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Hanauer W Anzeiger

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General-Anzeiger

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Nr. 189

MoMag den 14. August

1922

Das Neueste.

Die deutsche Negierung hat in Paris zwei Protest-Noten gegen die Ausweisungen aus Eliah- Lothringen und die französischen Repressalien überrttSeu lassen.

In London ist es bis jetzt noch zu keiner Einigung gekommen. Französischerseits wird an» gestrebt die Regelung der Revarationrfrage bis ,um Herbst zu verschieben.

Nach derChicago Tribune" soll die Re- »araiionskommission beschloßen haben, den inter­nationalen BankierausschubruerneutemZusammen- tritt in Paris am 15. Sevtember aufzufordern.

Noch keine Einigung in Londes.

Die Londoner Konferenz die dreizehnte Konferenz nach dem Friedensdiktat hat sich nun bereits über eine Woche hinaszogen, ohne daß sich die Alliierten über die Deutschland zu erteilende Antwort, richtiger gesagt, über die Art und Form, aus Deutschlands Fell Repara- Üonsriemen zu schneiden, geeinigt haben. Wenn am Samstag von einer Einigung zwischen Poin- :aré und Lloyd George und ba^it von einer Entspannung der Lage in London berichtet wurde, so war dies etwas verfrüht wenn, was wir als sicher annehmen, die (Sinmung auch zustande kommen wird und zwar wie immer auf Kosten des armen, wehrlosen deutschen Volkes. Lloyd George wird trotz der schönen Reden umfallen, und ein Kompromiß wir leben nun einmal im Zeitalter der Kompromisse wird das Resultat der Londoner Verhand­lungen sein. Der Umfall Lloyd Georges muß wieder eintreten, nicht, weil letzterer das Ver­ständnis für die wirtschaftlichen Unmöglichkeiten des Versailler Vertrages nicht hätte, sondern ..weil er den Klotz der eigenen Schuld an diesem Versailles ÄWftâMl er nicht der große Staatsmann ist, dessen Eng­land in so entscheidungsschwerer Zeit bedurft hätte. Er selbst hat mit an der Uebertölpelung Wilsons gearbeitet, er selbst hat Deutschland bis zur Ohnmacht entwaffnet und ihm blühende, unersetzliche Provinzen geraubt, er selbst hat es so gewollt, allerdings ohne es zu jener Zeit zu begreifen oder auch nur zu ahnen, daß er heute das Schlottern kriegen muß, wenn er an die französischen Flugzeuge, an die französischen Unterseeboote, an das waffenstarrende fran­zösische Heer denkt, das ist die Wurzel des Uebels unserer Tage. Wenn sich, wie Goethe uns gelehrt hat, alle Schuld auf Erden rächt, so zittert der verständige Lloyd George von heute vor dem vom Siegerwahn befallenen Lloyd George des Jahres 1919, der ihm wie ein Gespenst des Unsinns in der Geschichte des britischen Reiches erscheinen muß.

Unter diesen Umständen ist natürlich vor­läufig an einen Bruch der Entente und an eine in verschiedenen Blättern schcRi mehrfach als nahe bevorstehend «ngedeutete Isolierung Frankreichs nicht zu denken. Vergessen wir nicht, daß noch immer die britisch-französischen Gegensätze, die in London in den letzten Tagen m Erscheinung getreten sind, stets beigelegt wurden. Man -enke nur an Ob/rschlesien! Der Vrite ist viel zu schlau und berechnend, als daß er einen Faktor wie das militaristische Frank­sch in seiner strotzenden Machtfülle, zu der er letzterem selbst mit verhalfen hat, bei seinen Er­wägungen nicht berücksichtigen würde. Die Drohungen mit dem gegenseitigen Bruch klan­gen zwar diesmal im Entsntelager gefährlicher unb lauter denn je, aber sie waren deshalb doch Uicht ernster zu nehmen als bisher auch. Viel­leicht ist sogar die Taktik, nach der solche diplo- matische Schlachten unter Entfaltung einer Deftigen Kanonade geschlagen werden, noch nie­mals so deutlich zu Tage getreten, wie in den 'egten Tagen, in denen Lloyd George und Poin- sorè nach dem schönen Ausdruck eines Berliner Blattes miteinandergerungen" haben. Es war recht lehrreich zu sehen, wie das diploma- usche Spiel Zug um Zug burchgeführt wurde, poincarè ließ sich durch seinen Ministerrat auf- sordern, unter allen Mnständ-n an den fran­zösischen Forderungen festzuhalten. Alsbald Eominelte Lloyd George auch den englischen Wmifterrat zusammen und ließ sich von ihm Mcht minder scharf davor warnen, auch nur um Zollbreite nachzugeben. Das Ende vom Liede aber wird sein, daß man, wie schon gesagt, sich ichließlich doch entgegenkommt und wie immer mittlere Linie findet, auf Her sich die eng- Urisä^^igfeit" und die französische Maßlosigkeit begegnen. Das ist zu erwarten und we Frage wird nur die sein: Welchen Preis wuß Deutschland für die neue englisch-fran- -^llidie Derltäüdiauua inhtorL. R. EL

Ein französisches Kommunique.

