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Mauer W Anzeiger

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General-Anzetzer

AmMches Organ für SlaSk- und Lanökreis Sanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Hanau a. M. Im Falle böberer Gewalt bat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nach­lieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. Für Plahoorschrist u. Erscheinungstagt der Anzeigen wird keine Gewähr geleistet.

Nr. 179

Mittwoch öett 2. August

1922

Das Neueste.

Die für den 10. August vor dem Staats­gerichtshof zum Schutze der Republik angesetzte Verhandlung findet nicht statt. Wann ein Ter­min angesetzt und verhandelt wird, steht noch nicht fest.

Daily Mail" teilt mit, daß das Komitee für die Verteidigung des britischen Reiches be­schlossen hat, die Neubeschaffung von 1520 Luftgeschwadern zu verlangen.

Die deuische Antwort

auf das lOtägige Ultimatum.

Berlin, 1. Aug. Die französische Regierung hat, wie bereits bekannt, das deutsche Ersuchen um Zahlungsaufschub der Reparationsleistun­gen im Ausgleichsverfahren und aus dem Urteil der gemischten Schiedsgerichten gemäß des Ar­tikels 297b des Friedensvertrages vom 14. Juli ds. Js. abgelehnt. Die Antwort der deutschen Regierung, die durch den deutschen Geschäfts­träger, Botschaftsrat von Hösch, am Quai d' Orsay überreicht wurde, hat folgenden Wort­laut:

Berlin. 31. Juli 1922.

Herr Ministerpräsident!

Ich beehre mich, den Empfang der Note Ew. Exzellenz vom 26. Juli 1922 zu bestätigen. Das Abkommen über die Ausgleichszahlungen vom 10. Juni 1921 ist von Deutschland nicht mit den einzelnen alliierten Regierungen, sondern mitder Gesamtheit der in Frage kom­menden Mächte abgeschlossen worden. Demge­mäß ist die Note der deutschen Regierung vom 14. Juli dieses Jahres, wie der französischen Regierung bekannt ist, gleichzeitig auch an alle amtieren hauptbeleuigten LeMM-war«. den. iDe deutsche Regierung kann sich über ihre weitere Stellungnahme aus diesem Grunde erst dann schlüssig werden, wenn sich alle be­teiligten Regierungen geäußert haben. Eine andere Haltung ist ihr auch angesichts der in ultimativer Form angedrohten, nicht näher be­zeichneten Maßnahmen Frankreichs nicht möglich.

Indem sich die deutsche Regierung ein wei­teres Eingehen auf die Sache selbst vorbehält, bemerkt sie jetzt schon: Die Zahlungen, die Deutschland im Ausgleichsverfahren und auf Grund Artikels 297E leisten muß, können letz­ten Endes

nur aus der gleichen Quelle

geschöpft werden wie die Reparations­zahlungen, gleichviel ob es sich dabei um Schulden des Reiches oder um private handelt. In beiden Fällen bleibt die Notwendigkeit der Herausnahme von Devisen aus der gesamten deutschen Volkswirt­schaf t die gleiche. Auch für die Wirkung dieser ist es ganz gleichgültig, an welche Stelle und auf Grund welcher Paragraphen die Zahlung erfolgt. Wenn die deutsche Volkswirtschaft die Entziehung von monatlich 50 Millionen Gold­mark auf Grund der Reparationen nicht tragen kann, so wäre es ein Irrtum zu glauben, daß biè Ausgleichzahlungen von fast 40 Millionen Goldmark monatlich weiterhin aufgebracht wer­den können. Alle diese Leistungen können nur als ein einheitliches Ganzes betrachtet und in einem einheitlichen Plan behandelt werden. Der deutsche Antrag, der nicht eine Kürzung der Ausgleichszahlungen, sondern

lediglich eine Verteilung auf einen längeren Zeitraum bezweckte.

