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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teil«' Hanau a. M. — Im Falle höherer Gewalt hat der
Nr. 190
Dienslag den 15. August
1923
an die Reparakionskommission.
Die Londoner Konferenz beendet. — Frankreich besteh! auf Ablehnung des Woralorrums- — Die Ausgleichszahlungen vier Wochen gestundet.
Die dreizehnte Konferenz nach dem Friedensdiktat hat gestern ihr Ende gefunden ohne, wovon wir allerdings von Anbeginn der Konferenz überzeugt waren, für uns eine Erleichterung zu bringen. Die alliierten Ministerpräsidenten haben eine Einigung über das deutsche Stundungsgesuch nicht erzielen können und haben — was war leichter als dies — das Gesuch an die Reparationskommission zurückverwiesen. Letztere hat nun das Wort. Sie hat bereits in einer Note an Deutschland erklärt, daß sie nicht in der Lage sei, vor dem heutigen Fälligkeitstage — bekanntlich sind nach dem Londoner Zahlungsplans heute 50 Millionen Goldmark fällig — eine Entscheidung über das Stundungsgesuch zu treffen, doch es steht zu erwarten, daß diese Entscheidung bald fallen wird und zwar nach Lage der Zusammensetzung der Kommission ganz sicher zu unseren Ungunsten. Frankreich hat durch seine Politik der Bedrohung und der Gewalttaten gegenüber Deutschland seine kontinentaleuropäischen Verbündeten Italien und Belgien so tief in finanzielle Schwierigkeiten hineingeleiten und dem Irrlicht der deutschen Goldmilliarden so weit nachgehen lassen, daß sie sich nicht mehr auf den Weg der Tatsachen und der Vernunft zurückfinden. Sie werden, zum mindesten ist dies von Belgien als sicher anzunehmen, in der Reparationskommission den französischen Standpunkt: Kein Moratorium ' tMeausreicyenoe Guram
Verwaltung der staatlichen D
sten, unterstützen, sodaß aller Voraussicht nach Poincarès Gewaltpolitik den Sieg davontragen wird.
Für das deutsche Volk heißt es jetzt, Aus- tz a r r e n und den kommenden Tagen mit Ruhe entgegensetzen! Für die Regierung aber muß die Parole lauten: Nicht bange machen lassen! Es wird nichts mehr bezahlt und damit Schluß! Den Strich, den die Regierung unter die Er- iüllungspolitik gezogen hat, muß sie aufrecht nhalten — es kann kein Zurück mehr geben! Mag die Reparationskommission beschließen wie sie will, mag Poincarè seine angedrohten Gewaltmaßnahmen in Kraft setzen: Es wird in Deutschland niemand geben, der nicht der Regierung in ihrem Widerstände beisteht. Deshalb ausharren in fester Entschlossenheit!
Ueber den Schluß der Londoner Konferenz liegen folgende, infolge der Gewitterstörungen in der letzten Nacht allerdings nur sehr dürftige Meldungen vor:
London, 15. Aug. Gestern nachmittag 5 Uhr hat die letzte Sitzung in London stallge- funden. Man hat nur noch über die Oesterreich zu bewilligenden Kredite gesprochen. Poincarè ist darauf in sein Hotel zurückgekehrk und hat franz. Journalisten gegenüber erklärt, daß die französische Abordnung heute vormittag 11 Uhr abreifen werde. Am Mittwoch werde in Paris wahrft^inlich ein Ministerrat stattfinden. Wahrscheinlich werde die Kammer einberufen und beschlossen werden, die franz. Ver - kreker aus dem Wiederher stel- lungsausschuß zu rückzuziehen. Vorher werde man in dem Ausschuß mit Unter- stühung der belgischen Stimmen gegen das beantragte Moratorium stimmen, wodurch dieser Antrag abgelehnt werden würde.
Haag, 15. Aug. Der amtliche englische Funkspruch über den Abschluß der Londoner Konferenz lautet:
Die Konferenz der Alliierten hat ihr Ende erreicht. Poincarè erklärte, er müsse nach Paris Zurückkehren, um mit dem Kabinett die Lage zu ^sprechen. Inzwischen wurde festgestellt, daß zufolge Mangel an Einigkeit die Moratoriums- frage an die Reparationskommission zurückverwiesen werden müsse.
