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Sir. 106 Montag den 7. Mat 1923
Sie ftoniiiWt
Ablehnung der
Die französisch-belgische Antwortnote ist
den deutschen Geschäfsträgern in Paris und Brüssel überreicht worden. Sie enthält die glatte Ablehnung der deutschen Vorschläge. Hatte man gestern noch angenommen, daß auf Wunsch der englischen Regierung vor Absendung dieser Note eventuell eine Dis- Won unter den übrigen Alliierten statt- finden werde, so ist man durch die nunmehr tifolgte Ueberreichung der Note einer anderen belehrt worden. Die französische Negierung hat jede Diskussion der mit Belgien vereinbarten Antwort an Deutschland abgelehnt und zwar ist dies nach Mit. teilungen der offiziösen Blätter mit der Begründung geschehen, die deutsche Note er. fordere eine prompte und unzweideutige Antwort; Frankreich könne sich unter diesen Umständen nicht auf zeitraubende und in ihrem Ausgang zweifelhafte Verhandlungen mit den Alliierten einlassen, zumal da die deutsche Note eine Replik auf die „unverschämte Forderung" der Räumung des Ruhrgebiets und auf die Ankündigung der Fortsetzung der passiven Widerstandes erforderlich mache, die nur von den Besatzungsmächten selbst gegeben werden könne. Als einzige Konzession hat man den verbündeten Regierungen die vorherige Ve- knntgabe der französischen Note zugestanden Md hte Uebermittlung an die deutsche Adresse um 24 Stunden hinausgeschoven, Mit, wie es in den Kommentaren der Pariser Blätter heißt, London und Rom genügend Zeit hätten, sich ein Urteil darüber M bilden und sich ihr, wenn man dort einmal so großen Wert auf eine gemeinsame Aktion lege, anzuschließen. Die Bekanntgabe der Note an die Alliierten ist am Samstag «folgt, die Uebergabe an die deutschen Berater am gestrigen Sonntag. Um jeden Versuch, auf dem Wege eines Meinungsaus- ^ufches die französische Regierung zu einer Aenderung ihrer Haltung zu bewegen, von vornherein als aussichtslos zu kennzeichnen, bat Herr Poincarä zu gleicher Zeit mit der Übergabe der Note an die diplomatischen Vertreter die Verbündeten Regierungen wissen lassen, daß die französische Regierung überreichten Text als endgültig und ^abänderlich ansehe und keinerlei Modi- mtion mehr zulassen werde.
Unter diesen Umständen ist der indirekte zu Verhandlungen so gut wie abgeschnitten Sage hat sich damit aufs neue ner= Wärst. Wäre es England mit den anderen Mtèntemächten gelungen, die französische Ant- "ort abzufangen, bevor sie erteilt war und eine Einsame Aktion der Entente zustande zu ^gen, so hätte sich die deutsche Regierung auf Zo Diskussion einlassen können. Wie die Dinge M liegen, schieben sich die französischen Bergungen ganz von selbst an die Stelle der Mandlungsgrundlage, die die deutsche Note sollte. Es ist für uns eine absolute ^lbstverständlichkeit, daß über Forderungen, Je sie die französisch-belgische Antwort ent- 2 nicht diskutiert werden kann. Und es ist Zvi auch garnicht daran zu zweifeln, daß das Mnett Dr. Cuno etwaigen Erörterungen 3‘ den geringsten Spielraum nach dieser lassen wird. Da man aber versuchen wird, gerade hier mit dem W einzusetzen, so werden wir uns für die Zeit auf verschärften Widerstand rüsten Das deutsche Volk wird zu beweisen Ä daß die allgemeine Stimmung, die vor °^e herrschte, auch jetzt noch aufrecht er* bleibt: Bereitschaft zu wirtschaftlicher lih '^rung, aber unbedingte Ablehnung jeden Zugeständnisses, das unsere poli- S und wirtschaftliche Freiheit an Rhein und für immer vernichtet.
