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General-Anzeiger / Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. M.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Con«- und Feiertage. / Fernfprech-Anschluß Nr. 1237.

Br»u ssv re is für die 2 Wochen vom 14. Juli b. 26. Juli 1 Goldmark ohne Trägerlohn. Einzel­nummer 10 Freitags u. Samstags 12 Goldviennig. Anzeigenoreiieriür die 28 mm breite Zeile im Anzeigenteil 15 Goldviennig. für dis N e k l a m e z e i l e (68 mm) 50 Goldviennig Oiiertenasbüb r 30 Goldviennig Geschäftsstelle Hammerstratze 9.

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Nr. 170

Dienstag den 22. Juli

1924

Das Reueste.

Anschließend an die Fraktionssitzung der Sozial- »mokraten begaben sich die Abgeordneten Hermann Müller und Dr. Breitscheid zum Reichsaußenminister $r. Stresemann.

- Herriot wurde gestern nachmittag 3 Uhr vom König im Buckingham-Palast empfangen.

Der Bundeskanzler Seipel feiert am 25. Juli, 1 wenige Tage nach seinem 49. Geburtstag, sein silbernes Pliesterjubiläum.

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Frankreichs Bün-nispoMik und -er Dölkerbun-.

Von Dr. phil. Paul Worringen, Elberfeld.

Die Persönlichkeiten der Führer wechseln; die Richtlinien der großen Außenpolitik, die jede starke Nation als ihren geschichtlichen Beruf empfindet, bleiben bestehen. Das ist der Grund­zug insbesondere der heutigen französischen Ein­stellung, in der nur die Methoden sich ändern, während Ziel und Zweck seit langem feststehen. Auch auf die heutige Zeit darf daher ein gut Teil der Ratschläge passen, die noch Ende Mai dieRevue des Deux Mondes" als altbewähr­tes Sprachrohr deswissenschaftlich" eingestell­ten Nationalismus gegeben hat. Die Stellung Frankreichs zu den übrigen Mächten und die

Forderung eines wohlgegliederten Bündnis- $ Mems ist ihr Inhalt. Dahinter steht immer . aufs neue die Befürchtung, daß das geknebelte Deutschland zumRevanchekrieg" kommen

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wiegten Kenners französischer Politik, der allge- meine Vertrag von 1919 und unsere Verträge ein harmonisches Ganges. (!) Sie ergänzen sich und stehen niemals imWiderspruch zueinan­der; sie bilden die Steinschichten von verschie­dener Struktur, auf denen sich das Gebäude des Friedens erheben muß. Es scheint infolgedessen, daß alle Freunde der Ordnung, anstatt an dem Abschluß der letzteren Anstoß zu nehmen, sich freuen sollten, sie sich in Europa aufbauen zu sehen." (!!!)

Frohlockend wird dann darauf hingewiesen, daß der tschechische Staatsmann Benesch, der als Hanns Küffner 1917 schon die Richtlinien der deutschen Versklavung eindringlich zeichnete, bereits im Herbst 1921 der deutschen Völker­bundversammlung einen Abänderungsvorschlag vorlegte, um diese Sonderabkommen in das gwße Statut des Völkerbunds selbst einzuord- nen. Ganz im Sinn Frankreichs ward er vorge­schickt, alle regionalen Bündnisse, die die Ver­pflichtungen des Pakts hinsichtlich Aufrechter­haltung des Friedens oder der internationalen Zusammenarbeit genauer bestimmten und er­gänzten, dem Schutz des gesamten Völkerbunds" zu unterstellen. Die Versammlung selbst ver­tagte diesen Antrag, stimmte ihm aber in der Erkenntnis, wie sehr solche Abkommen zum Fortschritt des Völkerbunds auf dem Weg der praktischen Verwertung beitragen könnten, grundsätzlich zu. Kein Zweifel, so hofft dieRe­vue des Deux Mondes", daß man mit der Zeit zum heißersehnten Ziel gelange!

