Hilse gesetzlich zu verpflichten. Dies will er erreichen, indem er bem Volkstag ein Arbeitsdienstpflichtgesetz zunächst im Entwurf vorlegt, nach welchem jeder ummn liche Danziger Staatsangehörige von 18 bis 22 Jahren arbeitsdienstpflichtig ist. Die Arbeitsdienstpflicht umfaßt die Notarbeitspflicht. Jeder männliche Danziger Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet, soll vorn 1. November des betreffenden Jahres an für bie Dauer von drei Jahren der Notarbeitspflicht unterworfen sein.' Dazu soll gehören, daß jeder Pflichtige in demselben Jahre, in welchem er das 18. Lebensjahr vollendet, sich einer Arbeitsübung von mindestens 2 Wochen bis zu I
Dolschewistenübersall aus Reval.
Kriegszustand über ganz Estland.
Stockholm. 1. Dez. Die in Estland besonders in der letzten Zeit wieder sehr stark befürchtete Dolfchewiken-Revolukion ist heute früh in Reval zum Ausbruch gekommen. Mit Gewehren und Handgranaten bewaffnete Kommunisten bemächtigten sich der Eisenbahnstationen und suchten die Ministerien sowie die Telegraphen- und Telephonstalionen zu besetzen. Hierbei fiel eine Anzahl Schutzleute. General Laidonner erhielt von der Regierung sofort diktatorische Vollmachten für die rücksichtslose Rie- derkämpfung des Aufruhrs und Reval wurde in Belagerungszustand versetzt. Die Truppen unterdrückten den Aufstand und stellten die Ordnung in zwei Stunden wieder her. Die Zahl der Opfer übersteigt wahrscheinlich 50; unter den Toten befindet nch auch der Verkehrsmini, ster Sark. In ganz Estland ist der Kriegszustand proklamiert worden. General Laidonner ist zum Oberkommandierenden mit außerordentlichen Vollmachten ernannt worden. Die Regierungsgeschäfte nehmen ihren normalen Fortgang, die Stadt ist wieder ruhig.
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Reval, 2. Dez. Heute nachmittag fand eine außerordentliche Sitzung des Parlaments statt. Staatspräsident Akel machte Mitteilungen von den außerordentlichen Maßnahmen der Regierung, die zum Teil der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Der Staatspräsident führte in seiner Rede aus:
Banden der dritten Internationale haben einen bewaffneten Aufstand organisiert. Unter den Opfern befindet sich auch der Verkehrsminister fiaxt .(Das Parlament ehrt sein Gedächtnis durch Erheben von den Sitzen.) Kom- munistische Banden sind im ganzen Lande in Tätigkeit. Darauf wurde der Kriegszustand im ganzen Staate proklamiert und die Militärgewalt ist in die Hände einer einzigen Person gelegt worden. Wenn die Regierung und das Parlament einmütig zusammenstehen, so schloß der Präsident, können wir getrost der Zukunft entgegensetzen.