London, 15. Aug. Die Lage nach der Zurückverweisung des Stundnngsgc- suches an die Reparationskommission ist folgende: Es besteht wenig Wahrscheinlichkeit, daß eer englische Standpunkt durchgehen wird, da lallen zwar England unterstützt, Belgien dagegen höchst sicher mit Frankreich geht. Da nun °ei einer Abstimmung innerhalb der Repara- uonskommission der französische Vorsitzende den Ausschlag gibt, so besteht die große Gefahr, daß uie Gewaltpolitik Poincarès 6ie = ^ r b l e i b t
Berlin, 14. Aug. Der Kriegslastenkommission
London, 15. Aug. In der gestrigen Schlußsitzung der Konferenz der Alliierten wurde nochmals festgestellt, daß weitere Anleihen an Oe st erreich unmöglich seien. Bei der Beschlußfassung der Antwort an Deutschland war Frankreich vollkommen isoliert, da Tennis und Jaspar dem Beschluß der Zurückverweisung an die Reparationskommission zustimmten und ferner dem Beschluß der Sachverständigen bezüglich der Zahlungen im Ausgleichsverfahren (Siehe besondere Meldung. D. Red.) beitraten. Weiter wurde beschlossen, daß nach erfolgter Zahlung im Ausgleichsverfahren Einzelverträge mit Deutschland abgeschlossen werden sollen. Von englischer und italienischer Seite wurde bemerkt, daß man bereits schon Schritte zur Einleitung solcher Vertragsabschlüsse unternommen habe.
Haag, 15. Aug. Nach den aus London eintreffenden Nachrichten herrscht hier allgemein die Ueberzeugung, daß die Londoner Konferenz unausgesprochen den Niederbruch der Entente bedeutet. In einem Reuterbericht über die Schlußsitzung wird ebenfalls zum Ausdruck gebracht, daß die Konferenz und damit die Entente zwischen England und Frankreich in der Reparationsfrage gescheitert sind.
Die An!wor!no!e der ReparativAS-- Kommisfion.
Million folgende Note übergeben:
Entgegen der in Ihrem Schreiben vom 13. Juli d. Js. ausgesprochenen Erwartung, ist die Reparakionskommission nicht in der Lage, Ihnen vor dem 15. August d. Js. ihre Entscheidung auf das Moratorium vom 12. Juli mitzuteilen. Sie wird Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen und gleichzeitig Bestimmung über die Frage der Fälligkeit vom 15. August treffen, welche bis zu dieser Entscheidung in der Schwebe bleibt.
Paris, 14. August 1922.
gez. Dubois, Bradbury.
Die Ausgleichszahlungsrale gestünde!
Haag, 15. Aug. Die Finanzsachverständigen der Alliierten prüften die Frage der Ausgleichszahlungen und beschlossen, daß die Zahlungen in Höhe von zwei Millionen Pfund trotz ihrer Fälligkeit am heutigen Tage erst innerhalb der nächsten vier Wochen zu erfolgen brauchen.
Die nächste Konferenz.
London, 15. Aug, Lloyd George hat den französischen und italienischen Delegationen mitgefeilt, Sir Horne werde nach Washington zu Verhandlungen in der Frage der Konsolidierung der englischen Schulden fahren. Wenn er zurückgekehrt sei, werde England alle Mächte zu einer Konferenz, zwecks Diskussion der Kriegsschulden einberufen. Geplant ist diese Konferenz für November.
Die gestrige Kabinetkssitzung.
Berlin, 15..Aug. Die Reichsregierung trat gestern nachmittag um 5 Uhr zu einer Sitzung zusammen, die nach halbamtlicher Mitteilung der Erledigung der laufenden Geschäfte diente. Es ist anzunehmen, daß im Verlauf der Besprechung auch die Note der Reparationskommission erörtert worden ist. Irgendein Beschluß in dieser sehr dringenden Angelegenheit konnte natürlich nicht gefaßt werden, da erst der endgültige Bescheid der Reparationskommisfton abzuwarten bleibt. Die Sitzung dauerte bis %8 Uhr.
Die Opfer der Rache Poinearss.
Die Ausweisungen ohne Zwischenfall abgelaufen
Straßburg, 11 Aug. Die Ausweisungen der 500 deutschen Familien aus dem Elsaß, insgesamt also mit den Familienangehörigen ungefähr 1500 Personen, hat sich nach den bisher vorliegenden Meldungen überall ohne Zwischenfall vollzogen. An den Passierstellen waren die Polizei-, Zoll- und Militärpersonen reichlich verstärkt worden, wozu aber keinerlei Veranlassung vorlag. Einzelne Ausgewiesene, die sich in ihrer Verzweiflung nach Paris oder ins Innere von j Frankreich gewandt hatten, wurden abgefaßt unb von dort ausaemiefen
„Um eine große Enttäuschung reicher."
