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Hanauer W Anzeiger

General-Anzeiger / Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. M.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Conn- und Feiertage. / Fernfprech-Anfchluß Nr. 1287 und 1238.

Verussv r-eisfür die 2 Wochen vom 11. Aug b. 23. Aug. 1 Goldmark ohne Trägerlohn. Einzel­nummer 10 Freitags u. Samstags 12 Goldvfennig. Anzetgenvreiie:für die 28 mm breite Zeile im Anzeigenteil 15 Goldvfennig. für die Neklamezsile (68 mm) 50 GoldpfennigOftertengebilb r 30 Goldvfennig Geschäftsstelle Aammerstrè 9.

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Erfüllungsort und Gerichtsstand für Bethe leite Sanau a. Mai». Für PlatzvorlLritt und Grscheinungstage der Anzeigen wird keine Dewätr geleistet. 2m Falle höherer Gewalt Streit «sw. Hat der Bezieher keinen Anlvruch aus Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Be»ugsv«ts«

Nr. 195 Mittwoch den 20. August 1924

Die .

Perlin, 19. Aug. Unter dem Vorsitz des Reichskanzlers fand heute eine Aussprache zwischen den Delegationsführern zur Londoner Kcnferenz und den Staa tsministerprüsid enden der Länder statt. Nach Entgegennahme ein- !ehender Berichte, die vom Reichskanzler, Reichsminister des Aeußeren Dr. Stresemann und dem Reichsfinanzminister Dr. Luther über den Verlauf und die Ergebnisse der Verhand­lungen in London erstattet wurden, traten die Chefs der Länder in eine offene Aussprache mit der Reichsregierung über die durch den Ab­schluß der Londoner Konferenz geschaffene Lage ein. Die Beratungen waren getragen von dem Willen, die Ergebnisse der Londoner Konferenz, wenn sie auch hinter den gehegten Erwartungen, insbesondere hinsichtlich der militärischen Räumung des widerrechtlich be­setzten Ruhrgebietes zurückgeblieben seien, sicherzustellen. Da bei der Kürze der Zeit und der Unmöglichkeit ausreichender Information die Regierungen der Länder zu dem Ergebnis der Londoner Abmachungen noch nicht Stellung nehmen konnten, behielten sich die Chefs der Länder die endgültige Stellungnahme ihrer Regierungen für die in kürzester Frist be­ginnenden Verhandlungen des Reichsrats über die zur Durchführung des Sachverständigengut- ochtens erforderlichen Gesetze vor.

Die Parteien und die Londoner Beschlüsse.

Berlin, 19. Aug. Nachdem durch die gestri­gen Parteiführerempfänge bei den Führern der deutschen Delegation die Fraktionen des Reichs-

iMKner Konferenz unterrichtet worden sind, ist das politische Schwergewicht für die nächsten Tage in die Parlamentsfraktionen verlegt. Die erste Besprechung hat bereits statt­gefunden und zwar ist die Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei heute abend 6 Uhr zu einer Sitzung zusammengetre­ten. Reichsaußenminister Dr. Stresemann war in dieser Sitzung anwesend und erstattete Be­richt über die Londoner Verhandlungen. Es ist wohl anzunehmen, daß diese Fraktions­sitzung nicht nur informativen Charakter gehabt hat, sondern, daß man sich auch über die par­lamentarische Behandlung des Konferenz- ergebnisses aussprach. Zu Beschlüssen ist es allerdings nicht gekommen. Von der Partei wird dies damit begründet, daß bisher nur ein Teil der Fraktionsmitglieder in Berlin an­wesend sei.

