WnauerS Anzeiger
Ge«eral-A«zeiger / Amtliches Organ für Sla-k» und Landkreis Stanau a. Ak
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Nr. 127
Samstag den 31. Mai
1924
Die Regierungsbildung gescheilerk
Setlf m 30. Mal. 3n einer heute abend infiimmig gefaßten Entschließung erklärt die veuischnationale Fraktion, daß sie auf eine Kursänderung in der auswärtigen und inneren Politik nicht verzichten kann. Da die vom bis- stetigen Reichskanzler Marx geführten Verhandlungen, namentlich auch was die entsprechende Kursänderung in Preußen anbetreffe, keine Ge- ivâhr für die vorausgesetzte Kursänderung Wen, verspreche sich die Deuffchnationale Fraktion von der Fortsetzung der Verhandlungen keinen Erfolg. Wie in parlamentarischen Kreisen »erlaulet, ist nicht anzunehmen, daß aufgrund des ablehnenden Beschlusses her Deutschnalio- nalen Fraktion Reichskanzler Marx feinen Auftrag zur Regierungsbildung zurückgeben wird.
Während das „V. T." nnb die „Voff. Zkg." ta Meinung sind daß infolge des Beschlusses der denkschnationalen Fraktion der Gedanke des Mgerblocks endgültig erledigt sei, will der „Lokal-Anzeiger- erfahren Hecken, daß man in der Deutschen Volkspartei den Versuch, die veukschnationalen zur Regierung heranzuziehen, noch nicht aufgeben wolle. Der Reichspräsident empfing gestern noch den bisherigen Reichs
SKaaerraÄ. seine Stvsrtkräfte und ihre Besatzungen sei
3« üeutf* S«Ag In 6er Schlacht am W“ startet perfcmete -°EL
Skagerrak am 1!. Juni 1916 hat einen entschei-
Lenden Einfluß auf den Gang Les großen Krieges ausgeübt. Die Blockade Deuffchlands durch die Engländer wurde nicht gebrochen. ' Ihr ist Äeuü'Mrnd 2^ Jahre später erlegen. Was be-
I sonders zu gedenken und an unstrem Teil zu I versuchen, die Erinnerung an ihn lebendig zu er- I halten im deutschen Volke?
Die Skagerrakschlacht ist mehr als eine der I vielen Schlachten des Weltkrieges, sie ist ein I Symbol, das klarer als alles andere zeigt, um I welches Ziel in Wahrheit in diesem Weltkriege ■ gerungen worden ist. Englands Alleinherrschaft I auf Lem Weltmeere oder aber Freiheit des I Weltmeeres für Alle, das war das große Ziel I des Kampfes 1914/18. Weil das deutsche Volk, I völkisch und wirtschaftlich über seine kontinen- I Wen Grenzen hinausgewachsen, seinen Anteil I am Weltmeer angemeldet hatte, weil es sich in I seiner Kriegsflotte das Mittel schaffte, die Fä- I den, die von Deutschland in immer stärkerem I Maße über die Weltmeere liefen und die I Deutschland zur Erhaltung seiner wachsenden I Bevölkerung nicht entbehren konnte, vor Siö- I hingen durch Englands übermächtige Flotte zu I schützen, weil England sich diese Möglichkeit I nicht nehmen lassen, seine Alleinherrschaft auf I hem Weltmeere nicht streitig machen lassen s wollte — deshalb wurde es Deutschlands Feind, deshalb führte es an seinem Teile den Welt- krieg gegen Deutschland mit herbei. Die Skagerrakschlacht hat bewiesen, daß Deutschlands Anspruch, der auf völkischem und wirtschaftlichem Gebiet schon lange nicht mehr bestritten werden konnte, auch militärisch berechtigt i daß Deutschland nicht nur das Zeug in sich
war,
I °.aD Deutschland nicht nur das Zeug in sich hatte, eine starke Landmacht zu sein, sondern auch eine I starke, allen anderen Staaten, auch England ge- genüber, gleichberechtigte Seemacht. Der Ska- I Serras hat bewiesen, daß Deutschland fähig war, i nicht nur für sich, sondern für die übrige Welt um die Befreiung Ler Meere von Englands Vorherrschaft zu ringen.
