SanauerSAnzeiger
General-Anzeiger / Amtliches Organ für Stadl- und Landkreis Sanaa a. M.
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Nr. 70
Samstag den 22. März
1824
Das Aeueste.
— Die Sachverständigen haben ihre Sitzungen auf drei Tage unterbrochen.
— Reichskanzler Dr. Marx und Außenminister Dr. Stresemann find von Wien wieder abgereist.
ordentlich starkes Ansteigen der Kosten Lebensunterhalt. In den ersten sechs des Jahres 1924 haben sich diese Kos
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- Der Preußische ßanitag^ritt in, um den Initiativantrag der
am 8. April zu»
sammen, um den Initiativantrag der Deutschen DolkS- partei und des Zentrums, der für die Gemeindewahlen den 1. Juni festlegen will, zu beraten.
— Im Hitler-Prozeß haben gestern die Plädoyer» begonnen.
Ei« Vergleich und eine Warnung.
Im Vorfall der Währung zeigten, ehe Frankreich mit in den Wettbewerb eintrat, drei Länder eine auffallende Parallelerscheinung: Rußland, Deutschland und Oesterreich. In allen dreien ist man inzwischen zu einer gewissen Be- festigung der Währung gelangt. Die Mittel,, die dazu gefirhrt haben, smd in allen drei Ländern verschieden. In Oesterreich war es die Zwangsacks der Völkerbundsanleihe, 'die den völligen
verdoppelt. Infolgedessen leidet nicht nur die Bevölkerung große Not, sondern auch die Re- gierung, diè sich in einer außerordentlich scharfen Fmanzkrisis befindet. Sie muß für die Staatsindustrie fast überall verdoppelte Löhne zahlen und das ist eine schwere Aufgabe, da der Tscherwonetz nicht weiter angespannt werden darf und der Popierrubel nichts mehr gilt. In ihrer Not hat sich die Sowjetregierung ent« schloffen, ein neues Geld auszugeben, den sogenannten Schätzrubel. Er hat lediglich den Vor-
zu g, neu zu sein, ist âr im übrigen ebenso ungedeckt wie der Papierrubel es war, wenn auch in seiner Ausgabe vorsichtig verfahren werden soll. Mit anderen Worten: Die russische Regierung kann und wird unter ihrer Währungsreform einen Strich ziehen, und sich darauf gefaßt machen müssen, daß eine neue In- flationsperioüe 'beginnt. Hier liegt für uns das WarnungÄsignal. In demselben Augenblick, in dem es uns nicht mehr gelingt, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben aufrecht zu erhalten, in demselben Augenblick wird auch bei uns das Unheil von neuem beginnen. Lassen wir uns Rußland zur Warnung dienen.
Die Sirasaxirüge im Kilier-Urozetz
Jn Deutschband war es die Rentenmark und in Rußland der Tscherwo-netz. Trotz der Berschie- denartiWsit der Mittel gibt es aber doch auch heute noch Berührungspunkte, die einen außer- ordenMch interessanten Vergleich ermöglichen und die zu gleicher Zeit einè Warnung sind. Das trifft namentlich auf die Entwicklung in Rußland zu.
München, 21. März. 3m Hiller-prozeß beantragte heute am Schluß der plardoyers der beiden Staatsanwälte der erste Staatsanwalt Dr. Skenglein: für Hitler 8 Jahre Festung wegen eines Verbrechens des Hochverrats, für Kriebel, Pöhner und Dr. Weber wegen Mittäterschaft je 6 Jahre Festung, für General Ludendorff wegen Beihilfe 2 Jahre Festung, ebenso gegen Dr. F r i ck und Röhm wegen Beihilfe, gegen Brückner und Wagner wegen Beihilfe 1 Jahr 6 Monate Festung, I Leutnant pernet 1 Jahr 3 Monate
amtlichen Angeklagten wurden vom Staats- anwalt mildernde Umstände zugebilligt.
