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Hanauers Anzeiger

General-Anzeiger / Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. M.

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W. 187

Montag den 11. August

1924

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;^_ Kerriols Sieg im Mnislerrai.

Einmütigkeit im Ministerrat. Wiederherstellung der deutschen Justizhvheit in den besetzten Gebieten. Verfehlungen nur bei .»bösw tllig em" Verhalten Deutschlands.

Das amtliche Kommunique.

; Paris, 10. Aug. Das offizielle Kom­munique, das diese Nacht um 1.30 Uhr bei (Schluß des Ministerraks ausgegeben wurde, hak folgenden Wortlaut:

Der Ministerpräsident und feine Kollegen Llèmenlel und General Nollet, die Heuke die auf ter Londoner Konferenz zur Debatte stehenden Probleme in ihren verschiedenen Elementen er- örkerten, haben den Minisierral davon unter- richtet, unter welchen Bedingungen die Ver- Handlungen ihren Fortgang nehmen. Der Mi- aislerrak Hal ihnen einstimmig seine volle Zu­stimmung erteilt. Herriot, Clèmenkel und Gene­ral Nollet reisen heule, Sonntag, nach London zurück.

Herriot bestätigte die Nachricht, daß be- chlossen worden fei, daß auf die Lon­doner Konferenz eine weitere Konferenz folgen werde, die die Re­gelung der interalliierten Schulden zum Gegen- iand haben soll. Sie werde erst in der zweiten Novemberhälfte, das heißt, nach den amerika­nischen Wahlen einberufen werden, sodaß die Vereinigten Staaten daran teilnehmen könnten.

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- ks sei aber zu erwarten, daß die wirtschaftlichen fragen sowie die Fragen im Zusammenhang mit der Abrüstung mit dem Unterstuhungspakt f Gegenseitigkeit ohnehin Gegenstand späterer ndlungen zwischen den beteiligten Re­

Havas veröffentlicht eine offiziöse Aus - lassung in der das obige Kommunique wie folgt ergänzt wird: Was die Frage der mili- ; täuschen Räumung des Ruhrgebiets anbetrifft, steht die französische Regierung im Einverneh- nen mit den Delegierten der interalliierten in ||, Jonbon vertretenen Mächte auf dem Stand- ë umkt, daß diese Frage nicht unter die Kompe- 8 enzen der Konferenz fällt und von ihr nicht |ur Sprache gebracht werden kann. Herriot hat |u wiederholten Malen erklärt, daß die Räu­mung eine der Konsequenzen der Inkraftsetzung des Sachverständigenplans sei und sich unter gewissen Bedingungen vollziehen werde. Die ranzösische Regierung bleibt ihrer Verpflich-

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ung getreu. Es liegt völlig auf der Hand, daß bei deren Verwirklichung die Sicherheitsgaran- lien die Berücksichtigung finden werden, die Frankreich und Belgien zu fordern berechtigt sind. Marschall Foch hat sich ihrer Auffassung völlig angeschlossen.

Die Havaserklärung bestätigt, daß der Mi- msterrat nach kurzem Meinungsaustausch seine Zustimmung zu den Ausführungen des Mini­sterpräsidenten, des Finanz- und des Kriegs­ministers einmütig gegeben haben.

Die Entscheidung im franz. Ministerrat.

Paris, 10. Aug. Ueber den Verlauf des beute nacht von 10 Uhr bis 1 Uhr 30 abqe- haltenen Ministerrat berichtetMatin": Als der Ministerrat zufammentrat, standen zwei Auffassungen einander gegenüber, eine nach der Räumung des Ruhrgebiets nicht nur von dem effektiven Beginn der Erfüllung des Sachver­ständigenplanes abhängig zu machen, sondern auch mit dem französischen Sicherheitsproblem und dadurch mit der Militärkontrolle in Deutsch­land und der Abrüstung Deutschlands in Ver­bindung zu Bringen ist, die andere, daß der Wortlaut des Versailler Vertrages und die Er­klärungen der voraufgegangenen Regierung Frankreich die Begleichung der Reparationen l^etn und dann die völlige Räumung der feit dem 11. Januar 1923 besetzten Gebiete Iebig= M) von der Ausführung des Sachverständigen­planes abhängig zu machen ist. Der letzteren Auffassung entsprach auch der französisch-belgische âum ungsplan, der der Konferenz unterbreitet worden ist. Zwischen diesen beiden Lösungen ^lte der Ministerrat zu wählen. Der Präsident

