Mauer 8 Anzeiger
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General-Anzeiger
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Nr. 209 • MMwsch den K. September
1922
an
Der Liesenlngsvertrag mit FraulreiH.
Der Wortlaut. - Ergänzung zum Wiesbadener Abkommen. — Gegenseitige KonIroUststten.
Berlin, 5. Septbr. Das zwischen Herrn Stinnes und Herrn De Luberfac am 30. August in Paris bezw. am 4. ds. Mts. in Berlin unterzeichnete Materiallieferungsabkommen lautet in seinen wesentlichen Punkten:
1. Herr Stinnes schlägt vor und Herr De Lubersac akzeptiert als Vermittlungsstelle für die Ausführung der Sachlieferungen die Aktiengesellschaft für Hoch- und Tiefbau in Essen- Ruhr, gemäß den Abkommen von Wiesbaden und Berlin.
2. Die Hoch- und Tiefbau-Aktiengesellschaft ist berechtigt zur Deckung der allgemeinen Unkosten und als Nutzen einen Aufschlag zu berechnen, der in keinem Falle 6 vom Hundert des Preises überschreiten darf, den sie in Deutschland für diese Auslagen bezahlt hätte. Der betreffende Ausschlag wird in die Summe eingerechnet, der Deutschland für die betreffende Sachlieferung gutgeschrieben wird.
3. In diese Summe, die Deutschland gutgeschrieben wird, sollen auch die Unkosten einbegriffen sein, die der Hoch und Tief aus Leistungen entstehen, die zur Finanzierung dieses Vertrages seitens der H. u. T. mit einem Bankenkonsortium unter Führung der Dresdener Saht vereinbart werden.
Herr De Herbemont, der Präsident der Con- fébération des Kooperatives de Montmsdy, hat bei Beginn dieser Verhandlungen sich mit der Dresdener Bank in Verbindung zu setzen.
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5. Die Materialien werden durch eine Kommission der H. und T. geprüft und die Confè- bération wird in der Prüfungskommission vertreten sein. Diese hat das Recht, die Materialien anzunehmen oder abzulehnen. Die in Deutschland geprüften und abgenommenen Materialien dürfen in Frankreich nicht zurückgewiesen werden.
6. Die H. und T. wird unter ihrer Verantwortung die Bestellungen gemäß den bestehenden Vorschriften der deutschen Regierung verteilen. Die H. u. T. verpslichtet sich, die Bestellungen nur an solche deutschen Firmen zu vergeben, die der Conföderation präsentiert sind, unter Vorbehalt in punkto der Annahme bezüglich Beschaffenheit und Preis.
7. Herr Stinnes erklärt, daß es zur Durchführung der Lieferung des Baumaterials, wie Zement, Ziegelsteinen, Kalk und Dachziegel nötig fei, daß ein bestimmter Prozentsatz von der monatlich von Deutschland an Frankreich zu liefernden Kohlenmenge freigegeben werden müsse. Dieser' Prozentsatz müsse dem für die Fabrikation dieser Materialien unbedingt notwendigen Verbrauch entsprechen. Eine Kommission wird gemeinschaftlich den Kohlenverbrauch für die Erzeugung der Materialien fest- tetzen. Herr De Lubersac erklärt, daß Voraussetzung für die wirksame Durchführung der Nachlieferungen der Preis ist, der keinesfalls den vom französischen Markte für die betreffenden Materialien verlangten überbieten dürfte, da die Kriegsentschädigung der französischen Beteiligten demgemäß festgesetzt worden fei.
. 8. Wenn Verträge zu Festpreisen abge- lchlossen sind, so sind beide Parteien zur Ab- wicklung derselben verpflichtet. Sind die Ver- wäge zu gleitenden Preisen abgeschlossen, so hat die Confèdèration das Recht einzuschreiten, wenn der Preis am Lieferungstag franfo Bestimmungsbahnhof des - zerstörten Gebietes höher ist, als der an diesem Tage auf dem fran- Mschen Markte geltende Preis für dasselbe Material. Der deutsche Lieferant hat aber eben- lalls das Recht des Einspruchs.
