Hanauer 8 Anzeiger
General-Anzeiger / Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. M.
General-Anzeiger
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Nr. 221
Freilag den 19. September
1924
Das Neueste.
— Tokio wurde gestern durch heftigen Erdstoß in Aufregung gesetzt, doch wurde keinerlei Schaden angerichtet. Die Erschütterung dauerte ; 25 Minuten.
— Der Stadtverwaltung Oberhausen ist von ^französischer Seite mitgeteilt worden, daß mit Neueinquartierungen gerechnet werden müsse.
— Dr. Danzan, der Premierminister der Mongolei, ist von Sowjetmongolen ermordet worden, die seit Wochen mit Peking über die Rückgabe der Mongolei an China verhandelten.
— Die nächste Probefahrt des „3- R. III" wird am kommenden Dienstag oder Mittwoch : stattfinden, woran sich dann die große Fahrt nach Norddeutschland anschließt.
Schluß der Debatte.
Es ist in den letzten Tagen unendlich viel auf dem Konto der deutschen auswärtigen Politik gesündigt worden. Man verhandelt in Genf über sinen Ausbau des Völkerbundes, der von außerordentlich großer Bedeutung sein wird, wenn er wirklich zustande kommen sollte. Trotzdem die Verhandlungen selbst noch geheim gehalten werden und ein endgültiges Ergebnis nicht vvrliegh unterkegt es doch keinem Zweifel, daß Frankreich mich in der viel gefeierten neuen Epoche des Völkerbundes seine alte Rolle weiter spielt. Die neuen Vollmachten, die man dem Völkerbund geben will — Zwang-sschieds- I gericht und militärische Sanktionen — sie werden letzten Endes immer dazu dienen müssen, den Besitzstand zu sichern, der durch das Diktat von Versailles geschaffen worden ist. Hat Deutschland unter diesen Umständen nicht wirklich allen Grund, sich die Frage seines Eintritts M in den Bölkerbuno zweimal zu überlegen, ehe " es Srém Drängen des Auslanoes und gewisser / irländischer Kreise nachgibt? '
Wie es scheint, können es diese Inlandskreffe -— in der H-aupHache Sozialisten und Pazifisten
— garnicht eilig genug haben. Sie leisten dabei den Direktiven, die das Ausland gibt, willig Gefolgschaft. Gestern hat ein Berliner Mittags -
■ blatt die Oestentlichkeit mit der Mitteilung überrascht, daß diè deutsche Regierung dem- ; nächst einen Antrag an den Völkerbund stellen ■ werde. Die Quelle dieser Behauptung ist der Berliner Berichterstatter des „Daily Telegraph", der zu wissen vovgibf, daß die deutsche Regie- . rung unmittelbar nach der Kabinettssitzung vom 23. September ihren Antrag auf Ausnahme in den Völkerbund stellen werde. Das Berliner Blatt fügt dieiser Mitteilung bestätigend hinzu, daß die Ententediplomaten in Berlin in der Tat der Meinung seien, daß man einem solchen Beschluß der Regierung entgegensehen könne. So fällt die Anregung des Londoner Mattes in der Berliner Zeitungswelt sofort auf -fruchtbaren Boden. Erfreulicherweise befindet sich aber die Berliner Zeitung ebenso wie ihr englischer Gewährsmann im Irrtum. Wir können feststellen, daß die Berliner Meldung des „Daily Telegraph" auf reiner Kombination beruht und ohne jede tatsächliche Bedeutung ist.