Beruht auf den gleichen Gründen, die für die deutsche Regierung bei der Einbringung ihres Antrages auf Gewährung eines Moratoriums die Reparationszahlungen maßgebend ge­wesen sind, nämlich auf der derzeitigen Er- chöpfungen der Fähigkeit Deutsch­an ds zu Zahlungen in ausländi­sch e r W ä h r u n g, die in dem k a t a st r o - Pha len Niedergang des Kurses der deutschen Mark deutlich zum Ausdruck kommt. Inzwischen ist nach dem Eingang der Note

Exzellenz ein neuer Sturz der deutschen Nahrung eingetreten und die deutsche Mark bis auf stâ des Friedenswertes einer Mark herab- Zesunken.

Deutschland macht alle Anstrengungen feine aus dem Kriege entstandenen Verpflich­tungen zu erfüllen, dazu ist aber eine v o l l - Uaiidige Gesundung seiner 33 o 11 s = Ortschaft notwendig. Die Wiederherstel- ung der deutschen Volkswirtschaft, wie auch die an ganz Europa kann aber nur erfolgen durch alsbaldige solidariicke Zusammenarbeit

aller beteiligten Mächte. Eine Politik der Drohung wird nichts wieder aufbauen, sondern nur zerstören. gez. Dr. Wirth.

Poincares Slnfwort

. 2. Aug. In Beantwortung der gestern mittag überreichten deutschen Note hat Poincarè dem deutschen Geschäftsträger am gleichen Tags eine Note überreicht, worin es heißt:

Ich stelle mit Bedauern fest, daß diese Ant­wort nicht die in meinem Brief erbetenen Zu­sicherungen erhält. Die Regierung der Republik hat ein Recht, zu verlangen, daß vor dem 5. August mittags die Versicherung ge­geben wird, daß, ' bis die unum­gänglich nötige Einstimmigkeit für eine Ab­änderung erlangt sein wind, das Abkommen vom 10. Juni 1921 zur Ausführung gelangt und besonders, daß^die Pauschalsumme von 2 Millionen Pfund Sterling am 5. August be­zahlt wird. Wenn diese Zusicherung nicht ge­geben wird, wird die französische Regierung das Recht haben, um die Ausführung des be­stehenden Abkommens zu sichern, die Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, die sie im Interesse sowohl der eigenen Staatsan­gehörigen als auch der Untertanen der übrigen verbündeten Staaten für nötig erachtet. Diese Maßnahmen werden am 5. A u g u st zur Ausführung gebracht, so wie ich es be­reits mitgeteilt habe. Die Regierung der Re­publik glaubt nicht, daß sie es nötig hat, den vollständigen Plan bereits jetzt bekannt zu geben, den ste ausgearbeitet hat. Indem diese Vorbehalte über den Inhalt der Note Dor dem 1. August gemacht werden, bemerkt die Regie­rung der Republik, daß die deutsche Regierung keinerlei Anstrengungen macht, um die Zahlun- licher Schuldner, d. h. deutscher Privatleute, an die verbündeten Ausgleichsamter abzuführen sind, wobei bemerkt wird, daß diese Privat­leute nach allen Auskünften, die uns zugekom­men sind, durch den Ankauf von Auslands­devisen zu dem gegenwärtigen Sturz der Mark beigetragen haben."

Was die französische Regierung mit den angekündigten Maßnahmen im Auge hat, ist nicht bekannt, wenn man auch annimmt, daß es sich dabei wiederum um den § 18 der An­lage 2 zum achten Teil des Friedensvertrages handelt, der für vorsätzliche Verfehlungen Deutschlands bestimmte Vergeltungsmaßregeln vorsieht. An der Berliner Börse waren gestern Gerüchte verbreitet, die von französischen Sank­tionsmaßnahmen im besetzten Gebiet wissen wollten. Zum Teil wurde behauptet, die fran- zöüiche Regierung habe die Beschlagnahme der Zölle an der Westgrenze angeordnet, teils sprach man von der bevorstehenden Beschlag­nahme deutscher Guthaben in Frankreich. Ob­wohl die Gerüchte in sehr bestimmter Form auftraten, sind sie doch nichts anderes als reine Erfindung, die vermutlich Börsenmanövern die­nen sollte. In der Tat ist der Dollar im Laufe des Nachmittags denn auch bis auf 700 in die Höhe getrieben worden.