Paris, 14. Aug. Ein ausdrücklich als offiziös bezeichnetes französisches Kommunique unter­nimmt es, die Erwartungen auf eine nachgiebi­gere Haltung Poincarès, die sich infolge der gestrigen Londoner Berichte bedeutend verstärkt hätten, entschieden zu dämpfen. Das Kommuni­que erklärt, daß die Versicherung, daß die Un­terredung zwischen Poincarë und Lloyd George besonders heftig gewesen wäre, ebenso unrichtig sei, wie die Meldung, wonach Poincarë gestern sein Garantieprogramm aufgegeben habe. Der Ministerpräsident verharre in unveränderter Weise auf seinem Standpunkt, daß Deutschland nur unter der Bedingung sofortiger produktiver Garantien ein Moratorium gewährt werden könne. In ihren Gegenvorschlägen habe die englische Regierung bisher nur das Prinziv die­ser Garantien genehmigt, aber die Garantievor- schlägs selbst hätte Poincars als ungenügend be­funden und eine definitive Einigung sei infolgedessen bisher nicht er­zielt worden.

Die Oklomanisierung Deutschlands Ausschei­dung der Regierung.

Paris, 13. Aug. DasEcho de Paris" er­klärt, daß die im ursprünglichen Programm vor­gesehenen Maßnahmen zur Ottomanisierung Deutschlands beitragen könnten. Eine der hauptsächlichsten Bedingungen ist, daß die Alliierten selbst die Gesundung der Finanzen und die Budgetsreform in Deutschland einleiten. Es werden eine große Anzahl von alliierten Funktionären an die Stelle der deutschen Regie­rung gesetzt. Das Blatt behauptet, daß die Otto­manisierung Deutschlands vervollständigt und

gegen die Racheakte Pvincar«s

Die deutsche Botschaft in Paris hat der fran-s für eine ganze Familie festgesetzte Betrag von ischen Regierung am Samstag im Auftrage [ 10 000 Mark entspricht zurzeit dem Werte von

zösifchen Regierung , _ der deutschen Regierung zwei Noten überreicht. Die eine behandelt die Massenausweisungen aus Elsaß-Lothringen und die zweite dieRetor­sionen" wegen der Ausgleichsforderungen. Beide Noten sind Protestnoten. Der

Protest gegen die Ausweisungen ans Elsaß- Lothringen

lautet:

Durch Verbalnote vom 11. August hat die französische Regiernug der demsichen Botschaft mitgeteilt, daß sie sich in Ermangelung von deut­schen Zusicherungen hinsichtlich der am 15. Au­gust vom Reichsausgleichsamt zu bewirkenden Zahlungen und in Ermangelung eines Erfolges der bisherigen Retorsionsmaßnahmen sich zu weiteren Maßnahmen veranlagt sehe und des­halb ihrem Generalkommissar in Straßburg Anweisung erteilt hätte, 500 beutfrhe Staatsan­gehörige bis zum 12. August aus Elsaß-Lothrin­gen auszuweisen. Die Ausgewiesenen dürfen nur Handgepäck und den Gegenwert von 10 000 Mark für die Familie und 5000 Mark für Un­verheiratete über 25 Jahren mitnehmen. Ihre Vermögen sollen vorläufig unter Zwangsver- waltung genommen werden. Die Ausweisung weiterer 500 deutscher Staatsangehöriger wird vorbehalten.

Die deutsche Botschaft beehrt sich hierauf im Auftrage der deutschen Regierung das Fol­gendezuerwidern:

Nach dem Grundsätze des Völkerrechts ist es zwar jedem Staate unbenommen, einzelne Per­sonen fremder Staatsangehörigkeit aus frem­denpolizeilichen Gründen aus seinem Gebiet ausweisen zu können. Massenausweisungen, die Hunderte von Angehörigen eines bestimmten Staates vlötzlich und unvorbereitet ihrer Exi­stenz beraubt, widersprichtdagegenje- dem völkerrechtlichen Herkommen undallennatürlichenmenschlichen

Rücksichten. Diese Maßnahme muß die Ausgewiesenen umso härter treffen, als die französische Regierung ihnen fast vier Jahre lang nach Aufhören der Feindseligkeiten den Aufenthalt in Elfaß-Lothringen gestattet und da­mit die Hoffnung in ihnen erweckt hat, weiter in ihrer Heimat zu bleiben und ihrem Erwerb nachgehen zu können. Im übrigen ist ein innerer Zusammenhang zwischen den Ausweisungen und der von der französischen Regierung zum Anlaß genommenen Ausgleichszahlungen nicht ivmmen u u k r u i e »eguyiunu Vct auffindbar. Die Geldbeträge, deren Mitnahme l Schadensbeträge aus Art. 197E vom 26. August Gestattet ist, sind vollkommen unzureichend. Der und 3. Sevtember 1921. Hierin hat sich die fran-

Ruhrgebiets, auf das man nicht verzichten dürfte.

