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Nr. 241

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General-Anzeiger

Amtliches Organ für Skabl- und Landkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Freitag den 13. Oktober 1922

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Das Neueste.

Für den 1. Dezember wird eine weitere Er- töhung der Postgebühren beabsichtigt.

Die bereits angekündigte Verordnung des Reichspräsidenten gegen die Spekulation ist gestern erlassen worden.

Eine offizielle Meldung aus Athen bestätigt, be6 Zaimis die Wahl zum griechischen Minister­präsidenten angenommen bat.

Wie derJntranstgeant" mitteilt, wird de Lubersac in den nächsten Tagen nach Berlin reisen, wo er mit Stinnes eine Besprechung über die Durchjübrung der Abkommens Stinnes-Lubersac haben wird.

Die neue Devifensrdnung.

Auf Grund des Artikels 8 der Verfassung des Deutschen Reichs ist unter dem Datum des 12. Oktober zur Wiederherstellung der öffent­lichen Sicherheit und Ordnung für das Reichs­gebiet eine Verordnung gegen die Spekulation in ausländischen Zahlungsmitteln erlassen wor­den, deren einzelne Paragraphen in der Haupt­sache folgendes enthalten:

§ 1. Die Zahlung in ausländischen Zahlungsmitteln darf bei Inlands- gefrästen nicht angeboten, ausbedungen, geleistet oder angenommen werden. Im Klein­handelsverkauf ist auch die Preis st ellung in ausländischen Zahlungsmitteln auf der Grundlage einer ausländischen Währung ver­boten. Entsprechende Vorschriften für son­stige Jnlandsgeschäfte bleiben vorbehalten. Zah­lungsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Geäsotten, Papiergeld, Banknoten u. bergt, Auszahlungen, Anweisungen, Schecks und Wechsel.

§A^ ErwerL aus45nMIAei Zahlungsmittel ist nur nach v o r h e r i - gerGenehmigung der Prüfungsstelle zu­lässig, in deren Bezirk der Auftraggeber seine gewerbliche Niederlassung, seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Der Genehmigung bedarf es nicht, wenn der Auftrag von der Reichsbank oder von Banken und Bankiers im Sinne des § 1 des Gesetzes über den Verkehr mit auslän­dischen Zahlungsmitteln vom 2. Februar 1922 oder von einer Person oder Personenvereini­gung erteilt ist, die im Handels- oder Genossen­schaftsregister eingetragen ist und der die zu­ständige Handelskammer eine Bescheinigung darüber erteilt hat, daß ihr Gewerbebetrieb Ge­schäfte regelmäßig mit sich bringt, deren Ab­wicklung Zahlungen nach dem Ausland not­wendig macht.

§ 3. Die im § 1 des Gesetzes über den Ver­kehr mit ausländischen Zahlungsmitteln vom 2. Februar 1922 bezeichneten Banken und Ban­kiers dürfen Verkaufsgeschäfte in ausländischen Zahlungsmitteln nur abschließen, wenn sie sich über die Person des Antrag stellers vergewissert haben. Die Auftraggeber haben vor und beim Abschluß des Geschäfts einen Beleg in drei Stücken, Ausländer in zwei Stücken beizubringen, in dem ihr Ramen, Stand, gewerbliche Niederlassung, Wohnsitz od. Aufenthaltsort, Wohnung, Finanzamt und Gegenstand des Geschäfts und, soweit es sich um den Erwerb von ausländischen Zahlungsmit­teln handelt, der Verwendungszweck ersicht­lich ist.

.. § 4. Die Prüfungsstellen haben die ihnen übersandten Belege daraufhin zu prüfen, oh die Zahlungsmittel zu im Interesse der deutschen Wirtschaft notwendigen Zwecken erforder­lich sind.