9. Es herrscht Uebereinstimmung darüber, oaß dieses Abkommen nur dann gilt, wenn die Earen unter dem Titel „Sachlieferungen" nach oem französischen Mindestzoll verzollt werden.
Die Dauer des vorstehenden Abkommens ^ssipricht derjenigen des Abkommens von -Wiesbaden und Berlin, doch müssen die Versrage, welche gemäß diesem Abkommen ge= gossen werden, auf jeden Fall den Bedingungen der genannten Abkommen entsprechend uusgeführt werden.
11. Sollten Schwierigkeiten bei der Durch- suyrung einer der Bestimmungen der gegen- wartigx„ Vereinbarungen eintreten, oder sollte ooyere Gewalt die Ausführung verhindern, fo Herden Herr Stinnes und Herr De Lubersac W größter Beicbleuniguna zusammenkommen.
um sich über die Ergreifung von Gegenmaßnahmen zu verständigen.
12. Herr Stinnes und Herr De Lubersac verpflichten sich, diese Vereinbarungen und ihre Erklärungen ihren Regierungen mitzuteilen.
*
Dor längerer Zeit hatten die deutschen Gewerkschaften den französischen Gewerkschaften und der französischen Regierung das Angebot gemacht, durch deutsche Arbeiter und mit deutschem Material ganze Ortschaften im zerstörten Gebiet Nordfrankreichs wieder aufbauen zu lassen. Dieses Angebot wurde damals von der französischen Regierung mit der Begründung abgelehnt, der Haß gegen die Deutschen sei zu groß, um der Ortsbevölkerung die dauernde Anwesenheit von Deutschen zumân zu können. Eine später vorgenommene Abstimmung in den betreffenden Landsteilen ergab eine wesentlich andere Stimmung der Bevölkerung, die sich bekanntlich in ihrer Mehrheit für die deutsche Arbeit aussprach. Aber die französische Regierung brauchte für ihren Vernichtungskrieg gegen Deutschland stets den Hinweis auf die zerstörten Gebiete, um auf diese Weise in der Bevölkerung den Haß und in den anderen Ländern die Stimmung gegen Deutschland nähren zu können. Deshalb wurde geflissentlich jede Möglichkeit wirklichen Aufbaus verhindert. Nun haben die französischen Geschädigten endlich eingesehen, daß sie aus diesem Grunde wirksame Unterstützung von der eigenen Regierung nicht zu erwarten habe. Infolgedessen taten sie das einzig Vernünftige und wandten sich unmittelbar an die deutsche Industrie, und das Ergebnis ist das oben wiedergegebene Abkommen, das auf Grund der Wiesbadener Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Mit deutschem Material werden »MmiMNiit« den, wenn auch nicht mit deutschen Arbeitern. Trotzdem werden die französischen Haßpolitiker sich eines schönen Tages verwundert die Augen reiben, wenn sie zu der Erkenntnis aufwachen, daß es mit der Hetze gegen Deutschland unter Hinweis auf das zerstörte Gebiet ein Ende hat. Die französische Bevölkerung aber wird sich durch eigenen Augenschein überzeugen können. was die deutsche Industrie zu leisten vermag. Dann wird sie erst recht einsehen, wie schwer sie durch die unverantwortliche Politik der Pariser Regierung geschädigt worden ist.
Ueber den Inhalt der Abmachungen zu urteilen, ist einmal Sache des Reichsoerbandes der deutschen Industrie, der schon in diesen Tagen zu diesem Zweck zusammentrilt, dann aber auch Sache der Reichsregierung, deren Genehmigung selbstverständlich für die Inkraftsetzung des Vertrages erforderlich ist. Der erste Eindruck, den man von diesem Vertragsabschluß erhält, ist jedenfalls insofern ein günstiger, als hier endlich einmal unmittelbar praktische Arbeit angestrebt und, nach den Faktoren zu urteilen, die dabei beteiligt sind, auch verbüßt wird. Die Größe der Aufgabe, die hier 'auf dem Spiel steht, rechtfertigt den Wunsch, daß der vorliegende Lösung-versuch auf beiden Seiten nur nach rein sachlichen Gesichtspunkten gewürdigt werden möge.
