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SanauerS Anzeiger

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. M.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprech-Anschluß Nr. 1287.

B e z u s s v r e i s iür die 2 Wochen vom 30. Juni b. 12. Juli 1 Goldmark ohne Trägerlobn. Einzel­nummer 10 Freitags u. Samstags 12 Goldviennig. Anzeigenpreise: für die 28 mm breite Zeile im Anzeigenteil 15 Goldviennig. für die R e k l a m e z e i l e (68 mm) 50 GoldviennigOiiertengebiih r ,30 Goldviennig Geschäftsstelle Sammerstrabe 9.

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Nr. 160

Donnerstag Sen 10. Juli

1824

Das Neueste.

au Die Pariser Besprechungen zwilchen Herriot und Macdonald haben zu einer Einigung geführt.

In her gestrigen Sitzung des Thüringer Land- iaP kam es zu unerhörten Radauszenen seitens der Kommunisten, in deren Verlaus der Landtagspräsi­dent Dr. Wernick nach wiederholten Ordnungsrufen den kommunistischen Abg. Beck von der Sitzung aus­schloß. Beck verließ trotz wiederholter Aufforderung den Saal aber nicht, sodaß der Präsident die Sitzung aufheben muhte.

Auf dem 5. Kongreß der Kommunistischen Internationale wurde Sinowjew zum Vorsitzenden des Exekutivkomitees gewählt. Als Sitz des Exekutiv­komitees wurde Moskau bestimmt.

Die 1V-Jahrs-Geöenkfeèer.

Die Regierung hat, wie an anderer Stelle berichtet wird, für den 3. August eine allge­meine Gedenkfeier angeordnet, die uns an die Ereignisse erinnern soll, die sich vor nunmehr zehn Jahren in den ewig unvergeßlichen Augusttagen 1914 abgespielt haben. Eine solche Gedenkfeier wird in der Grundstimmung der deutschen Volksseele ein gewaltiges Echo finden. Nur muß dafür gesorgt werden, daß die Parteileidenschaft an diesem Tage einmal gänzlich schweigt und wirklich die Volksstim- mung allein zur Geltung kommt. Leider hat schon die Parteikritik eingesetzt. DemVor­wärts" blieb es vorbehalten zu nörgeln, weil feiner Ansicht nach die im August ebenfalls fällige Verfassungsfeier neben der Nationalen Gedenkfeier zu schlecht wegkommt. Fängt erst seine Tonart an sich durchzusetzen, so muß der 5rg der Gedenkfeier statt von dem Grundton WAmMr Einigkeit vom häßlichen nmmerfüllt sein. Deshalb war es wohl getan, daß man gestern in Berlin mit den Vertretern aller in Betracht kommenden Organisationen und Richtungen eine gemeinsame Besprechung abgehalten hat, die einen einheitlichen und würdigen Verlauf der Feier am 3. August sichert.

Man kann wahrlich nicht einen Augenblick zweifelhaft sein, in welchem Sinn und Geist diese Feier vor sich gehen soll. Sie ist mit Recht gedacht als eine Feier dankbarer Erinnerung on die deutschen Jünglinge und Männer, die ihr Leben für das Vaterland geopfert haben. Ihrem Andenken sind wir in Deutschland leider bisher viel schuldig geblieben. Ueberall in den Ländern, die gegen uns im Weltkrieg ge­kämpft haben, hat man die Heldenverehrung mit Liebe und Pietät gepflegt. Jedes dieser Länder hat ein Grabmal des unbekannten Soldaten, dem bei jeder Gelegenheit gehuldigt wird. Neuerdings gewinnt auch die Sitte an Umfang, Denkmäler zu errichten, auf denen eine ewige Flamme brennt, die an die Ge­fallenen des Weltkrieges erinnern sollen. Und wieviele Gedenksteine sind im einzelnen in Frankreich und auf den andern Kriegsschau­plätzen den "Gefallenen der Ententestaaten ge­setzt worden. Die vielen Sonntagsreden, die Poincars gehalten hat, knüpften alle an die Einweihung eines dieser Denkmäler an. Wir haben Aehnliches bisher in Deutschland nicht aufzuweisen. Erst in'der letzten Zeit beginnt Wch bei uns die Pietät sich ihrer Pflicht um die deutschen Gefallenen bewußt zu werden. Wenn jetzt in einer großen nationalen Kundge- oung das Versäumte nachholen, so wird das öffentliche Gewissen weiter geweckt werden und auf diese Weise wird hoffentlich der 3. August zum Ausgangspunkt einer Bewegung, die das Mieder gutmacht, was wir bisher unseren ge- sallenen Helden schuldig geblieben sind.

