SanauerSAnzeiM
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan a. W
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tir. 145
Samstag den 23. Juni
1623
Das Neueste,
— Der Aeichrprifident hat eine xeue Devisen- tkdnung erlassen.
— öie da» Reutersche Büro von zuständiger Stelle Birt, entbehrt die von einem Londoner Morgenblatt Machte Meldung, daß Lord Curzon in Kürze zurück- («treten beabsichtige, jeder Grundlage.
- Gestern vormittag ist am Quai d'Orsay da» iranzöfisch-österreichische Handelsabkommen unterzeichnet »«den.
— Rußland hat den HandelSbohkott gegen die kchveiz verhängt.
Die neue Devisenverordnung.
Berlin, 22. Juni. Die Besprechungen, über I Ute Maßnahmen der Reichsregierung zur Beschränkung des Devisenverkehrs und zur Bekämpfung der Devisenfpekulation, wie wir sie gekündigt hatten, wurden im Laufe des heutigen Tages fortgesetzt. Die endgültige Entscheidung über die zunächst zu ergreifenden Schritte wurde in den späten Abendstunden in einer Kabinettssitzung getroffen. Als Ergebni s wurde folgende Verordnung veröffentlicht:
Der Reichspräsident hat auf Grund des § 48 ter Reichsverfassung heute folgende Verordnung erlassen:
Gegen Reichsmark oder Wertpapiere jeder Art, die auf Reichsmark lauten, dürfen im Inland und Ausland nur solche Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung (§ 1 Abs. 2, 3 der Valutaspekulationsverordnung vom 8. Mai 1923, Reichsgesetzblatt 1, Seite 275) erworben oder veräußert werden, für die eine amtliche Notierung in Berlin statt» findet. Der Erwerb oder die Veräuße-
liegenden Kurse zulässig.
Eine amtliche Notterung wird lediglich dann els vorliegend angesehen, wenn in der betreffenden Währung am Tage des Geschäfts eine amtliche Notierung des Kurses der Auszahlung stattsindet. An Tagen, an welchen eine amtliche Notierung der Auszahlung nicht stattfindet, dürfen in der betreffenden Währung Geschäfte nicht abgeschlossen werden. Der Kurs für Auszahlung ist auch für Geschäfte in Banknoten maßgebend, wenn für Banknoten kein besonderer amtlicher Kurs notiert wird. Wird ein be- Mderer Kurs notiert, so gilt er lediglich für Geschäfte in Banknoten. Im Kleinverkehr w Umsätze bis zu 5 Pfund Sterling oder dem enffprechenden Betrage in einer anderen Wäh- wng auch zum letzbekannten amt» 11 f n Kurse zulässig.
Diese Vorschriften finden auf Geschäfte, oumittzer Reichsbank abgeschlossen wer- keine Anwendung.
§ 2. Geschäfte, die gegen die Vorschriften des 8 1 verstoßen, sind nichtig. Die Nichtigkeit rann nicht zum Nachteil von Personen geltend gemacht werden, die den die Nichtigkeit begrün- oenden Sachverhalt beim Abschluß des Ge- Ichnfts nicht kannten.
m 83. Mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und mit Geldstrafen bis zum Zehnfachen des Wertes der us.andifchen Zahlungsmittel oder Forderungen oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig zu einer solchen Zuwiderhandlung auffordert, anreizt oder sich Mietet. Neben der Strafe können die Z a h - n95m ittel oder Forderungen, auf die sich Rs -l^bare Handlung bezieht, zugunsten des ingezogen werden, auch wenn sie Täter oder einem Teilnehmer nicht ge- CT-i Erweist sich die Einziehung als nicht h^tortmr' kann das Gericht nachträglich Beschluß die Einziehung des Wertes am n‘. ®ie Feststellung des Wertes der Zah- ^sjttittel und Forderungen ist, soweit eine erf . Kursnotierung an der Berliner Börse _Zo>gt, der mittlere Kurswert dieser Börse im v apuntt der verbotenen Handlung zugrunde ferner kann angeordnet werden, daß z^èurteilung auf Kosten des Schuldigen bekannt zu machen ist. Die Art der Be- ntmachung wird im Urteil bestimmt. Die "„"kmachung kann auch durch Anschlag ge= br$ 3 § 2 des Notgesetzes vom 24. Fe- f^Sert 1923 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 47) er» mxl Der Reichswirtschaftsminister ist er» Uebergangs- und Ausführungsbe- u'^ungen zu dieser Verordnung zu erlassen «Ausnahmen zu bewilligen. tün> 5‘ Diese Verordnung tritt mit der Ver- in Kraft.