Straßburg, 14. Aug. Die radikale „Re- publique" stellt fest: Die Art, wie die Maßregel vorgenommen wird, bildet einen Beweis dafür, daß die Regierung in Paris sich über den unzweideutig manifestierten Willen der elsässischen Volksvertreter und der Presse — insofern sie von Einheimischen geleitet und gelesen wird — hinwegsetzt. Es handelt sich nämlich bei den Ausgewiesenen zum großen Teil nicht etwa um Leute, die sich an einer politischen Aktion, wie z. B. die Bulachversammlung,, teilgenommen haben, sondern es sind harmlose Leute dabei, die das Opfer der bekannten Denunziationen von Chauvinisten oder von Aasjägern wurden. Die Zusammenhänge sind in vielen Fällen für nur einigermaßen Eingeweihte ziemlich durchsichtig, so z. B. was die Ausweisung eines allgemein geschätzten, hier geborenen Künstlers und Porträtisten — außer, ihm wurden noch zwei andere Künstler ausgewiesen — angeht. Die „bedauerlichen Zwischenfälle, die ihre Gegenwart in Elsaß und Lothringen Hervorrufen könnte", bestehen hier wohl hauptsächlich in der Konkurrenz, die ihre wertvollen künstlerischen Produktionen für andere weniger wertvolle bilden. Man treibt also heute Leute, die nachgewiesenermaßen an keiner politischen Aktion teilgenommen haben und im Besitze des Vorscheins für die Nachsuchung der Naturalisation sind, nachdem sie dreißig bis vierzig Jahre in stiller, redlicher Künstlerarbeit, von ihren elsässischen Kollegen geschätzt und geachtet, unter uns gewirkt haben, mit 5000 Mark (d. h. nicht ganz 100 Frank), und wenn sie verheiratet sind, mit 10 000 Mark (d. h. nicht ganz 200 Frank) w i e Hunde über die Kehler Br ücke und konfisziert ihnen mitten im Frieden ihre Kunstwerke und ihr Künstlerinterieur. Wir wissen, daß das „Retorsionen" sind» und „daß die lim-
große Masse unserer Bevölkerung, die trotz aller Pervertierung durch die Hetzpropaganda ein instinktives feines Gefühl für Recht und Anstand' hat, heute um eine große Enttäuschung und Beschämung reicher ist."
Unter den Ausgewiesenen befinden sich die Kaufleute Gebrüder Mayer» Wertheimer, Bloch und Mannheimer, der Architekt Bonatz, der Kunstmaler Krecker und der bekannte Arzt Dr. Niggemayer, dessen Ausweisung von den französischen Aerzten, die die Konkurrenz fürchteten, schon zwei Jahre lang gefordert wurde.
Die Einigung zwischen Bayern und dem Reich.
Die zwischen der Reichsregierung und der bayerischen Staatsregierung am 9. und 10. August erfolgten Besprechungen haben, wie wir bereits am Samstag meldeten, zu einer Einigung geführt. Das Ergebnis der Besprechungen ist folgendes:
Die bayerische Staatsregierung erklärt sich bereit» die unter dem 24. Juli 1922 erlassene Verordnung zum Schutze der Verfassung spätestens am 18. August mit Wirkung vom selben Tage ab a u f z u h e b e n.
Dagegen erklärt sich die Reichsregierung bereit, bei der Ausführung des Schutzaesetzes, des Beamten- und Reichskriminalgesetzes die Zuständigkeit der einzelnen Länder durch Schaffung besonderer Sicherheiten zu schützen. Es ist ein Gesetz vorgesehen, wonach zur Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof nur solche Sachen gelangen, deren Bedeutung erheblich ist. Wenn ihre Entscheidung durch einen verfassungsmäßigen Gerichtshof des Reiches angemessen erscheint, so wird die Sache den örtlichenBe- Hörden überwiesen, was die Regel bilden soll, insbesondere dann, wenn sich das Interesse an dem Gegenstand der Sache auf ein örtlich begrenztes Gebiet beschränkt.
Sowei?die Unterstützung durch die Polizeibehörde eines anderen Landes nötig ist, sollen die betreffenden Fälle vor dem Lan- desgerichtshof verhandelt werden. Eine Mitwirkung anderer Landesbehörden wird nur nach Einverständnis mit der betreffenden Stelle erfolgen.
Bei der Auswahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofes sollen im besonderen die Interessen der Länder berücksichtigt werden. Es werden mehrere Senate gebildet, deren Sitzungen und Einteilungen nach den Bedürfnissen der einzelnen Länder geregelt wird. Zum B e a m t e n g e s e tz wird bestimmt, daß die Aufhebung oder Verlegung eines Disziplinargerichtshofes nicht ohne das Einverständnis der betreffenden Landesregierung in bereu Bereich derselbe errichtet ist, erfolgen darf. Vor Ernennung der Mitglieder des Gerichtshofes sowie
der in richterlichen Stellungen befindlichen Mt- glieder der Reichsdisziplinarkammer wird der Ländern Gelegenheit geboten, sich zur Zusam mensetzung des Gerichtshofes der für ihr Gebiet zuständig ist, zu äußern.
