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KanauerS Anzeiger

General« Anzeig er / Amtliches Organ für Stadt« und Landkreis Kavan a. M.

General-Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme »er Sons« und Feiertage. / Fernfprech-Anschlutz Nr. 1237,

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Nr. 168

Samstag den 19. Juli

1924

Das Neueste.

Der deutsche Botschafter v. Hösch hatte heute vormittag eine Unterredung mit dem stellvertretenden Minister des Aeußern Renault, mit dem er Fragen, die das besetzte Gebiet, ins-

' besondere die Ausgewiesenen und Gefangenen betreffen, besprach.

Die Industrie- und Handelskammer Köln macht darauf aufmerksam, daß die Interalliierte Rheinlandkommission die Gefchäftsaufficht zur Abwendung des Konkurses im besetzten Gebiet zugelassen hat.

Die neugewählte Studentenvertretung der Berliner Universität trat am Donnerstag zu ihrer ersten konstituierenden Sitzung zusammen. Die drei gewählten Kommunisten' inszenierten nach den Begrüßungsworten des Alterspräsi­denten v. Bülow einen Skandal.

Agrarzölle?

Von Dr. Cremer, M. d. R.

Die Frage der Agrarzölle, die noch auf lange Hinaus den Gegenstand der Diskussion bilden wird, erhält nachstehend eine Beleuchtung vom allgemein politischen Standpunkt aus. Wir veröffentlichen die interessanten Ausführungen, ohne die Ausführungen des Verfassers zu den unsrigen zu machen.

Die Vorlage der Reichsregieruna betr. die Wiedereinführung von landwirtschaftlichen Schutzzöllen hat nicht nur die alten Vorkämpfer im Gegenf atz zwischen Freihandel und Schutzzoll wieder auf den Plan gerufen, sondern auch bei allen denen eine starke Beunruhigung erzeugt, denen die Möglichkeit, das entscheidende Wort ' Ar Deutschlands zukünftige Zollpolitik zu

durch Export, nur exportieren bei Verbilligung unserer Produktionskosten auf das Maß der Produktionskosten der Welt, und haben in nied­rigeren Produktionskosten den wirksamsten Schutz gegen die Ueberflutung mit ausländischen Erzeugnissen.

Unbestreitbar bildet eine der wichtigsten Ur­sachen der gegenwärtigen landwirtschaftlichen Krise der übermäßige Preis eines großen Teils der für den landwirtschaftlichen Betrieb und die landwirtschaftliche Bevölkerung erforderlichen industriellen Erzeugnisse. Deren Verbilligung liegt also ebensosehr im Interesse der Exports, wie der Landwirtschaft. Diese Verbilligung hängt zum sehr großen Teil ab von der Wieder­herstellung der Friedensarbeitsleistung des einzelnen zu einem wirtschaftlich erträglichen Lohne. Die Friedensarbeitsleistung hat zur Voraussetzung die Friedensernährung des Ar­beitnehmers, die heute und in näherer Zukunft ohne eine starke Einfuhr von Nährstoffen nicht durchführbar ist. Wenn Agrarzölle die er­wartete Wirkung haben sollen, müssen sie ver­teuernd auf die Lebenshaltung der Bevölkerung, insbesondere der gewerblichen Arbeitnehmer­schaft wirken, also die Ausgleichung der deut­schen Preise an die Weltmarktpreise der indu­striellen Produktion erschweren. Ein Agrarzoll von 5 Mark zu je Doppelzentner belastet die deutsche industrielle Produktion mit einem höheren Jahresbetrage, als die Industrie- obligationen des Sachverständigen-Gutachtens es tun würden. Es darf daher wohl bezweifelt werden, daß die Agrarzölle in diesem Punkte eine starke Entspannung der Agrarkrise herbei­führen würden.

Eine zweite Ursache der landwirtschaftlichen Krise bildet der Geldmangel der Landwirtschaft.

Um öie Sanktionen.

