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Amtliches Organ fit Stadt- und Landkreis Sanou

Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Nr. 183 Montag den 7. August 1922

Das Neueste.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landwirtschastsrates und des Reichsausschusses der Deutschen Landwirtschaft Prof. Dr. Dade ist zum Mitglied des vorläufigen Reichswirtschafts­rates berufen worden.

Lloyd George soll beabsichtigen, ein Buch über die diplomatischen Vorgänge während des Weltkrieges herauszugeben, das zwei Bände umfassen wird. Es dürfte im Frühjahre 1923 erscheinen.

Infolge eines Zusammenstoßes zwischen einem Schnellzug und einem Personenzug in St. Louis am Missouri kamen 60 Personen ums Leben. Die Zahl der Verletzten beläuft sich auf 100.

Die deuische Nole an Poincarv.

Die Antwortnote der deutschen Regie­rung auf die Note der französischen Regierung vom 1. August 1922 in der Angelegenheit der Ausgleichszahlungen; über deren Inhaltsangabe wir schon in der Samstagsnummer berichteten, ist der französischen Regierung durch den deut­schen Geschäftsträger, Botschaftsrat v. Hoesch, ams Samstag morgen 11 Uhr überreicht wor­den.- Die Note enthält die von der französischen Regierung in ultimativer Form verlangten deutschen Zusicherungen nicht. Deutschland gibt keinerlei Erklärung ab, daß es am 15. August bestimmte Zahlungen leisten wird, denn eine solche Erklärung abzugeben, ist die Reichs­regierung nicht in der Lage, weil sie sich durch­aus darüber ungewiß ist, ob die für den 15. August geforderten Zahlungen geleistet werden können. Allerdings bemerkt die Regierung immr noch, daß sieihre vertraglichen Ver- xstichtungen im Rahmen ihrer Leistungsfähig- ^ zuâüwp beiUâLin^ââ. aber, weitere Darlegungen lassen hinlänglich erken­nen, daß diese Leistungsfähigkeit zurzeit gleich Null ist.

Die Note hat folgenden Wortlaut:

Herr Ministerpräsident! Euerer Exzellenz beehre ich mich, den Empfang der Note vom 1. August 1922 zu bestätigen.

Die Reparationskommission hat auf Antrag der deutschen Regierung vom 12. Juli 1922 auf Gewährung eines Moratoriums für die Repa­rationszahlungen mit Schreiben vom 13. Juli 1922 in Aussicht gestellt, daß sie die Entschei­dung auf diesen Antrag vor dem 15. August 1922 treffen und mitteilen wird.

Die königliche großbritannische Regierung hat auf den Antrag der deutschen Regierung vom 14. Juli 1922 auf Herabsetzung der monatlichen Ausgleichsraten mit Schreiben vom 26. Juli 1922 geantwortet, daß sie beabsichtigt, diese Frage bald mit den anderen beteiligten Mächten zu erörtern, um der deutschen Regierung eine Antwort im Namen der Gesandtschaft der be­teiligten Mächte zugehen zu lassen. Die könig­lich belgische Regierung hat auf den gleichen An­trag geantwortet, daß sie sich auf diesen Antrag zur selben Zeit wie über das Gesuch um ein Moratorium für die Reparationsbarzahlungen äußern werde. Eine Abschrift dieser beiden Noten beehre ich mich zur gefälligen Kenntnis Euerer Exzellenz beizufügen. Die deutsche Re­gierung kann danach annehmen, daß bereits vor dm 15. August 1922 eine grundsätzliche Rege­lung der Frage der Ausgleichszahlungen mög­lich sein wird.

