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Mauer 8 Anzeiger

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General-Anzeiger

Amtliches Orga» für Stadt- und Landkreis Sanou

Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn* und Feiertage

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Sanau a. M. 3m Falle höherer Gewalt. Streik usw., bat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung der Bezugs preise«. Für Platzvorschrift u. Erscheinungstag« der Anzeigen wird keine Gewähr geleistet.

Nr. 209 MMwsch den K. September

1922

an

Der Liesenlngsvertrag mit FraulreiH.

Der Wortlaut. - Ergänzung zum Wiesbadener Abkommen. Gegenseitige KonIroUststten.

Berlin, 5. Septbr. Das zwischen Herrn Stinnes und Herrn De Luberfac am 30. August in Paris bezw. am 4. ds. Mts. in Berlin unter­zeichnete Materiallieferungsabkommen lautet in seinen wesentlichen Punkten:

1. Herr Stinnes schlägt vor und Herr De Lubersac akzeptiert als Vermittlungsstelle für die Ausführung der Sachlieferungen die Aktien­gesellschaft für Hoch- und Tiefbau in Essen- Ruhr, gemäß den Abkommen von Wiesbaden und Berlin.

2. Die Hoch- und Tiefbau-Aktiengesellschaft ist berechtigt zur Deckung der allgemeinen Un­kosten und als Nutzen einen Aufschlag zu be­rechnen, der in keinem Falle 6 vom Hundert des Preises überschreiten darf, den sie in Deutschland für diese Auslagen bezahlt hätte. Der betreffende Ausschlag wird in die Summe eingerechnet, der Deutschland für die betreffende Sachlieferung gutgeschrieben wird.

3. In diese Summe, die Deutschland gutge­schrieben wird, sollen auch die Unkosten einbe­griffen sein, die der Hoch und Tief aus Lei­stungen entstehen, die zur Finanzierung dieses Vertrages seitens der H. u. T. mit einem Ban­kenkonsortium unter Führung der Dresdener Saht vereinbart werden.

Herr De Herbemont, der Präsident der Con- fébération des Kooperatives de Montmsdy, hat bei Beginn dieser Verhandlungen sich mit der Dresdener Bank in Verbindung zu setzen.

^^ Handelt von öe^-^^y^^^

5. Die Materialien werden durch eine Kom­mission der H. und T. geprüft und die Confè- bération wird in der Prüfungskommission ver­treten sein. Diese hat das Recht, die Materialien anzunehmen oder abzulehnen. Die in Deutsch­land geprüften und abgenommenen Materialien dürfen in Frankreich nicht zurückgewiesen werden.

6. Die H. und T. wird unter ihrer Verant­wortung die Bestellungen gemäß den bestehen­den Vorschriften der deutschen Regierung ver­teilen. Die H. u. T. verpslichtet sich, die Be­stellungen nur an solche deutschen Firmen zu vergeben, die der Conföderation präsentiert sind, unter Vorbehalt in punkto der Annahme bezüg­lich Beschaffenheit und Preis.

7. Herr Stinnes erklärt, daß es zur Durch­führung der Lieferung des Baumaterials, wie Zement, Ziegelsteinen, Kalk und Dachziegel nötig fei, daß ein bestimmter Prozentsatz von der monatlich von Deutschland an Frankreich zu liefernden Kohlenmenge freigegeben werden müsse. Dieser' Prozentsatz müsse dem für die Fabrikation dieser Materialien unbedingt not­wendigen Verbrauch entsprechen. Eine Kom­mission wird gemeinschaftlich den Kohlenver­brauch für die Erzeugung der Materialien fest- tetzen. Herr De Lubersac erklärt, daß Voraus­setzung für die wirksame Durchführung der Nachlieferungen der Preis ist, der keinesfalls den vom französischen Markte für die betreffen­den Materialien verlangten überbieten dürfte, da die Kriegsentschädigung der französischen Beteiligten demgemäß festgesetzt worden fei.

. 8. Wenn Verträge zu Festpreisen abge- lchlossen sind, so sind beide Parteien zur Ab- wicklung derselben verpflichtet. Sind die Ver- wäge zu gleitenden Preisen abgeschlossen, so hat die Confèdèration das Recht einzuschreiten, wenn der Preis am Lieferungstag franfo Be­stimmungsbahnhof des - zerstörten Gebietes höher ist, als der an diesem Tage auf dem fran- Mschen Markte geltende Preis für dasselbe Material. Der deutsche Lieferant hat aber eben- lalls das Recht des Einspruchs.

