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General-Anzeiger

Amtliches Organ für Sladl- und Landkreis Kanan a. M

Erscheint täglich mit Ausnahme der Gönn* und Feiertage. / Fernsprech-Anschlüy Nr. 1937

Bezugspreis: Monatl. Mk.3800. ebne Trägerlobn; Einzelnummer Mk. 150.. Samstags 160.-r Aureigenvreiie: Die 28 mm breite Zeile Mk. 120.; F i n a n z i n serate 8RL 150., geflamt (68 mm breit) Mk. 250.. Inserate, auch laufende, werden nur zum jeweiligen Tagespreise berechnet. Öfsertengebübr Mk. 70.. Geschäftsstelle: Sammerstrahe 9.

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Ar. 59

Samslag den 10. März

1923

Das Neueste.

Wegen der Benutzung der Eisenbahnen m Köln«' Brückenkopf ist zwischen England und Frankreich noch kein Uebereinkommen getroffen worden.

Im Ruhrgebiet sind neue Bluttaten der Franzosen zu verzeichnen.

Einer Meldung aus München zufolge, ist eine Beschwerde, die die in der Putschange- ; legenheit Verhafteten gegen die Inhaftierung eingelegt hatten, vom Volksgericht in Anbe­tracht der Schwere der Anschuldigung wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr abgewiesen worden.

8 Nach einer Havasmeldung aus St. ? Etienne beschlossen die französischen Bergarbei­ter für heute den allgemeinen Ausstand im ge­samten Grubengebiet der Loire.

Reuter meldet aus Colombo: Die Arbeit im Hafen ruht infolge eines Streiks der Kulis vollkommen. Das Laden und Löschen von Steip, kohle ist unmöglich. Alle Schiffe liegen deshalb

Frankreich mit seinen eigenen Geistesprodnkken geschlagen.

Berlin, 9. März. Havas veröffentlichte vor- eern ein Communiquö, das in deutscher ersetzung lautet: Die deutsche Regierung hat vor zwei oder drei Tagen allen Mächten mit i Ausnahme Frankreichs und Belgiens einen Protest gegen die Besetzung des Ruhrgebiets zugehen lassen. Die Note des Reichs bemüht sich, die Rechtswidrigkeit - dieser Maßnahmen nachzuweisen. Um ihrem Nachweis -den Anschein der Stärke zu geben,

reichte Bot tot arbeit eines Studenten der Rechts­fakultät in Paris namens Robin, der zu diesem Zweck zu einem bedeutenden Juristen von ent­scheidender Autorität

gemacht wird. Selbst­deutsche Bestreben aus

verständlich wird das

niemanden Eindruck machen. Die Verant­wortung der Regierung kann sich in der Tat nicht von der persönlichen Auffassung eines obskuren Studenten beeinflussen lassen. Die Aktion Frankreichs gegen Deutschland stützt sich auf einen juriststch genauen und völlig klaren Text, nämlich auf den im Jahre 1919 von Deutschland unterzeichneten Vertrag von Ver­sailles, der (im Teil 8 Anlage 11 § 18) den Alliierten im Falle einer vorsätzlichen Verfeh- i wng Deutschlands das Recht zu Maßnahmen zuerkermt, die Deutschland nicht als feindselige .^ndlungen betrachten darf, und die in wirt- ichaftlichen und finanziellen Sperr- und Dergel- ; tuugsmaßregeln und solchen anderen Mah- s zahmen bestehen können, die von den respek- IRegierungen als durch die Umstände ge- 6 Eon erachtet werden. PoincarS hat übrigens I Eo unanfechtbare WDarlegung der Argumente s ^Besetzt, die von der deutschen Regierung mit I ^sensichtlicher Unehrlichkeit entwickelt worden

*

. Es ist begreiflich, daß die französische Re- die deutsche Denkschrift, welche die und Vertragswidrigkeit des französifch- Vorgehens Punkt für Punkt nach.

