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Hanauers Anzeiger

General-Anzeiger / Amtliches Organ für Sladl- und Landkreis Kanan a. M.

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Nr. 176

Dienstag den 29. Juli

1924

BMW der Soni

Ist Kerriol mit der militärisch

London, 28. Juli. Die Vollsitzung der Kon­ferenz trat heute nachmittag um 4 Uhr zu­sammen. Als Vertreter der britischen Besitzun­gen nahm an der diesmaligen Sitzung der australische Delegierte Cook teil. Es wurde be­schlossen, eine juristische Kommission zur Prü­fung der §§ f und h der Pariser Vereinbarung einzusetzen, in welcher außer den fünf Groß­mächten auch Amerika vertreten sein soll, letz­teres aber nur mit beratender Stimme.

Die Konferenz ist in entscheidendes Stadium eingetreten. Der Schwerpunkt des Ganzen liegt bei den privaten Besprechungen, die sich um nichts anderes drehen, als um

Regelung der Rheinlandfrage.

Der Anstoß der Behandlung dieser Frage ging von den Räumungsfristen aus. In dieser Be­ziehung verlautet, daß Macdonald Herriot mit­geteilt habe, daß die englische Regierung im kommenden Januar die Kölner Zone räumen .werde. Durch diese Erklärung wurde natürlich das ganze Problem ausgerollt, das unter der Bezeichnung Sicherheitsfrage bekannt ist. Ueber den Verlauf diefer Besprechungen ist vorläufig nichts Sicheres bekannt, abgesehen davon, daß die alten Pläne einer Neutralisierung des Rheinlandes durch den Völkerbund im Vorder- grund der Verhandlungen stehen.

Vorläufig ist für die Beurteilung der Lage die Tatsache wichtig, daß nunmehr der erwar­tete Augenblick gekommen ist, wo die offiziellen

der rein politischen Fragen hinüber­greifen.

Vom deutschen Standpunkt aus wich es für die Beurteilung des ganzen Lon­doner Ergebnisses von entscheidender Bedeu­tung sein, was sich aus diesem zweiten Teil der Verhandlungen ergeben wird. Nicht durch den Dawes-Plan, sondern durch das künftige Schick­st! des Rheinlandes wird die nächste Zukunft des Reiches bestimmt werden.

Die Anleihefrage hat im Augenblick viel von ihrer Schärfe verloren. Es wurde wieder­holt gemeldet, daß sich seit mehreren Tagen in einflußreichen konservativen Kreisen eine starke Tendenz gegen die Forderungen der Finanz geltend mache. Diese Strömung hat sich auf die verschiedensten politischen und wirtschaftlichen Kreise ausgedehnt und gegenwärtig soll die vor­herrschende Stimmung der Konferenz dahin gehen, daß der ganze Zwischenfall überschätzt worden sei. Man hat die Finanz zu zeitig um ihre Meinung gefragt. Zunächst sei es notwen- vig, daß die Regierungen unter sich zu einer Einigung gelangten und dann werde es Auf­gabe der Finanz fein, sich dieser Einigung an= Mpassen. Nicht die Finanz, sondern die Regie- chngen seien das führende Element der Ent­wicklung.

Im Namen des Verbandes englischer Fabri- kannten wurde heute in beiden Häusern des Parlaments ein Antrag vorgelegt, der auf die Gefahren hinweist, welche mit Rücksicht auf die

deutsche Konkurrenz

°us dem Anleiheplan für die englische Industrie entstehen können. Auch dieser parlamentarische Protest beweist das starke Widerstreben, das W gegen die Haltung der Finanz bemerkbar glicht. Es versteht sich von selbst, daß es sich in Msem Falle um die bekannten Jnteressengegen- sttze handelt, die zwischen der englischen In­dustrie und den führenden Firmnzkreisen be= irehen.

