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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Sladl- und Landkreis Kanan a. M
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Nr. 21
Donnerstag den 25. Januar
1923
8»
W MM SW die ZchrmM.
Geldstrafen für die Zechenvertreter
Schlutius und Raiffeisen. — Neue Ausweisungen und Verhaftungen Abwehrstreik.
Das Mainzer Kriegsgericht hat gestern abend noch nach eintägiger Verhandlung dar Urteil gegen die deutschen Zechenvertreter gefällt. Es hat von Freiheitsstrafen abgesehen und auf kelvstrafen erkannt. Dies zeugt dafür, wie schlecht das Gewißen der Franzosen bei ihrem Vorgehen ist. Kein Mensch wird in dem Urteil dm Ausfluß französischer Gerechtigkeitsliebe sehen, sondern einzig und allein die Antwort der eigenen Kurage. Der Mangel an Mut, der aus dem Antrag des französischen Staatsanwalts und aus dem Spruch des Mainzer Kriegsgerichts spricht, wird den Deutschen des widerrechtlich besetzten Gebietes nur eine Bestätigung dessen sein könnenZdaß sie mit ihrem Verhalten völlig nuf dem richtigen Wege find.
Rein finanziell betrachtet, ergibt die Um- re^nung der verhängten Geldstrafen in Mark die Summe von fast einer halben Milliarve-
Der Kriegsgerichls-Prozetz gegen die Zechenvertreter.
Mainz, 24. Jan. Nach dem Verhör der Angeklagten, während dem man immer und immer wieder die Worte hörte: „Wir find Deutsche und
werden nur den »Wir werden der
deutschen Gesetzen folgen", deutschen Regierung die
Treue wahren", „— „............
mehr gegen die Interessen unseres deutschen Vaterlandes", „Nichts in der Welt kann uns veranlassen, gegen unser Land zu Händeln", wurden verschiedene Zeugen vernommen.
Direktor Dr. S p a i n g von den Thyssenwerken ließ sich des längeren über die Rechtslage aus. Er sei von seinem Direktor Fritz Thyssen zur Erstattung eines juristischen Gutachtens aufge- jordert worden, das auch seinerzeit der Jnge- meurkommission unterbreitet worden sei. Ich habe, erklärte Dr. Spaing mit lauter Stimme, iafort darauf aufmerksam gemacht, daß es sehr ichver für einen Juristen sei, ein solches Gut- Wen zu erstatten, weil es bisher noch nicht vorgekommen ist, daß ein Heer mitten im Frieden in ein anderes Land eingebrochen ist Der Vorsitzende greift hier ein und verbietet dem Zeugen weitere derartige Ausführungen.
Darauf ergreift Militär staatsan - a a 11 Badin das Wort zu feiner Anklagerede. Er vertritt die Ansicht, daß die Besetzung des Ruhrgebiets durch die Franzosen durch den Versailler Vertrag gerechtfertigt wäre, bestm- aars durch die Bestimmungen, die im Falle einer âichtlichen Verfehlung Deutschlands den respek- Äen Regierungen die Möglichkeit und das Acht zu jedem von ihnen gewünschten isolierten ârgehen gebe. Darüber hinaus entspräche die Rehling auch den Bestimmungen der Haager Konvention. Ein besetztes Land stehe unter der voller. Autorität der okkupierenden Armee. Die Verordnungen des Generals Degoutte beständen ve-halb zu Recht und seien rechtswirksam für
Einwohner des besetzten Gebiets. Die An- öeklagten hätten sich dadurch schuldig gemacht, ,aB sie einem ihnen ausdrücklich gegebenen Be- keine Folge geleistet hätten. Darüber hinaus hätten sie gegen eine dem internationalen unterstehende Verpflichtung Deutschlands ^stoßen. Der Militärstaatsanwalt wies nach Engeren Ausführungen über die rechtliche Lage "arauf hin, daß nach den gesetzlichen Bestim- Wngen eine G e l d st r a f e möglich sei und ■ °B eine solche Geldstrafe nach seiner Ansicht dem Recht Frankreichs auf Bestrafung, auch der besonderen Lage der Angeklagten W entsprechen würde.