Die Hungerblockade im Ruhrgebiet.
Ausführungen des Reichsernährungsminislers
Dr. Luther.
Berlin, 22. Juni. Der Reicksminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Luthe r, hat einem Vertreter des Wolffbüros eine Unter» redung gewährt, in der er zu dem Versuch der Franzosen, durch Hunger die Bevölkerung des Ruhrgebiets zum Nackasben zu zwingen, Stellung nahm. Der Minister führte aus: Nach den jetzt vorliegenden Nachrichten kann — so unglaublich es klingt —,keinZweifel mehr fein, daß die Franzosen den Versuch machen, über die gesamte Bevölkerung des Ruhrgebiets die Hungerblokade zu verhäng e n. Die schwere Not, die schon lange durch die Maßnahmen der Franzosen, besonders auch im altbesetzten Gebiet, hervorgerufen worden ist, genügt ihren politischen Zielen offenbar noch mcht. Der feste Wille der Bevölkerung, sich nicht unter das militärische Joch zu beugen, und die äußerste Kraftansttengung ganz Deutschlands wird auchdenneue'n ungeheuerlichen Anscklav zunichte machen. Das hauptsächlichste Mittel der Franzosen ist die ßahmleguna des gesamten Eisenbabnnerkehrs im Ruhrgebiet. Die einschneidende Bedeutung dieser Maßnahme gerade für das Ruhrgebiet beruht darauf, daß in dem weit erstrebten Bezirk mit feinen vier Millionen Einwohnern Lebensmittel nur in geringem Umfange erzeugt werden, sodaß fast alles von draußen mit der Eisenbahn herangebracht werden muß. Der Hinweis der Franzosen, daß sie gegen Z ahlung der Gebühren die ankommenden Eisenbahnwagen auf den von ihnen militarisierten Strecken weiterbefördert würden, ist nur geeignet, vor aller Welt offenkundig zu machen, daß der wirkliche
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denen die Franzosen mit roher Gewalt die Stätte ihrer Arbeit fortgenommen haben, und die obendrein ohne Rücksichtnahme zu vielen Tausenden mit ihren Familien von Haus und Hof vertrieben worden sind, werden niemals bereit sein, die aus dem unbesetzten Deutschland kommenden Lebensmittelsendungen an die französischen Soldaten und Eisenbahner zu übergeben. Diese Stellungnahme deckt sich nicht nur mit der deutschen Rechtsordnung, sondern mit der Auffassung der gesamten Bevölkerung von Rhein und Ruhr, die sehr genau weiß, um was es sich handelt. Auch unmittelbare Eingriffe der Befatzungsmächte in Lebensmittelsendungen, sogar in Lie-, besgabensendungen, kommen immer häufiger vor. Selbst bei der für die Kinder so lebensnotwendigen Milch werden immer wieder solche Störungen herbeigeführt, sodaß die Milch, wenn überhaupt, im verdorbenen Zustande ankommt. Daß die Franzosen zu Aushung 7 - rungsversuchen schreiten würden, haben nicht nur die meisten Deutschen, sondern auch die zahlreichen Ausländer, mit denen ich seit Monaten über die Möglichkeit gesprochen habe, für völlig ausgeschlossen erklärt, weil sie annahmen, daß das französische Volk sich niemals vor der Mit- und Nachwelt mit dem fürchterlichen Ruf belasten würden, mitten im Frieden unbewaffnete Menschen auszu hungern. Nun unternehmen die Franzosen diesen Vernichtungsversuch gerade jetzt, da die Meinung fast der ganzen Welt auf eine endgültige wirtschaftliche Lösung der Reparationsfrage hindrängt.
