Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

nauerWAnzeiger

General-Anzeiger / Amtliches Organ für Sladl- und Landkreis Kanan a. M.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprech-Anschlutz Nr. 1237.

Bezugspreis: Monatl.Mk.3800. ohneTrägerlobn; Einzelnummer-Mk. 150..Samstags 160. Anrsigenpreiie: Die 28 mm breite Zeile Mk. 120.: F i n a n r i n se r a t e Mk. 150. Reklame (68 mm breit) Mk. 250.. Inserate, auch laufende, werden nur zum jeweiligen Tagespreise berechnet. OffertengeLLbr Mk. 70.. Geschäftsstelle: Hammerstraße 9.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Hanau a. Main. Für Platzvorschrift und Erscheinungstage der Anzeigen wird keine Gewähr geleistet. Im Falle höherer Gewalt. Streik «iw.. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises

-----------------________________________-

Nr. 96

Das Neueste.

* Die ReichSregierung setzt die Besprechungen über fit Lage, die durch die Curzon-Rede geschaffen »urbt, fort.

- Der Reichspräsident hat eine Verordnung gegen Mserräter erlassen.

- Mac Neill hat im Unterhaus erklärt, England Mr keiner Entscheidu«g in der Wiederherstellu«gs. ftze zustimmen, die ohne seine Beteiligung zustande Kote.

- Der amerikanische -Botschafter in Berlin, Hughton, wird sich am 2. Mai nach Washington be- jtbtn, wo er über die Lage in Deutschland Bericht erstatten soll.

Zur Ausbeulung der Eurzon- Rede.

Die englische Presse glaubt, wie unsere letz- M Telegramme in der gestrigen Nummer

11 zeigten, darauf Hinweisen zu müssen, daß I Deutschland die Curzon-Rede falsch ausgelegt unb sie als eine Vermittlungsaktion aufgefaßt

I habe. Curzon denke nicht daran, die Rolle des 31 Vermittlers oderehrlichen Maklers" zu fpie- p I len. Bei der Rede habe es sich nur darum ge- . I handelt, das einmal öffentlich zum Ausdruck

I zu bringen, was dem deutschen Botschafter und I der deutschen Regierung wiederholt auf ande- KI rem Wege gesagt worden sei, daß Deutsch-

I land einen neuen unb bestimmten Vorschlag MI Scherr solle. Die englische Presse rennt mit TI iichr Feststellung offene Türen ein, denn nie«

I mand in Deutschland hat in der Rede etwas 1 I öderes gesehen, als diese eben skizzierte An-

I "guntz. Auch die Reichsregierung habe, I ®ie uns heute aus Berlin gemeldet wird, die 'M Gärungen Curzons nicht als Vermitt­el lungsangebot aufgefaßt und sie hat des- $| M auch nicht beabsichtigt, an eine einzelne I I kracht, fei es England, fei es eine andere alli- HI 'arte Macht, heranzutreten, sondern sie sei sich -1 von vornherein einig darüber gewesen, daß für - I amen Schritt ihrerseits nur die Form einer »"llektivnote an die Entente- I machte in Frage kommen könne. Es liegt I ^er kein Grund vor, sich durch die gestrigen I Wischen und französischen Kommentare zu M I Rede Curzons von der gestern an dieser ?n I Mile angenommenen Entwicklungslinie ab« 11 dangen zu lassen. Curzon hat in seiner Rede I "s das Ziel der englischen Politik bezeich-

I die Hauptbeteiligten des gegenwärtigen - I, ?^tes, d. h. also Deutschland, Frankreich

IBelgien, zusammenzubringen, damit Ver- >U I Mungen beginnen können. Danach glaubt fit I englische Außenminister doch offenbar, daß ® I A >hm die Gelegenheit bieten wird, die eng«

I 5 PEtik als Bindeglied zwischen Deutsch- 11und Frankreich einzuschieben, vorausge- I daß Deutschland durch einen Schritt diplo- I Wu cher Art England die Möglichkeit gibt, I J^üpfen. Diese Linie ergibt sich ganz un« I ^Ä^tig aus dem Wortlaut der englischen I i^lArede. Man darf die englischen und . I .Wichen Kommentare als Versuch betrach- I I französische Oeffentlichkeit wieder etwas

I .ringen, die bisher immer noch davon ein- I y.?"ichen ist, daß Poincarèbis ans Ende" » I in's1 wird. Soweit die ftanzösische Regierung Ä I W"age kommt, kann man nicht daran zwei- 51 I ' " zwischen ihr und der Oberhausrede