Die Erinnerungsfeier des 3. August wird zugleich die würdigste Kundgebung gegen die feindliche Lüge von der deutschen Kriegsschuld

Wir würden das Gedächtnis unserer Ge- mllenen entehren, würden wir auch nur den Schatten eines Zweifels zulassen, daß sie für gerechte Sache ins Feld gezogen sind und Tod gefunden haben. Die schmähliche Be- auptung, daß Deutschland in frevelhafter den Krieg herbeigeführt habe, wird in mrer ganzen Nichtswürdigkeit am besten er« wenn wir den innern Anschluß wieder an jene Augusttage finden, in denen das aurfche Volk, von allen Seiten angefallen, den wmpf um seine Existenz aufnehmen mußte, ""gezählte drängten sich damals freiwillig an m Front, Ungezählte gingen freudig in den ^oo für das Vaterland. Nichts war reiner als Pas Feuer der vaterländischen Begeisterung,

das damals alle Herzen erfüllte. Und ver­gebens wird heuchlerische Lüge versuchen, dieser Begeisterung das Kainsmal der Schuld auf die Stirn zu drücken.

Zum Zeichen der Trauer um unsere Ge­fallenen werden am 3. August zunächst die Fahnen halbmast von der Stange wehen. Das deutsche Volk wird seiner Toten gedenken und es wird gern und willig für die opfern, die als Kriegsverwundete mit dem Verlust gesunder Glieder ihre Treue für das Vaterland bezahlt haben. Dann aber wird um die Mittagsstunde die Flagge hochgehen. Denn es wäre sicher nicht im Sinne unserer Toten gehandelt, wenn wir uns in unfruchtbarer Trauer verzehren wollten. Nein, die Gedenkfeier soll uns zu dem Gelöbnis vereinigen, daß die Opfer des Welt-

Die Londoner Konferenz gesichert.

Umfall Macdonalds. Die Repko hak zu bestimmen. Deutschland wird nicht zugezogen.

Gemeinsame Erklärung Macdonalds und Kerriols.

Paris, 9. Juli. Die heute zwischen Macdo­nald und Herriot verabredete gemeinsame Er­klärung hat folgenden Wortlaut:

Die britische und die französische Regierung haben sich dahin verständigt, d e n a l l i t e r t e n Regierun genüie folgende Not; zu übermitteln, derm Konklusionen sie ihnen zur Annahme empfehlens

1. Im Geiste der britischen und der fvMzösi- schen Regierung soll der Zweck der Kon'ö- r e N z, die in L o N d o N am 16. Juli zusammen­

sichtlich der Fragen, deren Lösung den alliierten Regierungen zusteht, zu entscheiden.

2. Die beiden Regierungen erkennen die Wichtigkeit des wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunktes an, insbesondere auch die Not- wendigkeit, einen Zustand des Vertrauen s zu schaffen, der den etwaigen ©dbgebem die not­wendige Beruhigung verschafft. Aber sie sichen nid# auf dem Standpunkt, daß diese Notwendig­keit mit der Einhaltung der Bestimmungen des Versailler Vertrages unvereinbar sei. Des wird in folgenden Ausführungen Mar gestellt. Ja, noch mehr, die Verletzung dieser Bestimmung würde gleichzeitig mit der dauernden Grund­lage eines so mühselig geschaffenen Friedens, das Vertrauen zu den feierlichen Verpflich­tungen der Nation zum Schwinden bringen und wäre dazu angetan, nicht neuen Konflkiten vorzubeugen, sondern sie vorzubereiten.

3. Die SackMerständigen sind von der Re- paranonskommission ernannt und von ihr am 20. November 1923 aufgefordert worden,die Wittel zum Ausgleich des deutschen Budget- und die Maßnahmen zur «Stabilisierung der deutschen Währung zu untersuchen. Die Repara­tion skommission hat in diesem Falle aufgrund der Vollmachten gehandelt, die ihr durch Ben Abschnitt 8 des Versailler Bertrages, namentlich durch den Art. 234 übertragen worden sind. Um sich bei der Ausübung dieser Vollmachten die notwendigen Aufklärungen zu verschaffen, hat die Reparationskommission das Gutachten des Sachverständigenkomitees eingeholt, die ent­sprechend dem § 7 des Anhangs 2 zum Ab­schnitt 8 eingesetzt sind. Die Sachverständigen haben ihren Bericht der Reparationskommission unterbreitet, die sie mit dem Schreiben vom 17. April den beteiligten Regierungen einstimmig beschlossen habe. 1. Die Antwort zur Kenntnis zu nehmen, in der die deutsche Regierung den Entschließungen des Sachverständigenbe'richts beitritt. 2. Innerhalb der Grenzen ihrer Be« fugnisse die in dem Sachverständigenbericht ent­haltenen Entschließungen zu billigen und die darin vorgesehenen Methoden sich zu eigen zu machen. 3. Offiziell die Berichte des Sachoerstän­digenkomitees den beteiligten Regierungen zu übermitteln und ihnen diejenigen Entschlie­ßungen anzuempfehlen, die in ihren Zuständig­keitsbereich fallen, damit die vorgeschlagenen Pläne so bald wie mögllch in volle Wirksamkeit treten. Wie die Reparationskommission fest« stellt, sind also gewisse Maßnahmen, die zwecks Ausführung des Sachverständigenberichts ge­troffen' werben müssen, ausschließlich zum Zu- ständiigkeitsberc'ich der Regierungen gehörig. Diese Feststellung findet sich auch im Dawes- bericht. Es ist also nötig, daß die Gläubiger­regierungen eine Regelung treffen, aufgrund deren sie sich verpflichtn, die in ihren Zustän- digkoitsbereich gehörigen BorkMMgW M