Englands Antwort in der Frage der Ausgleichszahlungen.

Berlin. 1. Aug. Die hier eingegangene, an den deutschen Botschafter in London gerichtete Antwort der englischen Regierung auf die deutsche Note vom 14. Juli 1922 wegen der Barzahlungen im Ausgleichsverfahren lautet wie folgt:

Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz Nr. 1454 A vom 14. Juli zu bestätigen, welche sich auf die Zahlungen be­zieht, zu denen Deutschland gegenüber den alli­ierten Ausgleichsämtern und nach Abschnitt 4 des Teiles 10 des Vertrages von Versailles ver­pflichtet ist. Die Regierung Seiner Majestät nimmt an, daß eine gleiche Note an die ande­ren beteiligten Regierungen gerichtet worden ist. Sie beabsichtigt, die in Ihrer Note aufge­worfenen Fragen baldigst mit den anderen be­teiligten Mächten zu erörtern, um zu gegebener Zeit in Gemeinschaft mit den anderen alliierten Mächten der deutschen Regierung Antwort er­teilen zu können."

Poinearö willigt ein.

Paris. 2. Aug. Nach französischen Blätter- melduugen hat Ministerpräsident Poincarè, der gestern vormittag von seiner Reise in die Hauptstadt Zurückkehrte sofort seine endgültige Einwilligung zum vorgeschlagenen Konferenz­datum zum 7. August nach London mitgeteilt. Poincarè wird nächsten Sonntag morgen Paris verlassen. Die italienische und belaiiche Reaie-

rung sind in dem Besitz der Einladungen. Für den Fall, daß die italienische Krise bis Montag keine Lösung gefunden hat, ist der italienische Londoner Botschafter zur Vertretung Italiens ausersehen.

Die Aussichten der Konferenz recht trübe?

Paris. 2. Aug. Poincarè wird sich in Be­gleitung des Finanzministers und zweier Sek­retäre nach London begeben. Belgien wird die Minister Theunis und Jaspar entsenden, die beide mit ihrem Kabinettchen zusammen am nächsten Samstag von Brüssel abreisen werden. Der italienische Gesandte in London hat trotz der bereits erfolgten Konstituierung des neuen Kabinetts noch keine Bestätigung bekommen, daß er der Vertreter der italienischen Regierung in London bleibt.

Die Aussichten der Konferenz haben sich in­zwischen infolge der englischen Zirkularnote über die alliierten Schulden recht trübe g e - st a l t e t. Die französischen Blätter' sind zwar bemüht hervorzuheben, daß diese Note auf sehr großen Widerstand in englischen Finanzkreisen und bei Sir Robert Horne gestoßen sei, und daß sie außerdem in den Vereinigten Staaten vor allem einen sehr bedauerlichen Ein­druck machen müsse, da die Washingtoner Kreise sich keinerlei Druck auf ihre Hal­tung gefallen lassen könnten. Die Blätter streichen ferner die Andeutung in der Note her­aus, daß England evtl, geneigt wäre, nur so­viel von seinen europäischen Schuldnern zu ver­langen, als es selbst an die Vereinigten Staaten schulde. Die alliierten Schulden an England betragen unter Ausschluß der russischen Schul­den 1,98 Milliarden Pfund, während England den Vereinigten Staaten nur 850 Millionen Pfund schuldet. DerPetit Parisien" folgert 0ara«W«>0<W. Niundte .üuiüUÂä-gÈjMto als großmütig bezeichnen dürfe, da die eng­lische Schuld an die Vereinigten Staaten nur ein Viertel der europäischen Schuld an England betrage und England geneigt wäre, nur soviel zu verlangen, als es selbst zu bzahlen habe. Andererseits ist die Lage Frankreichs infolge der englischen Ankündigungen sehr ernst, denn nach dieser werden folgende Beträge fällig:

30 Millionen Pfund im Dezember 1923 und der Resi von etwa 500 Millionen

Pfund im Dezember 1924.