Der Wortlaut der Note.
li^Mis. 6. Mai. Die Havasagentur veröffent- Text der französischen Antwort auf die kW Note, die um 7 Uhr abends in der beut* Tril^°b1chaft übereicht wurde. Sie ist an den ^buftsträger, Botschaftsrat von Hösch, ge* und lautet;
Mottnote.
Vorschläge
Ich habe die Ehre, Ihnen den Empfang des
Briefes vom 2, Mai zu bestätigen und im Namen der französischen Regierung folgende Antwort zu erteilen:
Die belgische und die französische Regierung können eine große Anzahl der von der deutschen Regierung gemachten Erklärungen nicht durchgehen lassen, ohne ihnen zu widersprechen. Einerseits ist es nicht richtig, daß irgendeine der von Frankreich und Belgien ergriffenen Maßnahmen in Ver- kennung des Friedensvertrages von Versailles erfolgt ist; andererseits stehen die heute von Deutschland formulierten Vorschläge in mehreren Punkten im Widerspruch mit diesem Vertrag. Der Vertrag von Versailles hat die Bedingungen bestimmt, unter denen die Schulden Deutschlands zuerst festgesetzt und dann gezahlt werden sollen. Die Fesffetzung ist Ende April 1921 erfolgt. Die Zahlungsbedingungenen sind am 3. Mai 1921 festgesetzt worden. Deutschland hat formell an diesem Tage die Fesffetzung und die Modalitäten angenommen. Inzwischen hat es die Verpflichtungen, die es übernommen hat, nicht gehalten. Ein zeitweiliges Moratorium ist ihm bewilligt worden, es hat aber nicht einmal feine herabgesetzten Verpflichtungen erfüllt. Infolge dieser Feststellung und in Ausführung des Vertrags haben Frankreich und Belgien Pfänder genommen. Entgegen der Behauptung der deutschen Regierung ist diese Pfand- nahme ohne die gering ste Gewalt Belgiens und Frankreichs erfolgt, (!) und wenn es nur von diesen beiden MMWMWWMMWMMW^M^M sofort tm Ruhrgebiet eine Zusammenarbeit zwischen den deutschen Industriellen, Ingenieuren und Arbeitern und den französischen Industriellen, Ingenieuren und Arbeitern ermöglicht. Die Befehle, die von Berlin gekommen sind, haben allein diese Zusammenarbeit verhindert. Die deutsche Regierung behauptet, daß die Bevölkerung mit passivem Widerstand auf die Besetzung des Ruhrgebiets geantwortet habe. Nichts ist weniger richtig. Es ist nicht die Bevölkerung, sondern die deutsche Regierung, die den Widerstand gewollt und organisiert hat. Die deutsche Negierung erkennt diese Implicite übrigens selbst an, denn sie erklärt heute, daß dieser Widerstand erst nach einem Uebereinkommen über die jetzigen Vorschläge ein Ende finden werde. Wenn der Widerstand von ihr nicht organisiert ist, wie würde also die deutsche Re- gierung Herr sein, ihn abzukürzen oder zu verlängern? Dieser Widerstand ist aber nicht passiv, sondern aktiv. Während der Friedensvertrag von Versailles formell bestimmt, daß Deutschland nicht das Recht hat, eine Sanktion, wenn sie nach Fesfftellung einer Verfehlung durch die Reparationskommission erfolgt, als einen Akt der Feindseligkeit anzusehen. Die deutsche Regierung hat nicht nur Streiks von Beamten provoziert, sondern einen allgemeinen systematischen Konflikt, Angriffe, Sabotage und Vergehen gegen das gemeine Recht.
Die belgische und die französische Regierung können keinen deutschen Vorschlag in Berücksichtigung ziehen, so lange dieser Widerstand fortgesetzt wird.
