Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn, und Feiertage. / Fernsprech-Anschluß Nr. 1237.
Lttugsvreis: Monatl.Mk.3S00.— ohne TrLgerlobn: Einzelnummer Mk. 1S0.—.Samstags 180.— Lnreigenvreiie: Die 28 nun breite Zeile Mk. 160.—; Finanz inserate 3RL 300.— x«klame (68 mm breit) Mk. 400.—. Inserate, auch laufende, werden nur zum jeweiligen lagerpreise berechnet. — Offertengebühr Mk. 100.—. — Geschäftsstelle: Hammerftrahe 9.
Erfüllungsort und GeriLtskaud für beide Teile Hanau a. Main. Für Platzvorschrift und ErsLeinungstag« der Anreigen wird keine TewLtr geleistet. — 3m Falle höherer Gewalt, Streik usw., hat der Derieber keinen Ansvruch auf Lieferung odet Nachlieferung oder auf Rückzahlung der Berugrvreiies
E3
Nr. 108 Mittwoch den 9. Mai 1923
. — Ml ■■■ ■■■■■»■■■■■■■■■■■■■■■■■■■«■■■■
Das SAMMeil mn Werden.
18 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe für Krupp ».Bohlen. — 10—20 jährige Gefängnisstrafen für die übrigen Direktoren
In dem idyllisch an der Ruhr gelegenen Städtchen Werden hat gestern abend ein französisches Kriegsgericht ein Urteil gefällt, bas in der Geschichte weiterleben wird als Hohn ms die einfachste Gerechtigkeit, das den Völkern, die noch zu gedankenträge sind, sich mit den Leiden Deutschlands zu beschäftigen, wie der Veckmf einer Posaune ins Ohr gellen muß. Krupp v. Bohlen und seine Direktoren sind v 10 bis 20jährigen Gefängnisstrafen und zu je 100 Millionen Mark Geldstrafen verurteilt Dorben! Weshalb? Weil sie eines Komplottes ^en die Sicherheit der Besatzungstruppen und der Störung der öffentlichen Sicherheit für schuldig beftncksen worden sind. Es ist nicht nötig, im einzelnen auf den Inhalt der Anklagen und der Beweisaufnahme einzugehen, denn er ist M den Verteidigern in trefflicher Weise be- seuchtet worden. Nicht der Schatten eines 8em'eifes ist dafür beigebracht, daß in den Kruppschen Werken so etwas wie eine Ärschnvörung bestanden habe, um den fremden Eindringlingen gewaltsamen Widerstand ent- zegenzusetzen. 2llle Vorgänge haben sich in wöem Licht des Tages abgespielt; sie weichen «in denen, die in andern Werken zu beobachten waren, nur durch ihren unglückseligen Abschluß 16. Wenn nicht die Maschinengewehre in verhängnisvolle Tätigkeit getreten wären, hätte wahrscheinlich nach den Vorgängen bei Krupp lein gallischer Hahn gekräht. Die Aussage fran- Mcher Soldaten, daß das drohende Verhalten ha DienLL. Las Eingreifen der Gewehre not- waüsig genta»,.—---------------, durchaus glaubwürdigen, in sich wahren An- Oèn deutscher Zeugen. Die Franzosen krauchen in diesem Fall nicht einmal bewußt die Unwahrheit gesagt zu haben, denn welchen drohenden Eindruck eine aufgeregte Menge machen kann, auch wenn sie von keinen An- grisssgelüsten beseelt ist, kann nur der ermessen, ter solchen Szenen beigewohnt hat. Daß die Menge von den Angeklagten irgendwie zu ®e= Alttaten aufgereizt worden sei, ist in keiner Weise bewiesen, die Angeklagten müßten auch, Db gesagt, unglaubliche Esel sein, wenn sie ein wes Spiel getrieben hätten. Es bleibt dennoch
Taffache bestehen, daß die Angeklagten Mts weiter getan haben als viele andere Kutsche in ähnlicher Lage vorher getan haben, ^rhalb ein Urteil, bei dessen Anhören man Mn Augenblick wirklich an der ganzen Menschheit verzweifeln möchte.