Conbon, 28. Juli. Die Vollkonferenz ist vor- auf Mittwoch angssetzt. Der Antrag zur Räumung wurde von den Franzosen einge­macht. Logans Vorschlag war als erster Punkt auf der Vollkonferenz besprochen worden und m Nie, wie ich schon heute früh betonte, daß le deutsche Regierung und die Reparations- ommissioa mit den Bankiers konferieren sollen, Bedingungen der Anleihe festzusetzen, ^le Wichtigkeit dieses Vorschlags liegt nur da-

M er mit einigen Konzessionen recht und W-acht zu einem bedeutenden Resultat mit den ankiers hätte führen können. Deshalb wurde Uch eine lange Diskussion über die Konzessio-

* e man machen mußte, um diesen Plan urchzudrücken, erwartet. Aber gerade die Fran- âofen, die diesen Vorschlag erst für gut befunden /alten, verlangten nun plötzlich auf der Kon- 'arenz eine

mm ans Äh*

len Räumung einverstanden?

Vertagung von 48 Stunden, um dieser Gelegenheit zu geben, selbst einen neuen Vorschlag einzubringen. Es gab eine all­gemeine Ueberraschung, denn wenn auch die Belgier nur halb und halb, die Engländer noch weniger für den amerikanischen Vorschlag waren, so hatte man sich doch auf Diskussionen mit den Franzosen darüber gefaßt gemacht, am allerwenigsten aber diesen Umschwung der Franzosen erwartet.

Jetzt erklärt Logan im Namen der ameri­kanischen Regierung sich gegen diesen Vorschlag. Er begründete seine Ablehnung ebenso, wie er die anderen Vorschläge abgelehnt hatte, näm­lich damit, daß die Frage der Garantien gegen eine selbständige Sanktionsverhängung nicht genügend geregelt sei. Er fügt noch hinzu, daß eine zweite Gefahr bestehe, nämlich daß der Reparationskommission zuviel politische Macht gegeben werde.

Theunis erwiderte, nach seiner Meinung müsse der Vorschlag wohl mit den Rechten der Reparationskommission in Einklang gebracht werden. Er war heute der einzige Delegierte, der plötzlich ganz stark für den amerikanischen Vorschlag eintrat. Logan erklärte dann, er habe seinen Vorschlag nur unterstützt, weil er hoffte, den toten Punkt zu überwinden. Er sei gern bereit 48 Stunden zu warten, um zu sehen, was die Franzosen fertig bringen.

Es verlautet, daß Herriot der militärischen Räumung der Ruhr im Anschlusse an die öko­nomische Räumung zugostimmrchabe, WMWpor in Uebereinstimmung mit dem Bericht der Zweiten Kommission gegen Ende Oktober.

Das vergrößerte juristische Komitee und die Komitees 1 und 3 tagten heute bis kurz vor der Vollsitzung und werden morgen wieder tagen. Angenommen wurde auf der Vollkonferenz nur der bekannte Bericht des Zweiten Komitees über die ökonomische Räumung der Ruhr.

Die militärische Räumung.