Die wenigen Vorbehalte, die damals ge­macht wurden, werden dieser Feststellung gegen­über leicht beiseite geschoben. Sie alle haben nach unserm Gewährsmannihren Ursprung nur in der Meiming, daß die Wahrheit, die Ge­rechtigkeit und das Recht ihre Wirkung auf die iiiiiiiiiiM ohne daß es notig wäre, Gewalt in Bewegung zu fetzen, um ihnen zum Siege zu verhelfen. Die moralische Tätigkeit des Völkerbunds, so mei­nen dieseIdealisten", sollte genügendes Ver­trauen einflößen, um die allgemeine Entwaff­nung a priori zu gestatten: Dann ist es weiter und ganz besonders ein instinktives Mißtrauen gegen allen Anschein einer Rückkehr zu den Vorkriegsallianzen, zum Gleichgewicht von Mächtegruppen, die als unausbleiblich zu neuen Kriegen führend angesehen werden . ."

Diese Befürchtungen sind sehr berechtigt", erklärt wohlwollend unser französischer Staats­mann.Es scheint indessen möglich, sie zu über­winden und zu einer Formel zu gelangen, die jedermann versöhnt. Die Sonderabkommen, könnten, um dem Vorwurf der Einseitigkeit zu entgehen, weitherzig offen stehen. Die darin fest­gelegten Verpflichtungen müßten einfach den besonderen politischen Anschauungen angepaßt werden. Die Unterstützung gewisser Mächte könnte anfänglich auf das Gebiet zu Wasser und in der Lust, auf das wirtschaftliche und finan­zielle Gebiet, diejenige anderer Mächte auf eine passive Zusammenarbeit, die den Durchzug mi­litärischer Kräfte und alliierten Materials durch ihr Gebiet gestatten würde, beschränkt werden. Es würde daraus für Frankreich und die ver­trüge schließenden Staaten ein wertvoller Zu­wachs an Sicherheit folgen. Man würde so zu dem heißersehnten Zeitabschnitt des Friedens ge­langen, aber nur dann könnte eine neue mili­tärische Entwaffnung ins Auge gefaßt werden."

In Genf,*fo schließt der Aufsatz,seien die Verhandlungen oft durch gewisse Mitglieder des Völkerbunds gestört worden, die von ihrer vorgefaßten Idee ausgingen, daß man zuerst die Rüstungen einschränken müsse und daß der Friede natürlicherweise daraus folgen werde. Sie vergessen, daß mit der neuen Form,, die der Krieg heute annimmt, die gefährlichsten Völker nicht diejenigen sind, die im Frieden militärische Kräfte unterhalten. Durch eine Umkehrung der Dinge sind es von nun an die pazifistischen (?) Völker, die sich genötigt sehen, bewaffnet zu blei­ben um jeder Möglichkeit gewachsen zu sein. Die Verträge, die wir geschlossen haben, ent­springen einer gleichen Auffassung."

Deutlich und klar wird hier das Verhältnis Frankreichs zum Völkerbund zum Ausdruck ge- iradft. Für die dritte Republik kann und wird auch weiterhin der Genfer Vertrag nur der Rahmen für die sogenannten Dertcidigüngs- verträge sein, die in Wahrheit Deutschland von allen Seiten mit Einmarsch und mit dauerndem Zwang bedrohen. Wer heute im Deutschen Reich von der Möglichkeit eines Eintritts in den Völkerbund spricht, darf diese Zusammenhänge nie und nimmer außer acht lasten l

AM Wertteil« auf 6er Monet WM

Die Bankiers gegen den Kompromitzvorfchlag. Die Ausfchutzberichle.

London, 21. Juli. Heute fand die erste Voll­sitzung über die Ankechesrage statt Die Sitzung nahm einen für Deutschland sehr günstigen Ver­lauf. Die Finanz war bei den Verhandlungen durch Lamont, Kindersley und Montague Nor- man vertreten, die Regierungen durch die M- nanMinister Elemente!, de Stefani und Snow­den. Ueber die sehr wichtigen Besprechungen sind im Augenblick Einzelheiten noch nicht be­kannt, aber man weiß bereits in Konferenz- kreisen, daß die Vertreter der Finanz sehr wesentliche Abänderungen der Re- - olution der 1. Kommission über die V e r - i ehlungssrage verlangt haben. Sie betonen mit aller Entschiedenheit, daß von Sanktionen nicht die Rede sein könne, weil andernfalls die Unterbringung der Anleche un­möglich wäre. Die Vereinbarung, die durch die Vermittlung der amerikanischen Politiker zu- itandekam, stößt also jetzt auf den Widerspruch Der angloamerikanischen Finanz.

