Mauer W Anzeiger
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AmMches Organ für SlaSk- und Lanökreis Sanau
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Nr. 179
Mittwoch öett 2. August
1922
Das Neueste.
— Die für den 10. August vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik angesetzte Verhandlung findet nicht statt. Wann ein Termin angesetzt und verhandelt wird, steht noch nicht fest.
— „Daily Mail" teilt mit, daß das Komitee für die Verteidigung des britischen Reiches beschlossen hat, die Neubeschaffung von 15—20 Luftgeschwadern zu verlangen.
Die deuische Antwort
auf das lOtägige Ultimatum.
Berlin, 1. Aug. Die französische Regierung hat, wie bereits bekannt, das deutsche Ersuchen um Zahlungsaufschub der Reparationsleistungen im Ausgleichsverfahren und aus dem Urteil der gemischten Schiedsgerichten gemäß des Artikels 297b des Friedensvertrages vom 14. Juli ds. Js. abgelehnt. Die Antwort der deutschen Regierung, die durch den deutschen Geschäftsträger, Botschaftsrat von Hösch, am Quai d' Orsay überreicht wurde, hat folgenden Wortlaut:
Berlin. 31. Juli 1922.
Herr Ministerpräsident!
Ich beehre mich, den Empfang der Note Ew. Exzellenz vom 26. Juli 1922 zu bestätigen. Das Abkommen über die Ausgleichszahlungen vom 10. Juni 1921 ist von Deutschland nicht mit den einzelnen alliierten Regierungen, sondern mitder Gesamtheit der in Frage kommenden Mächte abgeschlossen worden. Demgemäß ist die Note der deutschen Regierung vom 14. Juli dieses Jahres, wie der französischen Regierung bekannt ist, gleichzeitig auch an alle amtieren hauptbeleuigten LeMM-war«. den. iDe deutsche Regierung kann sich über ihre weitere Stellungnahme aus diesem Grunde erst dann schlüssig werden, wenn sich alle beteiligten Regierungen geäußert haben. Eine andere Haltung ist ihr auch angesichts der in ultimativer Form angedrohten, nicht näher bezeichneten Maßnahmen Frankreichs nicht möglich.
Indem sich die deutsche Regierung ein weiteres Eingehen auf die Sache selbst vorbehält, bemerkt sie jetzt schon: Die Zahlungen, die Deutschland im Ausgleichsverfahren und auf Grund Artikels 297E leisten muß, können letzten Endes
nur aus der gleichen Quelle
geschöpft werden wie die Reparationszahlungen, gleichviel ob es sich dabei um Schulden des Reiches oder um private handelt. In beiden Fällen bleibt die Notwendigkeit der Herausnahme von Devisen aus der gesamten deutschen Volkswirtschaf t die gleiche. Auch für die Wirkung dieser ist es ganz gleichgültig, an welche Stelle und auf Grund welcher Paragraphen die Zahlung erfolgt. Wenn die deutsche Volkswirtschaft die Entziehung von monatlich 50 Millionen Goldmark auf Grund der Reparationen nicht tragen kann, so wäre es ein Irrtum zu glauben, daß biè Ausgleichzahlungen von fast 40 Millionen Goldmark monatlich weiterhin aufgebracht werden können. Alle diese Leistungen können nur als ein einheitliches Ganzes betrachtet und in einem einheitlichen Plan behandelt werden. Der deutsche Antrag, der nicht eine Kürzung der Ausgleichszahlungen, sondern
lediglich eine Verteilung auf einen längeren Zeitraum bezweckte.
Beruht auf den gleichen Gründen, die für die deutsche Regierung bei der Einbringung ihres Antrages auf Gewährung eines Moratoriums die Reparationszahlungen maßgebend gewesen sind, nämlich auf der derzeitigen Er- chöpfungen der Fähigkeit Deutschan ds zu Zahlungen in ausländisch e r W ä h r u n g, die in dem k a t a st r o - Pha len Niedergang des Kurses der deutschen Mark deutlich zum Ausdruck kommt. Inzwischen ist nach dem Eingang der Note
Exzellenz ein neuer Sturz der deutschen Nahrung eingetreten und die deutsche Mark bis auf stâ des Friedenswertes einer Mark herab- Zesunken.
Deutschland macht alle Anstrengungen feine aus dem Kriege entstandenen Verpflichtungen zu erfüllen, dazu ist aber eine v o l l - Uaiidige Gesundung seiner 33 o 11 s = Ortschaft notwendig. Die Wiederherstel- ung der deutschen Volkswirtschaft, wie auch die an ganz Europa kann aber nur erfolgen durch alsbaldige solidariicke Zusammenarbeit
aller beteiligten Mächte. Eine Politik der Drohung wird nichts wieder aufbauen, sondern nur zerstören. gez. Dr. Wirth.
