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Hanauer 8 Anzeiger

General-Anzeiger / Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. M.

General-Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme -er Sonn- und Feiertage. / Fernsprech-Anschlutz Rr. 1237 und 1238.

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Nr. 221

Freilag den 19. September

1924

Das Neueste.

Tokio wurde gestern durch heftigen Erd­stoß in Aufregung gesetzt, doch wurde keinerlei Schaden angerichtet. Die Erschütterung dauerte ; 25 Minuten.

Der Stadtverwaltung Oberhausen ist von ^französischer Seite mitgeteilt worden, daß mit Neueinquartierungen gerechnet werden müsse.

Dr. Danzan, der Premierminister der Mongolei, ist von Sowjetmongolen ermordet worden, die seit Wochen mit Peking über die Rückgabe der Mongolei an China verhandelten.

Die nächste Probefahrt des3- R. III" wird am kommenden Dienstag oder Mittwoch : stattfinden, woran sich dann die große Fahrt nach Norddeutschland anschließt.

Schluß der Debatte.

Es ist in den letzten Tagen unendlich viel auf dem Konto der deutschen auswärtigen Po­litik gesündigt worden. Man verhandelt in Genf über sinen Ausbau des Völkerbundes, der von außerordentlich großer Bedeutung sein wird, wenn er wirklich zustande kommen sollte. Trotz­dem die Verhandlungen selbst noch geheim ge­halten werden und ein endgültiges Ergebnis nicht vvrliegh unterkegt es doch keinem Zwei­fel, daß Frankreich mich in der viel gefeierten neuen Epoche des Völkerbundes seine alte Rolle weiter spielt. Die neuen Vollmachten, die man dem Völkerbund geben will Zwang-sschieds- I gericht und militärische Sanktionen sie wer­den letzten Endes immer dazu dienen müssen, den Besitzstand zu sichern, der durch das Diktat von Versailles geschaffen worden ist. Hat Deutschland unter diesen Umständen nicht wirk­lich allen Grund, sich die Frage seines Eintritts M in den Bölkerbuno zweimal zu überlegen, ehe " es Srém Drängen des Auslanoes und gewisser / irländischer Kreise nachgibt? '

Wie es scheint, können es diese Inlandskreffe - in der H-aupHache Sozialisten und Pazifisten

garnicht eilig genug haben. Sie leisten dabei den Direktiven, die das Ausland gibt, willig Ge­folgschaft. Gestern hat ein Berliner Mittags -

blatt die Oestentlichkeit mit der Mitteilung überrascht, daß diè deutsche Regierung dem- ; nächst einen Antrag an den Völkerbund stellen werde. Die Quelle dieser Behauptung ist der Berliner Berichterstatter desDaily Telegraph", der zu wissen vovgibf, daß die deutsche Regie- . rung unmittelbar nach der Kabinettssitzung vom 23. September ihren Antrag auf Ausnahme in den Völkerbund stellen werde. Das Berliner Blatt fügt dieiser Mitteilung bestätigend hinzu, daß die Ententediplomaten in Berlin in der Tat der Meinung seien, daß man einem solchen Be­schluß der Regierung entgegensehen könne. So fällt die Anregung des Londoner Mattes in der Berliner Zeitungswelt sofort auf -fruchtbaren Boden. Erfreulicherweise befindet sich aber die Berliner Zeitung ebenso wie ihr englischer Ge­währsmann im Irrtum. Wir können feststellen, daß die Berliner Meldung desDaily Tele­graph" auf reiner Kombination beruht und ohne jede tatsächliche Bedeutung ist.

