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200. Jahrgang.

SanauerSAnzeiger

General-Anzeiger / Amlliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. M.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprech-Anschlutz Nr. 1237 und 1238.

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Be, ussp rle isfür die 2 Wochen vom 6. bis 18. Oktober 1 Goldmark ohne Trägerlobn. Einzel- nummer 10 Freitags u. Samstags 12 Goldoiennig. Lnzetgenorstie : für die 28 mm breite Zeile im Anzeigenteil 15 Goldoiennig. für die R s öl a m e z e i l e (68 mm) 50 GoldvfennigOffertengebübr 30 Goldpfennig Geschäftsstelle Sammerstratze 9.^

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Beibe Zeile Hanau a. Main. Für Platzvorschrift und Erscheinungstage der Ameisen wird keine Gewäir geleistet. Sm Falle böberer Gewalt Streik usw. bat der Bezieher keinen Ansvruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Benlgsvreiles

Nr. 236

Dienstag den 7. Oktober

1924

Das Neueste.

Das Reichskabinett befaßte sich erneut mit der trage der Regierungsumbildung, vor allem dem Pro- ;ramm des Reichskanzlers und den Folgerungen im Kalle deS Mißlingens der Regierungsaktion.

Dr. Schacht weilt bereits wieder in London, »o die Verhandlungen über die deutsche Goldmark- anleihe ihren Fortgang nehmen.

Die französischen Regiebahnen werden am 16. November wieder in deutsche Verwaltung über- gehen.

Die französische Antwort auf daS deutsche Völkerbundsmemorandum wurde gestern nachmittag dem deutschen Botschafter in Paris übergeben.

Das englische Kabinett faßte einen entscheidenden Beschluß über die Parlamentsauflösung.

Nach einer Meldung aus Tokio ist der japa' nische DampferDepawaMaru* im Sturm gesunken- 14 Offiziere und Matrosen sind umgekommen.

Anter dem Zwang der Londoner Abmachungen.

Die Leistung aus Steuern und Zöllen.

Nach der Annahme der Londoner Ab­machungen durch den Reichstag und der Unter­zeichnung des Londoner Protokolls haben die deutschen Entschädigungszahlungen wieder ein« S' tzt. Bis dahin galt das Micum- und das ie-System. Die Franzosen machten fick an den erzwungenen Kohlenlieferungen des Ruhr­gebietes und an den Einnahmen der Regie­bahnen bezahlt und auch andere Ententestaaten nahmen an diesem Raube teil. SM dem 1. Sep­tember 1924 ist der sogenannte Dawesplan in Kraft und nun vollziehen sich von diesem Da«

ten festgesetzt und in die Londoner Abmachun­gen übernommen worden sind.

Im ersten Jahre, in dem die Londoner Ab­machungen in Kraft sind, soll das Deutsche Reich eine Milliarde Goldmark zahlen. Dabei ist aber vorgesehen, daß diese Zahlung nicht aus eigenen Leistungen Deutschlands geht, weil die Sach- verständigen es als notwendig erkannt haben, der deutschen Leistungsfähigkeit zunächst ein­mal Schonzeit zu gewähren. Die eine Gold­milliarde des ersten Jahres soll sich nach dem Gutachten zusammensetzen aus 800 Millionen internationaler Anleihe und 200 Millionen Goldmark, die aus dem Verkauf von Repara­tionsbons der Reichsbahn A.-G. gewonnen werden. Diese Summen stehen aber noch nicht zur Verfügung. Die Anleihe soll erst in dieser Woche so weit zum Abschluß kommen, daß sie etwa Mitte Oktober aufgelegt werden kann und die Reichsbahn A.-G. hat soeben erst ihren Ver­waltungsrat gebildet. Infolgedessen werden die Zahlungen zunächst von Deutschland vorschuß­weise geleistet. Die Monatsleistung beträgt den zwölften Teil einer Milliarde, d. h. ou,oo Mil­lionen. Im Monat September ist dieser Betrag aus verschiedenen Quellen zusammengeflossen. Die Regiebahn hat Erträgnisse abgeliefert und das Finanzministerium hat etwas über 40 Mil- KonM beigesteuert. Diese Summen sind aber, wie gesagt, Vorschuß, und werden wieder zu­rückgezahlt, sobald die Quellen zu laufen be­ginnen, die für die Zahlung bestimmt sind. Ein oder zwei Monate wird allerdings die Vor­schußwirtschaft noch andauern.

