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General-Anzeiger

AmMches Organ für SlaSl- «n- Lantkreis Kanan

Erscheint täglich mit Äusnahme der Som- und Feiertage

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Nr. 176

Samstag den 29. Juli

1922

Das Neueste.

Das deutsche Gesuch um Stundung der Kompensationszahlungen ist in einem schroffen Ione abgelehnt worden.

Der zum Reichsgerichtspräsidenten er- gamte frühere Reichsaußenminister Dr. Simons wird am 1. Oktober seine Amtstätigkeit antreten und wahrscheinlich vone Reichspräsi­denten persönlich eingeführt werden.

Lloyd George richtete auf einem ihm zu Ehren von hervorragenden Geistlichen veran­stalteten Festmahl an alle Kirchen einen Appell, Kriege Hinfort mit vereinten Kräften unmöglich zu machen. England habe bereits abgerüstet, könne aber nicht weiter abrüsten, wenn andere Nationen ihre Rüstungen immer wieder ver­stärken.

Nach einer Meldung aus Konstantinopel «ütet in den Vorstädten Haidar und Padnahr sine ungeheure Feuersbrunst. Bis jetzt sollen 250 Häuser in Flammen stehen. Der Schaden be­läuft sich bis jetzt auf etwa 8% Millionen Pfund Sterling.

Dis Vereinigten Staaten haben Lettland, Littauen, Estland und Albanien anerkannt.

an den Reichspräsidenten. Das Schreiben ba- iert auf dem Gedanken, daß in dem Verreich- ichungsvertrag über Post und Eisenbahn Reichspräsident und Reichskanzler durch ihre Unterschrift und die Weimarer Nationalver- ammlung durch einstimmigen Beschluß aus- irücklich die Hoheitsrechte der Länder aner­kannt haben und daß bei einem gültig zustande­gekommenen Vertrage der eine Vertragskon­trahent nicht einseitig den Vertrag brechen darf. Auch dieMünchen-Augsburger Abendzeitung , derBayerische Kurier" und das parteioffiziöse Organ der Bayerischen Volkspartei, dieBaye­rische Volkspartei-Korrespondenz", lehnen die Bildung eines bayerischen Senats ab. Die Bayerische Volkspartei will jetzt die Frage zum Austrag bringen: reichsgesetzliche Garantien für die Rechte der Gliedstaaten.

Vorbereitungen zur Beantwortung des Briefes des Reichspräsidenten.

München, 29. Juli. Zum Briefe des Reichs­präsidenten Ebert an den bayerischen Minister­präsidenten Grafen von Lerchenfeld melden die Münchener Neuesten Nachrichten", daß Graf Lerchenfeld mit Beschleunigung eine Aussprache mit der Bayerischen Volkspartei herbeiführen wird, um dem Wunsche des Reichspräsidenten nach baldigster Antwort entsprechen zu können.

Die bayerische Verordnung staatsrechtlich ungültig.

München, 29. Juli. Der Staatsrechtslehrer der Münchener Universität Dr. Karl Rothen­bücher wies in einem öffentlichen Vortrag nach, daß die bayerische Verordnung staatsrechtlich ungültig ist und in ihren letzten Konsequenzen zur Auflösung des Reiches führen müsse.

Eine Drohnoie Frankreichs.