Regierungspräsidenl Grützner appelierl an England.
Barmen, 23. Juni. Der sozialdemokratische Regierungspräsident von Düsseldorf. Dr. Grützner, hat an den englischen Vezirksdelegieclen ein Schreiben gerichtet in dem es heißt:
Am gestrigen Tage hat das französische Kriegsgericht in Düsseldorf die Revision des auf Todesstrafe lautenden Urteils erster Instanz gegen den Landwirtschaftslehrer G o e r g e verworfen. Ich überlasse es Ihnen, das Vorgehen der französischen politisierten Militärjustiz auf Recht, Vernunft und Sittlichkeit hin zu prüfen. Mit diesen Zeilen will ich vielmehr lediglich Ihre und Ihrer Regierung Aufmerksamkeit auf die unmittelbar drohende Gefahr der zielbewußten Vernichtung eines weiteren deutschen Menschenlebens lenken, um Sie und Ihre Regierung zur Prüfung der Frage zu veranlagn, ob Ihnen und Ihrer Regierung nicht die gemeinsame nfttmensff' ? Gesinnung und Barmherzigkeit und das vernunftgebot politischer Zweckmäßigkeit, die der englischen Nation würdigste Aufgabe zuweist, imlehtenAugen- bti(f jeden, aber auLjeden WegzurEr-
Haltung dieses Menschenlebens unverzüglich zu gehen. Die Vollst r e ck u n g des neuerlichen Todesurteils würde die Ver st ä igungsbereitfchaft, die das deutsche Volk an der Ruhr seit Beginn der Ruhraktion bis zum heutigen Tage, allerdings setzt und auch künftig unter der Aufrechterhaltung des passiven Widerstandes als die beste und menschliche Waffe eines Selbstbestimmunas- rechts, gezeigt hat, einerderartschwerèn Velaskung unterwerfen, daß das von Ihrer Regierung ongestrebke edle und vernunftgemäße Ziel eines endgültigen, wahren Weltfriedens nach jahrelanger Pein allep Kulturvölker weit hinausgeschoben würde.
Wieder ein Todesopfer.
Necklin -Hanse«, 22. Juni. In der vergangenen Nacht kurz vor 12 Ubr ist der 27 Jahre alte SoK« des Konditors F e l d h o f f von hier ax einer Straßenbahnhaltestelle von einem französischen Posten erschossen worden. Die Kugel drang von hinten in den Rücken ein und vorn am Nabel wieder heraus.
Ueber den V»rfall ist weiter folgendes festgestellt wordene Zwischen zwei Straßenbahnfahrgästen war ein Streit entstanden, in beffen Verlauf einer der beiden in französischer Sprache um Hilfe rief. Ein durch einen französischen Offizier zum Eingreifen auf» geforderter französischer Posten schoß sofort auf die bei der Haltestelle sich aufhaltende Menge und traf dabei Feldhoff, Ler innerhalb weniger Minute« start.
FelLboff war an dem Streit nicht teiltet.
Die Schießerei in
Berlin, 22. Juni. Aus dem
im geringsten be-
Marl.
Ruhrgebiet wird
üLer den gestrigen Zwischenfall bei Marl berichtet,
das^belgische Kommqndp sich damit einverstanden seiner Mitarbeiter unterbreiten werde. Das
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deutsche
au? anfgerundenc« Papieren bervorgebt, sind die Täter
keine Polizeidcamte, sondern Zivilpersonen. Ueber den Vorgang selbst ist inzwischen noch ermittelt worden, daß sämtliche Deutsche in Marl übcrcingekommen waren, ein übelbeleumdetes Subjekt, den im französischen Solde siebenden Verräter P l a n k o w zu ergreifen. Als sich Plankow bedrobt sah, rter er belgische Soldaten zu Hilfe, die sofort das Feuer eröffneten, was von den Deutschen erwidert wurde. Im Laufe dieser Schießerei wurden zwei belgische Soldaten getötet, ein weiterer, sowie ein Deutscher wurden schwer verletzt. Letzterer ertrank bei dem Versuch, sich durch Schwimmen über die Lippe in Sicherheit zu bringen. Nach den bei ihm Vorgefundenen Papieren wurde er als von Buer stammend festgestellt.