Sie wollen nicht, daß das Leben ihrer Offiziere, ihrer Soldaten, ihrer Ingenieure, ihrer Zollbeamten und ihrer Eisenbahnbeamten Attentaten ausgesetzt sei, während man die zu regelnden Fragen prüft. Sie wollen ferner nicht, daß die normalen Funktionen der militärischen Kontrollkommission gestört werden und daß die Entwaffnung Deutschlands durch die einzige Tatsache kompromittiert werde, daß das unbezahlte Frankreich und Belgien Pfänder genommen hätten, wozu sie ein Recht besitzen. Die französische und belgische Regierung müßten hinzufügen, daß
die jetzigen Vorschläge Deutschlands in mehrerer Hinsicht vollkommen unannehmbar
seien. In erster Linie stellten die tatsächlichen Ziffern nur ein Viertel der Summe dar, die die Reparationskommission festgesetzt habe und die von Deutschland als der Betrag seiner Schuld gegenüber den Alliierten anerkannt worden sei. Frankreich und Belgien hätten wiederholt erklärt, und sie seien verpflichtet, dies hier nochmals zu sagen, daß sie die Herabsetzung ihrer eigenen Forderungen nicht annehmen könnten, und daß, wenn sie bereit feien, einen Teil mit den alliierten Schul
den zu kompensieren, sie in die materielle Notwendigkeit versetzt seien, den Restbetrag zu empfangen, um die.schrecklichen Verwüstungen zu beseitigen, die der deutsche Einfall verursacht hat. Frankreich habe bis zum Augenblick 100 Milliarden Francs für das Konto Deutschlands vorgeschossen, Belgien 15 Milliarden belgische Francs. Äußer den Pensionslasten müßten sie noch die Hälfte ihrer Schäden reparieren. Das wirtschaftliche Interesse Frankreichs, das wirtschaftliche Interesse der gesamten Welt, die Gerechtigkeit selbst machten es erforderlich, daß die aeschädiaten Länder nicht mehr dazu verurteilt seien, sich zu ruinieren und die Wiederaufrich-- tung ihrer Schuldner zu begünstigen. Sowohl Frankreich als" auch Belgien, ein Opfer der zynischsten Verletzung der Verträge, würden die angebotenen Summen bis jetzt nicht gestatten, ihre verwüsteten Gebiete wieder aufzurichten. Also während die von den deutschen Heeren während vier Jahren besetzten Gebiete bis ins Unendliche verwüstet blieben, würde Deutschland fortfahren, beliebig im Ruhrgebiet und anderwärts neue Fabriken, Hochöfen, Häuser- gruppen, Wege und Eisenbahnen zu bauen.
Diese Ungerechtigkeit sei Belgien und Frankreich entschlossen, nicht zu dulden.
Das Angebot von 3 0 Milliarden, das die deutsche Regierung gemacht habe, enthalte übrigens, nach einem von der deutschen Regierung selbst gebrauchten Ausdruck, eine gewisse Elastizität, dessen Willkür und Gefahr man nicht nötig habe, aufzuzeigen. Die Zahlen, die man angegeben habe, würden nach der deutschen Regierung ein Maximum bilden und es werde Deutschland leicht sein, sie wieder zur Diskussion zu stellen, bevor sie Wirklichkeit geworden seien. Genuß beyaiivle oje deutsche Regierung, daß es im Augenblick nicht möglich sei, die festen und endgültigen Ziffern der Zahlungsfähigkeit Deutschlands zu bestimmen. Als die alliierten Regierungen den Londoner Zahlungsplan ausgestellt hätten, hätten sie Rücksicht genommen auf das, was diese Bemerkung Gerechtes in sich schließe, und sie hätten die Zahlung von annähernd Zweidrittel der deutschen Schuld aus eine unbestimmte Zeit verschoben, die durch den Wohlstand Deutschlands allein hätte festgesetzt werden sollen. Seitdem habe die deutsche Regierung nicht aufgehört, gegen diese Unbestimmtheit eines Teiles der Schuld zu protestieren. Sie habe wiederholt gesagt, wenn sie behindert sei ihre Verpflichtungen zu erfüllen, geschehe das, weil sie deren endgültige Ziffern nicht kenne. Heute setze sie sie um mehr als Dreifünftel des festen Teiles ihrer Schuld herab, sie reduziere den unbe immten Teil um mehr als Siebenachtel, aber sie behalte die Unbestimmtheit bei.