Republik beteiligte sich aktiv daran. Der ^uegsminister legte die Gesichtspunkte dar, die bereits in London dem Ministerpräsidenten wseinandergejetzt hatte, von denen er jedoch putzte, daß sie nur sehr schwer die Zustimmung übrigen Kabinettsmitglieder finden würden, oerrwt fasste schließlich die Lage zusammen ^ub stützte sich dabei namentlich auf die

kompetente Ansicht des Marschalls Foch. Die Minister und der Präsident der Republik schloffen sich dem Standpunkt des Ministerpräsidenten einstimmig an. Wenn man sich an das offizielle Kommunique. hält, hat General Rollet diese Einstimmigkeit nicht durch­brechen wollen und sich ebenfalls der Stellung­nahme feiner Kollegen angeschloffen.

Paris, 11. Aug. Wie derMatin" meldet, war General Rollet im Ministerrat am Sams­tag der Ansicht, daß man die Räumung des Ruhrgebiets von der Ueberwachung der deutschen Rüstungen abhängig machen müsse. Man dürfe Effen, so hätte Rollet erklärt, nicht verlaffen, ohne sicher zu sein, daß man auch in der Folge­zeit eine Kontrolle über das Kriegsmaterial ausüben könne, das man in Effen herstellen könnte. Herriot habe demgegenüber besonders auf juristische und politische Gründe hingewiesen und angekündet, daß bezüglich der Sicherheits­frage der Studienausschuß des Obersten Rates

der nationalen Verteidigung unter dem Vorsitz des Paul Boncourt einen Beschluß gefaßt habe. Dieser Beschluß wurde schließlich von dem Ministerrat einstimmig mit keiner Abänderung angenommen und sieht die Aufrechterhaltung des vom Völkerbund vorgeschlagenen Planes einer Rüstungskontrolle Deutschlands durch den Völkerbund vor.

Herriot hat dem Berichterstatter desMatm"

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er ihn im September vor dem Völkerbund ver­teidigen werde. Herriot habe den Glauben ausgedrückt, daß der Räumungsplan, den das französische Ministerium angenommen habe, ge­eignet sei, sowohl den Verbündeten, wie auch den Deutschen Genugtuung zu gewähren.

Die Räumung soll innerhalb eines Jahres vor sich gehen.

Paris, 11. Aug. Wie derMakin" schreibt, hat der Ministerrat beschlossen, den Plan der Räumung des Ruhrgebiets einzig und allein von der Reparationsfrage abhängig zu machen. Die Räumung des Ruhrgebiets soll nach den Blättern innerhalb einem Jahre vor sich gehen Der belgisch-französische Plan habe eine Frist von 2 Jahren vorgesehen. Die Deutschen ver­langten, daß die Räumung in einem Zeitraum von nicht mehr als 6 Monaten vor sich gehe. Es scheine, daß die Räumung innerhalb einem Jahre angenommen werde. Die Sicherheits- uttd Schuldenfrage, die das frühere Ministerium gleichfalls von der Aufgabe des Pfandes im Ruhrgebiet abhängig machen wollte, wird einer späteren Beratung vorbehalten bleiben; die Sicherheitsfrage und besonders die Kontrolle der Rüstungen der nächsten Sitzung des Völker­bundrates im September, und die Schulden- frage, wie bereits bekannt, einer Konferenz, die im November nach den amerikanischen Präsi- denkschaftswahlen siattfinden soll.