Die deutsche Regierung hat gar keine Veranlassung, von ihrer bisherigen Politik der Zurückhaltung irgendwie abzuweichen. Gerade in den letzten Tagen war die deutsche und die aus- ländische Presse mit grossem Lärm astgefüllt, der von den deutschen Vorkämpfern des Zocker- bundes geschlagen wurde, dann aber auch notgedrungen ein weiteres Echo fand.« Der „Vorwärts" suchte den deutschen Außenminister zur M Strecke zu bringen, weil er angeblich eine Unterredung mit Lord Parmoor über DeutNstLNds Beziehungen zum Völkerbund böswillig ab- leugnete. Ueber diesen Zwischenfall sind jetzt wohl die Akten geschlossen, -nachdem von beiden weiten Feststellungen gemacht worden sind. Es noch nicht restlos -aufgeklärt, weshalb Lord Parmoor auf der einen und die deutschen Dele- gierten'auf der anderen Semite verschiedener An- über die Vorgänge in Henley -am 10. Aug. Ests wahres sind. Wie es scheint, ist das Mißverständnis darauf zurückzuführen, daß Lord mit dem gleichfalls anwesenden dout- Ichen Botschafter Sthamer Bemerkungen über Völkerbund getauscht hat und daß er der ucemung ist, damit auch die Erörterung dieses ^mas mit der deutschen Delegation in Fluß gebracht zu haben. Sicher ist jedenfalls, daß mit ver deutschen Delegation darüber nicht gesvro- cyen worden ist. Außer anderen Beweisen mag Mr die^e Tatsache sprechen, daß der Reichskanz- . ^, ^ °er letzten Kabinettssitzuna bemerkte, er Wbe eigentlich die Absicht gehabt, das Völker- ^ndÄhema am 10. August in Henley anzu- Mnewen^ habe aber davon abaeseh«, als er
bemerkte, wie reserviert sich die Gegenseite verhielt. Es ist dem „Vorwärts" und ârigen gesinnungsverwandten Organen vorbehalten gerieben, bei dieser Auseinandersetzung geacn die deutsche Delegation mit verleumderischen Angriffen Partei zu ergreifen. Das kann nur der begreifen, .der weiß, wie brennend der innerpolitische Wunsch der Sozialdemokraten ist, den Reichsaußenminister zu stürzen, um den Weg für Neuwahlen und Linksblock steizumachen.
Warum diese unerquicklichen Vorgänge in die sem Zusammenhang? Der Zank ist von d em sozialdemokratischen Parlamentsdienst, dem „Vorwärts" und seinen Hintermännern aus rein inner-politischen Motiven entfesselt worden. Er hätte aber doch schließlich zu einer greifbaren Aeußerung der Gegenseite führen können, daß man in Deutschland im Irrtum sei, daß England und Frankreich wirklich den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund wünschten und Mit den selbstverständlichen Voraussetzungen einverstanden seien. Nichts davon! So bleibt denn nach wie vor nur bestehen, daß Macdonald in Genf in freundlichen Worten von Deutschlands Zugehörigkeit zum Völkerbund gesprochen, daß aber Herriot Schranken gezogen hat, wie uns den Eintritt unmöglich machen und daß man in Frankreich offenbar glaubt, durch Deutschlands Eintritt in den Völkerbund die' Mte Dauerkontrolle über unsere Rüstung und Bewaffnung zu gewinnen. Man kann danach ermessen, wie wenig von einer bestimmten Absicht der deutschen Regierung die Rede sein kann, den Antrag auf Aufnahme in den Völker- bund zu stellen.' Die deutsche Presse wü-d« unserer Außenpolitik einen außerordentlich gro- hm Dienst tun, wenn sie endlich mit der zum Teil abstoßenden Debatte Sckluß machte und diejenige Zurückhaltung an den Tag legte, die unsere einzig- gebotene Haltung ist.