Aus diesem Anlaß haben die Belgier über die Stadt Buer die schwersten Sanktionen verhängt und zwar: 1. Einstelluna des Straßenbahnverkchrs ab gestern bis auf weiteres, 2. Schließung aller Wirt- Kbaiten, Kaffees und Kinos bis auf weiteres, 3. Sperrung des Telephonverkedrs auf acht Tage und 4. Verbündung der Verkehrs sperre von 8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Verhaftet wurden in Bner Bürgermeister Rubr. Stadtrat Cchloffinger, Büroinspektor Böbmer Oberstadtsckretär, Wickardt, Kaufmann Arnold, Polizeiassistent Felsen, zwei Frauen und ein Mann unbekannten Namens wie auch der Amtmann von Marl. — Durch diese Verbastungen ist die Stadt ihrer sämtlichen Beamten, Bürgermeister und Stadträte beraubt worden.
EineneueVerordnungf.d.Saargsbief.
Saarbrücken, 22. Juni. Mit dem heutigen Taye hat die Regierunyskommission die fegen. Notverordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit vom 7. März 1923 aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt, in der einleitend betont wird, daß die Presse- und Redefreiheit, sowie das Vereins- und Versammlungsrecht, wie sie durch die im Saargebiet zurzeit in Kraft befindlichen Gesetze und Verordnungen gewährleistet sind, keiner Beschränkung unterliegen, mit Ausnahme einiger Bestimmungen die im 8 3 angeführt sind. Dieser § 3 besagt: Wer durch Druckschriften oder in öffentlichen Versammlungen in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise die im Saargebiet durch den Friedensvertrag von Versailles geschaffene Ordnung angreift, wird gemäß 8 18 des Pressegesetzes vom 7. Mai 1874 bestraft. In gleicher Weise wird bestraft, wer die Regierung selbst, ihrè Mitglieder oder die von ihr getroffenen Einrichtungen oder die Beamten, welche beauftragt sind, diese Einrichtungenchurch- zusühren, »der in Gang zu halten, aus Anlaß dieser Amis ührung beschimpft oder verleumdet, tu er die verschiedenen Teile Ler Bevölkerung, welches auch ihre Staatsangehörigkeit hat, gegeneinander aufreizt oder aufzureizen versucht. Druckschriften, deren Inhalt den Tatbestand dieses 8 3 erfüllen, können gemäß § 23 des Pressegesetzes beschlagnahmt werden. Die Verbreitung aller Druckschriften, die außerhalb des Saargebiet» erscheinen, kann verboten werden.
Bei einem Vergehen gegen diese Vorschriften können saarländische Druckschriften bis zu einem MoNat verboten werden. Wer eine verbotene
der
amm»
Druckschrift herausgibt, verlegt, druckt oder verbreitet wird nach Maßgabe des § 18 ' Pressegesetzes bestraft. Oeffentliche Versa langen, welche offenbar zum Zwecke haben, die durch den Friedensvertrag geschaffene Ordnung zu beeinträchtigen, können verboten oder aufgelöst werden. Dasselbe gilt von Einrichtungen, die einen derartigen Zweck haben.
London wünsch! Beschleunigung.
Poincarè nimmt sich Zeit.
Paris, 23. Juni. Der englische Botschaft« Lord Grewe hatte gestern Nachmittag eine Unterredung mit Poincars gehabt. Nach dem „Echo de Pari»' hat der englische Botschafter der französischen Regierung eint Mitteilung übermittelt, über deren Einzelheiten noch keinerlei Auskunft gegeben werde. Er scheint aber, daß man in London autzerorsentlich wünsche, daß die Verhandlungen in der Neparationsfrage beschleunigt würden. Das Blatt fügt hinzu, er sei klar, daß vor bei Bildung des belg. Ministeriums keine Antwort aufden letzt" britischen Fragebogen von der französischen Regierung gegeben werden könne. Die Antwort unter den augenblicklichen Umständen beschleunigen, ohne da» Ende der belgischen Kabinettskrise abzuwarten, setze die französische Regierung der Gefahr aus, nicht mehr in engem Einvernehmen mit der belgischen Regierung zu handeln.