v 6ist.retieren möchte. Einstweilen aber die Mittel, die sie hierfür zu verwenden weiß, toT ungefährlich. Sie bestehen einmal in der ^auptung, daß die deutschen Argumente l^uar unehrlich seien und sich auf die Doktor- ftii^ âes obskuren französischen Studenten LM sowie ferner in der Ankündigung, daß ^^sMrè eine unanfechtbare Widerlegung deutschen Argumente aufgesetzt habe.

soki Zunächst die von Herrn Poincare ver- âderlegung anlangt, so wird er sie hof- I der Oeffentlich4eit nicht vorenthalten, irnn^rr^ Thrift zu begrüßen, wenn sich die Regierung, welche die ihr wieder- stan^^ ^teilte Darlegung des deutschen Rechts- b/,,^un.tes bisher entweder mit Stillschweigen oder mit der Rücksendung der deutschen bentu beantwortet hat, jetzt endlich durch die Denkschrift zu einer sachlichen Erwide- ÜeranIa^t sähe. Nichts kann uns will- ßU fein, als uns mit Herrn Poincare 'u-einnn^ vom Recht-standpunkt aus

Verleuanung Denkschrift liHertwn teerst

vom Rechtsstandpunkt aus

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, . ^-"-^>>il jineiten su^nfS DOM RvblN Èe-U^ D^upationen in Friedenszeiten ist UebV x Hl$, en Pwdukt arger Verlegenheit. De^kl ^ ^'ter und den Beruf des französischen Toners, der sich auf dem Titelblatt des acht-

hundert Setten starten Buches als Doktor der Rechte und Mitglied der französischen Gesell­schaft für internationales Recht bezeichnet, ist uns allerdings nichts bekannt. Dagegen können wir uns für die Bedeutung des Buches auf das Zeugnis von Völkerrechtslehrern berufen, deren Autorität man auch in Frankreich nicht wird be­streiten wollen.

Professor Louis Renault, der bis zu seinem Tode Justitiar des franzöü^den Außenministe­riums war, hat dem Buch ein Vorwort gegeben, das die Arbeit des obskuren Studenten mit Worten höchster Anerkennung den Staats­männern und Diplomaten zur Benutzung emp- fiehll. Ferner hat der in Frankreich wohl auch nicht ganz unbekannte Dölkerrechtslehrer Paul Fauchule in seiner letzten Ausgabe des Hand­buches des Völkerrechts von Bonflls das Robinsche Buch nicht nur als ein sehr bemer­kenswertes Werk bezeichnet, sondern sich dessen Ergebnissen in den wesentlichen Punkten ange- schlosien. Noch bezeichnender ist es, daß, wie die deutschen Verteidiger der vor die französi­schen Kriegsgerichte im Einbruchsgebiet gestell­ten deutschen Beamten mitteilen, auch die fran­zösischen Anklagebehörden sich jedesmal auf das Werk berufen, wenn sie es in irgend einem Punkte gegen die deutschen Angeklagten ver­werten zu können glaubten.

Aber mag der teert des Robinschen Buches fein wie er will. Die deutsche Denkschrift ist in der Beweiskraft ihrer Darlegungen davon un­abhängig. Sie erwähnt das Buch überdies nur nebenbei und nur in demjenigen Teile, der sich mit den von den Franzosen und Belgiern wäh­rend der Okkupation getroffenen Einzelmaß­nahmen beschäftigt, nicht dagegen in dem Teile, der die in erster Linie in Betracht kommende grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Einmarsches

marschès begnügt sich das französische Kommu­nique wohlweislich mit der einfachen Wieder­holung des Wortlautes des bekannten § 18. Man darf gespannt sein, mit welchen Gründen Herr Poincare die deutsche Auslegung dieses Paragraphen zu entkräften suchen wird.

Eine Erklärung Poinear«s.

Deutschland muß als Büßer kommen.