Sollte diese Annahme, die sich »auf das Schreiben der Reparationskommission vom 13. 3uli 1922 im Zusammenhang mit den erwähn­ten beiden Noten gründet, nicht zutreffen, so wird die deutsche Regierung ihre vertrag­lichen Verpflichtungen im Nahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu erfüllen be­strebtsein. Auf die Frage der Heran­ziehung der privaten Ausgleichsschuldner zu der smanziellen Abdeckung der Ausgleichsverpflich- mngen wird die deutsche Regierung in ihrer Aeußerung zu der Sache selbst, diesiesichinshrer Note vom 1. August 1922 vorbehalten hat, be- londers eingehen. Schon jetzt sei bemerkt, daß -sn dem Reichsrat vorliegender Gesetzentwurf une Aenderung des Verrechnungsausschusses vor-

nach welcher insbesondere auch die Aus- Sleichsschuldner stärker als bisher herangezogen werden sollen.

Euere Exzellenz bezeichnen die in Ihrer Note 26. Juli 1922 angekündigten Maßnahmen s^unmehr alsRetorsionsmaßnahmen". Nach °em Abkommen vom 10. Juli 1921 ist die ein- M Rechtsfolge der Nichterfüllung der , von ~ew 'planb übernommenen Verpflichtungen die, atz die beteiligten alliierten Mächte dieses frist- - 3 kündigen können. Die Kündiauna Hütte die

Wirkung, daß die Bestimmungen des Vertrages von Versailles über die Zahlung der jeweiligen Debetsalden wieder Anwendung finden würden. Als Sicherung für den Fall der Nichtzahlung gibt der Vertrag von Versailles den alliierten Mächten lediglich ein Pfandrecht an den Erlösen aus der Liquidation des deutschen Eigentums. Dem Sinn und Zweck dieser gerade für den Fall der Nichterfüllung vorgesehenen Bestim­mungen würde die Anwendung der für den 5. August 1922 angekündigten Retorsionsmaßnah­men widersprechen zumal für eine Zahlung, die überhaupt erst am 15. August fällig ist.

Seit Euerer Exzellenz Note vom 26. Juli 192^ hat sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage Deutschlands weiter außerordent­lich v e r s ch l e ch t e r t; die Mark ist inzwischen bis auf Vm ihres Friedenswertes gesunken und die Leistungsfähigkeit Deutschlands dement­sprechend weiterzurückgegangen. Un­ter diesen Umständen gibt die deutsche Regie­rung eindringlichst der Erwägung der franzö­sischen Regierung anheim, die Angelegenheit einer nochmaligen Prüfung zu unter­ziehen und ihre Entscheidung bis zu den in der anliegenden englischen und belgischen Note er­wähnten Verhandlungen der beteiligten alliier­ten Mächte zurückzustellen. (gez.) Wirth.

Die Antwort Poincarss.

Berlin, 6. Aug. Poincarè hat als Antwort auf die deutsche Note an den Reichskanzler eine neue Note gerichtet, die gestern vormittag über­reicht wurde und in der Frankreich seine Be­schlüsse zur Sicherstellung seiner Ansprüche mitteilt. Die Note hat folgenden Wortlaut:

In Beantwortung Ihres Schreibens von heute, beehre ich mich, Ihnen bekannt zu geben, daß in Anbetracht dessen, daß die Mitteilung der deutschen Regierung nur dilatorischen Charak- fti^MIIW £ faßt hat.

1. Die Ausgleichsämter von Paris und Straßburg werden aufgefordert, bis auf weite­res jede Anerkennung deutscher Fordernugen aufzuschieben;

2. Die Ausgleichsämter von Paris und Straßburg werden aufgefordert, bis auf weite­res jede Zahlung und Entschädigung für Rech­nung der deutschen Regierung anszusetzen, die in Anwendung des Art. 297s des Versailler Vertrages geschuldet werden. Die Zahlung die­ser Entschädigung bleibt bis auf weiteres eine direkte Verpflichtung Deutschlands. Diese Ent­schädigungen können im Voraus gemäß dem genannten Absatz des Art. 297s dem Eigentum der deutschen Staatsangehörigen entnommen werden, das auf französischem Gebiete vorhan­den ist, oder sich unter französischer Kontrolle befindet.