I toniwf Perbindungsfäden bestehen. Man

5 Perbindungsfäden bestehen. Man ? ^o^ oller Abschwächungsversuche in L ^Wn Presse und trotz allen französi- Ä "^tungslärms an der Erwartung fest« HuA " die Rede Curzons einen Weg zu Wandlungen angebahnt hat. Daß wir kei- öen , haben, daran übertriebene Hoffnun- ... I Di(1 ? knüpfen, wurde gestern bereits betont. I i ^e Regierung fühlt sich aber doch Der« " I auf die englische Anregung einzu- I W ' ueber den voraussichtlichen Inhalt der I kfcrte gestern schon gesagt, daß man wohl Ji I brinn tlfer Porschlag, den Bergmann über« cn I sollte, wieder aufgreifen wird, und b' I ner W der Form, die Dr. Stresemann in fei« U I liarhüVsta9srebe vorgeschlagen hat (20 Mil- SU konstant, das Weitere abhängig von >ng). In Bezug auf das Ab- InvWOngsverfahren scheint Curzon I N-ns ^ von der deutschen Forderung I wlQJer Sachverständiger abzuweichen. Denn I jetzt vorliegenden Text der Cur- '" I iutho lobten die Worte in dieser Beziehung: I Properly charged with the duty.

I L aber authorities einen doppelten Sinn, allgemeinen bedeutet es Menschen, die es auf

Mittwoch den 25. April

irgend einem Gebiet zu besonderer Autorität ge= bracht haben, also Sachverständige. Doch ist, je nach dem Zusammenhang, auch das Wort Be­hörden eine ebenso gute Uebersetzung dafür. In unserem Fall läßt nun der Zusammenhang, vor allem die folgenden Worte properly charged with the duty, durchaus die Uebersetzung von Behörden zu. Es ist deshalb nicht absolut von der Hand zu weisen, wenn Pariser Zeitungen die Aeußerung Curzons dahin auslegten, er habe der deutschen Regierung geraten, die Fest­setzung der Reparationssumme der Repara­tionskommission zu überlassen, d. h. der ord­nungsgemäß bamit beauftragten Behörde. Immerhin ist anzunehmen, daß, falls Lord Curzon das eindeutig gemeint hätte, er es wohl auch eindeutig gesagt haben würde. Wenn er seinen Worten einen doppelten Sinn gegeben hat, so tat er es wohl, um hier Kompromiß­möglichkeiten zu schaffen. Hier liegt also noch eine große Schwierigkeit, wie denn überhaupt vor jedweder Uebersch ätzung der Lage gewarnt werden muß, wie wir es auch gestern schon getan haben.

London, 24. April. Auch die heutige Abend­presse steht im Zeichen der Erwartung des deutschen Reparationsangebotes. Zu den Mel­dungen der Berliner Blätter, daß die deutsche Regierung beabsichtige, ein solches Angebot an die Unterzeichner des Versailler Vertrages (also eine Kollektivnote. D. Red.) zu richten, wird von unterrichteter englischer Seite erklärt, ein derartiger Schritt der deut­schen Regierung werde durchaus fair sein.

Keine Entscheidung ohne England.

L 0 n d 0 n, 24. April. 3m Unlerhause fragte gestern Wedgwood Benn, ob von derfranzö - sisch. belgischen Kommission ein neuer

Mac Neill erwiderte, er wisse darüber nur, was er in den Zeitungen gelesen habe. An den Beratungen dieser Kommission nehme kein bri­tischer Vertreter teil. Die british Regierung werde keiner Entschließung zuslimmen, zu der man in der Arage der Reparationen ohne ihre Teilnahme gekommen sei.

französische Instanzen diese These oer, haben. Es wird von r ten, wie das a m t l

Der hochpolitische Charakter der vorstehen­den Erklärung, die Lord Curzons Vertreter im Unterhause, Unterstaatssekretär Mac Neill, ab­gegeben hat, läßt sich nicht bezweifeln. Sie bildet eine angesichts der Haltung Poincarès beson­ders dringliche Ergänzung der Ober­hausrede Gurzons. Man kann sich sehr wohl vorstellen, daß sich Mac Neill die Anfrage Benns bestellt hat, um die Antwort geben zu können. Unzweifelhaft ist diese Erklärung außer­ordentlich bedeutsam für das wechselsei­tige Verhältnis von England und Frankreich; für uns Deutsche hat sie mehr eine indirekte Wichtigkeit; denn in keinem leidlich vernünftigen deutschen Köpfe dürfte der Ge­danke gespukt haben, die Frage unserer Zwangszahlungen unter Ausschaltung Eng­lands mit Frankreich lösen zu können, während bekanntermaßen sehr offizielle und offiziöse ../fochten Interesse sein, zu beobach- iche Frankreich aus diese amtliche Stellungnahme der britischen Re­gierung im Unterhause reagieren wird, was natürlich auch einfach durch Schweigen ge-

schehen kann.