Ein Schreckensurteil im wahrsten Sinne des Wortes! Ein französisches Kriegsgericht hat sich W gescheut über Recht und Gerechtigkeit hin- Agzuschreiten und den Blutopfern, die am ^mstag vor Ostern gefallen sind, schmählich Agewaltigte Justizcwftr hinzuzufügen. Ein Mrei Ler Entrüstung und tiefsten Empörung dies schreiende Unrecht geht durch das ge» We deutsche Volk. Wir rechnen es dem Träger Namens Krupp zur Ehre an, daß er die Mhr nicht gescheut hat, sondern mutig vor 55 französische Gericht hingetreten ist, um die und das Recht seines Namens, seines Se« »Ms und seiner Arbeiterschaft zu verfechten. Ar ftanzöüsche Schandurteil kann auf diese nicht den geringsten Fleck werfen. Wir weiterkämpfen mit der festen Ent- Menheit, auch diesen Opfern, die für die ätsche Sache leiden müssen, volle Sühne zu ^«Haffen.
Das Artest.
, DerdeN, 8. Mai. Nach mehr als zwei- Wöiger Beratung wurde gegen 6 Uhr im glupp-Prozeß das Urteil gefällt. Es erhielten: von Bohlen und Halbach 15 Jahre Ge- Mnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe. Sektor Bruhn 10 Jahre Gefängnis und 100 Mionen Mark Geldstrafe, Direktor Hartwig <. ^ahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Strafe. Direktor Oesterlen 15 Jahre Gefäng- L5 und 100 Millionen Mark Geldstrafe. Dirck- J Schäfer 20 Jahre Gefängnis und 100 Ulil-
Mark Geldstrafe, Direktor Dauer 20 Gefängnis und 100 Millionen Mark Austrafe, Direktor Schraepler 20 Jahre Ge- »Mis und 100 Millionen Mark Geldstrafe. >,Wor Kuntz 20 Jahre Gefängnis und 100 Mionen Mark Geldstrafe, Betriebsführer s°t5 10 Jahre Gefängnis und 50 Millionen
Geldstrafe. Belriebsraismilglied Müller 1{onate Gefäaani». Von den 23 Schuldfragen
gegen die
ertöten
tenenen
wurden 21 mit 3a beantwortet. Die Angeklagten sind sowohl eines Komplotts als auch der Störung der öffentflichen Ordnung für schuldig befunden worden. Die Verurteilung erfolgte bei allen einstimmig mit Ausruchme von Krupp und Direktor Bruhn. die mit drei gegen zwei Stimmen verurteilt wurden. Müller wurde von der Anklage des Komplotts mit drei gegen zwei Stimmen freigesprochen und nur wegen Störung der offentlic^v Ordnung verurteilt. Die Menge nahm das Urteil mit eisigem Schweigen auf.
Gleich nach Beendigung des Prozeßes wurde den Angeklagten, die bei der Urteilsverkündi- guna nicht im Saale anwesend waren, durch die Verteidigung das Urteil zur Kenntnis gebracht. Sie alle haben es, wie wir hören, mit derselben Ruhe und Würde entgegengenommen, die sie bis zur letzten Minute bei den Verhandlungen gezeigt hatkn. Seitens der Verteidigung wird gegen das Urteil Revision angemeldet werden, die wahrscheinlich am 18. Mai vor dem Kriegsgericht in Düsseldorf verhandelt wird.
Die Schlutzplädvyers.
