SanauerSAnzeiger
Geueral-ARZeiger / AmMches Organ für Wadi- und Landkreis Kanan a. AU
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Nr. 86
Donnerstag den 10. April
1924
Der Bericht -er Sachverstün-igen.
Erhebliche Abweichungen von dem Bericht -es „Malin".
Der Bericht der Sachverständigen, der gestern vormittag 10 Uhr der Reparationskom- mission in feierlicher Weise übergeben worden i ist. kann nach den vielen Veröffentlichungen der auslärwischen Presse kaum noch als eine Ueber- raschung bezeichnet werden. Sein Inhalt war in wesentlichen Punkten schon vor der Ueber- reichung bekannt. Es zeigt sich aber nach der Uebergabe des Berichtes doch, daß die französische Presse eine ziemlich tendenziöse Auslese aus dem Bericht gebracht hat. Diese Tendenz der ausländischen Vorberichte macht sich vor allen Dingen in den Punkten geltend, in denen das Gutachten der Sachverständigen für uns in das Gewicht fällt.
Wir lassen im nachfolgenden den Inhalt des Berichtes des Dawes-Komitees folgen:
Es wird zunächst betont, daß das Gutachten mit E tnstimmi gkeit sämtlicher Mitglieder abgegeben worden sei. Es stellt dann seinen Vorschlägen die folgenden allgemeinen Leitsätze voraus:
Der Plan ist ein unteilbares Ganzes. Es ist unmöglich, daraus einzelne Vorschläge anzunehmen und andere abzulshnen. In diesem Falle oder auch im Falle einer ungebührlichen' Verzögerung in d'er Ausführung des Planes überhaupt, lehnen die Sachverständigen jede Verantwortung für den Erfolg ab. Der Man hat ferner die Wiederherstellung der deutschen Wirtschaftshoheit' zur Vorausfetz u ng, da des ^.uvyeu, uK ^iaWWWM der Währung, sowie die Wiederherstellung des inneren und äußeren Kredits Deutschlands nur : unter dieser Voraussetzung möglich ist. Es müssen deshalb auch alle Sanktionen, die die wirtschaftliche Produktion hindern, z u - rück gezogen oder entsprechend geändert werden. Werden diese Voraussetzungen hin- ausgefchoben oder verzögert, so ändern sich entsprechend auch alle übrigen Daten des Zahlungsplans. Die Sachverständigen betonen ferner, daß sie bestrebt gewesen seien, die Saften so zu gestalten, daß dadurch die Lebenshaltung des deutschen Volkes nicht unter das Niveau der Lebenshaltung in den alliierten und europäischen Nachbarländern herabgedrückt wird, die auch ihrerseits schwere Lasten aus dem Kriege zu tragen haben. Der gesamte Zahlungsplan ist auf dem Gedanken auf gebaut, die Höchstleistungen festzustellen, die Deutschland jährlich in feiner eigenen Währung zahlen kann. Er sieht davon ab, ein für allemal eine Totalbelastung für Deutschland zu fixieren. Er soll deshalb auch nicht eine Lösung des gesamten Repa- • rationsproblems fein, vielmehr nur eine Regelung für eine genügend lange Zeit, um das allgemeine Vertrauen wiederherzuftellen. Die Pläne seien aber gleichzeitig so gefaßt, daß daraus eine endgültige und vollständige Lösung tes gesamten Reparationsproblems und aller damit verbundenen Fragen aufgebaut werden kann, sobald es die Umstände gestatten.
L Stabilität der Währung und Notenbank.
