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Nr. 81

Freirag den 4. April

Selke S

Lokales.

Hanau, 4. April.

Eindämmung des Reiseverkehrs Deutscher ins Ausland.

Auf Vorschlag des Reichskabinetts hat der Reichspräsident sich entschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Reiseverkehr Deutscher ins Ausland, soweit er nicht um der Gesamtheit des Volkes willen notwendig ist, nach Möglichkeit einzudämmen. Es ist deshalb die Vorschrift des Markausfuhrverbots, wonach nicht mehr als 10 englische Pfund = 200 Goldmark in deutschem Geld ausgeführt werden dürfen, mit Wirkung vom 17. April ab auf den Reiseverkehr ange­wendet. Die Gesamtbegrenzung des mitzu- nehmenden Geldes auf 500 Mark bleibt be­stehen, doch so, daß der Reisende sich die anderen 300 Mark, die nur in ausländischem Gelde mit­genommen werden dürfen, nach den in Deutsch­land gültigen Vorschriften in Deutschland ver­schaffen muß. Außerdem ist für die Aus­stellung der gesamten steuerlichen Unbedenk- ilichkeitserklärung eine Gebühr v o n 5 0 0 Mark für jeden ausreisenden deut­schen Reichsangehörigen vorgesehen. Befreiun­gen für den notwendigen Wirtschaftsverkehr, für die Kindertransporte ins Ausland un­einige andere Ausnahmefälle sind zugelassen. Der Text der Verordnung, die bereits vollzogen ist, wird sofort bekanntgegebn. Bereits ausge­stellte Unbedenklichkeitserklärungen verlieren mit dem 10. April ihre Gültigkeit. Es ist Vor­sorge getroffen, daß sofort an der Grenze wieder eine verschärfte Kontrolle über das Vorharrdensein der hiernach vorgeschriebenen steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen so­wie die Geldbeträge, die mitgenommen werden dürfen, eingeführt wird. Soweit erforderlich, wird daher auch die Zollkontrolle in den Zügen vorübergehend aufgehoben und wieder in die Abfertigungsräume der Grenzbahnhöfe ver­legt werden müssen. Die Reichsregierung mußte sich zu diesen Maßnahmen ent­schließen, die sie, je eher desto lieber, wieder aufheben möchte. Die Auslandsreisen hatten aber ein derartiges Uebermaß angenommen, daß mit der Verbringung großer unproduk- tiver Mengen deutschen Geldes ins Ausland die für die Aufrechterhaltung der Währung ver- bundene Gefahr einen Aufschub nicht mehr duldete. Das Reifen ins Ausland gibt auch der Welt, obwohl es tatsächlich zum erheblichen Teil darauf beruht, daß der Aufenthalt im Ausland

Malen:

Bangertstrasse 3 gegenüber Stadttheater

Filialen:

billiger ist als im Inland, ein völlig falsches Bild von der deutschen Leistungsfähigkeit und hat dadurch zu viel Aergernis im Inlands und Auslande Veranlassung gegeben. Daß Maß­nahmen, wie die oben genannten für sich allein eine hinreichende Einschränkung nicht gewähr­leisten können, richtet die Reichsregierung gleich­zeitig an alle Deutschen die drin­ge ndeBitte, Auslandsreisen, soweit sie nicht für den Einzelnen Lebensnotwendigkeit sind, auch aus freiem Entschluß zu unterlassen. Die unterstützenden gesetz­lichen Maßnahmen waren nicht zu umgehen, da, worüber ja alle Deutschen einig sind, nichts unterlassen werden darf, was erforderlich ist, um unsere Währung zu stützen.

Das Wahlrecht.

li Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag 20 Jahre alt sind. Wer also am Wahltag Geburtstag hat, ist wahl­berechtigt.

2. Wer darf nicht wählen?

a) Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist:

1. Wer entmündigt ist oder unter vorläu­figer Vormundschaft steht oder wegen geistigen Gebrechens unter Pflegschaft steht.

2. Wer rechtskräftig durch Richterspruch die bürgerlichen Ehrenrechte verloren hat.

b)' Die Ausübung des Wahlrechts ruht für Sol­daten während der Dauer der Zugehörigkeit zur Wehrmacht.

c) Behindert in der Ausübung ihres Wahlrechts sind ^Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in einer Heil- odet Pflegeanstall untergebracht sind,' ferner Straf- und Untersuchungsgefangene, sowie Personen, die infolge gerichtlicher oder poli­zeilicher Anordnung in Verwahrsam gehal­ten werden. Ausgenommen sind Personen, die sich aus politischen Gründen in, Schutz­haft befinden.

Wählen darf aber nur bei Wahlberechtigte, Ler in die Wählerliste eingefragen ist oder einen Wahl-(Stimm-)fchein hat. Darum überzeuge sich jeder Wähler bis zum Sonntag, 13. April einschließlich, ob er in der Liste eingetragen ist.