§ 5. Ergibt die Prüfung, daß die auslän­dischen Zahlungsmittel zu anderen Zwecken er­worben oder verwendet worden sind, so kann die hierfür bestimmte Stelle anordnen, daß diese erworbenen ausländischen Zahlungsmittel nur nach vorheriger Genehmigung der zuständigen Prüfungsstelle abgegeben werden dürfen.

. § 6. Personen, die ausländische Zahlungs­mittel erworhen haben, haben der Prüfungs­stelle alle von ihr zur Prüfung der Verwendung dieser Zahlungsmittel für erforderlich gehalte­nen Auskünfte zu erteilen und die nötigen Un­terlagen vorzulegen.

§ 7. Geschäfte, die entgegen dem Verbot des 8 1 abgeschlossen werden, sind nichtig.

§8. Mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und Geldstrafe in Höhe des Zehnfachen des Wertes der ausländischen Zahlungsmittel oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, der gegen oie Verordnung verstößt. In gleicher Weise werden Inhaber von Bankgeschäften, deren ge- letzliche Vertreter, Bevollmächtigte oder Ange- bestraft, wenn sie vorsätzlich den Vor- Ichrift-i zuwider ausländische Zahlungsmittel

12 Monate Atempause.

Radikale KonlroUe" für Deutschland.

Paris. 13. Off. Wie man jetzt erfährt, be­schäftigte sich die gestrige Sitzung der Repara­tionskommission ausschließlich mit den Vor­schlägen des englischen Delegierten John Brad­bury, de: radikale Lonkrollmaßnahmen für Deutschland verlangte. In dieser Hinsicht sollen alle Delegierten dem englischen Vertreter zu­stimmen; nur über die anzuwendende Methode bestehen Meinungsverschiedenheiten.

Paris, 13. Okt.Ech de Paris" schreibt: Gestern haben in der Reparationskommission die Besprechungen über die Zahlungen für das Jahr 1923 begonnen. Ein Delegierter habe die Ansicht geäußert, daß das Deutsche Reich zu je­der finanziellen Anstrengung unfähig sei, und daß es das beste wäre, ihm zwölf Monate Atempause zu gewähren. Wenn man Deutsch­land das Moratorium gewähre, könne man von ihm erwarten, daß es endlich das Finanz- und Währungsreformprogramm, welches im Juli mit dem Garantieausschuß verabredet worden sei, durchführe.Ech de Paris" ist dagegen. Der­artige Reformen, so schreibt es, führe ein Volk nicht freiwillig aus.

Nach einer Meldung derDaily Mail" aus Paris ist eine Anzahl verschiedener Pläne für die Reform der deutschen Finanzen und die Verhinderung weiterer Ausfuhr deutschen Ka­pitals vorgeschlagen worden.

Paris, 13. Oft. DasJournal des Debatts" will wissen, daß die Vorschläge Bradburys einen ausgearbeiteten Plan zur Sanierung der deut­schen Finanzen enthalten. Das Projekt sei und werde wohl kaum un- verandert angenommen werden; dagegen gebe man sich innerhalb der Reparationskommission offenbar Rechenschaft, daß die Situation außer­ordentlich kritisch sei. Man dürfe erwarten, daß die Kommission bereits in den nächsten Tagen sehr wichtige Beschlüsse fassen werde.

Paris, 13. Okt. Zu dem Projekt Bradburys wird jetzt weiter bekannt, daß darin ein Veto­recht der Reparationskommission gegenüber neuen deutschen Notenemissionen verlangt wird. Gerüchte, die zur Stunde nicht nachzuprüfen

ohne die vorherige Genehmigung der zustän­digen Reichsbankanstalt abgeben.

§ 9. Inhaber von Bankgeschäften, deren ge­setzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Ange­stellte werden mit Geldstrafen bis zu 100 000 Mark bestraft, wenn sie vorsätzlich oder fahr­lässig den Vorschriften des § 3 Abs. 1 dieser Verordnung zuwiderhandeln oder die aufge­führten Belege nicht oder unvollständig ein­reichen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig unvoll­ständige oder falsche Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 1 Million Mark bestraft.