krieges nicht vergebens gebracht worden sind. Aufrechten Hauptes wollen und können wir die Augen von jener Glanzzeit des Jahres 1914 in die Zukunft werfen. Wenn nur ein Funke von dem Feuer der damaligen Begeisterung wieder in unsere Herzen fällt, so werden die Opfer nicht umsonst gebracht sein. Das deutsche Volk wird wieder groß werden, wenn es sich selbst innerlich wiederfindet. Und dieser Weg wird uns leicht werden, wenn wir wieder inneren Anschluß an die Tage finden, die zehn ereignis­reiche Jahre zurückliegen. In diesem Sinne kann am 3. August der Grund- und Erneue­rungsstein für unsere nationale Zukunft gelegt werden. Darum deutsches Volk, rüste zu den Gedenkfeiern am 3. August. Keine Stadt, kein Dorf darf zurückstehen.

treffen, um die Ausführung des Dawepslanes zu sichern. Die englische und die französische Re­gierung erklären, daß es von höchster Wichtig­keit ist, daß der Sachverständigenbericht unver-

geisichert und die .gemeinsame Aktion der Alliier­ten wiederhergestellt wird. Zu diesem Zweck sind die beiden Regierungen über folgende

ferenz zusammen. Die beiden Regierungen stellen mit Befriedigung fest, daß die Bereinig« ten Staaten, b^öfchlofsen haben, sich auf ihr Der« treten zu tofwaaMafeSi^^

b) Die beteiligten Regierungen werden zu­nächst für ihren Teil die Annahme der Entschlie­ßung des Dawesberichts bestätigen, die sie be­reits der ReparationskommMion mitgeteilt haben.

c) die Abmachungen, die zustandekommen werden, dürfen die Autorität der Reparations­kommission nicht beeinträchtigen. In Anbetracht der Tatsache jedoch, daß den Zeichnern der An­leihe von 800 Millionen Goldmark und den OMgationsträgern Garantien gewährleistet werden müssen, werden die beiden Regierungen ihre Anstrengungen vereinigen, um die An- wesonhM eines Amerikaners in der Repara- tionskommifsion zu erreichen für den Fall, daß die letztere eine Verfehlung von feiten Deutsch­lands feststellen sollte. Wenn diese Lösung sich als unmöglich erweisen sollte, und es den 'Mit­gliedern der Reparatwuskommission mast ge­länge, sich über die Beurteilung der Tatsache zu verständigen, würden die beiden Regierungen Vorschlägen, daß die Reparationskommission den Generalagenten für die Reparationszahlungen zuzieht, der amerikanischer Staatsangehörigkeit sein soll.

d) Der Bericht Dawes enthält Bestim­mungen, mit Hilfe deren den Derfehlugen im einzelnen durch die Tätigkeit der verschiedenen Kontrollorgane cor gebeugt werden soll. Eine vorsätzliche Verfehlung von Bedeutung würde jedoch alsbald die Frage der Loyalität Deutsch­lands auswerfen. Für den Fall, daß die Repa­rationskommission eine derartige Verfehlung als vorliegend betrachte, werden sich die beteiligten Regierungen verpflichten, sich sofort über die Mittel zu verständigen, mit deren Hilfe die Maßnahmen ins Werk gesetzt werden sollen, über die sie sich zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze der Interessen der Geldgeber ge­einigt haben.

e) Der Wan. anfarurid dessen die deutsche

Wirtschafts- und Mnanzfreiheit wiedechergestellt wird, sobald die Revaralionskommissron foitge- stellt hat, daß der Bericht Dawes zur Ausfüh­rung gebracht ist, wird von der interalliierten Konferenz festgesetzt werden. Dis Reparations- kommiffion wird ersucht werden, Vorschläge für die Aufstellung dieses Planes zu beraten und der interalliierten Konferenz zu unterbreiten.

f) Falls die Erfahrung die Notwendigkeit von Abänderungen des Sachoerständigenplanes ernteten sollte und die Repavationstonunission ni.',t bereits über ausreichende Vollmachten ver-