9. Es herrscht Uebereinstimmung darüber, oaß dieses Abkommen nur dann gilt, wenn die Earen unter dem TitelSachlieferungen" nach oem französischen Mindestzoll verzollt werden.

Die Dauer des vorstehenden Abkommens ^ssipricht derjenigen des Abkommens von -Wiesbaden und Berlin, doch müssen die Ver­srage, welche gemäß diesem Abkommen ge= gossen werden, auf jeden Fall den Beding­ungen der genannten Abkommen entsprechend uusgeführt werden.

11. Sollten Schwierigkeiten bei der Durch- suyrung einer der Bestimmungen der gegen- wartigx Vereinbarungen eintreten, oder sollte ooyere Gewalt die Ausführung verhindern, fo Herden Herr Stinnes und Herr De Lubersac W größter Beicbleuniguna zusammenkommen.

um sich über die Ergreifung von Gegenmaßnah­men zu verständigen.

12. Herr Stinnes und Herr De Lubersac ver­pflichten sich, diese Vereinbarungen und ihre Er­klärungen ihren Regierungen mitzuteilen.

*

Dor längerer Zeit hatten die deutschen Gewerk­schaften den französischen Gewerkschaften und der französischen Regierung das Angebot gemacht, durch deutsche Arbeiter und mit deutschem Material ganze Ortschaften im zerstörten Gebiet Nordfrankreichs wieder aufbauen zu lassen. Dieses Angebot wurde damals von der französischen Regierung mit der Begründung abgelehnt, der Haß gegen die Deutschen sei zu groß, um der Ortsbevölkerung die dauernde Anwesenheit von Deutschen zumân zu können. Eine später vorgenommene Abstimmung in den betreffen­den Landsteilen ergab eine wesentlich andere Stim­mung der Bevölkerung, die sich bekanntlich in ihrer Mehrheit für die deutsche Arbeit aussprach. Aber die französische Regierung brauchte für ihren Vernich­tungskrieg gegen Deutschland stets den Hinweis auf die zerstörten Gebiete, um auf diese Weise in der Bevölkerung den Haß und in den anderen Ländern die Stimmung gegen Deutschland nähren zu können. Deshalb wurde geflissentlich jede Möglichkeit wirk­lichen Aufbaus verhindert. Nun haben die franzö­sischen Geschädigten endlich eingesehen, daß sie aus diesem Grunde wirksame Unterstützung von der eigenen Regierung nicht zu erwarten habe. Infolge­dessen taten sie das einzig Vernünftige und wandten sich unmittelbar an die deutsche Industrie, und das Ergebnis ist das oben wiedergegebene Abkommen, das auf Grund der Wiesbadener Vereinbarung abge­schlossen worden ist. Mit deutschem Material werden »MmiMNiit« den, wenn auch nicht mit deutschen Arbeitern. Trotz­dem werden die französischen Haßpolitiker sich eines schönen Tages verwundert die Augen reiben, wenn sie zu der Erkenntnis aufwachen, daß es mit der Hetze gegen Deutschland unter Hinweis auf das zer­störte Gebiet ein Ende hat. Die französische Bevölke­rung aber wird sich durch eigenen Augenschein über­zeugen können. was die deutsche Industrie zu leisten vermag. Dann wird sie erst recht einsehen, wie schwer sie durch die unverantwortliche Politik der Pariser Regierung geschädigt worden ist.

Ueber den Inhalt der Abmachungen zu urteilen, ist einmal Sache des Reichsoerbandes der deutschen Industrie, der schon in diesen Tagen zu diesem Zweck zusammentrilt, dann aber auch Sache der Reichs­regierung, deren Genehmigung selbstverständlich für die Inkraftsetzung des Vertrages erforderlich ist. Der erste Eindruck, den man von diesem Vertragsabschluß erhält, ist jedenfalls insofern ein günstiger, als hier endlich einmal unmittelbar praktische Ar­beit angestrebt und, nach den Faktoren zu urteilen, die dabei beteiligt sind, auch verbüßt wird. Die Größe der Aufgabe, die hier 'auf dem Spiel steht, rechtfertigt den Wunsch, daß der vorliegende Lö­sung-versuch auf beiden Seiten nur nach rein sach­lichen Gesichtspunkten gewürdigt werden möge.