Kerrivl zuversichtlich.

Paris, 10. Aug. Ministerpräsident Herriot hat Pressevertretern gegenüber erklärt, daß er sich die äußerste Zurückhaltung auferlogen müsse in seinen Aeußerungen, damit die Verhand­lungen in London, die sich in chrem empfind­lichsten Stadium befänden, nicht irgendwie ge­stört würden. Herriot betonte, daß d i e deutsche Delegation in London sich vollkommen korrekt benom­men habe, und fügte hinzu, daß nach seiner Ansicht noch vor Ende nächster Woche alle De­legationen sich über alle Punkte vollkommen einigen würden.

Die Abreise Kerrioks.

Parks, 11. August. Wie derMatin" mitteilt, gestaltete sich die Abfahrt Herriots nach London zu einer Kun-gebung von außerordentlichem Eindruck, den Herriot sobald nicht vergessen werde. Schon lange vor der Abfahrt des Zuges fei der Platz vor dem Bahnhof, die Halle, die Treppe und die Bahnsteige voll Menschen besetzt gewesen. Als der Wagen HerriotS erschien, habe die Menge die Sperre durchbrochen, den Minister­präsident umringt und sei allgemein in die Rufe aus- zebrochen:Es lebe Herriot, es lebe der Frieden". Herriot, von dieser Erregung bleich bis in die Lippen, habe sich nur mit Mühe einen Weg bahnen können, immer wieder durch die andrängende Menge aufgehalten.

Bor der französifch-belgisch-deulschen Aussprache.

London, 10. Aug. In hiesigen Konferenzkreisen hat das von Havas gemeldete Ergebnis des fran­zösischen Ministerrats keinerlei Ueberraschunz hervor­gerufen, da man einen solchen Beschluß erwartet hatte, Es wird allgemein für sehr wahrscheinlich gehalten. > nunmehr zwischen der deutschen Delegation einer­seits und der französischen und belgischen Delegation andererseits eine Aussprache über die Frage der militärischen Räumung des Ruhrgebiets beginnen wird.

Eine Verfehlung liegt nur bei bös­willigem Verhalten Deutschlands vor.

London, 10, Aug. Der Sonderberichterstatter des Wolffbüros auf der Londoner Konferenz meldet: Ueber die Beschlüsse, die von den Delegationsführern in Ab­änderung der vorläufigen Vereinbarungen des Ersten Komitees gefaßt worden sind, besteht noch nicht einmal überall völlige Klarheit. Es handelt sich insbesondere um die Frage der Verfehlungen und Sank­tionen. Hinsichtlich etwaiger Verfehlungen Deutsch­lands hat das Erste Komitee bekanntlich beschlossen, daß das neue Verfahren für die Feststellung deutscher Verfehlungen sich auf den Paragraphen 22 der Anlage 2, Teil 8, des Versailler Vertrages stützen sollte. Nach diesem Paragraphen können die in der Reparations­konimission vertretenen Regierungen durch einstimmigen Beschluß die Bestimmungen der Anlage 2 abändern. Demgegenüber hat die deutsche Delegation verlangt, daß dieses Feststellungsverfahren durch eine Verein­barung zwischen Deutschland und den alliierten Mächten geregelt werden solle. Sie hatte mit ihrem Antrag keinen Erfolg. Jedoch wird entsprechend einer An­regung Macdonalds der deutsche Standpunkt in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Konferenz aufrecht

da ja das Verfahren zur Feststellung einer deutschen Verfehlung mit dem bekannten, in dem Vertrag von Versailles nickt enthaltenen System von Sicherungen umgeben worden ist. Der deutsche Ein­spruch, der übrigens von alliierter Seite keine Bean­standung gefunden hat, soll verhindern, daß hier etwa ein Präzedenzfall geschaffen wird und zukünftig einmal die Alliierten aus der widerspruchslosen Zustimmung seitens Deutschlands das Recht zu irgendwelchen für Deutschland ungünstigen Abänderungen der Anlage 2 Verleiten könnten. Die zweite von deutscher Seite zu den Beschlüssen des Ersten Komitees gemachte Be­merkung bezog sich auf die Auslegung des Begriffes der Verfehlung.

