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Berlin, 20. Aug. Der Entwurf des sogenannten ^Reichsbahngesetzes" besteht aus zwei Teilen. Den ersten bildet das eigentliche Gesetz und die Uebertragung des Vetriebsrechts auf die Reichsbahngesell- ifchast und behandelt das Verhältnis derselben zum Reich, insbesondere also die dem Reich ver- , bleibenden Hoheitsrechte; den zweiten Teil bilbet die Satzung der Gesellschaft, die sich mit ihrer finanziellen Struktur und Organisation befaßt und die eine Anlage des Gesetzes Aildet. Der Inhalt von Gesetz und Satzung war in wesentlichen GruNdzügen durch den Sachverständigenplan festgelegt. Wo dieser Plan jedoch Lücken aufwies oder eine mehrfache Auslegung zuließ, zeigt der Entwurf auf Grund der Arbeiten des Organisations- Komitees hn allgemeinen ein« für Deutschland nicht ungünstige Fassung.
-Der Inhalt von Gesetz und Fassung ist, von Rnzelheiten abgesehen, etwa folgender:
Velriebsgesellschast. — Dauer des Betriebs- rechtes.
Di« deutschen ReichseisenLahnen bleiben im Eigentum des Reiches. Das Reich überträgt Kdiglich das Recht der Bewirtschaftung dieser Bahnen an die neu zu schaffende Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft und zwar bis zum 31. Dezember 1964. Bis zu diesem Datum sollen die auf ihrem Vermögen lastenden Repara- ffonsschulden und Lie von der Gesellschaft aus* “ . Voll-
gegebenen Vorzugsaktien getilgt sein, zieht sich die Tilgung schneller, so oerki
so verkürzt sich das Betriebsrecht entsprechend. Ist die Tilgung zu dem vorgesehenen Datum nicht durchgeführt, y tritt eine entsprechende Verlängerung des Vetriebsrechts ein.
Die Gesellschaft übernimmt die Verpflichtung. Len Betrieb unter Wahrung der Jnter- 'rfsen der deutschen Volkswirtschaft nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Die Ge
der Aufsicht des Reiches. Dieses Aufsichtsrecht des Reiches, das einen Ausfluß der beim Reich verbleiberchen Eisenbahnhoheit darstellt, er« streckt sich auf eine Reihe von Gebieten, die im
Gesetz einzeln aufgezählt sind. Der Sachverl stândigenplan hatte das Aufsichtsrecht nur allgemeinen anerkannt und der Regelung einzelnen Spielraum gelassen.
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Yoheiksrecht der Reichsregierung.
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Das Aufsichtsrecht der Reichsregierung streckt sich nicht nur daraus, daß sich Anlagen und Material in einem betriebssicheren A
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stand befinden, es wird vielmehr auch eine
ReHe wi-bilger Evfscheidüngen von der Genehmigung der Reichsregie- Nmg abhängig gemacht; so ist die Genshmi- aung u. a. erforderlich zur Aufstellung der Fahrpläne, der Personenverkehrs, zur Abschaffung bestehender Personenwagenklassen und schließlich zur Aenderung bestehender Tarife. Die auf diese Weise dem Reich ge« sichert Tarifhoheit findet nur insoweit ihre Schranken, als T a r i f e r h ö h u n g e n, die erforderlich sind, um den Schuldendienst der Gesellschaft sicher zu stellen, von her Reichsregierung bewilligt werden müssen.
Kommt es bei der Ausübung der vor
erwähnten staatlichen Hoheitsrechte zu Streitigkeiten zwischen der Reichsregierung und der Gesellschaft, so entscheidet ein beim Reichsgericht zu bildendes besonderes deutsches Gericht, das aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht. Der Vorsitzende wird für fünf Jahre vom Reichspräsidenten bestellt. Es soll ein deutscher Richter von besonderer Erfahrung sein. Auch die Beisitzer müssen Deutsche fein.
