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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teil«' Hanau a. M. Im Falle höherer Gewalt hat der

Nr. 190

Dienslag den 15. August

1923

an die Reparakionskommission.

Die Londoner Konferenz beendet. Frankreich besteh! auf Ablehnung des Woralorrums- Die Ausgleichszahlungen vier Wochen gestundet.

Die dreizehnte Konferenz nach dem Frie­densdiktat hat gestern ihr Ende gefunden ohne, wovon wir allerdings von Anbeginn der Kon­ferenz überzeugt waren, für uns eine Erleich­terung zu bringen. Die alliierten Minister­präsidenten haben eine Einigung über das deutsche Stundungsgesuch nicht erzielen können und haben was war leichter als dies das Gesuch an die Reparationskommission zurück­verwiesen. Letztere hat nun das Wort. Sie hat bereits in einer Note an Deutschland erklärt, daß sie nicht in der Lage sei, vor dem heutigen Fälligkeitstage bekanntlich sind nach dem Londoner Zahlungsplans heute 50 Millionen Goldmark fällig eine Entscheidung über das Stundungsgesuch zu treffen, doch es steht zu er­warten, daß diese Entscheidung bald fallen wird und zwar nach Lage der Zusammensetzung der Kommission ganz sicher zu unseren Ungunsten. Frankreich hat durch seine Politik der Bedroh­ung und der Gewalttaten gegenüber Deutschland seine kontinentaleuropäischen Verbündeten Ita­lien und Belgien so tief in finanzielle Schwierig­keiten hineingeleiten und dem Irrlicht der deutschen Goldmilliarden so weit nachgehen lassen, daß sie sich nicht mehr auf den Weg der Tatsachen und der Vernunft zurückfinden. Sie werden, zum min­desten ist dies von Belgien als sicher anzu­nehmen, in der Reparationskommission den französischen Standpunkt: Kein Moratorium ' tMeausreicyenoe Guram

Verwaltung der staatlichen D

sten, unterstützen, sodaß aller Voraussicht nach Poincarès Gewaltpolitik den Sieg davontragen wird.

Für das deutsche Volk heißt es jetzt, Aus- tz a r r e n und den kommenden Tagen mit Ruhe entgegensetzen! Für die Regierung aber muß die Parole lauten: Nicht bange machen lassen! Es wird nichts mehr bezahlt und damit Schluß! Den Strich, den die Regierung unter die Er- iüllungspolitik gezogen hat, muß sie aufrecht nhalten es kann kein Zurück mehr geben! Mag die Reparationskommission be­schließen wie sie will, mag Poincarè seine an­gedrohten Gewaltmaßnahmen in Kraft setzen: Es wird in Deutschland niemand geben, der nicht der Regierung in ihrem Widerstände bei­steht. Deshalb ausharren in fester Entschlossen­heit!

Ueber den Schluß der Londoner Konferenz liegen folgende, infolge der Gewitterstörungen in der letzten Nacht allerdings nur sehr dürftige Meldungen vor:

London, 15. Aug. Gestern nachmittag 5 Uhr hat die letzte Sitzung in London stallge- funden. Man hat nur noch über die Oesterreich zu bewilligenden Kredite gesprochen. Poincarè ist darauf in sein Hotel zurückgekehrk und hat franz. Journalisten gegenüber erklärt, daß die französische Abordnung heute vormittag 11 Uhr abreifen werde. Am Mittwoch werde in Paris wahrft^inlich ein Ministerrat stattfinden. Wahrscheinlich werde die Kammer einberufen und beschlossen werden, die franz. Ver - kreker aus dem Wiederher stel- lungsausschuß zu rückzuziehen. Vor­her werde man in dem Ausschuß mit Unter- stühung der belgischen Stimmen gegen das beantragte Moratorium stimmen, wodurch dieser Antrag abgelehnt werden würde.

Haag, 15. Aug. Der amtliche englische Funk­spruch über den Abschluß der Londoner Kon­ferenz lautet:

Die Konferenz der Alliierten hat ihr Ende erreicht. Poincarè erklärte, er müsse nach Paris Zurückkehren, um mit dem Kabinett die Lage zu ^sprechen. Inzwischen wurde festgestellt, daß zufolge Mangel an Einigkeit die Moratoriums- frage an die Reparationskommission zurückver­wiesen werden müsse.