Abgesehen davon aber, machen sich die Fragen der Londoner Abmachungen noch in anderer, und zwar dauerhafter Weise bemerk­bar. Deutschland wird in steigendem Maße aus Ueberschüssen des Reichshaushaltes Entschändi- gungen zahlen müssen. Außerdem sind die Ein­nahmen der Zölle und der Abgaben auf Alko­hol, Tabak, Bier und Zucker zur Sicherstellung der Eisenbahnbons verpfändet. Damit sind die Zölle und die Steuern einer besonderen Auf­sicht unterworfen. Die Zahlungen müssen an den Agenten für Entschädigungszahlungen ge­leistet werden, der sie dann an die B"'ckshaupt- kasse zurückleitet, soweit sie nicht für die vorge­sehenen Zwecke der Entschädiaungszahlungen Verwendung gefunden haben. Die in Betracht kommenden deutschen Dienststellen müssen die verpfändeten Einnahmen an einen Kommissar abführen, der zu diesem Zwecke von dem Ge­neralagenten für Entschädigungsleistungen, Omen Joung, eingesetzt wird. Dies geschieht so, daß die zehn größten deutschen Zollkassen den Gesamtertrag aus den fünf kontrollierten Ein­nahmequellen jeweils für einen Monat bis spä­testens zum 20. des darauffolaenden Monates

AMW 'Jlntiuort ans bas RmomdM.

Keine Einwendungen gegen einen Nalssitz, aber keine Bedingungen stellen!

Paris, 6. Off. Die französische Regierung hat teufte mittag dem deutschen Botschafter in Paris ihre Antwort auf das deutsche Memo­randum über den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund zugehen lassen. Am Quai -rjag wird jede Auskunft über den Inhalt der franzö­sischen Antwort auf die deutsche Völkerbunds- note abgelehnt. In französischen politischen Kreisen verlautet, die Antwort gehe nur auf drei der in der schriftlichen Note bekannt gegebenen Punkte ein und beantwort nicht die von dem deutschen Botschafter laut seiner Instruktion

vlicht Sache der einzelnen Rsgievuwgsn, sondern des Völkerbu-nds-rates ist. In ffief igelt politi­schen Kreiftn scheint man davon überzeugt zu sein, daß die von Deutschland geäußerten Wünsche auf Erfüllung rechne« dürfen.

Die Pariser Abendblätter Derbern, Eng­land und Belgien würden die deutsche Note in dem gleichen Sinne beantworten, wie es heute von Frankreich geschehen sei. Die Ant­wort entspräche den Genser Erklärungen Her­riots und Briands. Die Pariser AgenturRa­dio" berichtet: Die Verbündeten erklärten in Beantwortung der deutschen Note, sie würden es begrüßen, wenn Deutschland in den Völker­bund einträte und hätten nichts dagegen einzu­wenden, daß Deutschland einen ständigen Sitz n d könnte tn e der besondere Vorrechte noch besondere Ausnahmebedin- gun genzugebilligter halten, ^an werde Deutschland keinerlei Verbindlichkeiten besonderer Art zur Pflicht machen. Aber diè Be-

unmittelbar an wen Kommissar âführen, die Oberfinanzkassen den Gesamtertrag aller übri­gen Zollkassen und die Branntweinmonopolver­waltung den jeweiligen Gesamtertrag eines Monates aus dem Branntweinmonopol. Damit der jvommffar feftstellen kann, daß alle verpfän­deten Einnahmen ordnungsmäßia erhoben und durch die Kontrollverwaltung aeleistet worden sind, müssen ihm monatlich besckeinigte Zu­sammenstellungen über diejenigen Beträge ein­gesandt werden, die bei den einzelnen Hebe- stellen der Zoll- und Steuerverwaltung einge­gangen sind. Aus der Verpfändung der ge­nannten Zoll- und Steuereinnahmen ergibt sich die weitere Verpflichtung, daß die entsprechen­den Einnahmen nur zur Ueberweisung an die Steuerkommissare verwendet werden dürfen. Soweit sie nicht schon überwiesen sind, müssen sie im Kasienbestande jederzeit vorhanden sein.