Antrag auf Eintritt Zn Sen BslkerbunS
Der Berliner Berichterstatter des „Daily Telegraph" will wissen, daß unmittelbar nach der Kabinettsfitzung am 23. September mit der Bekanntgabe eines deutschen Antrages auf Eintritt in den Völkerbund gerechnet werden könne. Die alliierten Diplomaten in Berlin seien im Besitze von entsprechenden Informationen. Deutschland werde sein« Antrag nur an zwe. Bedingung« knüpfen: politische Gleichstellung Deutschlands und Zusicherung eines ständig« Sitzes im VAkerbundsrat. Dazu macht ein Berliner Mittagsblatt Site Bemerkung, die alliierten Diplomaten in Berlin glaub« tatsächlich zu wissen, daß der große Kabinettsrat am kommend« Dienstag unter dem VoZitze des Präsidenten Mert zu einem solchen Beschlusse führen wird. Mr sind auf Grund besonderer Jn- Srmationen in der Lage^ zu dieser ganzen Meldung zu sagen, daß irgendein Be- schluß' innerhalb des Kabinetts noch nicht vorliegt. Infolgedessen wird sich ein Urteil darüber, ob überhaupt ein solcher Antrags ins Auge gefaßt ist, erst fällen lassen, wenn die Sitzung tatsächlich stattgefunden hat. Besonders hervorgehob« zu werden verdient aber nochmals, daß -die deutsche Reichsregierung an ihrem bisher kundgegeben« Standpunkt -auch jetzt noch festhält, daß -zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ganz neue Bedingungen geschaffen werden muss«, als die-, die man bisher in Aussicht genommen hatte. Daß die Frage der politischen Gleichberechtigung eine außerordentlich große, ja vielleicht die ausschlaggebende Rolle spielt, ist schon zu ver- schieden« Malen betont ward«. Auch ist es ausgeschlossen, daß wir in den Völkerbund hineingehen, noch immer belastet mit dem Odium, den Weltkrieg leichtfertig entfesselt zu haben.
Die Frage der Umbildung der Reichs- regierung.
Entschließung derdeutschnat. Sandesvorstände
Am Donnerstag waren im Sitzungssaal des ReichSlandbundcS die Vorsitzenden der Landesverbände der deutschnationalen Volkspartei versammelt, um über die politische Lage zu Beraten. Fast alle Landesverbände waren vertreten. Ueber den Verlaus der Sitzung, die bis zum Abend währte und an die sich eine Besprechung des FraktionSvvrstandeS anschloß, wurde folgender Bericht aulgegeben :
„In der deutigen Sitzung der Landesverbandsvorsitzenden der Deutschnatiinalen Volkspartei hielt der Vorsitzende, Ab«. Hergt, einen ausführlichen Vortrag über die politische Lage. Nach eingehender Aussprache wurde seinem Vorschläge entsprechend folgende Sntschlicßung gefaßt:
Einmütig ist die Versammlung der Vorsitzenden der Landesverbände gewillt, die Geschlossenheit der Partei zu wahren: Die ist die notwendige Voraussetzung für die Entwicklung Deutschlands im nationalen Sinne«
Die Versammlung billigt eS, daß die Deutschnationale Volkspartei in die Reichsregierung ein- tritt, falls die Partei in dieser Regierung maßgebenden Einfluß erhält. Gelingt dies nicht, so muß die Partei in die schärfste Opposition gegen die ReichSresterung eintreten.'
Wie wir hören, ist eS der Führnng der Partei überlassen worden, zu beurteilen, welche Aemter im Kabinett zur Sicherung eines solchen maßgebenden Einflusses anzustreben feie«. Am 30. d- M. treten in Berlin die 200 Parteipertreter der Deutschnationalen zusammen., Diese Sitzung dürfte sich nochmals mit der Frage eines RegierungSeintrittS beschäftigen und außerdem die Entscheidung darüber bringen, ob und in welcher Weise eine Aenderung in der Zu- sammensetzung der Leitung von Partei und Reichs» tagsfraktion vorgenommen werden soll.
Der Text des Genfer Ueber- einkvmmens.
Genf, 18. Sept. Das „Journal öe Genève" veröffentlicht heute morgen ein Schriftstück, das als der vollständige Text des Uebereinkommens bezeichnet wird, das im Völkerbundskomitee zur Verhandlung stand. Dieser Text deckt sich im allgemeinen mit den bereits gemacht« Angaben. Er enthält eine Präambel und 11 bezw. 12 Artikel.
Art. 1 bis 3 bestimmt, daß der Internationale ständige Gerichtshof als obligatorisch anerkannt wird laut Artikel 36 § 2 seiner Satzung und daß im übrigen der Dölkerbunds- rat als Schiedshof mit Mehrheitsbeschluß fungiert, wobei die interessierten Staaten mit im Rate tagen.