Eingreifen Amerikas. Französisch - amerikanischer Kompromisvorschlag,

London, 18. Juli. Ueber die Beratungen des ersten Konferenzausschusses berichtet der Korrespondent desDaily Telegraph", der von Peretti della Rocca unterbreitete Entwurf eines Protokolls, das in London von den all' ierten Regierungen unterzeichnet werden soll und dessen beide Paragraphen die Punkte b und c der englisch-svanzöstschen Note vom 9. Juli enthalten, unterscheidet sich nicht wesent­lich von dem englischen Entwurf betr. Abände­rung des Anhangs 2 des Teiles 8 de« Ver­sailler Vertrages, insofern die Hinzufügung eines amerikanischen Mitgliedes in Betracht komme. Der zweite Paragraph des französi­schen Textes sagt, daß, falls von der Repa- rationskommission entsprechend der ihr erteilten Befugnis ein Verzug Deutschlands erklärt wer­den würde, die interessierten Regierungen un­verzüglich miteinander beraten sollen, um die schleunigsten und wirksamsten Sanktionen zu verlangen. Diese sollen eine baldige Beendi­gung des Verzuges und eine Rückkehr zu Oer normalen Ausführung des Dawesbeci ht- sichern, um sowohl ine Interessen der Dar­lehensgeber, als auch um angemessene ^Repa­rationen für die von den alliierten Mächten er­littenen Schäden zu sichern. Snowden, der bereits am Mittwock zweimal geäußert habe, daß die damals vorgebrachte Formel betr. die Mitwirkung eines amerikanischen Mitgliedes in der ReparationskommMon die künftigen Dao- lehensaeber befriedigen werde, habe erneut be­merkt, daß er diesen französischen Text nicht

MMng über das internationale Sachverstän- digen-Gutachten endgültig gefallen ist. Beson­ders bedenklich erscheint die Begründung dieser zur Unzeit herausgeplatzten Vorlage, weil sie lediglich an die wirtschaftlichen Zustände an­knüpft, welche vor 1914 in Deutschland bestanden.

Seitdem haben sich die Grundlagen der deutschen Wirtschaft durch die Veränderung der deutschen Gebietsgrenzen, dem Verlust der deutschen Auslandsinteressen, die Last der Kriegsschulden, die Wirkungen der Inflation völlig verschoben. Unsere Ernährungsbasis ist verkleinert, unser Exportbedürfnis vergrößert, die inneren Kraftquellen jedes einzelnen Unter­nehmers find völlig umgestaltet. War die von vielen erstrebte Autarkie (Selbstgenügsamkeit) der deutschen Wirtschaft schon früher ein nicht zu verwirklichendes Ideal, so ist sie heute eine offensichtliche Unmöglichkeit. Man kann daher nicht die Gedankengänge der Vorkriegszeit kurzer Hand aus der Schublade hervorziehen, um die gegenwärtigen Schwierigkeiten der Wirtschaft danach zu kurieren, sondern es ist notwendig, die schwebenden Probleme erneut zu »urchdenken und die für die Gegenwart zweck­mäßigen Lösungen frei zu wählen.

Auf die einfache FormelSchutzzoll" oder Freihandel", mit der die Generation Bismarcks operierte, lassen sich die heutigen Probleme nicht bringen. Die Technik der Vorbereitung von Handelsverträgen, welche sich in den ver- songenen Jahrzehnten in der ganzen Welt aus- ^vlldet hat, schafft zunächst um jedes Land den ^ohen Wall eines autonomen lückenlosen Zoll- mrifs, der durch die Vertragsverhandlungen M gegenseitige Zugeständnisse auf ein Min- ! abgetragen wird, wobei die Zuge- iandnisse eines durch Meistbegünstigungsver- ugs verpflichteten Landes, wie es Deutschland . ^sprechend geringer bewertet werden. Andererseits ist die Höhe des Interesses an o^ Handelsverträge bei den verschiedenen ^^vn verschieden groß. Für Deutschland, Opfern Maße zum Export von möglichst k Entsgen Jndustrieprodukten gezwungen ist, sein 60 Millionenvolk ernähren und kleiden bedeutet es heute geradezu ein Le- d^r.^kovesse, seinem Handel und seiner Jn- m ®k Ausfuhrwege ins Ausland wieder teinJn' und draußen der Meistbegünstigung R nâm Die Frage ist wohl aufzu- bea«?' o^ue daß sie hier in diesem Augenblick ^wortet werden soll, ob diese Lage für heg »sch auch eine grundsätzliche Aenderung Sinn» ^handlungssystems erfordert, in dem 5to/:i .& nicht der Schutzzoll, sondern die d.ie Regel wird, und das Ziel die Skrtrnr9^ der Meistbegünstigung mit allen "aysitaaten. Denn wir können nur leben