Tatsächlich zerstört diese Erklärung auch alle französischen Pläne, die dahin gingen, sicy mit Belgien über eineLösung" der Wiederher­stellungsfrage zu einigen und dann das fertige Ergebnis England vorzu- legen. Denn dann wäre ja bereits eineEnt­scheidung" ohne Teilnahme der britischen Regie­rung herbeigeführt, und einer solchen nicht zu­stimmen zu wollen hat Mac Neill erklärt. Die britische Regierung verlangt also, worauf sie durch den Friedensvertrag unzweifelhaft einen rechtlichen Anspruch hat, von Anfang an bei der Entscbeidung mitzuwirken. Diese amtliche Er­klärung wird weiter ergänzt durch das, was, wie hier schon berichtet, neuerdings über die leb­haftere Tätigkeit Englands in B r ü f f e l be« sannt geworden ist und wohl auch bekanyt wer­den sollte. Hält man beides zusammen und nimmt man die Curzonsche Rede dazu, so kann man sich dem Eindruck nicht verschließen, daß England, seiner Isolierung in der Wiederher­stellungsfrage satt, darangeht, Frankreich taktisch zu isolieren. Wie gesagt, vom Standpunkt der englisch-fron^ö'' ,len Beziehun­gen aus ist dies außerordentlich wichtig. Für den Ausgang des Meinungsstreites über das 2fiie-

berberfteuungsproblem will es noch gar nichts besagen. Das werden wir uns, als hoffnungs­seliges Volk, das wir nun einmal sind, recht ein­dringlich klarzumachen haben.

Eine Vervr-nuna des Beichs- prSsi-eulen.

Berlin, 24. Avril. Die Verordnung des Reichs­präsidenten zur Wiederherstellung der öffentliche» Sicherheit und Ordnung vom 17. April hat folgenden Wortlaut:

Aufgrund des Artikels 48 der Reichsverfaffuna wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das deutsche Reichsgebiet folgende» verordnet:

§ 1. Personen, von denen eine Unterstützung der an dem widerrechtlichen Einbruch in deutsches Reichs­gebiet beteiligten Mächte zu besorgen ist, können zur Verbinderuna ihres Eintritts in das besetzte und Elubruchkgebiet in ibrer persönlichen Freiheit be­schränkt werden. Der Artikel 114 der Reichsversassung wird insoweit vorübergehend außer Kraft gesetzt.

§ 2. Der Reichsminister des Innern ernennt einen Regierungskoinmissar, der ermächtigt ist, die zur Durchführung des § 1 erforderlichen Anordnungen zu treffen. Ter RegierungSkommissar untersteht der Dienstaussickt der ReichSministcrS deS Innern, hat seinen Weisungen Folge zu leisten und ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Innern seinerseits Unterbevollmächtigte zu bestellen. Wer den von dem Regierungskommissar oder feinen Beboll» mâchtigtcn erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt oder zu solchen Zuwiderhandlunae» auffordert oder anreizt, oder wer vorsätzlich dem Ersuchen deS RegierungSkemmissars oder seiner Bevollmächtigten nicht nachkommt, wird, sofern nicht die bestehende« Gesetze höhere Strafen bestimmen, mit Gefängnis oder Geldstrafe bis zwei Millionen Mack bestraft.

8 3. Alle Zivilbedörde« haben den zur Durch­führung der im § 1 erforderlichen Maßnahmen an sie gerichteten Ersuchen Folge zu leisten.

