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General-Anzeiger Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. M.

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Nr. 99

Montag den 28. April

1924

Das Neuesie.

Die deutsche Golddiskontbank hat mit einer größeren Gruppe amerikanischer Banken unter Führung der International Acceptance Bank, Inc. in Newyork einen Rediskontvertrag zu günstigen Bedingungen abgeschlossen.

Der amerikanische Bankier Morgan is heute nach London weitergereist, um dort die in Paris eingeleitete Bespechung über die inter­nationale Reparationsanleihe fortzusetzen.

Da die Frist zur Abänderung der Wahl- i listen verstrichen ist, hat die Deutschnationale - Bolkspartei entschieden, daß ihre Liste für Unse­ren Kreis weiterhin den Namen Helfferich führen soll.

Die Antwort -er Alliierten.

Die Vorbehalte Frankreichs.

Paris, 26. April. Nachdem heute auch das italienische Antwortschreiben der Reparations­kommission zugegangen ist, veröffentlicht diese die Antworten der vier beteiligten Regierungen aus ihren Beschluß vom 17. April 1924 be­treffend die Vorschläge der Sachverständigen.

Die französische Antwort

besagt nach der üblichen Einleitung und Bezug­nahme auf den Beschluß der Reparationskom- mission:Die französische Regierung habe mit größtem Interesie von dem Bericht der Sach­verständigen Kenntnis genommen. Sie ent­sprächen genau dem Ziele, das die Reparations­kommission ihnen gesetzt hätte, einerseits die Möglichkeit eines Ausgleiches des deutschen Budgets und die Maßnahmen zur Stabilisie- rung der Währung zu prüfen, andererseits die zur Abschätzung und Rückführung der gefluchteten Kapitalien zu untersuchen. Die Be­richte sollen die Reparationskommission in den Stand setzen, entsprechend dem Artikel 234 des Versailler Vertrages die Einnahmequellen und Äe Leistungsfähigkeit Deutschlands zu prüfen. Die Berichte der Sachverständigen bildeten ein höchst interessantes und vollständiges Ganzes und die französische Regierung könne sich nur dazu beglückwünschen, daß sie die Initiative er­griffen und den Delegierten Frankreichs in der Reparationskommission aufgefordert habe, die Berufung der Sachverständigen vorzuschlagen. Sie begrüße die Gelegenheit, der großen Sach­kenntnis, die die Experten bewiesen hätten, ihrer Unparteilichkeit und ihrem Wirklichkeitssinn An­erkennung zu zollen. Im Besitze von Infor­mationen aus detaillierter und wertvoller Arbeit

handel t werden. Die Reparationskommission könne bei ihrem Vorgehen auf Grund der durch den Versailler Vertrag ihr übertragenen Voll- machten den Einwendungen Rechnung tragen, die von der deutschen Regierung gemacht wür­den (diese müsse die billige Möglichkeit haben, gehört zu werden) und müsse dann mit der ganzen durch den Versailler Vertrag ihr ver­liehenen Autorität ihre Enffcheidung fällen. Die Sachverständigen hätten übrigens erklärt, daß nach ihrer Ansicht die deuffche Wirffchafts- und Finanzhoheit wieder hergestellt werden müsse, sobald der vorgeschlagene Plan zur Aus­führung gebracht werde. Da die Reparations­kommission beschlossen habe, die Konklusionen der Sachverständigen in ihrer Gesamtheit anzu­nehmen, glaube die französstche Regierung an­nehmen zu dürfen, daß sie in diesem kapitalen Punkte die Konklusionen nicht abzuändern be­absichtigt habe.

Die Regierungen würden untereinander die Frage zu prüfen haben, unter welchen Bedin­gungen die gegenwärtig in der Hand Frank- reichs und Belgiens befindlichen Pfän­der zum Gegenstand einer Verschmel­zung oder eines Austausches mit denen gemacht werden sollen, die ungeteilt sämtlichen Alliierten übergeben würden. Aber diese Ope­ration könnte erst stattfinden, wenn Deutsch­land den Plan effektiv zur Ausführung gebracht habe, und es sei Sache der Regierungen, in gegenseitigem Einvernehmen die Garantien zu bestimmen, die diese Operation erforderlich machen könnte. Selbstverständlich werde übri­gens die französstche Regierung, die die Arbeit der Sachverständigen ebenso wie die übrigen alitierten Regierungen zu schätzen wisse, im Laufe der einleitenden Verhandlungen im gege

lasten, was mit den vitalen Interessen Franko reichs vereinbar sei, um für ihren Teil eine prompte Durchführung des endgültigen Be­schlusses zu ermöglichen, den die Reparations­kommission ihr mitteilen werde."