Wie man sieht, ergeben sich aus diesen Ver­pflichtungen weitgehende Kontrollmaßnahmen, denen die deutsche Steuerverwaltung unter Umständen ausgesetzt ist. Der Generalagent für Entschädigungszahlungen und die Nachge­ordneten Kommissare, haben das Recht, nach­zuprüfen, ob die tatsächlich eingehenden ver­pfändeten Steuereinnahmen auch in voller Höhe auf das Entschädigungskonto überwiesen werden.

Die Kriegsschulösraae vor einer Bifchofskonferonz.

£ o n b o n, 6. Okk. DerManchester Guar­dian" veröffentlicht eine Zuschrift des Pfarrers der Sf.) Annenkirche in Manchester, Dorrity, worin dieser zur Frage der Kriegsschuld darauf himveisk, daß der Bischof von Manchester, Dr. Temple, einer der wenigen Bischöfe, wenn nicht der einzige sei, die sich bisher öffentlk von dem Standpunkt lossagten, daß Deutsch­land allein für den Krieg verankwortlich sei. Pfarrer Dorrity teilt mit, daß er jetzt eine Be­wegung ins Leben rufe, um sicher zu stellen, daß diese Frage vor die Bischöfe der Church os Enn^vh kommt, damit diese ihren Standpunkt vor der Welt klarlegen. Pfarrer Dorrity beab­sichtigt, Dr. Temple eine von der Geistlichkeit seiner eigenen Diözese unterzeichnete Denkiârift vorzulegen, die ihn bittet, diese Frage vor die nächste Zusammenkunft der Bischöfe zu bringen, und sie um eine Entschließung dahingehend zu ersuchen, daß Deutschland nicht das einzige für den Kriea verantwortliche Land sei. sondern

Stimmungen des für alle WundesmiiMâr gül­tigen Völkevbundspaktes müßten auch bei der Aufnahme Deutschlands erfüllt werden.

Ueber den Inhalt der ftanzösri^cn Antwort wird noch gemeldet:

Vor Uebermittelung der Antwort auf das deutsche Völkerbundsmemorandum hat Herriot eine Aussprache mit Briand und Loucheur ge­habt. Namentlich die Ansichten Briands -oeein- slussen die Abstimmung und Formulierung der französischen Antwort. In der heute der deut­schen Botschaft zugehende« Antwort gelangt der Standpunkt Briands mit be­sonderer Deutlichkeit zum Aus­druck. Mit Recht wird in diplomatischen Krei­sen darauf hingewiesen, daß verschiedene Aeuße­rungen, die Herriot während seines Genfer 'Aufenthaltes über Deutschlands Eintritt in den Völkerbund machte, unter dem Einflüsse Briands hinfällig 'geworden sind. Die französi­sche Antwort enthält als Leitmotiv die Worte: Kei «eAu snahme, kein Privilegfür Deutschland. An dem Eintritt des' deut­schen Reiches in den Rat des Völkerbundes nebst Zuweisung eines ständigen Sitzes nehme Frankreich keinen Anstoß. Dieses Zugeständnis

müsse gemacht werden, da sich sonst mit Eng­land Schwierigkeiten ergeben hätten. Abge­sehen davon kennzeichnet sich aber die franzö­sische Note durch ein starres Festhalten an den Bestimmungen des Völker-

b un d s p akte s, der ja ein Pakt der Sieger ist. Die Antwort der fvauzösrschen Regie-

rimg auf das Memorandum vom 29. Septem­ber wird veröffentlicht, sobald die Antworten

der übrigen Ratsmächlle vorliegen, was in we­nigen Tagen der Fall fein dürfte.

daß alle großen und kleinen Val i n Europas die Verantwortlichkeit in größerem oder ge­ringerem Maße teilten und daß die Anerken­nung dieser Tatsache die Strenge der siegreichen Alliierten mildern müßte. Dorrity erklärte: Deutschland hat wiederholt um ein unpartei­isches Tribunal gebeten, hak cs jedoch niemals erhalten. Die Alliierten waren bisher Ankläger, Richter, Geschworene und Vollzieher zugleich, aber dies entspricht sicher nicht dem Begriff des Durchschniktsengländers von Fair play. Marrer Dorrity fordert alle Geistlichen seiner Diözese auf, diese Denkschrift zu unterzeichnen und teilt mit daß bereits zwei Geistliche sich dazu bereit erklärten.