Die deutsche Regierung hat gar keine Ver­anlassung, von ihrer bisherigen Politik der Zu­rückhaltung irgendwie abzuweichen. Gerade in den letzten Tagen war die deutsche und die aus- ländische Presse mit grossem Lärm astgefüllt, der von den deutschen Vorkämpfern des Zocker- bundes geschlagen wurde, dann aber auch not­gedrungen ein weiteres Echo fand.« DerVor­wärts" suchte den deutschen Außenminister zur M Strecke zu bringen, weil er angeblich eine Unter­redung mit Lord Parmoor über DeutNstLNds Beziehungen zum Völkerbund böswillig ab- leugnete. Ueber diesen Zwischenfall sind jetzt wohl die Akten geschlossen, -nachdem von beiden weiten Feststellungen gemacht worden sind. Es noch nicht restlos -aufgeklärt, weshalb Lord Parmoor auf der einen und die deutschen Dele- gierten'auf der anderen Semite verschiedener An- über die Vorgänge in Henley -am 10. Aug. Ests wahres sind. Wie es scheint, ist das Miß­verständnis darauf zurückzuführen, daß Lord mit dem gleichfalls anwesenden dout- Ichen Botschafter Sthamer Bemerkungen über Völkerbund getauscht hat und daß er der ucemung ist, damit auch die Erörterung dieses ^mas mit der deutschen Delegation in Fluß gebracht zu haben. Sicher ist jedenfalls, daß mit ver deutschen Delegation darüber nicht gesvro- cyen worden ist. Außer anderen Beweisen mag Mr die^e Tatsache sprechen, daß der Reichskanz- . ^, ^ °er letzten Kabinettssitzuna bemerkte, er Wbe eigentlich die Absicht gehabt, das Völker- ^ndÄhema am 10. August in Henley anzu- Mnewen^ habe aber davon abaeseh«, als er

bemerkte, wie reserviert sich die Gegenseite ver­hielt. Es ist demVorwärts" und ârigen ge­sinnungsverwandten Organen vorbehalten ge­rieben, bei dieser Auseinandersetzung geacn die deutsche Delegation mit verleumderischen An­griffen Partei zu ergreifen. Das kann nur der begreifen, .der weiß, wie brennend der inner­politische Wunsch der Sozialdemokraten ist, den Reichsaußenminister zu stürzen, um den Weg für Neuwahlen und Linksblock steizumachen.

Warum diese unerquicklichen Vorgänge in die sem Zusammenhang? Der Zank ist von d em sozialdemokratischen Parlamentsdienst, dem Vorwärts" und seinen Hintermännern aus rein inner-politischen Motiven entfesselt worden. Er hätte aber doch schließlich zu einer greifbaren Aeußerung der Gegenseite führen können, daß man in Deutschland im Irrtum sei, daß Eng­land und Frankreich wirklich den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund wünschten und Mit den selbstverständlichen Voraussetzungen einverstanden seien. Nichts davon! So bleibt denn nach wie vor nur bestehen, daß Macdonald in Genf in freundlichen Worten von Deutsch­lands Zugehörigkeit zum Völkerbund gespro­chen, daß aber Herriot Schranken gezogen hat, wie uns den Eintritt unmöglich machen und daß man in Frankreich offenbar glaubt, durch Deutschlands Eintritt in den Völkerbund die' Mte Dauerkontrolle über unsere Rüstung und Bewaffnung zu gewinnen. Man kann danach ermessen, wie wenig von einer bestimmten Ab­sicht der deutschen Regierung die Rede sein kann, den Antrag auf Aufnahme in den Völker- bund zu stellen.' Die deutsche Presse-d« unserer Außenpolitik einen außerordentlich gro- hm Dienst tun, wenn sie endlich mit der zum Teil abstoßenden Debatte Sckluß machte und diejenige Zurückhaltung an den Tag legte, die unsere einzig- gebotene Haltung ist.