Die Verhandlungen sind noch nicht abge­schlossen und werden morgen fortgesetzt wer­den. Clementel hatte außerdem Privatbe- sprechungen über den gleichen Gegenstand mit Lamont und Herriot, auch Parmentier beriet mchrfach mit den Finanizvertretern.

Paris, 22. Juli. Der Sonderberichterstatter derHavas-Agentur" meldet aus London über die gestrigen Verhandlungen der alliierten Fi­nanzminister mit den englischen und amerika­nischen Bankiers. Der französische und der bel­gische FinanMinister sowie der belgische Mi­nisterpräsident hätten natürlich mit aller Kraft gegen die Ansich len der Bankiers Stellung ge

nischen Volkes auch nicht das geringste Der» trauen einflöße. Nach demMatim hat auch Ministerpräsident Herriot mit dem Teilhaber der Bank Morgan Lamont eine längere Unter­redung gehabt. Der Berichterstär erklärt, versichern zu können, daß Lamont Entgegen­kommen gezei gt habe. Heute, Dienstag, werde man erkennen können, ob dieser Geist des Ent­gegenkommens so weit gehe, das zu versprechen, was Herriot noch bewilligen können ohne dem Versailler Vertrag Mbruch zu tun. Cs scheine, daß Herriot in seinen Konzeffionen weiter ge­gangen sei, als das franzöfffche Parlament ge­statten wird.

Der Bericht des ersten Ausschustes.

London, 21. Juli. Der Wortlaut des Be­richtes des ersten Konferenzausschusses ist, wie an gekündigt, heute abend veröffentlicht worden. Von amtlicher britischer Seite wird dazu be­merkt, daß dieser Bericht nur Anempfehlungen und keine endgültigen Beschlüsse darstelle. Der Bericht lautet: Das Komitee hat die Ehre, der Konferenz zur Prüfung und Entscheidung fol­gende einstimmige Anempfehlungen bezüglich des Msatzes C und des 8 5 des englisch-fran­zösischen Memorandums vom 9. Juli 1924 zu unterbreiten:

1. Die in der Reparationskommiffion ver­tretenen Regierungen iwerden, indem sie sich auf § 22 des Anhanges 2 zum Teil 8 des Ver­sailler Vertrages berufen, den Anhang durch Einfügung des folgenden § 17 abändern: Wenn die Reparationskommiffion zu beschließen hat, ob Deutschland in Ausführung irgendeiner Ver- am anuar 1920 in uns

darauf gemäß den Bestimmungen dieses An-

müsse, da ihm nach sranzösischer Auffassung jedenfalls kein anderer Weg zur Wiederher- ellung alsGroßmacht bleibt! Wohl fÄDeutsch- d, wie der Verfasser meint, wegen der Ver- gerung seiner Finanzmittel und seiner Nah- smittel durch das Versailler Diktat auf '-kurzen Krieg angewiesen. Dieser plötzliche wartete Angriff aber erscheint ihm nicht Möglich, da der Rahmen für eine solche Ar­mee in der Reichswehr bestehe und es an Men­schen noch immer nicht fehle, da vor allem das notwendige Kriegswerkzeug bei der fortgeschrit­tenen Industrialisierung des Reiches in weniger »!s sechs Monaten hergestellt werden könne.

Unter diesen Umständen sei die militärische Lage Frankreichs von vornherein aussichtslos, venn es nicht gelinge, andere Hilfskräfte aus- indig zu machen, die Frankreich zu Schutz und Hilfe unverzüglich bereit ständen. Aus dieser elbstverständlichen Forderung heraus erklärt der kenntnisreiche Staatsmann, der hinter den Ausführungen derRevue des Deux Mondes" teht, hie militärischen Schutzverträge, die seit Belgien und Polen, die Tschecho-Slowakei und die Kleine Entente verpflichteten. Diefe politischen Abkommen müßten von einer militä- nschen Ausrüstung gefolgt sein; nur dazu un- chhalte Frankreich seine Militärkommissionen 'N Warschau und Prag, die übrigens sehr be= steigende Ergebnisse gezeitigt hätten; nur da- »u habe die dritte Republik noch kürzlich Polen und Jugoslawen einen Kredit von 700 Mil- onen eingeräumt, um ihnen den Ankauf von Waffen und die Schaffung einer Kriegsindustrie W^möglichen, denn auch die wirtschaftliche Mobilisierung sei nicht aus den Augen zu ial|en.