Wie die französstche Antwort beginnt auch die belgische Antwort

damit, daß der Sachverständigenbericht mit großem Interesse geprüft worden sei. Die un­bestreitbare Sachkunde der Experten und die Mitwirkung Amerikas habe ihren einstimmigen Beschlüssen eine hohe moralische Bedeutung ver- chafft. Die 'belgische Regierung sei bereit, die Entschließungen der Sachverständigen a l s Ganzes anzunehmen zum Zwecke einerpraktischenundgerechtenRe- lelungderReparationsfrage. Sie hoffe, daß die Reparationskommission die Gesetz­entwürfe der deutschen Regierung, welche für üe vollkommene Ausführung des Sachverstän­digenplanes notwendig feien, sorgfältig prüfen werde. Die belgische Regierung hoffe ferner, daß die Reparationskommission keine Zeit ver­lieren und beschleunigt die Maßnahmen durchführen werde, deren Festsetzung das Gut­achten ihr überlassen habe, damit, wenn die Arbeiten fertiggestellt seien, der anempfohlene Plan mit gegenseitiger Zustimmung der alliier­ten Regierungen schnell zur Durchführung ge­bracht werden könne. Die belgische Regierung trete schon jetzt mit ihren Alliierten i n Fühlung.

. Die englische Roke

ist in neun Punkte gegliedert.

1. Die englische Regierung nimmt mit Ge-

sei die Reparationskommission je^ in der Lage, ihr Urteil zu sprechen, das die Regierungen von ihr erwarteten: eine endgültige Entscheidung in der die Entschließungen der Sachoerständigen­berichte ausgenommen, motiviert und in voll­streckbare Form gebracht (denn sie seien, wie das übrigens bei Berichten beratender Persönlich­keiten in der Ordnung sei, zumeist in die Form einfacher Angaben gekleidet) und in gewissen Punkten, deren Behandlung die Sachverständi- gen der Reparationskommission selbst überlassen oder über die sie sich überhaupt nicht ausge- sprochen hätten, vervollstänigt würden.

Erst wenn die Reparationskommission diese Arbeit durchgeführt und so sämtliche nach dem Versailler Vertrag in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden sowie die nicht ihrer Kompetenz unter­liegenden Punkte genau festgelegt habe, werde sie in der Lage sein, diese letzteren den beteilig» kn Regierungen mitzuteilen. Die Regierungen könnten ja erst zweckmäßig eingreifen, wenn sie mit Bestimmtheit wüßten, welche praktischen Folgen die Reparationskommission den Vor- sthlägen der Sachverständigen gebe. Desgleichen müßten sie die Möglichkeit zu der Feststel­lung gehabt haben, daß die deutsche Re­gierung ihrerseits die erforderlichen Vorkehrungen getroffen habe, um den Be­schluß der Kommission auszuführen. Cs liege auf der Hand, daß diese Entscheidung erst gefällt werden könnte, wenn die Repara- tionskommission alle die Gesetz- und Verord- nungsentmürfe genehmigt habe, um deren Un- Verbreitung sie die deutsche Regierung gebeten habe, um die Ausführung des Planes 3u sichern. Ebenso liege aber auch auf der Hand, daß erst nach dieser Entscheidung die alliierten Regierungen in der Lage sein wür­den,die Konklusionen, die ihrer Kompetenz unterständen, abzuschließen, damit die vorge- Wagenen Pläne sobald wie möglich ihre volle -Wirksamkeit erlangten". , .............

Die deutsche Regierung könne jedoch dern jedoch keine besonderen Voll- m diesem Falle n i ch t a u f g l e i ch e m F u ß e m a ch t e n der in der Reparationskommission den allierten Regierungen be-' vertretenen ^Regierungen.

4. Wenn jedoch in diesem Punkte irgend welche Zweifel bestehen, ist die englische Re­gierung bereit, solche besonderen Vollmachten zu erteilen.

5. Die einzigen Anempfehlungen der Sach­verständigen, die unter die Zuständigkeit der alliierten Regierungen fallen sind nach Ansicht der englischen Regierun; folgende:

a) Die Wiederherstellung der wirtschaft­lichen und fiskalischen Oberhoheit der deutschen Regieung über die gesamten deutschen Gebiete,

b) die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die neuen Garantien und Kon­trollmaßnahmen wirksam zu machen, soweit sie nicht durch die bestenden Bestimmun­gen des Versailler Vertrages schon eingesetzt sind,

c) die Zusammenfassung aller finanziellen Lasten Deutschlands aus dem Friedensvertrag in einer Annuität.