ohne nähere Prüfung annehnren könne. Der macht zwischen einem möglichen Verzug, wie er

Festlegung der Einnahmen der letzten Jahre in Grund und Boden entstanden fein, mit der man die Jnflationsfolgen zu vermeiden suchte, so doch ohne Zweifel zum andern Teile durch die Zerstörung unserer Kreditwirtschaft und die gleichzeitig mit dem Ende der Inflation ein- .....,_______-_______. ______

getretene starke steuerliche Belastung der Land- 'einer ad hoc ernannten Körperschaft vorzu wirtschaft. Diese Umstände haben zur Folge gehabt, daß gleichzeitig auf alle Teile der Land­wirtschaft ein außerordentlich starker Druck

wirkte, irgendwie entbehrliche Produkte auf den Markt zu bringen, der zur gegebenen Zeit an­gesichts der bestehenden Ausfuhrsperre einem so großen Angebot keinen Platz schaffen konnte, zumal die Umstände auf Barzahlung drängten. Das führte naturgemäß zu einer für die Land­wirtschaft verlustbringenden Senkung der Preise. Aus dem akuten, durch die Verlustver­käufe nicht behebbaren Mängel an Betriebs­mitteln und den Kreditschwierigkeiten muß sich für die neue Ernte ein entsprechender Druck zum Verkauf um jeden Preis ergebest, der weit stärker wirken wird, als irgend eine Preis­bremse, die durch Agrarzölle erwachsen wird.

tsteht das außerordentliche Beden- Wiedereinführung der Agrarzölle im gegenwärtigen Zeitpunkt den Zweck ver­fehlen wird, der Landwirtschaft zu einer fühl­baren Erleichterung zu verhelfen, die sie im Interesse der Gesamtproduktion ohne Zweifel dringend braucht, die Gesamtwirtschaft aber in einem kritischen Zeitpunkt erheblich belastet. Wenn der Reichskanzler Marx in feiner jüngsten Ansprache an die Presse erklärt hat, die Reichsregierung lasse über die Mittel mit sich reden, der Landwirtschaft zu helfen, so läge es jedenfalls nahe, anstatt der, überdies im politi­schen Streit befangenen Agrarzölle nach Erleich­terungen auf bem Gebiet der Kredit- uni) Steuerpolitik Ausschau zu halten, insbesondere die Durchführung der Steuerstundung bis nach beendigter Gesamternte, und die Finanzierung von genügenden Krediten für Äe Abwicklung der Ernte und der Destellungsarbeiten unge­säumt in die Hand zu nehmen, und hierdurch zunächst einmal den Landwirt die Sicherheit zu schaffen, daß er in Ruhe ernten und säen kann, ohne die Hand des Gerichtsvollziehers und Steuerexckutors an seinem Kragen zu fühlen. Wird auf diese Weise einem überstürzten Ver­kauf der Ernte entgegengewirkt, so werden zu­mal nach Beseitigung des Getreidsausfuhrver- blüs die landwirtschaftlichen P-edukte in kurzer Zeit die Weltmarktpreise wieder erreichen. Die durch solche Maßregeln eintretende Beruhigung g< stattet, die Lösung des Agrarzollproblems bis nach Erledigung des Dawes-Gutachtens vor­zubehalten, und in Zusammenhang mit den ge­samten Fragen unserer künftigen Handels- und Wirtschaftspolitik zu bringen.