Könnten die Alliierten irgend einen Grund haben anzunehmen, daß Deutschland nicht bald wieder auf seine ursprüngliche Begründung zurückkommen und erklären werde, daß nur der feststehende Teil von Deutschland bezahlt werden könne unter dem Vorwand, daß es den Gesamtbetrag ferner Verpflichtungen nicht kenne? Tatsächlich handele es sich bei den deutschen Vorschlägen nur um eine nominelle und scheinbare Summe von 30 Milliarden Goldmark. Der tatsächliche Betrag rechne erst vom 1. 7. 1927 und für eine Summe von nur 20 Milliarden. Deutschland verlange also ein vollkommenes Moratorium von 4/5 Jahren, gerechnet vom 1. 1. 1923, dem Tag", an dem der Londoner Zahlungsplan von der Reparationskommission wieder in Kraft gesetzt worden sei. Die Summe von 20 Milliarden sei übrigens beträchtlich herabzusetzen, weil bis zum 1. 7. 1927 die Zinsen von dem Ertrag der Anleihe genommen werden müßten. Wenn man einen Diskont von 6 Prozent rechne, würde der augenblickliche Wert der 20 Milliarden also auf 15 Milliarden 820 Millionen herabsinken. Diese ungenauen Vorschläge seien übrigens von Vorbehalten begleitet, die gestatten würden, in einigen Monaten alles wieder in Frage zu stellen. Die deutsche Regierung garantiere nicht einmal, daß die 20 Milliarden oder die geringere Summe, die sie ins Auge fasse, tatsächlich an dem genannten Datum bezahlt würden. Sie sehe ganz im Gegenteil voraus, daß, wenn die 20 Milliarden nicht durch Anleihen gedeckt werden, der nichtbezahlte Teil nur den zum Spott herausfordernden Zinssatz (déresoire) von 5 Prozent einbringen soll und eine zu amortisierende 2ln* nuität bilden werde. Noch weniger Garantien biete sie für die beiden Ergänzungsbeträge von je 5 Milliarden, die im Grundsätze am 1. Juli 1929 bezw. am 1. Juli 1931 bezahlt werden
sollen. Die deuffche Regierung erklärt, eine internationale Kommission solle darüber entscheiden, ob diese beiden Abschnitte ausgegeben werden sollen und desgleichen, ob die Zinsen am 1. Juli 1923 bezahlt werden sollen ober nicht.
Derartige Unsicherheiten machten jede ernste Schätzung des Wertes des Angebotes unmöglich.
Ueberdies hätten die französische und die belgische Regierung auf der Pariser Konferenz im gegenseitigen Einvernehmen den Gedanke» ausgeschaltet, daß etwa die Reparattonskom- mission ihrer Kompetenz enttleidet und durch internationale Kommissionen, internationale Ausschüsse von Geschäftsleuten, Schiedsgerichte ersetzt würde. Im Vertrag von Versailles habe Deuffchland sich feierlich verpflichtet, die Repa- rationskommission als Richter über den teil« weilen Erlaß der Schulden und den Aufschub von Zahlungen anzuerkennen, und es sei bestimmt worden, daß kein Erlaß anders als durch einstimmiges Einvernehmen der Gläubigermächte gewährt werden könne. Frankreich und Belgien könnten sich nicht bereit erklären, die durch den Vertrag von Versailles ihnen geböte- nen Garantten preiszugeben.