Natürlich ist zur ersprießlichen Ausführung des Dertages notwendig, daß Industrie und Arbeiter­schaft einträchtig zusammengehen. Es wäre sehr zu bedauern, wenn das häßliche Schlagwort von der Stinnesierung" vergiftend in gewerkschaftlichen und politischen Kreisen wirken sollte. DerVorwärts" be­nutzt seine Kenntnis des Inhalts der Abmachungen zu einem Vorstoß gegen Herrn Stinnes, indem er spitzig frägt, ob es wahr ist, daß Stinnes für die Vermittlung 6 Prozent bezieht. So dumm wie er sich stellt, ist der Vorwärts denn doch nicht. Er hat sich wahrscheinlich gleich selbst gesagt, daß die 6 Pro­zent für Berwaltungskosten berechnet und diese damit ungemein niedrig angesetzt sind. Wenn die Regierung oder gar irgend ein sozialisierter Betrieb die Aus­führung in der Hand hätte, würden die Verwaltungs­kosten sicherlich ein Vielfaches verschlingen. Und wenn der Vorwärts von einem Monopol für Stinnes spricht, so weiß er ganz genau, daß auch davon keine Rede sein kann, sondern daß es sich um Aufträge für die gesamte deutsche Industrie handelt. Wir sollten meinen, daß angesichts der schweren Sorgen, die uns im kommenden Winter Ungelegenhelten genug be­reiten werden, es zu begrüßen ist, wenn auf diese Weise Hunderttausenden von deutschen Arbeitern Brot verschast wird.

Die deulfch-belsischen Verhandlungen.

Englische Danken wollen Sicherheit leisten?

Derlin, 6. Sept. Die Vertreter Belgiens, die Herren Delacroix und Bemelmans sind gestern abend in Berlin eingetroffen. Heute werden, wie schon gemeldet, die Verhandlungen über die Garantiefrage beginnen. Auch Staatssekretär Bergmann, der nach seinem Pariser Aufenthalt mehrere Tage in London geweilt hatte, um mit dortigen finanziellen Kreisen Fühlung zu neh­men, ist wieder nach Berlin zurückgekehrt.

Paris, 6. Sept. Französische Blätter be- hauvten, daß nach Informationen in belgischen Regierungskreisen Belgien entschlossen sei, von

Deutschland als Garantie der Schatzwechsel Sicherungen zu verlangen, die eine sofortige Diskontierung der Wechsel ermögliche und itaß die belgischen'Delegierten, wenn die Reichsregie­rung diesem Wunsche nicht entsprechen sollte, zu neuen Maßnahmen schreiten würden. Bel­gien sei entschlossen ganz präzise Garantien zu verlangen. Gestern hat in Brüssel ein Minister­rat stattgefunden, in dem neuerdings über die deutsch-belgischen Verhandlungen beraten wurde. Beim Ausgang dieses Ministerrats soll ein bel­gisches Regierungsmitglied erklärt haben, Deutschland hätte nun die außerordentlich gün­stige Gelegenheit, um sich das Vertrauen Euro­pas wieder zu verschaffen. Es fei deshalb anzu­nehmen, daß die belgischen Vertreter in Berlin in ihren Forderungen Genugtuung erhalten werden. Anderseits melden französische Blätter, daß man aus der Reise der Staatssekretäre Bergmann und Schröder nach London, den Schluß ziehen könnte, daß wahrscheinlich eng­lische Banken anstelle der deutschen Groß­banken Belgien die notwendigen Sicherhei­ten für die 2 70 Milionen deutsche Schatzwechsel leisten werden.

Noistandsmatznahmen für dieRentner.