Wie wir bereits in einem großen Test unserer gestrigen Auflage melden konnten, lauteten die Strafanträge des französischen Staatsanwalts wie folgt: Krupp von Bohlen und Halbach 15 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, die Direktoren Bruhn, Hart-
Kuntz und Schraepler je 20 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, gegen Groß 10 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe. Die Bemessung der Strafe gegen Müller überließ er dem Gerichtshof. — Der Staatsanwalt erblickte in den Ereignissen des 17. und des 31. März den Beweis für das Bestehen eines verabredeten geheimen Komplotts und von Machenschaften gegen die Sicherheit der Besatzungstruppen. Am 31. März sei außerdem eine Störung der öffentlichen Ordnung erfolgt. Alle Ereignisse des 31. März hätten sich nach einem vorher genau vorbereiteten Plan abgespielt. Der ganze Aufmarsch der Arbeiterschaft beweise eine Art Mobilisation, die von dem Oberwart in der genannten Polizei organisiert worden sei. Für alle diese Dinge sei das Direktorium und sein wahrer Präsident, Krupp von Bohlen und Halbach verantwortlich. Bezeichnend für die Tatsache, daß sich alles nach einem festen Plan abgespielt hat, sei das Abwerfen von Flugblättern, die zweifellos im Propagandabüro der Kruppwerke gedruckt worden feien. Die Direktoren feien intelligente Leute und hätten ge= wußt, was hätte geschehen müssen, wenn die Maße der Arbeiter auf die Straße geschickt würde. Zu den einzelnen Angeklagten übergehend, hielt der Staatsanwalt es durch die Aussagen der französischen Soldaten für erwiesen, daß das Mitglied des Betriebsrats Müller um den bestehenden Plan gewußt habe, und danach habe er gehandelt. Auch stehe fest, daß er die Menge aufgereizt habe. Auch Groß habe von den Plänen vorher Kenntnis gehabt. Schraepler und Kuntz hätten den Befehl zum Heulen der Sirenen gegeben, aber in wessen Auftrag? In dem der verantwortlichen Direktoren und ihres Hauptes, Krupp. An ihrer Hand klebe das Blut der toten Arbeiter und das Blut der mißhandelten französischen Soldaten.
Als ersterVerteidiger führte Rechtsanwalt Dr. Wolff- Berlin in französischer Sprache aus: Weder habe die Werkleitung ein Interesse daran gehabt, einen Zwischenfall hervorzu rufen und ihre Arbeiter in die französischen Kugeln zu jagen, noch würde die politisch und sozial unabhängige Belegschaft einer solchen Aufforderung Folge geleistet haben. Werkleitung und Betriebsausschuß seien sich darüber einig gewesen, trotz der Besetzung den Betrieb so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Der Befehl zum Ziehen der Sirenen sei erst gegeben worden, nachdem der Betriebsausschuß die Verantwortung dafür übernommen hatte, daß die französischen Soldaten nicht belästigt würden. Die Mitglieder der Direktion hätten keinen Anlaß gehabt, einzuschreiten, zumal die Haltung der Menge durchaus friedlich gewesen sei. Ueb-
rigens sei Krupp von Bohlen und Halbach nur Vorsitzender des Aufsichtsrats, also nicht des Verwaltungsrats, wie ihn das französische Recht kenne. Die Tragik der Geschehnisse vom 31. März liege darin, daß der Dolmetscher die Worte Müllers falsch verstanden und falsch an den Leutnant weitergegeben habe. Dr. Wolff plädierte für die Freisprechung aller Angeklagten.