Poincares Slnfwort
Pâ. 2. Aug. In Beantwortung der gestern mittag überreichten deutschen Note hat Poincarè dem deutschen Geschäftsträger am gleichen Tags eine Note überreicht, worin es heißt:
„Ich stelle mit Bedauern fest, daß diese Antwort nicht die in meinem Brief erbetenen Zusicherungen erhält. Die Regierung der Republik hat ein Recht, zu verlangen, daß vor dem 5. August mittags die Versicherung gegeben wird, daß, ' bis die unumgänglich nötige Einstimmigkeit für eine Abänderung erlangt sein wind, das Abkommen vom 10. Juni 1921 zur Ausführung gelangt und besonders, daß^die Pauschalsumme von 2 Millionen Pfund Sterling am 5. August bezahlt wird. Wenn diese Zusicherung nicht gegeben wird, wird die französische Regierung das Recht haben, um die Ausführung des bestehenden Abkommens zu sichern, die Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, die sie im Interesse sowohl der eigenen Staatsangehörigen als auch der Untertanen der übrigen verbündeten Staaten für nötig erachtet. Diese Maßnahmen werden am 5. A u g u st zur Ausführung gebracht, so wie ich es bereits mitgeteilt habe. Die Regierung der Republik glaubt nicht, daß sie es nötig hat, den vollständigen Plan bereits jetzt bekannt zu geben, den ste ausgearbeitet hat. Indem diese Vorbehalte über den Inhalt der Note Dor dem 1. August gemacht werden, bemerkt die Regierung der Republik, daß die deutsche Regierung keinerlei Anstrengungen macht, um die Zahlun- licher Schuldner, d. h. deutscher Privatleute, an die verbündeten Ausgleichsamter abzuführen sind, wobei bemerkt wird, daß diese Privatleute nach allen Auskünften, die uns zugekommen sind, durch den Ankauf von Auslandsdevisen zu dem gegenwärtigen Sturz der Mark beigetragen haben."
Was die französische Regierung mit den angekündigten Maßnahmen im Auge hat, ist nicht bekannt, wenn man auch annimmt, daß es sich dabei wiederum um den § 18 der Anlage 2 zum achten Teil des Friedensvertrages handelt, der für vorsätzliche Verfehlungen Deutschlands bestimmte Vergeltungsmaßregeln vorsieht. An der Berliner Börse waren gestern Gerüchte verbreitet, die von französischen Sanktionsmaßnahmen im besetzten Gebiet wissen wollten. Zum Teil wurde behauptet, die fran- zöüiche Regierung habe die Beschlagnahme der Zölle an der Westgrenze angeordnet, teils sprach man von der bevorstehenden Beschlagnahme deutscher Guthaben in Frankreich. Obwohl die Gerüchte in sehr bestimmter Form auftraten, sind sie doch nichts anderes als reine Erfindung, die vermutlich Börsenmanövern dienen sollte. In der Tat ist der Dollar im Laufe des Nachmittags denn auch bis auf 700 in die Höhe getrieben worden.
Englands Antwort in der Frage der Ausgleichszahlungen.
Berlin. 1. Aug. Die hier eingegangene, an den deutschen Botschafter in London gerichtete Antwort der englischen Regierung auf die deutsche Note vom 14. Juli 1922 wegen der Barzahlungen im Ausgleichsverfahren lautet wie folgt:
„Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz Nr. 1454 A vom 14. Juli zu bestätigen, welche sich auf die Zahlungen bezieht, zu denen Deutschland gegenüber den alliierten Ausgleichsämtern und nach Abschnitt 4 des Teiles 10 des Vertrages von Versailles verpflichtet ist. Die Regierung Seiner Majestät nimmt an, daß eine gleiche Note an die anderen beteiligten Regierungen gerichtet worden ist. Sie beabsichtigt, die in Ihrer Note aufgeworfenen Fragen baldigst mit den anderen beteiligten Mächten zu erörtern, um zu gegebener Zeit in Gemeinschaft mit den anderen alliierten Mächten der deutschen Regierung Antwort erteilen zu können."
Poinearö willigt ein.
Paris. 2. Aug. Nach französischen Blätter- melduugen hat Ministerpräsident Poincarè, der gestern vormittag von seiner Reise in die Hauptstadt Zurückkehrte sofort seine endgültige Einwilligung zum vorgeschlagenen Konferenzdatum zum 7. August nach London mitgeteilt. Poincarè wird nächsten Sonntag morgen Paris verlassen. Die italienische und belaiiche Reaie-
rung sind in dem Besitz der Einladungen. Für den Fall, daß die italienische Krise bis Montag keine Lösung gefunden hat, ist der italienische Londoner Botschafter zur Vertretung Italiens ausersehen.