Man erwartet allgemein zu den Erklärungen Lloyd Georges in der gestrigen Unterhaus­sitzung noch weitere Erläuterungen zu der Note.

Die Feier des Versass» ngstages.

Berlin, 2. Aug. Alle Reichswehrregimenter haben nach demVorwärts" Befehl erhalten, zu der am 11. August im Reichstag in An­wesenheit des Reichspräsidenten stansindenden Feier Deputationen zu entsenden. Die öffent­lichen Gebäude haben Flaggenschmuck zu tragen; auf mehreren Plätzen der Stadt wer­den Militärpromenadekonzerte stattfinden. In den Schulen soll auf die Bedeutung des Tages in Schulfeiern hingewiesen werden.

Zur politischen Laze in Bayern.

München, 2. Aug. Zur politischen Lage schreiben dieMünchener Neuesten Nachr.": Der Ministerrat wird sich mit dem Entwurf der Antwort auf den Brief des Reichspräsidenten befassen. Das Vertrauen, das dieser Brief in Bayern zur Geschicklichkeit des Reichspräsiden­ten und zu seinem Verstehen der bayerischen Volksstimmung geweckt hat, erleichtert die Be­ratungen und gibt ihnen die erwünschte uno dem Erfolg vorarbeitende Zuversicht. Das Er­gebnis dieser Beratungen wird unmittelbar den Koalitionsparteien vorgelegt werden und vor­aussichtlich am Mittwoch abend eine endgültige Form der Antwort an den Reichspräsidenten zeitigen. Wie die T.-U. erfährst, rechnet man mit einer Erweiterung der Koalition und auch der Regierung durch Aufnahme der Bayerischen Mittelpartei. An dem baldigen Zustandekom­men der Koalition ist nicht zu zweifeln.

Die Antwort ferliggesiellt.

Berlin. 2. Aug. DieTägl. Rundschau" läßt sich aus München melden: Die Antwort Bayerns ist im Entwurf fertiggestellt. Man kann schon heute sagen, daß der Entwurf im Tone sehr versöhnlich gehalten ist und sich nach der Richtung bewegen dürfte, saß die Rechte der Länder durch Verträge gesichert und garan­tiert werden. In diesem Bestreben wird Bay­ern auch von Baden und Württemberg unter­stützt werden. Die Antwort der bayerischen Regierung läßt zu weiteren versöhnlichen Ver- bandlunaèn alle Weae offen.

Verbot desBerliner Lokalanzeiger"