Der Bericht führt aus, daß die durch die Kenienbank erreichte Stabilität nicht eine endgültige Regelung darstellen kann. Zur Erreichung einer dauernden Stabilität schlägt der Bericht die Alternative vor, entweder Schaf- fung einer neuen Notenbank in Deutschland oder Reorganisation der R e i ch s b a n k. Die Möglichkeit der Aufrechterhaltung d'er Reichsbank ist also vorgesehen. In jedem Falle soll ein einheitliches Währungsgeld in Deutschland geschaffen werden. Die Notenbank soll für die Dauer ihres Notenausgaberechts (50 Jahre) das ausschließliche Noten- privileg haben, jedoch unter Beibehaltung der Privatnotenbanken. vorerst auch der Rentenbank. Alle auf Papiermark lautenden Zahlungsmittel sollen aus dem Verkehr verschwinden. Die neuen Banknoten sollen zu wenigstens einem Drittel mit Gold oder Golddevisen gedeckt sein. Dabei ist im wesentlichen an Guthaben wi ausländischen Banken gedacht. Der Bericht zielst vor, daß die auszugebenden Noten normalerweise in Gold emlösbar sind, betont aber, daß nach Ansicht der Sachverständigen bei Erdichtung der Bank die Verhältnisse die Noten» einlösung noch nicht gestatten werden. Die Ein- Ksung soll aber platzgreifen, sobald die Verhältnisse es gestatten. Die :iRoten'banf ist im wesentlichen geoacht als „Bank der Banken"., die nur sichere kurzfristige Wechsel zu dem von Ihr fsstMseßenden Diskontsatz diskontiert und
im übrigen Girogelder annimmt. Die Bank soll die Kassenführung für das Reich ausüben und soll auch kurzfristige Darlehen an das Reich geben. Aber die Beträge und die Art dieser Darlehen (höchstens 100 Millionen Mark für längstens 3 Monate) sollen im Bankgesetz genau festgesetzt werden. Das Reich soll an den Gewinnen der Bank Anteil haben. Die Bank soll aber von jedem Negierungseinfluß frei sein. Die Bank soll ein Kapital von 400 Millionen- Goldmark haben, wovon 300 Millionen in Deutschland und im Ausland durch Zeichnungen aufgebracht werden sollen. Sie w ird verwaltet von einem deutschen Präsidenten und einem nur aus Deutschen bestehende n Dir ekto rium, das konsultativen Beirat (gedacht ist wohl an die Aufrechterhaltung des ZentralausschuMs) haben kann. Neben dem deutschen Direktorium ist ein „General Board" eingesetzt, dasaus f i e b e n D e u t - chen und sieben Ausländern bete h t. Es faßt feine Entscheidungen mit einer Majorität von 10 Mitgliedern. Dieser General Board hat gewisse Vollmachten in denjenigen' Fragen', die die Interessen d'er Gläubigerstaaten berühren. Ein ausländisches Mitglied dieses General Board soll kommissionier sein. Er hat darüber gu wachen, daß die Vorschriften, die sich auf die Notenausgabe und die Aufrechterhaltung d'er Notendeckung beziehen, beachtet werden. Der General Board . kann auch mit einfacher Majorftät 'beschließen, wenn der Prä- MM^ââ.Kommifstoner,sn dieser Majori- tat enthalten sind. Für seine Aktionsfähigkeit ist daher eine Kooperation zwischen einer deutschen und ausländischen Gruppe stets notwendig. Ein umfangreicher besonderer Annex enthält einen bis ins einzelne detaillierten Plan über die Bank. . -
n. Deutsche Reichsbahn.
Aus dem Reichsbahnunternehmen soll eine Aktiengesellschaft gebildet werden. Diese Aktiengesellschaft wird vorweg mit einem Betrage von 11 Milliarden Goldmark erststelliger Obligationen belastet, die mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen und mit 1 Proz. zu tilgen sind. Die jährliche Leistung von 600 Millionen Goldmark ist in Lie.Reparationskasse zu bezahlen. In voller Höhe ist Liese Zahlung erst vom vierten Jahre ab zu leisten. Sie beträgt im ersten Jahre 330, im zweiten 465, im dritten 550 Millionen Goldmark.
Das Aktienkapital der Reichsbahn- gesellschaft von insgesamt 15 Milliarden Goldmark soll in 2 Milliarden Goldmark Vorzugsaktien und 13 Milliarden Stammaktien zerfallen. Dem Reiche gehören die gesamten Stammaktien, sowie 500 Millionen Goldmark der genannten Vorzugsaktien/ während 1,5 Milliarden Goldmark dieser Vorzugsaktien für die eigenen finanziellen Zwecke der Reichsbahngesellschaft verwendet werden können.
Der Generaldirektor der Reichsbahngesellschaft ist ein Deutscher, ebenso der Vorsitzende des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat besteht im übrigen aus 18 Mitgliedern, von denen je die Hälfte von der deutschen Regierung und von einem Treuhänder der Obli- gationavs bestellt wird. Von dem vom Treuhänder zu bestellenden neun Mitgliedern sollen fünf Deutsche sein, sodaß also im ganzen der Verwaltungsrat aus 14 Deutschen und vier Nichtdeutschen besteht. Die Rerchsbahngesell- schaft soll in ihrer Geschäftsführung vollständig frei sein. Die Rechte der Staatsregierung hinsichtlich der Tarif- und Betriebsaufsicht sind 'grundsätzlich anerkannt.
Zur Wahrung der Interessen der OM- gationärs wird ein besonderer Eisenbahnkomm i f s a r bestellt. Solange der Zinsendienst nicht notleidet, wird sich seine Tätigkeit im wesentlichen darauf beschränken, den Stand des Unternehmens, namentlich in finanzieller Hinsicht, zu beobachten und darüber zu wachen, daß die Interessen der Gläubiger nicht gefährdet werden.