Der Parteiausschuß der Deutschen De­mokratischen Partei hat aufgrund der Berichte der Minister Oeser und Hamm zu dem Abkommen von London Stellung genommen. Einmütig waren alle Redner der Ansicht, daß, wenn die Abmachungen auch so manchen Wunsch unerfüllt gelassen haben, das Ergebnis der Konferenz doch einen großen Fortschritt darstelle und daß mit allen Kräften auf die An­nahme der Londoner Beschlüsse durch die deutsche Volksvertretung hingewirkt werden müsse. Der Parteiausschuß besprach noch die wichtigsten innerpolitischen Fragen, namentlich die Zollvorlage und das Siedlungsfragen­problem, und der eventuellen Aenderung in der Zusammensetzung der Regierung nach der Annahme des Dawesplanes. Die Feststellung des Parteivorsitzenden Koch, daß nach der end­gültigen Klärung der außenpolitischen Verhält­nisse die Demokraten nichts bewegen könne, die Politik der Opfer und Konzessionen gegenüber der Rechten mitzumachen, fand stürmischen Beifall.

Bezüglich der Deutschnationalen Bolkspartet wollen verschiedene Berliner Zeitungen von einem Umfall wissen. Es heißt, die Deutschnationale Volkspartei werde nach dem Zusammentritt des Reichstages im Hin­blick auf die mit dem Dawes-Gutachten zu­sammenhängenden Gesetze die Oppositions- parole zurücknehmen und die Abstimmung srei- geben, damit so eine Zweidrittelmehrheit, be- Wstders für das Eisenbahngesetz ermöglicht wird. Diese Nachricht ist, wie von deutsch- nationaler Seite erklärt wird, falsch. Auch Nachrichten über Erklärungen der Deutschnatio- nalen Parteiführer sind unrichtig. Richtig ist lediglich, daß eine endgültige Beschlußfassung der Fraktionssitzung der D. N. V. P. vorbe­halten ist, die am Donnerstag 4 Uhr nach­mittags stattfindet. Die Haltung der

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Deutschnationalen Volkspartei ist unverändert. Stündlich treffen ist den Parteibüros aus dem Lande Entschließungen ein, die die Haltung des Parteivorstandes billigen. Hervorgehoben wird der Standpunkt, daß das Dawes-Gutachten nach den geringen Erfolgen Dr. Stresemanns in London nicht tragbar ist.

Die Sozialdemokraten werden vor­aussichtlich am Freitag vor dem Zusammentritt des Plenums eine Fraktionssitzung abhalten.

Reichstagszusammentritt am Freitag.

Berlin, 19. Aug. Die endgültige Entschei­dung über die Anberaumung der Vollsitzung bes Reichstags ist für Freitag nachmittag vor­gesehen und wird morgen von dem Aeltestenrat gefällt. Die Tagesordnung weist lediglich die Entgegennahme einer Erklärung der Reichs­regierung auf. Eine Debatte wird sich vermut­lich nicht sogleich an die Regierungserklärung anschließen, da zunächst die Fraktionen dazu Stellung nehmen werden. Die Regierungs­parteien dürften sich auf die Abgabe einer ge­meinsamen Erklärung beschränken. Es ist nicht anzunehmen, daß die drei Gutachtengesetze zur Ausschußberatung kommen werden, weil da­durch eine von der Regierung nicht für er­träglich gehaltene Verzögerung eintreten würde. Die Regierung wird morgen vormittag dem Auswärtigen Ausschuß die nötigen Er­läuterungen geben und zwar in einer ver­traulichen Beratung. Die Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei verhandelt heute über-die.Eraebuille der Lnârmer Konierenr in Anwesenheit Dr. Stresemanns. Die Bera­tungen werden in einer neuen Sitzung am Donnerstag nachmittag fortgesetzt.

Billigung -es Londoner Pakles durch den französischen Minislerral.