Die Einführung dieses deutschen Gerichts, das im Sachverständigenplan nicht vorgesehene war, bedeutet eine wesentliche Verbesserung der deutschen Stellen. Der vom Sachverständigenplan vorgesehene neutrale Schieds- r i ch t e r, der vom Präsidenten des Ständigen Internationalen Gerichtshofes zu ernennen ist, wird in der Hauptsache nur bei Streitigkeiten zwischen der Reparationskommission, einer in ihr vertretenen Regierung, dem Treuhänder oder dem Kommissar einerseits und der Reichsregierung oder der Gesellschaft andererseits zu
ständig sein. Außerdem bildet dieser Schiedsrichter eine Berufungsinstanz gegen Entscheidungen des deutschen Gerichts. Die Berufung ist jedoch nur zulässig, wenn durch die Entschei
dringen des deutsche ist jedoch nur zulassi
dung des deutschen Gerichts der Dienst der Reparationsschuldverschreibungen gefährdet wird.
Die Personalfragen.
Das Berufsbeamtentum bei der Reichsbahn bleibt erhalten. Auch der landsmannschaftliche Charakter des Be- amtsnkörpsrs soll gewahrt bleiben, soweit das mit den Erfordernissen des Dienstes in Einklang zu bringen ist. Das Beamtenrecht der Reichsbahnbeamten wird im wesentlichen das gleiche sein, wie für die sonstigen Reichsbeamten, wenn es auch in einigen Punkten eine besondere Regelung aufweist, die der Struktur und den Aufgaben der Gesellschaft Rechnung trägt, Hervorzuheben ist. daß die Beamten unter Bewilligung von Wartegeld einstweilen in Len Ruhestand versetzt werden können.
Die Organisation bet Gesellschaft.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 15 Milliarden Goilbmiark und ist in Aktien zeâgt und zwar in 2 Milliarden Vorzugsaktien und 13 Milliarden Stammaktien. Die Vorzugsaktien sind Inhaberaktien, sie sind frei übertragbar und für den Markt -bestimmt. Der durch den Verkauf dieser Aktien erziâ Erlös wird zu K dem Reich und zu % der Gesellschaft zu fliehen. Die Stammaktien sind NLENsakKen, sie werden aus den Namen des Reiches oder eines deutschen Landes ausgestellt und ihre Ueber-
schrei Lungen aus, für die das gesamte Eisenbahnoermögen dinglich hastet (Repara- tionshypothek). ,
Die Reichsbahn - Gesellschaft hat im Gegensatz zu Aktiengesellschaften nur zwei Organe: Vorstand und Verwaltungsrat. Dem Verwaltungs- rat sind damit auch gewisse Au-lgo-ben zugefallen, die sonst Sache der G.-V. find.
Der Verwaltungsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Neun Mitglieder werden von dem als gesetzliche Vertreter der Schuldverschrei- bungsgläubiger austretenden Treuhänder, neun Mitglieder von der R«stb«rroisnmg ernannt
Wenn die Vorzugsaktien verkauft werden, wird den Vvrzugsa-ktionänen das Reckt zur Bestellung von vier Mitgliedern eingeräumt mit der Maßgabe, daß mit 500 Millionen ausgegebenen Vorzugsaktien ein Sitz im Vermal- hmgsrat verbunden ist. Die von den Dorzugs- aktionären gswäWsn Mitglieder müssen ebenso wie die bisher von der Rsichsreg^erung ernannten, an deren Stelle sie treten, Deutsche sein. Unter den mm dem Treuhänder ernannten Mit- gliedem müssten vier Ausländer sein, während die weiteren fünf Vertreter der Schuldverschreibungsgläubiger Deutsche sein müssen und hoffentlich auch sein werden. Der Präsident des DerwaGumgsmts muß Deutscher fein; da ihm bei Stimmengleichheit eineZuschlagssttmme zusteht, ist die deutsche Mehrheit im D srwaltungsrat ge sichert und auch hiermit eine Frage, über die bet Sachverstün- digenplan sich nicht zweifelsfrei ausdrückt, zu gunften Deutschlands geklärt. Der Vv'vstand besteht aus dem Generaldirektor und einer Anzahl Direktoren, sie müssen sämtlich Seufze sein und bedürfen der Bestätigung durch den Reichspräsidenten.