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.

*

Staatssekretär Hirsch vom Reichswirtschafts­ministerium hat gestern vor Vertretern der Presse ausgeführt, daß die Notverordnung die übrigens bald durch ein Gesetz ersetzt wer­den soll erlassen worden sei, weil die Regie­rung alles tun müsse, was in ihrer Macht stehe, um den Lawinensturz der deutschen Währung aufzuhalten. Von diesem Gesichtspunkt aus muß man den Versuch willkommen heißen und zufrieden sein, daß die Regierung endlich etwas unternimmt. Ob und wie die Notverordnung wirkt, wird man abwarten müssen. Zweifellos liegt ein Verschulden der Regierung darin, daß sie zu lange untätig zugesehen hat. Der Sturz der Mark ist ein Zeichen nicht für geschwundene deutsche Wirtschaftskraft, sondern für das Schwinden des Vertrauens zu dieser Kraft. Und hier kann man der Regierung den Vorwurf nicht ersparen, daß sie zu spät kommt, daß sie den Brunnen erst nach dem Unglück zudeckt. Bezeichnend war, daß auch der Regierungsver­treter die verhängnisvolle Wirkung der Repa­rationszahlungen auf die Währung zugab. Im übrigen bemerkte auch Staatssekretär Dr. Hirsch, daß eine durchgreifende Besserung erst eintreten könne, wenn der deutschen Wirtschaft für eine längere Uebergangszeit von außen her, d. h. durch eine internationale Anleihe, der nötige Devisenbedarf zur Verfügung gestellt werde. Die Regierung plant von sich aus noch die Schaffung eines Papieres, die zum mindesten eine wertbeständige Verzinsung verbürgt. Bei dem Erlaß der Notverordnung hat die Regie­rung folgende kurz zusammengefaßten Richt­linien befolgt: Entjchädigungszahlungen, passive

sind, wollen wissen, daß bereitseineNote in diesem Sinne nach Berlin gesandt worden ist.

Geddes gegen die Versklavung.

London, 12. Oft. Sir Eric Geddes führte in einer Rede in einem Londoner Klub aus, die Alliierten handelten vollkommen falsch, wenn sie versuchten, den letzten Pfennig aus Deutsch­land herauszubekommen. Sie würden ihn nicht herausbekommen, weil er nicht vorhanden sei. Man könne Reparationen nur entweder in Geld oder in Ware erhalten. Deutschland habe aber kein Geld. Wenn man deutsche Ware nehme, so bedeute dies Arbeitslosigkeit. Er sei soeben aus Deutschland zurückgekommen und könne nur sagen, die Lage sei dort heute verzweifelt. Man werde niemals eine starke deutsche Regierung bekommen, bevor das Volk wisse, daß die Regierung Herr im Hause sei. Ehe England und seine Alliierten nicht her­ausfänden, was Deutschland zahlen könne, und es Deutschland sagten, würde sich die Lage nicht bessern. Wenn man dies täte, so würde Deutsch­land auch versuchen, zu zahlen, soweit es ihm möglich sei, aber man könne nicht eine Nation von 70 Millionen Menschen auf Generationen hinaus versklaven. Nicht Reparationen, sondern Rückkehr zum Business sei die Hauptsache. Wenn sich das Land nur vergegenwärtigen könnte was in Deutschland vorgehe, und erken­nen würde, daß man einem Phantom nach­jage, so würde damit der größte Schritt zur Wohlfahrt getan sein.

(Wenn Sir Eric Geddes in- seiner Rede sich bemüht, der Lagè Deutschlands gerecht zu wer­den und den Kern des Uebels zu erfassen ver­sucht, so kann man einen solchen Versuch nur begrüßen. Daß dieTimes" nach Finanzkon­trolle schreit, und Poincarès Politik steigernd, soweit dies noch möglich ist, fortzusetzen wünscht, ist der Beweis dafür, daß auch in England die vernünftigen Stimmen (Clynes, Keynes, Ged­des, Wells z. B.) noch stark in der Minderheit sind.)

