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General-Anzeiger

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Nr. 11

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Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kana« a. W. /<M?

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprech-Anschlust Nr. 1237

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Samstag den 13. Januar

Ein deutscher Trauertag.

Trauer, tiefe Trauer ist über die gesamte deutsche Nation hereingebrochen. Inmitten des Friedens hat der Franzose einen wehrlosen Teil unseres Volkes überfallen, führt der Franzose im Ruhrgebiet einen Gewaltakt aus in einer Form, in einem Ausmaß, für die sich in der Geschichte der Kulturstaaten schwerlich Vorgänge oder Vergleichsmomente finden. Es gleicht einem Krieg, was Poincare'fetzt im Ruhrgebiet aus­führt. Es verschlägt ihm garnichts, daß er es dabei mit keiner bewaffneten Macht, sondern nur mit einer wehrlosen Bevölkerung zu tun hat im Gegenteil, desto leichter Sieg, desto sicherer die Eroberung. Deutschland hat zu allen Zeiten seiner glorreichen Ge­schichte den Einbruch fremder Mächte mit Waffen in der Hand abgewehrt. Es ist nicht deutsche Art, sich feindselig einbrechenden Nachbarn ohne Gegenwehr zu beugen. Aber das heutige Deutschland hat keine Waffen, mit denen es den Friedensbruch der Fran­zosen sühnen, sein Land verteidigen könnte. Frank­reich selbst war es, das seit Jahren jeden deutschen Flintenlauf vernichten ließ, aus jedem irgendwo noch entdeckten alten Kanonenrohr eine diplomatische Aktion

keine Ursache, uns der französischen Gewalt nun ein­fach zu beugen. Wir besitzen noch Mittel genug, doch diese bedingen, um wirkungsvoll angewandt zu wer­den, die innere Einigkeit des deutschen Volkes. Das gesamte deutsche Volk muß von dem einen Willen beseelt sein, sich auf dem Boden nationaler Einigkeit zusammenzufin­den und Abwehrstellung einzunehmen.

Der morgige Sonntag, von der Reichsregierung zu einem nationalen Trauertag gestempelt, wird zeigen, ob dieser einheitliche Wille des deutschen Volkes vorhanden ist. In allen deutschen Gauen finden morgen in den Kirchen und auf freien Plätzen Kund­gebungen statt, in denen die Trauer über die dem deutschen Volke von neuem angetane Gewalt zum Ausdruck kommen und flammender Protest gegen diesen Gewaltakt erhoben werden soll. Wir selbst schließen uns diesem Protest schon heute an und lassen als äußeres Zeichen diese Nummer unseres Blattes im Trauergewand erscheinen. Wir geloben dabei nie müde zu werden, unsere Stimme gegen den erneuten Rechtsbruch zu erheben und dafür zu sorgen, daß die Not und die Leiden des besetzten Gebietes dem Ge­dächtnis der Zeit nicht entschwinden. Das gesamte deutsche Volk hat sich (fit den morgigen Kund­gebungen zu beteiligen, denn jeder einzelne von uns hat Ursache seine Entrüstung und Trauer, wie den Willen, alles für die Abwehr der feindlichen An­maßung und Willkür zu tun, zum Ausdruck zu bringen. Wir haben gestern schon darauf hingewiesen, daß der Gewaltakt Poincarès sich gegen das Zentrum der wirtschaftlichen Kraft Deutsch­lands richtet. Man täusche sich nicht über die Gefahren. Dreiviertel der oberschlesischen Kohlenproduktion sind uns im vorigen Frühjahr geraubt worden. Die Folge war, daß wir Kohle aus England einführen und unsere Währung ruinieren mußten. Denn von der Produktion des Ruhrgebietes nahmen die Franzosen monatlich zwei, später etwa anderthalb Millionen Tonnen. Jetzt wollen sie alles haben. Damit hoffen sie, die deutsch« Wirtschaft als Ganzes in ihre Gewalt zu bekommen. Von der Zwickauer und mitteldeutschen Kohle können wir unseren Bedarf nicht bestreiten, sie ist qualitativ zu gering und reicht bei weitem nicht aus. Poincare wird nun versuchen, das deutsche Volk so lange hungern und frieren zu lassen, bis es sich mit dem Schick­sal abfindet, im Dienste der französischen Herren zu stehen. Unsere Machtmittel sind uns alle genommen aber ein heiliges Gut besitzen wir noch und das will uns Frankreich jetzt rauben: unsere Freiheit als

