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Hanauer S Anzeiger

General-Anzeiger / Amtliches Organ für Eladl- und Landkreis Kanan a. M.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprech-Anschluk Nr. 1237.

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Samstag den S. Januar

1924

gierungsvorlage über die Abänderung des Landeswahlgefetzes eingebracht, in dem u. a. gefordert wird, daß die Störung einer öffent­lichen Versammlung mit Gefängnis und Geld­strafe bestraft wird und daß in Artikel 41 des geltenden Landeswahlrechtsgesetzes zu fetzen ist statt 140 Abgeordneten 95 Abgeordnete.

Die erotze Koalition in Sachen.

Dresden, 4. Jan. Der Sächsische Landtag nahm heute die Wahl eines neuen Minister­präsidenten vor. Bei Anwesenheit von 79 Ab­geordneten im Saal fielen auf den bisherigen Finanzminister Held 52, auf den Kommu­nisten Böttcher 10, auf den Deutschnationalen Hoffmann 17 Stimmen. Somit ist Dr. Held mit Mehrheit zum Ministerpräsidenten gewählt. Er nahm die Wahl an. Vor der Wahl ver­liehen 15 Sozialdemokraten, darunter der frü= Here Landwirtischaftsminister Schwarz, und der bisherige Ministerpräsident Fellisch, den Sitzungssaal. Es handelt sich also hierbei um den Auszug der Radikalen, die 15 Mann stark sind. 25 haben den Bruch voll­zogen und die große Koalition in Sachsen mit­begründet. Bezeichnend für den Charakter des bisherigen Ministerpräsidenten ist daß er b i s zum letzten Augenblick dazu neigte, die große Koalition mitzumachen. Im letzten Augenblick schwenkte er jedoch zu den Radikalen über, da inzwischen der Antrag auf ein Volksbegehren eingebracht ist. Inter­essant sind die

Erklärungen der Parteien

vor der Wahl des Ministerpräsidenten. Der Sozialist Wirth verlas unter großem Toben der Kommunisten einen Bericht, worin der Schritt der Sozialdemokraten damit begründet ist, > es unmöglich wäre, müden Kommu­nisten ersprießliche Arbeit zu leisten uns vag unter den jetzigen schwierigen Wirtschaftsver- Hältnisien nur die Möglichkeit übrig blieb, mit den bürgerlichen Parteien zusammenzugehen. Die Sozialdemokraten haben den Be­schluß, in die große Koalition einautreten, mit 22 gegen 15 Stimmen der Landtagsfraktion gefaßt. 4 Mitglieder waren abwesend. Der Deutschnationale Beutler lehnte die große Koalition ab, weil jetzt die günstige Gelegenheit gegeben sei, ein rein bürgerliches Kabinett zu bilden. Der Landtagsabg. Schwarz trat als Führer der radikalen 15er Gruppe der sozialdemokratischen Landtagsfraktion auf und lehnte die große Koalition mit der Begrnü- dung ab, daß sie den Beschlüssen der Partei­instanzen widerspreche. Der Kommunist Bött­cher proklamierte den bewaffneten Aufstand als das einzige Mittel, die Diktatur des Prole­tariats auszurufen. Der Volksparteiler Dr. Kaiser stellte sich auf den Standpunkt, die große Koalition verlange V e r st ä n d i - gung und positive Arbeit und die unbedingte Mitarbeit der Sozialdemokraten. Aehnlich äußerte sich der Demokrat Dr. Sey­fert.

Der neue Ministerpräsident Held brachte zum Ausdruck, daß er sich bewußt sei, einen wie schweren Gang er gehe. Im Interesse des gesamten sächsischen Volkes tue er es aber im Dienste der Allgemeinheit. Es sei unbedingt notwendig, daß er aber unterstützt werbe. Die Not aller Volkskreise, nicht nur der Arbeiter­klasse und des Mittelstandes, sei außerordent­lich groß. Hilfe könne nur erhofft werden, wenn die Wirtschaft wieder aufgerichtet wer­den könne. Das könne nur geschehen, wenn die Wirtschaft ihre ganze Arbeit in den Dienst der großen Volksgemeinschaft stellen werde.