Die Dienslregelung für den 1. Mai.

Entsprechend der Regelung des Dienstes am 1. Mai im Vorjahre hat das Reichskabinett be­schlossen, auch in diesem Jahre den Dienst am

1. Mai dahin zu regeln, daß in den Ländern, in denen der 1. Mai als gesetzlicher Feiertag landesrechtlich anerkannt ist, auch in den Reichs­behörden und Betrieben auf die Landesgesetz­gebung Rücksicht zu nehmen ist. In den Län­dern, wo der 1. Mai nicht als gesetzlicher Feier­tag gilt, haben Beamte, Angestellte und Ar­beiter, welche zwecks Teilnahme an einer Feier am 1. Mai dem Dienst oder der Arbeit fern bleiben wollen, rechtzeitig bei ihrem Dienstvor­gesetzten um Befreiung ' vom Dienst nachzu­suchen. Solchen Anträgen ist grundsätzlich überall soweit zu entsprechen, als dadurch die notwendige Fortführung des Dienstbetriebs nicht in Frage gestellt wird. Bei der Entschei­dung über derartige Gesuche soll nicht engherzig verfahren werden. Die hiernach beantragte undbewilligteFreizeitistbei den Be­amten und Angestellten auf den Erho­lungsurlaub a n z u r e ch n e n. Das gleiche kann auf Wunsch bei den Arbeitern ge­schehen. Wird von den Arbeitern nicht aus­drücklich um Anrechnung auf den Erholungs­urlaub nachgesucht, so wird für die Dauer der Arbeitsversäumnis Lohn nicht gewährt. Von der Anrechnung auf den Erholungsurlaub ober einer Lohnkürzung kann abgesehen wer­den, wenn die Nachholung der versäumten Ar­beitsstunden anderweit sichergestellt ist. In Be­trieben, in denen die Dienstbefreiung zur Be­friedigung religiöser Bedürfnisse an staatlich nicht anerkannten Feiertagen ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und ohne Lohnkür­zung gewährt wird, gilt das gleiche auch für die Dienstbefreiung am 1. Mai.

* Die 5-Villionen-Reichsbanknoken müssen bis morgen, 5. April, bei den Kassen der Reichs- bank in Zahlung gegeben oder gegen andere gültige Zahlungsmittel eingetauscht sein. Mit dem 5. April verlieren diese Noten ihre Eigen­schaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Heute ist also der letzte Tag, an dem der 5-VillioneNschein als gesetzliches Zahlungsmittel gilt. Von da ab erfolgt ihre Einlösung nur noch bei der Reichs­bankhauptkasse und zwar bis zum 5. April 1925. Mit diesem Zeitpunkt endet für die Reichsbank die Einlösungspflicht.

* Bestrafung von Schulversäumnissen. Im preußischen Kultusministerium ist ein Gesetzent­wurf über die Bestrafung von' Schülversäum- nissen sertiggestellt worden. Nach dem Entwurf werden die Schulaufsichtsbehörden ermächtigt, wegen Schulversäumnisse schulpflichtiger Kinder gegen diejenigen, denen die Sorge für die Kin­

der zusteht, im Wege der Verordnung Straf­vorschriften zu erlassen und Geldstrafen von 0.50 bis zu 50 Goldmark anzudrohen.

* Die Wahlvorschläge für die vorläufig aus den 4. Mai festgesetzte Neuwahl der hiesigen Stadtverordnetenversammlung voraussicht­lich wird Lie Wahl auf einen späteren Termin verlegt werden sind spätestens bis Donners­tag, 17. April bei dem Vorsitzenden des Wahl- ausschusses, Rathaus, Zimmer 32, einzureichen. Näheres siehe Bekanntmachung in der vorlie­genden Nummer.

* Neue Titel bei den preußischen Behörden. Wie WTB. mitteilt, hat das Staatsministerium die ihm vom Finanzminister vorgeschlagene Aenderung von Amtsbezeichnungen mit sofor­tiger Wirkung eingeführt. Es handelt sich bei den dem Minister des Innern unterstellten Be­hörden, also dem Ministerium des Innern selbst, dem Oberverwaltungsgericht, dem Staatsrat, Landtag, bei den Behörden der allgemeinen Verwaltung, bei den Landratsämtern und bei der Polizei um insgesamt 46 neue Titel. In­folge dieses Beschlusses führt z. B. der Ober­regierungsrat Moll, als erster Vertreter des Polizeipräsidenten in Berlin, jetzt den Titel Polizei-Vizepräsident in Berlin, die Oberregie- rungsräte als Abteilungsleiter beim Polizei- Präsidium Berlin den Titel Regierungs« direktoren.

