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Nr. 188

Dienstag den 12. August

1924

Mhrrömnung unö MlitärKonKolle

Stresemann bei Herriot. Militärische Räumung innerhalb eines Jahres.

London, 11. Aug. Reuter meldet: Dr. Stresemann stattete heute Herriot einen Besuch und erörterte längere Zeit mit ihm die Frage

-er Räumung des Ruhrgebiets. Die Aussichten str ein Uebereinkommen werden als hoff­nungsvoll bezeichnet.

London, 11. Aug. (Reuter.) Die alliierte Konferenz ist heute wieder zusammengekreten. Sämtliche Komitees legten ihren Bericht den Delegierten vor und sprachen ihre große Defrie- biguhg über die bis jetzt erzielten Resultate aus. Die Frage der Räumung des Ruhrgebiets, die immer noch als die dominierende betrachtet wird wird wahrscheinlich in den nächsten 24 Stunden geregelt werden. Man glaubt, daß Herriot von bem Resultat des Besuchs in Paris befriedigt und die Atmosphäre der Konferenz optimistisch ist. Reuter meldet weiter: Die Verhandlung wegen der Räumung der Ruhr bildet jetzt den Hauptpunkt der Verhandlungen. Es handelt sich dabei um die Frage, die zwischen Franzosen und Deutschen spielt. Die deutsche Eisenbahn­frage ist noch nicht geregelt. Sie hängt aber von einer Regelung der Ruhrfrage ab. Man errvar- jet wegen des Ruhrproblems in den nächsten 24 Stunden eine lebhafte Tätigkeit. Herriot ist, wie man glaubt, von den Ergebnissen seines Pariser Besuches sehr besriedigk. Das Memo­randum der Juristen ist fertiggestellt, der Kon­ferenz aber noch nicht unterbreitet worden.

é Paris, 12. Aug, Ueber die Verhandlungs- gegenffänbe des gestrigen Tages in London, die WMü r i f OMz ^ »'

ssviets, die Milikärkonkrollfrage md die deutsch-französischen Wirt­schaftsbeziehungen meldet der Sonder­berichterstatter desQuotibien der französische Plan für die militärische Räumung des Ruhr­gebiets stelle kein Tauschgeschäft dar. Gebunden durch die Verpflichtungen Poincarès gedenke die französische Regierung das Ruhrgebiet unter den Bedingungen zu räumen, die ihr am gerech- lesten erscheinen. Sie stehe auf dem Standpunkt, daß man in einem Jahre wisse, ob der Sachverständigenplan angemessen funktioniere ober nicht. Sie wird das Ruhrgebiet also bis spätestens einem Jahre nach Ausführung des Sachverständigenplanes räumen, aber wenn sie für die Dauer der Ruhrbefehung ein Maximum sestsehk in der Annahme, daß Deutschland die neuen Verpflichtungen erfülle, die es in London eingehe, so setzt sie dafür kein Minimum fest, sie behält sich auf diese Weise die Möglichkeit vor, das Ruhrgebiet rascher zu räumen. Gestern abend habe sich Herriot längere Zeit mit Dr. Stresemann über diese Frage unterhalten, und dann den englischen Ministerpräsident über seine Besprechungen mit dem deutschen Außenmini- sier unterrichtet.

Was die militärische Kontrolle an- Angt, so habe Macdonald ohne weiteres einen Borschlag Herriots angenommen, bei Deutsch­land die Annahme der von der Botschafterkonfe­renz gestellten Bedingungen durchzusetzen, ehe die Protokolle der Konferenz unterzeichnet wür­den. Die Kölner Zone wird von den eng- lischen Truppen geräumt werben, w e n n die Abrüstung Deutschlands genü­gend durchgeführt sei, damit die inter­alliierte Kontrollkommission in Berlin ihre Voll­machten dem Völkerbund übertragen könne.