Dresden, 4. Jan. Nach der Wahl und Ver­eidigung des Ministerpräsidenten wurde der kommunistische Antrag auf Auflösung des Landtags gegen die Deutschnationalen, Kom­munisten und wenige linksstehende Sozial­demokraten obgelehnt. Der Landtag bleibt demnach zusammen. Die nächste Sitzung findet daher am 15. Januar statt. Auf der Tages­ordnung steht die Regierungserklärung.

Zur frantofi dien Antwort.

Paris, 4 Jan. Havas veröffentlicht folgende offizielle Noce: In diplomatischen Kreisen wurde heute vormittag erklärt, daß die in der aus­ländischen Presse erscheinenden Meldungen, in denen die französische Antwort auf die letzte deutsche Denkschrift als rein negativ bezeichnet wird, keinerlei Text zur Grundlage habe. Der Meinungsaustausch über die Antwort zwischen Paris und Brüssel sei kaum eingeleitet und werde wahrscheinlich noch mehrere Tage dauern, bis der endgültige Text festliche.

Das Neueste.

Die Beratungen des Reichskabinetts werden am kommenden Montag wieder ausgenommen.

Der Reich Legierung ist gestern die Denkschrift der bayerischen Regierung zur Revision der Weimarer Verfassung überreicht worden.

Der Sächsische Landtag hat gestern den bisherigen F?«anMinister Held (Soz.) zum Ministerpräsidenten gewählt, der ein Kabinett der großen Koalition bilden wird.

Bayern gegen die Weimarer Verfassung.

Dem Reichskanzler ist gestern vom baye­rischen Gesandten in Berlin v. Preger die Denkschrift der bayerischen Regierung zur Re­vision der Weimarer Verfassung überreicht worden. In einer Pressekonferenz im Staats- ministerium des Aeuhern in München wurden die Pressevertreter am Abend über die leiten­den Gedanken der Denkschrist informiert. Die nach Ansicht der bayerischen Regierung not­wendigen Aenderungen an der Reichsverfas­sung gehen nach zwei Richtungen:

1. Die Z ust än d i g ke i t zwischen Reich und Einzelstaaten muß neu ab gegrenzt merben' mit dem Ziel, die staatliche Selbstän­digkeit der Einzelstaaten in vollem Umfange wieder herzustellen.

2. Den Einzelstaaten muß das Recht aus verstärkter Teilnahme an der Willensbildung des Reiches einge- räumt werden. Was die letztere Aenderung anlangt, so läuft sie auf die Hebung der oe r f asfu n g sre chtl i cb e n Stellung ü. e » R e l ch s t a b j u der Stellung des früheren Bundesrats hinaus. Hierin sieht die Denkschrift selbst das Kernpro­blem der ganzen Verfassungsänderung. Der Reichsrat muß gleichberechtigter Gesetzgebungs­faktor neben dem Reichstag werden. In seine Hände muß auch wieder das Recht gelegt wer­den, Ausführungsbestimmungen zu den Reichs­gesetzen sowie allgemeine Verwaltungsverord­nungen zu erlassen. Um seinen Einfluß auf die Reichsgeschäfte zu stärken, ist ihm das Recht einzuräumen, von der Rslchsregierung über die Führung der Reichsgeschäfte Auskunft zu ver­langen. Bündnisse und Verträge mit fremden Staaten sind außer der Zustimmung des Reichstags auch der Zustimmung des Reichs­rots zu unterwerfen.