* Bismarckfeier der Deutschen Voltspaclei. Wir machen erneut darauf aufmerksam, daß am Sonntag, 6. April, in dem Saale der Turn­gemeinde eine Bismarckfeier stattfinden wird, bei welcher auch Herr Fregattenkapitän H. Pochhammer, der 1. Offizier derGneife- nau" in der Schlacht an den Falkland-Inseln über den heldenhaften Untergang eines stolzen deutschen Geschwaders sprechen wird. Dieser Vortrag soll und wird für uns ein Bindeglied sein zu echt Bismarck'schem Denken und Tat­willen. Wir weisen auf die dementsprechende Anzeige in der heutigen Ausgabe hin.

* Die Stadtkapelle Hanau, gegr. 1866, kann in diesem Jahre am zweiten Osterfeiertag, 21. April 1924, auf ihr 38jähriges Bestehen zurück­blicken. Die Feier findet in den Räumen der Turngemeinde, Jahnstraße, statt. An ihrem Ehrentage wird die gesamte Kapelle unter Lei­tung ihres Dirigenten Herr Kapellmeister Rr. Gasch, Perlen der Musik zu Gehör bringen, anschließend wird der goLene Humor zu Worte kommen. Die Dallmusik wird von dem gesamten Orchester ausgeführt. Karten im Vorverkauf und an der AbenMasse.

Grossauheim

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Gelnhausen

Bad Orb

29730

Si

Das Mißgeschick des Grafen Traviglia.

Roman von Alexandra von Bosse.

3. Fortsetzung.

. (Nachdr rerjoten.)

Lorenz runzelte die Brauen, versuchte sich weiter zu erinnern, schüttelte schließlich den Kopf:

Weiter weiß ich von nix was. Ich muß dann gleich eingefchlafen sein nach dem ver- teifelten Zeug."

Er hatte auch nicht gespürt, ob man ihn aus dem Wagen gehoben und dann wieder hinein­gesetzt hatte; gar nichts wußte er davon.

Ganz misderiosl" murmelte Josef.

Lorenz mußte nun mit hinunter ans Auto, wunderte sich, wie beschmutzt der Wagen war und erklärte, daß er ein gutes Stück auf nasser Landstraße zurückgelegt haben mußte. Am Verbrauch des Benzins konnte er dann auch fest­stellen, dcP mit dem Wagen etwa zwanzig Kilo­meter im ganzen zurückgelegt worden waren.

Inzwischen hatten Charlotte und Babette festgestellt, daß an Ludwigas Sachen nichts fehlte, als was sie am Leibe getragen hatte, sogar die Geldbörse und die kleine goldene Arm­banduhr waren da: ein scheinbarer Beweis, daß, wenn eine Entführung angenommen wer­den konnte, diese nicht mit ihrem Einverständ­nis erfolgt war. Denn die Uhr und Geldbörse hätte sie dann doch jedenfalls mitgenommen. Auch an den notwendigsten Toilettengegenstän­den fehlle kein Stück.

Der Kriminalbeamte stellte nun noch allerlei, wie es Charlotte schien, unötige Fragen, die sie nur unwillig beantwortete: Seit wann die Ba­ronesse verlobt fei und mit wem?

»Mit einem Major von Lebrecht? Und schon über zwei Jahre?" wiederholte er fragend. Warum hat die Hochzeit bisher nicht stattge- iunben?" Und Charlotte erklärte kurz:

Meine Kusine war noch sehr jung, als sie sich verlobte, und dann geriet ihr Verlobter, der früher Adjutant ihres Vaters gewesen war, in französische Gefangenschaft, aus der er erst im Herbst 1919 entlassen wurde. Die Hochzeit war auf Mitte Januar festgefetzt worden."

Also käme Major von Lebrecht nicht in Frage, wenn eine Entführung des Fräuleins angenommen werden müßte?"

O durchaus nicht, es bestünde kein Grund dafür. Außerdem ist Major von Lebrecht nicht mehr gastz jung, ein ernster, pflichttreuer Mensch, dem auf jeden Fall der Gedanke an eine Entführung fern liegen würde."

Wieviel älter ist er als die Baronesse?"

Gräfin Charlotte runzelte die Brauen, als sie antwortete:

,-Um etwa achtzehn Jahre älter! aber das ist gewiß belanglos."

Vielleicht nicht," meinte der Beamte.Sie sagten, die Baronesse sei noch sehr jung gewesen, als sie sich verlobte, da wäre es doch möglich, daß sich inzwischen ihre Neigung geändert hätte und eine neue Neigung vielleicht..."

Nein, davon müßte ich etwas wissen!" unterbrach ihn die Gräfin.

Und Sie haben auch nicht bemerkt, ob das Fräulein in letzter Zeit ein verändertes Wesen gezeigt hat, was darauf schließen lassen könnte, daß die junge Dame der kommenden Hochzeit mit Bangen entgegensah. Es kommt doch vor..."