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r ..-Men offenen Bekenntnissen folgt dann der Je Wink mit dem Völkerbund,* der gerade für die deutsche Einstellung besonders 'chtig erscheint. Mit allem Nachdruck lockt der daß diese Rüstungen den Verträgen " "Ai ihren rein defensiven Charakter neh- "Weit entfernt", heißt es mit echt galli- b/^u Hastigkeit,den Frieden Europas zu versuchen sie im Gegenteil, ihn sicher- dieion . P?) Warum sollten sie sich unter de' " Bedingungen nicht in das große Frie- Nx.fL^ust einordnen, dessen Grundlagen der emfJ . ^ ^richtet? Warum sollen sie nicht jrJ ch einen Abschnitt in diesem großen 8er= 1919 bilden? Der Völkerbundvertrag europäischen Völker trotz seiner " ein großes moralisches und wirt- der Nnk b Interesse. Er verspricht zugunsten fpäfp pie^ eines ungerechtfertigten Angriffs eine W Qbe.r machtvolle Dazwischenkunft. Die 8wan e ^ffen Vergeltungskrieg (gegen den ist im Versailler Vertrages!) beabsichtigt, so Qrn£ °^au® gewiß, daß ihre Anfangserfolge, Veit iw sind, auf die Dauer nichts nutzen, Selbst 1 Lanze Welt sich gegen sie verbündet, ^biet ^^ PE nur auf wirtschaftlichem eipèr, Jpielen soüte, würde er uns im Falle Enterb, Krieges mehr als eine moralische daher bringen. In Wirklichkeit bilden - nach dem bezeichnenden Urteil dieses ge­

Versailler Vertrag 's VèKWM ' und

Belgiern keinen geringeren Wert biete, wie

Frankreich. Man habe sich dann um andere

Möglichkeiten bemüht, den Geldgebern, die von | oder unter dem vom 9. April 1924 datierten den amerikanischen Bankiers verlangten weits-

Hangs abgeänderten Vertrags vom

ren Garantien zu bieten. Es verlautet, daß man daran gedacht habe, der Reparationskommiffion zwar die Feststellung der Verfehlungen zu über­tragen, aber dem Finanzausschuß des Völker­bundes die Beurteilung der Konsequenzen einer solchen FeststeMng zuzuweisen. Auch soll der

Gedanke erwogen worden jein, das Sachver- ständigenbomiiee, das den Dawesbericht abge­faßt hat, zweiter bestehen zu lassen, dieser Eigenschaft tue Aufgabe zu übertragen, nach einer Verfehlung Deutschlands gegen sie neue Verpflichtungen zu bestimmen, was ge­schehen soll. Angesichts der Verschiedenartigkeit

i> um ihm in

zu übertragen,

der einander gegenüber sichenden Standpunkte sei gestern kein Beschluß gefaßt worden, und es werde heute eine neue Zusammenkunft statt­finden. In französischen und belgischen Konfe­renzkreisen habe man gestern abend unter wenig günstigen Eindrücken gestanden ange­sichts' der Schwierigkeiten finauu.üler Art, die jetzt gemacht würden, und die die ganze, so mühselig erreichte Verständchung in der Frage der Verfehlungen und der Sanktionen zwischen den Sa-chverstandigen wieder in Frage stelle. Man hoffe jedoch, daß jetzt der Wille zum Ziele zu kommen, bei den verschiedenen Delegationen es möglich machen wird, eine einstimmig an­nehmbare Lösung zu finden, die sämtliche in Betracht kommende Interessen wahrt.

