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Hanauer S Anzeiger
General-Anzeiger / Amtliches Organ für Eladl- und Landkreis Kanan a. M.
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Samstag den S. Januar
1924
gierungsvorlage über die Abänderung des Landeswahlgefetzes eingebracht, in dem u. a. gefordert wird, daß die Störung einer öffentlichen Versammlung mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft wird und daß in Artikel 41 des geltenden Landeswahlrechtsgesetzes zu fetzen ist statt 140 Abgeordneten 95 Abgeordnete.
Die erotze Koalition in Sachen.
Dresden, 4. Jan. Der Sächsische Landtag nahm heute die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten vor. Bei Anwesenheit von 79 Abgeordneten im Saal fielen auf den bisherigen Finanzminister Held 52, auf den Kommunisten Böttcher 10, auf den Deutschnationalen Hoffmann 17 Stimmen. Somit ist Dr. Held mit Mehrheit zum Ministerpräsidenten gewählt. Er nahm die Wahl an. Vor der Wahl verliehen 15 Sozialdemokraten, darunter der frü= Here Landwirtischaftsminister Schwarz, und der bisherige Ministerpräsident Fellisch, den Sitzungssaal. Es handelt sich also hierbei um den Auszug der Radikalen, die 15 Mann stark sind. 25 haben den Bruch vollzogen und die große Koalition in Sachsen mitbegründet. Bezeichnend für den Charakter des bisherigen Ministerpräsidenten ist daß er b i s zum letzten Augenblick dazu neigte, die große Koalition mitzumachen. Im letzten Augenblick schwenkte er jedoch zu den Radikalen über, da inzwischen der Antrag auf ein Volksbegehren eingebracht ist. Interessant sind die
Erklärungen der Parteien
vor der Wahl des Ministerpräsidenten. Der Sozialist Wirth verlas unter großem Toben der Kommunisten einen Bericht, worin der Schritt der Sozialdemokraten damit begründet ist, >aß es unmöglich wäre, müden Kommunisten ersprießliche Arbeit zu leisten uns vag unter den jetzigen schwierigen Wirtschaftsver- Hältnisien nur die Möglichkeit übrig blieb, mit den bürgerlichen Parteien zusammenzugehen. Die Sozialdemokraten haben den Beschluß, in die große Koalition einautreten, mit 22 gegen 15 Stimmen der Landtagsfraktion gefaßt. 4 Mitglieder waren abwesend. — Der Deutschnationale Beutler lehnte die große Koalition ab, weil jetzt die günstige Gelegenheit gegeben sei, ein rein bürgerliches Kabinett zu bilden. — Der Landtagsabg. Schwarz trat als Führer der radikalen 15er Gruppe der sozialdemokratischen Landtagsfraktion auf und lehnte die große Koalition mit der Begrnü- dung ab, daß sie den Beschlüssen der Parteiinstanzen widerspreche. Der Kommunist Böttcher proklamierte den bewaffneten Aufstand als das einzige Mittel, die Diktatur des Proletariats auszurufen. Der Volksparteiler Dr. Kaiser stellte sich auf den Standpunkt, die große Koalition verlange V e r st ä n d i - gung und positive Arbeit und die unbedingte Mitarbeit der Sozialdemokraten. Aehnlich äußerte sich der Demokrat Dr. Seyfert.
Der neue Ministerpräsident Held brachte zum Ausdruck, daß er sich bewußt sei, einen wie schweren Gang er gehe. Im Interesse des gesamten sächsischen Volkes tue er es aber im Dienste der Allgemeinheit. Es sei unbedingt notwendig, daß er aber unterstützt werbe. Die Not aller Volkskreise, nicht nur der Arbeiterklasse und des Mittelstandes, sei außerordentlich groß. Hilfe könne nur erhofft werden, wenn die Wirtschaft wieder aufgerichtet werden könne. Das könne nur geschehen, wenn die Wirtschaft ihre ganze Arbeit in den Dienst der großen Volksgemeinschaft stellen werde.
Dresden, 4. Jan. Nach der Wahl und Vereidigung des Ministerpräsidenten wurde der kommunistische Antrag auf Auflösung des Landtags gegen die Deutschnationalen, Kommunisten und wenige linksstehende Sozialdemokraten obgelehnt. Der Landtag bleibt demnach zusammen. Die nächste Sitzung findet daher am 15. Januar statt. Auf der Tagesordnung steht die Regierungserklärung.
Zur frantofi dien Antwort.
Paris, 4 Jan. Havas veröffentlicht folgende offizielle Noce: In diplomatischen Kreisen wurde heute vormittag erklärt, daß die in der ausländischen Presse erscheinenden Meldungen, in denen die französische Antwort auf die letzte deutsche Denkschrift als rein negativ bezeichnet wird, keinerlei Text zur Grundlage habe. Der Meinungsaustausch über die Antwort zwischen Paris und Brüssel sei kaum eingeleitet und werde wahrscheinlich noch mehrere Tage dauern, bis der endgültige Text festliche.