. der Nachmittagssitzung des Kriegsge- Msprozesses ergriff sofort Rechtsanwalt Dr. ^vim m- Essen das Wort zu einer groß- Ngolegten Verteidigungsrede, in der er die ^gumente des Militärstaatsanwalts ganz un- »^herzig zerpflückte. Er wies nach, daß die ^"ikel 63 und 267 des Militärstrafgesetzbuches usdriicklich nur in feindlichem Gebiet ange- eiiöet werden dürften. Einen Feind gäbe es nur, wenn ein Krigszuftand bestände, was in!/ ch^rn fraglichen Falle niemand behaup- n wolle. Außerdem stellten die angezogenen "hovagraphen nur rein militärische Delikte tv ,r Strafe, wie Spionage, Desertion usw.
Paragraphen seien also überhaupt nur -Ut-âllitärverlonen anwendbar. Aucb die Ar^
Ein Jahr (Gefängnis für Dr
titel 42 und 43 der Haager Konvention könnten nicht angeführt werden, da eine Okkupation im Sinne der Haager Konvention nicht bestehe. Zwar befänden sich französische Truppen in Essen, aber diese Tatsache begründe nicht den Rechtszustand der Okkupation, der militärischen Okkupation, wie sie die Haager Konvention meint. Zudem habe Poincare in formeller Weise in yuei Noten die Erklärung abgegeben, daß die Besetzung des Ruhrgebietes keinesfalls den Charakter einer militärischen Okkupation haben solle. Der Sirtitel 43 sehe ausdrücklich das weitere Jnkraftblèiben der Landesgefetze vor. Die Verordnung des Generals Degoutte fei vom Standpunkte des Rechtes-gegenüber der deutschen Bevölkerung bedeutungslos und überhaupt als nicht erlassen zu betrachten, da diese Verordnung an die Souveränität des Deutschen Reiches führe. Dem kommandierenden General stehe aber unter gar keinen Umständen gesetzgeberische Gewalt gegenüber der deutschen Bevölkerung des besetzten Gebietes zu. Selbst wenn man im analogen Verfahren das Rheinlandabkommen zur Anwendung bringen wollte, so stehe nur der interalliierten Rheinlandkommission als Ganzes die Aufgabe des Erlasses, von Ordonnanzen zu und diese Ordonnanzen dürften sich nur auf Maßnahmen be- âieyeu, uu imu^m^ jti^
militärischen Bedürfnisse der Besatzungsarmee, nicht aber zur Sicherstellung von Reparationsleistungen. Aber selbst wenn man die Gesetzmäßigkeit der Verordnungen des Generals Degoutte annehme, so liege in den Handlungen der Angeklagten kein Akt, der nach den Ordonnanzen der Rheinlandkommission strafbar fei, denn sie hätten weder die öffentliche Ordnung gestört, noch gehörten sie einem öffentlichen Dienst an, noch hätten sie irgendwelche Sabotageakte begangen.