Hinsichtlich der deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen habe der französische Finanzminister Elemente! gestern Dr. Stresemann ein Dokument überreicht, in dem die leitenden Grundsätze des Abkommens und die französische Auffassung niedergelegt sind. Das Abkommen soll auf den Grundsätzen der Meistbegünstigung mit Gegenseitigkeit zwi- chen Frankreich und Deutschland aufgebaut sein. $o wird Deutschland durch langfristige Verträge Frankreich und Belgien im Austausch pon lothringschen Erzen den nötigen Koks lie­lern müssen, desgleichen müsse auch nach 1925 das Saargebiet im Austausch gegen zollfreie Anfuhr deutscher Ware die seinigen seinerseits nach Deutschland ausführen können. Der lei­tende Gedanke besiehe darin, die Wieder- bersiellung der normalen wirt- lchafklichen Beziehungen zwischen 0-Frankreich und West -Deutsch- sand anzu streben. Was Elsaß und Loth-

ringen anlangen, so handle es sich um eine Ver- längerung der derzeitigen Regie über den noch zu bestimmenden Zeitraum. Hierfür kämen zwei oder drei Jahre in Betracht. Dr. S k r e f e! 4 mann habe die französischen Vor­schläge als Ganzes angenommen, aber in gewisse «Einzelheiten Vor­behalte gemacht.

Das Problem der Mililärkoulrolle soll in London behandelt werden.

Paris, 11. Aug. Bei der Zusammenkunft, die heute vormittag 10 Uhr die Chefs der alli­ierten Delegationen hatten, hat Herriot, Havas zufolge, seine Kollegen über die Bschlüffe infor­miert, die der französische Ministerrat bezüglich der militärischen Räumung des Ruhrgebiets ge­faßt hat. Der französische Ministerpräsident hat Macdonald darauf hingewiesen, daß die fran­zösische öffentliche Meinung sich von jetzt an nur noch wegen der Entwaffnung Deutschlands Ge­danken mache, und daß es wichtig wäre, vor Schluß der Konferenz mit den deutschen Mini­stern in London zu einem Meinungsaustausch zu kommen, damit dieTätigkeitderin- terallkiertenMiltärkontrollkom- missionunverzülichwiederauf ge­nommen würde. Der britische Premier­minister stimmte dieser Anregung zu, die wie er

»abe. nt-

erklärte, er selbst zu machen beabsichtigt ch Es wird daher das Problem der 6

waffnung Deutschlands, das von we- entlicher Bedeutun ür die Sicherheit Frank-

reich

den. Sofort nach der Sitzung hat Herno Genenral Rollet, der an der Sitzung nicht teil­genommen hatte, von diesem wichtigen Be­schlusse Mitteilung gemacht. Man müsse übrigens, nach Havas, diesen Beschluß in Zu­sammenhang bringen mit dem in Paris vorbe­reiteten Plane, der in Aussicht nimmt, die Aus­übung der Kontrolle über die deutschen Rüstun­gen dem Völkerbünde zu übertragen. Bei der Rückkehr in fein Hotel hat Herriot seiner Ge­nugtuung über den Empfang Ausdruck gegeben, der ihm in Paris bereitet worden sei, sowie über die volkstümlichen Kundgebungen, deren Gegen­stand er von Paris bis Dieppe gewesen sei, wo er mit den RufenEs lebe der Friedel" emp­fangen worden sei.

Paris, 12. Aug. Die Rolle, die neuerdings die Sicherheitsfrage bei den Verh-andlu-n-gen in London über die mtotärifdje Räumung des Ruhrgebiets spielt, wird von dem Sonderberi-cht- erstaitter desMatin" in London wie folgt ge­kennzeichnet: Die Haltung der französis-chsn De- leg-ation in der Frage der Militärischen Räu­mung sei sehr schwankend -gewesen. Sie habe die Besetzung des Ruhrgsbie-tes zuerst gegen Zuge­ständnisse in der Sicherheitsfrage und -dann ge­gen Zugeständnisse in der Frage der interalli-ier- ten Schulden oder gegen v-ovweggenommene Re­parationszahlungen -austau-schen wollen. â-rch die AUfg-abe d-er industriellen Besetzung des Ruhrgebietes sei unmittelbar die Frage der mi­litärischen Besetzung -aufs neue zur Sprache ge­kommen. Die f r a n z ö s i s ch e n V o r s ch l ä g e lassen sich nach dem Berichterstatter wie folgt zusammensetzen:

Die -abschließende Inspektion d-er deutsch-en Rüstungen durch die interalliierte Kontrollkom­mission beginnt unverzüglich. Einen Monat lang finden Kontrollgän-ge mit vorheriger An- kündigung statt. Nach Abla-uf dieses Monats werden, wenn die Kontrollkommlsoon es für richtig hält, Kantrvllgänge ofme vorherige An­kündigung noch Mindestens 3 Monate hindurch ausgefllhrt. -Auf diese Weise komme man bis -an blas Ende dieses Jahres und könne dann die Entscheidung d-arüber treffen, in welchem Maße die Kontrolle eingeschränkt, und wenn --glich, dem Völkerbund -anv-ertran-t werden kann, de: bis dahin über die nötigen Organe verfü-gen wird. Der Bericht der Kontwllkommi^Mn wird von entscheidendem Einfluß auf den Entschluß Englands hinsichtlich der militärischen Räu­mung der Kölner Zone sein. Die französischen Militärs habèn nach dem Berichterstatter den eben' gekennzeichneten Standpunkt in einem Memorandum zusammengefa^. Aller Voraus­sicht nach wird am Mittwoch in einer Konferenz mit den Deutschen die Entscheiduna über die Militär-kontrolle fallen.

Die Wirtschaftliche Räumung.

Annahme der Ausschutzbeschlüsse

London, 11. August. Die Konferenz der Dele­gationsführer hat in ihrer heutigen Sitzung die Be­schlüsse des Zweiten Komitees genehmigt, die Beschluß­fassung über die Fragen der Amnestierung und der Rückkehr der Ausgewiesenen aber zurückgestellt, bis unter den beteiligten Delegierten eine politische Aus­sprache stattgefunden hat.

London, 11. Aug.' In der Frage der wirtschaft­lichen Räumung des Ruhrgebieter sollen in dem Kommissionsbericht den Deutschen verschiedene wesent­liche Konzessionen gemacht worden sein. 1. wurde die Klausel mit Bezug auf die Anleihe aus der Liste der deutschen Verantwortlichkeiten entfernt. 2. ist die Räu­mungsdauer beschleunigt worden, so daß sie statt am 15. schon am 5. Oktober beendet ist. 3. ist die für die noch weiterlaufenden Steuern von Deutschland während der Übergangszeit zu zahlende Summe von 5 Millionen auf 2 Millionen Goldmark ermäßigt worden, 4. soll der Uebergang der Regieeisenbahnen in das neue deutsche Eisenbahnsystem bereits am 20. Dezember beendet sein, und 5. wurden die Amnestiebestimmungen angenommen, nach denen in den besetzten Gebieten niemand mehr verhaftet oder verfolgt werden soll aus Gründen seiner politischen Haltung während der Besetzung des Ruhrgebietes.

Französische Zugeständnisse in der Eisenbahnersrage?

Paris, 12. Aug. Der Sonderberichterstatter desMatin" in London nimmt an, daß die französische Delegation den Deutschen Zuge- ständnisie in der Frage der Beibehaltung der 4000 französisch-belgischen Eisenbahner auf den rheinischen Bahnen machen werde.

Höflichkeitsbesuche.

London, 11. Aug. Reichskanzler Dr. Marx und Reichsaußenminister Dr. Stresemann statteten heute nachmittag dem belgischen Ministerpräsidenten Theunis

verbindlichem Tone geführt wurde, gab Theunis der Hoffnung Ausdruck, daß künftig gute wirtschaftliche und politische Beziehungen zwischen Belgien und Deutschland sicher gestellt würden.

London, 11. Aug. Theunis und HymanS haben heute dem Reichskanzler Dr. Marx in Erwiderung seines Besuches einen Gegenbesuch gemacht.

Das Abkommen mit der Repko.