Der neuernannte Oberkommandierende General Laidonner berichtete über die Lage und die beiderseitigen Opfer. Er teilte mit, daß u. a. das Gebäude des Kriegsministeriums überfallen wurde, wo drei starke Bomben geschleudert wurden. Ein Soldat wurde dort verwundet. Auch der Stab des 10. Infanterieregiments wurde angegriffen und es wurden drei Offi
ziere im Schlafe ermordet. Ein größerer lieber- 2
höchstens 2 Monaten unterzieht. Diese Arbeitsübung soll sich tunlichst auf eine Anlernling ,ür Deicharbeiten beschränken oder gemeinnützige Zwecke fördern, ohne den Arbeitsmarkt zu belasten. Mähend dieser Dienst- leistung erhalten die Pflichtigen freie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nebst Schuhzeug. Auf Antrag des Pflichtigen kann die Arbeitsübung auf das 19., nicht aber über das 22. Lebensjahr hinaus verlegt werden. Die dreijährige Verpflichtung zur Notarbeit verschiebt sich um die entsprechende Verlegungs- dauer, da die Verpflichtung für die dreijährige Periode bestehen bleibt. Zur Notarbeit aufgerufen wird nur in Fällen allgemeiner Gefahr, insbesondere bei Hochwassergefahr. Jeder zur Notarbeit Aufgerufene erhält je Tag der Dienstleistung die Vergütung eines ungelernten Staatsarbeiters. Von dèr Arbeitsdienstpflicht befreit sind Danziger im Ausland oder körperlich nachweislich Untaugliche. Die Einberufung zur Arbeitsübung oder Notarbeit erläßt der Senat. Während der Dienstleistung ruht der Anspruch auf Arbeitslohn gegen den Arbeitgeber. Andere Arbeit darf während dieser Zeit nicht ausgeübt werden. Arbeitnehmer dürfen der Notarbeit oder Arbeitsübung halber von ihrem Brotgeber nicht entlassen werden. Ar- beitsdienstpflichtige, die nur tägliche oder vorübergehende Beschäftigung hatten, erhalten nach Ableistung ihrer Pflicht erstmalig eine Arbeitsstelle bevorzugt vom Arbeitsnachweis vermittelt. Während einer Dienstleistung werden Krankenhilfe und Unfallversicherung gewährt Wer dem Aufruf zur Notarbeit oder zur Arbeitsübung ohne zwingenden Grund nicht Folge leistet, sich ihr entzieht oder sich den Anordnungen widersetzt, wird mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 200 Gulden belegt,
fall mit Handgranaten wurde auf die Kadetten- schule unternommen, wo der wachthabende findest getötet und ein zweiter schwer verletzt wurde. Dieser ist bereits seinen Wunden erlegen. Im Domschloß wurde der Befehlshaber -er Woche hinterrücks ermordet. In das Haus des Staatspräsidenten drang eine Bande ein. Auch gegen das Haus des früheren Ministers des Innern, Einbund, wurden Handgranaten geschleudert und Gewehrfeuer eröffnet. Ein- bund entkam wie durch ein Wunder. Auf den Bahnhöfen wurden die wachthabenden Beamten ermordet und auch der Verkehrsminister Kark fiel den Aufständischen bei einer Amtshandlung zum Opfer. Eine Gruppe unbewaffneter Offiziere wurde auf dem Wege zu einem militärischen Kurse durch eine Vaniie feftge- halten und zum Erschießen ausgekleidet. Weiter wurden durch die Aufständischen eingenommen die Hauptpost und das Gebäude der Fliegerdivision, wo zwei Flugzeuge zum Aufstieg gezwungen wurden. Eines von diesen ist in der Gegend von Rarwa gelandet. Ueber das zweite liegen keine Rachrichten vor. Drei Polizeireviere wurden von den Ausrührern eingenommen. Die Gefängnisse blieben dagegen unberührt. Auch in Osfizierswohnungen drangen die Aufrührer ein.
Getötet wurden insgesamt 5 Offiziere, 3 Kadetten, 2 Soldaten, 5 Polizisten und 4 Privatpersonen- Schwer verwundet wurden 5 Offiziere, 7 Kadetten und 3 Soldaten. Die Gesamtzahl der Verwundeten beläuft sich auf etwa 40. Verhaftet wurden bisher 60 Personen. Der Ueberfall wurde in äußerst verwegener Weise ausgeführt. Als Waffen dienten Handgranaten, Gewehre und Bomben. Die Aufrührer waren zum Teil als Militär-personen verkleidet. Außerhalb von Reval versuchten die Aufrührer, die Eisenbahn zu sprengen, wobei eine Brück- zwischen Kehra und Aogwiibn beschädigt wurde. Diese soll noch heute wieder instandgesetzt werden. Die Lage ist allgemein ruhig, wenn auch in manchen Kreisen eine erregte Stimmung herrscht. Die Feldgerichte sind bereits in Tätigkeit und haben eine Anzahl Schuldige verhört.