Nein, ganz und gar nicht," versicherte sehr bestimmt Charlotte, der diese Fragen und Vermutungen indiskret erschienen.

Ich werde . . .

Charlotte sah am Nachmittag Ludwigas Briefschaften durch. Der Kriminalbeamte hatte darum gebeten, weil sich- vielleicht aus einem oder'dem anderen aufbewahrten Schriftstück ein Anhalt über das Verschwinden der jungen Dame gewinnen ließe.

Die Polizei wollte ein Verbrechen noch nicht annehmen manches sprach dagegen. Zunächst die Tatsache, daß das Auto zurückgebracht und der Chauffeur Lorenz nur betäubt worden war. Verbrechern wäre es auf ein Menschenleben mehr oder weniger nicht angekommen, und sie hätten das Auto über die Grenze entführt oder irgendwo auf der Straße stehen gelassen, anstatt es demEigentllmer wieder zuzustellen. NachAn- sicht der Polizei handelte es sich um eine regel­rechte Entführung, offen blieb vorläufig die Frage, ob die Entführung mit Einverständnis der Entführten erfolgt war, und rätselhaft, wer der Entführer sein konnte.

Da tauchten Fragen auf, die keiner beant­worten konnte: Wie hätte der Entführer er­fahren, daß statt Gräfin Charlotte Ludwiga die Gefellschaft besuchen würde? Ludwiga hatte an dein betreffenden Nachmittag weder das Haus verlassen, noch telephoniert, noch einen Brief oder eine Botschaft abgesandt. Der Entführer konnte bei Hilgers gewesen sein, dort mit Lud­wigs den Plan der Entführung verabredet haben! Gut. Aber unter den Gästen im Hilger- schen Hause war keiner festzustellen, der dafür im entferntesten hätte in Frage kommen ikinnen. Ludwiga hatte Malstunden genommen, war seitdem mit verschiedenen jungen Künstlern in Berührung gekommen, aber keinen davon hatte sie besonders bevorzugt, wie alle in der Mal- stunde übereinstimmend aussagten. Von diesen jungen Künstlern wurde auch keiner vermißt.

Die im Auto aufgenommenen Fingerab­drücke waren bereits geprüft worden, und man hatte festgestellt, daß drei Personen an der Entführung beteiligt gewesen waren, und ein vierter, der das Innere des Wagens nicht be­treten, hatte das Auto zurückgebracht, und dieser hafte Handschuhe angehabt. Die Fingerabdrücke rührten von Händen her^die grober Arbeit un­gewohnt waren, schmale Fingerspitzen und lang- gehaltene Nägel deuteten darauf hin, daß diese Entführer höheren Gesellschaftskreisen angehör­

ten. Keiner der Fingerabdrücke gehörte der Hand eines der Polizei bekannten Ver­brechers an.

Es war rätselhaft.

Charlotte sah-- langsam Ludwigas Brief­schaften durch. Da waren Stöße von Feldpost­briefen ihres Vaters und ihres Bruders und ein ganzer Packen von Lebrecht, die durchzuseben nicht nötig war. Die beiden letzten Briefe des Majors lagen noch in der Briefmappe. Char- lotte hielt*es für ihre Pflicht, sie zu überlesen. Im letzten erkundigte sich der Major, warum Ludwiga ihm auf fein letztes Schreiben nicht ge­antwortet habe. Sonst sprachen beide Briefe ziemlich sachlich über die Unterbringung der Möbelstücke, die Ludwiga mitbringen würde, ein wenig über das traurige Kapitel der deut­schen Politik und über die Aussichten der Ernte fürs nächste Jahr. Es waren, nicht Briefe eines sehr verliebten Bräutigams, und Lebrecht auch nicht der Mann, solche Briefe zu schreiben.

Dann fand Charlotte noch einen kleinen Packen Briefe, die mit einem schwarz-weiß- roten Band zusammengebunden waren. Feld­postbriefe. Sie öffnete das Päckchen, sie las, vertiefte sich: Frische, siegesfrohe Berichte eines jungen Menschen, der die Kämpfe im Osten mit­machte und die Russen verfolgte. Aber durch alle diese Briefe klang ein zärtlicher Ton hin­durch, der rührend war, weil so knabenhaft keck zuweilen und dann wieder voller Sehnsucht. Da­zwischen kam ein ganz übermütiger Brief, der fing an:Du mein Heißgeliebtes!" Immer duzte er Ludwiga, nannte sie Lulu oder Ludi. Unterschrieben waren alle Briefe mitHans, jörg", manchmal auch ,,Hansjörgi", seltener Hansemann".

Fortsetzung folgt

Humoristisches.

Radio.Weshalb weinen Sie denn, jünger Mann?"Nicht doch, ich glaube, mir ist ein Funkspruch ins Auge geflogen!"