Berlin, 6. Sept. Der Reichstagsausschuß für soziale Angelegenheiten beschäftigte sich gestern mit einer Vorlage des Reichsarbeitsministers, die der dringendsten Not der Sozialrentner ab­helfen soll. Ministerialdirektor Rittger gab einleitend eine Erläuterung des Entwurfes. Das Reich stellt 1 Milliarde Mark zur Verfügung, die an die Länder zur Verteilung kommen, wo­bei 30 Millionen Mark als Sonderzuschüsse für das besetzte Gebiet gedacht sind. Die Länder be­stimmen Art und Umfang der Notstandsmaß­nahmen und regeln die Verteilung der Reichs-

Maßnahmen zur Beschaffung billiger Lebensmittel, Kleider und Holz­stoffe. Von den Reichszuschüssen dürfen °/w nur zu Notstandsmaßnahmen verwendet wer­den, deren Kosten von den Ländern und Ge­meinden zu einem Fünftel aus eigenen Mitteln getragen werden. Die Regierungsvertreter be­tonten, daß es sich jetzt um eine Aktion zur Linderung der- augenblicklichen Not handele, ohne daß damit einer bald fol­genden Erhöhung der Renten vorge­griffen werden soll. Im Verlaufe der weiteren Debatte wurde auf Antrag des Abg. Hoch der Anspruch der Rentenempfän^r für die neuen Notstandsbeihilfen obligatorisch nach Maßgabe des Familienstandes gestaltet, soweit sie nach dem Notstandsgesetz vom 29. Juli bezugsberech­tigt sind. Abg. Lambach (Deutschnational) be­antragte die schon bewilligte 1 Milliarde für Notstandsmaßnahmen alsbald durch weitere Mittel zu erhöhen In der Abstimmung wurde der Regierungsvorlage mit der vom Abg. Hoch beantragten Aenderung zugestimmt.

Berlin, 6 Sept. Der Ueberwachungsaus- schuß des Reichstages stimmte gestern den von der Reichsregierung bekanntgegebenen außer­ordentlichen Notstandsmaßnahmen für die Ren­tenempfänger der Invaliden- und Angestellten­versicherung zu. Hiernach stellt das Reich für derartige außerordentliche Notstandsmaßnah­men 1 Milliarde (siehe obige Meldung. D. Red.) zur Verfügung. Angenommen wurde ferner eine Entschließung des Abgeordneten Karsten (Unabhängig), worin die Reichsregierung er­sucht wird, sofort zu veranlassen, daß den Em­pfängern von Notstandsunterstützungen eine einmalige den Teuerungsverhältnissen an­gemessene Geldunter stützung zu ge­währen sei. Schließlich gelangte ein Antrag des Abg. Wumm (Dtschn.) 'zur Annahme, wonach die zugunsten der Kleinrentner neu in Aussicht genommene Summe von 500 Millionen M a rk mit größter Beschleunigung z u r A u s - zahlung gebracht werden soll.

Eine Enischlietzung der Ernährung»* Minister-Konferenz.

Hamburg, 6. Septbr. Auf der Ernährungs­ministerkonferenz wurde eine Entschließung an­genommen, in der darauf hingewiesen wird, daß die ungeheuerlichen Schwierigkeiten, die der Sicherstellung der Ernährung des deutschen Volkes entgegenstehen, vor allem aus dem Ver­luste wertvoller Gebiete und dem rapiden Sturze der Mark resultieren. Es wird betont, daß die Möglichkeit zu grundlegender Aende­rungen der Wirtschaftslage daher nicht in der Hand der mit der Ernährungsfürsorge betrau­ten Stellen liegt. Alle Maßnahmen jedoch, die auf zweckmäßige Verwendung und Sparsam- keiten der vorhandenen Ernährungsmitteln Einfluß haben können. sollen getroffen werden,

damit hierdurch eine erträgliche Preisgestaltung erhalten wird. Die Konferenz spricht sich dahe» für ein Verbot der Herstellung von S t a r k b i e r und im übrigen für eine Ein­schränkung der Bierherstellung aus, um die dadurch sreiwerdenden Gersten» mengen der Herstellung von Nahrungsmitteln zuzuführen. Sie hält es weiter für notwendig, daß die Verwendung von Inland­zucker fürLiköre und bei der, Herstellung von Branntwein, Schokolade und Süßigkeiten alsbald verboten wird. Sie hält es weiter für notwendig, in dem demnächst beginnenden neuen Zuckerwirtschaftsjahr Maßnahmen dahin zu treffen, daß der inländische Zucker in erster Linie der Bevölkerung zum Mundgebrauch zu- geführt wird, und daß seine industrielle Ver­wertung nur insoweit zugelassen wird, als der unmittelbare Bedarf der Bevölkerung ge­sichert ist.