Was die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Reich und Einzelstaaten anlangt, so ist hierbei von dem Grundsatz auszugehen, daß dem Reiche zu geben ist, was für seinen Be­stand nach außen und für seine Wirksamkeit nach innen notwendig ist, daß auch alle Auf­gabenbereiche ihm vorbehalten bleiben sollen, bei denen einheitliche Regelung eine Verbesse­rung bedeutet; was dagegen einer einheitlichen Regelung nicht bedarf und wo einzelstaatliche Regelung der Zentralisation und Vereintheit- lichung überlegen ist, das muß den Einzel- staaten überlassen werden. Die Denkschrift be­trachtet es nicht als ihre Aufgabe, für die hier­nach notwendigen Aenderungen letzte Formu­lierungen vorzuschlagen. Dieses soll den gegen­seitigen Vereinbarungen vorbehalten bleiben. Sie begnügt sich damit, für das Gebiet der Ge­setzgebung, der inneren Verwaltung und des Verfassungswesens, der Justiz, des Finanz­wesens, der Kulturpolitik und Kulturpflege, des Militär- und Verkehrswesens, der auswärtigen Beziehungen und der Wirtschaft die wichtigsten Punkte herauszustellen, die als abänderungs- tedürftig erscheinen. Sie verlangt insbesondere Beseitigung der Bedarfs- und der Grundsatz- gesetzgebung des Reiches, grundsätzliche Aus- ührung der Reichsgesetze durch die Landesbe- horden, Beschränkung der Reichsaussicht auf die Erlassung vor Ausführungsanweisungen, Wie- ^erherstellung. der Verfassungsautonomie der Bundesstaaten, Beschränkung des Enquëte- -sechts des Reichstages, Ausnahmezustand und i tätliches Notstandsrecht sollen in Anlehnung (in Artikel 68 der alten Reichsverfassung ge­regelt werden oder doch jedenfalls so, daß die Polizeihoheit der Länder gewahrt bleibt.

. dem Gebiete des Finanzwesens wird Vereinfachung des Steuersystems und, wie schon im Reichsrat beantragt, eine rein- uye^ Scheidung zwischen der Finanzierung des âiches und jener der Länder und Gemeinden gefordert. Die Länder sollen grundsätzlich die wrekten Steurn erhalten. Haupt- und Ergän­zungssteuern verschiedenen Steuerberechtigten Zuzuweisen, die nicht miteinander in unmittel­

barer Fühlung stehen muß vermieden werden. Die Verwaltung der Steuern und zwar auch jene der direkten Steuern und der Zölle ist den Ländern zurückzugeben. Die Reichsabgaben­ordnung kann, soweit sie die Verfassung der Steuerbehörden und das Verfahren geregelt, auch in Zukunft bestehen bleiben. Es können auch einheitliche Vorschriften über den Begriff des steuerpflichtigen Einkommens, des steuer­pflichtigen Vermögens, über Steuerbeitrei­bungen und Steuerermäßigungen sowie über die Grenze der Besteuerung vom Reich ge­troffen werden.

Das bayerische Volk will Herr seiner eigenen Seele und Herr der Seele seines Staa­tes bleiben. Es ist ein christliches Volk und will vor allem an dem christlichen Staat, den es sich geschaffen, festhalten, weil in ihm die Ueber­zeugung lebt, daß obne die im Christentum ruhenden Kräfte der Wiederaufbau nicht mög­lich ist. Diese Ueberzeugung sieht es aber nicht gewahrt, wenn es in den Fragen der Kultur­politik und Kulturpflege von den politischen Kräften abhängig gemacht werden soll, die im Reich vielfach ausschlaggebend sind. Die Wie­derherstellung der Zuständigkeit der Einzel- staaten in Gesetzgebung und Verwaltung auf diesem Gebiet ist daher ein besonders vordring­liches Verlangen. Dem Reich soll auch hier nur eine gewisse Grundrechtsgesetzgebung zu­kommen.