Volk. Gelingt der Raub, dann sind wir verloren, dann wird die Folge eine zwangsweise Verschmelzung der deutschen mit der französischen Industrie sein, deren Folgen wiederum besonders der deutsche Arbeiter zu spüren bekommen wird. Der Plan Frankreichs ist so schändlich, so brutal, daß es für jeden Deutschen klar sein sollte, was er zu tun hat. Es handelt sich um einen Krieg, der nicht auf dem Schlachtfeld ausgetragen, sondern in jede Familie hineingetragen werden soll.

Nur ein einiges Volk hat einen großen Willen! und diesen Willen hat das deutsche Volk morgen kund zu tun. Dann aber wird es an der Reichsregierung liegen, gestützt auf den Willen de^ deutschen Volkes, den bisher gesprochenen Worten auch Taten folgen zu lassen. Poincare hat den Friedensvertrag in einer schändlichen Weise gebrochen; die deutsche Regierung hat jetzt keine Ursache mehr, auf Frankreich Rücksicht zu nehmen, ja es ist ihre Pflicht, auch die letzte Mög­lichkeit moralischen Widerstandes gegen den Feind, der sich nach dem Rheinland nun auch noch das Rubrge- biet untertan machen will, auszunutzen. Solche Mög­lichkeiten, die Franzosen an der Verwirklichung ihrer MLU^^L^^^MâLLj^^^L^^^l^nüssenaus- genützt werden, wenn nicht fede Spur von <Sc? achturtg im deutschen Volke endgültig verloren gehen soll. Die Zeit ist da, wo es mehr als jemals gilt, die Nerven zusammenzureißen. Einmal haben die Nerven uns versagt, einmal ist zu früh der zähe Wille erlahmt, die moralische Widerstandskraft ermattet. Jetzt stehen wir vor der letzten, vielleicht schwersten Probe. Tragen wir alle dazu bei, daß wir sie bestehen, denn es geht um unser Dasein als Deutsche, als Kinder emes Volkes von tausendjähriger Kultur. Wir haben letzt nur die Wahl, entweder als Deutsche in Freiheit zu leben nach unseren eigenen Gesetzen oder dem französischen Despoten uns als Kulis auszuliefern. Der Wille zum Vaterland, zum Reich, zur deutschen Volksgemein­schaft, der allen Unterdrückungen Trotz bietet, das ist unsere einzige Waffe. Sie muß ergriffen werden und in ihrem Zeichen muß auch der morgige Trauertag stehen. Daran soll die französische Willkür scheitern. R. H.

Sie -mW «Niems MM in Schleier". Deutschlands Antwort auf die Ruhrbesetzung. Dor? läufig keine Leistungen mehr an Frankreich u. Belgien.

Berlin, 12. Jan. Die Reichsregierung übermittelte dem hiesigen französischen Botschafter heute folgende Antwort auf die Notifikation der Ruhrbefetzung:

Die französische Regierung beschloß, ebenso wie die belgische ^Regierung, eine Aktion gegen das Ruhrgebiet, die sie als die Entsendung einer Kontrollkommission von Ingenieuren und Beamten bezeichnet. Diese Kommission soll, von Truppen begleitet, die Tätigkeit des deutschen Kohlensyndikats überwachen, die genaue Durchführung der Programme der Reparations­kommission sicherstellen und all« für di« Bezahlung der Reparationen notwendigen Maßnahmen treffen. Zu diesem Zwecke soll sie mit diktatorischen Befugnissen ausgestattet werden. Sie soll volle Befehl«- und Strafgewalt über das Personal der deutschen Der- waltung und die Derterter von Industrie und Handel in dem besetzten Gebiet erhalten. Auch soll sie befugt sein, von Verwaltungsstellen, Handelskammern, Ar­beitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und von Kauf­leuten jede Auskunft zu verlangen und die Büros, Bergwerke, Fabriken, Bahnhöfe und andere Anlagen zu durchsuchen. Nach den der deutschen Regierung von ben örtlichen Stellen zugegangenen Meldungen be­gann inzwischen bie Durchführung dieser Aktion. Fran- zösisch« und belgische I nippen zogen in bedeutender Stärke in voller kriegsmäßiger Ausrüstung in das