Auf Antrag des der Arbeiterpartei angehörigen Abg. A n d e r k o p f sprachsich dasParlament einstimmig für die Erteilung außerordentlicher Vollmachten an die Regierung aus und bieß die Proklamierung des Kriegszustandes sowie die Ernennung von General nonncr zum Oüerkomniandi erendcn gut.
Der Volkstag wird sich noch mit dem Entwurf zu beschäftigen haben.
Slresemann gegen Koch.
Breslau, 2. Dez. Reichsaußeuminister Dr. Eirese- mann wandte sich gestern in einer hiesigen Wahlversammlung gegen die Ausführunaen des demokratischen Ministers a. D. Kock. die dieser am vergangenen Sonntag im Großen Schauspielhaus in Berlin fallen ließ. Koch hatte behauptet, Dr. Stresemann wäre zu einer Zeit in die Regierung gekommen, als die Hauptsragen bereits erledigt waren und aller schon gut stand. Der ReichSaußenminister betonte, daß cs int Gegenteil damals sehr schlecht anssab und erst die kommenden Zeiten eine Besserung der außenpolitischen Lage brachten. Er wies die von Dr. Koch gemachten Bemerkungen zurück, daß Rathenau nicht ermordet worden wäre, wenn die Deutsche Volkspartei nicht in Opposition zur Außenpolitik der Regierung gestanden hätte. Er habe damals als Führer einer Oppositionspartei dem Reichstag den Antrag eingebracht, daß die nach Genna entsandte Delegation von beut Vertrauen des ganzen deutschen Volke« getragen werden müßte. Zu den Vorwürfen des demokratischen Parteivorsitzenden gegen die Deutsche Volkspartei über ihre Haltung in der Frage der Einbeziehung der Dcutschnationalen in die Regierung betonte der Minister, daß die beiden Vertrauensmänner der demokratischen Reichstagssraktion m der Regierung, Reichswehrminister Dr. Geßler und Wirt- schastsininister Dr. Hamm ebenfalls für die Einbeziehung der Deutschnationalen in die Regierung plädiert hätten.
Die Aufwertung Ser persönlichen Forderungen.
(Siuc bemerkenswerte Entscheidung de» KammergerichtS.
Das Berliner KamnicrgeriÄk hat einen Beschluß gefaßt, wonach der § 7 der ersten Durchführungsverordnung § in- dritten Steuernotverorenung, der die Aufwertung rer persönlichen Forderungen, von einigen Ausnahmen abgesehen, auf 15 % beschränkt, für ungültig erklärt wird. In der Begründung wird gesagt, bah der 8 7 der Durckkübrunasverordnuna dar Gegen
teil von dem bestimmt, was § 3 bet dritte» Steuer» Notverordnung festgelegt, nämlich, daß hier die allge» meinen Vorschriften, b. h. die Vorschriften der trüge* meinen bürgerlichen Rechter Platz greifen sollten, aus denen sich die Aufwertung rechtfertigt. Damit sollte nach der Absicht der dritten Steuernotverordnung, an» bert als bei den dringlichen Forderungen, deren Aufwertung auf 15 •/o beschränkt wird, der Behandlung der prrsönlichen Forderungen freie Bahn gelassen werden.
An der Marine-Meuterei im Iah« 1917, sowie am Munilionsarbeilerstreik im Januar 1918 war Dillmann beteiligt. Der Alunitions- arbeiferftreit hat mancher A-Bookmavnfchosk das Leben gekostet.
Dittmann ist heute führendes Mitglied Set sozialdemokratischen Partei.
wer sozialdemokratisch wählt oder sich von der Wahl fernhält, drückt feine Sympathie für diejenigen aus, die das Leben eigener Volksgenossen gewissenlos aufs Spiel gefetzt haben!