Dem Bericht ist als Anhang ein G u t ach - te n der vom Komitee beauftragten besonderen Ei se nb ah n sa chve rstä nd i gen beige- fügt. Dieses Gutachten, auf das der Komiteebericht sich stützt, bezeichnet an verschiedenen Stellen die betriebliche Vereinigung der Rhein-und Ruhrbahnen mitdem übrigen Reichsbahnn etz als Voraus- fetzuna für den Erfola feiner Vorschläge.
III. Finanzielle Bestimmungen.
Das Gutachten der Sachverständigen schlägt folgende Leistungen vor:
a) Für die Moratoriumszeit:
1. Jahr 1924/25 1000 Millionen Goldmark, und zwar 800 Millionen aus einer auswärtigen Anleihe und 200 Millionen aus dem Dienst der Eisenbahnobligationen. 800 Millionen dienen zur Finanzierung der Sacksteistungen und der Vesatzungs- kosten. Soweit Anleihen nicht zustande kommen, können Leistungen von Deutschland nicht gefordert werden.
2. Jahr 1925/26 1220 Millionen Goldmark, bestehend aus dem Dienst der Eisenbahn- obligationen, der Jndustrieobligationen und 500 Millionen aus dem Verkauf von Vorzugsaktien der Eisenbahn,
b) Für die Uebergangszeit:
3. Jahr 1926/27 1200 Millionen Goldmark, bestehend aus dem Dienst der Eisenbahn- obligationen, der Jndustrieobligationen, der Beförderungssteuer und aus Haushaltsmitteln.
4. Jahr 1927/28 1750 Millionen Goldmark, bestehend aus dem Dienst der Eisenbahnobligationen, . der Jnduftrieobligationen, der Beförderungssteuer und aus Haushaltsmitteln.
Dis Leistungen für das dritte und vierte Jcchr können sich (um höchstens zu 250 Millionen) erhöhen oder ermäßigen, je nach der Höhe der Zinsen des Betrages, um den die kontrollierten BuLget- einnahmen im Jahre 1926/27 1000 Mill, und im Jahre 1927/28 1250 Millionen übersteigen oder unterschreiten..
.cL Normalfahr (fünftes Jahr 1928/29) 2500 Millionen Goldmark, bestehend aus dem Dienst der Eisenbahnobligationett, der Jndustrieobligationen, Ler Beförderungssteuer und aus Haushaltsmitteln.
Zu Len Jahresleistungen, die vom fünften Jahr (Normaljahr, Las ist das Reparationsjahr 1928/29)) ab in Höhe von 2500 Mill. Goldmark zu übernehmen sind, sollen in den darauf folgenden Jahren Zusatzbeträge gezahlt werden, die sich nach einem kombinierten Index errechnen. Die Komponenten des Index sollen sein:
a) die Gesamtsumme der deutschen E i n- u n d Ausfuhr;
b) die Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushalts des Reiches, von Preußen, Bayern und Sachsen, wobei auf beiden Seiten die Zahlungen auf Grund des Versailler Vertrages abgezogen werden sollen;
c) die Güterverkehrsleistungen der Eisenbahnen;
d) Ler Gesamtverbrauch von Zucker, Tabak, Bier und Alkohol, berechnet nach den Verbraucherpreisen;
e) die Beförderungszahlen;
f) Ler Kohlenverbrauch auf den Kopf der Bevölkerung, wobei die Steinkohle zu Grunde gelegt wird und Lie Braunkohle auf Steinkohle umgerechnet werden soll.
Transfer.
Bei der Bemessung der Leistungs« unterscheiden die Sachverständigen scharf zwischen den Summen, die Deutschland für Reparationszwecke überhaupt aufbringen kann und den Atarkbeträgen, die an das Ausland übertragen werden können. Sie stellen fest, daß Zahlungen nach außen nur aus dem Ueber schuß der Wirtschaftsbilanz bewirkt werden können. Die Sachverständigen schätzen Lie Summen, die Deutschland aufbringen kann, zunächst lediglich unter Berücksichtigung der Möglich>- keiten seines Hauhaltes, schlagen aber gleichzeitig Sicherungen gegen die Verbringung der Markbeträge ins Ausland vor, soweit eine solche Verbringung die Stabilisierung der Währung zerstören und dadurch die künftigen Reparationsleistungen gefährden würde. Alle Barzahlungen sollen in Goldmark oder zum Gegenwert in deutscher Währung erfolgen. Die Bestimmung darüber, welche Beträge ins Ausland übergeführt werden können, trifft ein „Agent für Reparationszahlungen, mit fünf Währungsund Finanzsachverständigen aus den alliierten Ländern. Mit der Ueberführung der Markbe- träge an Len „Agent" gilt die Verpflichtung Deutschlands als erfüllt.
Sachleistungen.