London, 15. Aug. Die Lage nach der Zurückverweisung des Stundnngsgc- suches an die Reparationskommission ist fol­gende: Es besteht wenig Wahrscheinlichkeit, daß eer englische Standpunkt durchgehen wird, da lallen zwar England unterstützt, Belgien da­gegen höchst sicher mit Frankreich geht. Da nun °ei einer Abstimmung innerhalb der Repara- uonskommission der französische Vorsitzende den Ausschlag gibt, so besteht die große Gefahr, daß uie Gewaltpolitik Poincarès 6ie = ^ r b l e i b t

Berlin, 14. Aug. Der Kriegslastenkommission

London, 15. Aug. In der gestrigen Schluß­sitzung der Konferenz der Alliierten wurde noch­mals festgestellt, daß weitere Anleihen an Oe st erreich unmöglich seien. Bei der Beschlußfassung der Antwort an Deutschland war Frankreich vollkom­men isoliert, da Tennis und Jaspar dem Be­schluß der Zurückverweisung an die Repara­tionskommission zustimmten und ferner dem Be­schluß der Sachverständigen bezüglich der Zah­lungen im Ausgleichsverfahren (Siehe beson­dere Meldung. D. Red.) beitraten. Weiter wurde beschlossen, daß nach erfolgter Zahlung im Ausgleichsverfahren Einzelverträge mit Deutschland abgeschlossen werden sollen. Von englischer und italienischer Seite wurde bemerkt, daß man bereits schon Schritte zur Einleitung solcher Vertragsabschlüsse unternommen habe.

Haag, 15. Aug. Nach den aus London ein­treffenden Nachrichten herrscht hier allgemein die Ueberzeugung, daß die Londoner Konferenz unausgesprochen den Niederbruch der Entente bedeutet. In einem Reuterbericht über die Schlußsitzung wird ebenfalls zum Aus­druck gebracht, daß die Konferenz und damit die Entente zwischen England und Frankreich in der Reparationsfrage gescheitert sind.

Die An!wor!no!e der ReparativAS-- Kommisfion.

Million folgende Note übergeben:

Entgegen der in Ihrem Schreiben vom 13. Juli d. Js. ausgesprochenen Erwartung, ist die Reparakionskommission nicht in der Lage, Ihnen vor dem 15. August d. Js. ihre Ent­scheidung auf das Moratorium vom 12. Juli mitzuteilen. Sie wird Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen und gleichzeitig Bestimmung über die Frage der Fälligkeit vom 15. August treffen, welche bis zu dieser Entscheidung in der Schwebe bleibt.

Paris, 14. August 1922.

gez. Dubois, Bradbury.

Die Ausgleichszahlungsrale gestünde!

Haag, 15. Aug. Die Finanzsachverständigen der Alliierten prüften die Frage der Ausgleichs­zahlungen und beschlossen, daß die Zahlungen in Höhe von zwei Millionen Pfund trotz ihrer Fälligkeit am heutigen Tage erst innerhalb der nächsten vier Wochen zu erfolgen brauchen.

Die nächste Konferenz.

London, 15. Aug, Lloyd George hat den französischen und italienischen Delegationen mitgefeilt, Sir Horne werde nach Washington zu Verhandlungen in der Frage der Konsoli­dierung der englischen Schulden fahren. Wenn er zurückgekehrt sei, werde England alle Mächte zu einer Konferenz, zwecks Diskussion der Kriegsschulden einberufen. Geplant ist diese Konferenz für November.

Die gestrige Kabinetkssitzung.

Berlin, 15..Aug. Die Reichsregierung trat gestern nachmittag um 5 Uhr zu einer Sitzung zusammen, die nach halbamtlicher Mitteilung der Erledigung der laufenden Geschäfte diente. Es ist anzunehmen, daß im Verlauf der Be­sprechung auch die Note der Reparationskom­mission erörtert worden ist. Irgendein Beschluß in dieser sehr dringenden Angelegenheit konnte natürlich nicht gefaßt werden, da erst der end­gültige Bescheid der Reparationskommisfton abzuwarten bleibt. Die Sitzung dauerte bis %8 Uhr.

Die Opfer der Rache Poinearss.

Die Ausweisungen ohne Zwischenfall abgelaufen

Straßburg, 11 Aug. Die Ausweisungen der 500 deutschen Familien aus dem Elsaß, insge­samt also mit den Familienangehörigen unge­fähr 1500 Personen, hat sich nach den bisher vorliegenden Meldungen überall ohne Zwischen­fall vollzogen. An den Passierstellen waren die Polizei-, Zoll- und Militärpersonen reichlich ver­stärkt worden, wozu aber keinerlei Veranlassung vorlag. Einzelne Ausgewiesene, die sich in ihrer Verzweiflung nach Paris oder ins Innere von j Frankreich gewandt hatten, wurden abgefaßt unb von dort ausaemiefen

Um eine große Enttäuschung reicher."