3. Die Ausgleichsämter von Paris und Straßburg werden aufgefordert, bis auf weite­res jede Mitteilung an das deutsche Ausgleichs­amt über den Erlös einer Liquidation deutschen Eigentums in Frankreich auszusetzen.

4. Der Generalkommissar der Republik in Straßburg wird aufgefordert, bis auf weiteres die Ausfuhr des unter das deutsch-französische Abkommen vom 15. November 1919 fallenden deutschen Mobiliars auszusetzen.

5. Auf dem Departement Moselle Haut Rhin und Bas Rhin werden sofort Maßnahmen zur Sicherstellung getroffen.

Falls die verschiedenen Maßnahmen zur- prompten Regelung nicht ausreichen, werden sie durch progressive Maßnahmen ergänzt werden. Genehmigen Sie usw. (gez.) P o i n c a r é.

*

Die Maßnahmen, die die französische Re­gierung zwei Stunden nach Kenntnisnahme der deutschen Antwortnote, bekanntgegeben hat, waren vorbereitet. Poincare hatte einen Akt versprochen; er mußte Wort halten, damit die Nationalisten ihn nicht der Schwäche anklagen könnten. Die Maßnahmen werden wohl kaum in lyrer Auswirkung den Ausfall decken, der etwa dadurch eingetreten wäre, wenn man für die Ausgleichszahlungen auf eine gewisse Zeit einen Nachlaß gewährt hätte. Artikel 297 Ab­satz 1 des Friedensvertrages lautet:Deutsch­land verpflichtet sich, feine Angehörigen wegen der Liquidation oder Einbehaltung ihrer Güter, Rechte oder Interessen in den alliierten oder assoziierten Ländern zu entschädigen." Die französische Regierung ordnet dagegen an, daß von jetzt ab keinerlei Mitteilungen über den Ausgang der Rechtsstreitigkeiten oder der Zwangsverküufe erfolgt daß also die deutsche Regierung nicht in den Stand gesetzt wird, den deutschen Gläubigern die in Frankreich Interes­sen zu vertreten haben. oder den Ausländs­

deutschen deren Vermögensstücke in Frankreich beschlagnahmt wurden, Kenntnis von der Höhe des eingezogenen Betrages zu geben. Man tut das jedenfalls wohl deshalb, um Hundert­tausende von Deutschen gegen die Regierung aufzubringen, die schon durch den Krieg ge­schädigt sind weil man ihnen ihr gesamtes Ver­mögen weggenommen hat und weil sie ihre Existenz verloren haben.

Beginn derRetorsionen".

Paris, 7. Aug. Nach Blättermeldungen hat der Oberkommissar von Elsaß-Lothringen ein Dekret erlassen, nach dem alle Bankkonten und alle Senats der deutschen Staatsangehörigen in Banken und Kreditanstalten in Elsaß-Loth­ringen als sequestriert zu betrachten sind. Von diesen Depots darf nichts ausbezahlt werden. Die Blätter betonen, daß die Maßnahme des Oberkommissars eine gewisse Erregung hervor­gerufen hat und daß die zahlreichen Deutschen die Abgeordneten bestürmen sie möchten für die Zurücknahme des Dekrets Sorge tragen. Noch etwa 300 000 Deutsche, die im Elsaß wohnen, sollen von dieser Maßnahme betroffen werden.

Die ersten Ausweisungen.

Paris, 6. Aug. Wie demOeuvre" aus Straßburg mitgeteilt wird, wurde gestern abend die erste Ausweisungsmaßnahme gegen deutsche Staatsangehörige als Vergeltungsmaßregel an­geordnet. Sechs Deutsche, die zu Gunsten der Politik von Klaus Zorn von Bulach in einer öffentlichen Versammlung Kundgebungen ver­anstaltet haben sollen, wurden ausgewiesen.

Dèe deutsche Verarmung.

