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SanauerSAnzeiger
General-Anzeiger / Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. M.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprech-Anschlutz Nr. 1237 und 1238.
Beruasvreisfürdie2 Wochen vom 17. bis 29. November 1 Goldmark ohne Trägerlohn. Ginzel- nummer 10 Freitags u. Samstags 12 Gotdmenalg. — Anzetgenoretfe : Mr die 28 mm breite Zeile im Anzeigenteil 15 Goldofeanig. iâr die Ne kl am es eile (68 mm) 50 Eoldviennia —Oiiertenaebüb r 30 Eoldviennig — Geschäftsstelle Hammerstraße 9 ^ >» , —........ .......'■""■'■- " -...... * ' I II ............ ' " ' ..................X
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Vann« a. Mat«, Für Vl« tzvo, schritt und EriLeinnngslage der Lnzeiaen wird keine Gewähr geleistet, — Im Falle höherer Gewalt Streik »sw. hat der Bezieher keinen Ansvruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung der Bezugsvretles
Nr. 275 Samstag den 22. November 1924
Das Neueste.
— Gino Note Chamberlains an Rußland besagt, daß die englische Regierung nicht in der Lage sei, die von Macdonald geschlossenen Verträge dem Parlament zur Annahme vorzulegen.
— Die Spitzenorganisationen der deutschen Beamtenschaft mit Ausnahme des Reichsbundes der höheren Beamten hat an den Reichsrat ein Telegramm gerichtet, in dem sie gegen die vom Reichsfinanzministerium vorgelegte Besoldungs- «gelung Einspruch erhoben.
— Sie ReichslNüexziffer für Lebenshaltungskosten hat sich gegenüber der Vorwoche um 0,1 vom Hundert auf 122,5 erhöht.
. Französische Fustizverbrechen.
Sie französische Rechtsprechung hat nicht mehr viel an gutem Rufe zu verlieren. In ihren Annalen gibt es eine Menge von Fällen, in denen sie sich nicht als die strafende Hand der unparteiischen Göttin Gerechtigkeit erwiesen hat, sondern als das Werkzeug launenhafter Anwandlungen oder bewußter Rechtsbeugung. Schöne Frauen finden vor den Schranken des französischen Schwurgerichts gewöhnlich- milde Richter und wenn sie an der richtigen, Stelle Thränen vergießen können, so haben-sie, meist gewonnenes Spiel. Auf der anderen:Seite, gibt es Fälle genug, in denen die französische: Justiz die Unschuld erbarmungslos verfolgt und be- strast' hât, well sie sich durch volitische oder sonstige-Einflüsterungen das Urteil trüben-ließ.
Öb'die Skandalchronik der französischen Rechtsprechung durch einen Fall biefer^rt bereichert wird, brauchte uns an sich nicht- allzu sehr zu kümmern. Nur sind wir in dèn letzten Jahren oft genug selbst der leidende Teil der französischsn Iustizschande gewesen und gerade
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deutscher Ehrenmann von makellosem Rufe und tadelloser Vergangenb-it, hat vor dem Kriegsgericht in Lille einen Spruch über ^ ergehen lassen müssen, der ihm wegen Diebstahls ein Jahr Gefängnis zudiktiert. Sie militärische Rechtsprechung hat in Frankreich noch eine besondere Eigenschaft. Sie ist gewissermaßen zwangsläufig. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, so muß der Spruch in einem bestimmten Sinne ausfallen. Wir haben ähnliche Fälle während des Ruhrkampfes erlebt. Die Krupp-Direktoren wurden von dem Kriegsgericht in Essen zu Zuchthausstrafen verurteilt, weil die französische Metzelei unter den Krupp- Arbeitern nur gerechtfertigt erschien, wenn pe schuldig gesprochen wurden. Und sie wurden von der Berufungsinstanz in Mainz als Verbrecher behandelt, weil selbstverständlich der ersten Instanz recht gegeben werden «Äüßte. Ein ähnliches Schauspiel erlebten wir in Lille. Ein französisches Kriegsgericht hatte den General v. Nathusius in seiner Abwesenheit zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Für das Kriegsgericht in Lille ergab sich daraus, wie es scheint, die selbstverständliche Folgerung, daß er nicht freigesprochen werden durfte. Man hat War nicht gewagt, den deutschen General als Pelz- und Teppichräuber zu brandmarken, obgleich auch hier eine sehr starke Minderheit bereit war, ein Justizverbrechen zu verüben. Aber man hat ihn dann wenigstens für das Verschwinden von Küchengerät und Tafelgegenständen verantwort:^- gemacht, und damit wenigstens den Schein des Rechtes für den Spruch des ersten (Beruhtes gerettet. Eine andere Erklärung gibt es für das Urteil von Lille nicht.