Der Effenbahnkommisfar zur Wahrnehmung der Rechte aus den Reparationsichuldverschrei- Hungen wird einen Eisenbahnkommii. iarvonden ausländischen Mitgliedern des Derwaltungsrais wählen. Solange die Gefellschaist ihnen Verp'ilichtrlNgen nach- kvmmt, hat der Kommissar kein Recht, in die Verwaltung einzugreistn. Ihm steht lediglich ein informatorisches Recht M. Erst wenn die Gesellschaft mit den ihr obliegenden Reparationsleistungen tatsächlich in Verzug gerät, kann der Kommissar in die Venwaltung eingreften. Er kann Fortfall bestimmter Ausgobsn und Tarifenhöhungen, sowie einen Wechsel in der PerPn des Generaldirektors fordern.
Sollte jedoK nach Ablauf einer Schonzeit von sechs Monaten eine Deckung des Fehlbetrages nicht zu erreichen fein, so kann bet Kommissar im Einvernehmen mit dem Treuhänder unter Ausschaltung des Verwaltungsrats den Betrieb selbst in die Hand nehmen. Auch kann er Fahrzeuge und andere Sachen, soweit sie für die Betriebsfirhrung entbehrlich sind, veräußern.
Als äußerste Maßregel ist vorgesehen, daß der Kommissar das Betriebsrecht ganz oder mm Teil verpachtet. Der Durchführung dieser Maßregel bat jedoch eine Entscheidung des neutralen Schiedsrichters vorauszugehen, daß diese Maßnahme nötig und geeignet ist, den Dienst der Rsparationsschuldvsrschreibungsn zu sichern.
Im übriqm unterliegt eine Betriebsführunq durch den Kommissar oder einen Pächter den gesetzlichen Bestimmungen, die für daS Verhältnis der Gesellschaft rum Reich bei der BetriebSüberlassung normiert find. Die staatlichen Hobeits- und Aufsichts-Rechte der Reiches werden auch durch die Verwaltung des Kommissars oder Pächters nicht berührt. Die nach dem Sach verstâ nbigenplan noch unklare Frage der Vcr- Sußerunq der Bahn durch den Kommissar,' die weder wirtschaftlich noch rechtlich einen Sinn Katte, ist nunmehr endgültig verneint. DaS Eigentum an den Bahnen bleibt also unter allen Umständen dem Reich erhalten.
Das neue DanKgrsetz.
Durch das neue B«ickqesetz wird die Reichsbank als deutsches Zeniralnoteninstitut auftecht erhalten und nach dem Plan des Sachverständigen-Gutachtens um« gestaltet. Sie wird von dem Einfluß der Regierung völlig losgelöst. Ihre Aufgaben bleiben die des alten Bankgefetzes, nämlich: den Geldumlauf regeln, die ZadlungkauSgleichung zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals Sorqe zu tragen.
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Die Bank hat für die Dauer von 50 Jahren^?, ausschließliche Recht der Banknotenausgabe in Deutle land. Die Renkenbank tritt in Liquidation, die Deuts^ Gold • Diskontbank gebt in der Rei.k>?bank auf. je die vier bestehenden Privatnotenbanken behalten U ihnen nach dem alten Bankgesetz zustebende Notenko/ tigent bis zu einem Höchstbetrag von 194 Mill.
Die neuen Banknoten lauten auf Reichsmark Stückelung geht bis zu 10 Mark herunter. Sie M das einuae unumschränkte Zahlungsmittel in Deutsz, land. Eine Reichsmark ersetzt 1 Billion der alte# Reichsbanknoten.