Handelsbilanz und innerpolitische Unruhen in Deutschland führten dazu, daß das Vertrauen zur deutschen Mark immer mehr schwand und eine Flucht vor der Mark im Ausland und im Inland einsetzte. Im Ausland flüchtet die Mark durch überspannten Ankauf von Sachwerten teils indirekt in die ausländischen Devise, in im­mer steigendem Maße aber auch direkt, und zwar dadurch, daß im inländischen Handelsver­kehr ausländische Zahlung gefordert wird, daß man bei langsichtigen Geschäften das nötige Barkapital in fremden Devisen sammelt (soge­nanntes Deckungsgeschäft) und daß auch die pri­vaten Ersparnisse und Permögenswerte in aus­ländische Devisen wandern. Darin liegt der Hauptgrund des katastrophalen Marksturzes, denn unsere an sich unwesentliche Einnahme an Devisen kann nicht außer für die lebenswich­tige Einfuhr und ausländische Schuldenzahlung auch noch für den inländischen Verkehr und den inländischen Bedarf als Deckung dienen. Geht die Entwickelung weiter, so büßt Deutschland seine eigene Währung völlig ein. Deshalb hat die Regierung durch die Notverordnung den Devisenhandel nur insoweit gestattet, als er für das regelrechte Einfuhrgeschäft und für die Schuldenzahlung an das Ausland dienen soll.

Die Repsralionsfrage vor Ser franzM. Kammer.

Paris, 12. Oft. Kammer und Senat traten heute zu einer außerordentlichen Session zu­sammen.

Als erster Redner sprach Abg. M a r g a i n e über die Konferenz von Genua, über Polen, das Alldeutschtum, über die schlechten Folgen der französischen Politik gegenüber Rußland und über das Saargsbiet. Bei Besprechung der orientalischen Frage wendet er sich gegen den Rückzug der französischen Truppen aus der Zone von Tschanak.

Als zweiter Redner erklärt Abg. Albert Favre, daß die allgemeine Regierungspolitik feit neun Monaten schwere Unzukömmlichkeiten nach sich zog, daß Frankreich in eine heikle Lage gebracht wurde, und die Gefahr bestehe, daß durch diese Politik der Friede kompromittiert werde. Was das R e p a r a t i o n s p r o b l e m anbelangt, so wolle Poincarè seinen Erfolg da holen, wo seine Vorgänger gescheitert sind. Er