Es gehörte wirklich die eiserne Stirn eines französischen Militärgerichts dazu, um dieses Urteil zu fällen. Sie Oeffentlichkeit hatte Einsicht in das Gerichtsverfahren und der Verteidiger konnte widerspruchslos feststellen, daß die Beweiserhebung restlos zu Gunsten des Angeklagten ins Gewicht fiel. Für die Anklage blieb schließlich nichts weiter übrig, als die Aussage eines zweifelhaften Zeugen, der beobachtet haben wollte, wie in der Küche der fraglichen Wohnung eine Kiste verpackt wurde. Das Kriegsgericht schlug aber die Beweiserhebung einfach in den Wind und verurteilte den deutschen General ohne den leisesten Rechtsgrund. Es ist also gewiß richtig, daß die französische Rechtssprechung sich mit diesem Urteil selbst ins Gesicht geschlagen, daß das Kriegsgericht von LAs in einem uns unverständlichen Zynismus ganz unverhüllt nach dem Grundsatz gehandell hat: Ein deutscher „Kriegsverbrecher" muß auf jöden Fall verurteilt werden. Wir können uns aber unter keinen Umständen damit begnügen,
daß sich in Lille die französische Justiz selbst wieder einmal an den Pranger gestellt hat. Für uns handelt es sich darum. Den General v. Nathusius aus den Klauen der französischen Schandjustiz zu befreien. Das sind wir unbedingt seiner Person schuldig. Ein deutscher Staatsbürger, der sich arglos im Bewußtsein seiner Unschuld und zur Erfüllung seiner religiösen Familienpflicht auf französischien Boden begibt, muß dagegen geschützt sein, daß die französische Militärjustiz ihn als Objekt ihrer blinden Rache ^behandelt. Wir haben aber auch über die Persönlichkeit des Generals hinaus ein Interesse daran, daß das Reckt wiederhergestellt wird. Sie deutsa-Kindliche Propaganda ist mit ihren Greuellegenden mehr und mehr in das Hintertreffen geraten. Der Spruch von Lille bietet ihr willkommenen Anlaß, die alte Lügenlegende von den deutschen Räubern und Brandhetzern auf ftanzosischem Boden wieder aufzufrischen. Auch aus diesem Grunde darf es keine Ruhe geben, bis die
Der französische Senat hat kürzlich die beiden Verbannten Caillaux und Malvy begnadigt, die er als oberster Gerichtshof wegen politischer Verbrechen des Landes verwies. Hier handelt es sich um eine politische Abrechnung, unter die der Senat jetzt einen Strich gemacht hat. Der „Vorwärts" und andere Blätter seines Schlages sind der Ansicht,/daß es an der Zeit sei, durch die Begnadigung dès Generals von Nathusius nun auch, unter die deutsch-ftanzö- sische Kriegsabrechnung einen Strich zu ziehen. Nein, etwas derartiges '-lehnen wir ab. Wir wollen nicht Gnade für Recht, sondern Wiederherstellung des Rechtes.' Das Urteil von Lille muß kassiert werden.:
Berlin, 21. Noobr.> Nach Pressemeldungen von zuständiger Seite hat die deutsche Regier-
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des 156, mit Frau und 2 Kindern------... —„re
Protestprozesses in jeher Wesse unterstützt. Ihre 5 mit Frau und 2 Kindern 259 Mark, Gruppe 8 Bemühungen wurden jedoch durch die über- ebenso 422 Mark, Gruppe 11 ältere Regierungs- sturzte Ansetzung des Verhandlungstermins ver- röte, ledig, 609, verheiratet mit 2 Kindern eitelt, der es unmöglich machte, in der kurzen (höchste Ortsklasse) 676 Mark, Gruppe 13, End- Zert das notrge Entlastungsmaterial und weitere gehalt mit 2 Kindern 920 Mark. Die Kosten Entlastungszeugen heranzubringen. Dis Re-1 der Gehaltserhöhungen auf das Jahr umge- gisrung wird alles tun, was in ihren Kräften rechnet betragen 170 Millionen für sämtliche steht, um die Sache im Interesse des Generals Reichsbeamte ohne Post und Eisenbahn, jedoch und der deutschen Ehre weiterzubetreiben. In unter Einschluß der gesamten Versorgungsbezüge lipn^pin^n^ Zur Frage der Erhöhung der Beamten-
Sr™ SZS ’ d b Anmeldung der Kälter hören wir, daß die Spitzenorgani- k . sationen der Beamten beschlossen haben, heute vM der nochmals beim Reichsfinanzminister vorstellig zu oeutimen Botschaft in Pans zu der Kriegs-1 ..... v "
gerichtsverhandlung gegen General v. Nathusius nach Lille entsandte Legationssekretär v. Rintelen telegraphisch zur mündlichen Berichterstattung nach Berlin berufen worden ist.