Natürlich ist zur ersprießlichen Ausführung des Dertages notwendig, daß Industrie und Arbeiterschaft einträchtig zusammengehen. Es wäre sehr zu bedauern, wenn das häßliche Schlagwort von der „Stinnesierung" vergiftend in gewerkschaftlichen und politischen Kreisen wirken sollte. Der „Vorwärts" benutzt seine Kenntnis des Inhalts der Abmachungen zu einem Vorstoß gegen Herrn Stinnes, indem er spitzig frägt, ob es wahr ist, daß Stinnes für die Vermittlung 6 Prozent bezieht. So dumm wie er sich stellt, ist der Vorwärts denn doch nicht. Er hat sich wahrscheinlich gleich selbst gesagt, daß die 6 Prozent für Berwaltungskosten berechnet und diese damit ungemein niedrig angesetzt sind. Wenn die Regierung oder gar irgend ein sozialisierter Betrieb die Ausführung in der Hand hätte, würden die Verwaltungskosten sicherlich ein Vielfaches verschlingen. Und wenn der Vorwärts von einem Monopol für Stinnes spricht, so weiß er ganz genau, daß auch davon keine Rede sein kann, sondern daß es sich um Aufträge für die gesamte deutsche Industrie handelt. Wir sollten meinen, daß angesichts der schweren Sorgen, die uns im kommenden Winter Ungelegenhelten genug bereiten werden, es zu begrüßen ist, wenn auf diese Weise Hunderttausenden von deutschen Arbeitern Brot verschast wird.
Die deulfch-belsischen Verhandlungen.
Englische Danken wollen Sicherheit leisten?
Derlin, 6. Sept. Die Vertreter Belgiens, die Herren Delacroix und Bemelmans sind gestern abend in Berlin eingetroffen. Heute werden, wie schon gemeldet, die Verhandlungen über die Garantiefrage beginnen. Auch Staatssekretär Bergmann, der nach seinem Pariser Aufenthalt mehrere Tage in London geweilt hatte, um mit dortigen finanziellen Kreisen Fühlung zu nehmen, ist wieder nach Berlin zurückgekehrt.
Paris, 6. Sept. Französische Blätter be- hauvten, daß nach Informationen in belgischen Regierungskreisen Belgien entschlossen sei, von
Deutschland als Garantie der Schatzwechsel Sicherungen zu verlangen, die eine sofortige Diskontierung der Wechsel ermögliche und itaß die belgischen'Delegierten, wenn die Reichsregierung diesem Wunsche nicht entsprechen sollte, zu neuen Maßnahmen schreiten würden. Belgien sei entschlossen ganz präzise Garantien zu verlangen. Gestern hat in Brüssel ein Ministerrat stattgefunden, in dem neuerdings über die deutsch-belgischen Verhandlungen beraten wurde. Beim Ausgang dieses Ministerrats soll ein belgisches Regierungsmitglied erklärt haben, Deutschland hätte nun die außerordentlich günstige Gelegenheit, um sich das Vertrauen Europas wieder zu verschaffen. Es fei deshalb anzunehmen, daß die belgischen Vertreter in Berlin in ihren Forderungen Genugtuung erhalten werden. Anderseits melden französische Blätter, daß man aus der Reise der Staatssekretäre Bergmann und Schröder nach London, den Schluß ziehen könnte, daß wahrscheinlich englische Banken anstelle der deutschen Großbanken Belgien die notwendigen Sicherheiten für die 2 70 Milionen deutsche Schatzwechsel leisten werden.
Noistandsmatznahmen für dieRentner.
