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Ceneral-Anzeiger
AmMches Organ |8r Stabfe unb Landkreis Sanaa
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ßr. 265
P râag öen IN. Monemder
1922
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Die StabiNfierungsplSne -er Sachver ^ Mitwirkung der Reichsbank. — 5
Abreise in
Lon den Verhandlungen zwischen der Regie-
M und der Repko sind jetzt alle Schleier gesellen. Man sieht klar, was ist, wenn man auch & nicht weiß, was werden soll. Die Regie- Wg hat mit den Karten der ausländischen Knanzsachverständigen einen Plan aufgebaut, dessen Ausführung eine Stabilisierung der deut- chm Mark verspricht. In seinen Grundzügen t dieser Plan klar und einfach. Ueber die ßmnziellen Möglichkeiten, die überhaupt in Be- hacht kommen, hat der englische Sachverständige Brand ein schlüssiges Urteil abgegeben. Mir eine deutsche Anleihe gibt es am englischen Geldmarkt — was bereits Morgan für den internationalen Geldmarkt ausgeführt hat — [eine Möglichkeit, so lange nicht die Entschädi- Mgslast auf ein erträgliches Maß zurückge- jchraubt worden ist. Bleibt nur noch eine Kreditoperation, wie sie kürzlich bei der deutsch- delgischen Vereinbarung ^)on versucht worden i t, nur im größeren Maßstabe und in größerem Zusammenhang. Ein ausländisches Finanzsyndikat soll gegründet werden und zwar mit einem Kapital von 500 Millionen Zoldmark. Dieses Kapital garantiert die deutsche Reichsbank, die außerdem noch Mittel in derselben Höhe zur Verfügung stellt, sodaß rund 1 Milliarde Goldmark flüssig gemacht werden können. Mit diesen Mitteln soll die deutsche Mark stabilisiert werden. Das ist der Vor-
Lutdrn sich jetzt die ganze Erwartung der deutschen Regierung konzentriert und auf den die sogenannte Reparationskommission zu ant= Borten haben wird.
Die deutsche Regierung hat ihren neuen Vorschlag ausschließlich auf das Gutachten der internationalen Sachverständigen gestützt, von denen abermals in ganz kategorischer Form lusgesprochen worden ist, daß Deutschland zur Zeit in jeder Hinsicht der sogenannten Repa- rationen leistungsunfähig ist und daß «uch eine Kreditaktion zugunsten der deutschen Währung nur dann Erfolg haben kann, wenn mir für eine längere Schonzeit von jeder Leistung befreit sind — wobei die Regierung mit dem Angebot weiterer Naturalleistungen für den französischen Wreder- eusbau über die Ansicht der Sachverständigen ganz unnötigerweise hinausgeht. Es ist zweifelns von großem Vorteil, daß diese unwiderlegliche Wahrheit abermals von ganz kompetenter Stelle mit aller Deutlichkeit ausgesprochen worden ist. An der Reparationskommission liegt i5 jetzt, ob sie Vernunft annehmen will. Die Isländischen Sachverständigen haben auch da- küber keinen Zweifel gelassen, daß die deutsche Wirtschaftskraft erst dann wieder fähig ist, Entschädigungen zu leisten, wenn Deutschland von dem jetzigen Elend des finanziellen und wirt- lchaftlichen Defizits wieder zu einer Ueberschuß- Etfchaft gelangt ist. Es kann also kein Ver- "änstiger darüber im Unklaren sein, daß die ™pto im eigensten Interesse Frankreichs dazu ^pflichtet wäre, die Voraussetzungen zu füllen, die von den ausländischen ^verständigen als unerläßsich nachgewiesen M Schon einmal ist die Kommission im Falle dir Pariser Bankierkonferenz über die Ansicht
Sachverständigen glatt hinweg gegangen. Was sich inzwischen aks Folge dieser verhäng- msvollen Politik ereignet hat, liegt in dem un= jj’iitelbar drohenden Zusammenbruch Deutsches vor aller Augen. Die Kommission wird M zu beweisen haben, ob sie aus diesen Er- Rrungen gelernt hat.
Die finanzlechnischen Gutachten
. Das erste banktechnische Gutachten von den Wirren V i s s e r i n g und Dubois geht da- ?on aus, daß die Erschütterungen des Ser» Rauens in die Mark im Wesentlichen nur durch Mitwirkung des Auslandes bei der Stabili- der Mark behoben werden könne, und Wägt deshalb vor, eine Versammlung von ^nkleuien der Staaten mit normaler Wäh- einzuberufen. Diese Versammlung hätte ,!e Grundsätze eines internationalen Syndi-
5 zu prüfen. Für die Durchführung der ge» Ruten Aktion führen die Sachverständigen Egendes aus:
k. Deutschland wird bis zur Zurückzahlung 65 von dem internationalen Bankiersyndikates «ILaewädrenden Darlebens von allen Bar^ab-
MMMWkW.