Antrag auf Eintritt Zn Sen BslkerbunS

Der Berliner Berichterstatter desDaily Telegraph" will wissen, daß unmittelbar nach der Kabinettsfitzung am 23. September mit der Bekanntgabe eines deutschen Antrages auf Ein­tritt in den Völkerbund gerechnet werden könne. Die alliierten Diplomaten in Berlin seien im Besitze von entsprechenden Informationen. Deutschland werde sein« Antrag nur an zwe. Bedingung« knüpfen: politische Gleichstellung Deutschlands und Zusicherung eines ständig« Sitzes im VAkerbundsrat. Dazu macht ein Ber­liner Mittagsblatt Site Bemerkung, die alliierten Diplomaten in Berlin glaub« tatsächlich zu wissen, daß der große Kabinettsrat am kom­mend« Dienstag unter dem VoZitze des Prä­sidenten Mert zu einem solchen Beschlusse füh­ren wird. Mr sind auf Grund besonderer Jn- Srmationen in der Lage^ zu dieser ganzen Meldung zu sagen, daß irgendein Be- schluß' innerhalb des Kabinetts noch nicht vorliegt. Infolgedessen wird sich ein Urteil darüber, ob überhaupt ein solcher Antrags ins Auge gefaßt ist, erst fällen lassen, wenn die Sitzung tatsächlich stattgefunden hat. Besonders hervorgehob« zu werden verdient aber nochmals, daß -die deutsche Reichsregierung an ihrem bisher kundgegeben« Standpunkt -auch jetzt noch festhält, daß -zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ganz neue Be­dingungen geschaffen werden muss«, als die-, die man bisher in Aussicht genommen hatte. Daß die Frage der politischen Gleichberechti­gung eine außerordentlich große, ja vielleicht die ausschlaggebende Rolle spielt, ist schon zu ver- schieden« Malen betont ward«. Auch ist es ausgeschlossen, daß wir in den Völker­bund hineingehen, noch immer belastet mit dem Odium, den Weltkrieg leichtfertig entfesselt zu haben.

Die Frage der Umbildung der Reichs- regierung.

Entschließung derdeutschnat. Sandesvorstände

Am Donnerstag waren im Sitzungssaal des ReichSlandbundcS die Vorsitzenden der Landesverbände der deutschnationalen Volkspartei versammelt, um über die politische Lage zu Beraten. Fast alle Landesverbände waren vertreten. Ueber den Verlaus der Sitzung, die bis zum Abend währte und an die sich eine Besprechung des FraktionSvvrstandeS anschloß, wurde folgender Bericht aulgegeben :

In der deutigen Sitzung der Landesverbands­vorsitzenden der Deutschnatiinalen Volkspartei hielt der Vorsitzende, Ab«. Hergt, einen ausführlichen Vortrag über die politische Lage. Nach eingehender Aussprache wurde seinem Vorschläge entsprechend folgende Sntschlicßung gefaßt:

Einmütig ist die Versammlung der Vorsitzenden der Landesverbände gewillt, die Geschlossenheit der Partei zu wahren: Die ist die notwendige Vor­aussetzung für die Entwicklung Deutschlands im nationalen Sinne«

Die Versammlung billigt eS, daß die Deutsch­nationale Volkspartei in die Reichsregierung ein- tritt, falls die Partei in dieser Regierung maßge­benden Einfluß erhält. Gelingt dies nicht, so muß die Partei in die schärfste Opposition gegen die ReichSresterung eintreten.'

Wie wir hören, ist eS der Führnng der Partei überlassen worden, zu beurteilen, welche Aemter im Kabinett zur Sicherung eines solchen maßgebenden Einflusses anzustreben feie«. Am 30. d- M. treten in Berlin die 200 Parteipertreter der Deutschnatio­nalen zusammen., Diese Sitzung dürfte sich nochmals mit der Frage eines RegierungSeintrittS beschäftigen und außerdem die Entscheidung darüber bringen, ob und in welcher Weise eine Aenderung in der Zu- sammensetzung der Leitung von Partei und Reichs» tagsfraktion vorgenommen werden soll.

Der Text des Genfer Ueber- einkvmmens.

Genf, 18. Sept. DasJournal öe Genève" veröffentlicht heute morgen ein Schriftstück, das als der vollständige Text des Uebereinkommens bezeichnet wird, das im Völkerbundskomitee zur Verhandlung stand. Dieser Text deckt sich im allgemeinen mit den bereits gemacht« An­gaben. Er enthält eine Präambel und 11 bezw. 12 Artikel.

Art. 1 bis 3 bestimmt, daß der Inter­nationale ständige Gerichtshof als obligatorisch anerkannt wird laut Artikel 36 § 2 seiner Satzung und daß im übrigen der Dölkerbunds- rat als Schiedshof mit Mehrheitsbeschluß fun­giert, wobei die interessierten Staaten mit im Rate tagen.