Nur ein Drittel so stark wie die englische Notte war die deutsche Flotte am Skagerraktag. Trotzdem blieb der Waffenerfolg auf deutscher Seite. Vier Schlachtkreuzer, zwei Panzerkreuzer und eine Anzahl.leichter Schiffe verloren die Engländer, einen Schlachtkreuzer, ein älteres ^mienschiff und eine Anzahl leichter Schiffe Deutschen. 120 000 Tonnen Schiffsraum Md 6000 Mann die Engländer, 60 000 Tonnen Schiffsraum und 2500 Mann die Deutschen, un-d der Ska-g-evraktag war ein deutscher Führer- und Kämpfererfolg. Trotz zeitweise durch «e Wetterlage herbeigeführter, ungünstiger taktischer Lage, hatte der deutsche Flottenchef Admiral Scheer, während der -ganzen Schlacht die Initiative. Zweimal führte er seine Flotte vis auf Nahgefechiseutfernung, stets eingreifend Wen die zahlenmätzi-g überlegene feindliche Wie, und fest behielt er sie am Ausgang der Flacht und während der folgenden Nacht in seiner Hand. Wie auf dem Exerzierplatz folgten
kanzler Dr. Marx und den volksparteilichen Abgeordneten Dr. Sckwlz. Wie die „Kreuzzeikung" wiffen will, soll dabei dem Reichspräsidenten der Vorschlag gemacht worden sein, nunmehr den deutschnationalen Abgeordneten Hergt als den Führer der stärksten Fraktion des Reichstags mit der Kabinettsbildung zu betrauen. 3m Gegensatz zu dieser Version steht die Meldung mehrerer anderer Blätter, daß der bisherige Reichskanzler Dr. Marx heute feine Bemühungen um die Bildung eines Kabinetts fortfetzenwerde und zwar aufderGrund- lage der bürgerlichen Miktelpar- teien. Line solche Regierung würde »edoch parlamentarisch nur eine Minderheit hinter sich haben. Sie würde aber in ihrem außenpolitischen Programm durch die Unterstützung der Sozialdemokraten eine Mehrheit finden. 3n erster Linie abhängig ist die Bildung einer solchen Regierung von der Haltung der Deutschen Volksparkei, die noch heute vormittag in einer Fraktionssitzung über ihre Stellung zu der durch die deukfchnationale Absage gesoffene Lage Beschluß fassen wird.
seine Stvsktkräfte und ihre Besatzungen feinen
an
wichffgen Stellen, trotz starker materieller De
schüLsgungen der wiichtrgsten Signals und Ma- növrier-Ein nchtuugen. Kampffähig und kampfbereit stand der deuffche Flottenchef mit allen feinen Streitkräften am Morgen des 1. Juni bei Hornsriff, Der englische Führer, Admiral ^etticDs, aber vermochte nicht, eine jetten, günstige taktische'Stellung in den Abendstunden des 31. Mai durch schnelle zusammenfassende Bewegung seiner Streitkräfte auszunutzen, und er hielt sich, trotzdem er den Standort der deutschen Flotte stets genau kannte, sowohl in der entscheidenden Nacht vom 31. Mai zum 1. Juni wie bei dem Hellwerden am 1. Juni von den deutschen Streitkräften fern.
Führung und Kämpfer, Material und Waffen der deutschen Flotte haben so am Skagerraktag ihre Uebevlegenheit bewiesen. Was Tir- pitz materiell und organisatorisch geschaffen hoffte, was die deutschen Flottenführer im Friedm personell ausgebildet hatten, das bestand in der Schlacht die Probe und erwies sich nicht nur als gut, sondern der ersten Flotte der Welt, der englischen überlegen. Es ist also nicht wahr, kvenn auch jetzt wieder dem deutschen Volke von inneren und äußeren Feinden ein- geredet wird, daß der Deutsche nicht für die See geschaffen sei. Das kann und muß der Skagerraktag uns immer wieder vor Augen führen.
Wenn es der 'deutschen Flotte trotzdem nicht igângen ist, den Weltkrieg zu unseren Gunsten zu wenden, andere, nicht in ihr liegende poli- ttsche Kräfte sind daran Schu^ld: Die Verständnislosigkeit der pülitischen Krieg sleitung für diesen Krieg im Ganzen, der ein Krieg Englands gegen Deutschland war und daher nur zur See zu unseren Gunsten entschieden werden konnte. Es ist so, wie es der Schöpfer der deutschen Flotte, Tirpitz, im Schlußwort seiner Erinnerungen zusammenfaßt: „Das deutsche Volk hat die See nicht verstanden, in seiner Schickfalsstunde hat es die Flotte nicht ausgenutzt."