Berlin, 29. Juli. Auf die Note, die die deutsche ^m^ Moratorrumsgesuch vom 12. Juli den beteiligten alliierten Regierungen wegen der Barzahlungen im Ausgleichsverkehr und den Urteilen der gemischten Schiedsgerichte (Art. 297e) übermittelt hat, ist die Antwort der fran­zösischen Regierung eingegangen. Darin wer­den, wie wir bereits ankündigten, die deutschen Anträge, die dahin gehen, die in dem Londoner Abkommen vom 10. Juli 1921 vereinbarten monatlichen Pauschalzahlungen von 2 Millionen Pfund zur Abdeckung der Debetsalden im Aus­gleichsoerkehr auf 500 000 Pfund herabzusetzen und Vorsorge dafür zu treffen, daß aus den Schiedsgerichtsurteilen, die vereinbarungsge­mäß in erster Linie aus dem Erlös des liquidier­ten deutschen Eigentums erfüllt werden sollen, für die Dauer des Moratoriums keine Barzah­lungen gefordert werden, inungewöhnlich schroffer Form abgelehnt. Die fran­zösische Regierung stellt für den Fall der Nicht­zahlung der Monatsraten im Ausgleichsverkehr die Kündigung des Abkommens vom 26. Juni 1921, die nach ihrer Meinung auch die Aufhe­bung der späteren Vereinbarungen über die Ab­deckung der Ansprüche aus dem Art. 297s zur Folge haben würde, das Verbot an die fran­zösische Ausgleichsämter, deutsche Forderungen anzuerkennen und das Verlangen der striktesten Durchführung des Friedensoertrages in Aussicht. Dazu würde, wie in der Note ausgeführt wird, auch die Aufhebung des Reichsausgleichsgesetzes gehören, in dem die deutsche Regierung zu Gun­sten der deutschen Schuldner weit über die Ver­rechnungen des Friedensvertrages hinausge­gangen sei. Für den Fall der Aufhebung des genannten Gesetzes und der Abrechnung der deutschen Schulden zum Tageskurs erbietet sich die französische Regierung, Listen der deutschen Schuldner, die sich dem deutschen Reichsaus­gleichsamt gegenüber zur Zahlung des Tages­kurses außerstande erklären, entgegenzunehmen, um deren Veröffentlichung ihrer Namen in den alliierten Ländern einen Druck auf sie auszuüben. Bezüglich der Aussprache aus Art. 297 wird da­raufhingewiesen, Deutschland könne sich die er­forderlichen Mittel dadurch verschaffen, daß es die Durchführung des Art. 297 der der deutschen Regierung die Entschädigung ihrer Staatsange­hörigen wegen der Liquidation des deutschen Eigentums auferlegte, suspendiert oder verlang­samt. Schließlich verlangt die französische Re­gierung binnen einer griff npn 10 Tagen die vom 26. Juli ab läuft, eine Erklärung der deut­schen Regierung, daß das deutsche 2lusglei45= amt künftig eine Pauschalsumme von 2 Millio­nen Pfund Sterling zahlen wird und kundini an, daß sie andernfalls gewisse nicht näher be­zeichnete Maßnahmen in Kraft treten lassen werd»

Deutsche Note über den Luftverkehr.

Berlin, 28. Juli. Nach einer amtlichen Be­kanntgabe hat die Reichsregierung am 3. Juni

Das Schreiben -es Reichs- prästdenlen.

München, 28. Juli. Reichspräsident Ebert hat an den bayerischen Ministerpräsioenten Grafen Lerchenfeld folgendes Schreiben ge­richtet:

- Sehr verehrter Herr Ministerpräsident!

Die Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung gegenüber dem Gesetz zum Schütz der Republik erfüllt mich mit e r n st e r -,^,t g e unb zwu-gr Mch,-JhâT0^ mitzuteilen: Die von der bayerischen Regie­rung zu diesem Gesetz erlassene Verordnung steht nach meiner und der Reichsregierung Auffassung und Ueberzeugung in Wider­spruch mit der Reichsverfassung. Sie stellt eine schwere Störung der deutschen Reichseinheit dar, die bei ähnlichen Schritten auch anderen Ländern den Bestand des Reiches gefährden müßte. Aus meiner Auf­gabe als Hüter der Reichsverfassung und des Reichsgedankens erwächst mir daher die Pflicht, gemäß Artikel 48 der Reichsverfas­sung auf die Aufhebung der baye­rischen Verordnung hinzuwir­ken.

Ich möchte mich zu diesem mir durch die Verfassung gewiesenen Schritte erst dann ent­schließen, wenn ich die Ueberzeugung ge­winne, daß auch die letzten Mittel zu einer Verständigung über eine schnelle Beilegung dieses Konfliktes erschöpft sind. Ich bitte Sie daher, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, im Interesse unseres deut­schen Volkes und Landes, das uns beiden gleichermaßen am Herzen liegt, nochmals in Erwägung einzutreten, ob es nicht möglich erscheint, Ihnen und mir diesen so uner­wünschten Schritt zu sparen.