Paris, 19. Aug. Ueber den heutigen Mi- msterrat wurde der folgende amtliche Bericht ausgegeben: Die Minister find heute vormittag unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik im Elyfee zusammengetreten. Der Ministerrat war gänzlich den Ausführungen gewidmet, die Herriot über verschiedene Punkte der Lon. /er Avinachungen gemacht hat. Die Minister hrb n das Werk der französischen Delegation auf der Londoner Konferenz e i n m ü t i g gebilligt und ihnen für die bedeutsamen Ergebnisse ge­dankt, die sie im Interesse Frankreichs erreicht haben. Es wurde beschlossen, daß der Minister­präsident am Donnerstag dieser Woche in Kem­mer und Senat eine Erklärung verlesen wird, die einen völligen Ueberblick über die Ergebnisse der Konferenz enthält. Heute abend 6 Uhr findet ein Kabinettsrat statt, der die Lebensmittochol- tungskosten und die Verteuerung des Brotes be­treffenden Fragen zu prüfen hat. Freitag werden die Minister im Elysee zufammsnkom- men, um von der Erklärung Kenntnis zu neh­men, die Herriot vor das Parlament bringen werde.

Paris, 19. Aug. Nach Beendigung des Mi- n-sterrates erklärte Herriot Pressevertretern gegenüber, daß er die ministerielle Erklärung persönlich in Kammer und Senat Deppen werde. Während der Verlesung im Senat w.rie die Kammer die Sitzung unterbrechen. Nach einer Erklärung des Ministers des Innern hat Herriot nicht die Absicht, vor der Kammer- und Senatskommifsionen für die Finanzen und Aus­wärtige Angelegenheiten zu erscheinen. Dagegen würden wahrscheinlich zwischen dem D.miiter- präsidenten und den Vorsitzenden dieser Kom- missionen vor und während der Besprechungen der Interpellationen im Parlament Unte. Hal­tungen stattfinden. Präsident Doumergue ist nach Beendigung des Ministerrats wieder nach Rambouillet zurückgekehrt.

Die Belastung der Industrie durch den Dawes-Plan.

Berlin, 20. Aug. Das Reichskabinett ge­nehmigte in feiner gestrigen Sitzung die Ent­würfe eines Privatnotenbankgesetzes, eines Ge­setzes zur Aufbringung der Jndustriebelastung und eines Gesetzes über das deutsch-spanische Handelsabkommen. *

Die Grundlinien des Gesetzentwurfes über die Jndustriebelastung sind nach den Beschlüssen des Organifwtionskomitees für die Industrie- obligationen iolaende-

1. Der kreis der Betasteten im Sachver- ftändigenberichl.

Die vorgesehenen Jahresleistungen, die zur Verzinsung und Tilgung von 5 Milliarden Goldmark erforderlich sind, werden auf die Unternehmer industrieller Be­triebe, wozu Bergbau, Schiffahrt, Bahnunternehmen (Privaibahnen, Kleinbahnen, Stvaßenbabneu) hinzugerechnet werden, nach Maßgabe des zur Vermögens­steuer veranlagten Betriebsvermögens umge­legt. In Höhe der hiernach auf den einzelnen Unternehmer entfallenden Last hat dieser die Obligationen auszustellen. Zur Verbreiterung der Grundlage und damit zur Erleichterung der Last für den Einzelnen beabsichtigt die Reichsregierung im Wege eines besonderen Ge­setzes zur internen Aufbringung von Zins- und Tilgungslasten noch andere Kreise, insbeson­dere die Banken, den Handel, die V e r- sicherungsunternehmungen, das Hotelgewerbe und die Derkehrsunterneh- mungen, soweit sie niicht in Schiffohrts- und Bahnbetrieben bestehen, heranzu,ziehen. Als Mindestgrenze des Betriebsvermögens, das der Belastung unterliegt, wurden vorläu-'g 50 000 Goldmark festgesetzt, mit der Möglichkeit einer Abänderung dieser Mindeltnrenze, wie auch die Möglichkeit' gegeben ist, andere Betriebe, Me für eine Belastung offenbar ungeeignet sind, auszunehmen.