Der Skagerraktag muß für die, die nach uns kommen, der Lehrmeister fein, damtt doch noch einmal in DeutMand die See richtig verstanden und dann danach gehandelt wird.
Die neue KonirvUnvle.
Berlin, 30. Mai. Die Antwortnote Ler Botschafterkonferenz auf bie deutsche Note vom 31. März in Ler Frage der Militärkontrolle, die heute vormittag im Auswärtigen Amte eingegangen ist, lautet:
Herr Boffchafter!
1. In Ihrem Schreiben Nr. A. 1344 vom 31. März ds. Js. haben Eure Exzellenz Len alliierten Regierungen die Antwort der deuffchm Regierung auf die Note zugehen lassen, welche die Botschafter- konferenz unterm 5. März bs. IS. in Sachen der Militärkontrolle an Sie gerichtet hat. Die Antwort
behandelt nacheinander die von den Alliierten geforderte General-Inspektion und die in der Kollektivnote vom 29. September 1922 vorgesehenen fünf Gruppen von Abrüstungsmaßnahmen.
a) Was die Generalinspektion anlangt, so ist die deuffche Regierung Ler Ansicht, daß die Alliierten nicht mehr das Recht haben, zu einer solchen zu schreiten, da die Abrüstungsmaßnahmen in ihrer Ge-! famtbeit als durchgefuhrt angesehen werden müßten. • sich darum, im Verlaufe der Kontrolle sich darüber
wenn er es b) Was
Sie meint, daß es allein dem Rat des Völkerbundes zukomme, gemäß Artikel 213 des Vertrages von Versailles zu einer derartigen Untersuchung zu schreiten, Ër angemessen hält.
e fünf Punkte anlangt, so regt die erung an, es möchte zu den auf sie be-
vernel
jeweils nur im Ein- äf dreisten werden und
es möchten diese Kontrollhandlungen einem anderen Organ als der jetzigen Kontrollkommission atroer« traut werden, einem Organ, das dem Rat des Völkerbundes zu unterstellen sei.
2. Die alliierten Regierungen sehen sich genötigt, auf diese Ausführungen wie folgt zu antworten:
3. Wenn die deutsche Regierung in der Frage der deuffchen Abrüstung bereits jetzt bie Intervention des Völkerbundes verlangt, so verkennt sie die juristische Tragweite der Bestimmungen in Teil 5 des Vertrages von Versailles. Nach Dem Wortlaut des Vertrages haben die alliierten Regierungen das unbestreitbare Recht, die KontroMonnmffion in ihrer
zettlofe Grenze festgesetzt ist, restlos durchgsführt sind. Man dürfte schwerlich behaupten können, daß diese Bedingungen heute erfüllt sind. Solange aber die Kontrollkommission in Funktton bleibt,
kommt es ihr allein ZU, die Ausführungen der militärischen Bestimmungen des Vertrages zu überwachen.
Diesem Grund enffprschend hat die Kontrolle seit dem 10. Januar 1920 funktioniert. Andererseits steht es den Alliierten zu, 'darüber zu enffcheiden, ob und in welchem Augenblick die Bestimmungen, für deren Durchführung eine Zeitgrenze vorgesehen ist, als vollkommen durchgeführt anzufehen sind, werden sie vollkommen durchgeführt anzufehen find. Sobald die Alliierten in dieser Bezichung zufriedengestellt sind, werden sie dem Rat des Völkerbundes Bericht erstatten und diesem wird es dann obliegen, gemäß Artikel 213 solche Maßnahmen zu treffen, die als notwendig erachtet werden könnten. Es kann also nicht, wie die deuffche Regierung dies anzunehmen scheint, die unmittelbare Anwendung des Artikels 213 in Frage kommen. I Diese Betrachttmgsweise hat auch der Rat des ^4^|^£j}4^t^ H^ ^mx'lp ,9^Ä)^ dj
durch feine Entscheidung vom 23. April 1923 in Sachen der Kontrolle in Bulgarien, ausdrücklich gutgeheißen. Im übrigen erachten die alliierten Regierungen es nicht für opportun, sich über die Bedingungen zu verbreiten, unter denen nach Ansicht der deuffchen Regierung der Arttkel 213 angemenbet werden sollte; aber ihr Schweigen hinsichtlich dieses Punktes darf in keiner Weise als eine Zustimmung zur deuffchen These betrachtet werden.