London, 11- Aug. Das zwischen der deutschen Regierung und der Reparationskommission abge­schlossene Abkommen hat folgenden Wortlaut:

In dem Wunsche, die Ausführung des Planes für die Erfüllung der Reparationsverpflichtungen und anderer finanzieller Verpflichtungen Deutschlands nach dem Vertrage non Versailles, wie er von dem ersten, von der Repko ernannten Sachverständigenkomitee am 9. April 1924 der Reparationskommisswn vorgelegt worden ist, zu sichern dieser Plan wird in bem Abkommen als Sachverständigenplan bezeichnet und in dem Wunsche, das Funktionieren des Sach­verständigenplanes dadurch zu erleichtern, daß die­jenigen zusätzlichen Abmachungen, wie sie zwischen der deutschen Regierung und den alliierten Regierungen auf der gegenwärtig in London abgehaltenen Konfe- renz noch vereinbart werden könnten, soweit sie Gegenstände betreffen, die zur Zuständigkeit der Repko einerseits und der deutschen Regierung andererseits gehören, in Kraft gesetzt werden, vereinbaren die ver­tragsschließenden Parteien folgendes, wobei die Repko nicht nur in der Ausübung der Rechte handelt, die sie durch den Vertrag von Versailles erhalten hat, sondern auch in Ausübung der Vollmachten, die ihr durch die auf der oben angegebenen Konferenz vertretenen alli­ierten Regierungen in Bezug auf alle im Sachver­ständigenplan behandelten, aber nicht im Teil 8 des Vertrages von Versailles enthaltenen Zahlungsver­pflichtungen Deutschlands übertragen worden sind:

1. Die deutsche Regierung verpflichtet sich, alle ge­eigneten Maßnahmen zu treffen, um den Plan der Sachverständigen in Wirksamkeit zu setzen und sein dauerndes Funktionieren zu sichern. Insbesondere wird die deutsche Regierung a) alle notwendigen Maß­nahmen treffen, um die Gesetze und Verordnungen, insbesondere die Gesetze betreffend die Bank, die Reichs­bahn und die Jndustrieobügationen, die zu diesem Zwecke erforderlich sind, in der von der Repko geneh­migten Form zu verkünden und ihre Durchführung zu'sichern, b) alle Bestimmungen anzuwendcn, die in Anlage 1 hinsichtlich der Aussicht über die verpfändeten Einnahmen, zum Zwecke der Sicherung der Jahres- lefftungcn des Sachverständigenplanes und hinsichtlich anderer Gegenstäirde enthalten sind.

2. Die Repko verpflichtet sich ihrerseits die geeig­neten Maßnahmen zu treffen, um den Plan der Sach­verständigen in Wirksamkeit zu setzen und sein dau­erndes Funktionieren zu sichern, insbesondere a) die Ausgabe der deutschen Anleihe, wie sie im Sachver­ständigenplan vorgesehen ist, zu erleichtern, b) alle Aenderungen finanzieller unb rechnerischer Art vorzu­nehmen, die notwendig sind, um dem Sachverständlgen- plan volle Wirksamkeit zu geben.

3. Die deutsche Regierung und die Repko a) ver­pflichten sich, soweit es innerhalb ihrer beiderseitigen Zuständigkeit liegt, diejenigen zusätzlichen Abmachungen auszuführen, die zwischen der deutsche» Regierung und den auf der gegenwärtigen Londoner Konferenz ver­

tretenen alliierten Regierungen noch abgeschlossen werden sollten, einschließlich aller Bestimmungen, die möglicherweise vereinbart werden, um den Eachver- stândigenplan in Wirksamkeit zu setzen oder Aende­rungen in Bezug auf Einzelheiten für da» Funktio-' Nieren des genannten Planes vorzunehmen. Tiefe1 sollen, sobald sie abgeschloffen sind, in der Form einer- zweiten Anlage dieser Urkunde beigegeben werden und sollen durch die Unterzeichnung von zwei Mitgliedern der Reparationskommission und von zwei gehörig bevollmächtigten Vertretern der deutschen Regierung bescheinigt werden; d) alle Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen der deutschen Regierung und der Repko in bezug auf Auslegung dieser Vereinbarung und ihrer Anlagen »der des Planes der Sachverständigen oder der deutschen Gesetzgebung, wie sie zur Ausfüh­rung des Sachverständigenplaner erlassen worden ist- sollen der schiedsrichterlichen Entscheidung nach den Methoden und unter Bedingungen, wie sie die ge­nannte Londoner Konferenz für die Frage der Mui-1 legung des Planes der Sachverständigen festlegen wird, unterbreitet werden. Durch diese Abmachung werden die Bestimmungen über schiedsrichterliche Entscheidungen^ wie sie in dem Plan der Sachverständigen oder der deutschen Gesetzgebung oder in einer der zugehörige» Anlagen vorgesehen sind, nicht berührt.