wie vor beim Landtag und dem Gesamtministerium. Der Kampfbünd habe sich unter der Führung Hitler von Anfang an eine unabhängige Machtstellung zu verschaffen versucht. Dem sei nicht mit der nötigen Entschiedenheit entgegengetreten worden. Bei dem Verhalten der Herren Kahr, Loffow und heißer am 8. November dürfe nicht vergessen werden, daß diese sich damals in einer furchtbaren Zwangs-
eine neue Wichsicher durch Eèr <NoN)«Mr>ert uetrerft iwar. ©H« Aus-
Zu Beginn der Sitzung gab Ler Vorsitzende Namen des Gerichtes eine Erklärung ab, die auf eine Notiz in der „Frankfurter Zig."
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rrubelnoten mit äußerster Do
1923 ungefähr einen Gesamtbetrag im Werte von etwas über einer halben Milliarde Goldmark ausgegeben. Da man bei dieser Ausgabe, wie gesagt, durchaus bankmäßig verfuhr, so hat sich bis zum Anfang dieses Jahres der Kurs des Tscherwonetz denn auch ziemlich gehalten. Zwischen dem Tscherwonetz und der deutschen
stellen.
Es fehlt aber auch nicht an einem grundlegenden Unterschied. Die Sowsetregierung hat nämlich keineswegs die Notenpresse stillgelegt, als sie die Tscherwonetz-Währung einführte. Sie hat lustig Papierrubel weitergeoruckt, mit dem Erfolg, haß der Rubel in einen weiteren ra= pidM Verfall geriet. Die Entwertung betrug am 1 März das Zehnfache dessen, wag der Papirrrubel noch am 1. Januar 1924 gegolten hatte. In Rußland war man damit am 1. März ungefähr da angelangt, wo wir uns im November vorigen Jahres befanden, d. h. am Ende der ganzen Rubelherrlichkeit. Was unsere Bevölkerung im Oktober und November vorigen Jahres schaudernd erlebte, wurde jetzt in Ruß- land zur alltäglichen Erfahrung: Kein Mensch nahm den Papierruböl in Zahlung und jeder der Papierrubel besass, war ein geschlagener Mann. Man war nach den Worten Kameneffs soweit, daß nichts weiter übrig blieb, als den Papierrubel zu verbrennen. Aber wovon' sollte man nun leben?
Der Tscherwonetz kam für die allgemeine Bevölkerung nicht in Frage. Er war reines Biaatsgeld und diente dazu, die sozialisierte Industrie mit Staatsmitteln in Gang zu halten. Diese Notwendigkeit hat die russische Regierung nach der amtlichen Statistik im Finanzzahr 1922/23 nicht weniger als 700 Millionen Gold- Mrk gekostet, d. h. mehr als an Tscherwonetz- Noten in den Verkehr gebracht worden sind. Hier ist der Unterschied zwischen dem Tscher- Moneß und der deutschen Rentenmark. Während die Rentenmark bei uns dem allgemeinen Verehr dient, wurde in Rußland die stabile Wäh- Mg vollkommen durch die Staatsausgaben hüfgezehrt. Die Sowjstregierung stand also vor der Ausgabe, sowohl für die Bedürfnisse _ der ehevösterung wie auch für die Staatsbedürfnisse neues Geld zu schaffen. Wie sollte man sich Hfen?