Artikel 4 macht Angaben über die Kontroll­mahnahmen, die mit Hilfe internationaler Kommissionen dafür sorgen sollen, daß für die Dauer des Verfahrens keine der Partei« mili­tärische oder wirtschaftliche Mobilisierungsmaß­nahmen vornimmt. Diese Kommissionen wer­den vorher vom Völkerbundsrat eingesetzt. Sie mende Gerichtsinstanz eine Kontrolle für not­wendig erklärt hat, sich an Ort und Stelle begeben.

Artikel 5 setzt fest, daß jeder Staat, der sich nicht den vorläufigen Kontrollmaßnahmen unterwirft und nicht den Schiedsspruch in be­stimmter Frist anerkennt, als Angreifer und in Acht erklärt wird, falls diese Akte des Unge­horsams eine Friedensgefahr bilden.

Artikel 6 des vomJournal de Genève" oer- öffentlichten Projektes empfiehlt die Einrichtung von entmilitarisierten Zonen, wie sie in ge­wissen Verträgen schon festgesetzt sind, und er­klärt dann weiter:die entmilitarisierten Zonen, die bereits existieren oder in Zukunft zwischen einwilligenden Staaten errichtet werden, können Gegenstand einer zeitweiligen oder permanen­ten vom Völkerbundsrat organisierten Kontrolle werden, wenn einer oder alle Nachbarstaaten es verlangen."

Nach Artikel 7 müssen nach der Angriffs­erklärung sofort die Sanktionen in Kraft treten auf Grund Abs. 1 und 2 des Artikels 16 des Völkerbundspaktes.Entsprechend Artikel 16, heißt es in der Veröffentlichung des Blattes, verpflichten sich die unterzeichneten Staaten in­dividuell und kollektiv, dem angegriffenen Staate zu Hilfe zu kommen und sich gegenseitig durch Erleichterungen und gegenseitigen Aus­tausch in der Versorgung mit Rohstoffen, Nah­rungsmitteln aller Art, Krediten, Tranport- und Verkehrsmitteln zu unterstützen und zu diesem Zweck die Sicherheit der Larch- und See- verbindung des angegriffenen oder bedrohten Staates zu schützen. Wenn beide streitende Teile zu Angreifern erklärt werden, werden die militärischen Sanktionen auf beide angewandt." Ein Zusatz zu Artikel 7 setzt fest, daß der Völkerbundsrat durch sein Wirtschafts- und Finanzkomitee und durch die Militärkommission die notwendigen Maßnahmen vorher aus­arbeiten läßt.

Artikel 8 lautet nach der Veröffentlichung ^Jn Hinblick auf die etwaigen militärischen Sanktionen, die in Artikel 16 des Dölkerbunds- paktes vorgesehen werden, kann der Völker­bundsrat die individuelle und kollektive Ver­pflichtung von Staaten entgegennehmen, durch die von vornherein die militärischen Streitkräfte festgesetzt werden, die sie sofort angreifen lassen können, um die Ausführung der auf Grund des vorhergehenden Artikels vom Gerichtshof und vom Völkerbundesrat getroffenen Anordnungen zu sichern. Die unterzeichneten Staaten können außerdem nach der Feststellung des Angreifers laut den früher eingegangenen Verpflichtungen die Gesamcheit oder den von chnen notwendig erachteten Teil ihrer militärischen Streitkräfte gegen die zum Angreifer erklärte Partei ein= setzen."

Ein Zusatzantrag lautet:In Hinblick auf Artikel 10 des Völkerbundspaktes darf die oben dargelegte Anwendung der Sanktion« in keinem Falle die Vergewalti^mg der territo­rialen oder politischen Unabhängigkeit des an­greifenden Staates zur Folge haben."

Artikel 9 sieht die Einberufung einer inter­nationalen Konferenz durch den Völkerbundsrat vor und bestimmt, daß, wenn in einer noch fest« zufebenben Frist die Konferenz oder der von ihr ausgearbeitete Abrüftungs-Entwurf nicht zu» ftandegekommen ist, nach einer diesbezüglichen Feffftellung des Völkerbundsrates alle Der- tragsteile ihre Handlungsfreiheit wiederge­winnen, daß während der Frist aber im Falle eines Konfliktes die Bestimmungen des Pro­tokolls in Kraft bleiben.