Paris, 22. Juli. Ueber die neuen Schwierig­keiten, die auf der Londoner Konferenz ausgr- taucht sind, meldet der Sonderberichterstatter desEcho de Paris": Im Lause der Bespre­chungen der alliierten Finanzminister mit dem Teilhaber der Bank Morgan Lamont und dem englischen Finanzminister Sir Robert Kinders­ley wurde die Frage der Garantie, die den ausländischen Anleihezeichnern bewilligt wer­den soll, besprochen. Die Finanzminister hätten ren Bankiers geplante Formeln der Repara- ionskvmmiffion, die die französische Vorherr- chaft beseitigt, mitgeteilt, und auch von der Priorität auf alle deutschen Zahlungen ge- prochen. Man habe ferner bemerkt, daß selbst sie von der Reparationskommission festgestellte leabsichtigte Verfehluna Deut^lands ein Veto­recht des Generalagenten der Zahlungen und eines lusonderen Vertreters der Anleibezeibner nach sich ziehe. Man habe ferner hinzugefügt, daß alle diese Quellen erschöpft seien, das Reich der Mächte nach einer unabhäg'gen Aktwn, so wie cs die Artikel 17 und 18 Vorschlägen, m t Hilfe des Dawesplanes durch einen Schieds­spruch 'nferp-e -. it werden könne Do? i'Ls Habe genügt. Lamont habe erklärt, daß die Re­pa rationskommission der Masse des amerika-

Sachverständigenplan in Verzug geraten ist, so soll ein amerikanischer Bürger, der in der nach­stehend vorgesehenen Weise ernannt worden ist, an der Erörterung teilnehmen und seine Stimme ab geben, als ob er unter dem 8 2 dieses Anhangs ernannt worden wäre. Der amerikanische Bürger wird durch einstimmige Entscheidung derReparationskommiffion inner­halb von 30 Tagen nach Annahme dieses M- änderungsantrages ernannt werden.

2. Wenn die Reparationskommiffion eine Verfehlung. seitens Deutschlands feststellt, so werden die interalliierten Regierungen, die mit der Gewissenhaftigkeit eines gemeinsamen Treu­händers für ihre eigenen finanziellen Interessen und für die finanziellen Interessen derjenigen Personen handeln, die gemäß den Bedingungen des in Rede stehenden Planes Geld leihen, so­gleich über die Natur der anzuwendenden Sanktionen und über die Methoden einer schnellen und wirkungsvollen Anwendung be­raten.

3. Um auch die von dem Dawesbericht vor­gesehene Anleihe von 800 Millionen Goldmark icherzustellen und um die Unterbringung die- er Anleihe zu erleichtern, erklären die Machte, >, falls Sanktionen infolge eines Verstoßes eilens Deutschland angewendet werden müsse, ie alle besonderen Sicherheiten respektieren

werden, die dem Anleihedienst gemährt den würden. Die alliierten Mächte sind weiter

wer-

der Ansicht, daß der Anleihedienst absolute Priorität genießen muß hinsichtlich aller Hilfs­quellen Deutschlands, auf welche ein allgemeines Pfandrecht zugunsten der Anleihe gewährt wird, ebenso hinsichtlich aller Einnahmen, die sich in­folge der Anwendung von Sanktionen ergeben.-

Die alliierten Mächte stimmen ferner darin überein, daß sie während der Laufzeit der An­leihe nicht zu Sanktionen greifen werden, so­fern nicht die Reparationskommiffion eine Ver­fehlung gemäß Abschnitt 3 des Teiles 1 des Dawesberichtes festgestellt hat und zwar durch eine begründete Entscheidung, nachdem sie die Ansicht des Generalagenten für Reparations­zahlungen und eines Vertreters der auswär­tigen Anleihe-Gläubiger eingeholt hat.

4. Sofern nicht etwas anderes in dem vor­stehenden Paragraphen ausdrücklich festgesetzt wird, bleiben alle bestehenden Rechte der Sig. natarmächte des Versailler Vertrages vorbe­halten.

Der Bericht -es zweiten Ausschusses.

Paris, 2L Juli. Der Unterausschuß der zweite« Kommission (Freigade der Pfänder) ist, wie Hava« aus London berichtet, heute vormittag in liflgerer