Es soll hinausgcschoben werden. (Letzte Meldung.)

Paris, 14. Aug. Von französischer Seite wird darauf hingewiesen, daß die französisch-eng­lischen Auffassungen über die gesamte Politik so grundverschieden seien, ebenso die Haltung Lloyd Georges und Poincarâs in der Frage der staatlichen Minen und Forsten, daß es einiger­maßen schwer denkbar sei, daß eine Einigung zustande kommen könne. Es wird hier beson­ders darauf hingearbeitet, die Konferenz nicht mit einem Bruch zwischen England und Frank­reich abschließen zu lassen, sondern die R e g e - lung der Reparationsfrage auf einer späteren Konferenz, z. B. im November, zu verschieben und Deutsch­land die Antwort zu geben, daß man ihm auf sein Stundungsgesuch noch keinen Bescheid geben könne und erst eine spätere Konferenz der Alliierten abwarten müsse. Die Repara­tionskommission könne sehr gut einen solchen Bescheid geben, da bereits ein Präzedenzfall vor­liege, nämlich vom Mai 1921, als der Zahlungs­plan aufgestellt wurde, dessen Abänderung jetzt Deutschland verlange. Poincars soll im übrigen an den französischen Delegierten bei der Repa­rationskommission eine diesbezügliche Anwei­sung erlassen haben.

(Es ist noch gar nicht so lange her, als der Ban­kierausschuß in Paris feststellte, wo die Ursachen dafür liegen, daß man Deutschland keinen Kredit ge­währen könne, nämlich in der Unhaltbarkeit des Londoner Zahlungsplanes von 1921, und sich dahin aussprach, daß Deutschland, solange es Verpflich­tungen zu tragen habe, die weit über seine eigene Kraft gehen, unmöglich Kredit beanspruchen könne.

2% Pfund Sterling oder 11% Dollars; die Aus­

gewiesenen werden somit tatsächlich alsBett- ler aufdieStraßegeworfen.

Die Deutsche Regierung legt gegen die ge­troffene und in Aussicht gestellte Maßnahme der französischen Regierung nachdrücklichst Verwahrung ein.

Die Ausgleichszahlungen.

Die Note gegen die französischen Repressa­lien lautet:

Im Auftrage der deutschen Regierung be­ehre ich mich, Ihnen auf die Note vom 5. August folgendes mitzuteilen: Die deutsche Regierung muß zu ihrem Bedauern feststellen, daß die französische Regierung ihrem Wunsche, die wei­tere Behandlung der Ausgleichsangelegenheiten bis zu den in Aussicht stehenden Verhandlungen der beteiligten alliierten Mächte zurückzustellen, nicht entsprochen hat. Die von der französischen Regierung mitgeteilten besonderen Maßnahmen finden im Versailler Vertrage und den mit der deutschen Regierung getroffenen ergänzenden Abkommen, insbesondere in dem vom 10. Juni 1921 keine Grundlage und können auch mit den Regeln des Völkerrechts nicht be­gründet werden.

1. Die Weisung an die Ausgleich- ämter in Paris und Straßburg bis auf weite­res jede Bekanntgabe der anerkannten deutschen

Forderungen aufzuschieben, widerspricht den po­sitiven Bestimmungen des Paragraphen 5 der Anlage zu Art. 296, in welchem vorgesehen ist, daß das Schuldneramt binnen angemessener Frist die anerkannten Forderungen bekanntzu- geben hat. Unter einer angemessenen Frist kann nur eine Frist verstanden werden, wie sie sich aus dem Geschäftsgang der Ausgleichsämter ergibt. Eine Anweisung einer Regierung, jede Bekanntgabe von Anerkenntnissen an das geg­nerische Ausgleichsamt bis auf weiteres zu un­terlassen, ist daher mit dem Vertrage von Ver­sailles nicht vereinbarlich und steht mit dem Grundgedanken des auf dem Prinzip der Ge­genseitigkeit beruhenden Ausgleichsverfahren in Widerspruch.