Da es sich hier um eine Frage von grundlegender Bedeutung handelt, mußte deutscherseits eine volle Auf­klärung über diesen Begriff verlangt werden. Die Aufklärung ist erfolgt, da die Konferenz einstimmig anerkannt hat, daß eine Verfehlung nur dann vor- liegt, wenn

1. die Rückstände der deutschen Leistungen einen erbeblichen Umfang haben, uns wenn

2. diese Rückstände auf ein böswilliges Ver­halten deutscher Regierungsstellen zurückzuführen sind. Die bloße Tatsache der Nichterfüllung irgend­welcher Leistungen kann also künftig niemals zu Sanktionen führen. Ueber das Vorliegen der beiden angeführten Voraussetzungen kann bekanntlich nur durch einen einstimmigen Beschluß der durch einen Amerikaner verstärkten Reparationskommission oder durch ein Schiedsgericht unter amerikanischem Vorsitz entschieden werden.

Die Regelung der Amnesliefrage.

London, 10. Aug. Wie der Sonderbe­richterstatter des Wolffbüros in Konferenzkrei­sen erfährt, ist das von den Delegationschess mit der Behandlung der Amnesliefrage be­traute, aus eitern deutschen, einem französischen und einem belgischen Sachverständigen zusam­mengesetzte Juristenkomitee gestern in fräset Abendstunde zur Regelung der Amnesliefrage gelangt. Danach erstreckt sich die Amnestie auf alle politischen Handlungen, die in den besetzten Gebieten seit Beginn der Ruhrbesetzung be­gangen worden sind, und ferner auf allen Zu­widerhandlungen gegen die Befehle, Erlasse und sonstigen Anordnungen der Besatzungsbe- Hürden und der deutschen Behörden. Alle hier­mit zusammenhängenden Strafen rverden er­lassen und es dürfen keine neuen verhängt rver­den. Ausgenommer, von der Amnestie sind nur solche Personen, die Verbrechen gegen das Leben mit tödlichem Erfolg begangen haben.

Die ursprünglich vom Zweiten Komitee ge-

ten weienlucy anoers aus- ter Welt kaum seinesgleichen hat. Tausende âguna der Deutschen sollte! baden die Treue. Lw- Heimat. Ma Liebe rum

itten wesentlich anders aus-

dem Ermessen der französischen und der belgi­schen Regierung überlassen bleiben. Ferner war dann ein wichtiger Vorbehalt wegen der aegen die Sicherheit der Vesahungskruppen gerichte­ten Handlungen gemacht worden, was natür­lich ein sehr dehnbarer Begriff ist. Endlich soll- ten die an Sabotageakten beteiligten Deutschen von der Amnestie überhaupt ausgeschlossen bleiben. In allen diesen Punkten hat das Ju­ristenkomitee sich auf den Standpunkt -tac- donalds gestellt, der erklärte, beide Parteieu müßten in der Amnestiefrage durch alles Ver­gangene einen energischen Strich machen. Gegen

Ä aller wegen politischer Vergehen von

uzosen bestrafter Deutscher werten auch die wegen Kochverrats verurteilten Sepa­ratisten begnadigt werden. In den Amnestiebe- stimmungen wird aber ausdrücklich festgestellt daß beide Parteien Übereinkommen, daß rünf- tige Prozesse wegen etwaiger neuer hochver­räterischer Handlungen in den besetzten bie­ten entsprechend ter deutschen Gesetzgebung durchgeführt werden. Die Beschlüsse des 3u- ristenkamikees bedürfen noch formell der Ge­nehmigung durch die Dollkonferenz. Sie bedeu­ten kur; gesagt die Freiheit für alle in Ge­fangenschaft befindlichen Deutschen und die Wiederherstellung der deutschen Jussizhoheil in den besetzten Gebieten.