§ 4. Auf die Beschränkungen der persönlichen Freiheit findet dar Gesetz . betreffend Verhaftung und AufenthaltSbeschränkuna aufgrund bei Kr egszustanbeS

fprcch-nbc Anwendung, daß anstelle des Rcichsmilitâr- geriebt» der ktastsgerickt»h«f zum Schutze der Re­publik tritt. Der Ktastttzerichtshof entscheidet in der in § 12 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes vom 2t. Juli 1922 Reichsgeictzblatt S. 587 bestimmten Besetzung. Auf das Verfahren finden übrigens die Bestimmungen der Ziffern 2, 3 und 5 der Verordnung über die Ver­fahren vor dem StaatSgerichtShof zum Schutze der Republik in VerwaltungSsachc» vom 1. August 1922 ReichSgesetzblatt L. 675 Anwendung.

§ 5. Diese Verkündung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Die KredUhttse als Abwrhrwafse.

Berlin, 24. April. Im Haurhaltsaurschuh des Reichstages berichtete Sta«tssekretär Dr Schröder vsm Neichrfinan;minist«rium zu­nächst über die MarkftAtz«n-»aktion «nd führte u. o. aus: Die Mittel des Reiches seien solange geschont worden, wie noch andere Mittel irgend­welcher Art zur Verfügung gestanden hätten. Die Betriebe, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten wären, hätten in erster Linie darauf vermiesen werden müßen, durch ihre Privat­bankverbindungen sich die nötigen Mittel zu verschaffen. Soweit noch Betriebe im Besitz von Devisen gewesen wären, hätte« sie diesen Devisenbesitz fluffig machen muffen. Nach der Erschöpfung der Privatkredit» hätten die Be­triebe die Möglichkeit gehabt, sich von der Reichsbank durch Diskontierung und Lombar­dierung weitere Kredite zu verschaffen. Erst nach Erschöpfung dieser Krrditquellen habe die Kredithilfe der seit der Demobilmachungrzeit bestehenden Gewerblichen Hilftkaffe eingesetzt. Diese solle grundsätzlich nur für kleinere und mittlere Betriebe Kredite gewähren, da große Betriebe in weitem Umfange die Möglichkeit besäßen, sich auf dem Wege über die Privat- banken und die Reichsbânksn Kredite zu ver­schaffen.

Rcichsbankdirektor Dreyse führte aus, bai Sei bei Wechseldiskontierungen der Reichsbank eiet Unter« schied in der Behandlung des besetzten und des unbesetzten Gebieter lediglich darin bestünde, daß Anweisungen in der Kreditgewährung, sie aus Währungsrücksichte» notwendig geworden seien, im besetzten Gebiet unter weitgehender Rücksichtnahme auf die dortigen Verhältnisse entsprechend nachsichtig zur Anwendung gebracht würben. Aber auch in diesen Bezirken würden von der Reichsbank nur Kredite ge­währt, die auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß daselbst notwendigerweise auf Lager gearbeitet werben müsse, nach kaufmännischen Grundsätzen ver­tretbar seien. Der leitende Gesichtspunkt bei »cur- teilung der Kreditanträge van Firmex bei besetzten Gebietes sei die Inganghaltung der Netriete, Mit Be« stiwnitheit sinne aber gesagt werde«, daß der Geiawt- betrag der gewährten Reichstankkredite »icht annähernd so doch sei wie vielfach an-en»mm<n werde und zu irgendwelchen Bedenken keinen Anlaß gebe.

Darauf wurde der Rcichefinanzminister ermächtigt, zur Befriedigung unabweisbarer, insular des Einbruch? in das Rheiu« und Rhurgebiet hervorgerufener Be- »ürsuisse nötigenfalls Garantie» zu übernehmen.

1923

Hierzu wurde ein Antrag bei sozialistischen Abge ordneten Dr. Hertz angenommen, wonach Garantie» der Reiches jedoch nicht übernommen werden dürfen: ») soweit nicht alle sonstigen Besitz- und Garantie- geschäfte bereit! voll aurgenutzt worden sind, b) soweit sie sich mittelbar oder unmittelbar auf Schutz vor Preissenkungen beziehen. Ueber Höhe und Art solcher etwa bereits gewährter Garantien ist einem Ausschuß der Reichstages von sieben Mitgliedern bis spätesten! 1. Mai 1923, über künftig zu gewährende Garantien jeweils spätesten! monatlich eingehend Rechenschaft zu geben.

Französischer Dorsivtz gegen Kallern.