Artikel 4 macht Angaben über die Kontrollmahnahmen, die mit Hilfe internationaler Kommissionen dafür sorgen sollen, daß für die Dauer des Verfahrens keine der Partei« militärische oder wirtschaftliche Mobilisierungsmaßnahmen vornimmt. Diese Kommissionen werden vorher vom Völkerbundsrat eingesetzt. Sie mende Gerichtsinstanz eine Kontrolle für notwendig erklärt hat, sich an Ort und Stelle begeben.
Artikel 5 setzt fest, daß jeder Staat, der sich nicht den vorläufigen Kontrollmaßnahmen unterwirft und nicht den Schiedsspruch in bestimmter Frist anerkennt, als Angreifer und in Acht erklärt wird, falls diese Akte des Ungehorsams eine Friedensgefahr bilden.
Artikel 6 des vom „Journal de Genève" oer- öffentlichten Projektes empfiehlt die Einrichtung von entmilitarisierten Zonen, wie sie in gewissen Verträgen schon festgesetzt sind, und erklärt dann weiter: „die entmilitarisierten Zonen, die bereits existieren oder in Zukunft zwischen einwilligenden Staaten errichtet werden, können Gegenstand einer zeitweiligen oder permanenten vom Völkerbundsrat organisierten Kontrolle werden, wenn einer oder alle Nachbarstaaten es verlangen."
Nach Artikel 7 müssen nach der Angriffserklärung sofort die Sanktionen in Kraft treten auf Grund Abs. 1 und 2 des Artikels 16 des Völkerbundspaktes. „Entsprechend Artikel 16, heißt es in der Veröffentlichung des Blattes, verpflichten sich die unterzeichneten Staaten individuell und kollektiv, dem angegriffenen Staate zu Hilfe zu kommen und sich gegenseitig durch Erleichterungen und gegenseitigen Austausch in der Versorgung mit Rohstoffen, Nahrungsmitteln aller Art, Krediten, Tranport- und Verkehrsmitteln zu unterstützen und zu diesem Zweck die Sicherheit der Larch- und See- verbindung des angegriffenen oder bedrohten Staates zu schützen. Wenn beide streitende Teile zu Angreifern erklärt werden, werden die militärischen Sanktionen auf beide angewandt." Ein Zusatz zu Artikel 7 setzt fest, daß der Völkerbundsrat durch sein Wirtschafts- und Finanzkomitee und durch die Militärkommission die notwendigen Maßnahmen vorher ausarbeiten läßt.
Artikel 8 lautet nach der Veröffentlichung ^Jn Hinblick auf die etwaigen militärischen Sanktionen, die in Artikel 16 des Dölkerbunds- paktes vorgesehen werden, kann der Völkerbundsrat die individuelle und kollektive Verpflichtung von Staaten entgegennehmen, durch die von vornherein die militärischen Streitkräfte festgesetzt werden, die sie sofort angreifen lassen können, um die Ausführung der auf Grund des vorhergehenden Artikels vom Gerichtshof und vom Völkerbundesrat getroffenen Anordnungen zu sichern. Die unterzeichneten Staaten können außerdem nach der Feststellung des Angreifers laut den früher eingegangenen Verpflichtungen die Gesamcheit oder den von chnen notwendig erachteten Teil ihrer militärischen Streitkräfte gegen die zum Angreifer erklärte Partei ein= setzen."
Ein Zusatzantrag lautet: „In Hinblick auf Artikel 10 des Völkerbundspaktes darf die oben dargelegte Anwendung der Sanktion« in keinem Falle die Vergewalti^mg der territorialen oder politischen Unabhängigkeit des angreifenden Staates zur Folge haben."
Artikel 9 sieht die Einberufung einer internationalen Konferenz durch den Völkerbundsrat vor und bestimmt, daß, wenn in einer noch fest« zufebenben Frist die Konferenz oder der von ihr ausgearbeitete Abrüftungs-Entwurf nicht zu» ftandegekommen ist, nach einer diesbezüglichen Feffftellung des Völkerbundsrates alle Der- tragsteile ihre Handlungsfreiheit wiedergewinnen, daß während der Frist aber im Falle eines Konfliktes die Bestimmungen des Protokolls in Kraft bleiben.