Paris, 9. März. Ueber die Nachmittags­sitzung der Kammerkommission für auswärtige Angelegenheiten und dieErklärungPoin- c a r e s wird folgende amtliche Mitteilung aus­gegeben: Poincare fetzte die vor einigen Tagen begonnenen Ausführungen über die im Ruhr­gebiet getroffenen Maßnahmen fort. Im ein­zelnen sprach er sich über folgende Fragen aus: Eisenbahnregie, Steuerzahlung, Eingang der Kohlensteuer seitens der deutschen Industriellen, die Zollfrage, Aus- und Einfuhrbewilligungen, Beamtenausweisungen, die zwischen den Brückenköpfen hergestellte Verbindung, die Be­ziehungen der Truppen zur Bevölkerung, die Maßnahmen zum Zweck des allmählichen Ver­sands von Koks und Kohle nach Frankreich. Poincare wiederholte seine vor der Kammer­tribune abgegebene Erklärung, daß die Regie­rung keinerlei Vermittlung und keinerlei indirekten Verhandlungen annehmen würde, daß jedoch, sobald Deutschland sich über die Lage klar werde, die Regierung bereit wäre, es anzuhören, und alle amtlichen Vorschläge, die Deutschland machen würde, z u p r ü f e n. Auf alle Fälle werde Frankreich die Sicherheiten und P f ä n d e r, die es mit Beschlag zu belegen ge= zwungen gewesen sei, nicht gegen ein- fache Versprechungen aus der ^and geben. Poincare unterrichtete die Kommission über den derzeitigen Stand der Dinge im Memelgebiet. Er teilte ihr dann noch die letzten bei chm eingegangenen Depeschen aus Konstantinopel und Angora mit.

Die Äriegslafen der Franzosen.

Die die Blätter aus Dortmund melden, ist dem dortigen Besetzungsamt mitgekeilt wor­den, daß die Stadt heute früh regelrecht besetzt werden wird und zwar mit zwei Ba­taillonen der berüchtigten Infanterieregiment, Nr 31. Die Truppen sollen in die beiden Schulen gelegt werden, die bisher von den Schutzpolizisten belegt waren. Die Besetzung trifft im wesentlichen die Arbeitervi-rlel und die Dortmunder Union". - Der Direktor der Staal-bahn ist von den Franwsen verhaftet worden, weil er sich weigerte, dt* »esahungs- truppen Freikarten auszustellen.

Nach einer Älâttermeldung aus Duer sind die Schutzpolizisten in Buer, Horst-Emscher und Desterholt entwaffnet und abgeführt worden.

Während dieser Aktion wurden die Eingänge der nahen Zechen mit Maschinengewehre be- wacht und das Gebäude der Dergwerksinspek- tion in Duer umstellt. Polizeikommissar R i ch m a n n, der sich weigerte, ein Verzeichnis der Polizeibeamten und derjenigen Personen anzulegen, die Waffen besitzen, wurde verhaftet, ebenso der stellvertretende Polizeipräsident von Buer, der Zentrums - Landkagsabgeordnetc I s e n r a t h. Die Röckschule wurde nach Waf­fen durchsucht, wobei große Verwüstungen an­gerichtet wurden. Auch in der Fortbil­dungsschule von Horst-Emscher haben die Franzosen wie die Räuber gehaust. Die Türen wurden mit Gewehrkolben einge­schlagen, Schränke und Pulte wurden aufge- risfen und erbrochen, Bücher und Hefte heraus­geworfen und zerfetzt. Das gesamte Lehr­material ist vernichtet worden. Die Franzoze« scheu fen sich sogar nicht, ein Kruzifix von der Wand herunterzureißen und zu z e r t r ü m- m e r n, was bei der dortigen katholischen Bevöl­kerung besondere Empörung auslöst. Wie die Blätter weiter melden, sind die Franzoien auch in Gladbeck und Witten gegen die Schutzpolizisten vorgegangen.

Neue Bluttaten.

Aus Essen wird gemeldet, daß gestern abend der französische Posten am Polizeipräsidium ohne erkennbare Veranlassung auf einen Herrn schoß, der an einer in der Nähe befindlichen Haltestelle auf die Straßenbahn wartete. Der Deutsche wurde durch einen Schuß in die Lunge schwer verletzt.