Hintergrund des Prozesses stehen soll. In der Erklärung heißt es unter anderem: Die Verhandlungen im Hitlerprozeß haben keinerlei Anhaltspunkte dafür erbracht, daß Kronprinz Rupprecht irgendwie den Ereignissen vom 8. oder 9. November nahegestanden habe. Im Urteil des Fuchs-Machhaus-Prozesses ist ausdrücklich wiederholt festgestellt worden, daß Kronprinz Rupprecht an der damaligen Angelegenheit völlig unbeteiligt war. — Weiter gibt der Vorsitzende dann bekannt, daß die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung und die letzten Reden der Angeklagten zunächst in öffentlicher Sitzung angehört werden sollen. Das Gericht behalte sich vor, gegebenenfalls die Oeffentlichkeit zu schließen. Darauf beginnt
der erste Staatsanwalt Dr. Stenglein
mit seinem Plaidoyer. Der Staatsanwalt schickt voraus, daß er sich jeder persönlichen Stellungnahme zu den politischen Parteifragen enthalte. Für die Ereignisse vom 8. und 9. November und der zu ihnen führenden Entwicklung treten für uns vor allem zwei vom Standpunkte des Vaterlandes tief bedauerliche Erscheinungen hervor, nämlich die Zerrissenheit und die Zerklüftung der vaterländisch gesinnten Kreise und die Ungeduld, die in den nationalen aktiven Kreisen 31t beobachten sei. Die Weimarer Verfassung bilde die Gnindlage des Reiches. Die Gegnerschaft gegen diese Verfassung dürfe niemals dazu führen, daß sie mit Gewalt zu ändern oder zu beseitigen versucht werde.
Freilich war das, was im November 1918 geschehen ist, ein Verbrechen des Hochverrats.
. Die wirtschaftlichen Zustände sind gerade Rt in Rußland sehr ungünstig. Die Sowjet- k^ierung hat im vorigen Jahre die Ausfuhr von Getreide übertrieben, obgleich der Bedarf Mi einmal für die eigene Bevölkerung aus- Dichte. Die Folge war ein außerordentlich gro-
Allerdings damals ist die neue Regierung in kurzer Zeit im ganzen Reiche vollständig dürch- gedrungen und damit ist der tatsächliche Zustand ein Rechtszustand geworden. Die gleichen Straf- Bestimmungen, die bis dahin im monarchischen System angewandt wurden, sind nunmehr unvermindert auf die republikanische Staatsform übergegangen. Hitler hat recht, wenn er ausgeführt hat, daß der Hochverrat das einzige Verbrechen ist, das nur dann bestraft wird, wenn es mißlingt. Dieser Grundsatz muß auch auf die Angeklagten angewandt werden. Ihre Tat ist nicht gelungen und daher straffällig. Der Staatsanwalt erörtert dann das Problem Kahr- 2offow-Seißer. Die Frage, ob die 3 Männer n strafbarerer Weise sich an der Tat der Angeklagten beteiligt hätten, fei für die Schuldrage belanglos. Es fei selbstverständlich, daß )ie Frage einer strafbaren Beteiligung der drei Männer gewissenhaft verfolgt worden sei. Auch dafür, daß sie sich vorher an dèn Vorbereitungen für das Vorhaben der Angeklagten betei- igt hätten, sei kein Beweis erbracht worden. Es sei also der Tatbestand des Hochverrats nicht eststellbar. Im übrigen werde die neuerliche
läge befanden und daß sie rücksichtslos in Staatsstreich hineingestotzen wurden. Die, gen, die das taten, hätten eine schwere Schuld auf sich geladen. Das Verhalten Hitlers und seiner Leute beweise, daß sie zum Aeußersten entschlossen waren. Die drei Männer bestrebten, nach ihrer Darstellung, im Verein mit anderen norddeutschen Politikern die Errichtung eines nationalen Reichsdirektoriums auf dem Wege der Reichsverfassung. Sicher aber sei, daß die Führer des Kan: undes spätestens Ende Ok
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fein Feldherrnruhm fei unberührt geblieben. Ludendorff habe sich schließlich an die Spitz» des unheilvollen Zuges gefetzt, obwohl er mit der Möglichkeit eines Zusammenstoßes gerechnet habe. Daher habe er das Gesetz verletzt und dies müsse daher auch ihm gegenüber zur Anwendung kommen. Mit offenen Augen habe Ludendorff gesehen, daß es sich hier um einen gewaltsamen Umsturz handelte. Der Angeklagte fei daher schuldig der Beihilfe zum Verbrechen des Hochverrats.