Das Neueste.
— Die Beratungen des Reichskabinetts werden am kommenden Montag wieder ausgenommen.
— Der Reich Legierung ist gestern die Denkschrift der bayerischen Regierung zur Revision der Weimarer Verfassung überreicht worden.
— Der Sächsische Landtag hat gestern den bisherigen F?«anMinister Held (Soz.) zum Ministerpräsidenten gewählt, der ein Kabinett der großen Koalition bilden wird.
Bayern gegen die Weimarer Verfassung.
Dem Reichskanzler ist gestern vom bayerischen Gesandten in Berlin v. Preger die Denkschrift der bayerischen Regierung zur Revision der Weimarer Verfassung überreicht worden. In einer Pressekonferenz im Staats- ministerium des Aeuhern in München wurden die Pressevertreter am Abend über die leitenden Gedanken der Denkschrist informiert. Die nach Ansicht der bayerischen Regierung notwendigen Aenderungen an der Reichsverfassung gehen nach zwei Richtungen:
1. Die Z ust än d i g ke i t zwischen Reich und Einzelstaaten muß neu ab gegrenzt merben' mit dem Ziel, die staatliche Selbständigkeit der Einzelstaaten in vollem Umfange wieder herzustellen.
2. Den Einzelstaaten muß das Recht aus verstärkter Teilnahme an der Willensbildung des Reiches einge- räumt werden. Was die letztere Aenderung anlangt, so läuft sie auf die Hebung der oe r f asfu n g sre chtl i cb e n Stellung ü. e » R e l ch s t a b j u der Stellung des früheren Bundesrats hinaus. Hierin sieht die Denkschrift selbst das Kernproblem der ganzen Verfassungsänderung. Der Reichsrat muß gleichberechtigter Gesetzgebungsfaktor neben dem Reichstag werden. In seine Hände muß auch wieder das Recht gelegt werden, Ausführungsbestimmungen zu den Reichsgesetzen sowie allgemeine Verwaltungsverordnungen zu erlassen. Um seinen Einfluß auf die Reichsgeschäfte zu stärken, ist ihm das Recht einzuräumen, von der Rslchsregierung über die Führung der Reichsgeschäfte Auskunft zu verlangen. Bündnisse und Verträge mit fremden Staaten sind außer der Zustimmung des Reichstags auch der Zustimmung des Reichsrots zu unterwerfen.
Was die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Reich und Einzelstaaten anlangt, so ist hierbei von dem Grundsatz auszugehen, daß dem Reiche zu geben ist, was für seinen Bestand nach außen und für seine Wirksamkeit nach innen notwendig ist, daß auch alle Aufgabenbereiche ihm vorbehalten bleiben sollen, bei denen einheitliche Regelung eine Verbesserung bedeutet; was dagegen einer einheitlichen Regelung nicht bedarf und wo einzelstaatliche Regelung der Zentralisation und Vereintheit- lichung überlegen ist, das muß den Einzel- staaten überlassen werden. Die Denkschrift betrachtet es nicht als ihre Aufgabe, für die hiernach notwendigen Aenderungen letzte Formulierungen vorzuschlagen. Dieses soll den gegenseitigen Vereinbarungen vorbehalten bleiben. Sie begnügt sich damit, für das Gebiet der Gesetzgebung, der inneren Verwaltung und des Verfassungswesens, der Justiz, des Finanzwesens, der Kulturpolitik und Kulturpflege, des Militär- und Verkehrswesens, der auswärtigen Beziehungen und der Wirtschaft die wichtigsten Punkte herauszustellen, die als abänderungs- tedürftig erscheinen. Sie verlangt insbesondere Beseitigung der Bedarfs- und der Grundsatz- gesetzgebung des Reiches, grundsätzliche Aus- ührung der Reichsgesetze durch die Landesbe- horden, Beschränkung der Reichsaussicht auf die Erlassung vor Ausführungsanweisungen, Wie- ^erherstellung. der Verfassungsautonomie der Bundesstaaten, Beschränkung des Enquëte- -sechts des Reichstages, Ausnahmezustand und i tätliches Notstandsrecht sollen in Anlehnung (in Artikel 68 der alten Reichsverfassung geregelt werden oder doch jedenfalls so, daß die Polizeihoheit der Länder gewahrt bleibt.