6. Hinsichtlich des ersten Punktes ist die englische Regierung bereit, den Empfehlungen

der Sachverständigen ihre volle Zustim- mung zu geben und in Beratungen mit den anderen alliierten Regierungen alle nötigen Schritte zu ergreifen, um in kürzester Frist ihre volle Wiederherstellung zu erreichen.

7. Hinsichtlich des zweiten Punktes bleibt, nachdem die deutsche Regierung bereits ihre Zu­stimmung gegeben hat, nur übrig, den zu treffenden Maßnahmen volle Zustimmung zu erteilen. Die englische Regierum; ist bereit, in dieser Beziehung alles zu tun, was als das An- gemessenste und Wirkungsvollste zu diesem Zwecke erscheint.

8. Hinsichtlich des dritten Punktes nimmt die

Reparationskommission einen Plan vorzu­schlagen für die Durchführung dieses Punktes.

9. Sollten irgendwelche weitere Punkte des Sachverständigengutachtens nach Ansicht der Reparationskommission die Zustimmung oder ein selbständiges Vorgehen der alliierten Regie­rungen erfordern, so ist die englische Regierung ihrerseits bereit, alle erforderlichen S ch r i t t e zu tun.

Die italienische Antwort

erklärt nach der Einleitung, die mit den anderen übereinstimmt, daß der Inhalt der beiden Sach­verständigenberichte von der italienischen Regie­rung als ein unteilbares Ganze be­trachtet werde, und daß sie mit Genugtuung festgestellt habe, daß die Reparationskommission sie in ihrer Gesamtheit angenommen habe, und sie sei sicher, daß die Reparationskom­mission jetzt rasch ihr Werk weiter betreiben könne. Die italienische Regierung sei für ihren

Teil schon jetzt geneigt, die Entschließungen der Sachverständigen sowie die Grundsätze, die für sie maßgebend gewesen seien, i n o o l l e m U m- sange anzunehmen, denn sie sei über­zeugt, daß diese Entschließungen und Grund­sätze eine gerechte Grundlage für die Regelung der Reparationsfrage und der damit im Zusammenhang stehenden Probleme ent­sprechet der von der italienischen Regierung stets innegehaltenen Linie darstellen können.

nugtuung davon Kenntnis, daß die Repara- tionskommifsion die Entschließung der Sachver­ständigen e i n st i m m i g angenommen hat, so­wie davon, daß sie die notwendigen Schritte er-| trag gehabt haben, greife, um die Konklusionen, soweit sie unter die Zuständigkeit der Reparatioskommission fallen, zur Ausführung zu bringen.

2. Die englische Regierung nimmt die Emp­fehlung der Reparationskommission, die unter die Zuständigkeit der alliierten Regierungen fallenden Entschließungen zu billigen, an und wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihnen praktischen Erfolg zu

Die italienische Regierung ist außerdem der An­sicht, daß die van den Sachverständigen ein­stimmig erzielten und von der Reparations­kommission gebilligten Entschließungen die Lösung des umfassenden Problems der Rege­lung der unter die Kompetenz der alliierten Re­gierungen fallenden Fragen erreichen wurden, die die Sachverständigen zu regeln, keinen Auf­

De:

3. Die Empfehlungen der Sachverständigen stellen nach Ansicht der englischen Regierung keine Herabsetzung der Gesamt­reparationsschuld Deutschlands dar und die notwendigen Modifikationen des Londoner Zahlungsplanes liegen nach ihrer Ansicht inner­halb der Kompetenz einer einstimmigen Ent­schließung der Reparationskommission, erfor-

paris. 26. April. Die Antworten der vier beteiligten Regierungen auf den Beschluß der Reparationskommission werden, wie die Havas- Agentur meldet, auf der Tagesordnung der offiziellen Sitzung der Reparationskommission am 29. April stehen.

Aufruf der Aeichsregierung.

Berlin, 26. April. Die Reichsregie rang veröffentlicht folgenden Aufruf: '

An das deuffche Volk!

Der Wahltag am 4. Mai ist Schicksalstag für das deutsche Volk. Der neue Reichstag wird über Gedeih und Verderb unseres Reichs die Entscheidung fällen müssen.