Hierauf erhob sich der Zweite Staatsanwalt E h a r t, der die Anklage gegen die übrigen Angeklagten vertrat. Der Augeklagte Kriebel habe durch das Schreib-m vom 7. November bewiesen, daß er zu denjenigen gehörte, die am Entschiedensten zu der gewaltsamen Lösung der deutschen Frage drängten. Er habe insbesondere ür das Gelingen des Ueberfalls im Bürger- jräuteller gesorgt. Kriebel sei des in Mittäter- chast der übrigen Angeklagten begangenen Verbrechens schuldig. Der Angeklagte Pöhner habe sich gleichfalls der Mittäterschaft des Verbrechens des Hochverrats schuldig gemacht. Er habe den ihm angetragenen Posten als Ministerpräsident angenommen und sich sofort nach Beendigung der Versammlung in seinem neuen Amt betätigt. Pöhner hatte sich als Beamter zur Treue gegen die Verfassung verpflichtet, seine Verantwortlichkeit sei umso aröhec, als er
n feiner Stellung als höchster richterlicher Beamter das Gesetz' aufs Schwerste verletzt habe. — Der Angeklagte Fricke sei zweifellos von den Ereignissen und vor den Ereign iffen ein geweiht gewesen und habe seine Beveitwilligkelt zur
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cht zu haben waren. Ein Direktorium Namen Hitler-Ludendorff war nie
zwischen den Angeklagten und den drei Männern vereinbart worden. In einer von der Verteidigung Hitlers veröffentlichten Erklärung vom 10. Dezember fei ausgeführt, daß Hitler Anfang November und besonders am 6. November die Ueberzeugung gewonnen habe, daß die drei Männer nicht mehr zur Tat entschlossen seien. In der Besprechung vom 6. November hatten die Drei unzweideutig angekündigt, daß sie fest entschlossen seien, jeder gewalffamen Umwälzung mit Waffengewalt zu begegnen. Es ergebe sich der Schluß, daß die Urheber der Aktion sogar entschlossen gewesen seien, nötigenfalls auch bei Weigerung der drei Männer das Unternehmen durchzuführen. Dagegen räume er ein, daß
die Angeklagken die Zustimmungserrlärung der drei Männer für ernstlich hielten.
Das aber entlaste die eingeweihten Personen nicht von der Verantwortung, zu denen er Hitler, Pöhner, Dr. Weber und Kriebel rechne. Bis jetzt fei es den Herren Kahr, Loffow und Seißer nicht nachgewiesen worden, daß sie sich an diesem Unternehmen beteiligten, während es den Angeklagten nachgewiesen sei. Für die Schuldfrage sei die angenommene Mitwirkung der drei Männer bedeutungslös, für die Strafbemessung werde sie aber ihre Rolle zu spielen haben."
Der Staatsanwalt schnitt dann die Frage an, ob die Angeklagten nur eine Aenderung der regierenden Persönlichkeiten oder ob sie eine Aenderung der Verfassung anstrebten.
Mit dem Marsch nach Berlin sollte eine völlige Systemänderung im Reiche herbeigeführt werden.
sich auch als Leiter der Polizeidirektion an verschiedenen Maßnahmen; er habe unzweifelhaft unter dem Eindruck Pöhners gehandelt. — Der Angeklagte Dr. Weber war........
chfalls klar gewaltsam
darüber, daß die Reichsve
geändert werden sollte und habe sich aus eigener Mittäterschaft an der gewaltsamen Aende-
Prüfung der Strafbarkeit der drei Männer mit Aewissenhastigkeit verfolgt. Die drei Männer ) alten die wichtigsten Staatsmittel unter sich, habe sich daher d das Ausüben der Staatsgewalt aber [aa nach schuldig gemacht.