. dem Gebiete des Finanzwesens wird Vereinfachung des Steuersystems und, wie schon im Reichsrat beantragt, eine rein- uye^ Scheidung zwischen der Finanzierung des âiches und jener der Länder und Gemeinden gefordert. Die Länder sollen grundsätzlich die wrekten Steurn erhalten. Haupt- und Ergänzungssteuern verschiedenen Steuerberechtigten Zuzuweisen, die nicht miteinander in unmittel
barer Fühlung stehen muß vermieden werden. Die Verwaltung der Steuern und zwar auch jene der direkten Steuern und der Zölle ist den Ländern zurückzugeben. Die Reichsabgabenordnung kann, soweit sie die Verfassung der Steuerbehörden und das Verfahren geregelt, auch in Zukunft bestehen bleiben. Es können auch einheitliche Vorschriften über den Begriff des steuerpflichtigen Einkommens, des steuerpflichtigen Vermögens, über Steuerbeitreibungen und Steuerermäßigungen sowie über die Grenze der Besteuerung vom Reich getroffen werden.
Das bayerische Volk will Herr seiner eigenen Seele und Herr der Seele seines Staates bleiben. Es ist ein christliches Volk und will vor allem an dem christlichen Staat, den es sich geschaffen, festhalten, weil in ihm die Ueberzeugung lebt, daß obne die im Christentum ruhenden Kräfte der Wiederaufbau nicht möglich ist. Diese Ueberzeugung sieht es aber nicht gewahrt, wenn es in den Fragen der Kulturpolitik und Kulturpflege von den politischen Kräften abhängig gemacht werden soll, die im Reich vielfach ausschlaggebend sind. Die Wiederherstellung der Zuständigkeit der Einzel- staaten in Gesetzgebung und Verwaltung auf diesem Gebiet ist daher ein besonders vordringliches Verlangen. Dem Reich soll auch hier nur eine gewisse Grundrechtsgesetzgebung zukommen.
Für die Wehrverfassung müssen die militärtechnischen Gesichtspunkte bestimmend sein und bleiben. Sie gestatten bei dem kleinen Heer, das dem Reich im Schmachfrieden von Versailles belassen wurde, eine Teilung der M i l i t ä r h o h e i t, wie sie früher bestanden hat, nicht
Soweit der Wehrmacht auch der Schutz der Ruhe und Ordnung obliegt, tritt die Wahrung der Polizeihoheit des Landes in den Vordergrund. Sie bedingt gewisse Rechte des Staates auf die au seinem Territorium stehenden und für dieses bestimmte Truvpen. Die militärischen Rechte der Wehrverfassung und der einbeitliche Ober- befebl des Reichspräsidenten schließen ein solches Recht nicht aus. Die Sonderstellung, die Bayern früher eingenommen hat, verlangt eine Erweiterung der ihm im Wehrgeseb eingeräumten Stellung nach vier Richtungen:
1. Der Landeskommandant soll nicht mehr wie bisher nur auf Vorschlag der bayrischen Regierung vom Reichspräsidenten ernannt, sondern nur mit ihrer Einwil- iigung ernannt werden.
2. Vorübergehende Verschiebung bayrischer Truppen nach außenbayrischen Garnisonplätzen darf nur mit Genehmigung der bayrischen Regierung erfolgen.
3 Die Besetzung der höheren Führer- und Beamterfftellen darf nur im Einvernehmen mit der bayrischen Regierung geschehen.
4. Die bayrischen Truppen sind nicht nur auf das Reich, sondern auch auf die bayrische Regierung zu verpflichten.
Die Entwicklung im Verkehrswesen nötigt zu einer völligen Neuregelung der Rechtsverhältnisse des bayrischen Eisenbahn- und Postrpesens, die Bayern der für Wahrung einer Lebensinteressen unerläßlichen Selb- tändigkeit beraubt. Dabei soll und kann bei Rückgabe der Verwaltung an Bayern den Interessen des Reiches durch entsprechende Vereinbarungen durchaus Rechnung getragen werden.
Zum Schluß weist die Denkschrift darauf hin, laß mit der Bezeichnung der Länder statt Bundesstaaten eine präzise Anerkennung des Staatsbegriffes der Gliedstaaten vermieden worden fei. Die Bezeichnung der Länder fei gewählt worden, weil sie für späterhin ebensogut auf bloße Reichsverwaltunasbezirke anwendbar erscheinen. Bayern hält daran fest, daß ihm das Reich die Aufgabe von nicht mehr Rechten anmuten kann. als im Wege des Bündnisvertrages von 1870 von ihm aufgegeben mürben. Es verlangt baber, daß auf die Be- zeichuung der Länder zu Grunde liegende Absicht, die Degradierung bis zur Reichsprovinz weiter zu treiben, endgültig verdicktet und zur vollen Gültigkeit „Bundesstaat" derfrüheren Reichsverfassung z u - rückgekehrt wird.
Gum bay is an L n 'a Strahl e f".