Berlin, 6. Sept. Der Reichstagsausschuß für soziale Angelegenheiten beschäftigte sich gestern mit einer Vorlage des Reichsarbeitsministers, die der dringendsten Not der Sozialrentner abhelfen soll. Ministerialdirektor Rittger gab einleitend eine Erläuterung des Entwurfes. Das Reich stellt 1 Milliarde Mark zur Verfügung, die an die Länder zur Verteilung kommen, wobei 30 Millionen Mark als Sonderzuschüsse für das besetzte Gebiet gedacht sind. Die Länder bestimmen Art und Umfang der Notstandsmaßnahmen und regeln die Verteilung der Reichs-
Maßnahmen zur Beschaffung billiger Lebensmittel, Kleider und Holzstoffe. Von den Reichszuschüssen dürfen °/w nur zu Notstandsmaßnahmen verwendet werden, deren Kosten von den Ländern und Gemeinden zu einem Fünftel aus eigenen Mitteln getragen werden. Die Regierungsvertreter betonten, daß es sich jetzt um eine Aktion zur Linderung der- augenblicklichen Not handele, ohne daß damit einer bald folgenden Erhöhung der Renten vorgegriffen werden soll. Im Verlaufe der weiteren Debatte wurde auf Antrag des Abg. Hoch der Anspruch der Rentenempfän^r für die neuen Notstandsbeihilfen obligatorisch nach Maßgabe des Familienstandes gestaltet, soweit sie nach dem Notstandsgesetz vom 29. Juli bezugsberechtigt sind. — Abg. Lambach (Deutschnational) beantragte die schon bewilligte 1 Milliarde für Notstandsmaßnahmen alsbald durch weitere Mittel zu erhöhen In der Abstimmung wurde der Regierungsvorlage mit der vom Abg. Hoch beantragten Aenderung zugestimmt.
Berlin, 6 Sept. Der Ueberwachungsaus- schuß des Reichstages stimmte gestern den von der Reichsregierung bekanntgegebenen außerordentlichen Notstandsmaßnahmen für die Rentenempfänger der Invaliden- und Angestelltenversicherung zu. Hiernach stellt das Reich für derartige außerordentliche Notstandsmaßnahmen 1 Milliarde (siehe obige Meldung. D. Red.) zur Verfügung. Angenommen wurde ferner eine Entschließung des Abgeordneten Karsten (Unabhängig), worin die Reichsregierung ersucht wird, sofort zu veranlassen, daß den Empfängern von Notstandsunterstützungen eine einmalige den Teuerungsverhältnissen angemessene Geldunter stützung zu gewähren sei. Schließlich gelangte ein Antrag des Abg. Wumm (Dtschn.) 'zur Annahme, wonach die zugunsten der Kleinrentner neu in Aussicht genommene Summe von 500 Millionen M a rk mit größter Beschleunigung z u r A u s - zahlung gebracht werden soll.
Eine Enischlietzung der Ernährung»* Minister-Konferenz.
Hamburg, 6. Septbr. Auf der Ernährungsministerkonferenz wurde eine Entschließung angenommen, in der darauf hingewiesen wird, daß die ungeheuerlichen Schwierigkeiten, die der Sicherstellung der Ernährung des deutschen Volkes entgegenstehen, vor allem aus dem Verluste wertvoller Gebiete und dem rapiden Sturze der Mark resultieren. Es wird betont, daß die Möglichkeit zu grundlegender Aenderungen der Wirtschaftslage daher nicht in der Hand der mit der Ernährungsfürsorge betrauten Stellen liegt. Alle Maßnahmen jedoch, die auf zweckmäßige Verwendung und Sparsam- keiten der vorhandenen Ernährungsmitteln Einfluß haben können. sollen getroffen werden,
damit hierdurch eine erträgliche Preisgestaltung erhalten wird. Die Konferenz spricht sich dahe» für ein Verbot der Herstellung von S t a r k b i e r und im übrigen für eine Einschränkung der Bierherstellung aus, um die dadurch sreiwerdenden Gersten» mengen der Herstellung von Nahrungsmitteln zuzuführen. Sie hält es weiter für notwendig, daß die Verwendung von Inlandzucker fürLiköre und bei der, Herstellung von Branntwein, Schokolade und Süßigkeiten alsbald verboten wird. Sie hält es weiter für notwendig, in dem demnächst beginnenden neuen Zuckerwirtschaftsjahr Maßnahmen dahin zu treffen, daß der inländische Zucker in erster Linie der Bevölkerung zum Mundgebrauch zu- geführt wird, und daß seine industrielle Verwertung nur insoweit zugelassen wird, als der unmittelbare Bedarf der Bevölkerung gesichert ist.