In der Nachmittagssitzung sprach zunächst der Genfer Rechtsanwalt Professor M o r i a u d. Er erklärt, daß er ein unbedingtes Vertrauen in das Gerechtigkeitsgefühl der französischen Offiziere setze; er habe nur aus diesem Grunde die Verteidigung der Firma Krupp übernommen. Er müsse aber auch betonen, daß die Firma Krupp durch die Berufung eines Verteidigers, dessen große Sympathie für Frankreich bekannt sei, den Willen bekundet habe, daß ihre Verteidigung wirkl' ohne Haß und Leidenschaft geführt werde, im Dienste der Wahrheit. Die Firma Krupp möchte alles vermeiden, was die VerhaiÄlungen in eine Polemik gegen eine Politik umwandeln konnte, deren Diskussion in diesem Augenblick unzuträglich wäre. Sie möchte ebenso wenig gegen diejenigen auftreten, denen ein Teil der Verantwortung an den Ereignissen des 21. März zufällt. Es sei übrigens eine grobe Täuschung, wenn man gegen die Firma Krupp einen politischen Tendenzprozeß führen wollte. Bei Krupp kenne man nur Arbeit und den Willen zurArbeit. Auch die Kundgebung vom 31. März könne man nur verstehen, wenn man auf die Wochen zurückblicke, die seit der Besetzung des Ruhrgebiets vergangen sind. Die Arbeiter im ganzen Gebiet waren entschlossen, unter den Augen der französischen Soldaten nicht zu arbeiten. Die fried-
nden, aber niemals hat die Militärbehörde Einspruch erhoben oder gar die Direktoren oder die Arbeiter gleichzeitig verhaftet. Der Verteidiger stellte sodann die Aussagen der Belastungszeugen denen der Entlastungszeugen gegenüber, um darzutun, daß die Arbester keine aggressiven Absichten hatten, sonst hätte der Betriebsrat nicht zwei Stunden mit dem französischen Offizier parlamentiert. Unter diesen Umständen sei es ganz unzulässig, eine Anklage auf Störung deröffentlichenOrdnungodergar auf eine Verschwörung der Direktoren gegen die Sicherheit der Besatzungstruppen zu konstruieren. Der Verteidiger weist dann auf die besondere Stellung des Herrn Krupp von Bohlen im Kruppschen Unternehmen hin. Er habe nichts mit der Ausführung der Direktionsbeschlüsse zu'tun und stehe dem ganzen Tatbestand fern.
„Die Freisprechung," so schloß der Verteidiger, „i st unvermeidlich; die Vernunft will sie, die Gerechtigkeit verlangt sie. Französische Offiziere können ihre Ohren weder der Stimme der Vernunft noch der Stimme der Gerechttgkeit verschließen. Ich habe das unerschütterliche Vertrauen, daß die französischen Richter die Gerechtigkeit über alles stellen, daß keine andere Macht sie beherrschen kann noch darf. Ihr gerechtes Urteil wird der Achtung begegnen, auf die sie berechtigten Anspruch haben."
Der Vertreter der Anklage erwiderte dem Verteidiger Dr. Wolff. Er be- ftreitet, daß der Aufsichtsrat bei Krupp ft auf eine administrative Kontrolle beschränke unb verwahrt sich gegen den Hinweis auf das Urteil, das vorigen Dienstag in Hattingen gefällt wurde. Auf der Heinrichshütte waren die französischen Soldaten nicht bedroht worden. Die Direktoren hätten sich sofort selbst zur Verfügung gestellt. Der Redner nimmt das Wort des Verteidigers auf, wonach es infolge des guten Einvernehmens bei Krupp selbst in den Jahren seit der Revolution keinen Sirrik gegeben habe; das beweise nur, daß bei Krupp die Arbeiter sich in Harmonie mit der Direktion' befänden unb deren Pläne ausführen. Das dürsten die Richter als Franzosen nicht Der» gessen.
Berliner Preffesiimmen.
Die „Voss. Z t g." nennt das Urteil von Werden das nackte Bekenntnis zum Terror und fragt: Wo nimmt das französische Kriegsgericht die Befugnis her, über Deutsche, über Zivilisten auf deutschem Boden zu urteilen? Aus dem Kriegsrecht? Es ist ja kein Krieg. Aus dem Völkerrecht? Das weiß nichts davon.
Der »V o r w ä yt s" liebt in dem Urteil
einen neuen Beweis für die Taktik der Franzosen, die Arbeiter von den Interessen der übrigen Vo lk sschichten zu trennen, sie milder zu behandeln und sich dadurch den Anschein größerer Arbeiterfreundlichkeit zu geben, unb gibt den Franzosen darauf folgende Antwort: Was die sozialdemokratischen Arbeiter des Ruhrreviers sonst auch mit den Vertretern des Kapitals auszufechten haben mögen, in ihrer Ablehnung der französischen Gewaltpolitik und in ihrem Willen, ihr passiven Widerstand zu leisten, sind sie sich völlig einig. Der Spruch des Kriegsgerichts wird deshalb in ihren Reihen nur Grauen und Empörung auslösen. Er wird sie nur in ihrem Willen bestärken, bet französischen Gewalt das Recht entgegen- zusetzen, das von den französischen Kriegsrichtern aufs neue so schmählich verletzt wurde.