4. Sollte auf der Londoner Konferenz zwischen der deutschen Regierung und den alliierten Regierungen für die Inkraftsetzung des Sachverständigenplaner keine Uebereinstimmung erziehlt worden, so wird die gegewärtige Vereinbarung nichtig.

London, den 9. August 1924.

Für die Repko: Louis Barthou, John Bradbury, Salvago Raggi, Löon Delacroix.

Für die deutsche Regierung: Marx.

Die Verfassungsfeier in London.

London, 11. Aug. Anläßlich des Berfas- fungstag-es versammelte sich heute abend in den Räumen der deutschen Botschaft auf Einladung des Reichskanzlers eine große Zahl deutscher Damen und Herren zu einer einfachen, würdi­gen Feier. Die Mitglieder der Botschaft waren

5er deutschen Delegation, die zahlreichen, in London weilenden deutschen Pressevertreter und eine Anzahl in London ansässiger Deutscher.

Reichskanzler Marx begrüßte die Erschienen mit einer Ansprache, in der er u. a. ausführte:

Zwar fern der Heimat, ober doch auf deut­schem Boden, -gedenken wir heute unseres lieben deutschen Vaterlandes. Der Tag der Verfassung ist der Tag des Gedenkens an all das, was den Begriff des Vaterlandes in sich schließt. Es ist der Tag, an dem wir inne werden, daß unserem Vaterlande unsere ganze Liebe und Treue ge­hört, am meisten gerade dann, wenn es durch Schicksalsschlüge -an Glanz und Reichtum einge­büßt hat und Sorge und Not auf ihm lastet. Der -sechste Jahrestag der deutschen Reichsver- fassung läßt -uns zurückdenken an die dunklen Tage, die Deutschland durchlebt hat, als in Wei­mar die Verfassung berat-en wurde, und als Deutschland unter dem Druck größter außen- und innerpolitischer Schwierigkeiten stand. Alles war damals noch im Fluß und kaum irgendwo zeigte sich ein Lichtschein Hoffnung aus baldige Beruhigung im Innern und nach außen. So entstand diè Weimarer Verfassung in den Tagen des tiefsten nationalen Unglücks, aber sie ent­stand aus dem Recht, das uns nach dem Zu­sammenbruch geblieben mar, demRechte des Vol­kes zum Leben. Es galt, die Einheit des Reiches zu retten, die von außen auf das stärkste be-' droht war. Es kam daraus an, die Erschütterun- -gen vom November 1918 zu überwinden. Was die Verfassung mit den Grundrechten Ar sich birgt, knüpft an eine bessere deutsche Vergangen­heit an.Das deutsche Volk, einig in seinen Stämmen, hat sich diese Verfassung gegeben". Damit war die Rechtsgrundlage gegeben. Hätte sich das Reich auf-gelöst in eine Vielheit zusam­menhangloser Sba-atengöbilde, dann konnten mir nie und nimmer als geschlossene Einheit ver­suchen, neue Wege zu einem neuen Ausstieg zu finden. Für die Verfassung waren nicht Ge­fühlswerte maßgebend-, sondem allein die nüch­terne politische Einsicht, vaterländischer Guille, zielbewußte selbstlose ArbeA und willige Ein­fügung der Glieder in die Gosamtheit. Es ist nicht schwer, in guten Tagen dem Reich die' Treue zu halten. Die wahre Treue bewährt sich erst in Zeiten der Not und Gefahr. In diesen vergange-nen fünf Jahren hat Deutscbland einen langen Leidensweg zurückgelegt und immer mehr häuste sich das Maß äußerster Bedrückung, Mich würde es bedünken, daß dieses gemein­same Leid uns fester zusammenfchließen soll. Denn Einheit macht stark gegen alle Not.. Durch die Schaffung einer gesetzmäßigen Verfassungs- grundlage gelang es, das Reich vor Zerfall zu be^ wahren. Nur eine starke Zentralgewalt, die aber- die Länder in- ihrem Eigenleben niâ me>br,als-