Münster, 24. April. Haltern wurde gegen 8 Uhr 30 morgens von französischer Kavallerie und Tanks besetzt. Gegen 9 Uhr rückten die Truppen wieder ab und ließen nur ein Kom­mando von 50 Mann zurück, das in einer Wirt­schaft an der Lippe einquartiert wurde. Die Soldaten werden damit beschäftigt, die Ufer der Lippe u. die nach Heilbrunn-Hullern führenden Straßen mit Drahtverhau abzusperren. Die Patrouillen stoßen bis Heilbrunn vor. In Kirch­derne halten die.Franzosen die für die englisch besetzte Zone bestimmten Kohlenzüge an.

Blutige Srrverbslosen-Demonslralion.

Katernbrra, 24. April. Am Montag abend versammelten sich in Äeternberg etwa 80 Arbeitslose «Mb Notstandkarbeiter. Sie zogen vor daS Polizei- amt und verschafften sich dort Eingang. Zunächst ourchsuchten sie das Gebäude nach Waffen, fanden aber nichts vor. Dann drangen sie in die Wohnung deS Polizeikommiffars Schröder ein, der nicht an­wesend war. Inzwischen war durch Sirenengeheul die Feuerwehr «latMiert worden. Bei ihrer Ankunft kam eS zu einem Zusammenstoß, wobei der Sohn bei Inhabers des Warenhauses Kimper erschossen wurde. Kämper selbst wurde habet so schwer verletzt, daß er ins Kranken aus gebracht werden mußte. Von den fliehenden Demonstranten wurden vier in Stovucn- dcrg verhaftet und nach Essen gebracht. In Essen wurde im Laufe des Tages eine Abordnung von ânèrv.cn wiÄjii! ^LMEM .Ä"lali llug der

! Verhafteten verlangte. Sie wurde aber mit ihren Forderungen abgcwiescn. Bei cem Zusammenstoß allen auch die Demonstranten Vcrluuc. Zwei wurden schwer, zwei leicht verletzt. Von den Schwer­verletzten ist inzwischen einer geworben.

Die Lausanner Konferenz.

Lausanne, 24. April. Heute begannen das erste und das zweite Komitee der Konferenz, d. h. die Ausschüsse für politische und finanzielle Fragen, ihre Arbeiten. Dm politischen Komitee war der englische Delegierte Horace Rumbold Präsident. Es wurden im einzelnen die t e r r i- torialen Bestimmungen des Ver­tragsentwurfs der ersten Konferenz nachge­prüft, wobei die Türken forderten, daß sogleich nach Unterzeichnung des Friedensvertrags Konstantinopel und die anderen besetzten Ortschaften geräumt wer­den unü daß man bei der Festsetzung der thra- zischen Grenze nicht den Ausdrucklinkes Ma- ritza-Ufer", sondern die Wendungder Talweg der Maritza" anwenden möge. Beide Fragen wurden auf eine andere Sitzung verscho­ben. Bei der Beratung des Art. 3 über die syrischen Grenzorte stimmten die Alli­ierten den türkischen Vorschlägen zu; die end­gültige Beschlußfassung wurde jedoch ver­tagt. Bei Beratung über die Jrakfrage forderten die Engländer, daß bis zu einer Lö­sung, gegebenenfalls durch einen Schiedsspruch des Völkerbundes, der status quo bestehen bleiben soll. Zu neuen leohaften Ausein-

andersetzungen führte die Debatte über die Be­fugnisse' der Grenzfestsetzungskommission. Bei Art. 12 erreichten die Türken, daß mit den In­seln Imbros und Tenedos noch verschiedene Inseln abgetreten werden sollen.

Der Finanzausschuß, in dem der französische Delegierte General Pellè den Vor­sitz führte, ging zunächst die Artikel 17 bis 19 des Vertrags durch, in denen die Türken auf das Staatsrecht über Aegypten, den Sudan und Cypern verzichten wollen, wogegen sie die Befreiung von allen finanziellen Lasten for­dern, die ihnen aus der Ausgabe der von die­sen früheren Provinzen garantierten Anleihen erwuchsen. Die Debatte über die Artikel 45 bis 52 führte zur Ernennung eines Finanz- fachverftändigen-Ausschuffes, der morgen seine Arbeiten beginnen wird.

Die M e i n u n g e n in Konferenzkreisen über die Aussichten der Konferenz sind sehr geteilt. Man sieht langwierige und von Seiten der Türken zähe Einzelner- Handlungen voraus find rechnet im alb jemeinen mit einer Konseren^auer von mim jeftens einem Monat oder sechs Wochen.

Dollar (18 Ahr vorm.) 80200