Die Aussichten der Konferenz recht trübe?
Paris. 2. Aug. Poincarè wird sich in Begleitung des Finanzministers und zweier Sekretäre nach London begeben. Belgien wird die Minister Theunis und Jaspar entsenden, die beide mit ihrem Kabinettchen zusammen am nächsten Samstag von Brüssel abreisen werden. Der italienische Gesandte in London hat trotz der bereits erfolgten Konstituierung des neuen Kabinetts noch keine Bestätigung bekommen, daß er der Vertreter der italienischen Regierung in London bleibt.
Die Aussichten der Konferenz haben sich inzwischen infolge der englischen Zirkularnote über die alliierten Schulden recht trübe g e - st a l t e t. Die französischen Blätter' sind zwar bemüht hervorzuheben, daß diese Note auf sehr großen Widerstand in englischen Finanzkreisen und bei Sir Robert Horne gestoßen sei, und daß sie außerdem in den Vereinigten Staaten vor allem einen sehr bedauerlichen Eindruck machen müsse, da die Washingtoner Kreise sich keinerlei Druck auf ihre Haltung gefallen lassen könnten. Die Blätter streichen ferner die Andeutung in der Note heraus, daß England evtl, geneigt wäre, nur soviel von seinen europäischen Schuldnern zu verlangen, als es selbst an die Vereinigten Staaten schulde. Die alliierten Schulden an England betragen unter Ausschluß der russischen Schulden 1,98 Milliarden Pfund, während England den Vereinigten Staaten nur 850 Millionen Pfund schuldet. Der „Petit Parisien" folgert 0ara«W«>0<W. Niundte .üuiüUÂä-gÈjMto als großmütig bezeichnen dürfe, da die englische Schuld an die Vereinigten Staaten nur ein Viertel der europäischen Schuld an England betrage und England geneigt wäre, nur soviel zu verlangen, als es selbst zu bzahlen habe. Andererseits ist die Lage Frankreichs infolge der englischen Ankündigungen sehr ernst, denn nach dieser werden folgende Beträge fällig:
30 Millionen Pfund im Dezember 1923 und der Resi von etwa 500 Millionen
Pfund im Dezember 1924.
Man erwartet allgemein zu den Erklärungen Lloyd Georges in der gestrigen Unterhaussitzung noch weitere Erläuterungen zu der Note.
Die Feier des Versass» ngstages.
Berlin, 2. Aug. Alle Reichswehrregimenter haben nach dem „Vorwärts" Befehl erhalten, zu der am 11. August im Reichstag in Anwesenheit des Reichspräsidenten stansindenden Feier Deputationen zu entsenden. Die öffentlichen Gebäude haben Flaggenschmuck zu tragen; auf mehreren Plätzen der Stadt werden Militärpromenadekonzerte stattfinden. In den Schulen soll auf die Bedeutung des Tages in Schulfeiern hingewiesen werden.
Zur politischen Laze in Bayern.
München, 2. Aug. Zur politischen Lage schreiben die „Münchener Neuesten Nachr.": Der Ministerrat wird sich mit dem Entwurf der Antwort auf den Brief des Reichspräsidenten befassen. Das Vertrauen, das dieser Brief in Bayern zur Geschicklichkeit des Reichspräsidenten und zu seinem Verstehen der bayerischen Volksstimmung geweckt hat, erleichtert die Beratungen und gibt ihnen die erwünschte uno dem Erfolg vorarbeitende Zuversicht. Das Ergebnis dieser Beratungen wird unmittelbar den Koalitionsparteien vorgelegt werden und voraussichtlich am Mittwoch abend eine endgültige Form der Antwort an den Reichspräsidenten zeitigen. — Wie die T.-U. erfährst, rechnet man mit einer Erweiterung der Koalition und auch der Regierung durch Aufnahme der Bayerischen Mittelpartei. An dem baldigen Zustandekommen der Koalition ist nicht zu zweifeln.
Die Antwort ferliggesiellt.
Berlin. 2. Aug. Die „Tägl. Rundschau" läßt sich aus München melden: Die Antwort Bayerns ist im Entwurf fertiggestellt. Man kann schon heute sagen, daß der Entwurf im Tone sehr versöhnlich gehalten ist und sich nach der Richtung bewegen dürfte, saß die Rechte der Länder durch Verträge gesichert und garantiert werden. In diesem Bestreben wird Bayern auch von Baden und Württemberg unterstützt werden. Die Antwort der bayerischen Regierung läßt zu weiteren versöhnlichen Ver- bandlunaèn alle Weae offen.