Für die Wehrverfassung müssen die militärtechnischen Gesichtspunkte bestim­mend sein und bleiben. Sie gestatten bei dem kleinen Heer, das dem Reich im Schmach­frieden von Versailles belassen wurde, eine Teilung der M i l i t ä r h o h e i t, wie sie früher bestanden hat, nicht

Soweit der Wehrmacht auch der Schutz der Ruhe und Ordnung obliegt, tritt die Wahrung der Polizeihoheit des Landes in den Vordergrund. Sie be­dingt gewisse Rechte des Staates auf die au seinem Territorium stehenden und für dieses bestimmte Truvpen. Die militärischen Rechte der Wehrverfassung und der einbeitliche Ober- befebl des Reichspräsidenten schließen ein solches Recht nicht aus. Die Sonderstellung, die Bayern früher eingenommen hat, verlangt eine Erweiterung der ihm im Wehrgeseb eingeräumten Stellung nach vier Richtungen:

1. Der Landeskommandant soll nicht mehr wie bisher nur auf Vorschlag der bayri­schen Regierung vom Reichspräsidenten er­nannt, sondern nur mit ihrer Einwil- iigung ernannt werden.

2. Vorübergehende Verschiebung bayrischer Truppen nach außenbayrischen Garnisonplätzen darf nur mit Genehmigung der bayrischen Re­gierung erfolgen.

3 Die Besetzung der höheren Führer- und Beamterfftellen darf nur im Einvernehmen mit der bayrischen Regierung geschehen.

4. Die bayrischen Truppen sind nicht nur auf das Reich, sondern auch auf die bayrische Regierung zu verpflichten.

Die Entwicklung im Verkehrs­wesen nötigt zu einer völligen Neuregelung der Rechtsverhältnisse des bayrischen Eisenbahn- und Postrpesens, die Bayern der für Wahrung einer Lebensinteressen unerläßlichen Selb- tändigkeit beraubt. Dabei soll und kann bei Rückgabe der Verwaltung an Bay­ern den Interessen des Reiches durch ent­sprechende Vereinbarungen durchaus Rechnung getragen werden.

Zum Schluß weist die Denkschrift darauf hin, laß mit der Bezeichnung der Länder statt Bundesstaaten eine präzise Anerkennung des Staatsbegriffes der Gliedstaaten vermieden worden fei. Die Bezeichnung der Länder fei gewählt worden, weil sie für späterhin ebenso­gut auf bloße Reichsverwaltunasbezirke an­wendbar erscheinen. Bayern hält daran fest, daß ihm das Reich die Aufgabe von nicht mehr Rechten anmuten kann. als im Wege des Bünd­nisvertrages von 1870 von ihm aufgegeben mürben. Es verlangt baber, daß auf die Be- zeichuung der Länder zu Grunde liegende Ab­sicht, die Degradierung bis zur Reichsprovinz weiter zu treiben, endgültig verdicktet und zur vollen GültigkeitBundesstaat" derfrüheren Reichsverfassung z u - rückgekehrt wird.

Gum bay is an L n 'a Strahl e f".

$.ü chen, 4. Jan. Die Fraktion der l ay- rischen Äiitteloartei und der Dem,chen Volts- partei hat einen ^.bänderungsamraü zur Re­