Paris, 7. Aug.Newyork Herold" veröffent­licht eine Unterredung seines Berliner Korres­pondenten in Berlin mit Reichskanzler Dr. W irth, der ausführte, Deutschland könne WMWMSWtei^ Verfügung stünden. Goldzahlungen hängen von der Ausfuhr ab. Mit dem Verlust der deutschen Handelsflotte und der Verminderung der Pro­duktion und einer Beschränkung der Absatzge­biete beträgt die deutsche Ausfuhr nur ' noch kaum 3 0 Prozent der Vorkriegs- a u s f u h r. Andererseits müsse Deutschland augenblicklich 38 Prozent seines Brotgetreides einführen, anstatt 28 Prozent im Jahre 1914, wodurch die Einfuhr von Rohstoffen ebensoviel zurückgehe. Deutschland könne seine Zahlungen nur dann fortsetzen, wenn es eine inter­nationale Anleihe erhalte. Im Ausland «räch» man sich eine falsche Vorstellung, wenn man behauptet, es genüge, wenn Deutschland neue Steuern mache, um größere Summen in Gold zu erhalten. Die Entwertung der d e u t s ch e n M a r k sei eine derartige, daß das Ausland die gesamte deutsche Industrie für wenige Milliarden Dollar kaufen könne. Dies wäre aber eine schlechte Kapi­talsanlage, denn das Ausland könne höchstens 2 Prozent' Zinsen in Gold Herckuswirtschaften. Alle Behauptungen von einem Wohlstand in Deutschland seien falsch. Man könne dies deut­lich daran erkennen, daß der Fleischkonsum in Deutschland auf 76 Prozent des Konsums des letzten Friedensjahres gesunken sei.

London.

Einen außerordentlich wichtigen Bestandteil der heute mittag in London beginnenden Be­sprechungen wird die Regelung der deutschen Entschüdigungsleiftung bilden. Nicht umsonst hat man im Unterhaus kurz vor dem Zusam­mentreten der Entente-Staatsmänner noch ein­mal die Blicke der Welt auf dieses Problem ge­lenkt, nicht umsonst hat der englische Schatz­kanzler Sir Horne wie auch Lloyd George selbst die Wichtigkeit betont, die der deutschen finan­ziellen und wirtschaftlichen Gesundung als der wichtigsten Frage der Weltwirtschaft zukommt. Aber trotzdem handelt es sich bei den Londbner Verhandlungen natürlich nicht um diese eine Frage. Es kreuzen sich dort alle Fäden der in­ternationalen Politik und es geraten deshalb alle schwebenden Fragen dieser Politik in Be­wegung, wenn von einer besonderen Frage die Rede ist. Im Hinblick darauf suchen die Staats­männer, die zu der Besprechung zuscuumenkom- men, ihre Position im voraus nach Möglichkeit zu stärken. Die Frage der deutschen Entschädi- gungsleistungen gerät auf diesem Wege in Wechselwirkung mit dem Konflikt, der auf klein­asiatischem Boden in den letzten Tagen er­wachsen ist. Das Vorgehen der Griechen, das sich nach Pariser Ansicht unter dem Deckmantel englischen Wohlwollens vollzieht, bildet für die französische Politik im nahen Orient eine große Gefahr. Frankreich hat sich mit den National­türken auf besten Fuß gestellt, um in seinen kleinasiatischen Domänen.sicher zu sein. Durch

Ausrufung eines autonomen kleinasiatischen Staates unter griechischer Oberhoheit wird ihm dort ein feindlicher Nachbar auf den Nacken ge­setzt. Im nahen Orient ist England mit seinen gewaltigen Flottenstreitkräften unangreifbar. Auf dem europäischen Festlande aber sitzt Frank­reich in der bislang unbestrittenen Macht. Und wenn Herr Poincärë von dieser Macht gegen Deutschland jetzt Gebrauch macht, so leitet ihn dabei letzten Endes zweifellos die Absicht, gegen die englische Politik einen Gegentrumpf auszu* spielen. Wir werden gut tun, die Londoner Ver­handlungen in dieser Perspektive von vorn­herein zu betrachten und uns nicht darauf zu verlassen, daß die Wirtschaftsvernunst, die die letzten Unterhausdebatten beherrscht hat, sich nun auch in London restlos durchsetzt.