4. Die deuffche Regierung betont von neuem, bie Alliierten hätten, abgesehen von den fünf Punkten, selbst anerkannt, daß Deutschland seinen Abrüstrmgs- verpflichtungen Genüge geleistet habe und daß, ab« gesehen von diesen fünf Punkten keine wichtige Frage mehr in Suspenso sei.
5. Die alliierten Regierungen haben niemals der Ansicht Ausdruck gegeben, bie ihnen auf Liefe Weife unterstellt wird. Es ist wahr, daß die englische Regierung gewisse Erklärungen mit Bezug auf die deutsche Abrüstung abgegeben hat, aber burd) diese ©rflärungen hat sie nicht sagen wollen, daß Deuffch- land seine Wrüstungsverpflichtungen erfüllt hätte; sie hat lediglich kundgegeben, daß ihr zu einem bestimmten Zeitpunkte gewisse auf die Abrüstung bezügliche Abmachungen als praktisch ausgeführt erschienen seien. Ebenso haben die alliierten Regie- rungen, als sie sich unterm 29. September 1922 bereit erklärten, die Aufgabe der Kontrollkommission unter gewissen Bedingungen für beendigt zu erklären, keineswegs anerkennen wollen oder auch nur angenommen, daß die deuffche Abrüstung durchgeführt sei.
6. Die Generalinfpektion, die in der alliierten Note vom 8. März 1924 ins Auge gefaßt war, hat also in keiner Weise den Charakter, den die deuffche Regierung ihr beilegt. Die deuffche Regierung hat den für DeuffckKmL vorteilhaften Vorschlag in Ler Note vom 22. September 1922 nicht angenommen, und der Kontrollkommission ist in den Monaten, die darauf folgten, die Ausübung ihrer Tätigkeit unmöglich gemacht worden. Die Alliierten hatten daher das Recht, ihr Anerbieten ohne weiteres zurückzuziehen. Sie haben dies nicht tun wollen, aber es ist natürlich, daß sie dies bei seiner Erneuerung von einer Vorbedingung abhängig gemacht haben und daß sie es für notwendig gehalten haben,
sich von dem militärischen Zustand Deuffchlands ein Bild zu 'mnchen,
den sie beinahe zwei Jahre nicht haben kontrollieren können. Wenn übrigens gewisse in den fünf Punkten nicht enthaltene Fragen im Jahre 1920 als ziemlich unwichtig erschienen, so müssen sie — nach dem, was sich inzwischen ereignet haben kann — nicht nohoenbig auch heute noch als unwichtig erscheinen.
7. Es handelt sich keineswegs darum, auf Grund des Arttkels 213 zu einer Untersuchung zu schreiten, um festzustellen, ob Deutschland nach Durchführung der zur Kompetenz der Kontrollkommission gehörigen Klauseln der Vertragsbestimmungen Zuwidergehandelt hat oder nicht, sondern es handelt
zu vergewissern, daß Deutschland sich in rnMârffcher Beziehung in einem Zustand befindet, der die Aufrechterhaltung eines für Deutschland vorteilhaften Vorschlages rechtfertigt, eines Vorschlags, der in der Absicht formuliert war, die Dauer der Kontrolle abzukürzen. Es versteht sich von selbst, daß das Ziel der Alliierten keineswegs, wie die deutsche Regierung dies anzunehmen scheint, darin besteht, über ein Mittel zu verfügen, das ihnen gestatten würde, die Kontrolle in ihrer Gesamtheit bis ins Unbegrenzte fortzusetzen; sie machen sich im Gegenteil anheischig, diese Kontrolle in einem möglichst kurzen Zeitraum zu beendigen. Die Inspektion, die sie im Auge haben, würde aus einer Reihe von Besuchen bestehen, die nach Meinung der Alliierten in einem kurzen Zeitraum, sicherlich in drei bis vier Monaten beendigt sein könnten unter der Voraussetzung, daß sie keiner Obstruktion begegnet und daß sie keine ernsthafte Verletzung der Der- tragsbestimmungsn zutage fördert.