Die F o r t f ü h r u n g der S a ch l e i ft u n= gen halten die Sachverltändigen für not
wendig. In der finanziellen Auswirkung sehen sie keinen Unterschied zwischen Sach- und Geldleistungen. Beide müssen aus dem Ausfuhrüberschuß gedeckt werden können, wenn nicht die Währung zerstört werden soll. Alle Sachleistungen, die nicht auf Rohstoffe beschränkt sind oder deren Durchführung eine vorherige Einfuhr nach Deutschland erfordert, werden als unwirtschaftlich erklärt.
Die Sachverständigen legen ein 'Hauptg» wicht darauf, daß der Ausgleich des Haushalts nicht bloß hergestellt, sondern auf die Dauer erhalten wird. Sie erörtern in großen Zügen das Steuersystem unter besonderer Berücksichtigung der Steuererträgnisse während der Inflationszeit, sowie LieFrage g l e ich- mäßigerSteuerbelastußg in Deutschland und den alliierten Staaten.
Nur durch den dauernden Ausgleichs des Haushalts und die Aufrechterhaltung der festen Währung kann nach Ansicht der Sachverständigen das Vertrauen in die deutschen Verhältnisse wiederkchren. Nur dann wird mit einer Rückkehr der im Ausland in- vestterten deutschen Kapitalien gerechnet und kann ein Anreiz für ausländische Kapitalien zur Jnvestkerung in Deutschland geboten und eine ordentliche Steuörleiftung erwartet werden. Der Zufluß ausländischen Kapitals für Lie Schaffting der Notenbank und die Durchführung der Sachleistungen während der Uebergangszeit wird für notwendig erachtet.
Die Sachverständigen halten es für ausgeschlossen, Laß Deutschland im Jahre 1924/25 in irgendeiner Weise aus seinen Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen an die Alliierten Beträge leisten kann (Moratorium.) Jede Forderung von solchen Zahlungen wurde nach AnLichr perSachvemänd-aen den Aufbau des Haushaltes und die Stabilität oer Währung gefährden. Die Finanzierung Ler Sachleistungen soll daher im Jahre 1924/25 durch eine internationale Anleihe erfolgen. Diese internationale Anleihe betrachten die Sachverständigen als integrierenden Bestandteil ihres Vorschlages.
Nach Ansicht der Sachverständigen ist es erforderlich, die Beförderungssteuer bis zu einem Betrag von 250 Millionen Goldmark im Jahre 1925/26 und bis zu 290 Millionen Goldmark in den folgenden Jahren aus dem Haushalt herauszunehmen und für die erfolgreiche Durchführung des Plans über die Behandlung Ler Eisenbahnen zu verwenden.
Belastung der Industrie.
Der Industrie, dem Handel und dem Verkehr wird eine Belastung von 5 Milliarden Mark auferlegt, die in sogenannten Jndusttie-Schuldverschreibungen mobi- ftsiert werden soll. Die Schuldverschreibungen find nach einer geringeren Verzinsung in der Uebergangszeit vom 4. Jahre ab mit 5 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent zu tilgen.
Kontrolle. ' -
Die Reparationsleistungen sollen durch bestimmteEinkünftegefichert werden. Von der Empfehlung einer mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle der gesamten deutschen Finanzgebarung wird Abstand genommen, es sei denn, daß ein beabsichtigter Verstoß Deutschlands gegen die jetzt übernonnnene Verpflichtung vor- liegt. Als Sonderpfand sollen Lie Ein« k ü n f t e der Z ö l l e und Abgaben auf Alk o- hol, Bier, Tabak und Zucker dienen und zwar soll „die wirksame und unabweisliche Kon« trolle" in der Weise ausgeübt werden, daß von dem Gesamtaufkommen seitens der Kontrollstelle zunächst die an die Alliierten abzuführen- den Leistungen abgezogen werden mrd nur der Rest zur Verfügung steht. Die Kontrolle soll alsbald beginnen. Von der Umwandlung der Verbrauchssteuern in neue Monopole wird abgesehen, nur werden für den Tabakverbrauch gewisse Neuregelungen empfohlen. Die Kontrolle wird einem besonderen Kommissar übertragen, dem Unterkommissare für jede zur Sicherung dienende Steuer beigeordnet sind. Die Befugnisse des Kommissars sollen, solange die Einkünfte zureichen, zurückhaltend ausgeübt werden, gestatten aber im Falle eines verringerten Ertrages der Einnahmequellen Eingriffe jeder Art.
Die Sachverständigen sehen die Einsetzung je eines Kommissars für die Notenbank, für die Eisenbahn, für die zur Finanzierung der Mpa- rationen dienenden Einnahmequellen des Budgets und nötigenfalls für die Jndustriebelastung