Ich benütze die Gelegenheit, um gegen­über den in Bayern ausgetauchten Befürch­tungen mit allem Nachdruck zu betonen, daß die Auffassung durchaus irrig ist, in dem Ge­setze werde die systematische Beseiti­gung der bayerischen Hoheits­rechte eingeleitet. Die aus der schwersten Not der Gegenwart geborenen und nur für einen gemessenen Zeitraum geltenden Be­stimmungen sind Lebensnotwendigkeiten un­seres bedrohten staatlichen Daseins; sie sollen und können aber in ihrem Vollzug in feinet Weise den staatlichen Charakter der einzelnen Länder beeinträchtigen, der in der Reichr- verfassung fest begründet gerade die Stärke des Reiches darstellt und dessen Wahrung während der Dauer meiner Amtsführung ich wir zur besonderen Aufgabe gemacht habe. Zur beschleunigten Klärung der innen- und außenpolitisch gleichermaßen gefährdeten Lage und angesichts der mir aus der Reichs- uerfafsung obliegenden Verpflichtungen dar V mir die Bitte erlauben, mir in tunlichster Välde Ihre Antwort zugehen zu lassen.

Mit dem Ausdruck meiner aufrichtigen Hochschätzung Ihr ergebener

gez. Ebert."

Als Stimmungs-Barometer für Bayern

Ä festgehalten, daß sämtliche politischen ^orgenblätter den Ausweg der Bildung eines wyerischen Senats und Staatsgerichtshofes als ^gangbar erklären. DieMünchner Neuesten «richten" lehnen ihn ab und kleiden ihre uolehnuna in die Form eines offenen Briefes

an diejenigen Staaten, mit denen Deutschland ein Luftfahrtabkommen abgeschlossen hat, eine Note über den Luftverkehr gerichtet. Die Mit­teilung ging an die schweizerische, die nieder­ländische, die dänische, die norwegische und die schwedische Regierung und hat folgenden Wortlaut:

Der deutschen Regierung ist eine Entschei­dung der Botschafterkonferenz zugegangen, nach der es Deutschland vom 6. Mai 1922 ab wieder gestattet ist, die Herstellung von zivilem Luft- ahrgerät aufzunehmen, sofern die aus der An- age ersichtlichen Bedingungen erfüllt sind. Luft- ahrzeuge, welche diese Grenze überschreiten, uerben als militärisch angesehen und gelten als Kriegsgerät. Die deutsche Regierung hat sich daher genötigt gesehen, eine Verordnung über den Luftfahrzeugbau zu erlassen, in der be- timmt ist, daß in Deutschland nur Luftfahr­zeuge gebaut werden dürfen, die nach den,oben erwähnten Begriffsbestimmungen als ziviles Gerät anzusprechen sind. Da der Vertrag von Versailles Deutschland ferner verpflichtet, die Einfuhr von Kriegsmaterial jeder Art zu ver- hindern und innerhalb seiner Grenzen über­haupt kein derartiges Gerät außer dem für sein Heer und seine Marine zugestandenen zuzu­lassen, so hat die deutsche Regierung sich weiter genötigt gesehen, in die erwähnte Verordnung die Bestimmung aufzunehmen, daß in Deutsch­land nur Luftfahrzeuge verkehren dürfen, die den Bedingungen der Anlage entsprechen. Diese Bestimmung muß, um wirksam zu sein, den ge­samten Luftverkehr in und über Deutschland umfassen; sie betrifft also auch ausländische Fahrzeuge, die die deutschen Grenzen über« fliegen.

Das Auswärtige Amt beehrt sich, die Bitte auszusprechen, die schweizerische bezw. die kgl. niederländische, kgl. dänische, kgl. schwedische, kgl. norwegische Regierung von Äorftebendâ in Kenntnis zu setzen, damit die interessierten Luftverkehrsunternehmungen entsprechend ver­ständigt werden können. Um unerwünschte Der- kehrserschwerungen zu vermeiden, dürfte es sich empfehlen, die nach Obigem für einen Ver­kehr mit Deutschland in Betracht kommenden Flugzeuge mit einer amtlichen Bescheinigung zu versehen, aus der hervorgeht, daß das Flugzeug den in der Anlage angegebenen Bedingungen entspricht.