8. Was die fünf Punkte anlangt, die den Gegenstand der Note vom 29. September 1922 bildeten, fo regt die deutsche Regierung an, ihre Durchführung einem anderen Organ als der gegenwärtigen Kontrollkommission anzuvertrauen, einem Organ, desien Personalbestand entsprechend der Beschränkung seiner Aufgabe zu beschränken wäre, dessen Zusammensetzung den technischen Charakter der zur Erörterung stehenden Fragen zu entsprechen und besten Mandat sich auf die Durchführung Ler auf die fünf Punkte bezüglichen Handlungen zu beschränken hätte, sofern man nicht vorzöge, die Dauer seiner Tätigkeit von vornherein termin- mäßig zu begrenzen.
9. Die alliierten Regierungen haben bereits in ihren früheren Vorschlägen bemerkt, daß sie bereit sind, dem Wunsch der -deutschen Regierung in die- ser Beziehung bis zu einem gewissen Grade Rechnung zu tragen. Sie haben spontan chre Absicht kundgegeben,
den Personalbestand der Kontrollkommission
è. zu verringern,
sobald die Generalinspektion beendet fein würde, und diese Verringerung ihres Personalbestandes in dem Maße fortzusetzen, wie die Erledigung der aus den fünf Punkten resultierenden Restaufgaben in befriedigender Weise fortschrettet. Ebenso haben die alliierten Regierungen keineswegs die Absicht, die Tättgkeit der Kommission über den notwendigen Zeitraum hinaus zu verlängern, aber sie könnten nicht, wie die deutsche Regierung es vorschlägt, dieses Organ, das im Vertrag vorgesehen ist und besten Zusammensetzung dem technischen Charakter seiner Mission entspricht, feiner Tättgkeit entheben.
10. Richt bester begründet ist die Anregung bet deutschen Regierung, daß die Kontrolle der fünf Punkte künftig nicht auf Grund einer einseitigen Entscheidung einer interalliierten Kommission ausgeübt werden sollte, daß vielmehr in jedem Falk ein Einvernehmen mit Deuts cksiand notwendig sei. Ein derarttges Vorgehen wäre die völlige Negation der Kontrolle, so wie sie der Vertrag vovsteht. Wenn Deutschland mehr als vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrages noch verpflichtet ist, Untersuchungen einer interalliierten Kommission zuzulassen, so trägt es für diese Situation selbst die Verantwortung; ohne die systematische Obstruk- tion, über die sich die Alliierten zu wiederholten Malen beklagt haben, würden die Wrüstungs» maßnahmen seit langem beendet sein; in diesem Zusammenhang machen die alliierten Regierungen darauf aufmerksam, daß sich unter den noch zu erfüllenden Maßnahmen viele befinden, die nach ihrer Natur und nach ihrem Gegenstand wesentlich von der SnitiatiDe Ler deutschen Regierung abhängen.
11. Hiernach empfindet die Botschasterkonferenz das Bedürfnis,
das Problem ein letztes Mal zu präzisieren.
12. Die alliierten Regierungen haben Deutschland am 21. November 1923 die Wiederaufnahme der Kontrolle nottfiziert und die interalliierte Mili« tärkontrollkommifsion hat in ihren daraufhin an bie Regierung gerichteten Mitteilungen, die Beding- ungen festgesetzt, unter denen diese Wiederaufnahme erfolgen würde. Die deutsche Regierung hat am H. Januar 1924 geantwortet und diese Antwort besteht darin, daß sie die Rechte der Allnerten zu beschränken beansprucht und den Vorschlag, der ihr in der Kollektivnote vom 29. September 1922 gemacht worden war, in unzutreffender Weist interpretierte. Die alliierten Regierungen, in der Absicht, jeden Zwischenfall zu vermeiden imb gleich der deutschen Regierung von dem Wunsche beseelt, die Kontrollhandlungen in'' einem möglichst kurzen Zeitraum zu beendigen, haben in ihrer Note vom 5. März ds. Js. die deutschen Ausführungen widerlegt. Sie sind weiter gegangen: sie haben das für Deutschland vorteilhafte Anerbieten, das ihm vor mehr als 18 Monaten gemacht worden war, erneuert, aber sie haben, wie dies ihr Recht war mH wie es die (arme UnterbreMma