Paris, 21. Nov. Der Verteidiger des Generals Nathusius, Rechtsanwalt Nicolai aus Metz leitete heute Vormittag das Kassationsoerfahren gegen das gestern vom Kriegsgericht Lille ausgesprochene Urteil ein.
Paris, 22. Novbr. Havas meldet aus Lille, baß Rechtsanwalt Nlcolai sich gestern mit General von Natbusius im Gefänanis unterhalten hat, dieser habe ein Revisionsgesuch unterzeichnet, daß sick auf gewisse prozessuale Unrichtigkeiten stütze. Der Gefangene ae« nießt nochdie Erleichterung der Untersuchn nc>shast. Sollte die Revision verworfen werden, so wird Rechtsanwalt Nicolai ein Gnadengesuch an Herriot richten.
Beamtengruppen einen höheren Gehaltszuschlag zu erreichen. Die Spitzenorganisationen sehen sich zu diesem Schritt gezwungen, da die Unterverbände aus allen Teilen des Reiches das Angebot der Reichsregierung als unannehmbar bezeichnen.
Zu dem Protest der Beamtenverbände gegen die von der Reichsregierung vorgeschlagene Ee- Haltsregelung beim Reichsrat erfährt der „Vorwärts", daß die württembergische Regierung ihren Berliner Gesandten beauftragt babe, für die Besoldungsgruppen 1—6 mindestens die doppelte Aufbesserung zu verlangen, wie sie für die mittleren und höheren Gruppen vorgesehen ist.
Kergt gegen eine Politik -er Mitte.
Bremen, 22. Nov. Im ParkbauS zu Bremen sprach in einer Wählerversammlung der Deutsch- ationalen Volkspartei Staatsminister a. D. Exzellenz von Hergt. In seiner meâr als zweistündigen Rrde führte er u. a. aus, daß dar Kriegsgerichtsurteil gegen den General von Nathusius aufs neue bew esen babe, wohin die Jllusionspolitik führe. Es wäre Pflicht der Regierung gewesen, heute schon zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Sie verharre aber im Stillschweigen und sei nur darauf bedacht, den Gegner nicht zu reizen. Auch in Bezug auf die Kriegsschuld» irage habe die Regierung nichts getan. Durch die Veröffentlichung des französischen Botschafters Louis sei Poincalâ als Kriegsverbrecher blosgestellt, aber ^ie Regierung habe bisher nichts getan, auS dieser Angelegenheit Kapital zu schlagen. Mit dem bisherigen Kurs gehe es nicht weiter. Für Deutschland liege insofern kein Grund vor, den Eintritt in den Völkerbund zu erstreben, als damit die Verpflichtung übernommen werden müßte, die augenblicklichen Grenzen er im Völkerbund vertretenen Nationen anzuerkennen. DaS wäre gleichbedeutend mit dem Verzicht auf Wieder- gmmachunq des uns durch den Versailler Vertrag zu- gefügten Unrechts. Eine Politik der Mitte sei un- möglich. Es gibt nur entweder rechts oder links. Man habe den Deuncknatioiialen den Vorwurf gemacht, daß sie bei Annahme der Dawes-Gesetze im Reichstag nicht fair gehandelt hätten. Wir haben, betonte der Redner fortsahrend, aus rein idealen Monven heraus nach schweren seelischen Koiiffikte»
Der Reichshaushattselak.