Verbot des „Berliner Lokalanzeiger"
Berlin. 2. Aug. Dem „Berliner Lokalanzeiger" ist gestern abend durch das Berliner Polizeipräsidium eine Verfügung des preußischen Ministers Severing zugestellt worden, wonach der „Berliner Lokalanzeiger" auf drei Wochen verboten wird. — Das Verbot stützt sich auf den in der Morgenausgabe vom 1. August unter der Ueberschrift „Das kommende bayerische Kabinett" erschienenen Artikel, in dem angebliche Besprechungen erörtert werden, die in einer Geheimsitzung der der Aktionsausschüsse der Unabhängigen und Kommunisten im Berliner Gewerkschaftshaus in Anwesenheit von 2 Vertretern Sowjctrußlands stattgefunden haben sollen. Nach den Darlegungen einer dieser Vertreter habe sich die Reichsregierung entschlossen, die Rechte zu entwaffnen, eine Maßnahme, die nötig sei, um die Revolution weiter« treiben zu können. Das Gesetz zum Schutze der Republik sei eine siegreiche Etappe der vor- wärtsschreitenden Weltrevolution. Es sei ge« lungen, Dr. Wirth davon zu überzeugen, daß nur die Bildung einer reinen Arbeiterregierung den Ausbruch der Kontrerevolution verhindern könne. Die Wiedergabe dieser Darlegungen enthält eine Beschimpfung der Reichsregierung, insbesondere des Reichskanzlers und stellt eine öffentliche Herabwürdigung der verfassungsmäßig festgestelltenStaatsform des Reichs im Sinne des § 8 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 dar. — Der „Tag" bemerkt hierzu: Die Münchener Meldung, die zu diesem Verbot geführt hat, enthielt Mitteilungen, die aus Berlin nach München gelangt waren, ohne daß zu ihnen Stellung genommen wurde. Inzwischen ist festgestellt worden, daß die Meldung auf einer Veröffentlichung des „Vaye- rischen Kuriers beruht, also des führenden Blattes der Münchener Regierung. Davon, HM sie eine Beschimpfung'oder Herabwürdigung des Reichskanzlers oder mittelbar der Republik bedeutet, kann ernstlich keine Rede fein. Nachdem sich herausgestellt hat, daß die Meldung auf den „Bayerischen Kurier" als Quelle zurückzuführen ist, darf umsomehr der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß das Verbot vom preußischen Minister des Innern wieder rückgängig gemacht wird.
Kursrückgang der ungarischen Krone.
Budapest. 1. Aug. In der Nationalver. sammlung befaßte sich der Finanzminister Kallay mit dem Kursrückgang der ungarischen Krone und sagte u. a.:
Diese Erscheinung wird durch keinerlei innere Verhältnisse gerechtfertigt. Weder der Zustand des Staatshaushalts noch die allgemeine Wirtschaftslage oder die Lage des Außenhandels und der Industrie würden hierfür eine annehmbare Erklärung liefern. Es muß daher angenommen werden, daß dies eine Folge des Kursrückganges der deutschen Mark ist, was wieder auf die Reparationspolitik der Entente zurückgeführt wird. Das Reparationssystem, so wie es in den Friedensverträgen niedergelegt wurde, hat es zuwege gebracht, daß der Kurs der deutschen Mark unter einen Centime sank. Es ist jedoch ganz bestimmt, daß die Gesetze des Staatshaushalts und der Volkswirtschaft nicht ungestraft außer acht gelassen werden können. Es ist auch gewiß, daß wir vollständig unfähig sind, eine Wiedergutmachung zu zahlen.
Einfuhrverbote für Deutsch-Oesterreich.
Berlin. 2. Aug. Der katastrophale Sturz der Krone hat die Reichsregierung veranlaßt, eine weitgehende Drosselung aller nicht lebenswichtigen Einfuhr auf 8 Wochen vorzuschlagen. Nur Mehl, Fett und Kohlen sollen in dieser, Zeit eingeführt werden dürfen. In dieser Zeit, so hofft man, wird der geringe Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln die Krone wieder steigen lassen. Die Regierung wird inzwischen Maßnahmen zur dauernden Einschränkung der Luxuseinfuhr vorbereiten; die Devisenordnung wird verschärft.
— Die Lrnleaussichten in Rußland. Im englischen Unterhaus erklärte am Montag abend der Unterstaatssekretär des Aeußern, daß nach den letzten Nachrichten aus Moskau die Ernteaussichten äußerst günstig seien, daß aber die Hungersnot in der Ukraine noch lange nicht vorüber sek
— Verbot des Bundes der „Aufrechten" bestätigt. Der Staatsgerichtshof hat die Auflösung des Bundes der „Aufrechten" bestätigt.
Dollar (10 Uhr morgens) 745.-