2. Umlegung der Last.

Die Sinziye zurzeit vorhandene Grundlage für die Umlage bildet, wie schon erwähnt, die Veranlagung zur Vermögens­steuer für 192 4. Nach Maßgabe späterer Veranlagungen zur Vermögenssteuer wird die Belastung neu umgelegt. Es werden die ausge­stellten Einzelobligationen mit Ausnahme der irv-nsn 'Den erregt, -großen Jndustrisgruppen, nämlich der Schwerindustrie, der Maschinen- .und elektrotechnischen Industrie, der chemischen Industrie und der Textilindustrie sind gewisse Mmdestgrenzen für den Anteil vovgeschrieben, den sie an der Gefamtlast tragen sollen, die nicht um mehr als 10 Prozent unter­schritten werden soll. Diese Mindest- grenzebeläuft sich für die Schwer­industrie auf 20, für die Maschi­nen- und elektrotechnische Indu­strie auf 17, für die chemische I n - oustrie auf 8 Prozent der Gesamt­last. Eine Möglichkeit der Korrektur dieser Mindestgrenze ist in weitem Maße letzten Endes durch die Entscheidung des unpartei­ischen Schiedsgerichts gegeben.

3. Aufstellung von Einzelobliga kionen.

Don den schon erwähnten EinzelMigatio- nen bleibt ein Betrag von 4% Milliarden un­bedingt im gemeinsamen Gewahrsam des Treu­händers und der Bank und kommt nicht auf den internationalen Geldmarkt. Nur in Höhe von 590 Millionen Gold­mark kann der Treuhänder Einzelobligatio­nen veräußern. Diese veräußerlichen ^vligatio- nen werden aus der Gesamtzahl in der Weise ausgewählt, daß der Treuhänder von den größten Betriebsunternshmem, deren Be­lastung zusammen l^ Milliarden Goldmark ausmacht, je in Höhe von 50 Prozent ihrer Belastung, im ganzen also für 750 Millionen Goldmark die Ausstellung von veräußerlichen Obligationen verlangen kann. Don diesen Obligationen kann er aber nur bis 500 Millio­nen veräußern und muß den -betreffenden Un­ternehmern vorher Gelegenheit geben, selbst die Obligationen zu erwerben.

4. Bank- und Jndustriebonds.

Diejenigen Obligationen, die nicht in Gestalt von Einzslobligationen an den Markt konnnsn, dienen lediglich als Unterlage für die Ausgabe von sogenannten Jndustriebonds durch die Leutiche Jndustrie-Obligatwnenbank. Sie sind der besseren Verkäuflichkeit halber in verschieden au «gestattete Serien eingeieilt und werden dem Treuhänder zur Verwertung übergeben. Die Dank fit eine Aktiengesellschaft, die von der Industrie unter Beteiligung der Banken mit einem Kapital von 10 Millionen Goldmark ge­gründet wird, in der die -deutsche Majorität ge­sichert ist, während die Interessen der repara- tionsiberechtigten Staaten und der Anleihegläu­biger durch ausländische Mitglieder des Auf­sichtsrats wahraeummnen werden. Die Zins- und Tilgungsraten werden von den Einzel- unternehmern an die Bank und von der Bank, soweit Jndustriebonds und veräußerliche Ein- zelobligationen in Frage kommen, für Reh- tt« des Treuhänders an den Agenten für die

Reparationszahlungen gezahlt. Durch diese fttJ terns Zahlung werden die Unternehmer und die Bank entsprechend den im Sachverstän». drgengutachten über den sogenannten Transfer getroffenen Bestimmungen von ihren Verpflich­tungen befreit.

5. Sicherung.

Ansprüche aus Ein zelobligati onen werden aus dem Grmrdoe^ , der betroffenen Unternehm mer durch öffentliche Last dinglich gesichert. Doch kann im Falle übermäßiger Belastung und dadurch hervorgerusener Beein­trächtigung sowohl des Kredites der Unternehm mer als auch wohlerworbener Rechte Dritter eine angemessene DerteÄung oder Herabsetzung der dinglichen Last durch den Treuhänder er­folgen. Die öffentliche Last entsteht kraft des Gesetzes und bedarf nicht der Eintragung. Auf Antrag wird sie jedoch erngetraigen. Ueberdies wird von. amtswegen ein allgemeiner Vermerk über die Haftung bes Grundstücks für die Re- parakionslast eingetragen.