Berlin, 21. Dov. Ner Nachtragsetat zum Nerchs- Haushalt für basJabr 1924 ist am Freitag vom Reichsrat angenommen. Unter Hinzurechnung der Ziffern dieses Nachtragetats gestaltet sich der bekanntlich vom Reickstag noch nicht erledigte Haushalt wie folgt:
Er schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 6 Milliarden Mark ab. Der ordentliche Haushalt der allgemeinen ReichSverwaltung weist an Einnahmen 5,3 Milliarden Mark aus, denen an Ausgaben 5,1 Milliarden Mark gegenüberstehen und zwar 4,9 Milliarden Mark an fortlaufenden und 250 Millionen Mark an einmaligen Ausgaben, sodaß sick ein lleber- -chuß von 181 Millionen Mark ergibt. Der außerordentliche Haushalt der allgemiinen Neicks- verwaltung zeigt einen Ausgabedarf von 664.6 Millionen Mark, der gedeckt wird durch ©innabnun in Höhe von 252,5 Millionen und durch einen Zuschuß von. 64 Millionen aus dem Ueberschuß des ordentlichen Haushalt« und einen Anleibebetrag von 348 Millionen, gegenüber dem bisherigen Awchlag von 469,7 Millionen Mark. Da diese Ersparnis von 121,6 Millionen ein Mehrbedarf von 53,3 M lliouen gegenübertritt, so verringern sich die Ab chlupziff rii des außerordentlichen Haushalts nun tatsächlich nur um 68,4 Millionen Mark von 733 auf 664,6 Mill. Der Haushalt für die Ausführung des Friedens- Verträge« weist, abgesehen von den aus der Jahresleistung zu bestreitenden ReparatonSlasten eine Gesamtausgabe von 466,5 Millionen auf aeoen
bisher 641,5 Millionen. Durch Einnahmen nicht gedeckt sind 465 Millionen gegen bisher 640 Millionen. Hiervon werden 116,9 Millionen auS dem Ueberschuß der allgemeinen ReichSverwaltung gedeckt. 348 Millionen sind als Fehlbetrag auf Anleibe zu nehmen. Für da» Rechnungsjahr 1924 ist demnach das Gleichgewicht bei Re^chsbausbaltplaneS noch nicht hergestellt. Es ist aber zu hoffen, daß dieser Fehlbetrag eine beträcktliche Verringerung erfahren wird. Jedenfalls weifen die Einnahmen des Reichs bis Mitte November einen Ueberschuß auf. Es kann, wie der Berichterstatter des ReichSratS auSsührte, erhofft werden, daß die Einnahmen trotz der Herabsetzung der Steuern eS gestatten werden, den Fehlbetrag ganz ober zum großen Teil zu beseitigen.
Berlin, 21. Nov. Aus dem Nachtragsetat für 1924 ist im einzelnen noch zu erwähnen, daß die DienstaulwandSgelder des Reichskanzlers und der Reichsminister erhöht werden sollen und daß an einmaligen Ausgaben u. a. Zuschüsse gefordert werden zu den Kosten der Kaiser WilhelmSgeselUckast, für Zwecke studentischer Wirtschaftshilfe, für Notstands« beibilfe, für das Wobn- und SiedelungSwekm, für die Beteiligung deS Reiches an der Neckaraktien- gesellsckaft und der Rbein-Main-Donaugesellschast für die Fortsetzung vonKanalbauten, für die Erweiteruna der Beteiligung an den Kraftverkehrsgesellschaften. Der Berichterstatter des ReichSrateS hob hervor, daß in Zukunft infolge der ReparationSlasten nach dem DaweSplan 1247 Millionen Mark zur Bestreitung der allgemeinen RechsauSgaben fehlen und daß dieses anderweit aufgebracht werden müsse. Mit einer fühlbaren Linderung des Steuerdrucks werde also auf viele Jahre hinaus nicht zu rechnen fein.
Die Erhöhung der Veamlenbezüqe.
Berlin, 21. Nov. Die neuerliche Erhöhung der Beamtenbezsige wirkt sich nach den Informationen der Blätter so aus, daß auch jetzt die
ledigen Beamten nur in einzelnen Fällen nominal die Friedensgehälter erreichen. II. a. werden erhalten: die unteren Beamten der
ia gesagt. Aber wir haben die baldige Revision der Dawes-Gesetze auf unsere Fahne geschrieben. Weiter entwickelte Hergt die Stellung der Deutschnatioualöi zur Arbeitszeit- und Aufwertungsfrage,
Dom fravzösischen Kriegsgerfchl.
Ludwigshafen, 22. Nov. Vor dem franko» fischen Kriegsgericht hatten sich die Arbeiter Otto Oeffler und Adam Schröder zu oer» antworten. Oeffler hatte einen französischen Soldaten angestoßen und im darauf folgendes Streit erstochen. Er wurde zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt. Schröder, der zugab, den Soldaten ebenfalls gestochen zu haben, wurde zu 5 Jahren Gefängnis und 2000 Mark Geldstrafe verurteilt. Ein marokkanischer Soldat, der einen Bürger ermordet hatte, würd« zum Tode verurteilt.
Absage Englands an Sowjelruftland.