Dr. Grimm wies dann noch auf die deutschen gesetzlichen Bestimmungen hin, aus denen hervorgehe daß der Reichskohlenkommissar das gesetzliche Recht habe, die Verfügung über die Brennstoffoerteilung zu treffen. Zusammenfassend erklärte der Verteidiger: Man behaupt- tet, daß Deutschland Frankreich Reparationen schuldet. Das ist richtig. Es ist das eine völkerrechtliche Verpflichtung. Ich erkenne das an. Ich will hier nicht über die Frage reden, ob Deutschland eine absichtliche Verfehlung begangen hat, was ich übrigens entschieden bestreite. Wenn dem aber so wäre, so würde die Schuld hierfür nur auf den deutschen Staat fallen. Man sage nicht, daß der Staat die Gesamtheit der einzelnen Personen sei, die seine Untertanen sind. In staatsrechtlichen Dingen muß recht wohl zwischen dem Staat auf der einen Seite, der eine moralische Persönlichkeit des öffentlichen Rechts ist, und seinen Untertanen auf der anderen Seite ein Unterschied gemacht werden. Niemals kann man für vertragliche Verfehlungen eines Staates Pressionen auf seine Untertanen ausüben. Die Einzelperson kann niemals ein völkerrechtswidriges Delikt begehen. Diese Herren hier haben getan, was alle anderen Industriellen des Ruhrbezirks gleichfalls getan haben, und was die öffentliche Meinung in Deutschland in einmütiger Geschlossenheit verlangte. Warum hat man sie
allein ausgewählt? Die Theorie des Sündenbocks hat heute keine Gültigkeit mehr. Man hat sie zufällig ausgewählt, weil sie einer Kommission angehörten, die gerade neue Vereinbarungen vorbereiten wollte, um im Interesse der beiden Länder eine freundschaftliche Lösung ausfindig zu machen, die mit der Ehre und den Interessen der beiden in Frage kommenden Länder im Einklang stand. Sie sind Offiziere. In diesem Augenblick sind die Augen der ganzen Welt aus diesen Saal gerichtet. Was werden Sie tun? Werden Sie die Haltung dieser Herren achten, die nicht die ersten Besten sind, sondern Persönlichkeiten ersten Ranges, Persönlichkeiten, die den Stolz unseres Landes bilden. Noblesse oblige. Diese Herren hier (auf die Angeklagten deutend), die durch ihr vorbildliches Leben, durch ihre Arbeit und durch ihre wohlverdiente Ehl«: eine ganz besondere Stellung in Deutschland haben, haben auch ganz besondere Pflichten. Sie können keine Verräter fein. S i e werdennie- m a l s V e r r ä t e r f e i n. Nie und nimmer-
oblesse oblige. Diese
mehr werden sie ihrem Lande eine Enttäuschung bereiten. Das werden sie stets ablehnen, wie das jeder anständige Mensch an ihrer Stelle gleichfalls abgelehnt hat. Getreu ihrem Gewissen und den Grundsätzen, von denen sie sich immer haben leiten lassen, werden sie Ihnen erklären, wie sie gern und ohne eine Minute zu zögern, sich ihm zur Verfügung gestellt haben — Sie werden, meine ich, Ihnen sagen: Hier stehen wir, wir können nicht anders handeln. Bestrafen Sie uns, wenn Sie glauben, uns verurteilen zu können. Unser Widerstand aber wird weiter bestehen. Er wird immer und immer uner- schüttert. weiterbestehen bleiben.
Nachdem Rechtsanwalt Dr. Drimm seine Ausführungen in wirksamer Weise damit abgeschlossen hatte, daß er erklärte, er appelliere
e den
nicht an mildernde Umstände, er wolle keine Gnade für die Angeklagten, sondern wolb ganzen F r e i s p r u ch, nahmen auch die übrigen Verteidiger, Justizrat Dr. Friedemann aus Essen, Justizrat Wallach- Essen,
Dr. N e u m a n n - Mainz, das Wort. Sie alle kamen zu dem Schluß, daß uneingeschränkter Freispruch der Angeklagten stattfinden müsse.
Rechtsanwalt Leclerc (Nancy) betonte, daß er sich bei der Uebernahme der Verteidigung in einem gewissen Konflikt befunden habe, sich aber schließlich zur Uebernahme entschlossen habe. Er betonte das Recht Frankreichs, den absichtlichen Verfehlungen Deutschlands gegenüber so zu handeln, wie jetzt im Ruhrgebiet gehandelt werde, plädierte aber doch auf Freispruch der Angeklagten, die zweifellos unter einem moralischen Zwang gehandelt hätten, der sie straffrei mache. gegenüber die deutsche These, daß der Einbruch in das Ruhrgebiet rechtswidrig sei, eine These, die nicht nur die Bewohner des Ruhrgebiets, sondern das ganze deutsche Volk sich zu eigen gemacht haben.