Alkenessen, 9. März. FrjMiche Bür­ger, die zum Schuhe ihrer Häuser in den Straßen patrouillierten, wurden von vier französischen Soldaten mit aufgepflanztem Seitengewehr

Freiwilligen Feuerwehr. Diese wurde von fran­zösischen Soldaten angehalten. Als die Feuer­wehrleute absprangen, um mit den Soldaten zu verhandeln, schoß einer auf den ihm nahestehen­den FeuerwehrmannDoeckmannund tötete ihn durch die Brust. Der Schütze ver­schwand über die Brückenböschung in der Rich, tung auf Borbeck; dasselbe machten auch die übrigen Kameraden, nachdem sie die Gewehre abg^chosfen hatten. Der Getötete wurde in das Marinehospital verbracht.

Raubmord durch marokkanischeKulturträger"

In der Nacht vom 7. zum S. März wurde in Pirmasens der Kaufmann Oldenrung mitten in der Nacht mit mehreren Messerstichen im Gesicht und am Kopf und seiner llhrkelte und Brieftasche beraubt, tot aufgefunden. Die angestellten Ermittelungen ergaben, daß zwei

Marokkaner als Täter

rage

kommen; bei einem von ihnen wurde die Uhrkekke des Ermordeten gefunden. Die beiden Soldaten wurden sestgenemmen und ins Amts gerichtsgefängnis gebracht.

Rigoroses Vorgehen -es Bedrückers.

Düsseldorf, 9. März. Der Delegierte der Reichsbahndirektion Elberfeld bei der inter­alliierten Feldeisenbahnkommission in Düssel­dorf, Regierungsbaumeister Hin, ist gestern nachmittag von der französischen Gendarmerie schiiftlich gebeten worden, zur Auskunfter­teilung zum Gendarmeriekommando zu kom­men. Dort wurde er 2% Stunden fsstgehalten und alsdann ins Gefängnis gebracht. Der Grund der Verhaftung ist unbekannt.

Auf Befehl des Brückenkopfkommandanten von Düsseldorf mußten 18 Familien ihre Dienst­wohnungen innerhalb drei Tage räumen. Fer­ner ist der Obergütervorsteher Bauer von der Güterabfertigung DüsseLorf-Gerresheim aus unbekannten Gründen von den Franzofen ver­haftet worden.

Vor -em Lirlegsgerichl.

Bochum, 9. März. Das Kriegsgericht in Werden verurteilte heute den Prinzen Friedrich zu Lippe zu sieben Mil» lionenMark Geldstrafe, weil er einen Todschläger im Besitz hatte.

Blünffer, 9. März. Der Amtmann von Herten wurde zu zwei Monaten Gefängnis und 200 000 Mark Geldstrafe und der Ober­bürgermeister von Buer wegen Ver­weigerung der Abgabe von Elektrizität, öas und Kohl« zu 10 Millionen Aark «elbstmfe verurteilt.

rNalnz, 7. März. Harte Strafen hat das französische Militärpolizeigericht gegen die ge­fällt, die trotz der Nachtverkehrssperre von den Patrouillen auf der Straße aufgegriffen wur»

den. Sechs jugendliche Personen erhielten Stra­fen von je 20 Tagen Gefängnis und 40 000 Mark, die weiblichen Angeklagten erhielten je 30 000 Mark Geldstt»fe.

Koblenz, 9. März. Am 26. und 27. Januar ds. Js. Ratten in Simmern Kundgebungen anläßlich der französischen Rhein- und Ruhr­aktion stattgefunden, wobei auch vaterländische Lieder gesungen worden waren. Eine große Anzahl der Teilnehmer war anfangs Februar verhaftet und ins Gefängnis nach Kreuznach gebracht worden. Sie standen jetzt vor dem Milttärpolizeigericht in Koblenz unter der An­klage des Vergehens gegen die Sicherheit der Besatzungstruppen. Es wurden folgende Urteile gefällt:

F. Sellers 4 Monate Gefängnis, 40 000 Mk. Geldstrafe; A. Prüm, 50 000 Mark Geldstrafe; R. Bohncke 4 Monate Gefängnis, 40 000 Mark Geldstrafe; A. Gymzipki 3 Monate Gefängnis;