Nach Artikel 10 und 11 steht dem Inter­national« Gerichtshof die Interpretation des Protokolls zu, dem alle Staaten beitreten können.

Genf, 18. Sept. Eine amkkkche Mitteilung des Völkerbundsfekretariats nimmt zu dem heute morgen durch dasJournal de Genève" veröffentlichten Texte Stellung. Sie dementiert nicht uie Autbentizität des Textes, sondern er­klärt nur, daß es sich um einen Vorentwurf handelt, der dem Zwölferausfcbvü als Grund­lage für seine Arbeiten unterbreitet wurde. Die Artikel dieses Entwurfes feien im Laufe der Diskussion geändert worden. Außerdem hätten alle das Sck'e^sverfahren betreffenden Artikel nur den Wert eines Schemas. Sie feien in dem Vorentwurf nur ausgenommen worden, um später den endgültigen Artikeln, die in der ersten Kommission ausgearbeitet würden, Platz zu machen.

Die Durchführung -er Amnestie.

Koblenz, 18. Sept. SonderverordnunH lagè 3 des Londoner Protokolls vorgesehenen Amnestiemaßnahmen:

Artikel 1: Alle Strafverfolgungen, Sie bei -den Alliierten Gerichts- und Verwaltungs- behörden einerseits und den deutschen Gerichts­barkeit« andererseits in Anwendung der Ver. ordnung der Rheinlandkommission gegen irgend eine Person wegen einer ausschließlich oder überwiegend aus politischen Gründen began­genen Tat, sei es wegen ihres politischen Ver­haltens in den besetzten Gebieten seit dem 11. Januar 1923 bis zum Inkrafttreten der gegen- wärtigen Verordnung, fei es wegen ihres Nicht­gehorsams gegenüber d« Beschien, Ordonan­zen, Berordn-un-gen oder ander« Anordnungen, die von der Besatzungsbchörde in Bezug auf die Ereignisse während des gleichen Zeitraums er­lassen wurden, verhängt sind, werden endgültig eingestellt. Keine neue Untersuchung oder Ver. folgung darf eingeleitet werden und niemand darf beunruhigt, belästigt ober einem morali­schen oder materiellen Nachteil, wegen einer Tat dieser Art unterworfen werden.

Artikel 2: Die Rheinlandkommission hebt alle wegen der im vorhergehenden Artikel auf­gestellten und vor dem Inkrafttreten bei gegen­wärtigen Verordnung begangenen Taten, Dort den deutschen Gerichten ausUeßprochen« Verur­teilungen, sowie die von den unter ihrer Amts- gemalt sichenden Organen verhängten Strafen auf. Die von den Gerichten, ober den Verwal­tungsbehörden erkannten Geldbusen und andere Geldstrafen, die bereits bezahlt sind, werden nicht zurückgezchlt.

Artikel 3: Die Bestimmungen der Artikel 1 und 2 finden keine Anwendung auf Verbrech« gegen das Leben, die den Tod herbeigeführt haben.

Artikel 4: Die Strafen, die unter die in den Bestimmungen 1b und 2 vorgesehenen Am- -neftlefälle und die gegenimärtbg infolge der Ein­richtung besonders seit dem 11. Januar 1923 be­schaffenen Dienstzweige der interalliierten Ge­richtsbarkeit unterworfen sind, gehen auf, die deutsche Gerichtsbarkeit über. Desgleichen werden von den deutschen Gerichten die Straf­taten derselben Art verurteilt, die bisher noch nicht Gegenstand von Strafverfolgungen war« und jene, die bis zur endgültigen Beseitigung der genannten Dienstzweige begangen werden.

Artikel 5: Die Sonderverordnung, sowie alle zur Ausführung gefaßten Beschlüsse, Anweisun- gen und Bestimmungen, die den Vorschriften dieser Verordnung entgegenstehen, werden hier­mit aufgehoben. ,

Artikel 6: Diese Verordnung ist im Gebiets' der Brückenkopfes Kehl anwendbar.

Artikel 7: Diese Verordnung tritt sofort tat Kraft.