Ruhrgebiet ein. Die französische Regierung gründet ihre Aktion auf die Feststellung der Reparationskommission über den Stand der deutschen Holz- und Kohlen­lieferungen und beruft sich dabei auf die§§ 17 und 18 der Anlage 2 zu Teil VIII des Versailler Vertrages. Zugleich erklärte sie, daß sie augenblicklich nicht an eine militärische Operation oder an eine Besetzung mit politischem Charakter denke. Sie glaubt hinzufügen zu sollen, daß sie auf den guten Willen der deutschen Regierung zahle, die das größte Interesse habe, die Arbeit der Kommission und die Unterbringung der Truppen zu erleichtern.

Die deutsche Regierung muß den Schleier zerreißen, den die französische Re­gierung mit dieser Darstellung über den wahren Charakter ihres Vorgehens zu werfen versucht. Die deutsche Regierung erklärt, daß die Beschlüsse her Re­parationskommission und die angeführten Vertragsbe­stimmungen keinerlei Rechtsgrundlage für eine Aktion im Ruhrgebiet ent- halten, daß diese Aktion vielmehr eine Ver­letzung des Völkerrechts und des V er- e r

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sion in der Note vom 21. März wurde hie Verneblung bei den Holz- und Kohlenlieferungen nichts anderes als die Forderung von Barzahlungen rechtfertigen, so daß die Anordnung anderweitiger Maßnahmen auf ®nmb der §§ 17 und 18 in diesem Falle ausgeschlossen ist. Selbst bei rechtmäßiger Anwendung der §§ 17 und 18 würden aber nur wirtschaftliche und finanzielle Maß­nahmen oder nur solche Maßnahmen, die ihnen im Wesen und in der Bedeutung nach aleiS-"tt-llen ünd, gegen Deutschland getroffen werden dürfen. Das könnten nur Maßnahmen fein, welche die Alliierten in ihrem Hoheitsgebiet durchführen, dagegen nicht Maßnahmen, die wie der gegenwärtige Einbruch von Truppen und Beamten in das Ruhrgebiet, eins denkbar schwerste Verletzung der deutschen Hobeitsrechte bedeuten. Endlich können etwa nach oem Vertrag zulässige Maßnahmen gegen Deutschland nur von den an den Reparationen beteiligten alliierten Mächten gemeinsam, und nicht von einzelnen Mächten auf eigene Faust getroffene werden. Vergeblich versucht die französische Regierung, die Schwere dieser Vertragsbruchs dadurch zu ver­hüllen, daß sie der Aktion eine friedliche Benennung gibt. Die Tatsache, daß die Armee in kriegs­mäßiger Zusammensetzung und Bewaff­nung die Grenzen des unbesetzten deutschen Gebiets überschreitet, kennzeichnet das franzö­sische Vorgehen als militärische Aktion. Hieran wird nichts geändert durch die Er­klärung, daß Frankreich keine militärische Operation oder Besetzung,mit militärischem Charakter beabsichtigt, eine Erklärung, die übrigens nicht unbedingt, sondern nur für ben gegenwärtigen Augenblick ausgesprochen wird. Die deutsche Regierung stellt fest, daß die fran­zösische Regierung «l« einzig sachlichen Anlaß für diesen Vertragsbruch die Tatsache heranzuziehen vermag, daß Deutschland für das Jahr 1922 mit ver­hältnismäßig geringen Mengen bei der Lisfening von Holz und Kohle im Rückstand geblieben ist. Nach den ungeheuren Leistungen, die Deutschland in Erfüllung des Daffenstillstandsabkommens und des Vertrags von Versailles unter äußerster Anspannung bis zur Er- schöpfung seiner Leistungsfähigkeit vier Jahre lang bewirkt«, genügen diese geringfügigen Rückstände der französischen Regierung, um mit starkem militärischem Aufgebot in deutsch«, Gebiet einzudringen und die Hand aus den wichtigsten Besitz der deutschen Wirtschaft zu legen.

Die deutsche Regierung erhebt gegen die Gewalt, die hiermit einem wehrlose» Volk angetan

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