6. Treuhänder.

Gemäß dem Sachve^rständigengutachie n wird die Reparationskommission einen Treuhänder ernennen, .dem die Jndustriebonds und die ver­äußerlichen EinzelobligaUonen übergeben wer­den, und der in Gemeinschaft mit der Bank den Zdnsendienst regelt und überhaupt die Durch- führung des Planes der Sachoerständigm be» aufsichtigt. 1

7. Rückkauf.

Die Lasten, die dieser Tell des Sachverftan» dig.eugutachtens der deufichen Wirtschaft auf- erlegt, können vorzeitig abgelöst werden, und zwar kann die Bank ihre Jndustriebonds jeder­zeit im freien Markt auskaufen und vernichten und vom Jahre 1937 ab überdies die aefamre Anleihe kündigen, Auch die Einzel- EinzelomiFakisnen ,zurückkaufen unb zwar nach ihrer Wahl durch Gold, Devisen oder deutschem Geld, solange dieses die Goildparität hält. Sie können auch Jndustriebonds zum Nennwert in Zahlung geben. Durch die Ablösung befreien sich Ne Unternehmer in der Höhe der abgewsten Summe für immer. Erhöht sich cd künftigen Umlegungen ihre Belastung infolge Anwachsens des Betriebsvermögens, so bleiben sie gleich­wohl je nach den ÜiNlegungsterminen 2 bis 4 Jahre befreit. Auch darüber -hinaus wird nur der Teil ihres Betrisbsvevmö-gens neu belastet der bei der ursprünglichen Ablösung der Last das vorhandene Betriebsvermögen um über. 15 Prozent übersteigt.

8. Steuerbefreiung.

Alle bei dieser Regelung vorgesehenen Schuld titel, also Ginzelobä/^/onen tob Bankbonds aller Art, sind von der Wertpapier­steuer und Kapitrlertraigssteuer befreit. Die erste Ausgabe durch den Treuhänder ist auch frei von der Bövssn-Umsatzsteuer. Weitere Befreiungen hat sich die Reichsregierung vorbehalten.

9. Reichsgarankie.

Für Ausfälle hat das Reich zunächst mit denMittelnderverpfändetenEin- nahmen einzutreten. Ihm steht em Rückgriff gegenüber dem säumigen rnehmer zu.

10. SchiHsgericht.

In weitem Maße macht der Gesetzentwurf von dem Mittel schiedsgerichtlicher Regelung von Streitigkeiten zwischen der Reichsregierung oder der Bank einerseits und der Reparations- Eommiffion und dem Treuhänder andererseits Gebrauch. Der Schiedsrichter wird von der Reparationskommission und der Reichsrogie- rung gemeinsam ernannt. Kommt keine Eüii- gung .zustande, so ernennt ibn der Präsident des internationalen Schiedsgerichtshofes im Haag. Er entscheidet allein oder unter Hinzuziehung zweier weiterer Schiedsrichter, die von den streitenden Parteien gestellt werden.

Was will Frankreich mit der Ruhr?

Englische Befürchtungen über die Industriekonkrolle.

London, 19. Aug. In einem Interview mit demManchester Guardian" äußerte sich der Schatzkanzler Snowden über die Fortdauer der Ruhrbesetzung in scharfen Ausführungen, die eine deutliche Spitze gegen dis Politik Mac- donalds zeigt. Snowden erwiderte darauf, daß England stets die Rechtsmäßigkeit der Besetzung bestritten habe, und fragt, womit sich die Fortdauer nach dem Beginn der Durchfüh­rung des Dawes-Planes begründen lasse- Die Haltung Herriots war auf d^ Einfluß Poin- carég und Loucbeurs zurückzufuhrem,