Die deutsche Regierung erklärte sich bereit, die Sicherheiten
für die Barleistungen und Eachlieferungen zu biete«, die sie beute anbietet und die nichts weiter als eine enorme Verminderung ihrer früheren Versprechungen darltellen. Was aber diese Sicherheiten anlange, so beschränke sie sich darauf, die unbestimmtesten und unklarsten Ideen zu äußern, und obwohl die Reparationskommission im Einvernehmen mit den alliierten Regierungen bereit? seit, langem alle Maßnahmen studiert habe, mit deren Hilfe Deutschland seine Währung zu stabilisieren, seine Finanzen wieder herzustellen und zur An nahmt auswärtiger dAMheu .ru-âiitM sich ,v«rpLMse. Lpwohr See alliierten Regierungen Deutschland manchesmal zu den aufrichtigsten Bemühungen anzuleitcu versucht hätten, die erforderlich seien, um diese Resultate zu erzielen, sage die deutiche Negierung auch heute noch nichts, in welcher Weise sie ihre Währung zu stabilisieren suchen werde, oder welche gesetzgeberischen Maßnahmen sie er« greifen wilde, noch auch welche Einnahmequellen sie zur Garantierung der verschiedenen Anlecheabschnute zu verwenden gedenke. Genau so unbestimmt und genau jo rUusorisch seien die Angaben verdeutschen Regierung über die Sicherheitsgarantien, die sie, wie sie erkläre, Frankreich zu bieten bereit sei. .Sie spreche nicht von Belgien und dieses Versehen erscheine zum allermindestens merkwürdig, wenn man sich erinnere, wie Deutschland sich im Jahre 1914, als es Garant der belgischen Neutralitär war, dieser Station gegenüber benommen habe, deren Unabhängigkeit zu schützen es versprochen hat. Indessen seren die belgi che und die französische Regierung stets für das „internationale friedliche Verfahren" und die „friedesichernde Vereinbarung, die auf Gegenseitigkeit beruht" gewesen, und die deutsche Regierung mißachte trotzdem schon heute die Hauptbedingungen, die der Versailler Vertrag enthalte. 3n diesem Zusammenhang ebenso wie in der Reparationssrage, könnten
Frankreich und Belgien sich nicht mit de« neuen dentschen Vorschlägen begnügen.
Sie brauchten Gewißheiten. AIS Gegenleistung sät zum Teil unannehmbare zum Teil unzulängliche Vorschläge beanspruche die beni che Regierung, daß der Ausgangspunkt »er Verhandlungen sein müsse der Status quo ante des FricdenSocrtrags wiederhergestellt werde, und in Anwendung dieser allgemeinen Bestimmungen verlange sie namentlich, daß die neuerdings in vollem Einklang mit dem Versailler Vcrtiag de- setzten Gebiete geräumt werden, daß die in den 3trein* landen von der Rheinlandkommtision sur Eicherung deS Versailler Vertrag? ergriffenen Maßnahmen zurückgezogen wurden, daß die wegen Verletzung der regelrecht erlassenen Ordonnanzen verhafteten und ausgewiesenen Teutschen befreit und in ihre Wohnstätten und Dienststellen wieder eingesetzt würden Als» während viereinhalb Jahren, das heißt während der Periode, in der die französische und die belgische Regierung sich bemüht hätten, Sachlieferungen und Selb« zadlungen zu empfangen und den Wiederaufbau bet verwüsteten Gebiete durchznführen, mußten sie ge« baldig ohne Pfänder utib ohne Garantien warten, da eS der beut)eben Regierung gefällt, die Maßnahme« zu ergreifen, die ihr paßten, um dann eine unbestimmte ulid -rvinzige Summe anzubieten. Aus dem Ruhrgebiet müßten sie sogar heraus, in das sie doch nur ciilgerückt seien, um die Garantien und Pfänder in der Hand zu haben, auf die sie einen Anspruch hätten und die ihneit verweigert wouen icirn. Dit belgische und die französische Regierung hätten beschlossen,
die neubeseiztett Gebiete nur nach Matzgabe« und im BcrhäUnis der geleisteten Zahlung«» zu räumen.
An diesem Beschluß hatten sie nichts zu ändern Sie tonnten im übrigen nicht die Bemerkung unter
(Fortsetzung der Note auf Seite 5.)
Dollar du Am oorm.) 35000