Poincarè in London eingetroffen.

Paris, 7. Aug. Poincarë ist gestern morgen 11 Uhr 50 Min. vom Nordbahnhof abgereist, um 7 Uhr abends in London eingetroffen und von Lloyd George am Bahnhof empfangen wor­den. In seiner Begleitung befanden sich der Finanzminister de Lastery, der Direktor der po­litischen Angelegenheiten des Außenamtes Peret della Rocca, der Finanzdirektor Tornory, der juristische Beistand des Außenministeriums Frommaget, der Finanzinspektor de Marguerie und der Sekretär der Botschafterkonferenz Massigli und ein Dollmetscher. Schanzer und der italienische Finanzminister sind mit dem gleichen Zuge von Paris abgereist.

Eine Kundgebung Oesterreichs.

Wien, 6. Aug. Von Seiten der österreichi­schen Regierung soll anläßlich der bevorstehen­den Londoner Konferenz ein energischer Schritt bevorstehen. In einer Kundgebung der öster­reichischen Regierung soll auf die Folgen auf­merksam gemacht werden, die ein weiteres ,Hinausziehen der.schM Mesicherten

Hill.

mußten.

England und dèeAusgleichszahlungen

Paris, 7. Aug. Die englische Regierung hat, wenn man einer Meldung des Temps aus Lon­don glauben kann, in der Frage der Ausgleichs­zahlungen bereits Stellung ergriffen. Das Blatt schreibt, daß die englische Regierung die Regelung der Kompensatoinszahlungen aus fol­gender Art bereits morgen verlangen wird, wo- ' bei nicht aus der Meldung hervorgeht, ob dies bei der Konferenz von London oder unabhängig von ihr auf diplomatischem Wege geschehen wird. England verlangt:

1. Daß die deutschen Zahlungen von 2 Mil­lionen auf 500 000 Pfund Sterling herabgesetzt werden.

2. Daß diese 500 000 Pfund Sterling nicht mehr an die Kompensationsämter sondern an die Reparationskommission bezahlt werden. Dieser zweite Teil des Vorschlages sei der Re- parationskommission von der englischen Regie­rung bereits unterbreitet worden. Wenn die englische Regierung, so schreibt die Temps in dieser offiziös gehaltenen Aeußerung auf dieser Absicht besteht, so bedroht sie aufs schwerste die Interessen der französischen Gläubiger die der Friede von Versailles den Kompensationsäm­tern von Paris und Straßburg übertragen hat, und die keinen anderen We^ haben um sich von ihren deutschen Schuldnern bezahlt zu machen. Man habe in London anscheinend die Auffas­sung daß die französischen Gläubiger nicht stark genug wären, ihre Stimme zur Geltung zu bringen.

Das Blatt fügt hinzu, daß bei Annahme des britischen Vorschlages die französischen Gläubi­ger schwer geschädigt würden. Das Pariser Kompensationsamt erwartet von Deutschland eine Zahlung in Höhe von 170 Millionen Frcs. Das Straßburger Ausgleichsamt, das die In­teressen von mehr als 100 000 elsässischen und lothringischen Gläubiger vertritt, eine solche von 68 Millionen Franken. Es sèi also völlig un­zulässig daß diese deutschen Zahlungen von der Reparationskasse aufgesaugt würden. Uebrigens fügt das Blatt hinzu, sei nach dem Friedens­vertrag zwischen den einzelnen Staaten Hand­lungsfreiheit gelassen, die Ausgleichszahlungen nach eigener Auffassung zu regeln. Die Wieder­gutmachungen könnten im Gegenteil nach dem­selben Vertrag kollektiv geregelt werden. Frankreich habe den dringenden Wunsch» dem Kollektivoerfahren zu entgehen. Wenn man also beabsichtige, die Kompensationszahlungen eben­falls kollektiv zu regeln, so müsse man mit einem heftigen Widerstand der französischen Regierung

Dollar (10 Ahr moraens) 760.-