MndiKen. — Der öeulfchs Vorschlag, tt Reparationsleistungen unfähig. — r Repko. langen und Sachlieferungen aus dem Versailler Vertrage zu befreien fein.
2. Das internationale Banksyndikat wird zum Zwecke der Stabilisierung einen Betrag von 500 Millionen Goldmark zur Verfügung stellen. '
3. Dieser Betrag würde in Form eines Akzeptkredites geboten werden, der von der deutschen Finanzverwaltung zu garantieren und dessen Betrag auf die Währung des den Akzeptkredit gewährenden Staates zu lauten hätte.
4. Die Laufzeit dieser Akzepte wäre auf 2 Jahre zu verlängern.
5. Die Reparationskommission wird aufgefordert, ihrerseits auf ihre Prioritätsrechte aus dem Versailler Vertrag zur Deckung der Verpflichtungen Deutschlands gegenüber dem internationalen Bankensyndikat zu verzichten.
6. Deutschland soll sich mit der Reparationskommission in Verbindung setzen, um die Zinsen für den gewährten Kredit aus der Verpfändung der Einnahmen aus den Ausfuhrabgaben decken zu können.
7. Die Reichsbank wäre zu verpflichten, ihrerseits mit einem Betrage in gleicher Höhe wie das internationale Bankensyndikat an der Stabilisierung der Mark teilzunehmen, sodaß im Ganzen 1 Milliarde Goldmark für diesen Zweck zur Verfügung stehen würde.
8. Die Zinsbedingungen müßten noch im Einzelnen vereinbart werden.
Das zweite Gut ach test ist allem von dem Teilhaber der Firma Lazard Brothers in London, Brand, erstattet und bringt zum Ausdruck,
1. daß es sich nur um eine persönliche Meinungsäußerung des Begutachters handelt, der nicht im Auftrage anderer englischer Banken sprechen könne.
2. betont das Gutachten, daß es sich um eine rein banktechnische Erörterung des Gutachtens der übrigen Sachverständigen handele und
Z. weist das Gutachten darauf hin, daß es nicht möglich sei, in England Privatfinanziers zur Hergabe von Krediten zu veranlassen, da dasGutachtenMorgansund seines Komitees noch volle Gültigkeit habe. Aus diesem Grunde könne nicht an den freien Publikumsmarkt herangetreten werden.
4. Es bleibt daher nur die unterstützende Mitwirkung der Bankwelt möglich und diefe fei an die gleichzeitige Verpfändung des Goldes der Reichsbank geknüpft. Der deutsche Kredit sei völlig zerstört; deshalb müsse erst Gewißheit geschaffen werden über Deutfchlands zukünftige Verpflichtungen.
Auf andere Weise wäre nach Ansicht Brands eine Anleihe kaum zu erhalten, es sei denn, daß ein vollständiges Moratorium für Deutschlands Verpflichtungen, vielleicht auf die Dauer von zwei Jahren, gewährt würde und Finanzkreise in der Schweiz, Holland und anderen Ländern mit genauer Kenntnis der deutschen Verhältnisse die Führung übernähmen; in diesem Falle wäre es möglich, daß die Londoner Bankleute sich etwa in Form eines Akzeptkredits von mindestens 5 Millionen Pfund Sterling beteiligen würden. Brand schließt mit der Erklärung:
Wenn aber die Unsicherheit bezüglich der deutschen Verpflichtungen am Ende des Moratoriums fortbestünde, wenn die Möglichkeit eines vollständigen finanziellen Zusammenbruchs Deutschlands am Ende dieses Zeitraums bestehen bliebe, dann würden die Gläubiger eine Sicherheit für die Rückzahlung vor Ablauf d"s Moratoriums verlangen. Es würde auf jeden Fall nötig fein, daß sie zu dieser Maßnahme die Genehmigung der Bank von England und das Recht erhielten, die auf London gezogenen Wechsel dort zu diskontieren.
Der Schrislwechsel zwischeuRegierung und Repko.