Die Brüsseler Minißer Krisis.
Paris, 23. Juni. Der Brüsseler Berichterstatter des „Petit Parisien" meldet: Die Atmosphäre bleibe für Theunis günstig. Es sei wahrscheinlich, daß er die Bildung der Regierung übernehmen und bald dem König die Liste
setzungen. So werde der Kriegsminister Devese durch den liberalen Abgeordneten von Antwerpen Pecher ersetzt werden.Das Blatt glaubt, daß Theunis sich heute oder morgen entscheiden werde. — Der Brüsseler Korrespondent des „Matin" ist jedoch der Ansicht, daß die Frage erst am Montag oder Dienstag der kommenden Woche geklärt werden könne. In der Frage der flämischen Universität soll man nach dem „Petit Parisien" eine Kompromißformel gefunden haben. Nach dem „Matin" wird, wie man erklärt, die Außenpolitik die gleiche bleiben, welches Ministerium auch Theunis bilden werde. Nach diesem Blatte würde das neue Ministerium überhaupt keine Veränderung gegenüber dem abgegangenen erfahren.
sowjet-Rußland gegen die Schweiz.
Moskau, 2t. Juni. Much-che Telcgraphenagcnt.l Der Rat der Volkskommissare hat im Zusammenhang mit dem nach der Ermordung Wmowski» eiitftaitbexen Gegensatz beschlossen, üoer die Schweiz den wirtschaftlichen Boykott zu verhängen. Schweizer Bürgern, die nicht den werktätigen Klassen angehören, soll die Einreise in die Sowjetrepubliken verweigert werden. Das Volkskommissariat für den Aiißcnbandel wurde angewiesen, Handelsbeziehungen mit Schweizer Bürgern nicht anzuknüpfen und die mit Schwerer Firmen getroffenen Abmachungen nicht zu bestätigen. Die in der Schweiz befindlichen Vertreter russicher Handelsfirmen sollen avberufcn und alle geschäftlichen Verhandlungen russischer Firmen mit schweizerischen abgebrochen werden. Schließlich sollen keine Verhandlungen über Konzessionen mit Schweizer Firmen oder Personen schweizerischer Sraalsa genörigkeit stattfinden. Die ukrainische uno georgische Regierung werden fidj' vermutlich dem über die Schweiz verhängten Wirt- ichastLboykott anschließen.
Der Boylottbes >!uß ist dem Präüdium de» Allrussischen Zentraiexttulrvkomitees zur Bestätigung vorgelegt woroen. Es wird damit gerechnet, Lay sich die Regierungen der Ukraine und Georgiens dem russischen Boykdttbeschluß anschließen werden. Las Hauptaus- leUungSkomitee der MvSkaucr Landwirtschaflsaus- tcllung hat bereits aus eigener Initiative beschlösse« Schweizer Firmen zur Moskauer Ausstellung mch» zuzulaffeu.
Die Frage der wertbeständigen Löhne.
Gestern hatten dem „Vorwärts" zufolge die Spitzen-, verbände der Freien, Christlichen undH c ^-Lunckerschen Gcwcrlschafteii an Hand der vorlicgcnden Pläne eine gemeinsame Aussprache über oeu Weg zur Schaffung werlbeiläiidiger Löhne uao Gehälter. ES ergab sich Einigkeit auch über die taktische Behandlung der Frag« in der Zentralarbcitsgemeins.eaft.
Infolge der neuen Devijenvecordnung Iommi der seither an dieser Stelle veröffentlicht« 10 Uhr-Dollarkurs in Wegfall. da Devise^ nur noch im amtlichen Verkehr, d. h. mittags zup Notiz gelangen