Hinsichtlich der Kartoffelernte lauten die Berichte aus den verschiedenen Ländern übereinstimmend günstig. Die Konferenz emp­fiehlt auf dem bereits beschrittenen Wege des Abschlusses von Lieferungsverträgen fortzu- schreiten. Angesichts der gegenwärtigen Lag« glaubt sie, daß ein behördliches Eingreifen in die Belieferung und Preisbildung zur Zeit nicht erforderlich ist und erwartet, daß sich die Preise in Grenzen halten, die für die Verbraucher er­träglich sind.

Auf dem Gebiete der Brotversorgung muß die Umlage in ihrer gesetzlich festgelegten Höhe durchgeführt werden. Die Konferenz ver­schließt sich dabei nicht der Tatsache, daß bei Fest­setzung der Preise für das Umlagegetreide der Entwicklung der Geldentwertung und den jetzi­gen Produttionskosten Rechnung getragen wer­den muß. Von den Strafandrohungen muß unnacbiichtlich Gebrauch gemacht werden lieferung der Umlage zu widersetzen. Die Kon­ferenz verweist auch auf das Verbot der Verfütterung von Brotgetreide, dessen Durchführung zu überwachen ist. Sie empfiehlt weiter eine Prüfung, ob durch eine allgemeine Heraufsetzung des Ausmahlsatzes für freies Getreide Ersparnisse gemacht werden können.

Die Konferenz der Ernährungsminister hat mit Befriedigung Kenntnis genommen, daß zur Unterstützung der Sozialrentner und Kleinrent­ner namhafte Geldbeträge zur Verfügung ge­stellt worden sind, sie hält es aber für notwen­dig, darüber hinaus helfend einzugreifen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird auch die Aus- gestaltung der Kinderspeisungen, der öffent­lichen Speisungen und die Abgabe von Lebens­mitteln an besonders Bedürftige zu ermäßigten Preisen geprüft werden müssen.

Die Gewerkschaftsführer beim Reichskanzler.

Berlin, 6. Septbr. Die Gewerkschaftsführer unterstrichen in der gestrigen Besprechung mit dem Reichskanzler die von ihnen vor 14 Tagen dem Reichskanzler gemachten Vorschläge und bedauerten, daß bisher nur auf Teilgebieten entsprechende Maßnahmen von der Reichsregie­rung durchgeführt feien. Insbesondere betonten die Gewerkschaftsvertreter, daß zur Verhinde­rung des wirtschaftlichen Chaos eine zwangs­wirtschaftliche Regelung in einer neun Form nicht zu umgehen sei. Die Gewerkschaften legten auf folgende drei Vorschläge nachdrücklichst Wert:

1. Verschärfung der Wucherge« setzgebung; unter keinen Umständen dürfen von den Behörden der sogenannte Wiederbe­schaffungspreis im Handel und den Produzenten konzediert werden.

2. Einschränkung des freien Börsen­handels.

3. Ablehnung der Forderung der Landwirt­schaft nach Erhöhung des Preises für Um» lagegetreide.

Ueber diese Fragen soll Ende dieser Woche unter Hinzuziehung des Ernährungs- und Wirt­schaftsministers eingehend gesprochen werden.

Der Seulsch-belgische Zwischenfall-

Düsseldorf, ö. Septbr. Die Untersuch»», i» der Obcrkasjeler Mordaffäre hat bitter noch kein Ergebniß gezeitigt. Der Regierungspräsident hat eine Belohn»^, »on 100000 Mk. auf die Ergreif»»« der Täter aal» gefe|f. Da St«dt»er«altnn, ihrerseits wird ebenfall» eine Belohnung »an 50 000 Mark aalsetzen. Dip Untersagung gestaltet sich so schwierig, weil die fofart na4 der Mordtat herbeigeeilten Rriminalleamtew D»x »ex »elgischen Soldaten »ertastet wurden und. erst 24 ktunden später jur Untersuchung jngeüiffen wurden.

Dollar (10 Mr oorm.) 1400