F. Knocke 50 000 Mark Geldstrafe; Rettweiler

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freigesprochen; Frl. Maria Müller 8 Tage, 50 000 Mk. Geldstrafe; A. Dorr 50 000 Mark Geldstrafe; Jakob Jmmiz 36 Tage, 50 000 Mk. Geldstrafe; Johann Jmmizh zweimal je sechs Monate Gefängnis, 50 000 Mark Geldstrafe; G. Böhmer 2 Monate Gefängnis, 50 000 Mark Geldstrafe; PH. Gräf 40 Tage Gefängnis, 50 000 Mark Geldstrafe; L. Haller 2 Monate Gefängnis, 50 000 Mark Geldstrafe; F. Mr^ck 2 Monate Gefängnis, 50 OOP Mark Geldstrafe. Die Untersuchungshaft wurde hinsichtlich der Gefängnisstrafen angerechnet. Die Verur­teilten wurden gestern abend gefesselt zum Bahnhof Koblenz gebracht und wieder ins Ge­fängnis nach Kreuznach übergeführt.

Weitere Ausdehnung der Besatzungs- grenzen.

Bochum, 9. März. Die Verlegung der Grenze des besetzten Ruhrgebietes um drei Kilometer östlich von Derne (Strecke Lünen-Dortmund) und die B e s e tz u n g der nördlich davon gelegenen drei Schächte der ZechePreußen" ist sehr zu beachten, zu­mal, da auch Truppenbewegungen am Anfang der Strecke Lünnen-Süd-Bergkamern-Werne, also in Richtung Hamm gemeldet werden. In diesem Raum liegt eine ganze AnzahlKo h len­ze ch e n, deren Förderung zurzeit noch dem unbesetztenDeutschland zukommt.

Auf den energischen Aufruf der Gewerk­schaftsverbände an die ihnen angeschlossenen Organisationen, dem Erlaß der Besatzungsbe­hörden über die Anmeldung von Ver­einen und Gesellschaften nicht nachzukommen, hat General Degoutte sich beeilt, den Ge­werkschaften mitzuteilen, daß der Erlaß sich nicht auf Gewerkschaften, sondern nur aufKrie - gervereine" undnationalistische Körper- schäften" beziehe. An kompetenter Stelle schenkt man indessen, wie ich höre, dieser Versicherung keinen Glauben und rechnet damit, daß in kur­zer Zeit die gewerkschaftlichen Organisationen die Wirkung des Erlasses zu spüren habe« werden.

Münster, 9. März. Im bergischen Land ist außer Kronenberg das nördlich gelegene Kronenfeld besetzt worden. Es handell sich bei der Besetzung der beiden Orte für die Franzosen augenscheinlich darum, die bisher noch freie Strecke Solirwen-Elberfeld in die Hand zu bekommen. Weiter südlich ist iw Laufe des Tages Gummersbach besetzt worden

naen-Gwerseio m oie Weiter südlich ist iw

Ausgeblasene französische Kochöfen.

Berlin, 9. März. Ueber die Zahl des ausgoblasenen Hochöfen im Osten von Frank­reich und in Lokbrinsen wird den Bläffern mik- geteilf, daß seit dem 1. Januar im Osten und Cof^cingen von SS Hochöfen noch 46 in Betrieb sind und in ganz Frankreich cou 152 noch 100.

Die Abüutnin.i der WittelSbacher. Der l«ijerif*e Senkte» «euekmigte mit Sen Stimmen kd »ürgerlichei Parteien in. namentlicher Rkfiiwmung mu |j gMfK 26 Swnynen die Varia, e ker GtaatSreaierunj krtrtftwk kit üknnkun« hi früheren JWuH»kxtrir< »* »rilkcwt R»«i,hM«r , Hechte untre kw Seife? ker l#r|trti*ttt Wertri« «ach ktt Ldsm-mu»- des Wirkens ker WittelSh«»« Nr Valk im» Saxb.

Dollar (10 Illit vorm.) 20 700