Straßburg, 14. Aug. Die radikaleRe- publique" stellt fest: Die Art, wie die Maßregel vorgenommen wird, bildet einen Beweis dafür, daß die Regierung in Paris sich über den un­zweideutig manifestierten Willen der elsässischen Volksvertreter und der Presse insofern sie von Einheimischen geleitet und gelesen wird hinwegsetzt. Es handelt sich nämlich bei den Ausgewiesenen zum großen Teil nicht etwa um Leute, die sich an einer politischen Aktion, wie z. B. die Bulachversammlung,, teilgenommen haben, sondern es sind harmlose Leute dabei, die das Opfer der bekannten Denunziationen von Chauvinisten oder von Aasjägern wurden. Die Zusammenhänge sind in vielen Fällen für nur einigermaßen Eingeweihte ziemlich durchsichtig, so z. B. was die Ausweisung eines allgemein geschätzten, hier geborenen Künstlers und Por­trätisten außer, ihm wurden noch zwei an­dere Künstler ausgewiesen angeht. Diebe­dauerlichen Zwischenfälle, die ihre Gegenwart in Elsaß und Lothringen Hervorrufen könnte", bestehen hier wohl hauptsächlich in der Konkur­renz, die ihre wertvollen künstlerischen Produk­tionen für andere weniger wertvolle bilden. Man treibt also heute Leute, die nachgewiese­nermaßen an keiner politischen Aktion teilge­nommen haben und im Besitze des Vorscheins für die Nachsuchung der Naturalisation sind, nachdem sie dreißig bis vierzig Jahre in stiller, redlicher Künstlerarbeit, von ihren elsässischen Kollegen geschätzt und geachtet, unter uns ge­wirkt haben, mit 5000 Mark (d. h. nicht ganz 100 Frank), und wenn sie verheiratet sind, mit 10 000 Mark (d. h. nicht ganz 200 Frank) w i e Hunde über die Kehler Br ücke und konfisziert ihnen mitten im Frieden ihre Kunst­werke und ihr Künstlerinterieur. Wir wissen, daß dasRetorsionen" sind» unddaß die lim-

große Masse unserer Bevölkerung, die trotz aller Pervertierung durch die Hetzpropaganda ein instinktives feines Gefühl für Recht und An­stand' hat, heute um eine große Enttäuschung und Beschämung reicher ist."

Unter den Ausgewiesenen befinden sich die Kaufleute Gebrüder Mayer» Wertheimer, Bloch und Mannheimer, der Architekt Bonatz, der Kunstmaler Krecker und der bekannte Arzt Dr. Niggemayer, dessen Ausweisung von den französischen Aerzten, die die Konkurrenz fürch­teten, schon zwei Jahre lang gefordert wurde.

Die Einigung zwischen Bayern und dem Reich.

Die zwischen der Reichsregierung und der bayerischen Staatsregierung am 9. und 10. Au­gust erfolgten Besprechungen haben, wie wir bereits am Samstag meldeten, zu einer Eini­gung geführt. Das Ergebnis der Besprechungen ist folgendes:

Die bayerische Staatsregierung erklärt sich bereit» die unter dem 24. Juli 1922 erlassene Verordnung zum Schutze der Verfassung späte­stens am 18. August mit Wirkung vom selben Tage ab a u f z u h e b e n.

Dagegen erklärt sich die Reichsregierung be­reit, bei der Ausführung des Schutzaesetzes, des Beamten- und Reichskriminalgesetzes die Zu­ständigkeit der einzelnen Länder durch Schaf­fung besonderer Sicherheiten zu schützen. Es ist ein Gesetz vorgesehen, wonach zur Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof nur solche Sachen ge­langen, deren Bedeutung erheblich ist. Wenn ihre Entscheidung durch einen verfassungsmäßi­gen Gerichtshof des Reiches angemessen er­scheint, so wird die Sache den örtlichenBe- Hörden überwiesen, was die Regel bilden soll, insbesondere dann, wenn sich das Interesse an dem Gegenstand der Sache auf ein örtlich begrenztes Gebiet beschränkt.

Sowei?die Unterstützung durch die Poli­zeibehörde eines anderen Landes nötig ist, sollen die betreffenden Fälle vor dem Lan- desgerichtshof verhandelt werden. Eine Mitwir­kung anderer Landesbehörden wird nur nach Einverständnis mit der betreffenden Stelle er­folgen.

Bei der Auswahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofes sollen im besonde­ren die Interessen der Länder berücksichtigt wer­den. Es werden mehrere Senate gebildet, deren Sitzungen und Einteilungen nach den Bedürf­nissen der einzelnen Länder geregelt wird. Zum B e a m t e n g e s e tz wird bestimmt, daß die Aufhebung oder Verlegung eines Disziplinar­gerichtshofes nicht ohne das Einverständnis der betreffenden Landesregierung in bereu Bereich derselbe errichtet ist, erfolgen darf. Vor Er­nennung der Mitglieder des Gerichtshofes sowie

der in richterlichen Stellungen befindlichen Mt- glieder der Reichsdisziplinarkammer wird der Ländern Gelegenheit geboten, sich zur Zusam mensetzung des Gerichtshofes der für ihr Gebiet zuständig ist, zu äußern.