Zum Reichskriminalpolzeigesetz wird vorgesehen, daß die Landesregierungen bei der Ausgestaltung der Landeskriminalpolizeibehörden freie Hand haben, insbesondere Bestimmungen örtlicher Natur zu erteilen. Ferner sollen Bestimmungen anderer Landeskriminalpolizeibehörden erteilt werden können. Nur bei „Gefahr im Verzüge" und besonderen Ausnah. men kann von dem Grundsätze abgewichen werden um eine schnelle Verfolgung der Angelegenheiten zu ermöglichen, namentlich wenn ein dringendes Interesse des ganzen Reiches vorliegt und wenn eine möglichst rasche Verfolgung auf andere Art nicht erreicht werden kann.
Ferner erklärte die Reichsregierung, daß die Notwendigkeiten der letzten Zeit, deren Folge die obigen Gesetze seien, bei den Ländern den Eindruck hervorgerufen hätten, daß das Reich immer mehr an einer vollkommenen Entrechtung der einzelnen Länder und auf die Herstellung eines Einheitsstaates hinziele. Die äußeren Umstände hätten allerdings das Reich dazu gezwungen, seine Hoheitsbefugnisse in gewissen Dingen zu erweitern, aber niemals habe das Reich die Absicht gehabt, die Hoheit der einzelnen Staaten anzutasten. Das Reichskriminalpolizeigesetz und das Schutzgesetz seien notwendig gewesen, aber hierdurch sollen die Polizei- und Iustizhoheitsrechte der deutschen Bundesstaaten nicht verringert wer- den. Ueber die verfassungsmäßigen Notwendig, feiten hinaus werden das Reich niemals gehen.
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Die bayerische Abordnung hat obige Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Zustimmung emeickmet. Er
so ist durch die zustandegekommens Vereinbarung die Reichseinheit in Deutschland wieder hergestellt, denn die bayerische Staatsregierung verpflichtet sich ja, ihre Verordnung zum Schutze der Republik bis spätestens 18. August aufzuheben und die Bestimmungen des Reichsgesstzer an deren Stelle treten zu lassen.
Eine Mitteilung des bayer. Kultusministers,
München, 14. Aug. Amtlich wird mitgeteilt, daß der bayerische Unterrichtsminister nunmehr der Reichsregierung mitgeteilt hat, daß Bayern die Richtlinien für die Mitwirkung der Schulen und Hochschulen zum Schutze der Republik nur mit gewissen Vorbehalten und Einschränkungen hinsichtlich der Auslegung zu übernehmen vermöge.
Die Auffassung in Berlin.
In Berliner Regierungskreisen ist man sich völlig klar darüber, daß nunmehr die Entscheidung bei Bayern liegt. Die Reichsregierung ist nicht gewillt und auch gar nicht in der Lage, in neue Verhandlungen einzutreten. Irgendwelche Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen sind nicht möglich. In diesem Falle würden alle Bemühungen der Reichsregierung, den Konflikt auf gütlichem Wege beizulegen, vergeblich gewesen sein.
Politische Tagesberichte.
— Ein „gewaltiger“ Waffensund der intet» alliierten Kommission. Die interalliierte Kommission hat bei der Europäischen Filmallianz („Esa") Berlin, ca. 500 alte Steinschloßflintev mit Beschlag belegt, die die „Esa" für die Aust nähme eines Filmes benötigte, und die ihr voy Maskenverleihinstituten und ähnlichen Unternehmen leihweise überlassen worden waren Trotzdem die zuständigen Stellen darauf aufmerksam gemacht haben, daß es sich um ganz unbrauchbare, uralte Flinten handle, ist es nocf nicht gelungen, die Beschlagnahme aufheben zr lassen.
— Einignngsbecatungen im Leipziger Kellnerstreik. In dem seit über 6 Wochen dauernden Kellnerstreik hat der sächsische Ministerpräsident Buck eingegrisfen. Die Einigungsver« Handlungen haben am Sonntag nachmittag kein Ergebnis gezeitigt. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beraten getrennt über die Vermitb. lungsvorschläge des Ministerpräsidenten.
Dollar (10 Uhr vorm.) 970-1000
(Dieses Aufwärtsschnellen des Dollars iü eine Folge des resultatlosen Verlaufs der Low doner Konferenz und der Zurückverweisung bei Stundungsgesuches an die Reparationskommission. Die europäische Katastrophe marschiert! D. Red-t