Das Kap-tal der Reichsbank soll mindestens aili 800 Millionen Reichsmark, kann jedoch erforderlich.,, falls bis zu 400 Millionen Reichsmark erhöht werde», ES setzt sich zusammen aus etwa ICO Millionen U lösunqSsnmme für die alte Reichsbank, etwa 100 Um für die Golddiskontbank. Für den Restbetrag werde» neue Anteilscheine zu je 100 Mark gegen Einzahl»«, von Gold oder Devisen ausgegeben.
Die DeckungSvorschriften für die neuen Roten Um aeändert. Es ist eine Deckung der Noten in Gold uns Devisen von 40 Prozent vorgeschrieben, wovon'/,, M 80 Prozent des Umlaufs in Gold, bestehen muß.
Aus dem Gewinn der Bank erhalten die Ankeil;, eigner eine jährliche Dividende von 8 Prozent, 20 Pr«, zent des Reingewinns werden einem Reservefonds z», geführt, so lange er weniger als 12 Prozent des Nota« Umlaufes beträgt. Von dem Restbetrag des Reingh Winns erhält baS Reich von den ersten 50 Million!» die Hälfte und die Anteilseigner die andere Hil^ Die nächsten 50 Millionen werden zu "/« auf b« Reich, zu 7« auf die Anteilseigner aufgeteilt und da verbleibende Restbetrag unter die beiden zu '/>, M Vie verteilt.
Da im Reichsbankgesetz bezüglich der Privatnotm banken nur der Grundsatz ihrer Aufrechterhaltung untq Feststellung des GesamthöchstauSgaberechtS von 134 Mil, ReichSmk. ausgesprochen ist, war es notwendig, dem Rechtsverhältnisse meinem besonderen Gesetze zusammen, fassend zu regeln. Die Regelung ist erfolgt uns« Wahrung der geschichtlichen Entwicklung.
Die Lage in Marokko.
Paris, 21. August. Nach Blättermeldungen aut Madrid veröffentlicht das Direktorium folgendes Koni, munique über die Operationen in Marokko: Ostzone! Die Operation der spanischen Truppen gegen Aftan sind jetzt zu Ende geführt; sie stellen einen regelrechten Erfolg dar. Es sind 90 Tote und 360 Verwundete unter den Riffleuteu sestzustellen. Die Verluste btt letzteren scheinen 550 Mann zu übersteigen. Unter bett Toten befindet sich auch Schirin Mohand Takar, bei man für -ben Urheber der Ermordung des Obersten Morales im Jahre 1921 kalte. Außer den am Taz, vorher gemeldeten spanischen Verlusten seien 2 Stüh nants getötet und 5 verwundete Mannschaften zu vw zeichne«. — Westzone: Der Feind hat den Posten Schentafa angegriffen. Von der Stellung Lorna- Verde hat man Explosionen von Granaten gehört, unter denen das Dach deS Blockhauses in Brand geraten ist.
Französische Ernährungsfragen.
Paris, 20. Aug. Der MimstHrrat hat .gestern abend unter dem Vorsitz des Mimstsrprasw?i- te-n in einer zu diesem Zwecke anberaumh
ses befaßt. Sie nähere Prüfung der Frage er, gab, daß das Anziehen des Drotpreises M größten Teil aus das Stsigen des eingesührten Getreides zurückzuiführen ist, dessen Frankreich immer noch zur Vervollständ-igung seiner Ee- Nahrung bedarf. Der Ministerrat hat beschlosst',, dem Senat eiligst einen Gesetzentwurf über Äe amtliche Abschätzung des Mehrpreises Wgchen zu lassen, der bereits von der Kammer atm« irommen ist. Ferner wurde beschlossen, den Ätz der Ausmahlung für Getreide von 75 Prozent auf 78 Prozent zu erhöhen.
Gme deutsche Krankenschwester.
Erinnerung aus dem Weltkriege.
Von N. Hansen.