Abänderungen nur mit

fügt, so könnten dt

Regierungen vorgenommen werden.

g) Um die von dem Sachoerstänbigenberich! vorgesehenen Reparationszahlungen in vollem Umfange auszunutzen und ihre Vorteile den be-

I ten ein Spezialorgan schaffen, das den beteilig­ten Regierungen ein Gutachten über die Frage abgeben soll, welches System zwecks Nutzbar­

beferungen) geschaffen werden müßten. Es wird auch die Frage geregelt werden müssen, welche Behörden gegebenenfalls den Bericht Dawes und die in London zu dessen Ausführung zu treffenden Destimmugen auskegen sollen.

einig, daß sie jede Rechtsschwierigkeit, die sich anläßlich der Interpretation des vorstehenden Textes ergeben sollte, an ihre Rechtssachverstän­digen verweisen werden.

6. Die beiden Regierungen haben einen vor­läufigen Meinungsaustausch über die Frage der interalliierten Schulden gepflogen. Hierzu erklärt die englische Regierung, daß sie mit den interessierten Regierungen eine gerechte

eines

die darauf eimnirfen. Diese Frage wird also zum Zweck einer ersten Prüfung an die Sach- verständigM der Finanizverwaltung verwiesen.

7. Desgleichen haben die beiden Regie­rungen einen vorläufigen Meinungsaustausch über die Si cherheits f r a ge vorgenom­men. Sie haben festgestellt, in welchem Grade die öffentliche Meinung die Herstellung einer völligen Friedens wünscht und sie sind einig darüber, daß sie dieses Ziel mit den besten Mitteln anstreben werden, sei es durw Ver­mittelung des Völkerbundes, fei es gegebenen« falls durch irgendeinen anderen Weg, und daß sie die Prüfung der Frage solange fortsetzen, bis

einig

das Problem der allgemeinen Sicherheit der Nation eine endgültige Lösung findet.

Presseempfang bei Herriot und ' Macdonald;

Paris, 9. Huli. Macdonald und Herriot haben um 3 Uhr nachmittags am Quai d'Orsay die Presse empfangen. Der englische Premierminister schickte feinen Erklärungen voraus, daß das Mißver­ständnis zwischen Paris und Lon­don völlig unbegründet gewesen sei. Beiderseits sei gleicher guter Wille vorhanden. Es werde übrigens eine Mitteilung an die Presse ergehen, die das gemeinschaftliche Emp­finden der beiden Regierungen darlegen werde. Welcher Art auch dieses Schriftstück fein möge, es geht nicht, es zu verschleppen und seine Risse und schadhaften Stellen ausfindig zu machen, sondern es leidenschaftslos im In­teresse der beiden Länder zu prüfen. Es sei eine Lösung möglich, aber sie brauche Zeit, Geduld und eine gewisse Generosität. Man sei beiderseits zu einer ersten Verständigung gelangt.

Macdonald fuhr dann wörtlich fort: Wir sind keine Feinde, die sich den Anschein von Freunden geben, sondern Freunde, die den Versuch machen, die in den letzten Jahren ent­standenen Schwierigkeiten zu beheben. Es ist uns gelungen, einen Anfang zu einem Zu­sammenwirken tatsächlicher Art zu schaffen. Wir brauchen Zeit, um diesem Anfang einen guten Abschluß zu geben. Wir müssen die Fragen eine nach der andern vornehmen, denn jede von chnen führt wieder in eine andere. Die Verständigung von heute wird den Schlüssel zu einer abschließen­den Regelung liefern. Aber es han­delt sich dabei um eine Arbeit auf lange Sicht, denn wir können nicht hexen. Wir müssen mit der öffentlichen Meinung, mit der parlamentarischen, rechnen. Wir sind praktische Leute, entschlossen, zwischen Englaist» und Frankreich eine Freundschaft von dauern­dem Bestand zu schaffen. Die Londoner Konferenz ist nach wie vor auf den 16. Juli angesetzt. Es wäre sehr gefähr. lich gewesen, sie zu vertagen, denn wir haben Amerika aufgefordert, daran teilzunehmen. Wenn wir sie auch nur um einen Tag ver­schöben, so würden Sie die Folgen erleben. Das Ergebnis unseres Zusammenwirkens hat greifbare Gestalt angenommen in einer ge­meinsamen Note, die an die Stelle der beiden Memoranden, enthaltend den englischen Stand­punkt einerseits und die französische Auffassung andererseits, treten wird." ,

Im Anschluß daran stellte Ministerpräsident Herriot fest, daß in der gemeinsamen eng« lisch-französiscben Note die Tagesordnung det Konferenz nicht endgültig geregelt worden fei und daß in der Folge vielleicht noch Fragest von anderer B-deutung hinzugefügt werdeq würden..