Der Bericht des (Saranliehomitees.

Paris, 29. Juli. Die Repurationskommis- sion hat in ihrer gestrigen Nachmittagssitzung noch nicht offiziell von dem Bericht des Garan­tiekomitees Kenntnis nehmen können, weil die Uebersegung ins englische des sehr umfang« reichen Dokuments angeblich erst in zwei Tagen fertig fein wird. DieJnformition" veröffent­licht folgende Grundzüge des Berichts, die aber, wenn man demTemps" glauben fall, nicht in allen Punkten zutreffen. Nach der ge« wohnlich gut unterrichteten Zeitung stellt der Bericht eine eingehende Studie der deutschen Finanzlage dar. Nach einer Prüfung der 4 deutschen Budgets (das ordentliche Budget, das Budget der Staatsbetriebe und das Repara­tionsbudget, sowie das außerordentliche Budget) macht das Komitee Vorschläge über eventl. Ab­streichungen, von denen eine Reihe kurzerhand verlangt werden soll, andere erst nach vorheri­ger Untersuchung. Es wird erwähnt, daß durch die Aufhebung des Schuldendienstes einige Mil­liarden Papiermark frei werden. Das Komitee erlaubt sich aber kein Urteil darüber, ob diese Maßnahme empfehlenswert wäre oder nicht, sie falle unter die ausschließliche Kompetenz der Reparationskommission, die auch gleichzeitig das neue deutsche Stundungsgesuch beraten könnte. Das Reich könnte nach Ansicht des Garantie­komitees im Budget insgesamt 30 Milliarden Papiermark, also ungefähr 300 Eoldmillwnen Ersparnis machen. Was die Einnahmen anoe- langt,, erachtet man die im Budget 1922 einge­stellte Ziffer von 154 Milliarden und 700 Mu- lionen deshalb als zu gering, weil die Steuer­einnahmen im März d. I. 9, im April 14 und im Mai 17 Milliarden (also für drei Monate bereits 40 Milliardens ausmachten. Die Ein­nahmen könnten durch neue indirekte Steuern außerdem gesteigert werden. In der Haupt­frage der Abwanderung deutscher Kapitalien nach dem Auslande kommt der Bericht zu dem Schluß, daß die während der drei letzten Jahre nach Amerika, Holland und der Schweiz ausge- manberten Kapitalien unerfaßbar seien. Ein neues von der Komisiion ausgearbeitetes Kon­trollsystem würde aber die Kapitalflucht in Zu­kunft verhindern. Als Schlußfolgerung er­scheint dem Komitee eine internationale Anleihe am Platze, wovon die Reichsregierbng die eine Hälfte für ReparationsMecke. die andere zur

Gesundung des inneren Finanzhaushalts ver­wenden sollte.

Die SHoraforiumsfrafle.

Basel, 29. Juli. Ueber die Richtlinien, die die am Donnerstag abgehaltene französische Ministerratssitzung ' in der Reparationspolitik aufgestellt hat, schreibt dieBasler National- Zeitung": Frankreich steht vor einer Situation, die kein Zuwarten mehr erlaubt. Deutschland h a t n i ch t s g e t a n, um den Z u s a m in e n» bruch zu verhüten, der Zahlungen un= möglich macht. Man würdd es in seinem Ver­halten nur unterstützen, wenn man ihin so ohne weiteres ein Moratorium gewähre. Anderer­seits fei Frankreich bereit, Opfer zu bringen, wenn es dadurch zu schnelleren Zahlungen ge­lange. Die Richtlinien müßten baldmöglich den Alliierten zur Kenntnis gebracht werden, denn wenn durch irgendwelche Umstände die Lon­doner Besprechungen vertagt werden, so müsse Frankreich einen anderen Weg betreten und den übrigen Alliierten seine Pläne mit­teilen. Die öffentliche Meinung Frankreichs habe keine Geduld mehr, diese so wichtige Frage noch länger unbehasidelt zu sehen.