Aebergabe der AegieSahnen am 16. November.

Berlin, 6. Okt, Zur Frage der Uebergabe der »ranzösisch-belgifchen Regieeisenbahnen an die Deutsche Reichsbahn wird mitgeteilt : Die Verhandlungen zwischen der Deutschen Reicbsbahngefellschast und der Regieverwaltung wegen Uebergabe der Regiebahnen sind nunmehr so weit zum Abschluß gebracht worden, daß als Termin für die Uebergabe der 16. November festgesetzt wurde. Da in den Londoner Abmachungen als spätester Termin der 7. Dezember festgelegt war, edeutet dies für die deutsche Reichsbahn und die deutsche Wirtschaft eine vollkommene Regelung. Im wesentlichen besteht Einigkeit über Einzelfragen der technischen Uebergabe. Deutsches Reichsbahnpersonal wird sich einige Zeit vor dem Termin zwecks Einar­beitung an seine alten Dienststellen in das Regiegebiet begeben. Die Uebergabe der Regiebabnen in die Dortmunder Zone wird gemäß den getroffenen Ab-

der

machungen in' London bereits vor dem Ucbergabe- termin der Regnbahnen erfolgen. Es ist dafür

19. Oktober in Aussicht genommen.

Kundgebung der Liga für Menschenrechle.

Potsdam, 6. Okt. Die deutsche Liga . Menschenrechte veranstaltete heute abend eine Kund­

für

grbnilg im hiesigen Gewerkschaftshausr. Eine Pnrallel- versammlung bcsonders für die Mitglieder deS Reicku» bannerS Schwarzrotaold fand in Beckers Restaurant in der Lindenstraße statt. Beide Versammlungen verliefen ruhig. Nur vor beut Lokal kam _ es zu starken Ansammlungen und zu wiederholten Zusammen­stößen zwischen Schutzpolizei und Demonstranten sowie zwischen Stahlhelmleuten und Andersgesinnten. Auch Stinkbomben wurden geworfen. In dem Gewerk- ichaftsbanse sprachen der ReichStagSabgeordnete Paul Löbe, Professor Viktor Basch von der Sorbonne in Paris und der 83 jährige Präsident der französischen Liga für Menschenrechte Buisson. Sämtliche Reden, die in der Aufforderung gipfelten : Dculschland und Frankreich vereint euch im Völkerbund, wurden mit lebhaftem Beifall ausgenommen. Als ^ ie Versammelten

auseinandergingen, sangen sie die International' Auf der Straße hielten 600 Schutzpolizisten die Ordnung aufrecht. Die Teilnehmer an der Kund­gebung gelangten ungefährdet zum Bahnhof. Auch die Abfahrt erfolgte ungehindert und um 11 Uhr nacht» zeigte Potsdam wieder sein gewöhnliches ruhiges Aussehen.

Gegenkundgebung der Daler- ländischen Verbände.