Paris, 28. Juli. DerTemps" ist das ein­zige Blatt, das die Frage der militärischen Räu­mung des Ruhrgebietes nicht unter dem Ge- sichts'winkel der damit verbundenen Austausch­möglichkeiten betrachtet, sondern unzweideutig die am 10. und 11. Januar abgegebenen Erklä­rungen der französischen Regierung ins Ge­dächtnis ruft, die den Besatzungsmächten in dieser Frage vollkommen klare Verpflichtungen auferlegen. Das Blatt schreibt u. a., es sei klar, daß die militärische Besetzung des Ruhrgebiets die eigentliche Grundlage verloren habe, die die französische Regierung vom Jahre 1923 ihr ge­geben habe, sobald die Ausbeutung der Pfänder aufhöre. Wenn man etwa einmenucn wollte, daß am 11. Januar 1923 mit dem deutschen Widerstand nicht gerechnet worden sei und daß dieser Widerstand der militärischen Besetzung eine andere Grundlage geliefert habe, so wäre das ein zweischneidiges Argument. Es könne ebenso gut dazu dienen, den Klarblick der fran­zösischen Regierung in Zweifel zu stellen als ihren Rechten eine weitere Ausdehnung zu ge­ben. Aber diese letztere Verwendung sei unmög­lich geworden, seit der deutsche Widerstand auf­gehört habe. Infolgedessen könnte das ange­führte Argument nur noch dazu benutzt werden, Frankreich der Leichtfertigkeit zu beschuldigen. Man müsse es also fallen lassen. Wollte man andererseits darauf verweisen, daß die franzö­sische und die belgische Regierung im Laufe des Jahres 1923 die Absicht bekundet hätten, das Ruhrgebiet nur nach Maßgabe und im Verhält­nis der deutschen Zahlungen zu räumen, und damit den Beweis liefern, daß Frankreich und Belgien an die Stelle der ursprünglichen Be­dingungen andere, neue gesetzt hätten, so würde man der Politik der beiden Besetzungsmächte keine Ehre antun. Die Erklärungen, die nach dem 11. Januar abgegeben wurden, dürften nicht in Widerspruch stehen zu den vorher abge­gebenen. Bei dieser Lage der Dinge sei es leicht begreiflich, daß Frankreich und Belgien ein Interesse daran gehabt hätten, die Frage der militärischen Räumung rechtzeitig zu regeln, be­vor diese Frage von anderen gestellt wurde und bevor es zu einer allgemeinen Diskussion komme, bei der die beiden Befetzungsmächte in der Minderheit ständen. DerTemps" kommt zu folgenden Schlüssen: Die heutige Aufgabe der Franzosen in der Frage der militärischen Räu­mung richte sich danach, ob der Str oerständi- aenplan erfolgreich durchgeführt werbe oder

nicht. Wenn die 800 Millionen-Anleihe an dem englischen Widerstand scheitere, wenn die deut­schen Obligationen keinen Markt fänden, wenn die Sachlieferungen nicht in grohemStil organi­siert würden, so bedeute das, daß der Bericht nicht zur Ausführung gelange, und dann kehre man zur direkten Ausbeutung des Pfandes zu­rück und die militärische Besetzung des Ruhr­gebiets finde wieder ihre ursprüngliche Grund­lage. Wenn dagegen die Anleihe gezeichnet werde, wenn die allmähliche Unterbringung der Obligationen gesichert sei, wenn die Sachliefe­rungen im großen organisiert würden, so werde der Sachverständigenbericht ausgeführt, und es handle sich nur noch darum, die Zeit zu bestim­men, in der das Ruhrgebiet militärisch geräumt werden solle.

Auch dasJournal des Debüts" gibt der französischen Regierung den Rat, über die miti» tärische Räumung zu verhandeln. Das Blatt schreibt, niemand habe jemals ernstlich daran ge­glaubt, daß die militärische Besetzung, die nur vorgenommen worden sei um die Beschlagnahme der Pfänder zu erleichtern, nach deren Wieder- Herausgabe in Ewigkeit fortgesetzt werden solle. Deshalb werde es von größter Wichtigkeit fein, die Zurückziehung der Truppen sozusagen zu verkaufen. Dagegen habe Frankreich keinen Grund, eine sofortige Verpflichtung einzu gehen, wenn man ihm für den Verzicht auf seine letzte Garantie keine Gegenleistung biete.