Dsukfch-französische Sattdelsfrage»

Paris, 11. Aua. Die Morgenblätter melden, daß Fmanzminister Clemente! sich gestern mit Handels­minister Rainaldy über den deutsch-franzö­sischen Handelsvertrag unterhalten hat. Nach demEcho de Paris" hat der Mimstcrrat Herriot Vollmacht gegeben, diese Frage in London anzu­schneiden, indem er den Versuch machen soll, sich mit der Frage der militärischen Räumung des Ruhr­gebiets in Zusammenhang zu bringen.

Der Reichspräsident kn Münster.

Münster, 10. Aug. Die alte Wesffalenhaupt» stadt prangte heute im Fahnenschmuck zu Ehren des Reichspräsidenten, der mit Vertretern der Reichsregierung und der preußischen Regierung der in Münsterern Sonntag veranstalteten Ver­fassungsfeier beiwohnte. Um 9 Uhr erschien bei herrlichem Sonnenschein der Reichspräsident, begleitet vom Reichsminister für die besetzter Gebiete Höfle, vom preußischen Minister des Innern Severing und vom Staatssekretär Meißner. Auf dem Bahnhof waren zum Emp­fang der Oberpräsident der Provinz Westfalen . Gronowski, der Münsterer Oberbürgermeister Dr. Sperlich, der Befehlshaber des 6. Wehr­kreises Generalleutnant von Loßberg und die übrigen Spitzen der Reichs- und Staatsbehör­den erschienen. Der Reichspräsident und die übrigen Ehrengäste fuhren durch die festlich ge­schmückte Stadt zum Schloß. Dort fand inzwi­schen ein großer Empfang der Vertreter der Reichs-, Staats- und Kommunalbchörden, der Abgeordneten, der Presse und der Führer des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und gei­stigen Lebens aus der ganzen Provinz statt, dem sich ein Empfang der Bischöfe von Münster und Paderborn und der übrigen Spitzen der kirchlichen Behörden anfchloß, an dem etwa dreihundert Personen teilnahmen. Oberpräsi­dent Gronowski begrüßte den Reichspräsiden­ten mit einer kurzen Ansprache. Der Reichs­präsident erwiderte mit Worten des Dankes und der Anerkennung für die selbstlose und mu. tige Haltung, welche die Beamtenschaft, die Führer der Provinz wie die ganze Bevölkerung Westfalens in den schweren Monaten des Ab­wehrkampfes an der Ruhr fremder Gewalt ent­gegengesetzt haben, und brachte den Wunsck zum Ausdruck, daß dem westfälischen, Lande nun bald wieder ein Ausstieg befristeten sei. Ra­

mens der preußischen Regierung sprach Seve­ring. Zum Schhrß des Empfanges sprach der

ring. Zum Schluß des Empfc Senior der Versammlung, R,

-eichstagsabgeord-

neter Herold (Zentrum), dem Reichspräsiden­ten den Dank der Bevölkerung Westfalens für seinen Besuch aus.

In seiner Rede zur Feier des Verfassungs­tages führte

der Reichspräsident

iL a. aus: Seit anderthalb Jahren, seit dem Ruhreinbruch liegen schwere Wolken auf diesem Lande, das die Schlagader unseres Wirtschafts­lebens in sich schließt; seit anderthalb Jahren sieht Westfalen und mit ihm die benachbarte Rheinprovinz, wie sinnlos Werte der Arbeit und der Kultur zerstört und vernichtet werden, wie verheerender Raubbau getrieben wird in einem Gebiet höchstentwickelter Arbeit, das in