Berlin. 2. Aug. DemBerliner Lokalan­zeiger" ist gestern abend durch das Berliner Po­lizeipräsidium eine Verfügung des preußischen Ministers Severing zugestellt worden, wonach derBerliner Lokalanzeiger" auf drei Wochen verboten wird. Das Verbot stützt sich auf den in der Morgenausgabe vom 1. August unter der UeberschriftDas kommende bayerische Kabi­nett" erschienenen Artikel, in dem angebliche Besprechungen erörtert werden, die in einer Geheimsitzung der der Aktionsausschüsse der Unabhängigen und Kommunisten im Berliner Gewerkschaftshaus in Anwesenheit von 2 Ver­tretern Sowjctrußlands stattgefunden haben sollen. Nach den Darlegungen einer die­ser Vertreter habe sich die Reichsregierung ent­schlossen, die Rechte zu entwaffnen, eine Maß­nahme, die nötig sei, um die Revolution weiter« treiben zu können. Das Gesetz zum Schutze der Republik sei eine siegreiche Etappe der vor- wärtsschreitenden Weltrevolution. Es sei ge« lungen, Dr. Wirth davon zu überzeugen, daß nur die Bildung einer reinen Arbeiterregierung den Ausbruch der Kontrerevolution verhindern könne. Die Wiedergabe dieser Darlegungen ent­hält eine Beschimpfung der Reichsregierung, ins­besondere des Reichskanzlers und stellt eine öffentliche Herabwürdigung der verfassungsmä­ßig festgestelltenStaatsform des Reichs im Sinne des § 8 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 dar. DerTag" bemerkt hierzu: Die Münchener Meldung, die zu diesem Verbot geführt hat, enthielt Mitteilungen, die aus Berlin nach München gelangt waren, ohne daß zu ihnen Stellung genommen wurde. In­zwischen ist festgestellt worden, daß die Mel­dung auf einer Veröffentlichung desVaye- rischen Kuriers beruht, also des führenden Blattes der Münchener Regierung. Davon, HM sie eine Beschimpfung'oder Herabwürdigung des Reichskanzlers oder mittelbar der Republik bedeutet, kann ernstlich keine Rede fein. Nach­dem sich herausgestellt hat, daß die Meldung auf denBayerischen Kurier" als Quelle zurück­zuführen ist, darf umsomehr der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß das Verbot vom preußischen Minister des Innern wieder rück­gängig gemacht wird.

Kursrückgang der ungarischen Krone.

Budapest. 1. Aug. In der Nationalver. sammlung befaßte sich der Finanzminister Kallay mit dem Kursrückgang der ungarischen Krone und sagte u. a.:

Diese Erscheinung wird durch keinerlei innere Verhältnisse gerechtfertigt. Weder der Zustand des Staatshaushalts noch die allge­meine Wirtschaftslage oder die Lage des Außenhandels und der Industrie würden hier­für eine annehmbare Erklärung liefern. Es muß daher angenommen werden, daß dies eine Folge des Kursrückganges der deutschen Mark ist, was wieder auf die Reparationspolitik der Entente zurückgeführt wird. Das Reparations­system, so wie es in den Friedensverträgen nie­dergelegt wurde, hat es zuwege gebracht, daß der Kurs der deutschen Mark unter einen Cen­time sank. Es ist jedoch ganz bestimmt, daß die Gesetze des Staatshaushalts und der Volks­wirtschaft nicht ungestraft außer acht gelassen werden können. Es ist auch gewiß, daß wir vollständig unfähig sind, eine Wiedergut­machung zu zahlen.

Einfuhrverbote für Deutsch-Oesterreich.

Berlin. 2. Aug. Der katastrophale Sturz der Krone hat die Reichsregierung veranlaßt, eine weitgehende Drosselung aller nicht lebenswich­tigen Einfuhr auf 8 Wochen vorzuschlagen. Nur Mehl, Fett und Kohlen sollen in dieser, Zeit eingeführt werden dürfen. In dieser Zeit, so hofft man, wird der geringe Bedarf an auslän­dischen Zahlungsmitteln die Krone wieder steigen lassen. Die Regierung wird inzwischen Maßnahmen zur dauernden Einschränkung der Luxuseinfuhr vorbereiten; die Devisenordnung wird verschärft.

Die Lrnleaussichten in Rußland. Im englischen Unterhaus erklärte am Montag abend der Unterstaatssekretär des Aeußern, daß nach den letzten Nachrichten aus Moskau die Ernteaussichten äußerst günstig seien, daß aber die Hungersnot in der Ukraine noch lange nicht vorüber sek

Verbot des Bundes derAufrechten" be­stätigt. Der Staatsgerichtshof hat die Auflösung des Bundes derAufrechten" bestätigt.

Dollar (10 Uhr morgens) 745.-