fragt den Ministerpräsidenten, ob er es für möglich halte, daß Deutschland in der Lage wäre, die Gesamtheit seiner Schulden zu bezah­len. Redner glaubt dies nicht, wenn dem aber so wäre, warum solle man nicht den Mut haben, dies dem Lande zu erklären? Neue Zu­geständnisse seien notwendig, namentlich in der Frage der Pensionszahlungen. In ganz Frankreich müsse man die Wahrheit ver­breiten, daß Frankreich verpflichtet sei, feine Ansprüche herabzusetzen. England und die Vereinigten Staaten würden die Schulden nur dann nachlassen, wenn sie sähen, daß dies in ihrem eigenen Interesse liege unb dadurch die Möglichkeit einer wirtschaft­lichen Wiederaufrichtung gegeben sei. Gegen­wärtig sei die e i n z i g e M ö g l i ch k e i t, von Deutschland Geld zu erlangen, die, daß internationale Anleihen ausge­geben werden. Aber das Geld befinde sich bei den Engländern und Amerikanern. Die fran­zösische Politik müsse daher den Ansichten dieser Völker entsprechen, die einen dauerhaften Frie­den wünschen. Die Angelsachsen glauben aber nicht daran und nicht mit Unrecht, daß Frankreich Ernst mache, einen dauerhaften Frieden herzustellen. Favre erinnert an die jüngste Rede Poincarës und stellt fest, daß keine Abmachungen mit den Alliierten bestünden. Deutschland werde nur zahlen, was es zahlen wolle und zwar das, was in seinem Interesse liegt. Das durch den Versailler Vertrag errich­tete Gebäude sei teilweise zerstört. Der Frieden sei gemäß dem Versailler Vertrag auf einem engen Einvernehmen der Alliierten gegenüber Deutschland und Rußland aufgebaut. Aller­dings sei dadurch Europa in zwei Lager gespal­ten, aber der Frieden wäre sichergestellt. Was würde Frankreich in 15 Jahren gegenüber einem wiederhergestellten Deutschland, das außeröeni noch eine viel stärkere Geburtenziffer als Frankreich habe, tun? Das wäre die Zer­störung Europas und der Ruin der Zivilisation. Wenn man diese Gefahren vermeiden wolle, so seien einige Opfer an Stolz, Eigenliebe und Geld unbedingt nötig. Seitdeni aber Poincarè an der Spitze stehe, verschlechterten sich die fran­zösischen Beziehungen zu England merklich. Favre wünscht, daß die offiziöse Presse eine ge­mäßigtere Sprache führe, weil man sonst den Ministerpräsidenten für den Kapellmeister eines Orchesters halten müsse, der in der französischen Presse außergewöhnliche Angriffe gegen Lloyd George leite. (Poincarë unterbricht ihn und sagt:Ich glaubte nicht, daß ein französischer Deputierter derartige Unterstellungen auf der Tribüne vorbringen könnte. Niemand mehr als ich bedauert derartige Kundgebungen der Presse gegenüber den auswärtigen Regierungen.)

Favre fährt fort: Beweis dafür ist die Er­nennung des Direktor einer der größten fran­zösischen Tageszeitungen auf einen der größten diplomatischen Posten. (Pioncarë: Herr v. Jou- venel ist selbst dafür verantwortlich, was er schreibt und spricht.) Favre befürchtet, daß der Ministerpräsident, wenn er keinen Unterschied mache zwischen den Deutschen, die guten Willens sind und den andern, er eine Politik betreibe, die nur den Royalisten gefallen müßte.

Ausklaag von Mudania.

London, 12. Okt. Nach halbamtlichen Mitte!' langen weisen die Bestimmungen des Abkommen» box Mu»ania gegenüber dem veröffentlichten Text eine Abänderung auf. E» war ursprünglich vorgesehen, dak die türkische Besetzung Thraziens 30 Tage nach der Räumung beginnen sollte; die Türken und die «riechen haben es indessen vorgezogeu, die erwâdnre Periode cuf 45 Tage sestrusetzen, und zwar von dem Augenblick des Inkrafttretens des Abkommen» «6. Einer weiteren halbamtlichen Mitteilung zufolge wird es für unwahrscheinliL gehalten, bas »ie griechischen Vorbehalte ein ernstliches Hindernis für das Abkommen bilden werden, da eS grundsätzlich angenommen werten ist und das Abkommen sich in der Hauptsache auf die von Venisclo» gemachten Vorschläge gründet.

Paris, 13. Okt. Die griechische Regierung hat der Presse milgetcilt, dak sie in drei Tagen daS Ab- komnicn vonÄudauia unterzeichnen werde. Siewarte nur die Rückkehr der griechischen Vertreter ab, um die genauen Einzelheiten über die Bedingungen diese» Abkommens zu erfahren, namentlich üter die Räumung Thrazien».

NchtAvi«nongkfatt<,e«eb<g»»digt. Wie die Reichsvereinigung ehem. Kriegsgefangener in Berlin («eben von dem Hilfsgutschuh »er Avignongefangenen au» Tonlon telegrafisch erfährt, sind von den 27 noch in Toulon befindlichen sogenannten Ktrafge- fangenen acht begnadigt worden. Er schmachten also noch immer 19 gefangene deutsche Kameraden in Toulon.

Dollar (10 Uhr oorm.) 2750