Nach Artikel 10 und 11 steht dem International« Gerichtshof die Interpretation des Protokolls zu, dem alle Staaten beitreten können.
Genf, 18. Sept. Eine amkkkche Mitteilung des Völkerbundsfekretariats nimmt zu dem heute morgen durch das „Journal de Genève" veröffentlichten Texte Stellung. Sie dementiert nicht uie Autbentizität des Textes, sondern erklärt nur, daß es sich um einen Vorentwurf handelt, der dem Zwölferausfcbvü als Grundlage für seine Arbeiten unterbreitet wurde. Die Artikel dieses Entwurfes feien im Laufe der Diskussion geändert worden. Außerdem hätten alle das Sck'e^sverfahren betreffenden Artikel nur den Wert eines Schemas. Sie feien in dem Vorentwurf nur ausgenommen worden, um später den endgültigen Artikeln, die in der ersten Kommission ausgearbeitet würden, Platz zu machen.
Die Durchführung -er Amnestie.
Koblenz, 18. Sept. SonderverordnunH lagè 3 des Londoner Protokolls vorgesehenen Amnestiemaßnahmen:
Artikel 1: Alle Strafverfolgungen, Sie bei -den Alliierten Gerichts- und Verwaltungs- behörden einerseits und den deutschen Gerichtsbarkeit« andererseits in Anwendung der Ver. ordnung der Rheinlandkommission gegen irgend eine Person wegen einer ausschließlich oder überwiegend aus politischen Gründen begangenen Tat, sei es wegen ihres politischen Verhaltens in den besetzten Gebieten seit dem 11. Januar 1923 bis zum Inkrafttreten der gegen- wärtigen Verordnung, fei es wegen ihres Nichtgehorsams gegenüber d« Beschien, Ordonanzen, Berordn-un-gen oder ander« Anordnungen, die von der Besatzungsbchörde in Bezug auf die Ereignisse während des gleichen Zeitraums erlassen wurden, verhängt sind, werden endgültig eingestellt. Keine neue Untersuchung oder Ver. folgung darf eingeleitet werden und niemand darf beunruhigt, belästigt ober einem moralischen oder materiellen Nachteil, wegen einer Tat dieser Art unterworfen werden.
Artikel 2: Die Rheinlandkommission hebt alle wegen der im vorhergehenden Artikel aufgestellten und vor dem Inkrafttreten bei gegenwärtigen Verordnung begangenen Taten, Dort den deutschen Gerichten ausUeßprochen« Verurteilungen, sowie die von den unter ihrer Amts- gemalt sichenden Organen verhängten Strafen auf. Die von den Gerichten, ober den Verwaltungsbehörden erkannten Geldbusen und andere Geldstrafen, die bereits bezahlt sind, werden nicht zurückgezchlt.
Artikel 3: Die Bestimmungen der Artikel 1 und 2 finden keine Anwendung auf Verbrech« gegen das Leben, die den Tod herbeigeführt haben.
Artikel 4: Die Strafen, die unter die in den Bestimmungen 1b und 2 vorgesehenen Am- -neftlefälle und die gegenimärtbg infolge der Einrichtung besonders seit dem 11. Januar 1923 beschaffenen Dienstzweige der interalliierten Gerichtsbarkeit unterworfen sind, gehen auf, die deutsche Gerichtsbarkeit über. Desgleichen werden von den deutschen Gerichten die Straftaten derselben Art verurteilt, die bisher noch nicht Gegenstand von Strafverfolgungen war« und jene, die bis zur endgültigen Beseitigung der genannten Dienstzweige begangen werden.
Artikel 5: Die Sonderverordnung, sowie alle zur Ausführung gefaßten Beschlüsse, Anweisun- gen und Bestimmungen, die den Vorschriften dieser Verordnung entgegenstehen, werden hiermit aufgehoben. ,
Artikel 6: Diese Verordnung ist im Gebiets' der Brückenkopfes Kehl anwendbar.
Artikel 7: Diese Verordnung tritt sofort tat Kraft.