Unter den Derwurrdeten stand sie hochoufge- richtèt, in weißem Kittel, Schwester Nicodeme. Auto auf Auto raste heran, Wagen, Tragbahren, Lazarettzüge kamen und gingen, wenn sie ihre ernste Last auf dem Rasen niedergelegt hatten, um neue herbeizuführen; in Scharen kamen Leichtverwundete, gestützt auf die Schultern der Kameraden, gleichfalls der Hilfe har- rend, und unter diesen, allen eine einzige Schwester, eine einzige Frau . . . Drinnen im Verbands- raum rasselte das Telephon. Der Chefarzt sandte seinen Hilferuf, um einen Stab von Schwestern herbeizuholen. Mit wenigen raschen Schritten war der Chef an der Seite der Schwester. „Wir können beginnen, Nicodeme, in spätestens zehn Minuten ist die Hilfe da." Ein ehrliches „Gottlob" entfloh den Lippen der Schwester, und rasch folgte sie dem Chef in die Operationsbaracke. Nicht lange hielten sie es in der Baracke aus. „Gehen wir schon unter des Herrgotts frischen, freien Himmel, es arbeitet sich besser unter seinen offenen Augen", meinte der Operateur, dem die Tropfen von der Stirne rannen und dem die schwüle Lust, gesättigt von Chloroform und Blutgeruch, di« Kraft des Armes lähmen wollte. Und so standen sie draußen im hellsten Sonnenschein unter dem blauen Himmel und ließen das Elend durch ihre Hände gehen. Das Elend? Nein, und noch einmal nein! Das Heldentum, die heiligen Wurzen, den trotzigen Mut und das starke, heilige Dennoch! Längst waren die Hilfstruppen an der Arbeit, selbständig mußten unter dieser Massenansamm- • lung die Schwestern arbeiten, und wahrlich — sie machten ihre Sache gut! Doch eine vor allem mußte schaffen, Nicodeme, die die einzige war, "die augenblicklich zu chloroformieren verstand, bis die traurigsten Fälle erledigt waren und nur noch leichter Verwundete oder die ganz Hoffnungslosen der Hisse harrten. Stundenlang
schon arbeiteten sie, und schienen doch nicht müde zu sein. Da sauste ein neuer Lazarettzug heran. Oeffnete seine Türen und schüttete einen nicht endenwollenden Inhalt von neuem auf den niedriggelegenen Rasenplatz. „Neue Arbeit", sagte der Chef nur kurz und knapp, „reicht es noch für unsers Jungen", wandte er sich fragend an seinen Assistenten. „Zu Befehl, ja", meldete der militärisch zurück. Erneutes Schaffen! Versunken in ihre Arbeit waren Schwestern und Aerzte. Da sprengte ein junger Reiter heran, feldgrau wie alle hier, den Sturmhelm vom hellblonden, krausen Gelock in die Hand genommen, schwang er sich aus dem Sattel, und schritt eilig suchend zwischen den Verwun- beten herum, in gerader Linie auf die Schwe- sterngestalt im weißen Kittel zur Seite des Chefs, an der Operationsbahre zu. „Ist Schwester Nicodeme hier?" „Die bin ich, was wünschen Sie von mir?" Nicodeme hob den Kopf und richtete die Augen auf den Sprecher. „Großer Gott, Hans, du bist es! Wo ist dein Schulkamerad, mein Bruder?" „Melde gehorsamst, Leutnant Hans Heinz ist schwer verwundet und bittet seine Schwester ins Lazarett nach X. zu kommen, eine halbe Stunde wegs von hier." Als ob sie ihn nicht begriffen hätte, starrte die Schwester den jungen Boten sekundenlang an. „Der Dritte, armer Vater!" kam es dann ton« tos ihr über die Lippen. Mechanisch knöpfte sie den weißen Mantel auf, und hing ihn über die Bahre. „Somm, wir wollen hin zu ihm", und sie reichte dem jungen Soldaten die Hand. „Halt!" rief bes Chefarztes ernste Stimme dazwischen. „Wohin?" Wie träumend wandte Nicodeme sich um. „Zu ihm, unserem Jüngsten, unserm Sonnenschein", antwortete sie, fast er- staunt, daß man sie aufzuhalten versuchen konnte. Ein unendliches Mitleid trat in des Arztes Augen. Kannte er seine Schwester doch und wußte von den innigen Banden, die diese und ihre Familie umschlang, wußte, daß dK i heim ein durch unendlich viele Schicksalsschläge