Paris, 4. Jan. DasJournal des Debats* macht unter der UeberfchristDie Politik des Aufbaues" folgende Ausführungen: Es fei im höchsten Grade wünschenswert, daß es in den ersten Monaten des Jahres 1924 zur Wieder­herstellung der früheren Industrie- und Handels­tätigkeit in den besetzten Gebieten unter stän­diger französischer und belgischer Kontrolle komme. Die Wiederaussöhnung, deren Mor­genröte der Präsident der Republik am 1. Ja­nuar begrüßt habe, setze eine Entwicklung in den Gemütern voraus, auf deren Wirkung man nicht im Voraus rechnen dürfe. Einige franzö­sische Blätter erteilten den Kabinetten von Paris und Brüssel den Rat, sich in ihrer Ant­wort an Berlin auf die Erklärung zu beziehen, daß sie bereits gewisse, den deutschen Vor­schlägen entsprechende Maßnahmen getroffen hätten, und was das Uebrige anbelangs, nicht in der Lage feien, die Ergebnisse der Politik vom 11. Januar zu gefährden. Das Blatt er= klärt, gegenteiliger Ansicht zu sein. Die Politik vom 11. Januar habe die Beschlagnahme der sogen, produktiven Pfänder zum Gegenstand ge­habt. Der passive Widerstand habe die Pfänder unproduktiv gemacht Die Einstellung dieses Widerstandes müsse sie dauerhaft und produk­tiver gestalten. Es handele sich also für Frank­reich darum, die Handels- und Jndustrietätig- keit, aus der es feine Eingänge für die Repara- tionskaffe ziehe, mit aller Kraft zu erleichtern. Man wende dagegen ein, daß das System der Ausfuhrpolitik erhalten werden müsse. Gut! Aber die Ausführung dieser Methode sei keines­wegs unvereinbar mit der Wiederaufnahme normaler Arbeit und der Wiedereinführung eines regelmäßigen Transportverkehrs.

Aen-srunq -es lBeichsbank^esehes.

' Zu den in den letzten Tagen verbreireten Gerüchten, die Reichsbank habe wieder einen erheblichen Teil ihres Goldes nach Amerika exportiert, erklärt dieVoff. Ztg.", mitteilen zu können, daß die Reichsbank überhaupt kein Gold nach Amerika gesckickt habe. Zutreffend sei nur, daß anfangs Dezember 2 Millionen Goldmark aus Deutschland nach Amerika ab- gegangen seien, aber nicht aus dem Reichs­bankbestand. Wie das Blatt über die in der Beratung befindliche neue Aenderung des Reichsbankgesetzes hört, betreffe diese die Amts­dauer des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Mitglisder des Reichsbankdirekto­riums. Der Reichsbankpräsident solle nicht mehr lebenslänglich, sondern nur für sieben Jahre ernannt werden. An der Autonomie der Reichsbank werde aber dadurch in keiner Weise gerüttelt. Im Gegenteil würden die Befug­nisse des Präsidenten noch insoweit erweitert, als ihm maßgebender Einfluß auf die Ernen­nung des Vizepräsidenten und der Direkto­riumsmitglieder gesichert werden soll, deren Bestellung auch weiterhin auf Lebenszeit gel­ten soll.

Der Berner WelaNarbetterKonfliKk«

Zu der gestern nachmittag vom Schlichter Wissell anberaumten Sitzung des Schiedsge­richts im Berliner Metällarbeiterstreik waren die Arbeitgeber nicht erschienen. Wissell er­klärte, er wolle noch einen letzten Versuch der Verständigung machen und setzte deshalb die nächste Sitzung des Schiedsgerichts auf Sams­tag vormittag 10 Uhr an. Nach der gestrigen Sitzung teilte einer der Arbeitgeberbeisitzer den Vertretern der Arbeitnehmer mit, die Unter­nehmer seien bereit, persönlich mit' ihnen ju verhandeln. Es wurde daraufhin vereinbart, daß die Verhandlungen zwischen den Vertre­tern der Parteien heute vormittag 8 Uhr statt­finden. Falls sich die Parteien in dieser Sitzung nicht einigen, tritt das Schiedsgericht um 10 Uhr wieder zusammen und wird, wenn die Unternehmer nicht erscheinen, einen Schieds­spruch fällen.

Der Franken sinkt weiter.

Bafel, 4. Jan. An den schweizerischen Börsen erreichte der französische Franken heute einen neuen Tiefstand. In den Abendstunden notierte er nur noch 27,95 Schweizer Franken für 100 französische Franken, nachdem er am Vormittag eine kleine Erholung zu verzeichnen hatte. Auch der Schweizer Franken ging, am Dollar gemessen, in den letzten Tagen wieder etwas zurück, so daß die deutschen Behörden in den badischen Grenzgebieten bei Bezahlung in Schweizer Franken für eine Mark 1,35 Franken verlangen.