Zum Reichskriminalpolzeigesetz wird vorgesehen, daß die Landesregierungen bei der Ausgestaltung der Landeskriminalpolizei­behörden freie Hand haben, insbesondere Be­stimmungen örtlicher Natur zu erteilen. Ferner sollen Bestimmungen anderer Landeskriminal­polizeibehörden erteilt werden können. Nur bei Gefahr im Verzüge" und besonderen Ausnah. men kann von dem Grundsätze abgewichen wer­den um eine schnelle Verfolgung der Angelegen­heiten zu ermöglichen, namentlich wenn ein dringendes Interesse des ganzen Reiches vor­liegt und wenn eine möglichst rasche Verfolgung auf andere Art nicht erreicht werden kann.

Ferner erklärte die Reichsregierung, daß die Notwendigkeiten der letzten Zeit, deren Folge die obigen Gesetze seien, bei den Ländern den Eindruck hervorgerufen hätten, daß das Reich immer mehr an einer vollkommenen Entrech­tung der einzelnen Länder und auf die Her­stellung eines Einheitsstaates hinziele. Die äuße­ren Umstände hätten allerdings das Reich dazu gezwungen, seine Hoheitsbefugnisse in gewissen Dingen zu erweitern, aber niemals habe das Reich die Absicht gehabt, die Hoheit der einzelnen Staaten anzutasten. Das Reichskriminalpolizeigesetz und das Schutz­gesetz seien notwendig gewesen, aber hierdurch sollen die Polizei- und Iustizhoheitsrechte der deutschen Bundesstaaten nicht verringert wer- den. Ueber die verfassungsmäßigen Notwendig, feiten hinaus werden das Reich niemals gehen.

*

Die bayerische Abordnung hat obige Verein­barung unter dem Vorbehalt der Zustimmung emeickmet. Er

so ist durch die zustandegekommens Vereinba­rung die Reichseinheit in Deutschland wieder hergestellt, denn die bayerische Staatsregierung verpflichtet sich ja, ihre Verordnung zum Schutze der Republik bis spätestens 18. August aufzu­heben und die Bestimmungen des Reichsgesstzer an deren Stelle treten zu lassen.

Eine Mitteilung des bayer. Kultusministers,

München, 14. Aug. Amtlich wird mitgeteilt, daß der bayerische Unterrichtsminister nunmehr der Reichsregierung mitgeteilt hat, daß Bayern die Richtlinien für die Mitwirkung der Schulen und Hochschulen zum Schutze der Republik nur mit gewissen Vorbehalten und Einschränkungen hinsichtlich der Auslegung zu übernehmen ver­möge.

Die Auffassung in Berlin.

In Berliner Regierungskreisen ist man sich völlig klar darüber, daß nunmehr die Entschei­dung bei Bayern liegt. Die Reichsregierung ist nicht gewillt und auch gar nicht in der Lage, in neue Verhandlungen einzutreten. Irgendwelche Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen sind nicht möglich. In diesem Falle würden alle Bemühungen der Reichsregierung, den Konflikt auf gütlichem Wege beizulegen, vergeblich ge­wesen sein.

Politische Tagesberichte.

Eingewaltiger Waffensund der intet» alliierten Kommission. Die interalliierte Kom­mission hat bei der Europäischen Filmallianz (Esa") Berlin, ca. 500 alte Steinschloßflintev mit Beschlag belegt, die dieEsa" für die Aust nähme eines Filmes benötigte, und die ihr voy Maskenverleihinstituten und ähnlichen Unter­nehmen leihweise überlassen worden waren Trotzdem die zuständigen Stellen darauf auf­merksam gemacht haben, daß es sich um ganz unbrauchbare, uralte Flinten handle, ist es nocf nicht gelungen, die Beschlagnahme aufheben zr lassen.

Einignngsbecatungen im Leipziger Kell­nerstreik. In dem seit über 6 Wochen dauern­den Kellnerstreik hat der sächsische Ministerprä­sident Buck eingegrisfen. Die Einigungsver« Handlungen haben am Sonntag nachmittag kein Ergebnis gezeitigt. Die Arbeitgeber und Ar­beitnehmer beraten getrennt über die Vermitb. lungsvorschläge des Ministerpräsidenten.

Dollar (10 Uhr vorm.) 970-1000

(Dieses Aufwärtsschnellen des Dollars eine Folge des resultatlosen Verlaufs der Low doner Konferenz und der Zurückverweisung bei Stundungsgesuches an die Reparationskommis­sion. Die europäische Katastrophe marschiert! D. Red-t