Die „Rote Fahne" urteilt: Poincarè braucht diese ungeheuerlich klingende Strafen, um in Frankreich selbst seine Schuld an bene Essener Arbeitermord zu verdecken. Im Verlaufe des Prozesses hat sich nichts ergeben, was den Waffengebrauch am Ostersamstag hätte rechtfertigen können. Poincars wird durch das Urteil das fransn fistle Proletariat aber erst recht nicht täuschen können.
Eine amtliche deutsche Erklärung.
Berlin, 8. Mai. (Amtlich.) Ein französische» Kriegsgericht verurteilte heute nachmittag in Werden (Ruhr), wo es nach Recht und Friedens« vertrag nichts zu suchen hat, den Chef der Firma Krupp, Krupp von Boblen-Halbach zu 15 Jahren Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, acht leitend« Beamte der Kruppwerke zu Gefängnis'trafen zwischen 20 und 10 Jahren und je 100 Millionen Mark Geldstrafe und ein Betriebsratsmitglied zu sechs Monaten
3n unerhörter " M Rollen haben Verbrecher über ibre en Opfer zu Gettcht gesellen und ein Urteil ge, sprachen, das die erste Untat durch eine zweite verdecken soll. Das Gettcht, das kein Gettcht ist, weil er keine Spur »on Recht hat, aus deutschem Boden Recht zu sprechen, fällte ein Urteil, das kein Urteil ist, sondern eine reine Gewalttat. Nicht die Mörder der 14 deutschen Arbeiter, die am Karsamstag dem französischen Militarismus zum Opfer fielen, hat die fran.
zösische Militärjustiz verurteilt, sondern 10 ehrenhafte, vaterlandsliebend« deutsche Bürger, Männer, die nicht einmal an der friedlichen Demonstration der Krupvardeiter gegen den militärischen Raubüberfall auf ihre Arbeitsstätten beteiligt waren, wurden mit maßlosen Geldstrafen belegt. Mit einem Schrei bei Entsetzens wird dieses Cchreckensutteil in Deutschland ausgenommen. Mit einem Schrei der Empörung muß es in der ganzen Welt, wo nicht das Erfühl für Menschlichkeit ausgestorben ist, zurückgewiesen werden. Nicht dar Recht finden galt es hier für das französisch« Militärgericht, sondern sich in den Dienst machthungriger Eewaltpolitiler stellen. Die französische Justiz hat sich damit unoerhüllt zur Dirne der französischen Militarismus erniedrigt. Die Richter verurteilten sich selbst. Niemand wird ihnen den Platz an dem Pranger neiden, auf den sie sich selbst gestellt haben. Das Ruhrgebiet und dar Rheinland werden — der find wir gewiß — auch diesem beispiellosen Terror ihrer Peiniger nicht erliegen, sondern in gleicher Treue und Opferwilligkeit, die bisher alle Schichten der Beoölkerung an den Tag gelegt haben, ausharren, bis Recht wieder Recht
worden ist.
Ein Telegramm des Reichs- Präsidenten.
Berlin, 8. Mai. Der Reichspräsident an dos Direktorium und den Betriebsrat
S«.
der
Kruppwerke in Essen folgender Telegramm ge- richtet:
„Aufs tiefste empört erhalte ich die Nachricht von dem Macht sprach der französischen Militarismus, der den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Mitglieder des Direktoriums wie des Betriebsrates bet Kruppwerke zu unerhört schweren Freiheitsstrafen verurteilt hat. DieserjederMenfch. lichkeit Hohn sprechende Gewaltakt wird überall, wo noch Gefühl für Recht und Gerechtigkeit besteht, mit Entrüstung und Verachtung ausgenommen werde, und in der Geschichte der Völker als eines ds häßlichen Beispiele rohester Unterdrückung bet Rechts durch brutale Gewalt weiterleben."
Dollar (10 llür oorA.) 37500