Das „harmlose" Reichsbanner.
Berlin, 1. Dezember. Am Sonntag nachmittag wurde in dem Dorfe Wartenberg ein von sieben Bismarckbündlern besetzter Kremser von etwa 40 Reichsbannerleuten, die sich auf einem Lastauto befanden, «befaßen. Die Bismarckbündler wurden mißhandelt, und auch die Ortsbewohner, die ihre Empörung äußerten, wurden beedroht. Als die Pblizc- nahte, flüchteten die Angreifer. Die verletzten DiSmsrck» bündler wurden zum nächsten Landposten gebracht und dort verbunden.
Neue Demüliguna Deulschlanüs beabsichtigt.
Deutsche Zig.. Berliner Börsenztg., Sreuzzeitn«^ und Lokalanzeiger veröffentlichten dieser TaKe ex-Tt Memorandum der französischen Regierung an bü alliierten Regierungen, in dem Pläne zu neuen Einschränkungen" der Wehrmacht Deutschlands werden. Ihr festes Gefüge soll durch Beseitigung der s» Stelle des Chefs der Heeresleitung und her WW» stellen des Gruppenkommandos I und H zerstört Werren- Es ist im Memorandum angedeutet, daß einflußreicke, demokratische Freunde in Deutschland dies begrüßen würden. — Tic demokratischen Zeitungen versuchen das Memorandum als einen Wahlschwindel Hinzuuellen, doch die „Deutsche Ztg." vom 30. 11. versichert die Echtheit des Dokuments nachweisen »u können. 'S-
In Berliner btylonmrt^n^etttiLj^ man der Ansicht zu, daß der Wortlaut des Memoraktd««L-Snt ^-> dem Umweg über London an die Berliner Börsenztg.
gelangt ist.
RaubüberfaU auf eine Villa Acht Personen getötet. — Die Villa in Stand gesetzt.
Siegen 2. Dez. Gestern nachmittag gegen 6 Ahr wurde auf die Villa des Direktors der Kalksteingruben in Haiger ein Ueberfall verübt. Eine Bande von 20 bis 25 Mann drang in die Villa ein. Die Frau des Direktors, seine Schwiegermutter, eine zu Besuch weilende Dame, drei Büroangestellte, ein Gärtner und ein Arbeiter wurden von der Bande getötet. Der Direktor wurde schwer verletzt, sodass an feinem Aufkom men gezweifelt wird. Rach der Tat steckten die Räuber die Villa in Brand. Die Leichen wurden teilweise verkohlt aufgefunden. Von den Tätern fehlt bisher jede Spur. Man nimmt an, daß es die Banditen auf eine große Summe Lohagel- der abgesehen hatten, die in der Villa aufgehoben wurde.
Die Räumung Ser Kölner Zone verschoben?
Berlin, L Dez. Aus London wird gcntelUh Der „Daily Telegraph" schreibt über die Räumung der Kölner Zone folgendes: StuSführlich und bestimmt dürfte zwischeir Chamberlain und Herriot die Räuulung der Kölner Zone besprochen werden. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit sei aber von verschiedenen Punkten abhängig. Einmal verweist bei Korrespondent des Daily Telegraph darauf, daß eri das Ergebnis der deutschen Wahlen abgewartet werden müsse, anderseits macht der Korrespondent geltend, daß vor einer Lösung dieser Frage der Bericht der Militärkontrollkommisfion abgewartet werden sollte. Deutschland habe zwar, wie aus dem Bericht des Generalagenten hervorgeht, seine finanziellen Verpflichtungen pünktlich erfüllt, und es bleibe nur noch die Feststellung übrig, ob er auch den militärischen Verpflichtungen nachgekommen sei. Wen« dies der Fall sei, so müsse die RäumMg bet Rita« Zone unter einem außerhalb bet Bettras»,Ytg«dM