Pariser Presse und Londoner Besprechungen.

Paris, 29. Juli. Die Pariser Morgenblätter drängen mehr als je auf eine Zusammenkunft Poincarès mit Lloyd George in London. Meh­rere Blätter, darunter derPetit Parisien", würden sich damit abfinden, wenn es sich bei dieser Besprechung nur um eine offiziöse Be­sprechung handeln würde, bei der keinerlei defi­nitive Entscheidungen fallen. Immerhin befür- wortet das Blatt eine Aussprache, wenn auch nur eine solche offiziösen Charakters und führt als Grund dafür an, daß Frankreich entgegen dem, was man von ihm glaube, ein Äktionspro- gramm in der Reparativ nsfrage vorzuteAMH habe. Selbst wenn Dieser Plan messt ohne Vor­behalte von der englischen Regierung angenom­men werde, so sei es äußerst wichtig, daß ein Gedankenaustausch über denselben vor dem 15. August, dem Datum der Antwort der Wieder­gutmachungskommission auf das deutsche Mora­toriumsgesuch, stattfinden werde. Mehrere an­dere Blätter betonen die Wichtigkeit dieser vor- herigen Besprechung Lloyd Georges mit Frank­reich. Auch derMatin" wiederholt in einem ziemlich heftigen Artikel an Balfour, daß Frankreich jetzt ein Reparationsprogramm habe; nur für den Fall, daß es von den Alli­ierten nicht angenommen werde, müsse Frank­reich seine Handlungsfreiheit zurücknehmen. Es trägt sich aber ebenso wenig mit dem Gedanken, eine Aussprache mit Lloyd George zu vermei­den, wie man in England zu glauben scheint, daß man andere Mittel finden wird, ein Pro­gramm aufzustellen, wenn Lord Balfour be­haupten will, Frankreich weiche einer Zusam­menkunft mit Lloyd George aus, um die Ent­schlüsse bis nach der Entscheidung der Repara­tionskommission zu verschieben. DerEclair bemerkt zu demselben Gegenstand, daß, wenn Lloyd George einer Aussprache mit Poincarè ausweiche, die französische Regierung ihm eben auf schriftlichem Wege ein Reparationspro- gramm unterbreiten werde, sodaß er wohl oder übel gezwungen sei, eine Stellungnahme seiner Person zu äußern.

Die Verhandlung in der Mordsache Rathenau.

Berlin, 28. Juli. Gegenwärtig ist der vom Staatsgerichtshof eingesetzte Untersuchungsrich­ter mit der Bearbeitung der Angelegenheit in der Mordsache Rathenau beschäftigt. Wenn sich auch noch kein genauer Termin für die Haupt­verhandlung bestimmen läßt, wird man mit Sicherheit damit rechnen können, daß die Ver- Handlung bereits im September ftattfinbet. Der von der Berliner politischen Polizei wegen Be­günstigung festgenommene Mieter der Burg Saaleck, Schriftsteller Stein, sowie der ebenfalls wegen Begünstigung von der Berliner Polizei festgenommene Kapitänleutnant Wolfgang. Dietrich aus Erfurt wurden nicht vom Unter­suchungsrichter des Staatsgerichtshofes, son­dern von dem zuständigen Berliner Amtsrichter auf freien Fuß gesetzt. Der Oberreichsanwalt ordnete sofort, als er von der Freilassung Kennt­nis erhielt, die neuerliche Festnahme Steins und Dietrichs an. Daraushin wurde Stein, der sich noch in Berlin aufhielt, am Freitag von der Berliner Polizei wiederum festgenommen. Die erste öffentliche Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof wird voraussichtlich am 10. August'in Leipzig stattfinden. Es kommen vier bis fünf Fälle zur Verhandlung: Beschimpfung des Reichspräsidenten, sowie der Reichsfarben,, ferner Begünstigung des Mordes an Rathe* nau. u. a,