Paris, 28. Juli. Das Herriot nahestehende MittagsblattInformation" versucht zu er­klären, warum Herriot auf das ihm in Che- quers zugestandene Recht, über die militärische Ruhrräumung bloß mit Belgien verhandeln zu müssen, verzichtete und darüber mit allen Alli­ierten verhandelte. England behaupte, Poin- care habe die Ruhrbefetzung nur mit der Ein- frctbunii ^^^ y^^p ^miioneu ino^it?icce b^im 3M anderem Zwecke fei dies nach § 18, Annex 2, § 2, vom 28. Juni 1919 ausgeschlossen. Außer­dem habe es sich bei der Verwendung der Trup­pen nach französischer Behauptung nur um den Schutz der wirtschaftlichen Okkupation gehan­delt. Das frühere französische Kabinett habe den Dawes-Plan angenommen. Die wirtschaftliche Besetzung höre auf und damit müßten auch die Soldaten weg. Das behaupte England, und es füge bei, am 10. Januar 1925 Köln zu räumen. England habe dazu das unbestrittene Recht. Was tue nun die französische Okkupationstruppe die nur über die belgische Zone mit der Heimat Zusammenhängen könnte und auch diesen Rück­halt verlieren würde, wenn Belgien sich der englischen Ansicht anfchließe? Frankreich könnte sich weigern, dieses Thema in London zu ver­handeln, aber es wünsche eine rasche und prak­tische Lösung. Man habe ihm übrigens ange­boten, Sonderaktionen zu bewilligen, wenn nach einer deutschen Verfehlung eine Einigung der Entente nicht zustande komme. Die Ruhrbe­setzung habe Deutschland in eine wirtschaftliche Krise gestürzt, die sich auf alle Nachbarn aus­wirke. Herriot habe nichts aufgegeben, als das was der Dawes-Plan verlange. Man müsse ihn ausführen oder ihn fallen lassen. Wer in Frank­reich würde die Verantwortung hierfür über­nehmen?

Serriot mit der militärischen Räumung einverstanden.

London, 29. Juli. Der diplomatische Bericht­erstatter desDaily Telegraph" meldet, daß gestern morgen Herriot ein Schreiben an Macdonald richtete, um ihm seine Haltung gegenüber den beiden Problemen, der Einladung an Deutschland zur Teilnahme an der Konferenz und der militärischen Räumung der Ruhr­gebiet» darzulegen. In beiden Fällen erkläre Herriot seine grundsätzliche Zustimmung zu dem britischen Vorschläge, während er sich zugleich das Recht vorbehält, gewisse Bedingungen, die vorher in Unterredungen erwähnt wurden, niederzulegen. Später frühstückten Herriot und Theuni» mit Macdo­nald im Downingftrect. Darauf erfolgte eine Unter­redung, die jedoch keinem abschließenden Charakter hatte.

Die 14 Artikel der Irtristerrkommission.

London, 28. Juli. Der diplomatische Be­richterstatter desDaily Telegraph" schreibt, der Bericht des vierten Komitees der Konferenz be­stehend aus Cecil Hurst ud Fromageot, fei von besonderem Interesse. Der Bericht setzt sich aus zwei Teilen zusammen, dieErwägungen" und Verfahren" überschrieben sind, und enthält 14 Artikel.

Artikel 1 weist darauf hin, daß 'ber Versailler Vertrag keine Bestimmung enthält, die die Alliierten ermächtige, in diè innere Souveräni­tät Deutschlands oder in die Methoden, durch die Deutschland Reparationszahlungen leisten soll, cingreifen. Der Artikel enthält eine Bezug-1 nähme auf Elemenceaus Antwort auf die deut-

sche Bemerkung im Juni 1919, worin erklärt wurde, daß die Alliierten sich im wesentlichen verpflichten, sich jeder Einmischung in die inne­ren wirtschaftlichen Verhältnisse Deutichlands zu enthalten; diese Bezugnahme erstrecke sich auch auf die übrigen Artikel.

Artikel 2 stellt die Obliegenheiten der Repa- rationskommisswn unter dem Frieden svertrag auf, wie die Festsetzung des Gesamtbetrages der deutschen Verpflichtungen, das Gehör das den Deutschen gewährt werden soll und die Auslegung der Reparationsteile des Vertrages und feiner Anhänge. (Arübel 233, 234, 240/ verschiedene Artikel im Anhang 2 des Teiles 8 des Friedensvertrages feien im Zusammenhang damit erwähnt.)

Artikel 3 gibt zu, daß die Kommission nicht befugt ist, besondere Zahlungsmethoden aufzu­erlegen, daß sie ferne Befugnisse habe von Deutschland eine besondere innere Gesetzgebung oder besondere Methoden für die Einziehung von Steuern zu verlangen.