aufrecht hindurchgegangener alter Vater, den * diese Tochter rärllickst liebte, unter dem neuen
Schlage zusammenbrechen mußte. Aber was ist Heiliger als die innigsten Familienbande? Was ist größer als die stärkste, geschwisterliche Liebe? Das ist die hohe, ernste, eiserne Pflicht! „Zu deinem Bruder willst du, Nicodeme, zu dem einen, und was sollen all deine vielen Brüder hier machen ohne dich?" Des Arztes ausgereck- ter Arm wies auf die eben angekommene neue Schar. Da zögerte ihr Fuß, und langsam, wie erwachend, löste sie ihre Finger aus der jungen festen Kriegerhand und richtete sich hoch auf. „Grüße ihn, unsern Sonnenschein, von mir und sage ihm, ich kann nicht kommen, ich bin auch Soldat." Der junge Bote klapvte die Hacken zusammen und schwang sich wenige Augenblicke später auf sein Roß. Nicodeme aber bückte sich, den nächstbesten der Verwundeten, dem der rote Lebenssaft aus tiefaufgeriffenen Adern davonsprudelte, in die Arme zu nehmen und zum Operationstisch zu tragen. Ein junges Gesicht lag ihr an der Schulter, und plötzlich legten sich die Arme des Soldaten um ihren Nacken, und zwei graue Augen sahen sie ernsthaft forschend an. „Must I die?" fragte er ängstlich, Nicodeme merkte gar nicht, daß der auf ihren Armen in einer anderen Sprache zu ihr redete. Ihr war, als hielte sie den eigenen jungen Bruder, dort, eine halbe Stunde entfernt nur von ihr, in den Armen, und beruhigend strich sie ihm das schweißnasse Haar aus der Stirn, und antwortete in seiner Sprache, mütterlich lind: „No not yet, my little brother". Da richtete der Knabe in ihren Armen sich mit letzter Anstrengung auf und fragte: „Mother or sister?" und sie antwortete erwachend aus ihrer Betäubung: „beides, mein Junge". Und mit einem Seufzer der Erleichterung schloß der Erschöpfte die Augen.
Der junge Engländer genaß; Hans Heinz verschied, eine halbe Stunde, nachdem der Bote zu ihm zurückgekehrt war, an den Folgen seiner Wunden. Zwei Stunden darauf stand der blonde Todesbote wiederum vor Nicodeme, ein Kettlein in der Hand, mit einem goldenen Herz, chen daran, „Das sendet dir dein seliger Bruder, und läßt dir faaen, du seiest ein taoferer Sol»
dat". Nicodeme nahm das liebe Vermächtnis die Kette, schlang sie um ihren Arm, aber bas kleine goldene Herz, sandte sie einem schneeweiß gewordenen alten, aber aufrechten Mann, wèij da hinten in der Ferne, in der deutschen Heimat.
Prof. Paul Nalorp ±
Der bekannte Philosoph und Sozialpädagoge Paul Natorp, seit Cohens Tode der Führer der neukantii anischen Richtung in der Philosophie, ist gestern Ä
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Marburg im Alter von 70 Jahren gestorben. V« seinen vielen Schriften ist seine „Allgemeine Psychn logte" am charakteristischsten für seine Anschauung^ weise. Noch mehr als die philosophischen Schriftet werden die pädagogischen Werke NatorpS geschäÄ besonders seine „Sozialpädagogik", die Herbart! Pädagogik scharf ablehnt und Pestalozzis sozialpäda gogische Ideenwelt neu zu beleben sucht. DaS Schwel gewicht der Erziehung will Natorp in die Willes bilduna verlegen