Jn erster Linie sollte die bayerische Verfassung und die Regierung gewaltsam geändert werden. Das Kabinett sei abgesetzt, die Minister verhaftet und der Landtag ausgeschaltet worden. Das alles bedeute die Beseitigung der K 2, 3 und 4 der bayerischen Verfassung. Im Reiche sei die Regierung der „Novemberverbrecher" und der Reichsprä sident als ab geletzt erklärt worden. Es sei also eine gewaltsame Verfassungsänderung in Bayern und im Reiche unternommen worden. Darauf ging der Staatsanwalt zu den einzelnen Angeklagten über, wo- tei er sich zunächst mit Hitler befaßte, dessen Ehrlichkeit er einleitend rühmte unb darauf hinwies, daß infolge der Einwirkungen bei Hitler eine Wandlung eintrat. In seiner Hemmungs- osigkeit liege seine tragische Schuld. Ihn treffe )ie Hauptverantwortung an den Geschehnissen, )ie er selbst nicht leugne. Zusammen mit Ludendorff habe Hitler auch den letzten Versuch gemacht, das Unternehmen zu halten, und Hitlör des Verbrechens des Hochverrats -. Der Angeklagte Ludendorff
rang der bayerischen und der Reichsoerfassung beteiligt. Er fei daher der Mittäterschaft schuldig, aber es werde anerkannt, daß er aus Begeisterung für die deutsche Sache gehandelt habe. — Der Angeklagte Röhm, der Führer der „Reichskriegsflagge", habe am Abend des 8. November auf die Nachricht vom Umsturz die Mitglieder des Kampfbundes zum Bürgerbräu dirigiert, um der neuen Regierung zu huldigen. Das Wehrkreiskommando habe er erst räumen lassen, als es von allen Seiten eingeschlossen war. Das Verhalten Röhms begründe den Tatbestand eines Verbrechens der Beihilfe. — Der Angeklagte Brückner hatte spätestens am 8. November vormittags von dem Unternehmen Kenntnis, seine Beteiligung erschöpfe sich daher nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung in Hilfeleistungen, also in Beihilfe zum Hochverrat. Auch Brückner könne zugestanden werden, daß er nicht aus unehrlichen Beweggründen gehandelt hat. — Dem Angeklagten Wagner sei zur Last zu legen, daß er am 8. November wesentlich die Irreführung der Jnfanterieschule herbeigeführt habe. Für ihn summe Beihilfe zum Hochverrat in Frage. — Auch der letzte Ange- klagte, Oberleutnant Pernet, habe Kenntnis von der bevorstehenden Aktion gehabt und fei daher der Beihilfe schuldig.
Hierauf folgt der Antrag der Staatsanwaltschaft. Nach dem Antrag des Staatsanwalls ist bei sämtlichen Angeklgten die erlittene Untersuchungshaft in vollem Maße anzurechnen. Die Kosten des Verfahrens sind den Angeklagten aufzuerlegen. Der Äorsitzende macht noch daraus aufmerksam, daß das Bericht möglicherweise unter Umständen bei den Angeklagten Dr. Frick, Pöhner, Ludendorff, Brückner, Wagner und Röhm nicht das Verbrechen der Mittäterschaft, sondern das der Beihilfe annehme.
Die Nachmittagssitzung begann mit dem
Plaidoyev des Verteidigers Hitlers, Rechtsanwalt Roder. Der Verteidiger bezeichnt zunächst als Hervorstechende» Merkmal der bisherigen Prozeßgeschel.nisse auf der einen Seite da» deutsche Wesen in seiner edelsten Verkörperung und auf der anderen Seite die Regierung des deutschen Wesens. Die Angeklagten waren von Anfang an in ihrer Verteidigung gehemmt. Von dem gegen Hitler erhotenen Vorwnrf deS Wortbruchs lei in diesem Prozeß nichts mehr übrig geblieben. Kabr habe selbst erklärt, daß ihm persönlich gegenüber Hitler niemal» ein Ehrenwort gegeben habe. Der Verteidiger weist dann btt in der Presse gegen Hitler erhobenen Vorwürfe, er habe an der Los von Rom-Bewegung teilgenommcu, als absolut unwahr zurück. Zum Verständnis der Tat bei _ Anaeklaaten müsse man kick in hie mtae*