Hinsichtlich der Kartoffelernte lauten die Berichte aus den verschiedenen Ländern übereinstimmend günstig. Die Konferenz empfiehlt auf dem bereits beschrittenen Wege des Abschlusses von Lieferungsverträgen fortzu- schreiten. Angesichts der gegenwärtigen Lag« glaubt sie, daß ein behördliches Eingreifen in die Belieferung und Preisbildung zur Zeit nicht erforderlich ist und erwartet, daß sich die Preise in Grenzen halten, die für die Verbraucher erträglich sind.
Auf dem Gebiete der Brotversorgung muß die Umlage in ihrer gesetzlich festgelegten Höhe durchgeführt werden. Die Konferenz verschließt sich dabei nicht der Tatsache, daß bei Festsetzung der Preise für das Umlagegetreide der Entwicklung der Geldentwertung und den jetzigen Produttionskosten Rechnung getragen werden muß. Von den Strafandrohungen muß unnacbiichtlich Gebrauch gemacht werden lieferung der Umlage zu widersetzen. Die Konferenz verweist auch auf das Verbot der Verfütterung von Brotgetreide, dessen Durchführung zu überwachen ist. Sie empfiehlt weiter eine Prüfung, ob durch eine allgemeine Heraufsetzung des Ausmahlsatzes für freies Getreide Ersparnisse gemacht werden können.
Die Konferenz der Ernährungsminister hat mit Befriedigung Kenntnis genommen, daß zur Unterstützung der Sozialrentner und Kleinrentner namhafte Geldbeträge zur Verfügung gestellt worden sind, sie hält es aber für notwendig, darüber hinaus helfend einzugreifen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird auch die Aus- gestaltung der Kinderspeisungen, der öffentlichen Speisungen und die Abgabe von Lebensmitteln an besonders Bedürftige zu ermäßigten Preisen geprüft werden müssen.
Die Gewerkschaftsführer beim Reichskanzler.
Berlin, 6. Septbr. Die Gewerkschaftsführer unterstrichen in der gestrigen Besprechung mit dem Reichskanzler die von ihnen vor 14 Tagen dem Reichskanzler gemachten Vorschläge und bedauerten, daß bisher nur auf Teilgebieten entsprechende Maßnahmen von der Reichsregierung durchgeführt feien. Insbesondere betonten die Gewerkschaftsvertreter, daß zur Verhinderung des wirtschaftlichen Chaos eine zwangswirtschaftliche Regelung in einer neun Form nicht zu umgehen sei. Die Gewerkschaften legten auf folgende drei Vorschläge nachdrücklichst Wert:
1. Verschärfung der Wucherge« setzgebung; unter keinen Umständen dürfen von den Behörden der sogenannte Wiederbeschaffungspreis im Handel und den Produzenten konzediert werden.
2. Einschränkung des freien Börsenhandels.
3. Ablehnung der Forderung der Landwirtschaft nach Erhöhung des Preises für Um» lagegetreide.
Ueber diese Fragen soll Ende dieser Woche unter Hinzuziehung des Ernährungs- und Wirtschaftsministers eingehend gesprochen werden.
Der Seulsch-belgische Zwischenfall-
Düsseldorf, ö. Septbr. Die Untersuch»», i» der Obcrkasjeler Mordaffäre hat bitter noch kein Ergebniß gezeitigt. Der Regierungspräsident hat eine Belohn»^, »on 100000 Mk. auf die Ergreif»»« der Täter aal» gefe|f. Da St«dt»er«altnn, ihrerseits wird ebenfall» eine Belohnung »an 50 000 Mark aalsetzen. Dip Untersagung gestaltet sich so schwierig, weil die fofart na4 der Mordtat herbeigeeilten Rriminalleamtew D»x »ex »elgischen Soldaten »ertastet wurden und. erst 24 ktunden später jur Untersuchung jngeüiffen wurden.
Dollar (10 Mr oorm.) 1400