2. Die vorläufige Einstellung der Zahlungen der durch Urteil des gemischten Schiedsgerichts festgestellten Entschädigung aus dem Erlös der Liquidation deutschen Eigentums in Frankreich widerspricht dem Ab­komm cn über die Bezahlung der

zöfifche Regierung verpflichtet, die in Art. 297B vorgesehenen Entschädigungen auf Grund von Urteilen des gemischten Schiedsgerichtshofes oder rechtsgültig abgeschlossenen Vergleichen aus dem bei der Liquidation deutschen Eigentums erzielten Erlös zu bezahlen.

3. Die den französischen Aus- gleichsämternerteilteAnweisung, bis aus weiteres den deutschen Ausgleichsäm­tern die Höhe der aus der Liquidation deutschen Eigentums in Frankreich erzielten Erlöses nicht mehr bekanntzugeben, macht die Durchführung des auf dem Grundsätze der Gegenseitigkeit be»

mehr besannt;

ruhenden Artikel 297h des Vertrages von Ver­sailles unmöglich. Diese Maßnahme widersprich ferner dem Artikel II. des Abkommens vom 31. März und 9. April 192, worin vorgesehen ist, daß der Liquidationserlös binnen einer be­stimmten kurzen Frist dem Reichsausgleichsamt gutzuschreiben und mitzuteilen ist.

4. In dem Abkommen vom 15. November 1919 hat sich die französische Regierung ver­pflichtet, die Möbel und Kleidungs­stücke der früher in Elfaß-Lothringen ansässig gewesenen Deutschen freizugeben. Das Verbot weiterer Möbelausfuhren bedeutet eine Ver- letzung dieses Abkommens von der durchweg minderbemittelte und ohnehin durch die Kriegsfolgen schwer leidende deutsche Staatsangehörige betroffen werden. Diese Maß­nahme erscheint der deutschen Regierung umso ungerechter, als sie die ihr nach dem Ab­kommen obliegenden L e i ft u n $ e n zur festge­setzten Zeit vereinbarungsgemäß erfüllt hat

5. Schließlich werden nicht näher bezeich­nete Sicherheitsmaßnahmen in Elfaß-Lothringen in Aussicht gestellt. Inzwischen hat das Generalkommissoriat in

derartige Verordnung durch den Vertrag von Versailles nicht mehr gedeckt, und bedeutet eine schwere Verletzung des Grundsatzes der Unverletzbarkeit des Privatei» gentums.

Die deutsche Regierung hat mit ihrer Note vom 12. Juli ds. Is. lediglich eine Abänderung eines bestehenden Vertrages beantragt, dessen Lasten infolge der inzwischen eingetretenen Markentwertung für die deutsche Nation uner­träglich geworden waren. Die deutsche Regie­rung hat hiermit nur die unvermeidliche Schlußfolgerung aus einer Entwicklung ge­zogen, die unabhängig von ihrem Willen und entgegen ihren Interessen eingetreten ist. Wenn die französische Regierung das Stundungsgesuch ohne die Fälligkeit der Verpflichtungen der deut- schen Regierung abzuwarten, mit Zwangsmaß. nahmen beantwortet, die bestehende Verträge, verletzen, so liegt hierin ein schweres Un­recht. Ich bin daher beauftragt, gegen diese Maßnahmen Verwahrung einzulegen und um deren schnellste Auf­hebung zu ersuchen. Sollte die französische Re­gierung auf ihrem Standpunkt beharren, so schlägt die deutsche Regierung vor, einem i n« ternationalenSchiedsgericht über die Rechtmäßigkeit der ergangenen Verord­nungen die Entscheidung zu übertragen.

Was die Ausgewiesenen erzählen.

Appenweier, 14. Aug. poincarLg un­menschliche Ausweisungsbefehle sind zur Voll­streckung gekommen. Freitag und Samstag bis nachts 12 Uhr find die 500 ausgewiesenen Deut- fd^n aus Elfaß-Lothringen nebst ihren Fami­lien über die Grenze nach Deutschland geflüch- tet. Wer nicht rechtzeitig hinübergelangte, wurdq mit 6 Monaten Gefängnis bedroht. Die Aus- Weisung ist dieses Mal besonders hart. An* Freitag früh zwischen 5 und 6 Uhr wurden die Opfer dieser unerhörten Repressalien auq ihren Wohnu"gen, sozusagen aus den Letten auf die Polizeisiation geschickt und ihnen bot} die Ausweisungsbefehle übergeben, demzufolge sie binnen 48 Stunden das Land, in welchen; manche über 40 Zähre gelebt hatten, verlosten mußten. Als lästige Ausländer wurden sie aus- gewiesen. Männer und Frauen, selbst bis in das hohe Alter von 75 Zähren, mußten Haus und Herd verlosten. Zumeist handelt cs sich um einfache Leute, Arbeiter, Angestellte, Konto- riftinnen und Kellnerinnen, darunter auch Kaufleute von Bedeutung, zumeist Leute, dit sich nie mit der hohen Politik besaßt haben.

Dollar (2 Mr nachmillass) 822