Und so eni ken, daß die

Verzug unter dem DawesMm, und Zweifel geäußert, ob letztere Kategorie von Verzügen angemessen erweise von der Reparatio nskom-

Mission behandelt werden mühten und nicht

legen sei.

Hierauf hat Peretti della Rocca erwidert, durch die engltsch-franMische Note vom 9. Juli habe sich die britische Regierung endgültig ver­pflichtet, die volle Zuständigkeit der Repa­rationskommission aufrecht zu erhallen»

Der britische Schatzkanzler hat darauf er­klärt, seine Aeußerungen bedeuteten keine Ber- minderung der Rechte der Repa rationskommis- sion. Er könne aber die Note vom 9. Juli kaum als bindend und endgültig betrachten, da ihre Einleituna deutlich sage, daß es ^ nur um die Dorlofung gewisser Auffassungen handele.

mir um

Nach einigen Einwendungen Pere.ü della Roccas hat schließlich Snowden erklärt, daß die Kommission keine Entscheidung zu treffen, son­dern der Konferenz nur ein Gutachten vorzu­legen habe.

Hierauf wurde ein britischer Gegenvorschlag eingebracht, worauf sich die Kommission zum Dergleichen der beiden Texte vertagte.

Am Schluß des britiscyen Entwurfes heißt es:

Wenn die Reparationskommrsfion dafür hält, daß Deutschland etwa in Verzug geraten ist, so werden die interessierten Regierungen indem sie sich der gemeinsamen Vollmacht betr. ihrer eigenen finanziellen Interessen und die der Darlehensgeber bewußt sind nd entsprechend handeln, unverzüglich beraten, wie Maßnahmen zur Anwendung gebracht werden können» die zu unternehmen und zu beschließen nötig sind, um sich Mist und die Geldgeber zu schützen."

Zu § 18 sind ferner folgende Worte hinzu- gefügt worden:-

Keine Ddaßnahmen irgend einer Ein­mischung in die wirtschaftliche oder fiskalische Einheit Deutschlands oder irgend eine Be­

setzung deurschen Gebietes außerhalb der im Art. 428 bis 432 Des Versailler Vertrages be­zeichneten Bezirke sollen unternommen wer­den, wenn nicht der Generalagent für Repa­rationszahlungen und der Kurator für die ausländischen Bonsinhaber gemeinsam be­richtet haben, daß Deutschland einen flagran­ten Verzug bei der Ausführung seiner Ver- pftichtungen gegenüber dem Sachversiändi- genplan oder dem Versailler Vertrag bi

genplan oder dem Versailler Vertrag began- gen hat und wenn nicht ein solcher Verzug von der Reparationskommiffion bestimmt festgestellt worden ist."

Der Berichterstatter bemerkt, daß, soweit die die interalliierten Regierungen betreffenden

Sanktionen in Frage kommen, der britische Wortlaut, obgleich er sich an den Geist und die Redewendungen des Dawesberichts hält, viel unbestimmter als der französische ist, der den Fall von einer Sonderaktion umgeht. Don französischer Seite werden überhaupt gegen die strengen Bestimmungen am Ende des britischen Textes, die dem Generalagenten für Repa­rationen und dem Kurator für die auswärtigen Bonsinhaber mit einer Art Vetorecht grg-n unnötig scharfe Sanktionen bekleiden, Ein« wände erhoben.

Der französische Komprvmitzvorschlag.

Pari», 19. Juli. Die framösiicke Delegation des ersten Komitees bat, wie der Berichterstatter aus London meldet, auf den englischen Vorschlag hin eir Kompromiß ausgearbeitet, bat im wesentlichen aut 4 Paragraphen besteht und wie folgt lautet:

§ 1. Wenn die Reparationskommission fi4 ver­einigt, um eine Verfehlung Deutschlands festzustellen, dann wird ein Amerikaner mit Stimmrecht daran teil­nehmen. Es wird für die Daner von 5 Jahren ein- stimmig von der Reparationskommission selbst oder, wenn eine Einstimmigkeit nicht erfolgen kann- vom Vorsitzenden des SchiedSgerichtShofeS im Haag ernannt.