$.ü chen, 4. Jan. Die Fraktion der l ay- rischen Äiitteloartei und der Dem,chen Volts- partei hat einen ^.bänderungsamraü zur Re
Paris, 4. Jan. Das „Journal des Debats* macht unter der Ueberfchrist „Die Politik des Aufbaues" folgende Ausführungen: Es fei im höchsten Grade wünschenswert, daß es in den ersten Monaten des Jahres 1924 zur Wiederherstellung der früheren Industrie- und Handelstätigkeit in den besetzten Gebieten unter ständiger französischer und belgischer Kontrolle komme. Die Wiederaussöhnung, deren Morgenröte der Präsident der Republik am 1. Januar begrüßt habe, setze eine Entwicklung in den Gemütern voraus, auf deren Wirkung man nicht im Voraus rechnen dürfe. Einige französische Blätter erteilten den Kabinetten von Paris und Brüssel den Rat, sich in ihrer Antwort an Berlin auf die Erklärung zu beziehen, daß sie bereits gewisse, den deutschen Vorschlägen entsprechende Maßnahmen getroffen hätten, und was das Uebrige anbelangs, nicht in der Lage feien, die Ergebnisse der Politik vom 11. Januar zu gefährden. Das Blatt er= klärt, gegenteiliger Ansicht zu sein. Die Politik vom 11. Januar habe die Beschlagnahme der sogen, produktiven Pfänder zum Gegenstand gehabt. Der passive Widerstand habe die Pfänder unproduktiv gemacht Die Einstellung dieses Widerstandes müsse sie dauerhaft und produktiver gestalten. Es handele sich also für Frankreich darum, die Handels- und Jndustrietätig- keit, aus der es feine Eingänge für die Repara- tionskaffe ziehe, mit aller Kraft zu erleichtern. Man wende dagegen ein, daß das System der Ausfuhrpolitik erhalten werden müsse. Gut! Aber die Ausführung dieser Methode sei keineswegs unvereinbar mit der Wiederaufnahme normaler Arbeit und der Wiedereinführung eines regelmäßigen Transportverkehrs.
Aen-srunq -es lBeichsbank^esehes.
' Zu den in den letzten Tagen verbreireten Gerüchten, die Reichsbank habe wieder einen erheblichen Teil ihres Goldes nach Amerika exportiert, erklärt die „Voff. Ztg.", mitteilen zu können, daß die Reichsbank überhaupt kein Gold nach Amerika gesckickt habe. Zutreffend sei nur, daß anfangs Dezember 2 Millionen Goldmark aus Deutschland nach Amerika ab- gegangen seien, aber nicht aus dem Reichsbankbestand. Wie das Blatt über die in der Beratung befindliche neue Aenderung des Reichsbankgesetzes hört, betreffe diese die Amtsdauer des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Mitglisder des Reichsbankdirektoriums. Der Reichsbankpräsident solle nicht mehr lebenslänglich, sondern nur für sieben Jahre ernannt werden. An der Autonomie der Reichsbank werde aber dadurch in keiner Weise gerüttelt. Im Gegenteil würden die Befugnisse des Präsidenten noch insoweit erweitert, als ihm maßgebender Einfluß auf die Ernennung des Vizepräsidenten und der Direktoriumsmitglieder gesichert werden soll, deren Bestellung auch weiterhin auf Lebenszeit gelten soll.
Der Berner WelaNarbetterKonfliKk«
Zu der gestern nachmittag vom Schlichter Wissell anberaumten Sitzung des Schiedsgerichts im Berliner Metällarbeiterstreik waren die Arbeitgeber nicht erschienen. Wissell erklärte, er wolle noch einen letzten Versuch der Verständigung machen und setzte deshalb die nächste Sitzung des Schiedsgerichts auf Samstag vormittag 10 Uhr an. Nach der gestrigen Sitzung teilte einer der Arbeitgeberbeisitzer den Vertretern der Arbeitnehmer mit, die Unternehmer seien bereit, persönlich mit' ihnen ju verhandeln. Es wurde daraufhin vereinbart, daß die Verhandlungen zwischen den Vertretern der Parteien heute vormittag 8 Uhr stattfinden. Falls sich die Parteien in dieser Sitzung nicht einigen, tritt das Schiedsgericht um 10 Uhr wieder zusammen und wird, wenn die Unternehmer nicht erscheinen, einen Schiedsspruch fällen.
Der Franken sinkt weiter.
Bafel, 4. Jan. An den schweizerischen Börsen erreichte der französische Franken heute einen neuen Tiefstand. In den Abendstunden notierte er nur noch 27,95 Schweizer Franken für 100 französische Franken, nachdem er am Vormittag eine kleine Erholung zu verzeichnen hatte. — Auch der Schweizer Franken ging, am Dollar gemessen, in den letzten Tagen wieder etwas zurück, so daß die deutschen Behörden in den badischen Grenzgebieten bei Bezahlung in Schweizer Franken für eine Mark 1,35 Franken verlangen.