Als Reichsregierung ist es unsere Pflicht, allen Volksgenossen die Bedeutung g e radedieserReichstagswahl eindring­lichst vor Augen zu führen. Wir vergessen zu schnell! Denkt zurück an die Zeit der wahn-

witzigen Geldentwertung! Erinnert Euch an die Tage des vergangenen Jahres, wo aus den Taufenden die Millionen, aus den Millionen die Milliarden und aus den MillM' den die Billionen wurden. Da war das Ende nahe. Da standen wir wirklich vor dem Verder­ben. Wehe, wenn damals der drohende Um» sturzvonrechtsundlinksdie Oberhand gewonnen hätte! Wir sind nicht in den Abgrund gestürzt, wir sind nicht der Verzweiflung zum

hauptet, das Reich ist nicht zerbrochem Aber alles haben wir daranfetzen müssen, haben bittere grausame Maßnahmen ergreifen müssen, um im letzten Augenblick mit äußerster, fast schon versagender Kraft den Zufarnmenbruck auszuhaiten.

Große Opfer hat die Rettung vor dem Un­tergang gefordert, und wir werden noch weiter schwere Lasten auf uns nehmen müssen, ehe wir wieder -ganz gesicherten Boden unter den Füßen haben, aber wir haben doch wieder d ie feste Ma rk. Die entsetzliche Ar­beitslosigkeit ist im Schwinden. In Staat mtd Wirtschaft, in Gemeinde- und Einzelhaushakt können wir wieder mit Soll und Haben, mit festen Einnahmen und Ausga'ben rechnen.

Ernst und eindringlich aber fei es gesagt: Jedes Abirren von dem uns be­schrittenen Wege der Ordnung und Vernunft wird das Ende des Rei­ches, das Verderben des Volkes fein! Nur durch Arbeit und Opfer werden wir der Weg aus dem Elend in die Freiheit sinden.

Durch die von ausländischen Sach­verständigen im Auftrage ihrer Regie­rungen erstatteten Gutachten wollen wir zu einer Lösung der Reparat'ions- frage, Mr Befreiung unserer Brü- ) e r a m R h e i n u n d R u h r gelangen. Auch

uns die allergrößten Opfer. Aber sie wollen die uns bedrückende militärische G ewalter- setzen durch Grundsätze und Forde­rungen wirtschaftlicher Vernunft. Das bedeutet für uns als wehrloses Volk einen Fortschritt.

Zeigen die Gegner dieser Politik einen anderen Ausweg aus unserer Bedräng­nis? Nein, sie beschränken sich darauf, die Arbeit- der Reichsregierung herabzusetzen und gegen die Gutachten der Sachverständigen die Volksleidenschaften aufzupeitschen. Was wäre die Folge, wenn ihnen die M »glichest geboten würde, ihre Worte wahr zu machen und nach ihren Methoden das deutsche Volk zu regieren? Die Folge könnte nur sein: bedingungslose Un­terwerfung mit Hinnahme neuer schwerer De­mütigung, oder der Krieg gegen die ganzeWelt. Wer unser deutsches Volk wirk­lich liebt, der wird alles daran setzen, um es vor diesem Schicksal zu bewahren. Nur das ist wahrhaft nationale Politik!

Darum, deuffche Männer und Frauen, gebt nicht den Leuten Eure Stimme, die unter den 23 verschiedenen Parteien Euch die größten Versprechungen machen und Euch in der Stunde der Gefahr im Stiche lassen! Prüft sorgsam, ob Ihr Eure Stimme einem Bewer­bergebt, dervon Verantwortungs­gefühl durchdrungen, die Gewähr für die Erhaltung des Friedens bietet. Nur -dann wird die Währung vor neuem Verfall und die Wirtschaft vor endgültigem Zu­sammenbruch gesichert sein. Nur dann werdet

Ihr einen Reichstag bekommen,der den F rie­den bewahrt und Arbeit schafft, der Freiheit erringt und das Reich er­hält.

Ein harter Kampf wird am 4. Mai ausge- fochten werden. Zu diesem ruft das Vaterland auch den letzten Mann auf. Deutsche Männer und Frauen! Erfüllt â Eure Ehrenpflicht! Es gilt Deutschland, es gM den Frieden, es gilt die Freiheit, es 'gilt das Glück unserer Kinder!

Die Reich sregierung.

Wahlreden mittels Radlo.

Wie zwischen den Parteien vereinbart, wird über dem Rundfunksender der Reichstelegraphen­verwaltung im Vsx-Haus an den Tagen vor der Wahl jede der nachstehenden Reichstags­parteien einmal zu Worte kommen und zwar werden am 29. April um 7.30 Uhr für das Zentrum der Reichskanzler Dr. Marx, 30. April um 7.30 Uhr für die Deutschnationale Volkspartei Graf Westarp, 1. Mai um 7.30 Uhr für die sozialdemokratische Partei Herr Dr. Breitscheid, 2. Mai um 7.30 Uhr für die Deutsche Volkspartei der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann, 3. Mai um 7.30 ür die Demokratische Partei Reichsminister a, D. Dr. Koch sorechen.