8 2. Die Mächte haben nach Feststellung von Verfehlungen Deutschlands Sanktionen zu bestimmen, die ergriffen werden sollen, um Deutschland an seine Pflicht zu erinnern. Die Mächte müssen jedoch eine gewisse Verantwortlichkeit gegenüber den Zeichnem der deutschen Anleihe eingeben.

§ 3. Die Anleihezeichner werden nicht nur em Prioritätsrecht auf die von Deutschland zu leistenden Zahlungen haben, sondem die Summen, die auf Grund der Sanktionen, die man ergreifen wird, ein- laLrrt.wMen, Wüssey in, erster Linie für den Anleihe- dienst verwendet werden.

§ 4. Unter diesen Bedingungen wird die Hand- lungssreiheit der Mächte respektiert.

Die Kommission hat die Diskussion gestern noch nicht beendet. Eine lange Debatte entstand über den § 3. ES bandelt sich hier um die mtlüLrcsche Be­setzung. Es fei die Frage aufgeworfen worden, ob sie beseitigt werden müsse, oder die zu Gunsten der Anlecbezeichner notwendigen Garantien zu respektieren. Die Hauptdebatte wird nach Ansicht derEcho de Paris" sich heute mit dem § 4 enspinnen. Diese Debatte wird englischerseits von Eir John Bradbury geführt werden. Es dreht sich um die Aufrechterhal­tung der § 17 und 18 des Anhangs II, Abschnitt 8, Bersailer Vertrages. Der Sonderdenchterstatter des Blattes steht voraus, daß die Diskussioil eine ziemlich schwierige Wendung nehmen wird.

London, 18. Juli. In der Reparationsfrage ist heute durch ein Eingreifen der Amerikaner eine wichtige Wendung eingetreten. Kurz nach 2 Uhr erschienen Noung und Logan im Hotel der französischen Delegation und legten Herriot einen Entwurf vor, der einen Ausgleich zwischen dem französischen und dem englischen Texte dar. stellt, über die gestern in der Ersten Kommission verhandelt wurde. Der amerikanische Vorschlag scheint dem französischen Standpunkte sehr gün­stig zu fein.

Herriot regte zunächst an, daß der ameri­kanische Delegierte den Entwurf in der heute nachmittag stattfindenden Kommisfionssitzung selber vorlegen sollte. Doch wurde auf Wunsch der Amerikaner schließlich in Aussicht genom­men, diesen als gemeinsame französisch-ameri­kanische Note vorzulegen. Der genaue JnhÄt des amerikanischen Vorschlages wird erst nach der heutigen Kommisfionssitzung mitgetellt wer­den, doch wurden über seine Grundzüge in den ersten NachmittagssturHen Einzelheiten bekannt.

Danach verlangen die Amerikaner, daß, falls Sanktionen eintreten, alle Beträge, die während der Sanktionszeit von Deutschland bezcchst wer- >den, oder die aus den Sanktionen selbst sich er­geben, ein Prioritätsrecht für den Zinsenüienst der Anleihe erhalten sollen. Aus allen diesen Summen müßten also zunächst die Zinsen ge­deckt werden und erst dann könnten Sonder- ansprüch« einzelner Staaten bestritten werden» darunter vor allem die militärischen Besetzungs-^ kosten. Der Sinn des Vorgehens soll darin be«, stehen, militärische Aktionen mit einem starken Finanzrisiko zu vermeiden und auf diese Weise die Gefahr eines Sondervorgehens einzelner Staaten zu vechindern.

Weiterhin verfolgt das amerifanifd>e Ein« greifen offenbar den Zweck, Macdonald ein Nachgeben zu erleichtern, da er natürlich einem gemeinsamen Vorschläge Frankreichs und Ame­rikas schneller folgen könnte, als wenn er nur einem französischen gegenüberstände. Die An­gelegenheit erregte in den Nachmittagsstunden in Konferenzkreisen großes Interesse, dock tvüÄ.