Berlin, 9. Nov. Auf den ersten -deutschen Stabilisierungsvorschlag der Mark hin, antwortete die Reparationskommission wie folgt:
Herr Reichskanzler! Im Verlauf der Besprechung, die. die Reparationskommission mit Ihnen am 31. Oktober zu pflegen die Ehre hatte, haben Sie der Reparationskommission aus eigenem Antriebe die Zusicherung gegeben, sie könne zur Vollendung ihres Werkes auf die loyale Mitarbeit der teutschen Reaieruna und
aller ihrer Dienststellen rechnen. Die Kommission hat diese Zusicherung entgegengenommen und dabei auf den informatorischen Charakter ihrer Reise hingewiesen, deren einzelne Ergebnisse zu den Beschlüssen und Gutachten beitragen werden, die sie nach ihrer Rückkehr festzulegen haben wird. Die ersten Ergebnisse der Untersuchung haben gezeigt, daß, wenn auch die deutsche Regierung in der letzten Zeit sich bemüht hat, die freie Kontrolle des Garantiekomitees über die Reichsfinanzen und über die deutsche Ausfuhr sicherzustellen, dennoch wichtige Maßnahmen zu treffen bleiben, besonders hinsichtlich der Schaffung eines Personalstabes, wie er besprochen und notwendig ist. Die Reparationskommission lenkt ihre ganze Aufmerksamkeit auf die Dringlichkeit, die „engagements definitive", die in dieser Gestalt nochmals vom Reichsfinanzminister anerkannt worden sind, in ihrer Gesamtheit zu verwirklichen. Die Reparationskom- miffion hat sich nacheinander mit dem Ausgleich des Reichshaushalts, der schwebenden Schuld und der Stabilisierung der Mark befaßt. Nachdem sie über diese Punkte den Neichsfinanzmi- nifter und die Finanzbehörden gehört hatte, hat sie die deutsche Regierung um Bekanntgabe ihrer Vorschläge ersucht. Diese sind bisher zu unbestimmt. Die Stabilisierung der Mark beherrscht alle anderen Probleme, deren Lösung sie vorbereiten soll. Während einerseits kein Plan zur Stabilisierung der Mark Erfolg haben kann, wenn nicht der Reichshaushalt ins Gleichgewicht gebracht und das Anwachsen der schwebenden Schuld gehemmt wird, kann andererseits kein wirtschaftlicher Fortschritt bei der einen oder anderen dieser Reformen erzielt werden, solange keine Maßregeln ergriffen worden sind, um wenigstens eine gewisse Stabilität in dem deutschen Wechselkurs herbsizuführen. Nun
die „einen He-, fimmten und ausführlichen Plan" zur Herbei- ührung dieser Stabilisierung vorzulegen ver- prochen hatte, sich auf die Bitte an die Kommission beschränkt, mit einem internationalen Finanzkomitee die Möglichkeit und die Bedingungen einer äußeren Anleihe von mindestens 500 Millionen Goldmark zu untersuchen. Jeder hat die Initiative und Verantwortung, die ihm zustehen, zu ergreifen und auf sich zunehmen. Wird der Reparationskammission ein Anleiheprojekt oder irgendein anderes Projekt vorgelegt, so wird sie sich der Prüfung und Meinungsäußerung, soweit sie dafür zuständig ist, nicht entziehen. Es ist aber Pflicht der deutschen Regierung, die übrigens internationale Sachverständige berufen hat, der Kommission ein Projekt vorzulegen. Die Kommission gibt sich noch der Hoffnung hin, daß die deutsche Regierung sich unter nochmaliger Anstrengung und ernstlicher Prüfung sobald wie möglich mit den in ihrer ersten Note angekündigten Vorschlägen befassen wird. Genehmigen Sie ..»,.
Der neue deutsche Vorschlag.
In ihrem Antwortschreiben an die Reparationskommission wiederholt die deutsche Regierung zunächst die bereits früher ausgesprochene Erklärung ihrer Bereitwilligkeit, die von dem Garantiekomitee übernommenen Verpflichtungen in Bezug auf die Kontrollierung der Landesfinanzämter und ähnlicher Stellen durchzuführen; sie verweist darauf, daß alle hierzu erforderlichen Maßnahmen bereits getroffen seien. Sodann betont die Reichsregierung erneut, daß sie eine Festigung und Besserung des Markkurses als die augenblicklich wichtigste und dringlichste Aufgabe ihrer Politik betrachte. Zu den Vorschlägen zur Stabilisierung der Mark übergehend, weist die Note mit allem Nachdruck darauf hin, daß alle Maßnahmen, die jetzt ergriffen würden, immer nur Hilfsmittel wären, um ein gewisses Vertrauen des deutschen und des ausländischen Publikums in die Zukunft der deutschen Wirtschaft und der deutschen Finanzen wiederherzustellen, und daß ein dauernder Erfolg nur dann verbürgt erscheine, wenn die endgültige Lösung des gesamten Reparationsproblems alsbald in Angriff genommen und mit größter Beschleuni-. gung zu Ende geführt werde. Immerhin sei es nötig und möglich, schon jetzt durch Zusammenarbeiten eines ausländischen Banksyndikates mit der Reichsbank Maßnahmen zur Stützung der Mark zu ergreifen. Die deutsche Regierung empfiehlt hierfür die beiden Pläne von Vissering und Dubois und von Brand und erklärt:
„Die deutsche Regierung macht sich insbesondere den Gedanken zu eigen, daß die darin in Aussicht genommene Stützungsaktion durch ein internationales Vanksyndikat sofort in Angriff genommen wird. Auch die Reichsbank ist von der außerordentlichen und entscheidenden
Bedeutung der Bildung eines solchen internationalen Banksyndikates für die Wiederherstellung des Vertrauens in das Gelingen einer Stützungsaktion überzeugt. Sie hat sich bereit "rklärt, auch ihrerseits an dieser Aktion mitzuwirken und sich an der Aufbringung der Mittel z u beteiligen. Auf dieser Grundlage hätte sich die Stützung inderWeisezu vollziehen, daß der Markkurs nach einheitlichen Gesichtspunkten mit den so zur Verfügung gestellten Mitteln durch An- und Verkauf von Mark und Devisen reguliert wird. Ueber die Einzelheiten, insbesondere über die Art und den Umfang der Beteiligung der Reichsbank, würde noch eine Verständigung mit den fremden Geldgebern herbeigeführt werden müssen. Ferner würden die vom Reiche zu stellenden Sicherheiten unter Zustimmung der Reparatianskommission mit den Geldgebern noch zu vereinbaren sein.