Auch Fritz Thyssen betonte, daß er sich diesen Worten voll anschließe und mit der Auffassung der französischen These, wie sie Leclerc hier vertreten habe, nicht das mindeste zu tun habe.
Das Urteil.
Das Gericht verneinte die Hauptschuldfrage und bejahte die Rebenfrage auf Verstoß gegen einen Requisitionsbefehl. Die Angeklagten wurden unter Zubilligung mildernder Umstände zu Geldstrafen verurteilt in der Höhe des Doppelten der angeforderken Requisitionen, und zwar Thyssen zu 5100 Fr., Olfe zu 224 066 Fr., Spind- l e r zu 47 752 Fr., Kesten zu 15 632 Fr., Wüfèenhofer zu 8640 Fr. und Ten - gelmann zu 6020 Fr.
Nach Beendigung der Sitzung war die Menge vor dem Justizgebäude auf viele Tau
sende angeschwollen. Hochrufe auf die Angeklagten ertönten und patriotische Lieder wurden gesungen. Als das Urteil
draußen bekannt wurde, war die Menge nur mit Mühe davon abzubringen, nicht in das Justizgebäude einzudringen. Nicht endenwollende Beifallskundgebungen beglückwünschten die Zechenvertreter. Erst in den Abendstunden zerstreute sich die Menge langsam.
Mainz, 24. Jan. Die verhakten Zechenvertreter sind heute abend kurz nach 7 Uhr in Freiheit gesetzt worden. Sie begaben sich sofort ins Centralhotel, wo sich rasch eine nach Tau
senden zählende, immer zahlreicher werdende Menge ansammelte, die unaufhörlich Hochrufe auf die Freigelassenen ausbrachte und patriotische Lieder sang. Die Kundgebungen dauerten bis gegen ^9 Uhr abends. Auch später noch hielten Tausende den Platz vor dem Hotel besetzt. Schließlich setzte die französische Besatzungsbehörde gegen die Menge Kavallerie welche den Platz säuberte. Die Freigelassenen kehren morgen vormittag nSch Essen zurück.
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Gefänqnis für Schlul us u. Raiffeisen.
Mainz 24, Ian. Heute abend fand die kriegsgerichtliche Verhandlung gegen den Präsidenten des Düsseldorfer Finanzamts Dr. S ch l u k i u s statt. Dr. Schlukius wurde zu einem Iahr Gefängnis mit Srrafauf- schub verurteilt und ist sofort aus der Hafk entlassen worden.
In einer weiteren Kriegsgerichlsverhand- lung wurde Geheimrat Raiffeisen, Präsident der Bergwerkdircklion Recklinghausen, zu einem Jahr G. es ö n " " i s und Strafaufschub nerr’-Hlf. Geheimrat Raiffeisen wurde ebenfalls sofort in Freiheit gesehk.
Die Abwehrstrerks.
Stillegung des gesamten westlichen Eisenbahnverkehrs.
Die in der gestrigen Pariser Presse ve» tretene Auffassung, als ob im Ruhrrevier irgend ein Versuch, einen Generalstreik zu inszenieren, gescheitert sei, beruht auf einer völligen Verkennung der Tatsache. Es hat im Ruhrrevier niemand die Ausrufung eines Generalstreiks beabsichtigt: die von den Arbeitern und Beamten in des Streitfrage befolgte Taktik gründete sich vielmehr auf eine wohlüberlegten und von allen Beteiligten einheitlich gebilligten und durchgeführten Plan. Ob es im weiteren Verlaufe der Krise zu einem Generalstreik kommen wird, kann heute niemand sagen. Auch gestern haben die Eisenbahner die Arbeit nur da eingestellt, wo sie durch militärische Eingriffe der fremden Truppen in ihrem Dienst behindert wurden. Immerhin haben die durch solche Eingriffe provozierten Ausstände im Laufe des gestrigen Tages einen derartigen Umfang angenommen, daß der ganze Verkehr nach d e m W e st e n, nach Düsseldorf, Köln und nach Wesel, für den Personen- und Güterverkehr zur Zeit st i l l g e l e g t ist. Dagegen ist die Der- bindung nach dem Osten vollkommen aufrecht erhalten, auch die Kohlentransporte nach dem Osten haben in vollem Uryfang fortgesetzt werden können.