Artikel 4 bemerkt, daß unter Berücksichtigung gewisser kleiner Bestimmungen des Friedens­vertrages Deutschland freie Hand bezüglich der Hilfsguellen bestem müge, um die notwendigen Reparationslefftungen zu machen.

Artikel 5 bemerkt, daß in dieser Hinsicht der Dawesplan vollkommen vom Friedensvertrag verschieden ist, da er die Annahme gewisser Ge­setze von Deutschland vorschreibe, die eine äußere Kontrolle für besondere deutsche Staatseinkünfte bedeuten ohne eine Beeinträchtigung der allge­mein im Artikel 248 des Friedensoertrages ent­haltenen Bestimmungen, und Deutschland neue finanzielle Verpflichtungen auferlegt, wie die Aushändigung der Eisenbahn- und Jndultrie- Effekten.

Artikel 6 erklärt, daß zahlreiche im Dawes- ^üü^ènthastene Teile außerhalb des Friedens- fprechen, daß sie aber die Ergreifung von Maß­nahmen in Uebereinstimmung mit dem Vertrag erfordern.

Artikel 7, der Teil 2 des Juristenberichts er­öffnet, setzt das Verfahren auseinander, das für die Durchführung des Dawesplanes angewenoet werden mühte, ohne dem Vertrag zuwiderzu­handeln.

Artikel 8 bringt zum Ausdruck, daß es Maß­nahmen gebe, die von Deutschland getroffen werden müssen, um seine Verpflichtungen durch­zuführen. Weitere Maßnahmen, die von den Alliierten gegenüber Deutschland getroffen wer­den müßten und schließlich Maßnahmen, die Gegenstand von Vereinbarungen unter den alliierten Regie rügen bilden würden.

Artikel 9 weist darauf hin, daß die erste Ka­tegorie von Maßnahmen Gegenstand eines Uebereinkommens zwischen Deutschland und der Reparationskommission sein werde.

Artikel 10 betont andererseits, daß die Wie­derherstellung der fiskalischen und wirtschaft­lichen Souveränität Deutschlands nicht Sache der Reparationskommission ist. Er betont, daß es nicht die Reparationskommission war, die deutsches Gebiet, das Ruhrgebiet, besetzte und daß es nicht die Reparationskommission ist, die der Räumung dieses Gebietes zustimmen müßte, und unterscheidet drei Faktoren in der Verein- barung über letzteren Punkt, die Räumung des Ruhrgebietes: 1. Besetzungsmächte, 2. alliierten Mächte, die sich verpflichteten, das Dawesüber- einkommen durchzuführen und 3. Deutschland. Daher betont dieser Artikel die Notwendigkeit einer Vereinbarung zwischen den Regierungen der Alliierten und der deutschen Regierung.

Artikel 11 führt die Maßnahmen an, die eine Vereinbarung unter den alliierten Regierungen erfordern würden. Es bestehe die Frage der Sanktionen und die Frage der gegenseitigen Auslegung von § 17 und § 18, Anhang II des Vertrages. Wenn die französische These'stimmt, würde jede Beschränkung der Befugnisse, Sank­tionen zu verhängen, Abweichugen vom Ver­trage nach sich ziehen. Daher müßten die Alliier­ten unter sich selbst über das Sanktionsverfah­ren Übereinkommen.

Artikel 12, der tatsächlich die britische Ant­wort auf Art. 11 darstellt, betont, daß trotz allem die deutsche Regierung eine Partei sei, die an der Frage der Sanktionen beteiligt sei, und daß die Anleihe nur auf dem Vertrauen der Geldgeber unter der Bedingung fußen könne, daß das Geschäftsleben Deutschlands in Zukunft nicht durch diese oder jene Macht gefährdet werde. Dieser Artikel hebt auch hervor, daß jedes interalliierte Abkommen über Sanktionen der deutschen Regierung mitgeteilt werden müsse, um zu ermöglichen, ihre Anleihe mit den Bankiers zu vereinbaren.

Artikel 13 faßt die vorherigen Empfehlung aen bezüglich der drei UebereiNkommen Lusam»