Die erste Bedingung, welche die Sachver« ständigen stellen, geht dahin, daß während der Tätigkeit des Syndikates und bis zur vollständigen Rückzahlung der von dem Syndikat geleisteten Vorschüsse Deutschland von jeder Barzahlung auf Grund des Vertrages von Versailles sowie von Naturallieferungen für Reparationszwecke vorübergehend befreit werden müsse. Die deutsche Regierung selbst, ist der Ansicht, daß der Stabilisierungsprozeß, welcher seinerseits eine notwendige Voraussetzung für die Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Reichshaushalt bildet, zunächst einmal ohne Störung zu einem gewissen Abschluß gebracht sein muß, um dadurch die deutsche Wirtschaft zur Wiederaufnahme von Leistungen aus dem Vertrage von Versailles zu befähigen. Die deutsche Regierung ist jedoch, wie sie bereits der Reparationskammission erklärt hat, bereit, Lie- jeuij^^ MMörapstrau der zerstörten Gebiete auch während des Stabilisierungspro- zesses zu übernehmen, insoweit es möglich ist, diese Leistringen ohne Vermehrung der schwe- benden Schuld aus dem Budget oder durch innere Anleihen zu bestreiten."
„Das von der deutschen Regierung" — so schließt die deutsche Note — „in Uebereinstimmung mit den Bankspchverständigen vorgeschlagene Unternehmen zur Stützung und Besserung des Markkurses bezweckt nicht nur die Rettung Deutschlands aus seinen Währungsschwierigkeiten; es soll nicht nur die Balanzierung seines Budgets und eine Eindämmung der schwebenden Schuld möglich machen: Es ist vielmehr auch notwendige Voraussetzung dafür, daß Deutschland in den Stand gesetzt wird, wiederum Reparationsleistungen zu bewirken und insbesondere auswärtige Anleihen aufzunehmen, deren Erlös zur Abtragung der deutschen Verpflichtun- gen bestimmt sein würde."
Abreise der Repko.
Pari«, 9. Nov. Barthou empfing die
Vertreter der franzöfischen Presse in Berlin und gab ihnen aiiiißt Erklärungen über das Ergebnis der Berliner Konferenz. Er sagte u. a.: „Wir erhielten heute morgen die Antwort der deutschen Regierung, und unser«
Beratungen find abgeschlossen. Wir werden mit den Vertretern der ReichSregierung nicht mehr zusammentrrten, sonden Freitag nachmittag 2 Uhr nach Pari« abreistw
Von unserer Berliner Steife find wir b ei friedigt, denn wir haben befriedigend« Zusicherungen hinsichtlich der «on- trolle »er deutschen Finanzen und de« deutschen Budget« erhalten. Wir werden ein umfangreiches Attenbündel mit nach Paris nehmen, daS wir am Montag zu studieren beginnen, und wir werden unsere Entschei dun g in Pari« treffen, wie die« von Anfang an vereinbart worden ist. Wir freuen uns auch, »atz die Front der alliierten Mächte nicht zerstört ist, und daß wir in vollem Einvernehmen nach Pari« zu rückte hren." - In der Kohleusrage wird ebeufallS in Pari«, die Etttscheidung gefällt werden.
(Die Befriedigung BarthouS beliebt sich tveblve» stauten nur ans die Zusicherungen ter Finanzksiitrollt — nicht aber auf bte übrigen teutschen, die Stützung» altian unt deren Boraursetzungen betreffenden Ve» idjläge, die für uns bte Hauptsache »arstellen. Darbt« wird in Pari» entschieden werden, wobei Pomearch Einfluß «ukschlaggebend sein wird. D. Seb.)
Dollar (10 Uhr vorm.) 7200