Ueber die Verkehrsstillegung liegen folgende Meldungen vor:
Essen, 24. Jan. Das personal des Haupk- bahnhofs in Duisburg hat erneut den Betrieb eingestellt wegen der widerrechtlich» Eingriffe. und da der Betrieb in Oberhaufen
Die Berlin-Kölner D-Züge verkehren über Hagen-Elberfeld: Anschluß hieran kann in Dortmund erreicht werden.
Essen, 24. Jan. Das personal der Bahnhöfe Düffeldorf-Rath und Hamborn ist in den Streik getreten, sodaß der Betrieb vollkommen ruht. Für heule sind vier 2T?iüfär- züee, für morgen ein Militärzug von Ehrang gemeldet.
Essen. 25. Ian. Neuerdings ist auch aus den Bahnhöfen D e d d a u bei Duisburg (der aroße Verschiebebaßnhof). Bottrop, Duls- burg-Meiderich, Dahlhausen und D i n s l a k e n der Betrieb eingestellt, sodaß der gesamte westliche Verkehr ruht.
Neue Ausweisungen u. Verhaftungen.
Trier, 24. Jan. Aurgc» eien wurden Legierung«« Präsident Dr. ®e affen, C5crr;gicrunglräte 6 i 4« Horn, Dr. v. Pfuhlstein, Tr. Neef, Ober» bürqermcistcr v. B r u ch h a u s e n, Landrat Dr. P o h l, IoLdirektoren Kries cheldorf^ und Nebelung, Obersarstmeister Jansen und FinanzamtSdirektor Jansen Ten Ausgewiesenen wurde um 5 Uhr der Au?wci'unxSdefehl zuzestelll, mit dem < Uhr» Schnellzug mußten sie Trier verlaffen. Die Familie« erhielten gleich'»!)» Befehl, bi» zum 28. K Mt». abendr cs? besetzte Gebiet zu verlaffen
Wieöhadtn, 24 Jan. Der Leiter de» hiesigen Hauptzollamte», Zolld rektvr H » r n i ck e l, hat heute nachmittag den französischen Audweisungtbefehl »r- ballen und müsse trog Widerspruchs da» besetzte Gebiet innerhalb zwei Stunden verlassen. Auch die Familie wurde auS-ewiesen.
Witten, 24. Jan. Hier hat die Besatzung», ehörde einen Eiienbahnbeamten au» unbekannter Ursache, aber jedenfalls nicht au» dienstlichem Anlaß verhaftet. ES konnte nicht ermittelt werden, wo- hin der Festgenommene qebracht worden ist.
Tüssrldorf, 25. Jan. Der Leiter deS Finanzamtes Bergmann ist gestern von der belgischen Be- ,atzUngSbthördc verhaftet worden.
Wieder eine ftanzvstsche Bluttat.
Hagen, 24. Jan. Gestern in den Abendstunden wurde in Krrchcnde ein Arbeiter von fran» züsilchtn Solsaicn ungehalten und zum Heimgehev au!gc'0idcrl. Die Soldaten folgten ihm und gaben, at» er auf Anruf nicht stehen bneb, zwei Schüsse aus den Arbeiter ab, der einen Bcckcnschuß erhielt.
8t ei abe der Ludwigshafener Lohn etöer.
Ludwigshafen, 24. Jan. Wie die Direktion der Badischen Anilin- und Sodafabrik mitteilt, sind die. beschlagnahmten 100 Millionen Marl Lohngelder nach langen Verhandlungen von den Franzosen freigegeben worden, sodaß bk Lohnauszahlung am Freitag voraussichtlich ungestört erfolgen kann.
Dollar (10 Uhr oorm.) 21500