Berlin, 7. Oft. Der französische Professor Basch hat in Potsdam nichtöffentlich gesprochen. Trotz einer durch die Friedensgefellschaft ver­anlaßten einstweiligen Verfügung des Land­gerichts sperrte der Besitzer des Konzerchaufes das Etablissement mit Ketten ab. Auch die an­dern Besitzer der großen Säle gaben ihre Räume nicht her. So mußte Professor Basch in einer geschlossenen Versammlung' reden, die in einem Stammlokal der Potsdamer U. S. P. stattfand, das etwa 150 Personen faßt. Basch sprach vor einer Zuhörerschaft, die in der Hauptsache aus Mitgliedern des Reichsbanners Schwarz-rot-gold bestand. Mchrere Hundert­schaften Schutzpolizei waren zur Aufrechterhal­tung der Ordnung auWehoben. Nachdem unter der auf den Straßen Potsdams auf- und ab= wogenden Menfchennmffe bekannt geworden war, daß Professor Basch nor geschlossener Ge­sellschaft sprechen würde, begoib man sich zu einer Gegenversammlung, die die vaterländi­schen Verbände im größten Saal Potsdams veranstaltet hatten. Es sprach dort der zweite Vorsitzende der vereinigten vaterländijchen Ver­bände Potsdams, General von Barten- werffer und stellte fest, daß das Ziel der Verbände erreicht sei, indem Monsieur Basch in keiner öffentlichen Versammlung zu sprechen Gelegenheit hätte. Freiherr v o n M e d e m be­dauerte vom Standpunkt der Frontsâaren die Schutzpolizei,' bie entsprechend dem Befehl des Innenministers Severing den Schub des Pro­fessors Basch hat übernehmen müssen und er­mahnte zur Achtung von den ihre Pflicht er füllenden Schutzpolizisten. Das Reichsbanner Schwarz-rot-gold aber, das sich fteiwillig dem Schutz eines französischen Herrn- gewidmet hätte, der die Haupffchuld Deutschlands am Weltkriege in Berlin öffentlich ausgesprochen und ein Vertreter der Nation ist, die Schlageter ermordete, könne kein Verständnis und keine Achtung mehr bei deutschen Männern und Frauen finden. Die Menge sang begeistert das Deutschlandlied und nahm einstimmig folgende Resolution an:

Die Absicht der deutsch-französischen Freunde, durch einen Franzosen in öffent­licher Versammlung vor aller Welt die Kriegsschuld Deutschlands erkennen zu lassen, ist fehlgeschlagen. Kein deutscher Wirt hat fein Haus für eine solche öffentliche Versammlung hergegeben. Der Besitzer des Konzerthauses hat sein Grundstück mit Ketten verschlosien. Die Einberuser haben sich schließlich in eine kleine Stammkneipe der sozialdemokratischen Partei zurückgezogen und haben dort unter ihresgleichen und unter Ausschluß der Oeffentlichkeit geschützt durch den preußischen Innenminister <5enering, getagt. Daran kön­nen und wollen mir sie nicht hindern. Wir haben die Ehre von Potsdam geschützt und bewahrt. Wir haben die Ruhe und Ordnung sichergehalten. Schweiz-weiß-rot bleiben un­sere Färbens"

Um die Dewährunstssrisk von Killer und Genossen.

Münckie«, 6. Oktober. Ueber die Bewäbrungs» frist für Hitler und Genossen wird von zuständiger Stelle folgende Entscheidung des Obersten Landes- gerickit? mitgetsilt:

Das Oberste Landesgericht hat in der Strafsache gegen Hitler, Kriebel und Dr. Weber wegen Hoch­verrats am 6. Oktober 1924 beschlossen, die Entschei­dung über die Beschwerde des Staatsanwalts gegen die durch Beschluß des Landgerichts München I vom 25.'September 1924 mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 erfolgte Bewilligung einer Bewährungsfrist für Hitler und Kriebel bis zur hinreichenden Klärung der^ Frage aussetzen, ob Hitler und Kriebel ficfi an der Gründung deSFrontbanncs* und an der Fortführung verbo­tener Verbände beteiligt haben, und der Verdacht von Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Straff gesetzbuches über Geheimbündelei, oder gegen die Vor- ichriften des Repnblik'chutzgesctzrs, oder gegen, die Verordnung des bayerischen GeneralstaatSkommisssar? vom 9. November 1^3 vegründet ist.

Hitler und Kriebel bleiben also wie Dr. Weber, bei dem bereits das Landgericht die Entscheidung über die Bewährnngsfrist ausgesetzt hat, weiter in Haft, bis der Leipziger Staatsgerichtshof über die Erhebung der Anklage gegen die beiden in der Allgeless^?«t bei .Frontbannes" Beschluß gefaßt hat.