London, 22. Nov. Chamberlain hat gestern dem russischen Botschafter in London, RekowSkl, die englische Antwort auf die Sinowjew-Note vom 25. Oktober übermittelt, in der es u. a. heißt:
Sie haben anscheinend aus eigenem Antriebe und ohne sich die Zeit zu vorheriger Auseinandersetzung mit Moskau zu nehmen, den Brief Sinowjews für eine drohe Fälschung erklärt. Sie führten an, daß di- kommunistische Internationale sich in ihrem eigenen Rundschreiben nie als dritte. kommunistische Inter- nationale bezeichne, daß S'nowiew nie als Vorsitzender des Präsidiums des VollzugskomiteeS der kommunistischen Internationale, sondern stets als Voisttzertder des Vollzugskomitees zeichne und daß der Gesamtmhall eine Ansammlung von Widerstreitigkesten darstelle. Die Regiernug Sr. Majestät kann diese Ansicht nicht teilen, da sie von den amtlichen Kundgebungen und der Presse der Sowjet-Union widerlegt ivird. Es ist unnötig, sich mit diesen Einzelheiten zu beschäftigen, da die im Besitz der Regierung Sr. Majestät befindlichen Unterlagen nicht den genngll n Zweifel an der Identität des Sinowjew - Briests taffen. Sr.
Zur Frage der Erhöhung der Beamten-
werden, um für die am meisten notleidenden
daß Sie den Charakter der Ihnen von meinem or- aänger gemachten Vorhaltungen vollkommen mißverstanden haben, wenn sie entnehmen, daß diese nur den Sinowjew-Brief behandelten. Die Handlungen, über die sich Sr. M. Regwrnng zu beschweren bat, beschränken sich nicht auf einen bestimmten Brief, sondern dehnen sich im Gegenteil auf den gesamten Umfang der revolutionären Propaganda aus, für die der Brief ein bezeichnendes Probestück ist und die zuweilen im Geheimen und zuweilen, wie Sie richtig bemerkten, unverhohlen geführt wird. Die durch Rundfmnk in, der ganzen Welt verbreitete Erklärung Sinowjews. bildet an sich einen genügenden Beweis für die Propaganda, die von der dritten Internationale mit Wissen und Zustimmung der Sowjetregierung andauernd geführt wird und gerade, dieses System kann Sr. Maiestät Regiemng nicht mit den von Ihrer Regierung gegebenen feierlichen Zusicherungen in Einklang bringen. Macdonald bemerkte in seiner Note vom 24. Oktober, daß niemand, der die Konstitution und die Beziehungen Ider Internationale kennt, ihren engen Zusammenhang und ihre Verbindung mit der Sowjetlegierung anzweifeln wird. Weiter bemerkte er, keine Regiemng würde je ein Uebereinkommen mit einer fremden Regierung, zu der sie korrekte diplomatische Beziehungen unterhält, dulden, während gleichzeitig eine mit dieser fremden Regierung organisch zusammenhängende propagandistische Organisation die Untertanen der erstgenannten Regiemng zu Verschwörungen, Revolution und umstürzlerischen Vor- bereitungen ermutigt und sie sogar bestehlt. Diese Feststellung ist wichtig und die Sowjetregierung würde gut tun, die Folgen einer Nichtbeachtung dieser Ankündigung sorgfältig zn erwägen.
London, 81. Nov. Reuter zuf»l«e veröffentlicht das Foreign Office den Text einer Rote an Rußland, in der es abgelehnt wird, die englisch - russischen Verträge zur Ratifikation zu empfehlen.
Englische Repressalien gegen Aegypten
London, 22. Novbr. Der amtliche englische Funkdienst betont im Hinblick auf die durch die Ermordung Sir Lee Stacks zwischen England und Aegypten geschaffene Lage die Möglichkeit, daß die Regelung der im Vertrag von 1922 offen gelassenen vier Fragen erheblich erschwert, in mancher Hinsicht wgar unmöglich gemacht würde. Schon der Ausgang der Londoner Verhandlungen mit Zaglul Pascha und sie fortwährenden aufreizenden Reden ägyptischer Politiker hätten bewiesen, daß die englisch-ägyptischen Beziehungen nicht auf dem Wege der Aussprache geregelt werden könnten, sondern daß England zur Aufstellung bestimmter Grundsätze gezwungen fei. Diese Annahme ist durch den Vorfall in Kairo voll bestätigt worden. Es ist anzilnehmen, daß die während der nächsten Tage zu erwartende englische Note an die ägyptische Regierung feste und bestimmte Forderungen stellen wird. Am kommenden Montag wird sich eine Sondersitzung des Kabinetts mit der Frage beschäftigen